Bei der architektonischen Planung für die Integrierte Gesamtschule (IGS) Riedberg eine Erweiterung um eine gymnasiale Oberstufe prüfen
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 04.11.2016, B
278 Betreff:
Bei der architektonischen Planung für die Integrierte Gesamtschule (IGS)
Riedberg eine Erweiterung um eine gymnasiale Oberstufe prüfen Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
14.07.2016, § 326 - OA 23/16
OBR 12 - Gemäß dem integrierten
Schulentwicklungsplan (iSEP) 2015-2019 ist für die IGS Kalbach-Riedberg eine
Oberstufe derzeit nicht vorgesehen. Die entsprechende Genehmigung des
Hessischen Kultusministeriums sieht eine IGS ohne Gymnasiale Oberstufe (GyO)
vor. Das Hessische Kultusministerium betont jedoch in seinem Erlass die
Wichtigkeit weiterer GyO. Auch im Koalitionsvertrag für die Wahlperiode
2016-2021 wird die Einrichtung weiterer GyO festgehalten. Die achtzügige GyO der Carlo-Mierendorff-Schule soll
nach dem iSEP den Bedarf in der Bildungsregion Nord decken. Weitere Bedarfe
werden in der jährlichen Fortschreibung der Prognosen geprüft und
gegebenenfalls durch zusätzliche GyO erfüllt. Aufgrund der Vorgaben, die sich durch den iSEP
ergeben, sind keine planerischen Vorleistungen für eine GyO an der IGS
Kalbach-Riedberg in dem am 14.12.2015 gestarteten Auswahlverfahren des
Architekturbüros beauftragt worden. Hinsichtlich weiterer GyO-Bedarfe wird die Option
verfolgt, dass die Planung des Neubaus der IGS eine spätere GyO-Erweiterung
ermöglicht. Die Aufgabenstellung im
Auswahlverfahren für das Architekturbüro ist so formuliert, dass das
Unterrichtsgebäude der IGS auf der freien Fläche des Grundstücks der NGO an der
Gräfin-Dönhoff-Straße vollständig unterzubringen ist. Nach Wegzug der NGO
würden dann eine Sporthalle, möglicherweise die Aula, ein regionales Beratungs-
und Förderzentrum, die Dienstwohnung sowie die Fertigstellung des Schulhofes in
einem zweiten Bauabschnitt nachgezogen werden. Darin wird keine nachteilige
Einschränkung für das Raumkonzept der IGS gesehen. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Anregung vom
20.01.2017, OA 114
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
03.06.2016, OA 23
Antrag vom
07.01.2017, OF
119/12 Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 12
Versandpaket: 09.11.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12
am 09.12.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 278 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 7. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 16.01.2017, TO I, TOP 14
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRANKFURTER gegen
LINKE. und FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION (= Kenntnis) 8. Sitzung des OBR 12
am 20.01.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 278 dient unter Hinweis auf OA 114
als Zwischenbericht zur Kenntnis. Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung FDP
8. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 24.01.2017, TO I, TOP 26
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 114 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FRAKTION und FRANKFURTER
gegen LINKE., FDP und BFF (= Kenntnis als Zwischenbericht)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 10. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.01.2017, TO II, TOP 46
Beschluss: 1. Die Vorlage
B 278 dient zur Kenntnis. 2. Die Beratung
der Vorlage OA 114 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FRAKTION und FRANKFURTER
gegen LINKE., FDP und BFF (= Kenntnis als Zwischenbericht)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 984, 10. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2017 Aktenzeichen: 40 2