Integrierte Gesamtschule Kalbach-Riedberg Erweiterung um eine gymnasiale Oberstufe vorbereiten
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 23.06.2017, B
201 Betreff:
Integrierte Gesamtschule Kalbach-Riedberg Erweiterung um eine
gymnasiale Oberstufe vorbereiten Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 23.03.2017, § 1153 - OA 114/17 OBR 12 - Bei den Planungen für den
Neubau der Integrierten Gesamtschule Kalbach-Riedberg wird an der Option
festgehalten, perspektivisch eine Erweiterung um eine Gymnasiale Oberstufe
(GyO) zu ermöglichen, sofern sich entsprechende Bedarfe für die Bildungsregion
Nord abzeichnen.
In der jährlichen Fortschreibung
des Schulentwicklungsplanes (SEP) werden in den Prognosen stadtweit die
GyO-Bedarfe geprüft und gegebenenfalls durch weitere GyO erfüllt. Die aktuelle
Prognose bis Schuljahr 2023/24 für die Jahrgangsstufe 11 beschreibt folgende
Entwicklung: Im Schuljahr 2017/18 besteht ein Schulplatzbedarf für 2.779
Schülerinnen und Schüler (SuS). In den beiden Folgejahren nehmen die Bedarfe ab
und steigen dann ab dem Schuljahr 2020/21 kontinuierlich an. Im Schuljahr
2023/24 erreichen sie schließlich eine quantitative Größe von 3.143 SuS.
Demgegenüber sind die Schulplatzkapazitäten in den
Blick zu nehmen. Im Schuljahr 2017/18 sind in den Jahrgangsstufen 11
gesamtstädtisch Kapazitäten für 2.650 SuS vorhanden. Nicht eingerechnet ist
hier - wie in den Folgejahren - die Kapazität der beruflichen Gymnasien. Zum
Schuljahr 2019/20 steigen die Kapazitäten durch die Inbetriebnahme der
achtzügigen Oberstufe der Carlo-Mierendorff-Schule auf 2.850 SuS. Im Schuljahr
2021/22 folgt das Gymnasium Nied. Dadurch erhöht sich die Kapazität auf 3.000
SuS, und ein Jahr später steigt durch die Inbetriebnahme des Gymnasiums Nord
die Kapazität auf dann 3.200 SuS. In der Bildungsregion Nord sind im Prognosehorizont
nach heutigem Stand ausreichende Kapazitäten vorhanden, die die Bedarfe
abdecken. Im Rahmen der jährlichen Fortschreibung des Schulentwicklungsplans
werden diese jedoch kontinuierlich überprüft und ggf. angepasst, falls sich ein
anderer Bedarf abzeichnen sollte. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
20.01.2017, OA 114
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 12
Versandpaket: 28.06.2017 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR
12 am 18.08.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 201 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 14. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 18.09.2017, TO I, TOP 14
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 201 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 1744, 14. Sitzung
des Ausschusses für Bildung und Integration vom 18.09.2017 Aktenzeichen: 40 30