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Integrierte Gesamtschule Kalbach-Riedberg Erweiterung um eine gymnasiale Oberstufe vorbereiten

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.06.2017, B 201 Betreff: Integrierte Gesamtschule Kalbach-Riedberg Erweiterung um eine gymnasiale Oberstufe vorbereiten Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 23.03.2017, § 1153 - OA 114/17 OBR 12 - Bei den Planungen für den Neubau der Integrierten Gesamtschule Kalbach-Riedberg wird an der Option festgehalten, perspektivisch eine Erweiterung um eine Gymnasiale Oberstufe (GyO) zu ermöglichen, sofern sich entsprechende Bedarfe für die Bildungsregion Nord abzeichnen. In der jährlichen Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes (SEP) werden in den Prognosen stadtweit die GyO-Bedarfe geprüft und gegebenenfalls durch weitere GyO erfüllt. Die aktuelle Prognose bis Schuljahr 2023/24 für die Jahrgangsstufe 11 beschreibt folgende Entwicklung: Im Schuljahr 2017/18 besteht ein Schulplatzbedarf für 2.779 Schülerinnen und Schüler (SuS). In den beiden Folgejahren nehmen die Bedarfe ab und steigen dann ab dem Schuljahr 2020/21 kontinuierlich an. Im Schuljahr 2023/24 erreichen sie schließlich eine quantitative Größe von 3.143 SuS. Demgegenüber sind die Schulplatzkapazitäten in den Blick zu nehmen. Im Schuljahr 2017/18 sind in den Jahrgangsstufen 11 gesamtstädtisch Kapazitäten für 2.650 SuS vorhanden. Nicht eingerechnet ist hier - wie in den Folgejahren - die Kapazität der beruflichen Gymnasien. Zum Schuljahr 2019/20 steigen die Kapazitäten durch die Inbetriebnahme der achtzügigen Oberstufe der Carlo-Mierendorff-Schule auf 2.850 SuS. Im Schuljahr 2021/22 folgt das Gymnasium Nied. Dadurch erhöht sich die Kapazität auf 3.000 SuS, und ein Jahr später steigt durch die Inbetriebnahme des Gymnasiums Nord die Kapazität auf dann 3.200 SuS. In der Bildungsregion Nord sind im Prognosehorizont nach heutigem Stand ausreichende Kapazitäten vorhanden, die die Bedarfe abdecken. Im Rahmen der jährlichen Fortschreibung des Schulentwicklungsplans werden diese jedoch kontinuierlich überprüft und ggf. angepasst, falls sich ein anderer Bedarf abzeichnen sollte. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.01.2017, OA 114 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 28.06.2017 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 12 am 18.08.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 201 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 18.09.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 201 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 1744, 14. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 18.09.2017 Aktenzeichen: 40 30