Sicherstellung des Betriebes einer neuen Kindertageseinrichtung des Vereins Träger 55 e.V. in der Hedderichstraße 71
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 07.05.2010, B
277 Betreff:
Sicherstellung des
Betriebes einer neuen Kindertageseinrichtung des Vereins Träger 55 e.V. in der
Hedderichstraße 71 Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom
25.02.2010, § 7600 - OA 940
OBR 5, B 1007/09 - Der Verein Träger 55 hat die Erlaubnis
zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung für Kinder nach § 45 SGB VIII in
Verbindung mit der Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen
für Kinder
Einrichtung: Arcobaleno
Hedderichstr. 71
60596 Frankfurt am Main zum 01.03.2010 vom Hessischen Ministerium für
Arbeit, Familie und Gesundheit erhalten. Bei der Einrichtung handelt es sich um eine
eingruppige erweiterte Kindergartengruppe mit 4 Plätzen für Kinder unter drei
Jahren und 21 Kindergartenplätzen. Laut Aussage des Vereins Träger 55 wurde die
Kindertageseinrichtung am 01.04.2010 eröffnet. zu 1. Die Zahlung der laufenden kommunalen
Fördermittel betragen jährlich ca.
218.000,-€
Der Betrag beinhaltet die Platzkostenpauschale sowie den
Mietkostenzuschuss. zu 2. Dem Verein Träger 55 wurde ein einmaliger
Investitionskostenzuschuss in der Höhe von
102.000,-€ zugewiesen.
Die zuwendungsfähigen Kosten wurden
aufgrund der Antragsunterlagen des Vereins
Träger 55 auf insgesamt 120.000,-€ festgesetzt. zu 3. Der Verein Träger 55 erhält die ihm
zustehenden Bundesmittel für seine
Kindertageseinrichtung Arcobaleno. Die Leistung
einer Ausgleichszahlung entfällt, da der Verein Träger55 sich im
Beratungsverfahren für eine andere Form der Kinderbetreuung
entschieden
und am 03.12.2009 entsprechend neu
beantragt hat. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
26.06.2009, OA 940
Bericht des
Magistrats vom 04.12.2009, B 1007
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 5
Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 12.05.2010 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5
am 11.06.2010, TO I, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage B 277
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 29. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
14.06.2010, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 277
dient zur Kenntnis. 47. Sitzung der KAV am 14.06.2010, TO
II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 277
dient zur Kenntnis. 43. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 23.08.2010, TO I, TOP 16
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 277
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Beschlussausfertigung(en): § 8441, 43. Sitzung
des Ausschusses für Bildung und Integration vom 23.08.2010 Aktenzeichen: 40 4