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Sicherstellung des Betriebes einer neuen Kindertageseinrichtung des Vereins Träger 55 e.V. in der Hedderichstraße 71

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.05.2010, B 277 Betreff: Sicherstellung des Betriebes einer neuen Kindertageseinrichtung des Vereins Träger 55 e.V. in der Hedderichstraße 71 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.02.2010, § 7600 - OA 940 OBR 5, B 1007/09 - Der Verein Träger 55 hat die Erlaubnis zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung für Kinder nach § 45 SGB VIII in Verbindung mit der Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder Einrichtung: Arcobaleno Hedderichstr. 71 60596 Frankfurt am Main zum 01.03.2010 vom Hessischen Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit erhalten. Bei der Einrichtung handelt es sich um eine eingruppige erweiterte Kindergartengruppe mit 4 Plätzen für Kinder unter drei Jahren und 21 Kindergartenplätzen. Laut Aussage des Vereins Träger 55 wurde die Kindertageseinrichtung am 01.04.2010 eröffnet. zu 1. Die Zahlung der laufenden kommunalen Fördermittel betragen jährlich ca. 218.000,-€ Der Betrag beinhaltet die Platzkostenpauschale sowie den Mietkostenzuschuss. zu 2. Dem Verein Träger 55 wurde ein einmaliger Investitionskostenzuschuss in der Höhe von 102.000,-€ zugewiesen. Die zuwendungsfähigen Kosten wurden aufgrund der Antragsunterlagen des Vereins Träger 55 auf insgesamt 120.000,-€ festgesetzt. zu 3. Der Verein Träger 55 erhält die ihm zustehenden Bundesmittel für seine Kindertageseinrichtung Arcobaleno. Die Leistung einer Ausgleichszahlung entfällt, da der Verein Träger55 sich im Beratungsverfahren für eine andere Form der Kinderbetreuung entschieden und am 03.12.2009 entsprechend neu beantragt hat. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 26.06.2009, OA 940 Bericht des Magistrats vom 04.12.2009, B 1007 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 5 Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 12.05.2010 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2010, TO I, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage B 277 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 14.06.2010, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 277 dient zur Kenntnis. 47. Sitzung der KAV am 14.06.2010, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 277 dient zur Kenntnis. 43. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 23.08.2010, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 277 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Beschlussausfertigung(en): § 8441, 43. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 23.08.2010 Aktenzeichen: 40 4