Sicherstellung des Betriebes einer neuen Kindertageseinrichtung des Vereins Träger 55 e.V. in der Hedderichstraße 71
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 07.05.2010, B 277
Betreff: Sicherstellung des Betriebes einer neuen Kindertageseinrichtung des Vereins Träger 55 e.V. in der Hedderichstraße 71 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.02.2010, § 7600 - OA 940 OBR 5, B 1007/09 - Der Verein Träger 55 hat die Erlaubnis zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung für Kinder nach § 45 SGB VIII in Verbindung mit der Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder Einrichtung: Arcobaleno Hedderichstr. 71 60596 Frankfurt am Main zum 01.03.2010 vom Hessischen Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit erhalten. Bei der Einrichtung handelt es sich um eine eingruppige erweiterte Kindergartengruppe mit 4 Plätzen für Kinder unter drei Jahren und 21 Kindergartenplätzen. Laut Aussage des Vereins Träger 55 wurde die Kindertageseinrichtung am 01.04.2010 eröffnet. zu
- Die Zahlung der laufenden kommunalen Fördermittel betragen jährlich ca. 218.000,-€ Der Betrag beinhaltet die Platzkostenpauschale sowie den Mietkostenzuschuss. zu
- Dem Verein Träger 55 wurde ein einmaliger Investitionskostenzuschuss in der Höhe von 102.000,-€ zugewiesen. Die zuwendungsfähigen Kosten wurden aufgrund der Antragsunterlagen des Vereins Träger 55 auf insgesamt 120.000,-€ festgesetzt. zu
- Der Verein Träger 55 erhält die ihm zustehenden Bundesmittel für seine Kindertageseinrichtung Arcobaleno. Die Leistung einer Ausgleichszahlung entfällt, da der Verein Träger55 sich im Beratungsverfahren für eine andere Form der Kinderbetreuung entschieden und am 03.12.2009 entsprechend neu beantragt hat.