Sicherstellung des Betriebes einer neuen Kindertageseinrichtung des Vereins Träger 55 e.V. in der Hedderichstraße 71
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 04.12.2009, B
1007 Betreff:
Sicherstellung des
Betriebes einer neuen Kindertageseinrichtung des Vereins Träger 55 e.V. in der
Hedderichstraße 71 Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
10.09.2009, § 6495 - OA 940
OBR 5 - Zwischenbericht: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main steht dem
Vorhaben des Vereins Träger 55 e.V., die Eröffnung einer eingruppigen
Kindertageseinrichtung in der Hedderichstr. 71, grundsätzlich positiv
gegenüber. Bislang hat der Verein Träger 55
e.V. die erforderlichen Antragsunterlagen für eine Betriebserlaubnis inklusive
eines entsprechenden Finanzierungskonzeptes noch nicht vollständig vorgelegt.
Aktuell ist zu berichten, dass der
Verein Träger 55 e.V. nach einem erfolgten Ortstermin in der Hedderichstraße
71, am 10.09.2009, sein Anliegen (Krabbelstube mit 11 Plätzen) dahingehend
geändert hat, dass er nun mehr plant, eine "geöffnete Kindergartengruppe"
(Kinder von 2 - 6 Jahre) einzurichten. Da in der Vergangenheit die für die Beantragung
einer Betriebserlaubnis erforderlichen Unterlagen nicht vorlagen, konnten
bislang auch keine Bundesmittel beantragt werden. Daraus ergibt sich nicht,
dass Bundesmittel ausfallen, und es gibt somit auch keine Veranlassung zu
etwaigen Ausgleichszahlungen. Sobald die erforderlichen Unterlagen
vorliegen, ist der Magistrat bemüht, gegenüber dem Verein Träger 55 e.V. das
Verfahren zeitnah zum Abschluss zu bringen und die entsprechend beantragten
Mittel zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms
"Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008-2013 zu gewähren. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
26.06.2009, OA 940
Bericht des
Magistrats vom 07.05.2010, B 277
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 5
Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 09.12.2009 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung
der KAV am 11.01.2010, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B
1007 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 39. Sitzung des OBR 5
am 15.01.2010, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B
1007 dient zur Kenntnis. Abstimmung:
Einstimmige
Annahme 26. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
01.02.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B
1007 dient zur Kenntnis. 38. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 08.02.2010, TO I, TOP 13
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B
1007 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12
GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 7600, 38. Sitzung
des Ausschusses für Bildung und Integration vom 08.02.2010 Aktenzeichen: 40 4