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Verkehrsknotenpunkt Bus- und S-Bahn-Station sowie künftige Endhaltestelle der U 5 am Frankfurter Berg: Weiter steigende Bedeutung

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.05.2011, B 268 Betreff: Verkehrsknotenpunkt Bus- und S-Bahn-Station sowie künftige Endhaltestelle der U 5 am Frankfurter Berg: Weiter steigende Bedeutung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.02.2011, § 9571 - OA 1253/11 OBR 10 - Ausgangslage: Der S-Bahnhof Frankfurter Berg liegt im Außenbereich in nördlicher Randlage der gleichnamigen Siedlung Frankfurter Berg direkt an der Hauptverkehrsstraße Homburger Landstraße. Diese verläuft aus südlicher Richtung von der Friedberger Warte kommend über die Stadtteile Preungesheim, Eckenheim und Frankfurter Berg in die nördlich gelegenen Stadtteile Bonames und Nieder-Eschbach. Neben der S-Bahnhaltestelle befindet sich hier auch eine Busstation der Linie 27, die von der Endhaltestelle der Linie U 5 in Preungesheim der Homburger Landstraße folgend bis nach Nieder-Eschbach führt. Am Bahnhof selbst befindet sich zusätzlich ein Park + Ride Parkplatz für Pendler, weiterhin sind in bahnhofsnahen Gebäuden westlich auf dem Gelände der Deutschen Bahn Netz AG verschiedene gewerbliche Firmen angesiedelt, wie die Alpina Verkehrsbetriebe sowie Im- und Export Unternehmen. Daneben erfolgte die Wohnhausbebauung "Im Hilgenfeld", eine weitere Bebauung wie im Bebauungsplanentwurf Nr. 813 - Hildenfeld geplant, soll sich nordwestlich anschließen. Auf der stadtauswärts liegenden Seite gegenüber befindet sich eine Tankstelle auf privatem Grundbesitz. Vor dieser führt ein Feldweg in östlicher Richtung in eine Zone Landschaftsschutzgebiet 1. Am Ende des Feldweges liegt der Wiesenhüttenhof. Eine Bauunternehmung und weitere Nutzungen haben sich hier angesiedelt. Das Bahnhofsgebäude der S-Bahnstation selbst ist verkehrstechnisch nicht mehr in Betrieb und an eine studentische Verbindung vermietet. Im unteren Bereich sind sämtliche Türen und Fenster durch entsprechende Abdeckungen vandalismussicher verkleidet, jedoch mit zahlreichen Graffiti besprüht. Die ca. 230 Meter langen Bahnsteige sind einfach ausgestattet, die wenigen vorhandenen Bänke und Unterstellhäuschen wurden in zerstörungssicherer Beton- und Eisenbauweise ausgeführt. In der Mitte des Bahnsteiges gibt es eine Unterführung, mit der jedoch nur zwischen den Bahnsteigen gewechselt werden kann. Die auf der Westseite der Bahnsteige befindliche Unterführung dient dazu, den gesamten Gleiskörper zu queren und war in der Vergangenheit wiederholt Gegenstand verschiedener Bürgerbeschwerden, da diese Unterführung als Aufenthaltsraum für den Alkoholkonsum und als Urinal genutzt wurde. Wie bei einem Ortstermin festgestellt werden konnte, wird das Bahnhofsgelände in den verkehrsberuhigten Zeiten außerhalb des Berufsverkehrs kaum frequentiert, wirkt weitläufig geradezu verlassen. In fußläufiger Nähe befinden sich im Umfeld der Julius-Brecht-Straße ein schwieriges Wohngebiet sowie ein Jugendhaus. Im weiteren südlichen Verlauf der Homburger Landstraße / Kreuzung Berkersheimer Weg entstand durch die Wohnbebauung des ehemaligen Geländes der Edwards-Kaserne der Amerikanischen Streitkräfte ein REWE Markt, zusätzlich zu den bereits auf der anderen Seite vorhandenen kleineren Gastronomiebetrieben. Zukünftige Entwicklung: Mit der Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 von der Endhaltestelle Preungesheim bis zum S-Bahnhaltepunkt Frankfurter Berg sollen die Siedlung Frankfurter Berg und das Stadtentwicklungsgebiet "Edwards-Kaserne" durch den schienengebundenen ÖPNV erschlossen und durch die Verknüpfung mit der S-Bahnlinie S 6 an der Station Frankfurter Berg verbesserte Umsteigebeziehungen geschaffen werden, was gesamtstädtisch gesehen die Attraktivität des ÖPVN steigert. Weiterhin soll durch diese Vernetzung erreicht werden, dass möglichst große Teile des Gesamtverkehrsaufkommens durch den ÖPVN abgewickelt werden und sich dessen Angebot in diesem Sinne maßgeblich verbessert. Im Bebauungsplanentwurf Nr. 813 - Hildenfeld ist die Errichtung eines Wohngebietes für ca. 600 Wohneinheiten vorgesehen. Einer vom Dezernat Verkehr erstellten Studie zufolge wird erwartet, dass sich das Fahrgastaufkommen nach Realisierung der beabsichtigten Stadtbahnverlängerung der Linie U 5 am Knotenpunkt Frankfurter Berg auf 3.600 Fahrgäste erhöhen wird. 1.900 Fahrgäste werden dann hier Richtung Berkersheimer Weg einsteigen, wovon 300 Personen aus dem fußläufigen Einzugsbereich der Station kommen und 1.600 von S-Bahn oder Bus umsteigen werden. In Gegenrichtung sind 1.700 Fahrgäste als Aussteiger prognostiziert, wobei davon ausgegangen wird, dass 400 Personen ihr Fahrtziel erreicht haben und die restlichen 1.300 Fahrgäste nochmals auf S-Bahn oder Bus umsteigen. Die besagte Unterführung an der Westseite des Bahnsteiges wird mit dem Bau der neuen Haltestelle entfallen und durch eine oberirdische Querung der Gleise ersetzt. Nutzung des Bahngeländes: Das Gelände des Bahnhofes Frankfurter Berg steht im Eigentum der Deutschen Bahn AG. Eine entsprechende Anfrage zu einer beabsichtigten zukünftigen Nutzung dieses Bereiches wurde zur Stellungnahme an die DB Service Immobilien GmbH weitergeleitet, blieb jedoch bisher unbeantwortet. Insofern bleibt zu vermuten, dass das freie Gelände rund um den Bahnhof zunächst für den viergleisigen Ausbau der Strecke Frankfurt - Bad Vilbel zur Verfügung gehalten und danach von der Deutschen Bahn AG selbst vermarktet wird. Daher kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden, ob eine Aufwertung durch eine sinnvolle öffentliche Nutzung mit einer damit einhergehenden hellen Beleuchtung möglich sein wird. Zu gegebener Zeit nach dem viergleisigen Ausbau kann die Deutsche Bahn AG eher entscheiden, ob sie das Gelände weiter nutzen oder vermarkten möchte. Während der Bauphase für das 3. und 4. Gleis erscheint es jedenfalls naheliegend, dass die Flächen als Lager- und Andienungsflächen für die Baumaßnahme dienen sollen. Prüfung der Einrichtung einer Toilettenanlage: Für die Prüfung der Geeignetheit eines Standortes zur Aufstellung oder Errichtung eines WC-Angebotes ergeben sich vier Kriterien, die zu prüfen sind: 1. Umfeld Es ist festzustellen, dass der Bereich des Verkehrsknotenpunktes Frankfurter Berg nicht über eine bedeutende, städteräumliche Infrastruktur verfügt und es sich somit auch nicht um ein belebtes und vielseitig genutztes Gebiet mit größerer (über-)quartierlicher Bedeutung handelt, welches nicht nur Personen aus der direkten Nachbarschaft anzieht. Ebenso sind keine touristischen Attraktionen im unmittelbaren Nahraum vorhanden. Zwar befindet sich nördlich des Bahnhofes in ca. 1 km Entfernung entlang der Nidda ein Rad- und Wanderweg sowie der alte Flugplatz und ein Feuerwehrmuseum, jedoch ist zumindest am alten Flugplatz eine Toilettenanlage vorhanden. Aufgrund der Entfernung ist es unwahrscheinlich, dass Besucher im Bedarfsfall hier den weiten Weg bis zu einer Toilette am Bahnhof Frankfurter Berg in Kauf nehmen. Ebenso handelt es sich bei der Station Frankfurter Berg im Hinblick auf die prognostizierten 3.600 Fahrgäste nicht um einen besonders stark genutzten Verkehrsknotenpunkt. Die Zahl der Umsteiger von S-Bahn und Bus auf die Stadtbahn sowie diejenige, der Umsteiger auf S-Bahn und Bus von der Stadtbahn liegt im Rahmen der Kriterien des Nahverkehrsplanes bestenfalls im geringen Bereich. Der Magistrat sieht die Einrichtung öffentlicher Toiletten nur an sehr stark frequentierten ÖPNV-Haltestellen der Kategorie A (> 25.000 Haltestellennutzer) in Betracht, wenn dort weitere Infrastruktur im Umfeld einen Bedarf vermuten lässt. 2. Frequenz Bei einer Ortsbesichtigung an einem Werktag um 10:30 Uhr - 11:30 Uhr vormittags konnte festgestellt werden, dass lediglich eine Person bei Ankunft einer S-Bahn ausstieg. Aufgrund fehlender Infrastruktureinrichtungen im unmittelbaren Umfeld ist daher davon auszugehen, dass die hauptsächliche Frequentierung durch die Fahrgäste in den Zeiten des Berufsverkehrs erfolgen wird und es sich dabei hauptsächlich um Personen handelt, die in unmittelbarer Nähe wohnen oder hier lediglich auf ein anderes Verkehrsmittel umsteigen. 3. Verweiler / Verweildauer: Bei der S-Bahnstation Frankfurter Berg handelt es sich auch nach Anschluss der Stadtbahn U 5 nicht um einen Aufenthaltsort, sondern um einen Verkehrsraum. Dieser wird wie bereits angemerkt hauptsächlich in den Zeiten des Berufsverkehrs von Pendlern genutzt, um schnell von und zur Arbeitsstelle zu gelangen. Die in diesen Zeiten notwendigen, häufigen Taktungen der Verkehrsmittel werden eine nur kurze Wartezeit bedingen. 4. Soziale Kontrolle Ein wesentliches Merkmal der Gruppe der Berufspendler ist es, möglichst ohne größere zeitliche Verzögerungen unterwegs zu sein. Auch wenn eine Verkaufsstelle vorhanden wäre, würde sich hier der Aufenthalt nur kurzweilig gestalten. Dies würde dann aber dazu führen, dass eine soziale Kontrolle nur in geringem Maße stattfände, was aber gerade für die Geeignetheit eines Standortes zur Errichtung einer WC-Anlage zu einer negativen Bewertung führt. Weiterhin ist fraglich, ob es gelingt einen Investor zu finden, der bereit ist in eine Verkaufsstelle zu investieren, die lediglich im Berufsverkehr frequentiert wird. Von den hier prognostizierten 3.600 täglichen Fahrgästen wären die 700 Personen abzuziehen, die im Nahbereich wohnen und daher kein entsprechendes Angebot im Hinblick auf eventuell bestehende längere Wartezeiten in Anspruch nehmen würden. Sollte sich dennoch ein Investor finden, so haben Erfahrungen aus der Vergangenheit gezeigt, dass Pächter in solchen Fällen häufig über den Verkauf und/oder Ausschank von alkoholischen Getränken versuchen, eine entsprechende Steigerung des Umsatzes zu erzielen. Dies führt in Verbindung mit einer funktionierenden Toilettenanlage jedoch unweigerlich dazu solche Personengruppen anzuziehen, die dann lediglich für den Genuss alkoholischer Getränke längerfristig örtlich verweilen. Eine Verkaufsstelle mit möglichem Aufenthaltsraum und Toilette vor Ort ist aber auch für Jugendliche im Hinblick auf einen längerfristigen Aufenthalt interessant. Da sich in unmittelbarer Nähe ein schwieriges Wohngebiet befindet, ist davon auszugehen, dass sich auch diese Personengruppen über kurz oder lang einfinden werden und zusätzlich das subjektive Sicherheitsgefühl bei den Bürgerinnen und Bürgern einschränken werden. Eine soziale Kontrolle der Toilettenanlage wird dann in dem Maße immer weniger stattfinden, in dem die Nutzung durch nicht gewünschte Personengruppen zunimmt. Dies führt dann wiederum dazu, dass zweckfremde Nutzung sowie Vandalismus ansteigen. Die Prüfung zur Einrichtung einer Toilettenanlage im Bereich des Verkehrsknotenpunktes am Frankfurter Berg wird aufgrund der geringen Frequentierung und Verweildauer der Fahrgäste sowie der generellen Ungeeignetheit des Standortes vom Magistrat nach erneuter, umfangreicher Prüfung nicht befürwortet. Auch nach Realisierung des Stadtbahnanschlusses der Linie U 5 und nach Bebauung der ausgewiesenen Flächen wird keine so gravierende Veränderung der bestehenden Situation erwartet, dass dann eine WC-Anlage errichtet werden sollte. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.01.2011, OA 1253 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 01.06.2011 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 09.08.2011, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Die Vorlage B 268wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 11.08.2011, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 268 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte gegen SPD (= Zurückweisung) 2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.08.2011, TO I, TOP 64 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 268 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte gegen SPD (= Zurückweisung) 4. Sitzung des OBR 10 am 06.09.2011, TO I, TOP 13 Beschluss: a) Die Vorlage B 268 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 429, 2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 15.08.2011 Aktenzeichen: 92 13