Verkehrsknotenpunkt Bus- und S-Bahn-Station sowie künftige Endhaltestelle der U 5 am Frankfurter Berg: Weiter steigende Bedeutung
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 27.05.2011, B
268 Betreff:
Verkehrsknotenpunkt Bus-
und S-Bahn-Station sowie künftige Endhaltestelle der U 5 am Frankfurter Berg:
Weiter steigende Bedeutung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.02.2011, § 9571 - OA 1253/11 OBR 10 -
Ausgangslage:
Der S-Bahnhof Frankfurter Berg
liegt im Außenbereich in nördlicher Randlage der gleichnamigen Siedlung
Frankfurter Berg direkt an der Hauptverkehrsstraße Homburger Landstraße. Diese
verläuft aus südlicher Richtung von der Friedberger Warte kommend über
die Stadtteile Preungesheim, Eckenheim und Frankfurter Berg in die
nördlich gelegenen Stadtteile Bonames und Nieder-Eschbach. Neben der
S-Bahnhaltestelle befindet sich hier auch eine Busstation der Linie 27, die von
der Endhaltestelle der Linie U 5 in Preungesheim der Homburger Landstraße
folgend bis nach Nieder-Eschbach führt. Am Bahnhof selbst befindet sich
zusätzlich ein Park + Ride Parkplatz für Pendler, weiterhin sind in
bahnhofsnahen Gebäuden westlich auf dem Gelände der Deutschen Bahn Netz AG
verschiedene gewerbliche Firmen angesiedelt, wie die Alpina Verkehrsbetriebe
sowie Im- und Export Unternehmen. Daneben erfolgte die Wohnhausbebauung "Im
Hilgenfeld", eine weitere Bebauung wie im Bebauungsplanentwurf Nr. 813 -
Hildenfeld geplant, soll sich nordwestlich anschließen. Auf der stadtauswärts
liegenden Seite gegenüber befindet sich eine Tankstelle auf privatem
Grundbesitz. Vor dieser führt ein Feldweg in östlicher Richtung in eine Zone
Landschaftsschutzgebiet 1. Am Ende des Feldweges liegt der Wiesenhüttenhof.
Eine Bauunternehmung und weitere Nutzungen haben sich hier angesiedelt. Das Bahnhofsgebäude der S-Bahnstation selbst ist
verkehrstechnisch nicht mehr in Betrieb und an eine studentische Verbindung
vermietet. Im unteren Bereich sind sämtliche Türen und Fenster durch
entsprechende Abdeckungen vandalismussicher verkleidet, jedoch mit zahlreichen
Graffiti besprüht. Die ca. 230 Meter langen Bahnsteige sind einfach
ausgestattet, die wenigen vorhandenen Bänke und Unterstellhäuschen wurden in
zerstörungssicherer Beton- und Eisenbauweise ausgeführt. In der Mitte des
Bahnsteiges gibt es eine Unterführung, mit der jedoch nur zwischen den
Bahnsteigen gewechselt werden kann. Die auf der Westseite der Bahnsteige
befindliche Unterführung dient dazu, den gesamten Gleiskörper zu queren und war
in der Vergangenheit wiederholt Gegenstand verschiedener Bürgerbeschwerden, da
diese Unterführung als Aufenthaltsraum für den Alkoholkonsum und als Urinal
genutzt wurde. Wie bei einem Ortstermin festgestellt werden konnte, wird das
Bahnhofsgelände in den verkehrsberuhigten Zeiten außerhalb des Berufsverkehrs
kaum frequentiert, wirkt weitläufig geradezu verlassen. In fußläufiger Nähe befinden sich im Umfeld der
Julius-Brecht-Straße ein schwieriges Wohngebiet sowie ein Jugendhaus. Im
weiteren südlichen Verlauf der Homburger Landstraße / Kreuzung Berkersheimer
Weg entstand durch die Wohnbebauung des ehemaligen Geländes der Edwards-Kaserne
der Amerikanischen Streitkräfte ein REWE Markt, zusätzlich zu den bereits
auf der anderen Seite vorhandenen kleineren Gastronomiebetrieben. Zukünftige Entwicklung: Mit der Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 von der
Endhaltestelle Preungesheim bis zum S-Bahnhaltepunkt Frankfurter Berg
sollen die Siedlung Frankfurter Berg und das Stadtentwicklungsgebiet
"Edwards-Kaserne" durch den schienengebundenen ÖPNV erschlossen und durch die
Verknüpfung mit der S-Bahnlinie S 6 an der Station Frankfurter Berg verbesserte
Umsteigebeziehungen geschaffen werden, was gesamtstädtisch gesehen die
Attraktivität des ÖPVN steigert. Weiterhin soll durch diese Vernetzung erreicht
werden, dass möglichst große Teile des Gesamtverkehrsaufkommens durch den ÖPVN
abgewickelt werden und sich dessen Angebot in diesem Sinne maßgeblich
verbessert. Im Bebauungsplanentwurf Nr. 813 -
Hildenfeld ist die Errichtung eines Wohngebietes für ca. 600 Wohneinheiten
vorgesehen. Einer vom Dezernat Verkehr
erstellten Studie zufolge wird erwartet, dass sich das Fahrgastaufkommen nach
Realisierung der beabsichtigten Stadtbahnverlängerung der Linie U 5 am
Knotenpunkt Frankfurter Berg auf 3.600 Fahrgäste erhöhen wird. 1.900 Fahrgäste
werden dann hier Richtung Berkersheimer Weg einsteigen, wovon 300 Personen aus
dem fußläufigen Einzugsbereich der Station kommen und 1.600 von S-Bahn
oder Bus umsteigen werden. In Gegenrichtung sind 1.700 Fahrgäste als Aussteiger
prognostiziert, wobei davon ausgegangen wird, dass 400 Personen ihr Fahrtziel
erreicht haben und die restlichen 1.300 Fahrgäste nochmals auf S-Bahn oder Bus
umsteigen. Die besagte Unterführung an der Westseite des Bahnsteiges wird mit
dem Bau der neuen Haltestelle entfallen und durch eine oberirdische Querung der
Gleise ersetzt.
Nutzung des Bahngeländes: Das Gelände des Bahnhofes Frankfurter Berg steht im
Eigentum der Deutschen Bahn AG. Eine entsprechende Anfrage zu einer
beabsichtigten zukünftigen Nutzung dieses Bereiches wurde zur Stellungnahme an
die DB Service Immobilien GmbH weitergeleitet, blieb jedoch bisher
unbeantwortet. Insofern bleibt zu vermuten, dass das freie Gelände rund um den
Bahnhof zunächst für den viergleisigen Ausbau der Strecke Frankfurt - Bad
Vilbel zur Verfügung gehalten und danach von der Deutschen Bahn AG selbst
vermarktet wird.
Daher kann zum jetzigen
Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden, ob eine Aufwertung durch eine
sinnvolle öffentliche Nutzung mit einer damit einhergehenden hellen Beleuchtung
möglich sein wird. Zu gegebener Zeit nach dem viergleisigen Ausbau kann
die Deutsche Bahn AG eher entscheiden, ob sie das Gelände weiter nutzen oder
vermarkten möchte. Während der Bauphase für das 3. und 4. Gleis erscheint es
jedenfalls naheliegend, dass die Flächen als Lager- und Andienungsflächen für
die Baumaßnahme dienen sollen. Prüfung der Einrichtung einer Toilettenanlage:
Für die Prüfung der Geeignetheit eines Standortes
zur Aufstellung oder Errichtung eines WC-Angebotes ergeben sich vier Kriterien,
die zu prüfen sind: 1. Umfeld Es ist festzustellen, dass der Bereich des
Verkehrsknotenpunktes Frankfurter Berg nicht über eine bedeutende,
städteräumliche Infrastruktur verfügt und es sich somit auch nicht um ein
belebtes und vielseitig genutztes Gebiet mit größerer (über-)quartierlicher
Bedeutung handelt, welches nicht nur Personen aus der direkten Nachbarschaft
anzieht. Ebenso sind keine touristischen Attraktionen im unmittelbaren Nahraum
vorhanden. Zwar befindet sich nördlich des Bahnhofes in ca. 1 km Entfernung
entlang der Nidda ein Rad- und Wanderweg sowie der alte Flugplatz und ein
Feuerwehrmuseum, jedoch ist zumindest am alten Flugplatz eine Toilettenanlage
vorhanden. Aufgrund der Entfernung ist es unwahrscheinlich, dass Besucher im
Bedarfsfall hier den weiten Weg bis zu einer Toilette am Bahnhof Frankfurter
Berg in Kauf nehmen. Ebenso handelt es sich bei der Station Frankfurter
Berg im Hinblick auf die prognostizierten 3.600 Fahrgäste nicht um einen
besonders stark genutzten Verkehrsknotenpunkt. Die Zahl der Umsteiger von
S-Bahn und Bus auf die Stadtbahn sowie diejenige, der Umsteiger auf S-Bahn und
Bus von der Stadtbahn liegt im Rahmen der Kriterien des Nahverkehrsplanes
bestenfalls im geringen Bereich. Der Magistrat sieht die Einrichtung öffentlicher
Toiletten nur an sehr stark frequentierten ÖPNV-Haltestellen der Kategorie A
(> 25.000 Haltestellennutzer) in Betracht, wenn dort weitere Infrastruktur
im Umfeld einen Bedarf vermuten lässt. 2. Frequenz Bei einer Ortsbesichtigung an einem Werktag um 10:30
Uhr - 11:30 Uhr vormittags konnte festgestellt werden, dass lediglich eine
Person bei Ankunft einer S-Bahn ausstieg. Aufgrund fehlender
Infrastruktureinrichtungen im unmittelbaren Umfeld ist daher davon auszugehen,
dass die hauptsächliche Frequentierung durch die Fahrgäste in den Zeiten des
Berufsverkehrs erfolgen wird und es sich dabei hauptsächlich um Personen
handelt, die in unmittelbarer Nähe wohnen oder hier lediglich auf ein anderes
Verkehrsmittel umsteigen. 3. Verweiler / Verweildauer: Bei der S-Bahnstation Frankfurter Berg handelt es
sich auch nach Anschluss der Stadtbahn U 5 nicht um einen Aufenthaltsort,
sondern um einen Verkehrsraum. Dieser wird wie bereits angemerkt
hauptsächlich in den Zeiten des Berufsverkehrs von Pendlern genutzt, um schnell
von und zur Arbeitsstelle zu gelangen. Die in diesen Zeiten notwendigen,
häufigen Taktungen der Verkehrsmittel werden eine nur kurze Wartezeit bedingen.
4. Soziale Kontrolle Ein wesentliches Merkmal der Gruppe der
Berufspendler ist es, möglichst ohne größere zeitliche Verzögerungen unterwegs
zu sein. Auch wenn eine Verkaufsstelle vorhanden wäre, würde sich hier der
Aufenthalt nur kurzweilig gestalten. Dies würde dann aber dazu führen, dass
eine soziale Kontrolle nur in geringem Maße stattfände, was aber gerade für die
Geeignetheit eines Standortes zur Errichtung einer WC-Anlage zu einer negativen
Bewertung führt.
Weiterhin ist fraglich, ob es
gelingt einen Investor zu finden, der bereit ist in eine Verkaufsstelle zu
investieren, die lediglich im Berufsverkehr frequentiert wird. Von den hier
prognostizierten 3.600 täglichen Fahrgästen wären die 700 Personen
abzuziehen, die im Nahbereich wohnen und daher kein entsprechendes Angebot im
Hinblick auf eventuell bestehende längere Wartezeiten in Anspruch nehmen
würden. Sollte sich dennoch ein Investor
finden, so haben Erfahrungen aus der Vergangenheit gezeigt, dass Pächter in
solchen Fällen häufig über den Verkauf und/oder Ausschank von alkoholischen
Getränken versuchen, eine entsprechende Steigerung des Umsatzes zu erzielen.
Dies führt in Verbindung mit einer funktionierenden Toilettenanlage jedoch
unweigerlich dazu solche Personengruppen anzuziehen, die dann lediglich für den
Genuss alkoholischer Getränke längerfristig örtlich verweilen. Eine Verkaufsstelle mit möglichem Aufenthaltsraum
und Toilette vor Ort ist aber auch für Jugendliche im Hinblick auf einen
längerfristigen Aufenthalt interessant. Da sich in unmittelbarer Nähe ein
schwieriges Wohngebiet befindet, ist davon auszugehen, dass sich auch diese
Personengruppen über kurz oder lang einfinden werden und zusätzlich das
subjektive Sicherheitsgefühl bei den Bürgerinnen und Bürgern einschränken
werden. Eine soziale Kontrolle der
Toilettenanlage wird dann in dem Maße immer weniger stattfinden, in dem die
Nutzung durch nicht gewünschte Personengruppen zunimmt. Dies führt dann
wiederum dazu, dass zweckfremde Nutzung sowie Vandalismus ansteigen. Die Prüfung zur Einrichtung einer
Toilettenanlage im Bereich des Verkehrsknotenpunktes am Frankfurter Berg wird
aufgrund der geringen Frequentierung und Verweildauer der Fahrgäste sowie der
generellen Ungeeignetheit des Standortes vom Magistrat nach erneuter,
umfangreicher Prüfung nicht befürwortet. Auch nach Realisierung des Stadtbahnanschlusses der
Linie U 5 und nach Bebauung der ausgewiesenen Flächen wird keine so gravierende
Veränderung der bestehenden Situation erwartet, dass dann eine WC-Anlage
errichtet werden sollte. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
10.01.2011, OA 1253
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket:
01.06.2011 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10
am 09.08.2011, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Die Vorlage B
268wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 2. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 11.08.2011, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 268
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte gegen SPD
(= Zurückweisung) 2. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.08.2011, TO I, TOP
64 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 268
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte gegen SPD
(= Zurückweisung) 4. Sitzung des OBR 10
am 06.09.2011, TO I, TOP 13 Beschluss: a) Die Vorlage B
268 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als
Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 429, 2. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 15.08.2011 Aktenzeichen: 92 13