Grundsteuerreform: Sozialen Härtefallfonds für Mieter*innen auflegen
Bericht
Die im Antrag NR 1134 dargestellten Härtefälle können über die Beantragung von Wohngeld abgefedert werden. Wohngeld können sowohl Mieter:innen als auch Eigentümer:innen beantragen. Bezieher:innen von Wohngeld oder von Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern erhalten Unterstützung, die auch die Nebenkosten einer Wohnung abdeckt, worunter wiederum die Grundsteuer abgerechnet wird. Darüber hinaus setzt sich der Magistrat dafür ein, den Kreis der berechtigten Wohngeldempfänger:innen zu vergrößern. Das Dezernat III - Planen und Wohnen hat sich dazu an das zuständige Bundesministerium gewandt. Ziel ist es, dass die Stadt Frankfurt am Main in die höchste Mietstufe VII, statt bislang VI eingruppiert wird. Mit einer höheren Mietstufe erhöhen sich die Höchstbeträge für die zuschussfähige Miete sowie die Einkommensgrenzen beim Wohngeld. Um dem angespannten Wohnungsmarkt in Frankfurt am Main Rechnung zu tragen und mehr Frankfurter Bürger:innen Zugang zum Wohngeld zu ermöglichen, ist dies dringend erforderlich.