Umgestaltung der Leipziger Straße
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 03.02.2014, B 22 Betreff: Umgestaltung der Leipziger
Straße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2012, § 1331 Ziff.
II - OA 86/11 OBR 2, l. B
470/12 - Entsprechend der Zusage des Magistrates in seinem
Bericht B 470 vom 02.11.2012 hat der Magistrat mit dem Ortsbeirat die
Handlungsspielräume bezüglich der Gestaltungsmöglichkeiten in der Leipziger
Straße erörtert. Hierzu fand unter Teilnahme des Verkehrsdezernenten, des
Ortsvorstehers und seines Stellvertreters sowie von Mitarbeitern des
Straßenverkehrsamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung am
15.02.2013 ein Ortstermin in der Leipziger Straße statt. In Anerkennung der bereits in der Leipziger Straße
durchgeführten Grundsanierung sowie der Haushaltslage der Stadt Frankfurt am
Main bestand Einigkeit darin, a) den Focus auf kurzfristig mit "Bordmitteln" zu
behebende Mängel sowie b) die vom Ortsbeirat gewünschte zusätzliche Steigerung
der Attraktivität der Leipziger Straße zu richten, die er durch eine probeweise
Sperrung des Bereichs zwischen den Straßen Am Weingarten und Markgrafenstraße
für den Kraftfahrzeugverkehr (Punkt 3 der OA 86) zu erreichen sucht. Hierzu
wurde eine Verkehrserhebung vereinbart, mittels derer Erkenntnisse darüber
gewonnen werden sollten, ob eine versuchsweise Sperrung des o. g.
Teilabschnittes der Leipziger Straße für den Autoverkehr möglich ist. Das
Ergebnis dieser Erhebung sollte mit den Gewerbetreibenden diskutiert werden.
Unter a) wurde verabredet, im
Eingangsbereich zur Leipziger Straße Fahrradbügel aufzustellen sowie den an der
westlichen Seite des Fußgängerüberwegs befindlichen Abfallkorb zu versetzen,
damit die Querungsbreite für FußgängerInnen und RadfahrerInnen nicht
eingeschränkt wird. Auf der Westseite der Markgrafenstraße wird gebotswidrig
auf dem Gehweg geparkt. Die Durchsetzung der Längsparkregelung soll durch eine
Erneuerung und Ergänzung der Markierung sowie durch Überwachung unterstützt
werden. Diese Maßnahmen sind umgesetzt. Die unter b) verabredete Verkehrserhebung wurde
durchgeführt. Die Ergebnisse der Erhebung, die ganztägig zwischen Rohmerstraße
und Markgrafenstraße sowohl die Anzahl der Fahrzeuge des motorisierten
Individualverkehrs als auch deren Geschwindigkeiten umfasst, wurde Vertretern
des Ortsbeirates und des Gewerbevereins am 20.11.2013 in einem Gespräch
erläutert. Hiernach weist die Leipziger Straße
keinen wesentlichen Durchgangsverkehr auf und hat zudem mit etwa 1.500
Fahrzeugen in 24 Stunden im Vergleich mit der Schloßstraße (15.000 Fahrzeuge in
24 Stunden) oder der Sophienstraße (9.500 Fahrzeuge in 24 Stunden) ein relativ
geringes Verkehrsaufkommen. Auffällig ist hingegen der mit 18% relativ hohe
Lkw-Verkehr am Gesamtverkehrsaufkommen, der im Wesentlichen aus der Andienung
der umliegenden Gewerbebetriebe resultiert. Die gemessenen Geschwindigkeiten belegen, dass sich
die motorisierten Verkehrsteilnehmer zu rund 96 % an die vorgeschriebene
Geschwindigkeit von 30 km/h halten und rund 80% nur mit maximal 20 km/h fahren.
Offensichtlich wirken sich die große Anzahl von querenden Fußgängern, das
Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße, die Ein- und Ausparkvorgänge sowie die
"Rechts-vor-links-Regelung" geschwindigkeitsdämpfend aus. Dies vorangestellt, nimmt der Magistrat abschließend
zu der vorliegenden Anregung Stellung: Zu den Ziffern 1 und 2.: Im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat wurde die
zwischenzeitlich erfolgte Sanierung der Fahrbahn der Leipziger Straße in
Asphaltbauweise ausgeführt. Der Magistrat bittet um Verständnis, dass nach
Abschluss dieser aufwändigen Grundsanierung substantielle Veränderungen, wie
Aufpflasterungen der Knotenpunkte oder auch eine Veränderung der
Fahrbahnführung mit Eingriffen in die Seitenräume, bereits aus Kotengründen
unverhältnismäßig wären. Hinzu kommt, wie Geschwindigkeitsmessungen belegen,
dass die gegebene verkehrliche Situation derartige Maßnahmen nicht erforderlich
erscheinen lässt.
Der Magistrat wird jedoch im Zuge
einer notwendigen Erneuerung der Seitenräume im Sinne der Anregung des
Ortsbeirates tätig werden und Gehwege diagonal in grau pflastern und für
Parkbuchten orthogonal verlegtes Pflaster in Anthrazit verwenden. zu Ziffer 3.: Wiewohl der Magistrat die aufenthaltsstärkenden
Intentionen des Ansinnens des Ortsbeirates durchaus begrüßt, kann er die
vorgeschlagene Teilsperrung und die damit notwendig verbundenen Änderungen der
Verkehrsführung leider nicht befürworten. Die Folgen wären aufwändige Umfahrungen der Sperrung
über die Straße Am Weingarten, die Wurmbachstraße und die Markgrafenstraße,
zulasten der dort wohnenden Anwohner. Hinzu kommt, dass die Andienung der
ansässigen Gewerbebetriebe durch Lastkraftwagen gravierend erschwert würde.
Statt wie bisher die Leipziger Straße geradeaus durchfahren zu können, wäre der
gewerbliche Andienungsverkehr zu Abbiegefahrten über vier Knotenpunkte mit
daraus resultierendem erheblichem verkehrlichem Konfliktpotential gezwungen.
zu Ziffer 4.: Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der
Verkehrserhebung und Geschwindigkeitsmessung sieht der Magistrat durch die
Einführung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs keine erkennbaren
Verbesserungen gegenüber der gegenwärtigen Tempo-30-Zonen-Regelung und bittet
um Verständnis, dass an der bestehenden Regelung festgehalten wird. zu Ziffer 5.: Vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführung
bittet der Magistrat um Verständnis, dass er, abgesehen
von den bereits markierten Radfahrpiktogrammen, keine Notwendigkeit für weitere
Markierungen oder Einbauten in den Fahrbahnbelag zu erkennen vermag. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
24.10.2011, OA 86
Bericht des
Magistrats vom 02.11.2012, B 470
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2
Versandpaket: 05.02.2014 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2
am 17.03.2014, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 22 wird zurückgewiesen.
Abstimmung:
GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen CDU und FDP (=
Kenntnis) 29. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.05.2014, TO I, TOP
35 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 22 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und
RÖMER gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP (= Kenntnis) 29. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 13.05.2014, TO I, TOP 17
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 22 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und
RÖMER gegen LINKE. (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en):
§
4457, 29. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 13.05.2014