Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Umgestaltung der Leipziger Straße

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 03.02.2014, B 22 Betreff: Umgestaltung der Leipziger Straße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2012, § 1331 Ziff. II - OA 86/11 OBR 2, l. B 470/12 - Entsprechend der Zusage des Magistrates in seinem Bericht B 470 vom 02.11.2012 hat der Magistrat mit dem Ortsbeirat die Handlungsspielräume bezüglich der Gestaltungsmöglichkeiten in der Leipziger Straße erörtert. Hierzu fand unter Teilnahme des Verkehrsdezernenten, des Ortsvorstehers und seines Stellvertreters sowie von Mitarbeitern des Straßenverkehrsamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung am 15.02.2013 ein Ortstermin in der Leipziger Straße statt. In Anerkennung der bereits in der Leipziger Straße durchgeführten Grundsanierung sowie der Haushaltslage der Stadt Frankfurt am Main bestand Einigkeit darin, a) den Focus auf kurzfristig mit "Bordmitteln" zu behebende Mängel sowie b) die vom Ortsbeirat gewünschte zusätzliche Steigerung der Attraktivität der Leipziger Straße zu richten, die er durch eine probeweise Sperrung des Bereichs zwischen den Straßen Am Weingarten und Markgrafenstraße für den Kraftfahrzeugverkehr (Punkt 3 der OA 86) zu erreichen sucht. Hierzu wurde eine Verkehrserhebung vereinbart, mittels derer Erkenntnisse darüber gewonnen werden sollten, ob eine versuchsweise Sperrung des o. g. Teilabschnittes der Leipziger Straße für den Autoverkehr möglich ist. Das Ergebnis dieser Erhebung sollte mit den Gewerbetreibenden diskutiert werden. Unter a) wurde verabredet, im Eingangsbereich zur Leipziger Straße Fahrradbügel aufzustellen sowie den an der westlichen Seite des Fußgängerüberwegs befindlichen Abfallkorb zu versetzen, damit die Querungsbreite für FußgängerInnen und RadfahrerInnen nicht eingeschränkt wird. Auf der Westseite der Markgrafenstraße wird gebotswidrig auf dem Gehweg geparkt. Die Durchsetzung der Längsparkregelung soll durch eine Erneuerung und Ergänzung der Markierung sowie durch Überwachung unterstützt werden. Diese Maßnahmen sind umgesetzt. Die unter b) verabredete Verkehrserhebung wurde durchgeführt. Die Ergebnisse der Erhebung, die ganztägig zwischen Rohmerstraße und Markgrafenstraße sowohl die Anzahl der Fahrzeuge des motorisierten Individualverkehrs als auch deren Geschwindigkeiten umfasst, wurde Vertretern des Ortsbeirates und des Gewerbevereins am 20.11.2013 in einem Gespräch erläutert. Hiernach weist die Leipziger Straße keinen wesentlichen Durchgangsverkehr auf und hat zudem mit etwa 1.500 Fahrzeugen in 24 Stunden im Vergleich mit der Schloßstraße (15.000 Fahrzeuge in 24 Stunden) oder der Sophienstraße (9.500 Fahrzeuge in 24 Stunden) ein relativ geringes Verkehrsaufkommen. Auffällig ist hingegen der mit 18% relativ hohe Lkw-Verkehr am Gesamtverkehrsaufkommen, der im Wesentlichen aus der Andienung der umliegenden Gewerbebetriebe resultiert. Die gemessenen Geschwindigkeiten belegen, dass sich die motorisierten Verkehrsteilnehmer zu rund 96 % an die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h halten und rund 80% nur mit maximal 20 km/h fahren. Offensichtlich wirken sich die große Anzahl von querenden Fußgängern, das Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße, die Ein- und Ausparkvorgänge sowie die "Rechts-vor-links-Regelung" geschwindigkeitsdämpfend aus. Dies vorangestellt, nimmt der Magistrat abschließend zu der vorliegenden Anregung Stellung: Zu den Ziffern 1 und 2.: Im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat wurde die zwischenzeitlich erfolgte Sanierung der Fahrbahn der Leipziger Straße in Asphaltbauweise ausgeführt. Der Magistrat bittet um Verständnis, dass nach Abschluss dieser aufwändigen Grundsanierung substantielle Veränderungen, wie Aufpflasterungen der Knotenpunkte oder auch eine Veränderung der Fahrbahnführung mit Eingriffen in die Seitenräume, bereits aus Kotengründen unverhältnismäßig wären. Hinzu kommt, wie Geschwindigkeitsmessungen belegen, dass die gegebene verkehrliche Situation derartige Maßnahmen nicht erforderlich erscheinen lässt. Der Magistrat wird jedoch im Zuge einer notwendigen Erneuerung der Seitenräume im Sinne der Anregung des Ortsbeirates tätig werden und Gehwege diagonal in grau pflastern und für Parkbuchten orthogonal verlegtes Pflaster in Anthrazit verwenden. zu Ziffer 3.: Wiewohl der Magistrat die aufenthaltsstärkenden Intentionen des Ansinnens des Ortsbeirates durchaus begrüßt, kann er die vorgeschlagene Teilsperrung und die damit notwendig verbundenen Änderungen der Verkehrsführung leider nicht befürworten. Die Folgen wären aufwändige Umfahrungen der Sperrung über die Straße Am Weingarten, die Wurmbachstraße und die Markgrafenstraße, zulasten der dort wohnenden Anwohner. Hinzu kommt, dass die Andienung der ansässigen Gewerbebetriebe durch Lastkraftwagen gravierend erschwert würde. Statt wie bisher die Leipziger Straße geradeaus durchfahren zu können, wäre der gewerbliche Andienungsverkehr zu Abbiegefahrten über vier Knotenpunkte mit daraus resultierendem erheblichem verkehrlichem Konfliktpotential gezwungen. zu Ziffer 4.: Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Verkehrserhebung und Geschwindigkeitsmessung sieht der Magistrat durch die Einführung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs keine erkennbaren Verbesserungen gegenüber der gegenwärtigen Tempo-30-Zonen-Regelung und bittet um Verständnis, dass an der bestehenden Regelung festgehalten wird. zu Ziffer 5.: Vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführung bittet der Magistrat um Verständnis, dass er, abgesehen von den bereits markierten Radfahrpiktogrammen, keine Notwendigkeit für weitere Markierungen oder Einbauten in den Fahrbahnbelag zu erkennen vermag. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2011, OA 86 Bericht des Magistrats vom 02.11.2012, B 470 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 05.02.2014 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.03.2014, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 22 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Kenntnis) 29. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.05.2014, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 22 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis) 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 13.05.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 22 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 4457, 29. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 13.05.2014