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Transparenz zu Zielen und Maßnahmen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur bis zum Ende des Moratoriums

Vorlagentyp: B

Bericht

Die Versorgung mit E-Ladeinfrastruktur in Frankfurt am Main befindet sich derzeit im Aufbau und wird sich in den kommenden Monaten dynamisch entwickeln. Aktuell sind von der Bundesnetzagentur 303 öffentlich zugängliche E-Ladestationen in Frankfurt gelistet (274 AC/29 DC). Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019, § 4835 (M 140/19) plant und errichtet die Stadt Frankfurt am Main selbst keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen. Interessierte LIS-Investoren ermitteln geeignete attraktive Standorte für Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum in eigener Verantwortung und stellen einen Antrag an die Stadt zur Nutzung dieser Fläche. Die Stadt überprüft die Gestattung unter Berücksichtigung des Baurechts, der Verkehrssicherheit und anderer Kriterien. Aktuell hat die Stadt Frankfurt am Main Gestattungsverträge für die Errichtung von zusätzlichen E-Ladesäulen frei gegeben: 69 Lade-Standorte mit 127 Ladeplätzen (AC-Laden) können damit auf öffentlichen Verkehrsflächen errichtet werden. Weitere ca. 60 Pilotstandorte mit 110 Ladeplätzen (AC-Laden) sind in der abschließenden Prüfung und werden voraussichtlich bis Mitte April 2022 genehmigt. Die Mainova AG wird in 2022 insgesamt sieben Schnellladehubs (DC-Laden) mit einer Leistung von 4 x 150 kW aufbauen, davon fünf auf öffentlichen Flächen. Insgesamt liegen der Stadt ca. 1400 weitere Standortanfragen für öffentliche Flächen vor. Darüber hinaus ist ein Ausbau der Ladeinfrastruktur in den Innenstadt-Parkhäusern der Parkhausbetriebsgesellschaft vorgesehen. Fachinstitutionen gehen davon aus, dass die erforderliche Ladeinfrastruktur in Deutschland zukünftig zu 15 Prozent auf öffentlichen und zu 85 Prozent auf privaten Flächen errichtet werden muss. Seitens zahlreicher Gewerbetreibender aus Handel und Wirtschaft sind Investitionen in Ladeinfrastruktur auf deren Flächen angekündigt oder bereits in der Umsetzung. Der Magistrat wird zudem auf Gewerbe und Wohnungsbaugesellschaften zugehen und für einen schnelleren Ausbau der Ladeinfrastruktur auf deren Liegenschaften werben.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 12
OBR 11
TO I, TOP 16
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 2333 2022 1. Die Vorlage B 229 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 298/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Grüne SPD
Ablehnung:
CDU Linke
Sitzung 10
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
TO I, TOP 23
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 229 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT FRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Sitzung 10
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
TO I, TOP 33
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 229 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP VOLT BFF-BIG FRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF AFD

Verknüpfte Vorlagen