Mehr Ausbildungsplätze in der Stadtverwaltung und in städtischen Gesellschaften, Controlling des Personalwachstums
Bericht
Der Stellenplan zum Haushaltsplan 2024 und 2025 weist 496 Neuschaffungen aus. Ferner wurde eine Stelle vom Eigenbetrieb Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main in die Gemeindeverwaltung verlagert, sodass der Stellenplan in der Bilanz eine Erhöhung um 497 Stellen ausweist. Mit Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024 wurde der Haushaltsplan für das Jahr 2024 und 2025 mit den Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen - mit Auswirkungen auf den Haushalt 2024 und 2025 und den Finanzplanungszeitraum bis 2027 - (§ 4994) und der Stellenplan (§ 4995) beschlossen. Da der Haushaltsplan für das Jahr 2024 und 2025 zum 29.11.2024 Rechtskraft erlangt hat, war eine Besetzung der 496 neugeschaffenen Stellen ab diesem Zeitpunkt möglich. Zum Stand 31.12.2024 war keine dieser neugeschaffenen Stellen besetzt. Demnach reduziert sich der Besetzungsgrad zum Stand: 31.12.2024 auf 86%. Der Besetzungsgrad ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie z. B. der Zahl der Beschäftigten ohne Bezüge auf Planstellen (Stand: 31.12.2024 rund 419 Stellen, insbesondere durch Elternzeiten), der Zahl der Beschäftigten in Teilzeit, der Personalfluktuation und der Dauer von Auswahl- und Besetzungsverfahren sowie der frühestmöglichen Übernahme von Bewerber:innen auf besetzbare Stellen. Dies vorangestellt, wird zu den gewünschten Eckpunkten wie folgt berichtet: Personalwirtschaftliche Eckdaten: Stellen- und Beschäftigtenzahlen Die Entwicklung von Stellenbestand und Beschäftigtenzahlen in der Gemeindeverwaltung stellt sich für den Zeitraum von 2020 - 2024 in absoluten Zahlen wie folgt dar: Jahr Planstellen (Soll) besetzte Planstellen (Ist) besetzte Hilfsstellen (Ist) Besetzungsgrad Beschäftigte absolut 2020 10.025 8.689 87% 10.967 2021 10.279 8.764 85% 11.073 2022 10.379 8.844 85% 11.237 2023* 10.645 9.023 413 89% 11.395 2024 11.142 9.212 384 86% 11.581 Steigerung absolut 1.117 523 614 Steigerung in % 11,15 % 6,02 % 5,60 %. Die Altersstruktur der Beschäftigten in der Gemeindeverwaltung stellt sich zum Stand 31.12.2024 wie folgt dar: Beim Durchschnittsalter der Beschäftigten ist im Betrachtungszeitraum insgesamt eine leichte Erhöhung festzustellen. Das derzeitige Durchschnittsalter ist mit 44,18 Jahren zwar verhältnismäßig hoch, liegt aber im Bereich des Durchschnittsalters der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Entwicklung der Krankheitstage Nachdem in den Jahren 2020 bis 2022 die Entwicklung des Krankenstandes der Bediensteten der Stadt Frankfurt am Main einen Anstieg der durchschnittlichen Fehlzeiten von 29 auf 33,4 Kalendertage je Mitarbeitenden aufwies, ist seither ein positiver Trend zu verzeichnen. In den letzten beiden Jahren 2023 und 2024 ist der Krankenstand sukzessive zurückgegangen. Für das Jahr 2024 liegt der Wert nun bei 30,6 Kalendertagen je Mitarbeitenden. Trotz dieser positiven Entwicklung ist das Niveau der Fehlzeiten im Vergleich zur Zeit vor der Corona Pandemie und dem vorherigen Jahrzehnt insgesamt weiterhin hoch. Insgesamt liegt der Krankenstand in der Stadtverwaltung im Betrachtungszeitraum weiterhin nahe der Krankenquote, die der Deutsche Städtetag für die Mitgliedsstädte mit mehr als 500.000 Einwohner:innen erhoben hat. Den Krankenstand zu senken und den damit verbundenen Belastungen entgegenzuwirken, ist weiterhin ein zentrales Ziel im strategischen Personalmanagement. Die Entwicklungen innerhalb der Stadtverwaltung bestätigen damit den gesamtgesellschaftlichen Trend und untermauern die Bedeutung der Prävention. Die Stadt Frankfurt am Main hat ihr Ausbildungs- und Studienangebot um 75 Plätze weiter steigern können. Die gemeldeten Bedarfe der Ämter und Betriebe an Nachwuchskräften (NWK) sind im zentral-finanzierten Bereich gegenüber dem Vorjahr um 53 Plätze auf insgesamt 287 gestiegen. Um die Ämter und Betriebe optimal mit Personal auszustatten wird angestrebt, die jährlich von den Ämtern und Betrieben gemeldeten Bedarfe in den zentral ausgebildeten Berufsbildern ab dem Einstellungsjahr 2024 im Rahmen des strategischen Personalmanagements bis zu einem gemeldeten Bedarf von maximal 250 NWK möglichst zu 100% zu decken.