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Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Planung der U-Bahn-Station "Seckbach Atzelberg" als Zwischenstation sowie Untersuchung eines Abzweigs von der Stadtbahnstrecke in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße bis Bergen-Ost

Vorlagentyp: B

Bericht

Der Magistrat prüft im Rahmen der derzeit laufenden Untersuchungen zur Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main - Teil Schiene 2030+ (GVP) verschiedene Infrastrukturmaßnahmen, um die Schienenanbindung des Frankfurter Ostens zu optimieren. Geprüft werden unter anderem: - die Stadtbahnverlängerung zum Atzelberg (U4), - die Weiterführung der Stadtbahn vom Atzelberg nach Bergen (U4), - die Stadtbahnverlängerung von der Endhaltestelle Enkheim zum Riedbad/Riedschule (U4, U7) und - ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch über die Wächtersbacher Straße nach Osten zur Verknüpfung mit dem Regionalverkehr (U4, U7). Damit wäre die geplante Station Seckbach-Atzelberg im GVP nicht als Endstation vorgesehen. Je nach GVP-Untersuchungsergebnis werden die Maßnahmen anschließend planerisch weiterverfolgt und vertiefend untersucht. Der Magistrat versucht grundsätzlich, die Option zur Weiterführung von Stadtbahnästen aufrechtzuerhalten. Ob zusätzlich zu den genannten Maßnahmen der Bedarf für eine tangentiale Verbindung von Seckbach-Atzelberg über den Riederwald nach Bergen-Enkheim besteht, wird sich auf Basis der Analyse des Schienenangebotes im GVP ergeben.

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

Sitzung 2
OBR 11
TO II, TOP 8
Angenommen
Die Vorlage B 211 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 3
OBR 16
TO I, TOP 29
Angenommen
Die Vorlage B 211 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 1
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
TO I, TOP 16
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 211 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP AFD VOLT ÖkoLinX-ELF BFF-BIG FRAKTION
Ablehnung:
Linke
Sitzung 4
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 51
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 211 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP AFD VOLT ÖkoLinX-ELF BFF-BIG FRAKTION
Ablehnung:
Linke