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Vorplanung zur Neugestaltung der Straßenbereiche um die Westend-Synagoge für Menschen mit Sehbehinderung und Blinde barrierefrei gestalten

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 14.01.2013, B 20

Betreff: Vorplanung zur Neugestaltung der Straßenbereiche um die Westend-Synagoge für Menschen mit Sehbehinderung und Blinde barrierefrei gestalten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.10.2012, § 2206 - NR 381/12 CDU und GRÜNE - Die Stadtverordnetenversammlung hat die Vorlage M 165 mit Prüfaufträgen beschlossen. Unter Punkt II der Beschlussfassung sollen verschiedene Aspekte zur Barrierefreiheit in der weiteren Planung umgesetzt bzw. auf ihre Umsetzbarkeit geprüft werden. Der Magistrat nimmt zu den genannten Punkten wie folgt Stellung: Zu

  1. : Die Bänderung soll nicht kontrastierend (dunkel) ausgeführt werden. Eine Gliederung der Fläche (Bänderung) soll über das Material und gegebenenfalls farbliche Nuancen erreicht werden. Die gepflasterten Bänder sind neben der Treppe das zentrale Entwurfselement, die Bänder beziehen sich auf die Fassadengliederung der Synagoge und der umlaufenden Mauer. Am Ende der Bänderung stehen Kuben, die als Sicherheitselement unverzichtbar sind. Ein Verzicht auf die Bänderungen würde eine breite ungegliederte Fläche ergeben und die Positionierung der Kuben beziehungslos erscheinen lassen. Dies wäre gestalterisch sehr kritisch zu sehen. Die Bänderung bietet zudem die Möglichkeit, taktile und kontrastierende Leitelemente aufzunehmen (z. B. im Bereich der Querungen und der Zugänge zur Synagoge), ohne dass diese zu einem dominierenden Element werden, das den Gesamteindruck beeinflusst. Zu 2.1.: Vor der Stufenanlage wird im Abstand von 60 cm ein taktil erfassbarer Längsstreifen eingebracht. Es soll ein dreireihiges Natursteinpflaster (ca. 10 x 10 cm), bruchrau verwendet werden. Zu 2.2.: Die blinden und sehbehinderten Menschen sollen entlang der "inneren Leitlinie" - der Mauer entlang des "Vorgartens" der Synagoge geführt werden. In den Bereichen von Stufenanlagen und Hauseingängen soll ein dreireihiges Natursteinpflaster (bruchrau) zum Einsatz kommen. Ein zusätzlicher Leitstreifen parallel zu dieser inneren Leitlinie ist nicht erforderlich. Es erfolgt eine Führung von den Querungsstellen zu der inneren Leitlinie durch taktile und optisch kontrastierende Elemente. Die geplante Bänderung ermöglicht eine Integration der taktilen Elemente in die Gesamtgestaltung. Zu 3.: Die Bushaltestelle liegt nicht im unmittelbaren Planungsgebiet, grenzt aber an. Der barrierefreie Umbau der Haltestelle ist bereits vorgesehen und obliegt der VGF im Auftrag der traffiQ. Gemäß der Auskunft der traffiQ soll die Haltestelle in Richtung Süden, in den Bereich Erich-Fromm-Platz verlegt werden. Die Planung wird nachrichtlich von der VGF übernommen, notwendige Leitelemente zur sicheren Querung der Altkönigsstraße und zur Führung an die innere Leitlinie werden in der weiteren Planung berücksichtigt. Zu 4.: Die Führung der blinden und sehbehinderten Menschen im Bereich der Querungen / Straßenkreuzungen wird im Rahmen der Entwurfsplanung zu planen und abzustimmen sein. Die Planungsdetails werden im Rahmen der Entwurfs- und Ausführungsplanung mit der Behindertenbeauftragten abgestimmt.

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