Keine weiteren Bäume für den Autobahnausbau opfern
Vorlagentyp: B
Bericht
Voraussetzung für die Änderung der Anschlussstelle Borsigallee ist zunächst ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss zur Änderung des aktuell gültigen Planfeststellungsbeschlusses für diesen betreffenden Bereich. Im Rahmen dieses Planfeststellungsverfahrens fordert die Planfeststellungsbehörde alle Behörden, deren Aufgabenbereiche durch das Vorhaben berührt werden, zur Stellungnahme auf. Besitzeinweisungsverfahren sowie Enteignungsverfahren können durch den Vorhabenträger erst auf Grundlage eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses bei der zuständigen Behörde beantragt werden.