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Erfahrungsbericht der Koordinierungsstelle Kinder zur Lebenssituation Frankfurter Kinder

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.05.2015, B 204 Betreff: Erfahrungsbericht der Koordinierungsstelle Kinder zur Lebenssituation Frankfurter Kinder Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.03.1990, § 2966 - E 78/90 SPD und GRÜNE, l. B 117/13 - Bericht der Koordinierungsstelle Kinder zur Lebenssituation Frankfurter Kinder 1. Einleitung Das Frankfurter Kinderbüro als kommunale Kinderinteressensvertretung berichtet alle zwei Jahre über ausgewählte Aspekte der Lebenssituation Frankfurter Kinder. Im hier vorliegenden Bericht werden die Untersuchungsergebnisse der Frankfurter Kinderbefragung 2014 vorgestellt und interpretiert. Das Thema der Kinderumfrage lautet ‚Beteiligung von Kindern im schulischen Kontext'. 2. Rahmen der Frankfurter Kinderumfrage 2014 Die Auswahl des Themas basiert auf drei Säulen: 1. Gesetze und Richtlinien - UN-Kinderrechtskonvention Artikel 12 insb. General Comment Nr. 12, - Hessisches Schulgesetz, - Hessischer Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) 2. Forschungsergebnisse und Praxiserfahrung Frankfurter Kinderumfrage 2012 und Kinderrechts- und KlassensprecherInnenprojekte des Frankfurter Kinderbüros in Frankfurter Grundschulen 3. Kampagne ‚Stark durch Erziehung' 2.1 Gesetze und Richtlinien Die Kinderrechtskonvention der UN, in Deutschland ein Bundesgesetz, sichert Kindern das ‚Recht gehört zu werden' zu. Im Originaltext der Konvention heißt es: "Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife" (Artikel 12 (1) der Konvention über die Rechte des Kindes). Im General Comment Nr. 12 führt der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hierzu weiter aus (s. auch Anlage für weitere Informationen): 1. Es ist die Pflicht der Vertragsstaaten die Meinung von Kindern zu hören und dieser ist auch Gewicht zu verleihen (Ziffer 15) 2. Das Kind als Subjekt hat ein Recht auf Beeinflussung seines Lebens (Ziffer 18) 3. Beteiligung von Kindern kennt keine Altersbegrenzung (Ziffer 20) 4. Kindern muss immer sorgfältig zugehört werden (Ziffer 27) Schule als staatliches System ist besonders gut geeignet den staatlichen Verpflichtungen, die aus der UN-Kinderechtskonvention begründet werden, nachzukommen. 2.2 Forschungsergebnisse und Praxiserfahrungen Im Sommer 2012 wurden Kinder und Jugendliche der 2., 4., 6. und 8. Klasse nach ihren Erziehungserfahrungen in den Bereichen Familie, Schule und betreute Freizeit gefragt. Die Ergebnisse der Frankfurter Kinderumfrage 2012 zum Thema ‚Erziehung' liefern Ergebnisse, die das Thema der Kinderumfrage 2014 mitbegründen: - Ein wichtiger Punkt war der Befund der ‚Positiven Erziehungskonstellation'. Die Ergebnisse zeigen, wenn ein Kind in einem der drei Lebensbereiche viel positives Erziehungsverhalten erlebt, so wird es wahrscheinlich auch in den beiden anderen Lebensbereichen viel positives Erziehungsverhalten erfahren. Für die Kinderumfrage 2014 bedeutet dies: Im Lebensbereich ‚Schule' arbeiten ausgebildete pädagogische Fachkräfte, die qua Auftrag, z.B. durch den Hessischen Bildungs-und Erziehungsplan, Kinder wertschätzend und gewaltfrei erziehen müssen. Verbessern sie ihr Erziehungsverhalten wird dies ein positive Auswirkung auf die Lebensbereiche ‚Familie' und ‚betreute Freizeit' haben - Vermittlung von Rechtsbewusstsein Ausschließlich der Bereich Schule zeigt Signifikanz zwischen dem Rechtsbewusstsein der Befragten und dem positiven Erziehungsverhalten Nationale und internationale Studien belegen ebenfalls die Bedeutung des ‚Rechtes gehört zu werden'. Laut der Forschungsergebnisse hat Partizipation, als wichtiger Teil eines offenen, wertschätzenden Erziehungsklimas, viele positive Auswirkungen: - Stärkung der Selbstwirksamkeit/des Selbstbewusstseins von Kindern - Verbesserung des Kinderschutzes - Förderung des wertschätzenden Umgangs untereinander - Vermittlung demokratischer Grundwerte und Handlungsweisen - Höhere Akzeptanz von Entscheidungen - Förderung der Verantwortungsübernahme - Förderung der Resilienz 2.3 Kampagne Stark durch Erziehung Seit 2012 führt das Frankfurter Kinderbüro in Kooperation mit dem Kinderschutzbund Frankfurt und vielen weiteren KooperationspartnerInnen die Kampagne ‚Stark durch Erziehung' durch. Zielgruppe sind Erwachsene, im hier vorliegenden Bericht explizit Lehrkräfte und weitere Verantwortliche für die schulische Erziehung. Die Ziele der Kampagne Stark durch Erziehung sind: 1. Sensibilisierung für gewaltfreie und wertschätzende Erziehung 2. Vernetzung der maßgeblichen Unterstützungsangebote im Bereich Erziehung 3. Orientierung im alltäglichen ‚Erziehungsdschungel' geben 3. Methode, Erkenntnisinteresse und Hypothese Nach Auswahl des Forschungsinstituts (ProKids PROSOZ Herten GmbH) führte das Frankfurter Kinderbüro ein ExpertInnenhearing mit unterschiedlichen Institutionen durch. Im Anschluss wurden mit großer Unterstützung des staatlichen Schulamtes im Sommer 2014 insgesamt 1669 Schülerinnen und Schüler der Klassen 2, 4, 6, 8 aller Schultypen anonym und schriftlich in Frankfurt befragt. Der standardisierte Fragebogen war für alle gleich und enthielt offene und geschlossene Fragen. Aufgrund der Stichprobengröße können die Ergebnisse der Befragung als repräsentativ für die Frankfurter Kinderbevölkerung betrachtet werden. Das Erkenntnisinteresse umfasst fünf Themenbereiche: 1. Wohlbefinden 2. Wissen über (Beteiligungs-)Rechte 3. Mitbestimmungschancen in der Klasse 4. Mitbestimmungschancen in der Schule 5. Umgang mit Beschwerden/Problemen in der Schule Die Ausgangshypothese, dass die Chance in der Schule mitbestimmen zu können von den handelnden Personen abhängt, führt zur Bildung von drei neuen, abzufragenden Merkmalen: 1. Positives Erziehungsverhalten der Klassenlehrkraft bei Problemen 2. Klassenklima 3. Ich-Stärke der befragten Person Darüber hinaus werden folgende Merkmale abgefragt: 4. Ganztags- oder Halbtagsschule 5. Klassenstufe (= Alter) 6. Geschlecht 7. Migrationshintergrund 8. Familienstatus 9. Förderbedarf 10. Sozioökonomischer Status 4. Ergebnisse 4.1 Signifikanz Den größten Einfluss auf alle oben genannten Themenbereiche hat das Merkmal Alter (60 mal signifikant). In der Regel wissen Kinder der zweiten Klasse weniger über ihre Rechte und haben eine geringere Mitbestimmungschance als ältere Kinder und Jugendliche. Bei einzelnen Fragen gibt es Ausnahmen. Mit großem Abstand folgen die drei Merkmale ‚Positives Erziehungsverhalten der Klassenlehrkraft bei Problemen' (32 mal signifikant), ‚Klassenklima' (28 mal signifikant) und ‚Ich-Stärke' der befragten Person (26 mal signifikant). Wie auch in der Frankfurter Kinderumfrage 2012 (positive Erziehungskonstellation) zeigt sich eine starke Verflechtung der drei Merkmale: Erleben die Befragten z. B. ein gutes Klassenklima, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie auch eine große Ich-Stärke haben und viel positives Erziehungsverhalten erleben, groß. Dies gilt auch umgekehrt. Je mehr positives Erziehungsverhalten, je besser das Klassenklima und je größer die Ich-Stärke ist, desto besser kennen die Befragten ihre Rechte und desto größer ist ihre Mitbestimmungschance. Mit weiterem Abstand folgen der sozioökonomische Status (15 mal signifikant), der Migrationshintergrund (15 mal signifikant), das Geschlecht (13 mal signifikant) und ob die befragte Person in eine Ganztags- oder Halbtagsschule geht (10 mal signifikant). Zuletzt folgen der Förderbedarf (7 mal signifikant) und der Familienstatus (4 mal signifikant). 4.2 Positives Erziehungsverhalten der Klassenlehrkraft bei Problemen, Klassenklima, Ich-Stärke der befragten Person 70% der Befragten erleben mäßig positives Erziehungsverhalten der Klassenlehrkraft bei Problemen, 27% viel und 3% kaum positives Erziehungsverhalten der Klassenlehrkraft bei Problemen. 77% der Befragten erleben ein mittleres Klassenklima, 17% ein gutes und 7% ein schlechtes Klassenklima. Jeweils 48% der Befragten geben eine große bzw. eine mittlere Ich-Stärke an, 4% eine geringe Ich-Stärke. 4.3 Wohlbefinden Die meisten der Befragten fühlen sich zwischen ‚eher gut' und ‚gut'. 4% fühlen sich allgemein ‚schlecht'. 6% fühlen sich aktuell ‚schlecht'. Es gibt keine signifikanten Veränderungen des Wohlbefindens zu den Kinderumfragen 2005, 2008 und 2012. Erziehungsverhalten, Klassenklima und Ich-Stärke korrelieren deutlich mit dem Wohlbefinden. Jüngere Befragte fühlen sich besser. Mädchen fühlen sich besser als Jungen. Nach der Bearbeitung des Fragebogens fühlten sich die Befragten meist besser. Vor dem Hintergrund der Praxiserfahrungen kann dieses Ergebnis als Indiz gewertet werden, dass für Kinder und Jugendliche Mitbestimmung ein wichtiges und interessantes Thema ist. Das Wohlbefinden wird maßgeblich von der Häufigkeit des Bloßstellens durch die Klassenlehrkraft und das Schämen in der Klasse beeinflusst. Wie häufig sich die Befragten in der Klasse schämen, hängt vom Erziehungsverhalten der Klassenlehrkraft und dem Klassenklima ab. 6% schämen sich oft bis sehr oft. Wie häufig Befragte von ihrer Klassenlehrkraft bloßgestellt oder blamiert werden, hängt vom Erziehungsverhalten der Klassenlehrkraft und der Ich-Stärke des/der Befragte/n ab. 9% fühlen sich oft bis sehr oft bloßgestellt. Es gibt keine Signifikanz zu anderen soziodemografischen Merkmalen. Das heißt Kinder und Jugendliche sind in diesen beiden Punkten keiner strukturellen Diskriminierung aufgrund eines unveränderlichen Merkmals, wie zum Beispiel Migrationshintergrund, ausgesetzt. 4.4 Wissen über (Beteiligungs-)Rechte Je jünger die Befragten sind, umso geringer ist das Wissen über Rechte und über die Voraussetzungen zur Umsetzung von Rechten. 18% der Befragten der zweiten Klasse kennen die Kinderrechte. Doch auch nur 58% der Befragten der achten Klassen kennen die Kinderrechte. Bei vielen Befragten gibt es eine große Unsicherheit, ob sie die Kinderrechte kennen. Das Wissen über das Recht in der Schule mitbestimmen zu können, ist deutlich größer: Bereits Kinder in der zweiten Klasse kennen dieses Recht zu 62%, Jugendliche der achten Klasse kennen es zu 90%. 97% der Befragten geben an, dass es in ihrer Klasse eine Klassensprecherin oder einen Klassensprecher gibt. Das Wissen, ob es eine SchülerInnenvertretung gibt, nimmt stark mit dem Alter zu: 94% der Befragten der achten Klassen geben gegenüber 32% der Befragten der vierten Klasse an, dass sie die SchülerInnenvertretung kennen. Die Bekanntheit einer festen Besprechungszeit für Probleme, Wünsche, Ideen ist sehr uneinheitlich: 23% der Befragten der zweiten Klassen berichten, dass es eine solche Zeit gibt gegenüber 19% der vierten Klasse. 85% der Befragten der sechsten Klassen berichten, dass es eine solche Zeit gibt gegenüber 75% der achten Klasse. Folgende Gruppen haben eine signifikant geringere Kenntnis über die aufgeführten Punkte und benötigen eine bessere Wissensvermittlung: Kenntnis über Jüngere Kinder Befragte mit Migrations-hintergrund Befragte mit niedrigem soz-ök. Status Befragte, die eine Halbtagsschule besuchen Kinderrechte x - x x Recht auf Mitbestimmung x - - - Feste Besprechungszeit x - x - KlassensprecherIn x x - - SchülerInnenvertretung x x x x 4.5 Mitbestimmungschancen in der Klasse Die Befragten bewerteten ihre Mitbestimmungschancen auf einer fünfstufigen Skala von ‚nie' bis ‚sehr oft'. Abgefragt wurden u.a. die Mitbestimmung bei den Klassenregeln, der Wahl von Ausflugszielen, der Sitzordnung, der Gestaltung des Klassenzimmers und der Verwendung der Klassenkasse. Die ermittelten Mitbestimmungschancen liegen im Durchschnitt zwischen ‚manchmal' und ‚selten'. 4.6 Mitbestimmungschancen in der Schule Die Befragten bewerteten ihre Mitbestimmungschancen auf einer fünfstufigen Skala von ‚nie' bis ‚sehr oft'. Abgefragt wurde u.a. die Mitbestimmung bei der Gestaltung von Schulfesten, bei den Regeln auf dem Schulhof und beim Speisenangebot der Mensa. Die ermittelten Mitbestimmungschancen liegen im Durchschnitt bei ‚selten'. 4.7 Freiwillige Nichtbeteiligung Je älter die Befragten sind, umso häufiger haben sie sich bereits freiwillig nicht beteiligt. Der Hauptgrund für eine freiwillige Nichtbeteiligung ist das fehlende Interesse: 60% der Befragten geben an, dass sie sich nicht beteiligt haben, weil es sie nicht interessiert hat. Es folgen u.a. die Gründe ‚weil es nichts mit mir zu tun hat' (44%), ‚weil das sowieso nichts bringt' (33%), ‚weil ich nicht genau weiß, wie ich das machen soll' (25%). Je mehr positives Erziehungsverhalten die Befragten von ihrer Klassenlehrkraft bei Problemen erfahren, desto seltener geben sie an - sich bereits einmal freiwillig nicht beteiligt zu haben - dass Beteiligung sowieso nichts bringt - dass sie sich nicht beteiligt haben, weil andere sich auch nicht beteiligt haben. Je weniger positives Erziehungsverhalten die Befragten von ihrer Klassenlehrkraft bei Problemen erfahren, desto häufiger geben sie an, dass sie nicht wissen, wie sie sich beteiligen sollen 4.8 Umgang mit Problemen/Beschwerden Bei der Frage nach einer anonymen Beschwerdemöglichkeit in der Schule sowie nach dem Briefkasten der SchülerInnenvertretung, fällt auf, dass sehr viele Befragte sich unsicher sind, ob es diese Möglichkeiten an ihrer Schule gibt. Ältere Befragte wissen häufiger, ob beides vorhanden ist. Die Vertrauenslehrkraft ist den Befragten der weiterführenden Schule häufiger bekannt. Im Gegensatz dazu haben jüngere Befragte bereits häufiger mit der Vertrauenslehrkraft gesprochen. Knapp dreiviertel der Befragten wissen, an wen sie sich in der Schule wenden können, wenn sie ein Problem haben. 15% wissen nicht, ob sie eine solche Person kennen und 13% haben keine Person in der Schule, an die sie sich bei Problemen wenden können. Die beiden letzteren Gruppen tragen ein größeres Risiko, dass Probleme nicht gelöst werden und Beschwerden kein Gehör finden. Zwischen 34% (8. Klasse) und 43% (2. Klasse) der Befragten haben bereits einer Lehrkraft von einem Problem in der Klasse/in der Schule berichtet. Auf die offene Frage, was nach dem Gespräch mit der Lehrkraft passiert ist, antworten 28% der Befragten, dass sie Hilfe erfahren haben. Weitere 28% nutzen die Antwort für die Schilderung von Sorgen, ohne die Konsequenz aus dem Gespräch mit der Lehrkraft zu schildern. 17% schildern ebenfalls ohne Bericht der Konsequenz ein Problem. 5% haben keine Hilfe erhalten. 1% berichtet von einer schlechteren Note nach dem Gespräch mit der Lehrkraft. Vor dem Hintergrund der Praxiserfahrungen des Frankfurter Kinderbüros kann die hohe Zahl von Sorgen- bzw. Problemberichten als Indiz gewertet werden, dass Kinder und Jugendliche in der Schule selten die Gelegenheit haben, über Probleme und Sorgen zu sprechen. 5. Fazit Die Untersuchungsergebnisse belegen eine große Differenz zwischen dem Wissen der Befragten, dass Kinder und Jugendliche das Recht haben, sich zu beteiligen und der tatsächlich beobachteten Mitbestimmungschance aus der Sicht der Befragten. 5.1 Verbesserung des Wissenstandes Es gibt einen statistischen Zusammenhang zwischen den folgenden Merkmalen: Wissen über Einfluss auf Ich-Stärke Klassenklima Wohlbefinden Kinderrechte x - - Anonyme Beschwerde-möglichkeit x - - an wen ich mich in der Schule wenden kann x x x Vor diesem Hintergrund ist es wünschenswert, das Wissen über die drei genannten Punkte zu verbessern. 5.2 Stärkung des positiven Erziehungsverhaltens von Klassenlehrkräften bei Problemen Nach dem Merkmal ‚Alter' hat das Merkmal ‚Positives Erziehungsverhalten der Klassenlehrkraft bei Problemen' den größten Einfluss auf das Wohlbefinden, den Wissensstand, die Mitbestimmungschancen und die Problembearbeitung. Grundsätzlich müssen alle Kinder und Jugendliche ernst genommen werden. Die hier vorlegte Studie zeigt, dass dies insbesondere für die jüngeren Kinder gilt. Aufgrund einer durchgeführten Regressionsanalyse können drei Merkmale des Erziehungsverhaltens herausgearbeitet werden, die den größten Einfluss auf das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen haben: 1. Zeit für Kinder und Jugendliche haben 2. Kinder und Jugendliche gerecht behandeln 3. Kinder und Jugendliche nicht bloßstellen oder blamieren 5.3 Vom Kind her denken Offen befragt, welche Aufgaben eine Klassensprecherin/ein Klassensprecher hat, zeigen sich Wissenslücken über die Aufgaben einer Klassenvertretung. Projekte, wie etwa das Projekt ‚Leitfaden für Klassensprechinnen und Klassensprecher' des Frankfurter Kinderbüros, bieten Abhilfe. In diesem Projekt, dass für die Grundschule angeboten wird, erarbeiten die Kinder Aufgaben und Methoden der Klassenvertretung. Offen befragt, wobei Kinder und Jugendliche mitbestimmen sollten, ist die häufigste Antwort: bei den Ausflügen und Klassenfahrten (21%). Dieser Mitbestimmungswunsch sollte in der schulischen Praxis größere Berücksichtigung finden. Offen befragt, was den Befragten gut an ihrer Schule gefällt, nennen sie als erstes die Schulausstattung (43%). Die Verbesserung der Schulausstattung wird von den Befragten sehr deutlich wahrgenommen und ist auch weiterhin eine gute Möglichkeit, ein wertschätzendes Lernumfeld zu gestalten. Offen befragt, was die Befragten an ihrer Schule verändern würden, nennen sie am häufigsten die Schulhofgestaltung (21%). Die Gestaltung des Schulhofes bietet damit das größte Entwicklungspotential, die Mitbestimmungschancen deutlich zu verbessern. 6. Ausblick Nicht nur Erwachsene gestalten ein demokratisches Miteinander. Im General Comment No.12 zu Artikel 12 "Das Recht des Kindes, gehört zu werden" der UN-Kinderrechtskonvention wird hierzu sehr treffend ausgeführt: "Mit besonders kritischer Aufmerksamkeit prüfen Kinder in diesen Einrichtungen [Anmerk.: hier der Einrichtung Schule] das Recht des Kindes auf Gehör, denn hier können sie beobachten, ob ihren Meinungen wirklich die angemessene Berücksichtigung zukommt, die das Übereinkommen fordert." (Ziffer 108). Das Recht des Kindes ‚gehört zu werden' und damit zum Recht auf Beteiligung ist eine der vier zentralen Säulen der UN-Kinderrechtskonvention. Die Stadt Frankfurt legt mit diesem, in der Bundesrepublik einzigartigen, Bericht zum ersten Mal Zahlen zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Schule vor. Maßnahmen zur Verbesserung kindlicher Beteiligungsrechte können damit zum ersten Mal auf der Basis wissenschaftlich überprüfbarer Kriterien entwickelt werden. Kinder müssen zur Überzeugung gelangen, dass Beteiligung und Verantwortungsübernahme sich lohnt. Jedes Kind, dass sich nicht mehr beteiligt, weil es negative Erfahrungen gemacht hat ist eins zu viel. Um auch in Zukunft demokratiefähig zu sein, braucht es die Bereitschaft von allen sich zu engagieren - und die Befähigung zum Engagement wird im Kindesalter erworben. Anlage 1 Frankfurter Kinderumfrage 2014 zum Thema ‚Beteiligung im schulischen Kontext' Anlage 2 Auszug aus dem General Comment No. 12 Anlage 1_Frankfurter_Kinderumfrage_2014 (ca. 1,1 MB) Anlage 2_Auszug_General_Comment (ca. 45 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2013, B 117 Bericht des Magistrats vom 23.10.2017, B 341 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss KAV Versandpaket: 27.05.2015 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 14 am 29.06.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 29.06.2015, TO II, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 11 am 29.06.2015, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 7 am 30.06.2015, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 16 am 30.06.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 10 am 30.06.2015, TO II, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 30.06.2015, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 13 am 30.06.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 4 am 30.06.2015, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 30.06.2015, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 8 am 02.07.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 02.07.2015, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); LINKE. (= Enthaltung) 42. Sitzung des OBR 9 am 02.07.2015, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 15 am 03.07.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 12 am 10.07.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 20.07.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis. 31. Sitzung der KAV am 07.09.2015, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis. 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 14.09.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 204 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 17.09.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 204 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER 43. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 05.10.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, BFF und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und FDP (= Kenntnis) 43. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 08.10.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, BFF und RÖMER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6361, 43. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 05.10.2015 Aktenzeichen: 51