Erfahrungsbericht der Koordinierungsstelle Kinder zur Lebenssituation Frankfurter Kinder
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 22.05.2015, B 204 Betreff: Erfahrungsbericht der
Koordinierungsstelle Kinder zur Lebenssituation Frankfurter Kinder
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V.
vom 22.03.1990, § 2966 - E
78/90 SPD und GRÜNE, l. B 117/13 - Bericht der Koordinierungsstelle Kinder zur
Lebenssituation Frankfurter Kinder 1. Einleitung Das Frankfurter Kinderbüro als kommunale
Kinderinteressensvertretung berichtet alle zwei Jahre über ausgewählte Aspekte
der Lebenssituation Frankfurter Kinder. Im hier vorliegenden Bericht werden die
Untersuchungsergebnisse der Frankfurter Kinderbefragung 2014 vorgestellt und
interpretiert. Das Thema der Kinderumfrage lautet ‚Beteiligung von Kindern im
schulischen Kontext'. 2. Rahmen der Frankfurter Kinderumfrage 2014 Die Auswahl des Themas basiert auf
drei Säulen: 1. Gesetze und Richtlinien
- UN-Kinderrechtskonvention
Artikel 12 insb. General Comment Nr. 12, - Hessisches Schulgesetz, -
Hessischer Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) 2. Forschungsergebnisse und Praxiserfahrung Frankfurter Kinderumfrage 2012 und Kinderrechts- und
KlassensprecherInnenprojekte des Frankfurter Kinderbüros in Frankfurter
Grundschulen 3. Kampagne ‚Stark durch
Erziehung' 2.1 Gesetze und Richtlinien Die Kinderrechtskonvention der UN, in
Deutschland ein Bundesgesetz, sichert Kindern das ‚Recht gehört zu werden' zu.
Im Originaltext der Konvention heißt es: "Die Vertragsstaaten sichern dem Kind,
das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung
in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und
berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter
und seiner Reife" (Artikel 12 (1) der Konvention über die Rechte des Kindes).
Im General Comment Nr. 12 führt der
UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hierzu weiter aus (s. auch Anlage für
weitere Informationen): 1.
Es ist die Pflicht der Vertragsstaaten die Meinung von Kindern zu hören und
dieser ist auch Gewicht zu verleihen (Ziffer 15) 2. Das Kind als Subjekt hat ein Recht auf
Beeinflussung seines Lebens (Ziffer 18) 3. Beteiligung von Kindern kennt keine
Altersbegrenzung (Ziffer 20) 4. Kindern muss immer sorgfältig zugehört werden
(Ziffer 27) Schule als staatliches System ist
besonders gut geeignet den staatlichen Verpflichtungen, die aus der
UN-Kinderechtskonvention begründet werden, nachzukommen. 2.2 Forschungsergebnisse und Praxiserfahrungen
Im Sommer 2012 wurden Kinder und
Jugendliche der 2., 4., 6. und 8. Klasse nach ihren Erziehungserfahrungen in
den Bereichen Familie, Schule und betreute Freizeit gefragt. Die Ergebnisse der Frankfurter
Kinderumfrage 2012 zum Thema ‚Erziehung' liefern Ergebnisse, die das Thema der
Kinderumfrage 2014 mitbegründen: - Ein wichtiger Punkt war der Befund der ‚Positiven
Erziehungskonstellation'. Die Ergebnisse zeigen, wenn ein Kind in einem der
drei Lebensbereiche viel positives Erziehungsverhalten erlebt, so wird es
wahrscheinlich auch in den beiden anderen Lebensbereichen viel positives
Erziehungsverhalten erfahren. Für die Kinderumfrage 2014 bedeutet dies: Im
Lebensbereich ‚Schule' arbeiten ausgebildete pädagogische Fachkräfte, die qua
Auftrag, z.B. durch den Hessischen Bildungs-und Erziehungsplan, Kinder
wertschätzend und gewaltfrei erziehen müssen. Verbessern sie ihr
Erziehungsverhalten wird dies ein positive Auswirkung auf die Lebensbereiche
‚Familie' und ‚betreute Freizeit' haben - Vermittlung von Rechtsbewusstsein
Ausschließlich der Bereich Schule zeigt Signifikanz zwischen dem
Rechtsbewusstsein der Befragten und dem positiven Erziehungsverhalten Nationale und internationale Studien belegen
ebenfalls die Bedeutung des ‚Rechtes gehört zu werden'. Laut der
Forschungsergebnisse hat Partizipation, als wichtiger Teil eines offenen,
wertschätzenden Erziehungsklimas, viele positive Auswirkungen: - Stärkung der Selbstwirksamkeit/des
Selbstbewusstseins von Kindern - Verbesserung des Kinderschutzes - Förderung des wertschätzenden
Umgangs untereinander -
Vermittlung demokratischer Grundwerte und Handlungsweisen - Höhere Akzeptanz von
Entscheidungen - Förderung
der Verantwortungsübernahme -
Förderung der Resilienz 2.3 Kampagne Stark durch Erziehung Seit 2012 führt das Frankfurter Kinderbüro in
Kooperation mit dem Kinderschutzbund Frankfurt und vielen weiteren
KooperationspartnerInnen die Kampagne ‚Stark durch Erziehung' durch. Zielgruppe
sind Erwachsene, im hier vorliegenden Bericht explizit Lehrkräfte und weitere
Verantwortliche für die schulische Erziehung. Die Ziele der Kampagne Stark durch Erziehung sind:
1. Sensibilisierung für
gewaltfreie und wertschätzende Erziehung 2. Vernetzung der maßgeblichen Unterstützungsangebote
im Bereich Erziehung 3.
Orientierung im alltäglichen ‚Erziehungsdschungel' geben 3. Methode, Erkenntnisinteresse und Hypothese Nach Auswahl des Forschungsinstituts (ProKids PROSOZ
Herten GmbH) führte das Frankfurter Kinderbüro ein ExpertInnenhearing mit
unterschiedlichen Institutionen durch. Im Anschluss wurden mit großer
Unterstützung des staatlichen Schulamtes im Sommer 2014 insgesamt 1669
Schülerinnen und Schüler der Klassen 2, 4, 6, 8 aller Schultypen anonym und
schriftlich in Frankfurt befragt. Der standardisierte Fragebogen war für alle
gleich und enthielt offene und geschlossene Fragen. Aufgrund der
Stichprobengröße können die Ergebnisse der Befragung als repräsentativ für die
Frankfurter Kinderbevölkerung betrachtet werden. Das Erkenntnisinteresse umfasst fünf
Themenbereiche:
1. Wohlbefinden 2. Wissen über
(Beteiligungs-)Rechte 3.
Mitbestimmungschancen in der Klasse 4. Mitbestimmungschancen in der Schule 5. Umgang mit Beschwerden/Problemen
in der Schule Die Ausgangshypothese, dass die
Chance in der Schule mitbestimmen zu können von den handelnden Personen
abhängt, führt zur Bildung von drei neuen, abzufragenden Merkmalen: 1. Positives Erziehungsverhalten der
Klassenlehrkraft bei Problemen 2. Klassenklima 3. Ich-Stärke der befragten Person Darüber hinaus werden folgende Merkmale abgefragt:
4. Ganztags- oder
Halbtagsschule 5.
Klassenstufe (= Alter) 6.
Geschlecht 7.
Migrationshintergrund 8.
Familienstatus 9.
Förderbedarf 10.
Sozioökonomischer Status 4. Ergebnisse 4.1 Signifikanz Den größten Einfluss auf alle oben genannten
Themenbereiche hat das Merkmal Alter (60 mal signifikant). In der Regel wissen
Kinder der zweiten Klasse weniger über ihre Rechte und haben eine geringere
Mitbestimmungschance als ältere Kinder und Jugendliche. Bei einzelnen Fragen
gibt es Ausnahmen. Mit großem Abstand folgen die drei Merkmale
‚Positives Erziehungsverhalten der Klassenlehrkraft bei Problemen' (32 mal
signifikant), ‚Klassenklima' (28 mal signifikant) und ‚Ich-Stärke' der
befragten Person (26 mal signifikant). Wie auch in der Frankfurter
Kinderumfrage 2012 (positive Erziehungskonstellation) zeigt sich eine starke
Verflechtung der drei Merkmale: Erleben die Befragten z. B. ein gutes
Klassenklima, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie auch eine große Ich-Stärke
haben und viel positives Erziehungsverhalten erleben, groß. Dies gilt auch
umgekehrt. Je mehr positives
Erziehungsverhalten, je besser das Klassenklima und je größer die Ich-Stärke
ist, desto besser kennen die Befragten ihre Rechte und desto größer ist ihre
Mitbestimmungschance. Mit weiterem Abstand folgen der sozioökonomische
Status (15 mal signifikant), der Migrationshintergrund (15 mal signifikant),
das Geschlecht (13 mal signifikant) und ob die befragte Person in eine
Ganztags- oder Halbtagsschule geht (10 mal signifikant). Zuletzt folgen der
Förderbedarf (7 mal signifikant) und der Familienstatus (4 mal signifikant).
4.2 Positives Erziehungsverhalten der
Klassenlehrkraft bei Problemen, Klassenklima, Ich-Stärke der befragten
Person 70% der Befragten erleben mäßig positives
Erziehungsverhalten der Klassenlehrkraft bei Problemen, 27% viel und 3% kaum
positives Erziehungsverhalten der Klassenlehrkraft bei Problemen. 77% der Befragten erleben ein
mittleres Klassenklima, 17% ein gutes und 7% ein schlechtes Klassenklima.
Jeweils 48% der Befragten geben
eine große bzw. eine mittlere Ich-Stärke an, 4% eine geringe Ich-Stärke.
4.3 Wohlbefinden Die meisten der Befragten fühlen sich zwischen ‚eher
gut' und ‚gut'. 4% fühlen sich allgemein ‚schlecht'. 6% fühlen sich aktuell
‚schlecht'. Es gibt keine signifikanten Veränderungen des Wohlbefindens zu den
Kinderumfragen 2005, 2008 und 2012. Erziehungsverhalten, Klassenklima und
Ich-Stärke korrelieren deutlich mit dem Wohlbefinden. Jüngere Befragte fühlen
sich besser. Mädchen fühlen sich besser als Jungen. Nach der Bearbeitung des Fragebogens fühlten sich die
Befragten meist besser. Vor dem Hintergrund der Praxiserfahrungen kann dieses
Ergebnis als Indiz gewertet werden, dass für Kinder und Jugendliche
Mitbestimmung ein wichtiges und interessantes Thema ist. Das Wohlbefinden wird maßgeblich von der Häufigkeit
des Bloßstellens durch die Klassenlehrkraft und das Schämen in der Klasse
beeinflusst. Wie häufig sich die Befragten in der Klasse schämen, hängt vom
Erziehungsverhalten der Klassenlehrkraft und dem Klassenklima ab. 6% schämen
sich oft bis sehr oft. Wie
häufig Befragte von ihrer Klassenlehrkraft bloßgestellt oder blamiert werden,
hängt vom Erziehungsverhalten der Klassenlehrkraft und der Ich-Stärke des/der
Befragte/n ab. 9% fühlen sich oft bis sehr oft bloßgestellt. Es gibt keine Signifikanz zu anderen
soziodemografischen Merkmalen. Das heißt Kinder und Jugendliche sind in diesen
beiden Punkten keiner strukturellen Diskriminierung aufgrund eines
unveränderlichen Merkmals, wie zum Beispiel Migrationshintergrund, ausgesetzt.
4.4 Wissen über
(Beteiligungs-)Rechte Je
jünger die Befragten sind, umso geringer ist das Wissen über Rechte und über
die Voraussetzungen zur Umsetzung von Rechten. 18% der Befragten der zweiten Klasse kennen die
Kinderrechte. Doch auch nur 58% der Befragten der achten Klassen kennen die
Kinderrechte. Bei vielen Befragten gibt es eine große Unsicherheit, ob sie die
Kinderrechte kennen. Das Wissen über das Recht in der Schule mitbestimmen zu
können, ist deutlich größer: Bereits Kinder in der zweiten Klasse kennen dieses
Recht zu 62%, Jugendliche der achten Klasse kennen es zu 90%. 97% der Befragten geben an, dass es
in ihrer Klasse eine Klassensprecherin oder einen Klassensprecher gibt. Das
Wissen, ob es eine SchülerInnenvertretung gibt, nimmt stark mit dem Alter zu:
94% der Befragten der achten Klassen geben gegenüber 32% der Befragten der
vierten Klasse an, dass sie die SchülerInnenvertretung kennen. Die Bekanntheit einer festen
Besprechungszeit für Probleme, Wünsche, Ideen ist sehr uneinheitlich: 23% der
Befragten der zweiten Klassen berichten, dass es eine solche Zeit gibt
gegenüber 19% der vierten Klasse. 85% der Befragten der sechsten Klassen
berichten, dass es eine solche Zeit gibt gegenüber 75% der achten Klasse.
Folgende Gruppen haben eine signifikant geringere
Kenntnis über die aufgeführten Punkte und benötigen eine bessere
Wissensvermittlung:
Kenntnis über Jüngere Kinder Befragte mit
Migrations-hintergrund Befragte mit niedrigem soz-ök.
Status Befragte, die eine Halbtagsschule
besuchen Kinderrechte x - x x
Recht auf
Mitbestimmung x - - -
Feste
Besprechungszeit x - x -
KlassensprecherIn x x - - SchülerInnenvertretung x x x x 4.5 Mitbestimmungschancen in der Klasse Die Befragten bewerteten ihre Mitbestimmungschancen
auf einer fünfstufigen Skala von ‚nie' bis ‚sehr oft'. Abgefragt wurden u.a.
die Mitbestimmung bei den Klassenregeln, der Wahl von Ausflugszielen, der
Sitzordnung, der Gestaltung des Klassenzimmers und der Verwendung der
Klassenkasse. Die
ermittelten Mitbestimmungschancen liegen im Durchschnitt zwischen ‚manchmal'
und ‚selten'. 4.6 Mitbestimmungschancen in der Schule Die Befragten bewerteten ihre Mitbestimmungschancen
auf einer fünfstufigen Skala von ‚nie' bis ‚sehr oft'. Abgefragt wurde u.a. die
Mitbestimmung bei der Gestaltung von Schulfesten, bei den Regeln auf dem
Schulhof und beim Speisenangebot der Mensa. Die ermittelten Mitbestimmungschancen liegen im
Durchschnitt bei ‚selten'. 4.7 Freiwillige Nichtbeteiligung Je älter die Befragten sind, umso häufiger haben sie
sich bereits freiwillig nicht beteiligt. Der Hauptgrund für eine freiwillige
Nichtbeteiligung ist das fehlende Interesse: 60% der Befragten geben an, dass
sie sich nicht beteiligt haben, weil es sie nicht interessiert hat. Es folgen
u.a. die Gründe ‚weil es nichts mit mir zu tun hat' (44%), ‚weil das sowieso
nichts bringt' (33%), ‚weil ich nicht genau weiß, wie ich das machen soll'
(25%). Je mehr positives Erziehungsverhalten die Befragten von ihrer
Klassenlehrkraft bei Problemen erfahren, desto seltener geben sie an - sich bereits einmal freiwillig
nicht beteiligt zu haben -
dass Beteiligung sowieso nichts bringt - dass sie sich nicht beteiligt haben, weil andere
sich auch nicht beteiligt haben. Je weniger positives Erziehungsverhalten die
Befragten von ihrer Klassenlehrkraft bei Problemen erfahren, desto häufiger
geben sie an, dass sie nicht wissen, wie sie sich beteiligen sollen 4.8 Umgang mit Problemen/Beschwerden Bei der Frage nach einer anonymen
Beschwerdemöglichkeit in der Schule sowie nach dem Briefkasten der
SchülerInnenvertretung, fällt auf, dass sehr viele Befragte sich unsicher sind,
ob es diese Möglichkeiten an ihrer Schule gibt. Ältere Befragte wissen
häufiger, ob beides vorhanden ist. Die Vertrauenslehrkraft ist den Befragten der
weiterführenden Schule häufiger bekannt. Im Gegensatz dazu haben jüngere
Befragte bereits häufiger mit der Vertrauenslehrkraft gesprochen. Knapp
dreiviertel der Befragten wissen, an wen sie sich in der Schule wenden können,
wenn sie ein Problem haben. 15% wissen nicht, ob sie eine solche Person kennen
und 13% haben keine Person in der Schule, an die sie sich bei Problemen wenden
können. Die beiden letzteren Gruppen tragen ein größeres Risiko, dass Probleme
nicht gelöst werden und Beschwerden kein Gehör finden. Zwischen 34% (8. Klasse) und 43% (2. Klasse) der
Befragten haben bereits einer Lehrkraft von einem Problem in der Klasse/in der
Schule berichtet. Auf die offene Frage, was nach dem Gespräch mit der Lehrkraft
passiert ist, antworten 28% der Befragten, dass sie Hilfe erfahren haben.
Weitere 28% nutzen die Antwort für die Schilderung von Sorgen, ohne die
Konsequenz aus dem Gespräch mit der Lehrkraft zu schildern. 17% schildern
ebenfalls ohne Bericht der Konsequenz ein Problem. 5% haben keine Hilfe
erhalten. 1% berichtet von einer schlechteren Note nach dem Gespräch mit der
Lehrkraft. Vor dem
Hintergrund der Praxiserfahrungen des Frankfurter Kinderbüros kann die hohe
Zahl von Sorgen- bzw. Problemberichten als Indiz gewertet werden, dass Kinder
und Jugendliche in der Schule selten die Gelegenheit haben, über Probleme und
Sorgen zu sprechen. 5. Fazit Die Untersuchungsergebnisse belegen eine große
Differenz zwischen dem Wissen der Befragten, dass Kinder und Jugendliche das
Recht haben, sich zu beteiligen und der tatsächlich beobachteten
Mitbestimmungschance aus der Sicht der Befragten. 5.1 Verbesserung des Wissenstandes Es gibt einen statistischen Zusammenhang zwischen den
folgenden Merkmalen:
Wissen über Einfluss auf Ich-Stärke Klassenklima Wohlbefinden Kinderrechte x - -
Anonyme
Beschwerde-möglichkeit x - -
an wen ich
mich in der Schule wenden kann x x x Vor diesem Hintergrund ist es wünschenswert, das
Wissen über die drei genannten Punkte zu verbessern. 5.2 Stärkung des positiven Erziehungsverhaltens von
Klassenlehrkräften bei Problemen Nach dem Merkmal ‚Alter' hat das Merkmal ‚Positives
Erziehungsverhalten der Klassenlehrkraft bei Problemen' den größten Einfluss
auf das Wohlbefinden, den Wissensstand, die Mitbestimmungschancen und die
Problembearbeitung. Grundsätzlich müssen alle Kinder und Jugendliche ernst
genommen werden. Die hier vorlegte Studie zeigt, dass dies insbesondere für die
jüngeren Kinder gilt. Aufgrund einer durchgeführten Regressionsanalyse
können drei Merkmale des Erziehungsverhaltens herausgearbeitet werden, die den
größten Einfluss auf das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen haben:
1. Zeit für Kinder und Jugendliche
haben 2. Kinder und
Jugendliche gerecht behandeln 3. Kinder und Jugendliche nicht bloßstellen oder
blamieren 5.3 Vom Kind her denken Offen befragt, welche Aufgaben eine
Klassensprecherin/ein Klassensprecher hat, zeigen sich Wissenslücken über die
Aufgaben einer Klassenvertretung. Projekte, wie etwa das Projekt ‚Leitfaden für
Klassensprechinnen und Klassensprecher' des Frankfurter Kinderbüros, bieten
Abhilfe. In diesem Projekt, dass für die Grundschule angeboten wird, erarbeiten
die Kinder Aufgaben und Methoden der Klassenvertretung. Offen befragt, wobei Kinder und Jugendliche
mitbestimmen sollten, ist die häufigste Antwort: bei den Ausflügen und
Klassenfahrten (21%). Dieser Mitbestimmungswunsch sollte in der schulischen
Praxis größere Berücksichtigung finden. Offen befragt, was den Befragten gut an ihrer Schule
gefällt, nennen sie als erstes die Schulausstattung (43%). Die Verbesserung der
Schulausstattung wird von den Befragten sehr deutlich wahrgenommen und ist auch
weiterhin eine gute Möglichkeit, ein wertschätzendes Lernumfeld zu gestalten.
Offen befragt, was die Befragten an
ihrer Schule verändern würden, nennen sie am häufigsten die Schulhofgestaltung
(21%). Die Gestaltung des Schulhofes bietet damit das größte
Entwicklungspotential, die Mitbestimmungschancen deutlich zu verbessern.
6. Ausblick Nicht nur Erwachsene gestalten ein demokratisches
Miteinander. Im General Comment No.12 zu Artikel 12 "Das Recht des Kindes,
gehört zu werden" der UN-Kinderrechtskonvention wird hierzu sehr treffend
ausgeführt: "Mit besonders kritischer Aufmerksamkeit prüfen Kinder in diesen
Einrichtungen [Anmerk.: hier der Einrichtung Schule] das Recht des Kindes auf
Gehör, denn hier können sie beobachten, ob ihren Meinungen wirklich die
angemessene Berücksichtigung zukommt, die das Übereinkommen fordert." (Ziffer
108). Das Recht des Kindes ‚gehört zu
werden' und damit zum Recht auf Beteiligung ist eine der vier zentralen Säulen
der UN-Kinderrechtskonvention. Die Stadt Frankfurt legt mit diesem, in der
Bundesrepublik einzigartigen, Bericht zum ersten Mal Zahlen zur Beteiligung von
Kindern und Jugendlichen in der Schule vor. Maßnahmen zur Verbesserung
kindlicher Beteiligungsrechte können damit zum ersten Mal auf der Basis
wissenschaftlich überprüfbarer Kriterien entwickelt werden. Kinder müssen zur Überzeugung gelangen, dass
Beteiligung und Verantwortungsübernahme sich lohnt. Jedes Kind, dass sich nicht
mehr beteiligt, weil es negative Erfahrungen gemacht hat ist eins zu viel. Um
auch in Zukunft demokratiefähig zu sein, braucht es die Bereitschaft von allen
sich zu engagieren - und die Befähigung zum Engagement wird im Kindesalter
erworben. Anlage 1 Frankfurter Kinderumfrage 2014 zum Thema ‚Beteiligung
im schulischen Kontext' Anlage 2 Auszug aus dem General Comment No. 12 Anlage 1_Frankfurter_Kinderumfrage_2014 (ca. 1,1 MB) Anlage 2_Auszug_General_Comment (ca. 45 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 04.03.2013, B 117
Bericht des
Magistrats vom 23.10.2017, B 341
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7,
8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien:
Jugendhilfeausschuss
KAV
Versandpaket: 27.05.2015 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5
am 26.06.2015, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR
14 am 29.06.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2
am 29.06.2015, TO II, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR
11 am 29.06.2015, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 7
am 30.06.2015, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR
16 am 30.06.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR
10 am 30.06.2015, TO II, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6
am 30.06.2015, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR
13 am 30.06.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 4
am 30.06.2015, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1
am 30.06.2015, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 8
am 02.07.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3
am 02.07.2015, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (=
Zurückweisung); LINKE. (= Enthaltung) 42. Sitzung des OBR 9
am 02.07.2015, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR
15 am 03.07.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR
12 am 10.07.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 29. Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 20.07.2015, TO I, TOP 15
Beschluss: Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis.
31.
Sitzung der KAV am 07.09.2015, TO II, TOP 16
Beschluss: Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis.
42. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 14.09.2015, TO I, TOP 13
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 204 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF
42. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 17.09.2015, TO I, TOP 16
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 204 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
43. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 05.10.2015, TO I, TOP 10
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, BFF und RÖMER
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
LINKE. und FDP (= Kenntnis) 43. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 08.10.2015, TO I, TOP 9
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD und LINKE.
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP, BFF und RÖMER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en):
§ 6361, 43. Sitzung
des Ausschusses für Bildung und Integration vom 05.10.2015 Aktenzeichen: 51