Quartiersgarage für die Riedwiese/das Gebiet am Oberschelder Weg
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 23.06.2017, B
203 Betreff:
Quartiersgarage für die
Riedwiese/das Gebiet am Oberschelder Weg Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.01.2017, § 916 - OA 100/16 OBR 8 - Zwischenbericht: Grundsätzlich werden Quartiersgaragen nicht
eigenständig durch die Stadt Frankfurt am Main errichtet, sondern es werden
durch Bezuschussung von Investitionen Dritter die Rahmenbedingungen geschaffen,
Bewohnern Stellplätze zu reduziertem Mietpreis zur Verfügung zu stellen.
Im Bericht des Magistrats vom 30.06.2006 (B 312)
wurden in der Untersuchung "Quartiersgaragen in Frankfurt am Main" potentielle
Standorte für Quartiersgaragen erfasst und bewertet. Grundlage hierfür bildete
eine Analyse der bestehenden Quartiersgaragen in Bezug auf Auslastung und
Akzeptanz. Die herausgefilterten
Untersuchungsgebiete waren überwiegend durch verdichtetes Wohnen geprägt (hohe
Einwohnerdichte - geringer Beschäftigtenanteil) und wurden einer Eignungsstufe
A bis E zugeordnet, wobei die Stufe A als sehr gut geeignet gilt, die Stufe B
als generell "gut geeignet". Standorte, die in Gebieten der Stufe C liegen,
sind "im Einzelfall zu prüfen". Die den Stufen D und E zugeordneten
Verkehrszellen gelten als nicht geeignet für einen
Quartiersgaragenstandort. Im Untersuchungsbericht wurde der Standort
"Dillenburger Kull"/Dillenburger Straße der Stufe C zugeordnet. In Zuge dessen
müsste eine Bewertung weiterer Parameter, die die Akzeptanz der Quartiersgarage
maßgeblich beeinflussen können, erfolgen. Die Akzeptanz einer neuen
Quartiersgarage hängt von sehr unterschiedlichen Faktoren ab. Das Umfeld der
Quartiergarage sollte durch intensive Wohnnutzung geprägt sein und ein hohes
Potential an Stellplatzmietern mit sich bringen. In dem genannten Gebiet steht bereits mindestens ein
Stellplatz pro Wohneinheit zur Verfügung und das Gebiet ist hervorragend an den
ÖPNV (U-Bahnstation Zeilweg) angebunden. Entlang des Buber-Neumann-Weges im
Norden sowie Ludwig-Reinheimer-Straße bestehen zudem Längsstellplätze. Der Magistrat hat derzeit seine Untersuchungen zum
Standort der Quartiersgarage noch nicht abgeschlossen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
01.12.2016, OA 100
Bericht des
Magistrats vom 22.12.2017, B 437
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 28.06.2017 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8
am 17.08.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 203
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 14. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.09.2017, TO I, TOP
19 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 203
(Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER 14. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 19.09.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 203
(Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): §
1746, 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom
18.09.2017