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Quartiersgarage für die Riedwiese/das Gebiet am Oberschelder Weg

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.06.2017, B 203 Betreff: Quartiersgarage für die Riedwiese/das Gebiet am Oberschelder Weg Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.01.2017, § 916 - OA 100/16 OBR 8 - Zwischenbericht: Grundsätzlich werden Quartiersgaragen nicht eigenständig durch die Stadt Frankfurt am Main errichtet, sondern es werden durch Bezuschussung von Investitionen Dritter die Rahmenbedingungen geschaffen, Bewohnern Stellplätze zu reduziertem Mietpreis zur Verfügung zu stellen. Im Bericht des Magistrats vom 30.06.2006 (B 312) wurden in der Untersuchung "Quartiersgaragen in Frankfurt am Main" potentielle Standorte für Quartiersgaragen erfasst und bewertet. Grundlage hierfür bildete eine Analyse der bestehenden Quartiersgaragen in Bezug auf Auslastung und Akzeptanz. Die herausgefilterten Untersuchungsgebiete waren überwiegend durch verdichtetes Wohnen geprägt (hohe Einwohnerdichte - geringer Beschäftigtenanteil) und wurden einer Eignungsstufe A bis E zugeordnet, wobei die Stufe A als sehr gut geeignet gilt, die Stufe B als generell "gut geeignet". Standorte, die in Gebieten der Stufe C liegen, sind "im Einzelfall zu prüfen". Die den Stufen D und E zugeordneten Verkehrszellen gelten als nicht geeignet für einen Quartiersgaragenstandort. Im Untersuchungsbericht wurde der Standort "Dillenburger Kull"/Dillenburger Straße der Stufe C zugeordnet. In Zuge dessen müsste eine Bewertung weiterer Parameter, die die Akzeptanz der Quartiersgarage maßgeblich beeinflussen können, erfolgen. Die Akzeptanz einer neuen Quartiersgarage hängt von sehr unterschiedlichen Faktoren ab. Das Umfeld der Quartiergarage sollte durch intensive Wohnnutzung geprägt sein und ein hohes Potential an Stellplatzmietern mit sich bringen. In dem genannten Gebiet steht bereits mindestens ein Stellplatz pro Wohneinheit zur Verfügung und das Gebiet ist hervorragend an den ÖPNV (U-Bahnstation Zeilweg) angebunden. Entlang des Buber-Neumann-Weges im Norden sowie Ludwig-Reinheimer-Straße bestehen zudem Längsstellplätze. Der Magistrat hat derzeit seine Untersuchungen zum Standort der Quartiersgarage noch nicht abgeschlossen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 01.12.2016, OA 100 Bericht des Magistrats vom 22.12.2017, B 437 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 28.06.2017 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 17.08.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 203 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.09.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 203 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 14. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.09.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 203 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 1746, 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 18.09.2017