M 153 - Kosten der Umsetzung des Innenstadtkonzeptes
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 18.05.2015, B 202 Betreff: M 153 - Kosten der Umsetzung des
Innenstadtkonzeptes Vorgang: A 795/15 SPD Das Innenstadtkonzept ist in erster
Linie ein Rahmenplan mit Leitlinien und Zielen zur Entwicklung der Innenstadt.
In zweiter Linie enthält das Konzept auch konkrete Vorschläge, die aufzeigen
wie die Ziele umgesetzt werden können. Das Innenstadtkonzept enthält neben Maßnahmen im
öffentlichen Raum auch zahlreiche Vorschläge, die von privaten
Grundstückseigentümern realisiert werden können. Die Planung formuliert zum
Teil Angebote für private Bauherrn, zum Teil Ziele, die in Bebauungsplänen
verankert werden sollen und zum Teil Vorschläge für den öffentlichen Raum und
damit für städtische Investitionen. Darüber hinaus wurde im Innenstadtkonzept eine
Priorisierung der Maßnahmen vorgenommen. Die dem Innenstadtkonzept als Anlage
beigefügte Vorschlagsliste enthält Maßnahmen, die von der Verwaltung zunächst
mit Vorrang bearbeitet werden. Davon verursachen die meisten Projekte lediglich
Planungskosten. Außerdem sollen generell Herstellungskosten möglichst auch im
Rahmen städtebaulicher Verträge von privaten Vorhabenträgern übernommen
werden. In diesem Zusammenhang sei auch auf
Punkt V. der M 153 vom 12.09.2014 verwiesen: "Es dient zur Kenntnis, dass die
Realisierung des Umbaus und der Erweiterung öffentlicher Straßen und Plätze,
öffentlicher Verkehrsanlagen und öffentlicher Grünanlagen unter dem Vorbehalt
der Finanzierbarkeit steht. Soweit bei der Umsetzung des Innenstadtkonzepts
städtische Verkehrsflächen einer Bebauung zugeführt werden, sollen die Erträge
- vorbehaltlich der erforderlichen Haushaltsplanbeschlüsse - vorrangig für den
Ausbau öffentlicher Grünflächen sowie sonstige ökologisch positive Maßnahmen in
der Innenstadt verwendet werden. Es dient weiter zur Kenntnis, dass der
Magistrat auf der Grundlage des § 11 Baugesetzbuch städtebauliche Verträge
abschließen wird, um mit dem Aus- und Umbau der öffentlichen Infrastruktur der
Innenstadt Voraussetzungen für die Schaffung neuen Planungsrechts zu schaffen
bzw. die Folgen neuen Planungsrechts zu bewältigen." In der Regel wird für jede einzelne von der
Stadtverordnetenversammlung beauftragte Maßnahme zunächst eine Vorplanung
einschließlich einer Kostenabschätzung erarbeitet, die der
Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt wird. Lediglich bei einigen Projekten des Programms
Schöneres Frankfurt wie zum Beispiel der Umgestaltung der Schäfergasse,
der Großen Friedberger Straße und dem Platz an der Staufenmauer wurde mit der
Planung bereits begonnen. Die voraussichtlichen Herstellungskosten dieser
Projekte sind den zugehörigen Vorplanungsvorlagen bzw. der Bau- und
Finanzierungsvorlage zu entnehmen. Es wird auf die Magistrats-Vorträge 187/12
(§ 2385/12), 209/12 (§ 2393/12) und 139/14 (§ 5098/14) verwiesen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
11.02.2015, A 795
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Zuständige
sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 20.05.2015 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1
am 30.06.2015, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 202 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, 1 LINKE., BFF und FDP gegen SPD (=
Zurückweisung); 1 LINKE. (= Enthaltung) 31. Sitzung der KAV am
07.09.2015, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 202 dient zur Kenntnis.
42. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 10.09.2015, TO I, TOP 18
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 202 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Kenntnis
als Zwischenbericht)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: BFF und RÖMER (= Kenntnis)
42. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.09.2015, TO I, TOP
17 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 202 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (=
Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
RÖMER (= Kenntnis) 42. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 15.09.2015, TO I, TOP 13
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 202 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und RÖMER gegen SPD (=
Kenntnis als Zwischenbericht) Beschlussausfertigung(en): § 6189, 42. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 14.09.2015 Aktenzeichen: 61 0