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M 153 - Kosten der Umsetzung des Innenstadtkonzeptes

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 18.05.2015, B 202 Betreff: M 153 - Kosten der Umsetzung des Innenstadtkonzeptes Vorgang: A 795/15 SPD Das Innenstadtkonzept ist in erster Linie ein Rahmenplan mit Leitlinien und Zielen zur Entwicklung der Innenstadt. In zweiter Linie enthält das Konzept auch konkrete Vorschläge, die aufzeigen wie die Ziele umgesetzt werden können. Das Innenstadtkonzept enthält neben Maßnahmen im öffentlichen Raum auch zahlreiche Vorschläge, die von privaten Grundstückseigentümern realisiert werden können. Die Planung formuliert zum Teil Angebote für private Bauherrn, zum Teil Ziele, die in Bebauungsplänen verankert werden sollen und zum Teil Vorschläge für den öffentlichen Raum und damit für städtische Investitionen. Darüber hinaus wurde im Innenstadtkonzept eine Priorisierung der Maßnahmen vorgenommen. Die dem Innenstadtkonzept als Anlage beigefügte Vorschlagsliste enthält Maßnahmen, die von der Verwaltung zunächst mit Vorrang bearbeitet werden. Davon verursachen die meisten Projekte lediglich Planungskosten. Außerdem sollen generell Herstellungskosten möglichst auch im Rahmen städtebaulicher Verträge von privaten Vorhabenträgern übernommen werden. In diesem Zusammenhang sei auch auf Punkt V. der M 153 vom 12.09.2014 verwiesen: "Es dient zur Kenntnis, dass die Realisierung des Umbaus und der Erweiterung öffentlicher Straßen und Plätze, öffentlicher Verkehrsanlagen und öffentlicher Grünanlagen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit steht. Soweit bei der Umsetzung des Innenstadtkonzepts städtische Verkehrsflächen einer Bebauung zugeführt werden, sollen die Erträge - vorbehaltlich der erforderlichen Haushaltsplanbeschlüsse - vorrangig für den Ausbau öffentlicher Grünflächen sowie sonstige ökologisch positive Maßnahmen in der Innenstadt verwendet werden. Es dient weiter zur Kenntnis, dass der Magistrat auf der Grundlage des § 11 Baugesetzbuch städtebauliche Verträge abschließen wird, um mit dem Aus- und Umbau der öffentlichen Infrastruktur der Innenstadt Voraussetzungen für die Schaffung neuen Planungsrechts zu schaffen bzw. die Folgen neuen Planungsrechts zu bewältigen." In der Regel wird für jede einzelne von der Stadtverordnetenversammlung beauftragte Maßnahme zunächst eine Vorplanung einschließlich einer Kostenabschätzung erarbeitet, die der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt wird. Lediglich bei einigen Projekten des Programms Schöneres Frankfurt wie zum Beispiel der Umgestaltung der Schäfergasse, der Großen Friedberger Straße und dem Platz an der Staufenmauer wurde mit der Planung bereits begonnen. Die voraussichtlichen Herstellungskosten dieser Projekte sind den zugehörigen Vorplanungsvorlagen bzw. der Bau- und Finanzierungsvorlage zu entnehmen. Es wird auf die Magistrats-Vorträge 187/12 (§ 2385/12), 209/12 (§ 2393/12) und 139/14 (§ 5098/14) verwiesen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 11.02.2015, A 795 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 20.05.2015 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 30.06.2015, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 202 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, 1 LINKE., BFF und FDP gegen SPD (= Zurückweisung); 1 LINKE. (= Enthaltung) 31. Sitzung der KAV am 07.09.2015, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 202 dient zur Kenntnis. 42. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 10.09.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 202 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und RÖMER (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.09.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 202 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Kenntnis) 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.09.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 202 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und RÖMER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) Beschlussausfertigung(en): § 6189, 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 14.09.2015 Aktenzeichen: 61 0

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