Städtebaulicher Rahmenplan für Niederursel - alter Ortskern -
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Bericht des Magistrats vom 08.04.2011, B 197
Betreff: Städtebaulicher Rahmenplan für Niederursel - alter Ortskern - Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.01.2011, § 9322 - NR 2106 CDU und GRÜNE - Der Magistrat beabsichtigt, für den alten Ortskern von Niederursel einen Rahmenplan aufzustellen. Inhalte des Rahmenplans sollen jeweils für Bestand und Planung die Bau- und Nutzungsstruktur, die Erschließungs- und die Freiraumstruktur sein. Eine wesentliche Grundlage für die Planung wird die bestehende Erhaltungssatzung Nr. E27 "Niederursel", rechtsverbindlich seit 23.12.2008 sein. Nach einer inhaltlichen Vorbereitung wird der Magistrat die Niederurseler Bevölkerung, den Ortsbeirat und die vor Ort tätigen Personen aktiv mit in die Planungen einbeziehen. Ziel ist es, die daraus gewonnenen Anregungen und Informationen unmittelbar in die Erarbeitung der Planung einfließen zu lassen, Schwerpunkte zu setzen und wenn möglich konkrete planerische Maßnahmen, z.B. für die Gestaltung des öffentlichen Raumes, abzuleiten.