Integriertes Stadtentwicklungskonzept
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Bericht des Magistrats vom 24.04.2020, B 196
Betreff: Integriertes Stadtentwicklungskonzept Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2020, § 5098 - NR 1003/19 FDP - Das integrierte Stadtentwicklungskonzept wurde in Zusammenarbeit von 11 Fachämtern und der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH erarbeitet, mit der Öffentlichkeit erörtert und überarbeitet, innerhalb der beteiligten 6 Dezernate abgestimmt, anschließend innerhalb der Koalition abgestimmt und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen (§ 4793 vom 07.11.2019 zum Vortrag des Magistrats M 105 vom 05.08.2019). Zu I. Die Umsetzung der Maßnahmen sind bereits im M 105 vom 05.08.2019 geregelt: Hierzu Beschlusspunkt Punkt VIII Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung in dreijährigem Turnus über den Stand der Umsetzung der Leitprojekte des intergierten Stadtentwicklungskonzeptes sowie über die Realisierung der Zielvorstellungen in den Schwerpunkträumen der Stadtentwicklung. Hierzu Beschlusspunkt IX Der Magistrat wird mit dem Aufbau eines Monitorings beauftragt, um fortlaufend wesentliche räumliche Trends und neue Herausforderungen für die Stadtentwicklung von Frankfurt am Main zu beobachten und zu analysieren. Die Ergebnisse des Monitorings sind fachlich zu bewerten und gemeinsam mit daraus gegebenenfalls resultierenden Fortschreibungsnotwendigkeiten des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes alle fünf Jahre nach dessen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen (Stadtentwicklungsbericht). Zu II. Mit dem integrierten Stadtentwicklungskonzept liegt ein Strategiepapier vor, das Aussagen und Positionen für besonders relevante Handlungsfelder der mittelfristigen Stadtentwicklung enthält. Als gesamtstädtischer Orientierungsrahmen deckt das integrierte Stadtentwicklungskonzept nicht jedes für Frankfurt am Main relevante Thema ab, da sonst unnötige Überschneidungen zu vorliegenden Fachplanungen und Fachkonzepten entstehen würden und eine erforderliche Fokussierung nicht möglich wäre. Das integrierte Stadtentwicklungskonzept hat demnach nicht den Anspruch, Fachplanungen zu ersetzen bzw. sämtliche relevanten Projekte der Fachämter aufzunehmen. Die genannten Handlungsanweisungen und Pilotprojekte bieten bereits eine große inhaltliche Bandbreite und werden in einem 5-Jahres Turnus evaluiert.