Fehlende Baugebiete
Bericht
Einer Baugebiets-Ausweisung des Gebiets an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg stehen verschiedene Hürden entgegen. Im Regionalen Flächennutzungsplan des Regionalverbands FrankfurtRheinMain ist das benannte Gebiet in seiner gesamten Ausdehnung wie folgt dargestellt: - Vorranggebiet Regionaler Grünzug - Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft - Ökologisch bedeutsame Flächennutzung mit Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft - Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen - Vorbehaltsgebiet für Grundwasserschutz und - Siedlungsbeschränkungsgebiet. Gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 21.09.2000, § 6824, ist festgelegt, dass die vorhandenen Kleingärten dauerhaft zu schützen sind. Dies wurde am 08.12.2010 beim damaligen Planungsverband Frankfurt/Rhein-Main beantragt und ist im Rahmen der anstehenden Neuaufstellung des Regionalen Flächennutzungsplanes auch zu berücksichtigen.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
Einstimmige Annahme