Fehlende Baugebiete
Stellungnahme des Magistrats
Die Anregung des Ortsbeirates kann nur vor dem Hintergrund der planungsrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorgaben bzw. Rahmenbedingungen bewertet werden: Der Bereich in Bergen Enkheim zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße liegt im Landschaftsschutzgebiet Zone I. In diesem Bereich existiert keine städtebauliche Satzung (Bebauungsplan), die die Flächen für die Nutzung durch Freizeitgärten/Wohnungsferne Gärten absichert. Der behördenverbindliche Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) weist die Flächen wie folgt aus: - Ökologisch bedeutsame Flächennutzung mit Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft - Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft - Vorranggebiet regionaler Grünzug - Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen - Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz - Siedlungsbeschränkungsgebiet Die Darstellungen des Regionalen Flächennutzungsplans lassen keine Legalisierung der vorhandenen Freizeitgärten zu. Für die Legalisierung von Freizeitgärten über eine kommunale Satzung (Bebauungsplan) wäre die Darstellung von Grünfläche - Wohnungsferne Gärten notwendig. Eine solche Darstellung liegt jedoch nicht vor. Insofern bestünde die Herstellung von amtlich geordneten Verhältnissen, wie vom Ortsbeirat gefordert, in der Beseitigung der derzeit vorhandenen ungenehmigten baulichen Anlagen und Nutzungen. Aus rechtlichen Gründen (Gleichbehandlungsgrundsatz) ist das Vorgehen gegen die dortigen illegalen baulichen Anlagen und Nutzungen nur im Rahmen eines flächendeckenden Vorgehens möglich. Eine Bearbeitung im Rahmen eines solchen Vorgehens erfolgt auf der Grundlage einer entsprechenden Priorisierung vorliegender Meldungen.