Holbeinkreisel: Änderungs- und Zusatzantrag zum Magistratsvortrag M 207
Bericht
Der Magistrat hat den Gegenstand des Beschlusses geprüft und kann wie folgt berichten: Zu 1.: Eine direkte Abbiegemöglichkeit vor dem Kreisverkehr ist aus Gründen der Verkehrssicherheit leider nicht möglich. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Zu 2.: Der Innenring des Kreisels gehört nicht zur Fahrbahn und darf nur vom Schwerlastverkehr überfahren werden. Ohne bauliche Trennung stiege das Überholrisiko, sodass der Zweiradverkehr gefährdet wäre. Die bauliche Trennung und damit verbunden eine schmale Fahrbahn im Kreisverkehr kommen somit insbesondere der Verkehrssicherheit des Zweiradverkehrs zugute. Der Anregung kann daher leider nicht entsprochen werden. Zu 3. a): Das Einrichten von Radfahrstreifen bzw. Schutzstreifen ist in Kreisverkehren explizit verboten (vgl. hierzu § 2 Absatz 4 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO). Folglich ist das Einrichten etwaiger Anlagen im Kreisverkehr auch nicht vorgesehen. Vielmehr soll die Geschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt werden und das Radfahren im Mischverkehr erfolgen. Der Anregung kann daher leider nicht entsprochen werden. Zu 3. b): Die in Aussicht gestellte Einrichtung von Radverkehrsanlagen in der Burnitzstraße, Holbeinstraße, Oppenheimer Landstraße und Hedderichstraße erfolgt entsprechend der Priorisierung von Radverkehrsplanungen. Der Magistrat verweist in diesem Zusammenhang auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019, § 4424 zu NR 895 "Fahrradstadt Frankfurt am Main". Zunächst werden die im Antrag NR 895 aufgelisteten priorisierten Maßnahmen mit Priorität bearbeitet. Daran anschließend wird sich der Magistrat mit weiteren Radverkehrsprojekten befassen. Zu 3. c): Von dem Einrichten von Radwegen hinter den Stützen sieht der Magistrat ab, da diese noch vor dem Fußgängerüberweg wieder auf die Fahrbahn geführt werden und sich somit in den fließenden Verkehr einreihen müssten. Die Verkehrssicherheit des Radverkehrs würde auf diese Weise unnötig gefährdet. Darüber hinaus verfügt der Gehweg hinter den Stützen auf beiden Seiten nicht über die notwendige Breite für die regelkonforme Anlage eines Radweges. Zu 3. d): Für die möglichen Planungen von Radverkehrsanlagen außerhalb des Kreisverkehrsplatzes verweist der Magistrat auf seine Stellungnahme unter 3. b). Zu 4.: Das Konzept der neuen Verkehrsführung der Buslinie 78 ist nicht Bestandteil der beschlossenen Vorplanung. Gleichwohl beabsichtigt traffiQ die vom Ortsbeirat angesprochene Änderung der Linienführung der Buslinie 78 und führt dazu aus: "Mit dem Bau des Holbeinkreisels ergibt sich die Möglichkeit, aus der Oppenheimer Landstraße in die Burnitzstraße einzufahren; bisher ist dies aus fahrgeometrischen Gründen nicht möglich. Damit kann der heute in Fahrtrichtung Westen notwendige Umweg der Linie 78 über die Holbeinstraße entfallen. Der Bus wird dann aus der Textorstraße kommend über die Oppenheimer Landstraße und den neuen Kreisverkehr in die Burnitzstraße geführt. Dies ist für den ÖPNV positiv zu bewerten. (Für die Gegenrichtung ergibt sich keine Änderung im Fahrweg.) Die heute in der Textorstraße gelegene Haltestelle "Holbein-Schule" wird in Fahrtrichtung Westen in die Oppenheimer Landstraße verlegt. Eine Verschlechterung der ÖPNV-Erschließung für den Schulstandort ergibt sich dadurch nicht, da auch der neue Haltestellenstandort sehr gut fußläufig erreichbar ist." Zu 5.: Die Schätzung des Magistrats zur Bauzeit der Gesamtmaßnahme inklusive der Maßnahmen beteiligter Dritter beträgt mindestens 24 Monate. Das Reduzieren der Bauzeit auf zwölf Monate ist nicht realistisch. Zu 6.: Über die Verkehrsführung während der Bauzeit kann der Magistrat in dieser Projektphase noch keine Auskunft erteilen. Sobald der Umfang der Bauarbeiten vollständig feststeht, beginnt die Planung der Bauphasen. Nach Abschluss dieser Planungen können realistische Einschätzungen zur Verkehrsführung getroffen werden. Zu 7.: Die Absenkung der Fahrbahn im Bereich des Brückenbauwerks ist verkehrstechnisch nicht erforderlich. Eine Absenkung der Straße würde Leitungsumlegungen im gesamten Knotenpunktbereich erfordern sowie erhebliche statische Sicherungsmaßnahmen an den Eisenbahnbrücken verursachen. In der Folge wäre die Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme nicht mehr gegeben. Der Anregung wird daher nicht entsprochen.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER