Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Wird die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausgebaut?

Vorlagentyp: B

Bericht

Die Stadt Frankfurt fördert Angebote der Jugendhilfe und sozialpädagogischen Förderung in Schulen im Rahmen der Programme "Jugendhilfe in der Schule", "Jugendhilfe in der Grundschule", "bedarfsgerechte, zusätzliche, sozialpädagogische Angebote (2. Säule)", "Sternpiloten" sowie "Sozialpädagogische Förderung an Beruflichen Schulen". Das Land Hessen setzt in Schulen sozialpädagogische Fachkräfte im Rahmen der "Unterrichtsbegleitenden Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte (UBUS)" ein. Die Angebote verteilen sich an den unterschiedlichen Schulformen wie folgt: Schulformen Gesamtzahl UBUS-Angebote Jugendhilfe-Angebote Grundschulen 74 73 54 Grund- und Hauptschulen 2 2 2 Grund-, Haupt- und Realschulen 3 3 3 Förderschulen 16 0 51 Haupt- und Realschulen 2 2 2 Realschulen 8 8 7 Integrierte Gesamtschulen 16 16 16 Kooperative Gesamtschulen 3 3 3 Gymnasien 24 22 42 Berufliche Schulen 16 15 163 Insgesamt 164 144 112. Zu beachten ist, dass sowohl die UBUS- als auch die Jugendhilfe-Angebote mit unterschiedlichen Personalressourcen bzw. Stundenanteilen ausgestattet sind. Die Förderprogramme der Jugendhilfe sind personell folgendermaßen aufgestellt: Jugendhilfe in der Schule (weiterführende, allgemeinbildende Schulen): Schüler*innen bis 500 500-750 über 750 Stellen Jugendhilfe 2 3 4 Jugendhilfe in der Grundschule: Pro Standort steht unabhängig von der Schüler*innenzahl eine Personalressource von einer halben Stelle (Wochenarbeitszeit 19,5) zur Verfügung. Zusätzlich stehen in jeder Bildungsregion ein bis zwei Fachkräfte für schulstandortübergreifende Angebote bereit. Die "Sternpiloten" sind ein Kleingruppenangebot an Grundschulen, dass zweimal in der Woche für zwei Stunden stattfindet. Das Projekt/Förderprogramm ist an 44 Standorten implementiert. Die Angebote der Sozialpädagogischen Förderung an den Beruflichen Schulen sind mit durchschnittlich einer Vollzeitstelle ausgestattet. Die Ressource bemisst sich hier standortspezifisch, anhand der Schüler*innenzahl. Die städtischen Jugendhilfe-Angebote an Gymnasien im Rahmen der "2. Säule", haben je nach Projektauftrag bzw. Bedarf der Schule eine Laufzeit von drei Wochen bis zu zwei Jahren. Die integrierte Bildungsplanung für die kommenden Jahre ist derzeit noch in Arbeit. Sie wird auch Aussagen zur Weiterentwicklung der Jugendhilfeangebote in Schulen beinhalten. Dies gilt ebenso für das Frankfurter Programm "Zukunft Frankfurter Kinder sichern". Hier wird jeweils eine Empfehlung zur Ausweitung des Förderprogramms "Jugendhilfe in der Schule" für Gymnasien, sowie ein Rahmenkonzept für "Sozialpädagogische Förderung an beruflichen Schulen", welches sich qualitativ an den Rahmenstandards des Programms "Jugendhilfe in der Schule" orientiert, erarbeitet. Ein Angebot der Jugendhilfe an Förderschulen befindet sich derzeit in der Ausschreibungsphase und soll Anfang des Schuljahres 2023/24 starten. Grundsätzlich ist unbestritten, dass alle Schülerinnen und Schüler von Angeboten der Schulsozialarbeit profitieren können. Der jeweilige konkrete Ausbau ist aber von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, darunter auch schulstandortbezogene wie der jeweilige konkrete Bedarf, die bereits vor Ort bestehenden Angebote und die Kooperationsbereitschaft der Schulen. Das Stadtschulamt steht hierzu mit vielen Schulleitungen und dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main in engem Austausch. Eine genaue Bezifferung der Kosten hängt von der tariflichen Entwicklung ab sowie von der Frage, was mit einer "flächendeckenden Ausweitung" gemeint ist. Eine Schätzung im Rahmen der obg. Arbeitsgruppe im Programm "Zukunft Frankfurter Kinder sichern" zur Ausweitung der Jugendhilfe auf Gymnasien ergab, dass eine Ausstattung aller bestehenden Frankfurter Gymnasien entsprechend den Standards des Förderprogramms "Jugendhilfe in der Schule" jährliche Kosten von ca. zehn Millionen Euro verursachen würde. Dabei sind auch die Kooperativen Gesamtschulen, die Integrierten Gesamtschulen mit Gymnasialer Oberstufe sowie die Gymnasialen Oberstufenschulen mit bedacht. Dies würde etwa eine Verdoppelung des bisherigen finanziellen Aufwands für die Jugendhilfe in weiterführenden Schulen bedeuten. Eine schrittweise Ausstattung von Gymnasien mit lediglich zwei Fachkraftstellen je Standort als Minimallösung würde pro Schule und Jahr Kosten von derzeit ca. 180.000,- € verursachen.

Beratungsverlauf 22 Sitzungen

Sitzung 76
Jugendhilfeausschusses
TO I, TOP 4
Angenommen
Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis.
Sitzung 21
OBR 9
TO II, TOP 16
Angenommen
Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 21
OBR 14
TO I, TOP 22
Angenommen
Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 21
OBR 11
TO II, TOP 6
Angenommen
Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
SPD CDU Linke FDP
Ablehnung:
Grüne
Sitzung 21
OBR 10
TO II, TOP 37
Angenommen
Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 21
OBR 6
TO I, TOP 38
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage B 182 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 20
OBR 7
TO II, TOP 6
Angenommen
Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 21
OBR 1
TO I, TOP 62
Angenommen
Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke Die Partei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 21
OBR 2
TO I, TOP 51
Angenommen
Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne CDU BFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 21
OBR 4
TO II, TOP 25
Angenommen
Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne SPD CDU Linke VOLT DFFM BFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 21
OBR 13
TO I, TOP 13
Angenommen
Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 21
OBR 16
TO I, TOP 23
Angenommen
Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 21
OBR 3
TO I, TOP 49
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage B 182 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 21
OBR 8
TO I, TOP 33
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage B 182 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 21
OBR 12
TO I, TOP 14
Angenommen
Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Spd
Sitzung 21
OBR 15
TO I, TOP 25
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4132 2023 1. Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 244/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "lehnt den B 182 ab und" ersatzlos gestrichen wird.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 21
OBR 5
TO I, TOP 62
Angenommen
Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 22
OBR 6
TO I, TOP 9
Angenommen
Auskunftsersuchen V 703 2023 1. Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 790/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 19
Ausschusses für Bildung und Schulbau
TO I, TOP 22
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD FRAKTION BFF-BIG
Ablehnung:
VOLT ÖkoLinX-ELF
Sitzung 22
OBR 8
TO I, TOP 9
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage B 182 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 22
OBR 3
TO I, TOP 10
Angenommen
Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP VOLT
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 23
OBR 8
TO I, TOP 11
Angenommen
Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle

Verknüpfte Vorlagen