Den Neubau der Cassellabrücke beschleunigen
Bericht
Die bestehende Cassellabrücke ist nicht mehr stand- und verkehrssicher und muss umgehend zurückgebaut werden. Die Planungsrandbedingungen für die Neubauplanung wurden bereits eruiert und mit dem Rechts- sowie mit dem Stadtplanungsamt erörtert. Seit dem Bau der Cassellabrücke 1964 haben sich grundlegende Änderungen der Planungsrandbedingungen ergeben. Dazu zählen unter anderem: Allessa-Areal Seit der Veräußerung der Cassellastraße zwischen Hanauer Landstraße und Jakobsbrunnenstraße ist die ehemalige Straßenparzelle, auf der die Cassellabrücke seinerzeit errichtet wurde, Teil des Chemiegeländes. Für den Rück- und Neubau müssen die auf dem Gelände geltenden Sicherheitsstandards eingehalten werden und der laufende Produktionsbetrieb gewährleistet sein. Alle Arbeitsschritte müssen einvernehmlich mit der Grundstückseigentümerin erfolgen. Das Einvernehmen soll durch eine Planungs- und Baudurchführungsvereinbarung zwischen der Allessa GmbH und der Stadt Frankfurt am Main für beide Seiten rechtssicher hergestellt werden. Der Magistrat steht bereits im Kontakt mit der Allessa GmbH. SEVESO-III-Richtlinie Auf dem Allessa-Areal dürfen Substanzen nach der im Jahr 1982 in erster Fassung eingeführten "Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen" gelagert werden. Die Cassellabrücke liegt innerhalb des Fabrikgeländes und der umliegenden 500-Meter-Schutzzone. Dies muss im Rahmen der Neubauplanung berücksichtigt werden. Barrierefreiheit Die Rampen der bestehenden Cassellabrücke sind doppelt so steil, wie von den Richtlinien zur Barrierefreiheit gefordert, Zwischenpodeste fehlen. Die Rampenlänge des Ersatzneubaus muss folglich mehr als verdoppelt werden. Daher muss bei der Planung geprüft werden, ob die derzeit verfügbaren Flächen ausreichen. Die Kioske in der Cassellastraße und in der Leo-Gans-Straße werden voraussichtlich nicht an den derzeitigen Standorten verbleiben können. Grundstückseigentumsverhältnisse Der Lückenschluss zwischen Hanauer Landstraße und dem Bahnübergang Cassellastraße erfordert voraussichtlich, dass Anlagenteile in den Vorgärten der anliegenden Mehrfamilienhäuser östlich der Cassellastraße errichtet werden. Diese Häuser werden durch den Brückenneubau verschattet oder anderweitig beeinträchtigt. Dazu muss mit den 87 betroffenen Teileigentümern Einvernehmen hergestellt werden. Die Rampe sowie der Überbau nördlich der Hanauer Landstraße befinden sich ohne dingliche Sicherung (Grunddienstbarkeit oder Baulast) auf privatem Grund. Hier muss Rechtssicherheit für den Verbleib beziehungsweise den Neubau erwirkt werden. Diese veränderten Randbedingungen erfordern eine grundlegende Neuplanung der Cassellabrücke. Das Brückenbauwerk wird im Endzustand (ohne Rampen) rund 630 Meter überspannen. Aufgrund dieser städtebaulichen Dominanz und des hohen Auftragsvolumens ist es sinnvoll, einen Gestaltungswettbewerb vorzuschalten. Darüber hinaus müssen die vergaberechtlichen Vorgaben der Stadt Frankfurt am Main eingehalten werden. Aus diesen Gründen geht der Magistrat davon aus, dass der Neubau der Cassellabrücke voraussichtlich ab 2024 beginnt.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
SPD, CDU, BFF und FDP gegen LINKE. und GRÜNE (= Zurückweisung)