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Meine Nachbarschaft: Leo-Gans-Straße

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Vorlagen

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 11

Maßnahme zur Verhinderung des Durchgangsverkehrs in der Straße Am Gansbühel

24.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung vom 24.11.2025, OA 581 entstanden aus Vorlage: OF 799/11 vom 10.11.2025 Betreff: Maßnahme zur Verhinderung des Durchgangsverkehrs in der Straße Am Gansbühel Vorgang: OA 667/94 OBR 11; F 435/07; V 481/07 OBR 11; ST 1857/07; OM 2222/08 OBR 11; ST 1055/08; OM 2270/13 OBR 11; ST 1328/13; OM 1043/16 OBR 11; ST 614/17; OM 1982/17 OBR 11; ST 2108/17; OM 4750/23 OBR 11; ST 638/24; OM 6461/25 OBR 11; ST 971/25 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Konstanzer Straße/Jakobsbrunnenstraße/ Am Gansbühel in der Einfahrt zur Straße Am Gansbühel einen Modalfilter als Busschleuse einzurichten. Dieser soll gewährleisten, dass nur noch der ÖPNV passieren kann und der Individualverkehr ausgeschlossen wird. Um ein verbotenes Einfahren in die Straße über die Ausfahrt der Gegenverkehrsspur präventiv zu unterbinden, ist an dieser Stelle die Straße mit baulichen Maßnahmen so zu verschließen, dass eine Durchfahrt mit dem Pkw nicht mehr möglich ist. Eine Durchfahrt per Fahrrad soll weiterhin gewährleistet sein. Am Ende der Sackgasse sollen in diesem Zuge Parkplätze eingerichtet werden. Begründung: Seit 1994 versucht der Ortsbeirat kontinuierlich, den Durchgangsverkehr in einer kleinen, parallel zur Hanauer Landstraße verlaufenden Anliegerstraße zu verhindern. Wegen der engen Fabrikbauweise, viel zu schmaler Gehwege und schlechter Straßenführung ist der Verkehr dort problematisch. Hinzu kommt, dass die Straße einen rechtwinkligen Verlauf aufweist. An dieser kurvigen, rechtwinkligen Stelle ist es aufgrund eingeschränkter Sichtverhältnisse besonders gefährlich für Fußgänger und den Gegenverkehr. Trotz Durchfahrtsverbot für den Individualverkehr fahren viele Fahrzeuge in die Straße, weil sie der dort verkehrenden Buslinie 44 folgen. Täglich missachten Fahrer von Pkws, Lkws und Motorrädern rund um die Uhr das Durchfahrtsverbot. In mehreren Stadtteilen Frankfurts gibt es bereits unterschiedliche Versionen von Modalfiltern/Busschleusen, die den öffentlichen Nahverkehr passieren lassen und gleichzeitig die Durchfahrt des Individualverkehrs verhindern. Eine Modalfilter-Lösung hat sich, beispielsweise im Grüneburgweg, bereits bewährt. Quelle: adfc, Grüneburgweg/Feldbergstraße/Wolfsgangstraße - Modalfilter meistern auch komplexe Kreuzungsbereiche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 04.09.2007, F 435 Auskunftsersuchen vom 24.09.2007, V 481 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2007, ST 1857 Anregung an den Magistrat vom 05.05.2008, OM 2222 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2008, ST 1055 Anregung an den Magistrat vom 17.06.2013, OM 2270 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2013, ST 1328 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2016, OM 1043 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 614 Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1982 Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2108 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4750 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 638 Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6461 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 971 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 03.12.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Erneuerung und Wiederherstellung des Fahrradwegs in der Jakobsbrunnenstraße

24.11.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 24.11.2025, OM 7620 entstanden aus Vorlage: OF 800/11 vom 07.11.2025 Betreff: Erneuerung und Wiederherstellung des Fahrradwegs in der Jakobsbrunnenstraße Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg entlang der Jakobsbrunnenstraße auf der nördlichen Fahrbahnseite zwischen der Konstanzer Straße und der Leo-Gans-Straße zeitnah wiederherzustellen sowie die Wegebereiche, in denen Asphalt erheblich zerstört ist, mit einer neuen Fahrbahndecke zu sanieren und in einen verkehrssicheren Zustand ohne Schlaglöcher zu versetzen. Begründung: Vielfach aufgerissen, fehlende Asphaltstücke, mehrfach an vielen Stellen geflickt, durch häufige Baustellen verursacht, ist die Fahrbahn des Fahrradweges entlang der Jakobsbrunnenstraße zeitnah in einen verkehrssicheren und brauchbaren Zustand zu versetzen. Die jüngsten Leitungsverlegearbeiten haben den Zustand so verschlechtert, dass Handlungsbedarf entstanden ist. Eine neue Fahrbahndecke wird die Befahrbarkeit und damit die Fahrsicherheit deutlich verbessern. (Fotos: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen: Müllgaragen für die untere Berger Straße

10.11.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 19.11.2025, OF 971/3 Betreff: Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen: Müllgaragen für die untere Berger Straße Vorgang: E201/24 GRÜNE/SPD/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten aus dem Sondertopf für mehr Sauberkeit in den Stadtteilen die Mülleimer auf unteren Berger Straße durch Müllgaragen zu ersetzen. Zusätzlich sollte auf der Berger Straße der Intervall der Nassreinigung erhöht werden. Begründung: Die untere Berger Straße als Einkaufsstraße mit viel Gastronomie braucht Mülleimer, die z.B. auch Pizzakartons aufnehmen und krähensicher sind. Gerade auf einer so stark frequentierten Einkaufsstraße mit viel Außengastronomie, ist die Nassreinigung eine wichtige Maßnahme für Sauberkeit und Hygiene. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 201 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Initiative OI 129 2025 Die Vorlage OF 971/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Erneuerung und Wiederherstellung des Fahrradwegs in der Jakobsbrunnenstraße

07.11.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

Antrag vom 07.11.2025, OF 800/11 Betreff: Erneuerung und Wiederherstellung des Fahrradwegs in der Jakobsbrunnenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg entlang der Jakobsbrunnenstrasse auf der nördlichen Fahrbahnseite zwischen der Konstanzer Straße und der Leo-Gans-Straße zeitnah wiederherzustellen, die erheblich asphaltzerstörten Wegebereiche mit einer neuen Fahrbahndecke zu sanieren und in einen verkehrssicheren Zustand ohne Schlaglöcher zu versetzen. Begründung: Vielfach aufgerissen, fehlende Asphaltstücke, mehrfach an vielen Stellen geflickt, durch häufige Baustellen verursacht, ist die Fahrbahn des Fahrradweges entlang der Jakobsbrunnenstraße zeitnah in einen verkehrssicheren und brauchbaren Zustand zu versetzen. Die jüngsten Leitungsverlegearbeiten haben den Zustand so verschlechtert, dass Handlungsbedarf entstanden ist. Eine neue Fahrbahndecke wird die Befahrbarkeit und damit die Fahrsicherheit deutlich verbessern. (Fotos privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Erneuerung und Wiederherstellung des Fahrradwegs in der Jakobsbrunnenstraße

04.09.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.11.2025, OM 7620 entstanden aus Vorlage: OF 800/11 vom 07.11.2025 Betreff: Erneuerung und Wiederherstellung des Fahrradwegs in der Jakobsbrunnenstraße Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg entlang der Jakobsbrunnenstraße auf der nördlichen Fahrbahnseite zwischen der Konstanzer Straße und der Leo-Gans-Straße zeitnah wiederherzustellen sowie die Wegebereiche, in denen Asphalt erheblich zerstört ist, mit einer neuen Fahrbahndecke zu sanieren und in einen verkehrssicheren Zustand ohne Schlaglöcher zu versetzen. Begründung: Vielfach aufgerissen, fehlende Asphaltstücke, mehrfach an vielen Stellen geflickt, durch häufige Baustellen verursacht, ist die Fahrbahn des Fahrradweges entlang der Jakobsbrunnenstraße zeitnah in einen verkehrssicheren und brauchbaren Zustand zu versetzen. Die jüngsten Leitungsverlegearbeiten haben den Zustand so verschlechtert, dass Handlungsbedarf entstanden ist. Eine neue Fahrbahndecke wird die Befahrbarkeit und damit die Fahrsicherheit deutlich verbessern. (Fotos: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Verbesserung der Sichtverhältnisse und Verkehrssicherheit an der Einmündung Bodelschwinghstraße/Bodenseestraße

04.09.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7483 entstanden aus Vorlage: OF 769/11 vom 27.09.2025 Betreff: Verbesserung der Sichtverhältnisse und Verkehrssicherheit an der Einmündung Bodelschwinghstraße/Bodenseestraße Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die eine sichere und ungehinderte Ausfahrt aus der Bodelschwinghstraße in die Bodenseestraße gewährleisten. Dies betrifft insbesondere die Belange von Anwohner:innen sowie von Fahrzeugführer:innen von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und der FES. Zur Verbesserung der Sichtverhältnisse und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen: 1. Einrichtung von Sperrflächen im Einmündungsbereich der Bodelschwinghstraße auf die Bodenseestraße. Die Sperrflächen sollten in der Bodenseestraße eingerichtet werden, um das Parken unmittelbar im Einmündungsbereich zur Bodelschwinghstraße zu unterbinden. 2. Absicherung der Sperrflächen, falls die zuständigen Ämter dies für erforderlich erachten, durch geeignete bauliche oder verkehrstechnische Maßnahmen (z. B. Markierungen, Poller, Beschilderung, Fahrradbügel etc.), um widerrechtliches Parken effektiv zu verhindern. 3. Prüfung der Installation eines Verkehrsspiegels gegenüber der Ausfahrt aus der Bodelschwinghstraße, um die Sicht auf den fließenden Verkehr in der Bodenseestraße zu verbessern. Begründung: Die Bodelschwinghstraße ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen und man hat keine Vorfahrt gegenüber Autofahrenden, die aus der Bodenseestraße kommen. Aufgrund der derzeitigen Parksituation entlang der Bodenseestraße - insbesondere direkt an der Einmündung - ist die Sicht auf den querenden Verkehr stark eingeschränkt. Dies führt zu gefährlichen Situationen beim Einfahren und betrifft sowohl private Fahrzeuge als auch Einsatzfahrzeuge. Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen der Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Verbesserung der Übersicht im Kreuzungsbereich. (Geoportal Frankfurt) Markierungen => Sperrflächen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Trinkwasserbrunnen auf dem großen Spielplatz in FrankfurtFechenheim, Konstanzer Straße/Bodenseestraße

22.05.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7242 entstanden aus Vorlage: OF 761/11 vom 16.08.2025 Betreff: Trinkwasserbrunnen auf dem großen Spielplatz in Frankfurt-Fechenheim, Konstanzer Straße/Bodenseestraße Vorgang: OM 6900/25 OBR 11; ST 1205/25 Vor dem Hintergrund der bereits laufenden Standortprüfung begrüßt der Ortsbeirat die in der Stellungnahme vom 21.07.2025, ST 1205, bekannt gegebene Mitteilung, dass der Spielplatz in Fechenheim, Konstanzer Straße, in die vertiefte Bewertung für die Errichtung eines Trinkwasserbrunnens aufgenommen wurde. Angesichts der Lage dieses Spielplatzes - in einem Bereich ohne Nähe zu sozialen Einrichtungen oder einem Kiosk und damit ohne Zugang zu Trinkwasser - sowie der intensiven Nutzung durch eine große Zahl der 2.800 Kinder, die in Fechenheim leben, sieht der Ortsbeirat eine dringliche Notwendigkeit, dass der Magistrat diesen Standort bei der Errichtung von Trinkwasserbrunnen besonders berücksichtigt. Für viele dieser Kinder stellt der Spielplatz Konstanzer Straße eine zentrale Freizeitfläche dar, die gerade in den heißen Sommermonaten täglich und über Stunden hinweg genutzt wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zeitnah einen öffentlichen Trinkwasserbrunnen an diesem Ort bereitzustellen, damit nicht nur eine Maßnahme zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität, sondern auch ein Beitrag zur gesundheitlichen Vorsorge und zur sozialen Verantwortung im öffentlichen Raum umgesetzt wird. Begründung: Der Spielplatz Konstanzer Straße ist für viele Familien und deren Kinder im Stadtteil Fechenheim ein unverzichtbarer Ort des sozialen Miteinanders und der kindlichen Entfaltung. Gerade in den Sommermonaten wird er täglich von zahlreichen Kindern besucht - oft über Stunden hinweg. In einem Umfeld, das keine Form der öffentlichen Trinkwasserversorgung bietet, entsteht eine Versorgungslücke, die gesundheitlich wie sozial relevant ist. Diese Lücke wird noch durch die in den letzten Jahren zunehmend häufiger auftretenden Hitzeperioden verschärft. Die Belastung durch hohe Temperaturen betrifft insbesondere Kinder, die sich beim Spielen körperlich verausgaben und auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr angewiesen sind. Ein Trinkwasserbrunnen würde nicht nur die Aufenthaltsqualität deutlich erhöhen, sondern auch ein Zeichen dafür setzen, dass öffentliche Räume kindgerecht, gesundheitsfördernd und zukunftsfähig gestaltet werden. Die Errichtung eines solchen Brunnens an diesem Ort ist eine einfache, aber wirkungsvolle Maßnahme mit unmittelbarem Nutzen für die Menschen vor Ort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6900 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1205 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1972

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Überprüfung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten im Ortsbezirk 11 - Vorschlag von Blitzerstandorten

22.04.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6947 entstanden aus Vorlage: OF 738/11 vom 03.05.2025 Betreff: Überprüfung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten im Ortsbezirk 11 - Vorschlag von Blitzerstandorten Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten in Absprache mit der Landespolizei zu überprüfen: - Jakobsbrunnenstraße auf Höhe des Kiosks in beide Richtungen (werktags 05:00 Uhr bis 09:30 Uhr und ab 17:00 Uhr); - Alt-Fechenheim auf Höhe der Fahrschule, auf Höhe des Netto-Marktes und auf Höhe der katholischen Kirche (werktags 05:00 Uhr bis 07:00 Uhr und ab 19:00 Uhr); - Starkenburger Straße auf Höhe der Rückseite der Kita Mainstrolche (05:00 Uhr bis 8:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr); - Starkenburger Straße/Alt-Fechenheim zwischen Schießhüttenstraße und Pfortenstraße (werktags 05:00 Uhr bis 07:00 Uhr und ab 19:00 Uhr); - Starkenburger Straße/Dieburger Straße/Alt-Fechenheim (am Wochenende, alle Uhrzeiten); - Bodenseestraße zwischen Konstanzer Straße und Max-Eyth-Straße (werktags 05:00 Uhr bis 09:30 Uhr und 15:00 Uhr bis 21:00 Uhr); - Wächtersbacher Straße auf Höhe der Kita St. Hildegard (werktags 07:30 Uhr bis 10:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, sobald die Umleitung Hanauer Landstraße nicht mehr über die Cassellastraße führt; - Birsteiner Straße auf Höhe des Sportplatzes (Montag bis Freitag 06:30 Uhr bis 08:30 Uhr und ab dem späten Nachmittag - Verkehr von und zur Schule, Ferienzeit ausschließen); - Hanauer Landstraße stadtauswärts (am Parkplatz der Allessa GmbH und der Bushaltestelle, wenn die Baustelle abgeschlossen ist) zwischen der Straße Alt-Fechenheim und der Omegabrücke (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr); - Jakobsbrunnenstraße von Westen aus kommend im Bereich der Einfahrt in die Tempo-30-Zone zwischen An der Seehecke und Konstanzer Straße (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr); - Baumertstraße zwischen der Straße Am Hennsee und Pfortenstraße (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr); - Raiffeisenstraße zwischen Johanna-Tesch-Platz und Roscherstraße (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr). Begründung: Es wird vermehrt festgestellt, dass Fahrzeughalter sich nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkungen halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1587

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Nachfrage zu B 251: 10.000 neue Bäume

09.04.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 15.09.2025, OF 935/3 Betreff: Nachfrage zu B 251: 10.000 neue Bäume Vorgang: B 251/25 Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie viele Bäume mussten in den Jahren 2023 und 2024 im Ortsbezirk 3 gefällt werden und wie viele wurden davon ersetzt? Begründung: In der B 251 finden sich lediglich die Zahlen zu gepflanzten Bäumen und nicht die Zahl der gefällten Bäume. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 251 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1308 2025 Die Vorlage OF 935/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit ÖkoLinX-ARL

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und überwachungen im Ortsbezirk 11

23.01.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6613 entstanden aus Vorlage: OF 705/11 vom 23.02.2025 Betreff: Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und -überwachungen im Ortsbezirk 11 Der Magistrat beschreibt, dass es bereits eine breite Datenbasis zu Kfz- und Fahrrad-Zählstellen und deren Zahlen gibt. Außerdem wird die Möglichkeit beschrieben, auf umfangreiche Daten zur Thematik auf dem Geoportal der Stadt Frankfurt als Bürger, Ortsbeiratsmitglied oder Stadtverordneter zuzugreifen, um sich zu Verkehrsmengenzahlen und erfolgten Verkehrsüberwachungen zu informieren. Diese Möglichkeit ist hinsichtlich der existierenden Zahlen bisher nur in unzureichendem Maße realisiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass sich Bürger:innen, Ortsbeiräte und auch Stadtverordnete zu Verkehrsmengenzahlen vor allem der Hauptverkehrsstraßen der Stadtteile 1. Fechenheim (Starkenburger Straße, Dieburger Straße, Alt-Fechenheim, Baumertstraße, Konstanzer Straße, Adam-Opel-Straße, Carl-Benz-Straße, Hanauer Landstraße u. a.); 2. Riederwald (Am Erlenbruch, Schäfflestraße, Raiffeisenstraße, Lahmeyerstraße u. a.); 3. Seckbach (Wilhelmshöher Straße, Zeuläckerstraße, Hochstädter Straße, Hofhausstraße u. a.) online, auf den Seiten des Geoportals der Stadt Frankfurt, transparent informieren können. Begründung: Aufgrund der Klagen über Raser und über den Umstand, dass auf vielen Straßen des Ortsbezirks 11 häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird, ist es dringend notwendig, dass der Magistrat es ermöglicht, sich einfach Informationen über Verkehrsmengen von Kfz und Radverkehr, erfolgte Geschwindigkeitsmessungen und Geschwindigkeitskontrollen, deren Durchführungsdatum und Ergebnisse über das Internet zu informieren. Die Strukturen des Informationssystems sind schon lange vorhanden, nur wird es nicht genutzt. An dieser Stelle sollten dringend die Möglichkeiten der digitalen Informationen genutzt werden. Für die Bewertung und Bearbeitung der allermeisten Verkehrsprobleme in den Stadtteilen ist diese Datenbasis unerlässlich. (Geoportal Frankfurt - Themenkarte Verkehrsmengen Zählstellen Kfz geoportal.frankfurt.de) Die Zahlen der Carl-Ulrich-Brücke, z. B. aus Zählungen der Stadtrandzählung aus 2020, markierte Zählung: Adam-Opel-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1154

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Grünschnitt in der Burgstraße 56

23.01.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 27.08.2025, OF 917/3 Betreff: Grünschnitt in der Burgstraße 56 In Hessen, wie im gesamten Bundesgebiet, gilt vom 1. März bis 30. September ein Verbot für das Schneiden oder Entfernen von Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Dies vorausgeschickt, fragt der OBR3 den Magistrat (Grünflächenamt), ob ihm bekannt ist, dass dieser Tage im Hinterhof des Hauses Burgstraße 56 alle Hecken, Gebüsche und andere Gehölze restlos entfernt wurden, bittet um Auskunft darüber, was er gegen diesen brutalen Kahlschlag nebst der Zerstörung von Lebensraum für Vögel, Insekten etc. zu tun gedenkt. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1274 2025 Die Vorlage OF 917/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Begrünung des städtischen Areals an der Leo-Gans-Straße 2

28.10.2024 · Aktualisiert: 19.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5964 entstanden aus Vorlage: OF 667/11 vom 10.09.2024 Betreff: Begrünung des städtischen Areals an der Leo-Gans-Straße 2 Der Magistrat wird gebeten, das städtische Areal an der Leo-Gans-Straße 2 zu begrünen und Sitzgelegenheiten für Passanten zu schaffen. Begründung: Nach dem Rückbau der Cassellabrücke ist der Bereich um den ehemaligen Abgang an der Leo-Gans-Straße sich selbst überlassen worden. Eine Begrünung würde den Platz rund um den dortigen Kiosk, der im städtischen Besitz ist, wieder aufwerten. Es findet sich dort ebenfalls genug Platz, um dazu noch eine Parkbank aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 337 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1833 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Instandsetzung und Erneuerung der Carl-Benz-Straße bündeln

28.10.2024 · Aktualisiert: 19.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5956 entstanden aus Vorlage: OF 655/11 vom 23.09.2024 Betreff: Instandsetzung und Erneuerung der Carl-Benz-Straße bündeln Der Magistrat wird gebeten, bei der geplanten Sanierung der Carl-Benz-Straße zwischen Carl-Ulrich-Brücke und Adam-Opel-Straße dafür zu sorgen, dass diese nicht nur oberflächlich instand gesetzt, sondern gleich grundlegend neu gestaltet wird. Der Ortsbeirat denkt dabei an eine Verbesserung des Querschnitts, gute Bedingungen für motorisierten Verkehr, Radfahrer und Fußgänger und insbesondere an das Pflanzen von Bäumen. Begründung: Hessen Mobil ist derzeit noch Baulastträger für den genannten Abschnitt der Carl-Benz-Straße. Diese Baulast soll sinnvollerweise auf die Stadt Frankfurt übergehen, da es sich um eine "angebaute Straße mit unmittelbarer Erschließungsfunktion" handelt. Hessen Mobil muss den Straßenabschnitt vor der Übergabe in einen "ordnungsgemäßen Zustand" versetzen. Dies soll 2025 (oder später?) geschehen. Aus Sicht des Ortsbeirats wäre es schade, wenn jetzt die Chance vertan würde, die Straße gleich grundsätzlich zu sanieren. Das Problem scheint darin zu bestehen, dass Hessen Mobil für den "ordnungsgemäßen Zustand", die Stadt Frankfurt dann später für eine Verbesserung und Aufwertung verantwortlich ist. Es müsste also zwei getrennte, zeitlich versetzte Projekte geben. Das scheint weder wirtschaftlich noch technisch besonders effizient. Wünschenswert wäre vielmehr eine Zusammenarbeit und Kostenteilung der beiden Bauträger in einem einzigen Projekt. Dabei ist zu beachten, dass die Carl-Benz-Straße nicht nur eine Erschließungsfunktion für das Gewerbe hat, sondern auch eine wichtige Verbindung zwischen den Städten Frankfurt und Offenbach darstellt. Für viele Menschen im Frankfurter Osten liegt die Innenstadt von Offenbach mit ihren Versorgungsangeboten näher als die Innenstadt von Frankfurt. Das gilt auch und gerade für den Radverkehr. Mit den "Fechenheimer Fackeln" ist eine sehr schöne Lösung für den Radverkehr auf der Carl-Ulrich-Brücke ins Auge gefasst worden. Eine angenehme und einladende Gestaltung der Straßenraums Richtung Hanauer Landstraße erscheint wünschenswert. Angesichts der Überhitzung des Stadtraums durch den Klimawandel sollten so schnell wie möglich Bäume gepflanzt werden. Das gilt übrigens auch für die anderen Industriestraßen der Stadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 414 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Parkdeck für die Pfortenstraße 55

28.10.2024 · Aktualisiert: 20.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5965 entstanden aus Vorlage: OF 668/11 vom 10.09.2024 Betreff: Parkdeck für die Pfortenstraße 55 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, den Parkplatz an der Pfortenstraße 55 mit einem Parkdeck oder einem Parkhaus auszubauen. Begründung: Der Parkdruck nimmt in der gesamten Stadt stetig zu. Um die Straßen in Fechenheim zu entlasten, bietet es sich an zu prüfen, ob der Parkplatz an der Pfortenstraße 55 mit einem Parkdeck, ggf. einem Parkhaus, erweitert werden könnte. Nachdem dort durch das neue Gerätehaus der Feuerwehr einige Parkplätze weichen mussten, wird es immer schwieriger, einen Parkplatz zu finden. Grundsätzlich könnte im Falle einer Machbarkeit eines Parkdecks oder Parkhauses die Parkmöglichkeiten auch kostenpflichtig sein, um die Bau- und Unterhaltungskosten für die Stadt wieder ausgleichen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 128 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1246

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Konzept zum Schutz des fußläufigen Publikums und der Radfahrer im städtischen (Straßen)Raum der Straße AltFechenheim

04.03.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5194 entstanden aus Vorlage: OF 563/11 vom 18.02.2024 Betreff: Konzept zum Schutz des fußläufigen Publikums und der Radfahrer im städtischen (Straßen-)Raum der Straße Alt-Fechenheim Vorgang: OM 4341/23 OBR 11; ST 60/24 Die Straße Alt-Fechenheim zwischen Pfortenstraße und Kleestraße ist die Haupteinkaufsstraße des Stadtteils Fechenheim. Neben Ladengeschäften, Friseuren, Gaststätten, Eisdiele, Bank und Apotheke befinden sich auf den ca. 350 Metern, die Gegenstand dieser Anregung sind, das Büro des Quartiersmanagements, eine Begegnungsstätte nicht nur für Senioren, eine Kindertagesstätte und das Bürgeramt des Stadtteils. Dies stellt in seiner Gesamtheit in diesem Straßenabschnitt ein Maximum an Aufenthaltsfunktionen dar. Des Weiteren wird die Straße Alt-Fechenheim von mehreren Tausend Pkw durchfahren, außergewöhnlich viele mit den Kennzeichen MKK und OF, meist entgegen der Ausweisung der Straße als "Anlieger frei" und oft zu schnell. Aus den oben beschriebenen Gründen und seiner Ablehnung der Anregung OM 4341, auf dem Streckenabschnitt Tempo 20 auszuweisen, wird der Magistrat gebeten, ein Konzept für die Straße Alt-Fechenheim im oben beschriebenen Abschnitt in enger Absprache mit dem Ortsbeirat zu erarbeiten und umzusetzen, das - eine Einhaltung der Geschwindigkeit im Straßenabschnitt gewährleistet; - ein sicheres Überqueren der Fahrbahn im gesamten Straßenabschnitt gewährleistet; - gewährleistet, dass Pkw in diesem Bereich Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer nicht überholen, da kein ausreichender Sicherheitsabstand möglich ist. Anmerkung: Bei einer Temporeduzierung von 30 km/h auf 20 km/h im beschriebenen 350 Meter langen Straßenabschnitt benötigt der ÖPNV eine um 21 Sekunden verlängerte Fahrzeit. Begründung: (Google Streetview) Hanau Innenstadt: Hier funktioniert der ÖPNV und der verkehrsberuhigte Bereich, Tempo 20 und Fußgängerzone mit ÖPNV hervorragend. (Google Streetview) Hier funktioniert das Überholen Pkw - Fahrrad mit Sicherheitsabstand nicht, aber bei Tempo 30 wird es immer wieder versucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4341 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 60 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1110 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenmarkierungen, Zebrastreifen und Piktogramme erneuern rund um das Kleedreieck in Fechenheim-Süd

04.03.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5193 entstanden aus Vorlage: OF 562/11 vom 18.02.2024 Betreff: Straßenmarkierungen, Zebrastreifen und Piktogramme erneuern rund um das Kleedreieck in Fechenheim-Süd Der Magistrat wird gebeten, die Straßenmarkierungen, Zebrastreifen und Piktogramme rund um das Kleedreieck in Fechenheim zu erneuern und falls möglich zu verbessern. Konkret genannt sind die folgenden Standorte: - Der Zebrastreifen Alt-Fechenheim/Lappengasse ist nur noch zur Hälfte sichtbar; - Alt-Fechenheim/Kleestraße - Radführung vom Radweg auf die Fahrbahn; - Zebrastreifen Willmannstraße/Kleestraße durch Straßenbau "überpflastert", der Zebrastreifen ist nur in Teilen vorhanden; - Zebrastreifen Willmannstraße in Richtung der Jakobsbrunnenstraße - die Radwegeführung ist gegen die Einbahnstraße an einer gefährlichen Stelle teilweise nur schlecht erkennbar. Offensichtlich sind von den genannten Markierungen einige durch Baumaßnahmen zerstört worden. So sollte der Magistrat, falls er nicht selbst Bauausführender war, die Bauausführenden darauf hinweisen, dass nicht nur der Fahrbahnbelag, sondern auch die sich darauf befindlichen Markierungen wiederhergestellt werden müssen. Zumindest ist in diesen Fällen den Behörden mitzuteilen, dass diese wiederhergestellt werden müssen. Begründung: "Markierungen dienen dazu, den Verkehr zu regeln, optisch zu führen oder Verkehrsteilnehmer zu warnen." (RMS, Richtlinien für die Markierung auf Fahrbahnen) Leider dienen in einigen Teilen des Ortsbezirks 11 Markierungen im Straßenraum nicht mehr dieser Aufgabe, da sie nur noch schwer zu erkennen sind, zumal bei Regen und Dunkelheit, also dann, wenn ihr Vorhandensein eine besondere Wichtigkeit einnimmt. An dieser Stelle muss dringend und zeitnah Abhilfe geschaffen werden, um auch weiterhin im Straßenraum der Stadtteile des Ortsbezirks 11 ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Es muss an den beschriebenen Stellen mangels vorhandener Geschwindigkeitsüberwachung oft mit nicht regelkonformer Geschwindigkeit der motorisierten Verkehrsteilnehmer gerechnet werden. So fällt gut sichtbaren Markierungen eine besonders wichtige Rolle zu. (Google maps) Willmannstraße (Google maps) Willmannstraße, Kleestraße, Baumertstraße (Google maps) Alt-Fechenheim/Lappengasse Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1274 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberweg in der Pfortenstraße/Ecke Konstanzer Straße sichtbarer machen und Kreuzungsbereich frei halten

27.11.2023 · Aktualisiert: 28.10.2024

Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4749 entstanden aus Vorlage: OF 520/11 vom 07.11.2023 Betreff: Fußgängerüberweg in der Pfortenstraße/Ecke Konstanzer Straße sichtbarer machen und Kreuzungsbereich frei halten Der Magistrat wird gebeten, auf der Straßenseite der Pfortenstraße 31 zu prüfen, ob dort ein absolutes Halteverbot oder eine Sperrfläche eingerichtet werden kann. Dies soll gewährleisten, dass die Sicht auf den dortigen Fußgängerüberweg nicht von geparkten Autos verdeckt wird. Begründung: Der Fußgängerüberweg in der Pfortenstraße/Ecke Konstanzer Straße ist für Autofahrer, die aus der Pfortenstraße kommen, schlecht einsehbar. Es ist nicht erkennbar, ob sich auf der rechten Seite jemand auf dem Überweg befindet, da unmittelbar am Fußgängerüberweg geparkte Autos die Sicht darauf versperren. Es wird dort teilweise bis direkt vor dem Fußgängerüberweg geparkt. Es kommt dabei öfters zu gefährlichen Situationen, da der Fußgängerüberweg von vielen Schulkindern auf dem Weg der Konstanzer Straße genutzt wird. Ein weiterer Gefahrenpunkt ist, dass es zu gefährlichen Situationen beim Abbiegen von der Konstanzer Straße in die Pfortenstraße kommt, da von der Pfortenstraße kommend ein Ausweichen nach rechts nicht möglich ist. Vonseiten der Polizei wurde gegenüber den Anwohnern erwähnt, dass nur durch den Ortsbeirat eine Beseitigung der Gefahrenstelle (z. B. durch Poller oder Halteverbot) erreicht werden kann. Ein absolutes Halteverbot oder eine Sperrfläche in diesem Bereich würde die beschriebene Problematik beheben. (Quelle: Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 511 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Raser und Schleichverkehr endlich stoppen, mehr Verkehrssicherheit für Anwohner und vorrangige Nutzung der Busspur für den ÖPNV!

27.11.2023 · Aktualisiert: 03.04.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4750 entstanden aus Vorlage: OF 521/11 vom 07.11.2023 Betreff: Raser und Schleichverkehr endlich stoppen, mehr Verkehrssicherheit für Anwohner und vorrangige Nutzung der Busspur für den ÖPNV! Vorgang: OM 1982/17 OBR 11; ST 2108/17; ST 808/18 Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Am Gansbühel/Jakobsbrunnenstraße/Konstanzer Straße die Zufahrt für Busse in die Straße Am Gansbühel mit versenkbaren Pollern oder anderen technischen Anlagen, wie zum Beispiel einer Schranke, zu versehen. Dies soll der Verhinderung des massiv zugenommen Schleichverkehrs dienen und dem ÖPNV die vorrangige Nutzung der Busspur ermöglichen. Begründung: Die Hanauer Landstraße wird durchschnittlich von 58.000 Fahrzeuge pro Tag befahren. Im abendlichen Berufsverkehr stadtauswärts kommt es zu langen Staus, die die Verkehrssteilnehmer nach Ausweichrouten suchen lassen. Eine dieser Ausweichstrecken führt über die Hugo-Junkers-Straße oder Ernst-Heinkel-Straße auf die Jakobsbrunnenstraße und letztendlich über die Busspur Am Gansbühel. Das dort vor Jahren angebrachte Verkehrszeichen 260 der StVO mit Zusatzzeichen zur Verhinderung des Schleichverkehrs entfaltet nicht die gewünschte Wirkung. Seit Schließung des 7. Polizeireviers fanden dort keine Kontrollen mehr statt und aktuell ignorieren mehrere Hundert Autofahrer am Tag das Durchfahrtsverbot. Dabei rasen viele mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Straße, bei Gegenverkehr wird der schmale Bürgersteig als Ausweichfläche genutzt. Nicht selten staut es sich in der Straße Am Gansbühel zur Kreuzung Alt-Fechenheim zurück und der Bus wird an der Durchfahrt gehindert. Verspätungen sind die Folge. Die geforderten und vom Magistrat beschlossenen Maßnahmen in der Stellungnahme ST 808 wurden bis heute nicht umgesetzt. Wiederholte Beschwerden genervter und gefährdeter Anwohner lassen nur noch eins zu: Um das Durchfahrtsverbot langfristig und nachhaltig durchzusetzen, bedarf es endlich der Anbringung von versenkbaren Pollern oder einer Schranke. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1982 Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2108 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 808 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 638 Antrag vom 23.01.2025, OF 681/11 Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6461 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-5

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Aufnahme der Baumertstraße in die Tempo30Zone FechenheimSüd

04.11.2023 · Aktualisiert: 07.12.2023

Antrag vom 04.11.2023, OF 525/11 Betreff: Aufnahme der Baumertstraße in die Tempo-30-Zone Fechenheim-Süd Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass die bereits heute mit Tempo 30 ausgewiesene Baumertstraße zwischen Kleestraße und Schießhüttenstraße (gekennzeichnet durch viel Verkehr durch Menschen die zu Fuß unterwegs sind, Einrichtungen der Betreuungsarbeit und Arbeit mit Kindern, überwiegend Wohnbebauung) zwischen Kleestraße und Schießhüttenstraße) in die Tempo 30 Zone Fechenheim Süd aufgenommen wird. Im Zuge dieser Aufnahme ist im genannten Bereich auf der Baumertstraße (wie in den Tempo 30 Straßen mit Busverkehr Pfortenstraße, Konstanzer Straße und Bodenseestraße) die Rechts-vor-Links - Regelung aus Sicherheits- und Lärmgründen zu aktivieren. Das Teilstück der Kleestraße zwischen Baumertstraße und Alt Fechenheim ist ebenso in die Tempo 30 Zone aufzunehmen. Begründung: Die Baumertstraße ist schon heute aus guten Gründen mit Tempo 30 ausgewiesen. Wie auf vielen anderen Straßen Fechenheims, wird auf dieser Straße zu schnell gefahren. Eine Überwachung des Verkehrs bzw. seiner Geschwindigkeit findet nicht statt. Daraus folgt eine Gefahr vor allem für die schwächsten Verkehrsteilnehmer:innen: Kinder, alte Menschen und Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Hier kann die Einführung der Rechts-vor-Linksregelung einen gewichtigen Beitrag zu Reduzierung der Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs beitragen und damit zu größerer Sicherheit auf unseren Straßen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 525/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel

09.10.2023 · Aktualisiert: 28.10.2024

Anregung an den Magistrat vom 09.10.2023, OM 4543 entstanden aus Vorlage: OF 505/11 vom 19.09.2023 Betreff: Fahrradbügel Der Magistrat wird gebeten, am Platz an der Jakobsbrunnenstraße/Willmannstraße/Konstanzer Straße Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: In der Jakobsbrunnenstraße und speziell am Platz an der Jakobsbrunnenstraße/Willmannstraße/Konstanzer Straße fehlt es an Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Auf dem Grünstreifen am Platz an der Jakobsbrunnenstraße/Willmannstraße/Konstanzer Straße können vier bis sechs Fahrradbügel aufgestellt werden, ohne dass diese den Straßenverkehr behindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 53 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 442 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Einrichten von Elektroladesäulen

26.08.2023 · Aktualisiert: 20.09.2023

Antrag vom 26.08.2023, OF 492/11 Betreff: Einrichten von Elektroladesäulen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in ausgewählten Bereichen im Ortsbeirat 11 Elektroladesäulen einzurichten, um Elektromobilität in den Stadtteilen zu fördern. Begründung: 1. Förderung der Elektromobilität: Elektrofahrzeuge sind die Zukunft der Mobilität und tragen erheblich zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei. Durch die Einrichtung von Elektroladesäulen zeigt die Stadt Frankfurt ihre Unterstützung für eine nachhaltige und umweltbewusste Fortbewegung. 2. Bürger- und Besucherzufriedenheit: Viele Einwohner sind bereits auf Elektrofahrzeuge umgestiegen oder denken über eine Anschaffung nach. Durch das Bereitstellen einer Elektroladesäule, bietet die Stadt Frankfurt den Bürgerinnen und Bürgern sowie Besucherinnen und Besuchern der Stadtteile, einen zusätzlichen Service. Die Möglichkeit, Elektrofahrzeuge in der Nähe des Wohnortes oder des Arbeitsplatzes aufzuladen, ist ein großer Anreiz auf eine umweltfreundlichere Mobilität umzusteigen. 3. Imageverbesserung: Durch die Einrichtung von Elektroladesäulen positionieren sich die Stadtteile als modern und zukunftsorientiert. Dies kann zu einer positiveren Wahrnehmung und einem verbesserten Image in der Öffentlichkeit führen. 4. Beitrag zur lokalen Infrastruktur: Eine Elektroladesäule in den Stadtteilen ist ein Beitrag zur Ausweitung der lokalen Ladeinfrastruktur. Dies ist besonders wichtig, bei der Bewältigung von Alltags- und Lieferfahrten mit Elektrofahrzeugen, was den Umstieg auf eine umweltfreundliche Mobilität attraktiver macht. Zusammenfassend lässt sich ableiten, dass die Einrichtung von Elektroladesäulen viele Vorteile für die Stadtteile bringt. Von der Förderung der Elektromobilität über die Bewohner- und Besucherzufriedenheit bis hin zur Steigerung des Images - all diese Aspekte tragen zur langfristigen Nachhaltigkeit und positiven Entwicklung des Stadtteils bei. Mögliche Orte in Fechenheim: - Parkplatz Sedanstraße - Parkplatz (Pfortenstraße-Ankergasse) - Alt Fechenheim 114 vor dem Kindezentrum alt Fechenheim - Konstanzer Straße an dem Schwimmbad (zwischen Am Saalenbusch und Bodenseestraße) Mögliche Orte in Seckbach: - Atzelbergstraße Eingang zum Atzelbergplatz Mögliche Orte im Riederwald: - Entlang der Schäfflestraße Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 492/11 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wiederherstellung von Straßenmarkierungen, -kennzeichnungen und Piktogrammen im Ortsbezirk 11

27.06.2022 · Aktualisiert: 09.11.2023

Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2329 entstanden aus Vorlage: OF 293/11 vom 12.06.2022 Betreff: Wiederherstellung von Straßenmarkierungen, -kennzeichnungen und Piktogrammen im Ortsbezirk 11 Der Magistrat wird gebeten, Straßenmarkierungen, -kennzeichnungen und Piktogramme im Ortsbezirk 11 wiederherzustellen, wo diese aufgrund von Abrieb, Verwitterung und Baustellentätigkeiten in sicherheitsrelevantem Maße nicht mehr zu erkennen sind. Zukünftig wird der Magistrat gebeten, vor allem in unter Sicherheitsaspekten relevanten Straßenbereichen turnusmäßig die Erkennbarkeit von Straßenmarkierungen, -kennzeichnungen und Piktogrammen zu überprüfen. In folgenden Straßen in Fechenheim sind Unkenntlichkeiten der Straßenmarkierung aufgefallen: - Willmannstraße, - Bereich Jakobsbrunnenstraße/Willmannstraße, - Bereich Kleestraße/Baumertstraße, - Bereich Baumertstraße/Sedanstraße Fremdfirmen sollten den Magistrat in Kenntnis setzen, falls durch deren Straßendeckenöffnung und Wiederverschließung Straßenmarkierungen et cetera zerstört wurden, um diese zeitnah wiederherzustellen. Begründung: Straßenmarkierungen, -kennzeichnungen und Piktogramme dienen nicht der Verschönerungen des Straßenraums. In aller Regel dienen diese Kennzeichnungen einer Erhöhung der Sicherheit im Zusammenspiel der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Unkenntlichkeiten der Kennzeichnungen durch Spuren des Überfahrens durch Pkw und Lkw sind ein Kennzeichen für die sicherheitstechnische Relevanz der Kennzeichnung. Unkenntlichkeit oder das Fehlen dieser Kennzeichnungen stellt eine Gefahr, vor allem für die schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, dar. Eine Wiederherstellung ist dringend geboten! Nur einige wenige Beispiele auf den Hauptverkehrsstraßen Fechenheims: (Foto: Thomas Dorn 2022, Willmannstraße) (Foto: Thomas Dorn 2022, Bereich Willmannstraße/Jakobsbrunnenstraße) (Foto: Thomas Dorn 2022, Kleestraße) (Foto: Thomas Dorn 2022, Bereich Baumertstraße/Sedanstraße) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2411 Antrag vom 26.08.2023, OF 491/11 Auskunftsersuchen vom 11.09.2023, V 736 Aktenzeichen: 66 7

OA (Anregung Ortsbeirat)

Rechenzentrenkonzept - Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44

25.04.2022 · Aktualisiert: 26.09.2022

Anregung vom 25.04.2022, OA 173 entstanden aus Vorlage: OF 279/11 vom 21.04.2022 Betreff: Rechenzentrenkonzept - Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44 Vorgang: M 151/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Bezogen auf die Anlage 4 - Maßnahmen: Die Aufmerksamkeitszonen für die Dataparks dürfen keine bestehenden Wohngebiete und keine Naturschutzgebiete umfassen. Eignungsgebiete für Dataparks müssen daher in einem Abstand von 100 Metern zu Wohn- und Naturschutzgebieten enden. Entsprechend sind die Eignungsgebiete anzupassen. Das betrifft die folgenden Straßen: Vatterstraße, Gelastraße und Adam-Opel-Straße 34 und das Naturschutzgebiet "Seckbacher Ried". 2. Die Aufmerksamkeitszone sollte auch für bestehende, gewerblich genutzte Gebäude gelten, bei denen im Laufe der Zeit eine Nutzungsänderung erfolgt. 3. Das Gelände der Batschkapp ist nicht als Eignungsgebiet für Dataparks auszuweisen. 4. Grundsätzlich ist die Abwärme der Rechenzentren zu nutzen. Begründung: Die Aufmerksamkeitszonen wurden für die gegenseitige Rücksichtnahme bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und bei der Durchführung von Baugenehmigungsverfahren im direkten Umfeld von gewerblichen Standorten geschaffen und um entsprechende Konflikte zu minimieren. Um Störungen des direkten Umfeldes zu umgehen, wird gemäß der Vorlage M 151 eine Zone von 100 Metern zwischen Gewerbestandorten und Wohnbebauung vorgeschlagen. Die in Seckbach und Fechenheim betroffenen Wohn- und Naturschutzgebiete existieren seit den 30er- bzw. 50er-Jahren, die bisherigen gewerblichen Bauten hielten gewohnheitsgemäß einen Abstand von 50 bis 100 Metern zu Naturflächen und Wohnhäusern ein. Die neu auszuweisenden Eignungsgebiete für Dataparks sollten im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme daher ebenfalls nicht näher als 100 Meter an die schon existierenden Wohngebiete und Naturschutzgebiete heranrücken, entsprechend sollte das Eignungsgebiet für Dataparks 100 Meter Abstand zu diesen Flächen einhalten. Das Gelände der Batschkapp gehört der Frankfurter Hafengesellschaft. Sie ist eine der wenigen größeren kulturellen Einrichtungen im Frankfurter Osten und hat sich hier etabliert. Das Gelände sollte nicht als Datapark Eignungsgebiet ausgewiesen werden. Anhänge aus der Vorlage M 44: M_44 2022_AN4 Maßnahmen M_44_2022_AN2_Eignungsgebiete Rot von Beate Brink eingezeichnet, auf den Antrag bezogene Gebiete Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 27.04.2022 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 26.04.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 7. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.04.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 7. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.05.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2022, TO II, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 8. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.05.2022, TO I, TOP 148 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. und Gartenpartei (M 44 und NR 351 = Ablehnung) FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 = Ablehnung) 8. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 24.05.2022, TO I, TOP 68 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 173 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage OA 196 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. 4 GRÜNE, 2 SPD, FDP und Volt (= Delegation auf den Haupt- und Finanzausschuss) CDU (= vereinfachtes Verfahren) LINKE. (= Annahme) AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 44, NR 351, OA 173 und OA 196 = Zurückstellung) FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 und OA 173 = Ablehnung) 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 78 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 = Ablehnung) Gartenpartei (M 44 und NR 351 = Ablehnung) 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.06.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 44 = Ablehnung, NR 351 = Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 = Ablehnung) Gartenpartei (M 44 und NR 351 = Ablehnung) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. a) Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Grote, Tschierschke, Papke, Dr. Kochsiek, Schlimme und Schwichtenberg dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 4. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei 9. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 30.06.2022, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 173 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Ablehnung) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 9. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.07.2022, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 173 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.07.2022, TO II, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 173 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2022, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OA 173 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1838, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022 § 2019, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2022 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2022 Produktbereich 22 Umwelt Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung und Aufwertung Spielplatz Konstanzer Straße/Bodenseestraße

26.02.2022 · Aktualisiert: 07.04.2022

Antrag vom 26.02.2022, OF 246/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 22 Umwelt Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung und Aufwertung Spielplatz Konstanzer Straße/Bodenseestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sanierung und Aufwertung des Spielplatzes an der Konstanzer Straße/ Bodenseestraße werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Der oben genannte Spielplatz ist in den letzten Jahren stark verfallen und viele Spielgeräte wurden aufgrund des maroden Zustands demontiert. An dieser Stelle ist jedoch ein funktionierender Treffpunkt für Kinder und Jugendliche dringend nötig, eine Aufwertung des Platzes ist daher dringend geboten. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass das Konzept eher ältere Kinder und Jugendliche anspricht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 246/11 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lösung für die Mittelseestraße im Abschnitt zwischen Am Hennsee und Pfortenstraße

07.02.2022 · Aktualisiert: 11.07.2022

Anregung an den Magistrat vom 07.02.2022, OM 1527 entstanden aus Vorlage: OF 170/11 vom 21.01.2022 Betreff: Lösung für die Mittelseestraße im Abschnitt zwischen Am Hennsee und Pfortenstraße Vorgang: OM 495/21 OBR 11; ST 2064/21 Der Magistrat wird aufgefordert, eine Lösung für die Parksituation in der Mittelseestraße im Abschnitt zwischen Am Hennsee und Pfortenstraße zu finden, damit die Feuerwehr, aber auch die FES dort im Einsatz durchfahren können, nachdem der Magistrat einen Kompromissvorschlag des Ortsbeirates 11 mit der Stellungnahme vom 15.11.2021, ST 2064, ablehnte. Begründung: Der Ortsbeirat wollte in der Anregung vom 05.07.2021, OM 495, das Zeichen 315 auf einer vom Magistrat zu wählenden Seite in der Mittelseestraße einrichten lassen. Dies wurde unter der einfach falschen Begründung seitens des Magistrats abgelehnt, dass die Restbreite der Gehwege dann nunmehr 90 Zentimeter betragen würde. Der Ortsbeirat würde gerne eine Lösung vom Magistrat bekommen, weil Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und der FES diesen Abschnitt immer noch nicht durchfahren können, weil die Restfahrbahnbreite weniger als drei Meter beträgt. Dem Magistrat dürfte bekannt sein, dass sich die Freiwillige Feuerwehr Fechenheim in der Straße Am Hennsee/Ecke Mittelseestraße befindet und das neue Gerätehaus in der Gründenseestraße noch nicht fertiggestellt ist. Die Feuerwehr muss also immer noch und auch zukünftig die Mittelseestraße durchfahren. Es muss also eine Lösung her. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 495 Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2064 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1369 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bodelschwinghstraße in verkehrsberuhigten Bereich umwandeln

07.02.2022 · Aktualisiert: 09.01.2023

Anregung an den Magistrat vom 07.02.2022, OM 1530 entstanden aus Vorlage: OF 174/11 vom 24.01.2022 Betreff: Bodelschwinghstraße in verkehrsberuhigten Bereich umwandeln Der Magistrat wird gebeten, die Bodelschwinghstraße in einen v erkehrsberuhigten Bereich (sogenannten Shared Space) umzuwandeln und an einer Seite der Grundstücksgrenzen oder auch versetzt Parkplätze auszuweisen. Begründung: Die Bodelschwinghstraße hat aufgrund ihrer geringen Breite keinen wirklichen Gehweg, dennoch herrscht auch hier ein hoher Parkdruck durch Anwohner, die Straße wird so gut wie nur von Anliegern befahren. In letzter Zeit wurden vermehrt Fahrzeuge, die in der Straße parken, aufgeschrieben, da sie auf dem winzigen Gehweg parken, der für Fußgänger kaum breit genug ist, um darauf zu laufen. Um die Situation für alle Verkehrsteilnehmer zu verbessern, wäre es angeraten, hier einen verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen, sodass Fußgänger und Radfahrer die Straße in voller Breite nutzen können, und gleichzeitig das Parken entlang der Grundstücksgrenzen auszuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1370 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2835 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Parken auf dem Gehweg beidseitig Am Saalenbusch

23.01.2022 · Aktualisiert: 04.03.2022

Antrag vom 23.01.2022, OF 173/11 Betreff: Parken auf dem Gehweg beidseitig Am Saalenbusch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in der Straße Am Saalenbusch zwischen Am Rütschlehen und Konstanzer Straße beidseitig das Zeichen 315 (Parken auf dem Gehweg) einzurichten. Begründung: Auf der Seite der geraden Hausnummern ist das Zeichen 315 bereits eingerichtet. Vermehrte Kontrollen der Stadtpolizei führten dazu, dass auf der Seite der ungeraden Hausnummern abgestellte PKW, die mit nur einem Reifen auf dem Gehweg standen, ein Verwarngeld bekamen. Es muss erwähnt werden, dass beide Gehwege identisch und zwei Meter breit sind. Hier erschließt es sich dem OBR nicht, weshalb das Zeichen 315 nur einseitig eingerichtet ist. Um den Gegenverkehr besser passieren zu lassen und auch den Anwohnern Sicherheit zu geben, wie sie überhaupt noch Parken dürfen, möchte der OBR auf beiden Seiten das Zeichen 315 eingerichtet haben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 11 am 07.02.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 173/11 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Annahme)

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überwachung des ruhenden Verkehrs

10.01.2022 · Aktualisiert: 11.07.2022

Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1306 entstanden aus Vorlage: OF 158/11 vom 12.12.2021 Betreff: Überwachung des ruhenden Verkehrs Der Magistrat wird gebeten, mehr Personal bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 einzusetzen und die Kontrollen zu verschärfen. Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 sollten die folgenden Lokalitäten besondere Berücksichtigung finden: Fechenheim: - Alt-Fechenheim (Halten und Parken auf dem Bürgersteig zwischen Pfortenstraße und Kleestraße); - Starkenburger Straße und Kleedreieck (Parken auf dem Radweg bzw. Radstreifen); - Mittelseestraße (Parken auf dem Gehweg, Blockieren der Durchfahrt, Parken an den Straßenecken mit Bordsteinabsenkung); - Burglehen, Löhnungsgasse (Parken in Spielstraßen auf nicht ausgewiesenen Flächen); - Wächtersbacher Straße Seckbach: - Im Trieb, Hofhausstraße (halbseitiges Parken trotz Markierung und Platz auf der Straße); - Auerfeldstraße (vor dem Huthpark); - An der Marienkirche (vor dem Kindergarten - Autos stehen komplett auf dem Gehweg) Riederwald: - Erlenbruch, besonders Einfahrt FSV-Sportplatz Begründung: Den Fußgängerinnen und Fußgängern wird zunehmend weniger Raum auf Ihren Wegen zugestanden. In vielen Straßenzügen wird schon heute rechtmäßig auf dem Gehweg geparkt. In der Praxis bleibt da oft kein ausreichender Platz für Menschen mit Rollator, Rollstuhl und Kinderwagen. Und diese Praxis weitet sich auf andere Straßen ohne ausgewiesene Parkfläche auf dem Bürgersteig aus. Zusätzlich wird von einer großen Zahl von Radfahrerinnen und Radfahrern - teilweise aus eigenem Sicherheitsbedürfnis - der Fußweg als Radweg genutzt. Dieser Umstand führt zu einer weiteren Verschärfung auf Gehwegen. Das Verbot, auf Radwegen zu halten oder gar zu parken, wird ignoriert und eine Unterbindung dieses Zustandes findet nur in unzureichendem Maße statt. Die Strafgebühren bei Verstößen sind adäquat deutlich angehoben worden, was aber leider bisher zu keiner Intensivierung der Überwachung der Regeln geführt hat. Hier muss dringlich eine zahlenmäßige Erweiterung der Kontrollen erfolgen. Beispiele Alt-Fechenheim 17:30 Foto: Thomas Dorn Alt-Fechenheim 11:30 Foto: Thomas Dorn Burglehen 15:00 Foto: Thomas Dorn Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1081 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage (grüner Rechtsabbiegepfeil) am Knotenpunkt Mainkur stadtauswärts, Kreuzung Hanauer Landstraße/Alt-Fechenheim zur Verhinderung von Schleichverkehr

07.11.2021 · Aktualisiert: 30.11.2021

Antrag vom 07.11.2021, OF 136/11 Betreff: Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage (grüner Rechtsabbiegepfeil) am Knotenpunkt Mainkur stadtauswärts, Kreuzung Hanauer Landstraße/Alt-Fechenheim zur Verhinderung von Schleichverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt, den von der Hanauer Landstraße für Rechtsabbieger geltenden grünen Pfeil der Lichtsignalanlage in Richtung Fechenheim-Süd so zu programmieren, dass dieser in den Morgenstunden von 6 bis 9 Uhr nicht erscheint und Autofahrer auf das reguläre Lichtsignal der Ampelanlage warten müssen. Begründung: Der grüne Pfeil soll einen Rückstau auf der Hanauer Landstraße verhindern, indem Rechtsabbiegern nach Fechenheim schneller ein Abbiegen ermöglicht wird. Dies trifft hauptsächlich auf den abendlichen Pendlerverkehr zu, der stadtauswärts führt. In den Morgenstunden wird diese Möglichkeit nun verstärkt von Berufspendlern stadteinwärts genutzt, die den Stau auf der Hanauer Landstraße umgehen möchten und die Schleife um die Mainkur nutzen, um mit freier Fahrt durch den grünen Pfeil nach Fechenheim-Süd einzubiegen. Dadurch kommt es zu einer erhöhten Verkehrsbelastung auf den Straßen Alt-Fechenheim und den parallel zur Hanauer Landstraße verlaufenden Straßen Am Gansbühel, Jakobsbrunnenstraße und Adam-Opel-Straße. Ein Ausschalten des grünen Pfeils in den Morgenstunden würde hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 136/11 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradwege 09 - Erneuerung Fahrradweg Jakobsbrunnenstraße in Fechenheim

25.10.2021 · Aktualisiert: 14.03.2022

Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 844 entstanden aus Vorlage: OF 99/11 vom 29.08.2021 Betreff: Fahrradwege 09 - Erneuerung Fahrradweg Jakobsbrunnenstraße in Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg entlang der Jakobsbrunnenstraß e auf der nördlichen Fahrbahnseite zwischen den Straßen Am Gansbühel und Ernst-Heinkel-Straße zeitnah mit einer neuen Fahrbahndecke zu sanieren und in einen verkehrssicheren Zustand ohne Schlaglöcher zu versetzen. Begründung: Vielfach aufgerissen, mit fehlenden Asphaltstücken und mehrfach an vielen Stellen geflickt ist die Fahrbahn des Fahrradweges entlang der Jakobsbrunnenstraße. Eine neue Fahrbahndecke wird die Fahrsicherheit und Befahrbarkeit deutlich verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 402 Aktenzeichen: 66 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den Stadtteilen einrichten

05.07.2021 · Aktualisiert: 08.07.2025

Anregung vom 05.07.2021, OA 41 entstanden aus Vorlage: OF 34/11 vom 20.04.2021 Betreff: Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den Stadtteilen einrichten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit der Wirtschaftsförderung die 80 Prozent Förderung für Kommunen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu nutzen, um dringend benötigte Ladepunkte für Elektrofahrzeuge im Frankfurter Osten anzubieten. Folgende Orte stehen zur Disposition: Priorisierung in den jeweiligen Stadtteilen von oben nach unten: Fechenheim: zwei Ladeplätze am Parkplatz Friedhof Fechenheim oder in der Starkenburger Straße; zwei E-Ladeplätze am Kleedreieck westlich des Taxistands mit Option eines Schnellladers. Dies wäre interessant für Taxis, da sich dort ebenfalls ein Taxiwarteplatz befindet; zwei E-Ladeplätze in Fechenheim am Sportplatz Pfortenstraße; zwei E-Ladeplätze vor dem 7.Revier oder auf dem Parkplatz an der Ankergasse. Riederwald: zwei E-Ladeplätze in der Schäfflestraße, Bereich der katholischen Kirche; zwei E-Ladeplätze Parkplatz unter der Autobahnbrücke am Erlenbruch. Begründung: Im Frankfurter Osten gibt es viele Menschen, die in Mehrfamilienhäusern ohne Tiefgaragen wohnen. Öffentliche Ladestationen in den Wohngebieten gibt es nicht. Die Bürger mit E-Autos versuchen diesen Mangel mit den Schnellladepunkten am Supermarkt Kaufland auszugleichen. Die Ladepunkte im Hessen-Center sind sehr hochpreisig und werden daher gemieden. Am Kaufland bilden sich inzwischen schon Schlangen vor den Ladesäulen. Ideal wäre es, wenn bereits bei der Zulassung eines E-Fahrzeugs erfasst wird, an welchem Ort geladen wird, zu welcher Zeit meistens geladen wird und ob dieser Bürger auf öffentliche Ladestationen angewiesen ist. In Amsterdam wird dieses bereits mit Erfolg seit Jahren praktiziert und die öffentlichen Ladepunkte entsprechend Fahrzeugen zugeordnet. Wenn ein naher Ladepunkt eine zu hohe Auslastung hat, wird ein neuer Ladepunkt in Auftrag gegeben. Dieser wird dann direkt vor dem Haus dieses Bürgers gesetzt oder dort, wo es in der direkten Umgebung möglich ist. Frankfurt rangiert momentan bei der Anzahl der verfügbaren Ladepunkte weit abgeschlagen und schon gar nicht auch nur in der Nähe bei irgendeiner Großstadt Deutschlands. Frankfurt findet sich bei der Anzahl der öffentlichen E-Ladepunke im Ranking sogar hinter der Kleinstadt Regensburg. Dies wirkt sich natürlich auf die bei uns in Frankfurt unterdurchschnittliche Anzahl an rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen aus. Seit zwei Jahren gibt es nur Versprechungen und keinerlei Maßnahmen. Der einzige Entschuldigungsgrund, den man immer wieder aus der Verwaltung hört, ist: "Die Stadtverordnetenversammlung hat eine städtische Beteiligung an E-Ladepunkten abgelehnt und deshalb wird nichts in dieser Richtung unternommen." Es muss doch mehr Alternativen geben, um eine Infrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge zu errichten. Unternehmer berichten über eine schleppende Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt: "Wir haben seit knapp drei Jahren versucht, in Frankfurt Fuß zu fassen", sagt Ulf Schulte, Managing Director und Geschäftsführer der Allego GmbH. "Der angekündigte Gestattungsvertrag wurde von der Stadt bis heute nicht vorgelegt", so Schulte. "Zudem war die Abstimmung der Standorte mit den zuständigen Behörden ergebnislos. Mit der Zeit sind wir zu dem Schluss gekommen, dass sich das Projekt leider nicht wie geplant umsetzen lässt und haben uns deshalb bedauerlicher Weise zurückziehen müssen." Quelle: Interview: electrive.net Im ersten Quartal 2021 sind bereits zehn Prozent aller Neuwagen in Deutschland batterie-elektrisch angetrieben. Fast alle Autohersteller wollen spätestens in den nächsten neun Jahren oder noch früher keine oder nur noch einen sehr geringen Prozentsatz an konventionellen Verbrennerfahrzeugen verkaufen. Von der großen Elektrotaxiflotte in Frankfurt ist momentan gar nichts mehr zu hören. Priorisierung des nachhaltigen Verkehrs in der Stadt Frankfurt ist bereits lange überfällig. Eine nötige Infrastruktur für alle Bürger mit aufzubauen, ist dafür zwingend erforderlich. Es wäre zielführend, nun endlich bei den E-Ladepunkten in Wohngebieten anzusetzen und dieser Thematik etwas mehr Beachtung zu schenken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.12.2021, B 431 Anregung vom 17.03.2025, OA 537 Antrag vom 17.03.2025, OF 708/11 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 07.09.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 41 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 41 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 483, 1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen vom 07.09.2021 Aktenzeichen: 91 50

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichten von Parken auf dem Gehweg in der Mittelseestraße

05.07.2021 · Aktualisiert: 27.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 495 entstanden aus Vorlage: OF 33/11 vom 21.05.2021 Betreff: Einrichten von Parken auf dem Gehweg in der Mittelseestraße Der Magistrat wird aufgefordert, das Zeichen 315 der Anlage der StVO (Gehwegparken) in der Mittelseestraße zwischen Pfortenstraße und Am Hennsee einzurichten. Begründung: Ordnungsgemäß am Fahrbahnrand parkende Fahrzeuge verringern die restliche Fahrbahnbreite auf unter 3 Meter, weshalb die Freiwillige Feuerwehr Fechenheim nicht mehr linksseitig im Einsatzfall aus ihrem Gerätehaus ausrücken kann. Gehwegparken würde Abhilfe schaffen. Der Bürgersteig ist auf beiden Seiten so breit, dass trotz Gehwegparken beispielsweise eine Person mit Kinderwagen dort passieren kann. Zum besseren Verständnis sind zwei Bilder beigefügt. Es bleibt dem Magistrat überlassen, welche Seite die Einrichtung erhält. Die gerade Hausnummernseite würde sich anbieten, weil dort das Parken nur auf einem kurzen Stück erlaubt ist. (linksseitig gerade Hausnummern) Quelle: B. Wiewiorra Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2064 Anregung an den Magistrat vom 07.02.2022, OM 1527 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Verkehrssicherheit in der Pfortenstraße ab Hausnummer 32 bis 38

05.07.2021 · Aktualisiert: 16.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 494 entstanden aus Vorlage: OF 32/11 vom 24.05.2021 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit in der Pfortenstraße ab Hausnummer 32 bis 38 Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob in der Pfortenstraße vor den Hausnummern 32 bis 38 Bordsteinaufsetzer (Frankfurter Hüte) angebracht werden können. Sollte die Maßnahme nicht umsetzbar sein, wird der Magistrat gebeten, durch das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) einen alternativen Vorschlag für mehr Verkehrssicherheit erarbeiten zu lassen . Begründung: In diesem Bereich ist die Straße, durch auf der Fahrbahn einseitig parkende Fahrzeuge, sehr eng. Das Passieren zweier Kraftfahrzeuge ist nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme möglich. Anwohner beobachten aber immer wieder, dass Fahrzeuge auf den Gehweg ausweichen, um nicht warten zu müssen. Dies erfolgt mit erhöhter Geschwindigkeit und birgt eine deutliche Gefahrenquelle für Anwohner und Fußgänger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2140 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1453 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Bessere Anbindung Fechenheims an die Innenstadt (Erreichbarkeit U-Bahn-Station „Ostbahnhof“) durch Linienverlaufsänderungen der Buslinie 31 bis Fechenheim Haltestelle „Baumertstraße“ Vortrag des Magistrat

25.01.2021 · Aktualisiert: 07.07.2022

Anregung vom 25.01.2021, OA 675 entstanden aus Vorlage: OF 800/11 vom 11.01.2021 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Bessere Anbindung Fechenheims an die Innenstadt (Erreichbarkeit U-Bahn-Station "Ostbahnhof") durch Linienverlaufsänderungen der Buslinie 31 bis Fechenheim Haltestelle "Baumertstraße" Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 15.04.2021 und 13.12.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag vom 23.10.2020, M 163, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die geplante Änderung der Streckenführungen der Buslinie 31 nicht nur bis zur "Hugo-Junkers-Straße" führt, sondern noch die Haltestellen "Jakobsbrunnenstraße" und "Baumertstraße" in Fechenheim-Süd einbindet. Zudem soll die Buslinie als Expressbuslinie geführt werden. Begründung: Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ sieht als Planungsansatz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einen neuen Linienweg der Buslinie 31 über Zoo - Ostbahnhof - Hafenmühlenweg - Kaiserleibrücke - Dieselstraße - Daimlerstraße - Weismüllerstraße Ost - Weismüllerstraße West - Schielestraße - Peter-Behrens-Straße - Hugo-Junkers-Straße - Carl-Benz-Straße Nord vor. Mit der Verlängerung der Buslinie 31 von der Kaiserleibrücke bis zur Hugo-Junkers-Straße soll eine bessere Anbindung der Gewerbestandorte erreicht werden. Für die zusätzliche Anbindung Fechenheim-Süd wären dabei nur zwei weitere Haltestellen notwendig: eine Linienführung über die Haltestellen "Jakobsbrunnenstraße" sowie "Baumertstraße". Dies würde zusätzlich eine verbesserte Anbindung der Fechenheimer Bürger sowie der Mitarbeiter des Industriestandortes Allessa GmbH bedeuten, die damit schneller den Ostbahnhof und somit die U-Bahn zur Innenstadt erreichen, als mit der sehr zeitintensiven Nutzung der Straßenbahnlinie 11. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 95 Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 27.01.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 675 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 675 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 § 583, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.09.2021 § 1128, 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 17.01.2022 Aktenzeichen: 61 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Änderung der Parksituation Pfortenstraße 1, ehemaliges 7. Revier

21.09.2020 · Aktualisiert: 04.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6625 entstanden aus Vorlage: OF 774/11 vom 22.08.2020 Betreff: Änderung der Parksituation Pfortenstraße 1, ehemaliges 7. Revier Der Magistrat wird gebeten, vier der Parkplätze vor dem ehemaligen 7. Polizeirevier in der Zeit von montags bis freitags, 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr, für Einsatzfahrzeuge der Polizei und Besucher des Reviers bereitzustellen und die restlichen Stellplätze für die Öffentlichkeit freizugeben. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, nach Ablauf eines Jahres zu prüfen und zu berichten, ob weitere Parkplätze freigegeben werden können. Begründung: In Fechenheim herrscht großer Parkdruck. Nach dem Wegzug des 7. Polizeireviers werden die Parkplätze dringend benötigt, um in diesem Bereich für Entlastung zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 405 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Beseitigung der Schlaglöcher in der Leo-Gans-Straße 32 bis 48

22.02.2020 · Aktualisiert: 03.07.2020

Antrag vom 22.02.2020, OF 721/11 Betreff: Beseitigung der Schlaglöcher in der Leo-Gans-Straße 32 bis 48 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Schlaglöcher in der Leo-Gans-Straße zwischen HN 32-48 zu beseitigen. Begründung: Die Stadt Frankfurt hat eine Verkehrssicherungspflicht, der sie nachkommen muss und in diesem Fall sollte. Die Schlaglöcher stellen ein erhöhtes Unfallrisiko für alle Verkehrsteilnehmer dar. Das tiefste Schlagloch hat eine Tiefe von knapp 10 cm. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 721/11 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhalt der Familienbildung des Kinder- und Familienzentrums Pfortenstraße 44

20.01.2020 · Aktualisiert: 16.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5697 entstanden aus Vorlage: OF 643/11 vom 01.01.2020 Betreff: Erhalt der Familienbildung des Kinder- und Familienzentrums Pfortenstraße 44 Der Magistrat wird gebeten, sich für den Erhalt der Familienbildung des Kinder- und Familienzentrums in der Pfortenstraße 44 einzusetzen. Begründung: Das zum Kinder- und Familienzentrum gehörende Haus der Familienbildung (ehemaliges Pfarrhaus), welches dem Evangelischen Regionalverband gehört, möchte dieser verkaufen. Da es die Stadt Frankfurt bis dato nicht kaufen möchte, könnte dies bei einem Verkauf an Dritte bedeuten, dass die wichtige Arbeit des Familienzentrums dort nicht mehr stattfinden kann. Diese Arbeit beinhaltet z. B. stadtteiloffene Angebote für Familien und die stark nachgefragte Sozialberatung. Ohne dieses wichtige, kostenfreie Angebot, das zu jedem Kinder- und Familienzentrum gehört, würde der Stadtteil abgewertet werden und Personen, welche ein entsprechendes Angebot annehmen wollten, müssten in andere Stadtteile ausweichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2020, ST 1923 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 11 am 26.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 51

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung und Aufwertung des Spielplatzes Konstanzer Straße/Ecke Bodenseestraße

17.01.2020 · Aktualisiert: 31.01.2020

Antrag vom 17.01.2020, OF 688/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung und Aufwertung des Spielplatzes Konstanzer Straße/Ecke Bodenseestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sanierung und Aufwertung des Spielplatzes an der Konstanzer Straße/ Bodenseestraße werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Der oben genannte Spielplatz ist in den letzten Jahren stark verfallen und viele Spielgeräte wurden aufgrund des maroden Zustands demontiert. An dieser Stelle ist jedoch ein funktionierender Treffpunkt für Kinder und Jugendliche dringend nötig, eine Aufwertung des Platzes ist daher dringend geboten. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass das Konzept eher ältere Kinder und Jugendliche anspricht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 84 2020 Die Vorlage OF 688/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schilder/Hindernisse im Verkehrsraum von Fahrradwegen

28.10.2019 · Aktualisiert: 31.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5315 entstanden aus Vorlage: OF 617/11 vom 13.10.2019 Betreff: Schilder/Hindernisse im Verkehrsraum von Fahrradwegen Der Magistrat wird aufgefordert, die ausgewiesenen Fahrradwege im Ortsbezirk 11 dahin gehend zu überprüfen, dass keine Schilder in den Verkehrs-/Fahrraum der Radwege ragen oder aufgestellt sind, die die Sicherheit von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern gefährden (z. B. Baustellenschilder in der Wächtersbacher Straße und Friesstraße, Verkehrsschilder Güterbahnverkehr in der Adam-Opel-Straße). Aufgestellte Schilder oder andere Hindernisse, die in den Verkehrsraum der Radwege ragen, sind zu entfernen oder so anzubringen bzw. aufzustellen, dass sie keine Gefahrenquelle darstellen. Begründung: Vielerorts sind Verkehrsschilder oder Baustellenschilder aufgestellt, die in gefährlicher Weise in den Fahrraum der Radwege ragen oder gar dort direkt verankert sind, obwohl dies nicht zwingend notwendig oder gar obsolet (z. B. Baustellenwarnhinweise für Autofahrer für Baustellen, die nicht mehr existieren) ist. Die Schilder sind gerade in stark befahrenen Straßen, in denen der Radweg unmittelbar neben der Straße verläuft, eine große Gefahrenquelle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 455 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 2

Ideen

Idee
5

Mehr Verkehrssicherheit

14.01.2024

Ich würde mir wünschen, dass an der Ausfahrt, der Leo-Gans-Straße auf die Adam Opel- Straße auf der gegenüberliegenden Seite ein Spiegel angebracht wird. Es ist immer so gefährlich von der Leo- Gansstraße nach links abzubiegen, da auf der rechten Seite oft große Autos stehen, die einem die Sicht nach rechts komplett nehmen .Auch der Blick nach links ist durch parkende Autos eingeschränkt. Ich fahre täglich diese Strecke und kann mich oft nur an den Scheinwerfer der kommenden Autos orientieren, sobald es aber wieder heller wird, haben alle Autofahrer an dieser Stelle ein Sicherheitsproblem.

Idee
4

Linienführung Straßenbahn Linie 11

04.12.2022

Die Straßenbahnlinie sollte von der Hanauer Ldstr. in die Ernst-Heinkelstraße abbiegen und über die Jakobsbrunnenstraße durch die Konstanzer Straße zur Hausnummer 103 nach Süden geführt werden. Dadurch wurde die Tram zentraler durch den Stadtteil fahren und mehr Fahrgäste erschließen sowie Hallenbad und Schulen anbinden. Die genannten Straßen sind m.E. breit genug. Zudem würde das Mainufer durch Rückbau der Gleise für die Freizeitnutzung erheblich gewinnen.

Idee
1

Ampelkreuzung durch Kreis ersetzen

30.10.2014

Kreuzung/Einmündung Ernst-Heinkel-Straße / Adam Opel Straße Für einen Kreisverkehr an dieser Stelle sprechen mehrere Punkte: 1. Es ist genügend Platz für einen Kreisverkehr vorhanden 2. Wie ich schon mehrfach selbst erlebt habe, wenden Busse am Ende der Ernst-Heinkel, was aber nicht in einem Zug möglich ist, sondern nur mit zurücksetzen und damit Blockierung der Kreuzung. Als nachfolgender Linksabbieger steht man dann ggf nochmal bis zur nächsten Grünphase, welche trotz ausbleibenden Querverkehr auch immer dauert 3. Wird Stadtauswärts immer wieder bei roter Ampel für Linksabbieger, erst geradeaus gefahren und dann unmittelbar nach der Kreuzung verkehrswidrig gewendet, wobei es auch immer wieder zu Gefährdungen kommt. 4. Gegenüber der Ernst-Heinkel befindet sich ein Parkplatz, dessen Zufahrt direkt an der Kreuzung liegt, aber keine Ampel besitzt. Hier fahren immer wieder auch LKW heraus, die Mangels Ampel nicht selten in die Kreuzung fahren, während der Querverkehr auf der Adam-Opel "Grün" hat. Wieder Gefährdungpotenzial. 5. und letztens, auch wenn die Errichtung eines Kreisverkehres höhere Baukosten mit sich bringt, langfristig spart man sich die Energie und Wartungskosten der Ampelanlage. Einziger "Knackpunkt" hierbei ist allerdings, die vielen linksabbiegenden LKW (speziell Sattelzüge) auf der Adam-Opel-Straße statdauswärts in die Ernst-Heinkel-Straße hinein. Für mich als Laien sollte aber auch hierfür ausreichend Platz vorhanden sein. Nebenbei dient der Kreisl dann auch als "Bremse" für die leider ebenfalls vorhanden Geradausfahrer auf der Adam-Opel-Straße, welche die Kreuzung mit oft überhöhter Geschwindigkeit passieren. Das relativiert sich schon dadurch, weil man nicht mehr "auf's Gas treten" muss, um die "Grünphase" noch zu erwischen.

Idee
2

Sanierung der Carl-Benz-Straße und der Adam-Opel-Straße, nördliches Ende der Carl-Ulrich-Brücke

12.09.2014

Die Carl-Benz-Straße und die Adam-Opel-Straße sind Teil der L3001 und haben eine zentrale Erschließungsfunktion für den Verkehr von Offenbach (Kaiserstraße) zur Hanauer Landstraße. Sie sind die zentralen Verkehrsadern des Gewerbegebiets Fechenheim-Süd sowie des Osthafens (Oberhafens, um genau zu sein). Die Carl-Ulrich-Brücke wird zz. aufwendig erneuert, auf ihrer Südseite entsteht auf der Offenbacher Hafeninsel ein neues Wohn- und Geschäftsgebiet. Sowohl die Carl-Benz-Straße nordwestlich der Ferdinand-Porsche-Straße als auch die Adam-Opel-Straße sind seit Jahrzehnten (!) in einem bedauernswerten Zustand aus marodem Kopfsteinpflaster. Die Straßen sind stark zugeparkt und die Schlaglöcher so tief, dass insbesondere der (zz. durch die Baufälligkeit der Hanauer Landstraße) noch besonders starke Schwerlastverkehr kaum noch 30 km/h dort fahren kann. Das Straßensystem ist zu Verkehrsspitzenzeiten überlastet und wegen des schlechten Zustands fahren viele Pendler statt über durchs Industriegebiet eher durch das Fechenheimer Wohngebiet. Die nördliche Brückenauf- und -abfahrt der Carl-Ulrich-Brücke ist marode, uneben und eng; ein Fahrradweg kann aus Platzgründen nicht angelegt werden, obwohl dieser durch den Fechenheimer und Offenbacher Mainbogen als Erschließung des Naherholungsgebiets Grüngürtel besonders wünschenswert wäre. Sowohl der Zustand der Straßen als auch der Brückenauffahrt ist seit vielen Jahren bekannt - und dennoch tut sich nichts. Wer das Fechenheimer Gewerbegebiet gerade nach der Schließung von Neckermann für neue Investoren und Betriebe attraktiv machen will und gleichzeitig das Erholungspotenzial des Fechenheimer Mainbogens erschließen möchte, sollte den Straßenzug und die Brückenverbindung attraktiv gestalten.