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Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße/Ginnheimer Hohl: Verkehrssicherheit verbessern

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.04.2012, B 180 Betreff: Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße/Ginnheimer Hohl: Verkehrssicherheit verbessern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.02.2011, § 9532 - NR 2150/11 CDU, NR 2172/11 LINKE. - In der Angelegenheit hat im Februar 2012 ein Ortstermin mit betroffenen Bürgern und Vertretern des Straßenverkehrsamtes stattgefunden. Hierbei wurde die Problematik umfassend erörtert. Dies vorausgeschickt, werden die gestellten Fragen wie folgt beantwortet Zu 1a) Die Querung der Hügelstraße in einem Zug für Fußgänger ist bereits teilweise möglich. So queren Fußgänger aus der Raimundstraße die Hügelstraße in Richtung Ginnheimer Hohl auf der Knotenpunktnordseite in der Regel ohne stehen zu bleiben (Fahrbahn Hügelstraße in Richtung Eschersheimer Landstraße, breite Mittelinsel, Fahrbahn Hügelstraße in Richtung Rosa-Luxemburg-Straße). Dies gilt auch für Fußgänger in Gegenrichtung, die auf der Knotensüdseite aus Richtung Ginnheimer Hohl in Richtung Raimundstraße den dreigeteilten Übergang benutzen (Fahrbahn Hügelstraße Richtung Rosa-Luxemburg-Straße, schmale/spitze Mittelinsel, Linksabbiegespur, Dreiecksinsel, Fahrbahn Hügelstraße in Richtung Eschersheimer Landstraße). Im beigefügten Lageplan sind die Querungen in einem Zug durch Pfeile gekennzeichnet. Die komplette Querung in einem Zug nimmt ca. 40 Sekunden in Anspruch. In der jeweiligen anderen Richtung ist die Querung in einem Zug für Fußgänger nicht möglich. - Knotenpunktnordseite: aus Richtung Ginnheimer Hohl in Richtung Raimundstraße (Fußgänger, die bei Grünbeginn losgehen, benötigen für eine komplette Querung ca. 95 Sekunden) - Knotenpunktsüdseite: aus Richtung Raimundstraße in Richtung Ginnheimer Hohl (Fußgänger, die bei Grünbeginn losgehen, benötigen für eine komplette Querung ca. 83 Sekunden) Hier ist eine Verringerung der Querungszeit auf ca. 70 Sekunden möglich, wenn der Fußgänger über die Hügelstraße (in Fahrtrichtung Rosa-Luxemburg-Straße) gleichzeitig mit dem Linksabbieger in die Straße Ginnheimer Hohl frei gegeben wird. Dies wird kurzfristig umgesetzt. Die Querung in einem Zug ist in den genannten Richtungen aufgrund vielfältiger verkehrstechnischer Rahmenbedingungen nicht möglich (Phasenablauf und die damit verbundene Signalprogrammstruktur, große Entfernungen von der einen zur anderen Seite der Hügelstraße (Nordseite ca. 48 m, Südseite ca. 42 m), unterschiedliche Fußgängergeschwindigkeiten, Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes etc.). Signallageplan des Knotenpunktes: Zu 1b) Die Aufstellfläche für Fußgänger auf der Verkehrsinsel wird durch eine adäquate Leitwand auf der schraffierten Verkehrsfläche vergrößert. Zu 1c) Um Fahrzeugen aus der Straße Am Hochwehr das Einfahren in die Hügelstraße zu erleichtern, sind versetzte Haltelinien auf den beiden Fahrstreifen der Hügelstraße markiert und die Beschilderung "bei Rot hier halten" links und rechts aufgestellt worden. Bei einer signaltechnischen Lösung müssten zwei zusätzliche Signalmasten in Höhe der vorhandenen Haltelinien installiert werden (ca. 15 und 20 Meter vor den Signalmasten an der Raimundstraße). Vor dem Hintergrund, dass das Verkehrsaufkommen der Straße Am Hochwehr sehr gering ist (Sackgasse), erscheint die bestehende, in der Regel funktionierende Lösung, ausreichend. Die angesprochenen Schilder werden jedoch vergrößert, um die Erkennbarkeit zu verbessern. Zu 1d) Der Anregung ist zwischenzeitlich entsprochen worden. Um die Sichtbeziehung zwischen Rechtsabbieger und querendem Fußgänger zu verbessern, wird die Grünfläche im Einmündungsbereich zurückgeschnitten. Zu 1f) Die bestehende Rotlichtüberwachungsanlage ist derzeit aus technischen Gründen abgeschaltet. Vor dem Hintergrund, dass die alte Nassfilmtechnik durch eine digitale Technik ersetzt werden soll, wird die Anlage nicht mehr repariert. Derzeit werden alle bestehenden Anlagen im Frankfurter Stadtgebiet einer umfassenden Prüfung im Hinblick auf ihre Standorterfordernisse unterzogen. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand wird es auch zukünftig dort einen Standort geben. Zu 1g) Die Schaffung von Kurzzeitparkplätzen in der Straße Ginnheimer Hohl wird voraussichtlich das angesprochene Problem der gebotswidrig abgestellten Fahrzeuge auf dem Radweg vor der Apotheke in der Hügelstraße (zwischen Kurhessenstraße und Ginnheimer Hohl) nicht lösen, da die Fahrzeugführer offensichtlich bewusst direkt vor dem Geschäft parken. Bislang wird die Parkscheibenregelung in Frankfurt in den eher ländlich geprägten Gebieten sowie an Friedhöfen eingesetzt (eine Ausnahme stellt Höchst dar). Der Magistrat hat in seinen Berichten B 727 vom 29.10.1999 und B 381 vom 29.05.2000 dargelegt, dass von einer generellen Einführung der Parkscheibenregelung im Stadtgebiet Frankfurt abgesehen wird. Einigen positiven Erfahrungen, die in verschiedenen Versuchsgebieten gemacht wurden, standen negative Erfahrungen, insbesondere des Überwachungsdienstes, gegenüber. Zu den weiteren Vorschlägen - Eigene Grünphase für Fußgänger und Radfahrer im Bereich der Querung Ginnheimer Hohl Die angesprochene Fußgängerquerung erhält gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr der Hügelstraße Grün. Dieses Verfahren kommt an fast allen Kreuzungen in Frankfurt zum Tragen und wird in allen deutschen Großstädten eingesetzt. Dem Vorteil, dass bei einer eigenen Fußgängerphase kein Kfz-Verkehr kreuzt, steht der Nachteil gegenüber, dass die bestehende lange Grünzeit von ca. 24 bis 29 Sekunden in den Tagesprogrammen auf nur ca. 10 Sekunden gekürzt werden müsste. Dadurch erhöht sich auch die Fußgängerwartezeit. Darüber hinaus wird die Leistungsfähigkeit des Knotens spürbar verringert, da die Zeitdauer für die eigenen Fußgängerphase die anderen Signalphasen (Hügelstraße, Linksabbieger in die Straße Ginnheimer Hohl, Ausfahrt Ginnheimer Hohl) entsprechend verkürzt. - Separate Rechtsabbiegespur von der Hügelstraße in die Straße Ginnheimer Hohl Die Platzverhältnisse für eine zusätzliche Spur reichen nicht aus. Die Umwandlung der bestehenden Geradeaus-/Rechtsspur in eine Rechtsabbiegespur dürfte erhebliche Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit haben, da dem Kfz-Verkehr in der Hügelstraße (Verkehr in Richtung Rosa-Luxemburg-Straße) nur noch ein Fahrstreifen zur Verfügung stünde. Zu 1e) Für die Realisierung der dafür erforderlichen Umbaumaßnahmen ist die Ausarbeitung einer Vorplanung erforderlich. Freie Kapazitäten für diese Vorplanungsarbeiten stehen dem Amt für Straßenbau und Erschließung in diesem Jahr zur Verfügung. Zu 2) Bei Neu- und Umbauten werden heute generell die Standards des Blindenleitsystems berücksichtigt. Insbesondere die akustische Ausstattung der Lichtsignalanlagen wird in enger Zusammenarbeit mit dem Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen e.V. (BSBH) festgelegt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 20.01.2011, NR 2150 Antrag vom 10.02.2011, NR 2172 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 02.05.2012 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 24.05.2012, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 180 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.06.2012, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 180 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Beschlussausfertigung(en): § 1793, 11. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.06.2012 Aktenzeichen: 32 1