Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße/Ginnheimer Hohl: Verkehrssicherheit verbessern
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 27.04.2012, B
180 Betreff:
Kreuzung
Hügelstraße/Raimundstraße/Ginnheimer Hohl: Verkehrssicherheit verbessern
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.02.2011, § 9532 - NR 2150/11 CDU, NR 2172/11 LINKE.
- In der Angelegenheit hat im Februar 2012 ein
Ortstermin mit betroffenen Bürgern und Vertretern des Straßenverkehrsamtes
stattgefunden. Hierbei wurde die Problematik umfassend erörtert. Dies
vorausgeschickt, werden die gestellten Fragen wie folgt beantwortet Zu 1a) Die Querung der Hügelstraße in einem Zug für
Fußgänger ist bereits teilweise möglich. So queren Fußgänger aus der
Raimundstraße die Hügelstraße in Richtung Ginnheimer Hohl auf der
Knotenpunktnordseite in der Regel ohne stehen zu bleiben (Fahrbahn Hügelstraße
in Richtung Eschersheimer Landstraße, breite Mittelinsel, Fahrbahn Hügelstraße
in Richtung Rosa-Luxemburg-Straße). Dies gilt auch für Fußgänger in Gegenrichtung, die
auf der Knotensüdseite aus Richtung Ginnheimer Hohl in Richtung Raimundstraße
den dreigeteilten Übergang benutzen (Fahrbahn Hügelstraße Richtung
Rosa-Luxemburg-Straße, schmale/spitze Mittelinsel, Linksabbiegespur,
Dreiecksinsel, Fahrbahn Hügelstraße in Richtung Eschersheimer Landstraße). Im
beigefügten Lageplan sind die Querungen in einem Zug durch Pfeile
gekennzeichnet. Die komplette Querung in einem Zug nimmt ca. 40 Sekunden in
Anspruch. In der jeweiligen anderen Richtung
ist die Querung in einem Zug für Fußgänger nicht möglich. - Knotenpunktnordseite: aus Richtung Ginnheimer Hohl
in Richtung Raimundstraße (Fußgänger, die bei Grünbeginn losgehen, benötigen
für eine komplette Querung ca. 95 Sekunden) - Knotenpunktsüdseite: aus Richtung Raimundstraße in
Richtung Ginnheimer Hohl (Fußgänger, die bei Grünbeginn losgehen, benötigen für
eine komplette Querung ca. 83 Sekunden) Hier ist eine Verringerung der Querungszeit auf ca.
70 Sekunden möglich, wenn der Fußgänger über die Hügelstraße (in Fahrtrichtung
Rosa-Luxemburg-Straße) gleichzeitig mit dem Linksabbieger in die Straße
Ginnheimer Hohl frei gegeben wird. Dies wird kurzfristig umgesetzt. Die Querung in einem Zug ist in den genannten
Richtungen aufgrund vielfältiger verkehrstechnischer Rahmenbedingungen nicht
möglich (Phasenablauf und die damit verbundene Signalprogrammstruktur, große
Entfernungen von der einen zur anderen Seite der Hügelstraße (Nordseite ca. 48
m, Südseite ca. 42 m), unterschiedliche Fußgängergeschwindigkeiten,
Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes etc.). Signallageplan des Knotenpunktes: Zu 1b) Die Aufstellfläche für Fußgänger auf der
Verkehrsinsel wird durch eine adäquate Leitwand auf der schraffierten
Verkehrsfläche vergrößert. Zu 1c) Um Fahrzeugen aus der Straße Am Hochwehr das
Einfahren in die Hügelstraße zu erleichtern, sind versetzte Haltelinien auf den
beiden Fahrstreifen der Hügelstraße markiert und die Beschilderung "bei Rot
hier halten" links und rechts aufgestellt worden. Bei einer signaltechnischen Lösung müssten zwei
zusätzliche Signalmasten in Höhe der vorhandenen Haltelinien installiert werden
(ca. 15 und 20 Meter vor den Signalmasten an der Raimundstraße). Vor dem Hintergrund, dass das Verkehrsaufkommen der
Straße Am Hochwehr sehr gering ist (Sackgasse), erscheint die bestehende, in
der Regel funktionierende Lösung, ausreichend. Die angesprochenen Schilder
werden jedoch vergrößert, um die Erkennbarkeit zu verbessern. Zu 1d) Der Anregung ist zwischenzeitlich entsprochen
worden. Um die Sichtbeziehung zwischen Rechtsabbieger und querendem Fußgänger
zu verbessern, wird die Grünfläche im Einmündungsbereich zurückgeschnitten.
Zu 1f) Die bestehende Rotlichtüberwachungsanlage ist
derzeit aus technischen Gründen abgeschaltet. Vor dem Hintergrund, dass die
alte Nassfilmtechnik durch eine digitale Technik ersetzt werden soll, wird die
Anlage nicht mehr repariert. Derzeit werden alle bestehenden Anlagen im
Frankfurter Stadtgebiet einer umfassenden Prüfung im Hinblick auf ihre
Standorterfordernisse unterzogen. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand wird es auch
zukünftig dort einen Standort geben. Zu 1g) Die Schaffung von Kurzzeitparkplätzen in der Straße
Ginnheimer Hohl wird voraussichtlich das angesprochene Problem der gebotswidrig
abgestellten Fahrzeuge auf dem Radweg vor der Apotheke in der Hügelstraße
(zwischen Kurhessenstraße und Ginnheimer Hohl) nicht lösen, da die
Fahrzeugführer offensichtlich bewusst direkt vor dem Geschäft parken. Bislang wird die Parkscheibenregelung in Frankfurt
in den eher ländlich geprägten Gebieten sowie an Friedhöfen eingesetzt (eine
Ausnahme stellt Höchst dar). Der Magistrat hat in seinen Berichten B 727 vom
29.10.1999 und B 381 vom 29.05.2000 dargelegt, dass von einer generellen
Einführung der Parkscheibenregelung im Stadtgebiet Frankfurt abgesehen wird.
Einigen positiven Erfahrungen, die in verschiedenen Versuchsgebieten gemacht
wurden, standen negative Erfahrungen, insbesondere des Überwachungsdienstes,
gegenüber. Zu den weiteren Vorschlägen - Eigene Grünphase für
Fußgänger und Radfahrer im Bereich der Querung Ginnheimer Hohl Die angesprochene Fußgängerquerung erhält gemeinsam
mit dem Kfz-Verkehr der Hügelstraße Grün. Dieses Verfahren kommt an fast allen
Kreuzungen in Frankfurt zum Tragen und wird in allen deutschen Großstädten
eingesetzt. Dem Vorteil,
dass bei einer eigenen Fußgängerphase kein Kfz-Verkehr kreuzt, steht der
Nachteil gegenüber, dass die bestehende lange Grünzeit von ca. 24 bis 29
Sekunden in den Tagesprogrammen auf nur ca. 10 Sekunden gekürzt werden müsste.
Dadurch erhöht sich auch die Fußgängerwartezeit. Darüber hinaus wird die
Leistungsfähigkeit des Knotens spürbar verringert, da die Zeitdauer für die
eigenen Fußgängerphase die anderen Signalphasen (Hügelstraße, Linksabbieger in
die Straße Ginnheimer Hohl, Ausfahrt Ginnheimer Hohl) entsprechend
verkürzt. - Separate Rechtsabbiegespur von der
Hügelstraße in die Straße Ginnheimer Hohl Die Platzverhältnisse für eine zusätzliche Spur
reichen nicht aus. Die Umwandlung der bestehenden Geradeaus-/Rechtsspur in eine
Rechtsabbiegespur dürfte erhebliche Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit
haben, da dem Kfz-Verkehr in der Hügelstraße (Verkehr in Richtung
Rosa-Luxemburg-Straße) nur noch ein Fahrstreifen zur Verfügung stünde. Zu 1e) Für die Realisierung der dafür erforderlichen
Umbaumaßnahmen ist die Ausarbeitung einer Vorplanung erforderlich. Freie
Kapazitäten für diese Vorplanungsarbeiten stehen dem Amt für Straßenbau und
Erschließung in diesem Jahr zur Verfügung. Zu 2) Bei Neu- und Umbauten werden heute generell die
Standards des Blindenleitsystems berücksichtigt. Insbesondere die akustische
Ausstattung der Lichtsignalanlagen wird in enger Zusammenarbeit mit dem
Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen e.V. (BSBH) festgelegt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
20.01.2011, NR 2150
Antrag vom
10.02.2011, NR 2172
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 02.05.2012 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9
am 24.05.2012, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 180
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Annahme bei
Enthaltung LINKE. 11. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 19.06.2012, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 180
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
Beschlussausfertigung(en): § 1793, 11. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 19.06.2012 Aktenzeichen: 32 1