Grünschnitt von Vereinsgrundstücken kostenlos entsorgen
Bericht
Wenn ein Grundstück bewohnt oder gewerblich genutzt wird, oder darauf aus anderen Gründen Abfälle anfallen, ist dieses grundsätzlich an die Abfallentsorgung anzuschließen und die Abfälle müssen der Stadt als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassen werden. Diese Regelung betrifft auch die Abfälle aus Klein- und Freizeitgartenanlagen und ist im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und in der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallsatzung - AbfS) verankert. Bereits jetzt an die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung angeschlossene Kleingärten sind dadurch berechtigt, die Angebote der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) vollumfänglich zu nutzen. Darunter fallen neben der Bereitstellung und regelmäßigen Leerung von Abfallbehältern für Restmüll und Bioabfälle auch die Nutzung der Wertstoffhöfe, die Sperrmüllabfuhr und die Abfuhr von Grünschnitt im Frühjahr und Herbst. Eine "kostenfreie" Abholung von Grünschnitt, d.h. eine Grünschnittentsorgung ohne bestehenden Anschluss an die Abfallentsorgung, würde zu Lasten aller Gebührenzahlenden gehen und ist damit rechtlich ausgeschlossen. Ob statt normaler Biotonnen die Aufstellung von größeren Wechselbehältern für Bioabfälle möglich ist, richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und muss im Einzelfall durch die Standplatzberatung der FES geprüft und entschieden werden. Mülltonnen können unter entsorgungslogistik@fes-frankfurt.de bestellt werden. Bei weiteren Fragen steht das Umweltamt, Abteilung Abfallwirtschaft und Straßenreinigung, unter abfall.wirtschaft@stadt-frankfurt.de zur Verfügung.