Perspektiven für Nied durch den Kauf des Georgshofs schaffen
Bericht
Die Bauaufsicht hat mit Baugenehmigung vom 06.05.2009 einen saisonalen Wirtschaftsgarten entlang der Reithalle des Georgshofs genehmigt und diese mit Genehmigung vom 09.07.2009 erweitert. Mit der Baugenehmigung sind auch die naturschutzrechtliche Genehmigung im Landschaftsschutzgebiet und die wasserrechtliche Genehmigung im Überschwemmungsgebiet erteilt worden. Beide Baugenehmigungen enthalten keine Befristung. Aus baurechtlicher Sicht bestehen somit keine Bedenken gegen einen Weiterbetrieb der Gaststätte "Niddastrand" in dem genehmigten Umfang. Wegen der bestehenden Genehmigungen hat der Betrieb insoweit Bestandsschutz. Ein Alternativstandort oder eine Erweiterung würde einer weiteren Baugenehmigung bedürfen. Diese kann aufgrund der Lage im Naturschutzgebiet zukünftig nicht in Aussicht gestellt werden. Die weitere Gestaltung und Nutzung des Georgshofes soll in einer Zukunftswerkstatt unter Beteiligung des Ortsbeirates ausgelotet werden.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Einstimmige Annahme