Aktionsplan Schule - Sachstand
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 15.01.2016, B 15 Betreff: Aktionsplan Schule - Sachstand
Vorgang: Beschl. d.
Stv.-V. vom 22.05.2014, § 4544 Die Ernst-Reuter-Schule wird
außerhalb des Aktionsplans Schule umgesetzt. Die Planungsmittelfreigabe für eine Gesamtsanierung
wurde inzwischen erwirkt. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 22.05.2014, §
4544, mit der Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung den M 45 - Aktionsplan
Schule beschlossen. Das Sanierungsprogramm umfasst 13 Investitionsprojekte und
ist mit 83 Maßnahmen aus der Bauunterhaltung eines der umfangreichsten
Maßnahmenpakete. Im Zuge weiterer Planungen bzw. Konkretisierungen der
Maßnahmen wurden, unter Abwägung von wirtschaftlichen Aspekten, im
vorangeschrittenen Planungsprozess nachfolgende Veränderungen vorgenommen.
Aufgrund von steigenden Schülerzahlen an der
Comeniusschule wurde zunächst ein Dachausbau geprüft um weitere Räumlichkeiten
für die schulische Nutzung zu schaffen. Ein Dachausbau ist aus wirtschaftlichen
und denkmalpflegerischen Gründen nicht möglich. Die in 2014 geplante
Dachsanierung erfolgt deshalb erst 2016 innerhalb des Aktionsplans Schule. Im
Haushalt 2017 sind Planungsmittel für einen Erweiterungsbau der Schule
angemeldet. (unveränderte Kosten) Da die Feuchtigkeitsprobleme im für den Schulbetrieb
genutzten Kellergeschoss der Charles-Hallgarten-Schule zunehmend schlimmer
werden, wird vorgeschlagen, aus dem Aktionsplan Schule diese dringend
erforderliche Maßnahme anstatt der Sanierung der wenig genutzten Duschen
der Turnhalle durchzuführen. Die Kosten der Gesamtmaßnahme bleiben gleich.
(unveränderte Kosten) Durch die Konkretisierung der Maßnahme an der IGS
Nordend wurde festgestellt, dass hier keine Maßnahmen aus Sonderbaukontrollen
erforderlich sind. Es wird ein neuer Bühnenvorhang eingebaut und die Technik
ergänzt. Die Maßnahme wird umbenannt in "Bühnenvorhang und Technik Aula".
Es wurden Sicherheitsrelevante
Mängel in den NAWI-Räumen beseitigt und die Ausstattung auf den derzeitigen Stand der Technik
gebracht. Für die Aula/
Bühne ist die Beseitigung der Sicherheitsrelevanten Mängel für das Jahr 2016
beauftragt. Da die Heizzentrale an der
Heinrich-Kromer-Schule defekt war wurde diese bereits aus Mitteln der
Bauunterhaltung ausgetauscht. Eine für 2018 vorgesehene Heizungssanierung
im Rahmen des Aktionsplans Schule ist daher nicht mehr erforderlich. (-
290.000 €)
Die in 2016 vorgesehene Sanierung
der Mädchen- und Jungentoiletten in der Holbeinschule kann aus dem Aktionsplan Schule
entfallen. Die Maßnahme ist als Umwandlung zur IGS Süd, im Schulentwicklungsplan
abgebildet. Die IGS
Süd benötigt Entwicklungsmöglichkeiten. Die Turnhalle, in der sich die
Jungentoiletten befinden ist nicht mehr wirtschaftlich zu sanieren. Daher muss
ein Gesamtkonzept aller Liegenschaften für die IGS Süd erstellt werden. Über
die Bereitstellung der hierfür benötigten Mittel ist bei der Aufstellung
zukünftiger Haushalte zu entscheiden. Die Toiletten sind nutzbar. Für die
Mädchentoiletten wird in 2016 aus der Bauunterhaltung ein Austausch der Objekte
beauftragt. (- 176.000 €) Für die Helmholzschule wurden Mittel in 2016 für die
Maßnahme aus der SBK-Fachraumsanierung Physik, Chemie und Biologie sowie für
die Toilettensanierung eingeplant. Es wurde ein Auftrag für eine
Machbarkeitsstudie erteilt mit dem Ziel einer Gesamtsanierung, in dessen Rahmen
auch die Fachraumsanierung umgesetzt wird. Somit wird die Maßnahme aus
dem Aktionsplan Schule rausgenommen. Erste Ergebnisse der Machbarkeitsstudie lassen
erkennen, dass in großen Teilen Abriss und Neubau wirtschaftlich erscheint.
Über die Bereitstellung der hierfür benötigten Mittel ist bei der Aufstellung
zukünftiger Haushalte zu entscheiden. Eine Investition in Toiletten und
Fachräume ist jetzt nicht sinnvoll, da in 2018 eine Planung für die gesamte
Schule erfolgt. (- 1.046.000 €) An der Ackermannschule und Bürgermeister-Grimm-Schule
musste eine Dezentralisierung der Warmwasserversorgung aufgrund von Legionellen
bereits in 2013 begonnen werden. Die Maßnahme wird aus der Bauunterhaltung
finanziert. Die vorgesehenen Mittel im Aktionsplan sind nicht erforderlich.
(-360.000€) Nach weiteren Untersuchungen wurde festgestellt, dass
eine reine Betonsanierung an der Textor- /Schwanthalerschule nicht ausreicht,
da die Unterzüge statische Defizite aufweisen. Eine zusätzliche
Bewährungseinbringung ist erforderlich. Aufgrund der neuen Erkenntnisse erfolgt
eine Neuanmeldung der Maßnahme im Haushalt im Zusammenhang des
Schulentwicklungsplans. Im
Rahmen der Bildung der IGS Süd müssen weitreichende Arbeiten an den Gebäuden
durchgeführt werden. Diese müssen in einem Projekt gebündelt werden. Über die
Bereitstellung der hierfür benötigten Mittel ist bei der Aufstellung
zukünftiger Haushalte zu entscheiden. (-412.000€) In der Maßnahme "Fassadensanierung" Uhlandschule
fallen Mehrkosten in Höhe von 750.000,00€ an. Zum einen ist die komplette
Fassade abgängig, zum anderen wird das Projekt um den Einbau eines Aufzuges
erweitert, um einen barrierefreien Zugang des Gebäudes sicherzustellen.
Die hier anfallenden Mehrkosten
werden mit den Minderkosten der Fassadensanierung an der Linnéschule gedeckt.
Die Minderkosten der Linnéschule entstehen hier, da keine komplette
Fassadensanierung sondern nur eine Ausbesserung der Fassade notwendig ist.
Die in 2017 geplante Sanierung der Duschen und
Umkleiden in der Turnhalle der Linnéschule ist unwirtschaftlich, da eine
Gesamtsanierung erforderlich ist. Hierfür wird eine Machbarkeitsstudie in
Auftrag gegeben. Die Umsetzung der Maßnahme ist daher kurzfristig über den
Aktionsplan Schulen nicht möglich. (- 648.000 €) Mit der Umstrukturierung des Maßnahmenpaketes im
Aktionsplan Schule fallen Minderkosten in Höhe von 2.932.000 € an.
Schule Maßnahme Minderkosten Heinrich-Kromer-Schule Heizungssanierung 290.000,00€
Holbeinschule
Toilettensanierung
176.000,00€ Helmholtzschule Fachraumsanierung / Toilettensanierung
1.046.000,00€
Ackermannschule / Bürgermeister-Grimm-Schule
Legionellensanierung 360.000,00€ Textor- / Schwanthalerschule Betonsanierung der Deckenunterzüge
412.000,00€
Linneschule Sanierung
Dusche Umkleide 648.000,00€ Summe 2.932.000,00€ Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 07.10.2016, B 261
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Bildung und Integration
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5,
6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 20.01.2016
Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 5
am 12.02.2016, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 50. Sitzung des OBR
15 am 12.02.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 51. Sitzung des OBR 2
am 15.02.2016, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR
14 am 15.02.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR
11 am 15.02.2016, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (=
Zurückweisung) 47. Sitzung des OBR
16 am 16.02.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR 1
am 16.02.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 4
am 16.02.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 15 wird unter Hinweis auf OM 5065
zurückgewiesen. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 6
am 16.02.2016, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 51. Sitzung des OBR 7
am 16.02.2016, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR
10 am 16.02.2016, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR
13 am 16.02.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 8
am 18.02.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, FDP und Herr Hofacker gegen SPD (=
Zurückweisung) 49. Sitzung des OBR 3
am 18.02.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL
(= Zurückweisung) 48. Sitzung des OBR 9
am 18.02.2016, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR
12 am 19.02.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 1. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 06.06.2016, TO I, TOP 13
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 15 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 1. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2016, TO I, TOP
24 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)
2. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 04.07.2016, TO I, TOP 12
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 15 dient als Zwischenbericht zur
Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Kenntnis) sowie LINKE. (= Zurückweisung)
3. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 12.07.2016, TO I, TOP 22
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 15 dient als Zwischenbericht zur
Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Kenntnis) sowie LINKE. (= Zurückweisung)
Beschlussausfertigung(en): § 339, 3. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses vom 12.07.2016 Aktenzeichen: 40 2