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Aktionsplan Schule - Sachstand

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 15.01.2016, B 15 Betreff: Aktionsplan Schule - Sachstand Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.05.2014, § 4544 Die Ernst-Reuter-Schule wird außerhalb des Aktionsplans Schule umgesetzt. Die Planungsmittelfreigabe für eine Gesamtsanierung wurde inzwischen erwirkt. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 22.05.2014, § 4544, mit der Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung den M 45 - Aktionsplan Schule beschlossen. Das Sanierungsprogramm umfasst 13 Investitionsprojekte und ist mit 83 Maßnahmen aus der Bauunterhaltung eines der umfangreichsten Maßnahmenpakete. Im Zuge weiterer Planungen bzw. Konkretisierungen der Maßnahmen wurden, unter Abwägung von wirtschaftlichen Aspekten, im vorangeschrittenen Planungsprozess nachfolgende Veränderungen vorgenommen. Aufgrund von steigenden Schülerzahlen an der Comeniusschule wurde zunächst ein Dachausbau geprüft um weitere Räumlichkeiten für die schulische Nutzung zu schaffen. Ein Dachausbau ist aus wirtschaftlichen und denkmalpflegerischen Gründen nicht möglich. Die in 2014 geplante Dachsanierung erfolgt deshalb erst 2016 innerhalb des Aktionsplans Schule. Im Haushalt 2017 sind Planungsmittel für einen Erweiterungsbau der Schule angemeldet. (unveränderte Kosten) Da die Feuchtigkeitsprobleme im für den Schulbetrieb genutzten Kellergeschoss der Charles-Hallgarten-Schule zunehmend schlimmer werden, wird vorgeschlagen, aus dem Aktionsplan Schule diese dringend erforderliche Maßnahme anstatt der Sanierung der wenig genutzten Duschen der Turnhalle durchzuführen. Die Kosten der Gesamtmaßnahme bleiben gleich. (unveränderte Kosten) Durch die Konkretisierung der Maßnahme an der IGS Nordend wurde festgestellt, dass hier keine Maßnahmen aus Sonderbaukontrollen erforderlich sind. Es wird ein neuer Bühnenvorhang eingebaut und die Technik ergänzt. Die Maßnahme wird umbenannt in "Bühnenvorhang und Technik Aula". Es wurden Sicherheitsrelevante Mängel in den NAWI-Räumen beseitigt und die Ausstattung auf den derzeitigen Stand der Technik gebracht. Für die Aula/ Bühne ist die Beseitigung der Sicherheitsrelevanten Mängel für das Jahr 2016 beauftragt. Da die Heizzentrale an der Heinrich-Kromer-Schule defekt war wurde diese bereits aus Mitteln der Bauunterhaltung ausgetauscht. Eine für 2018 vorgesehene Heizungssanierung im Rahmen des Aktionsplans Schule ist daher nicht mehr erforderlich. (- 290.000 €) Die in 2016 vorgesehene Sanierung der Mädchen- und Jungentoiletten in der Holbeinschule kann aus dem Aktionsplan Schule entfallen. Die Maßnahme ist als Umwandlung zur IGS Süd, im Schulentwicklungsplan abgebildet. Die IGS Süd benötigt Entwicklungsmöglichkeiten. Die Turnhalle, in der sich die Jungentoiletten befinden ist nicht mehr wirtschaftlich zu sanieren. Daher muss ein Gesamtkonzept aller Liegenschaften für die IGS Süd erstellt werden. Über die Bereitstellung der hierfür benötigten Mittel ist bei der Aufstellung zukünftiger Haushalte zu entscheiden. Die Toiletten sind nutzbar. Für die Mädchentoiletten wird in 2016 aus der Bauunterhaltung ein Austausch der Objekte beauftragt. (- 176.000 €) Für die Helmholzschule wurden Mittel in 2016 für die Maßnahme aus der SBK-Fachraumsanierung Physik, Chemie und Biologie sowie für die Toilettensanierung eingeplant. Es wurde ein Auftrag für eine Machbarkeitsstudie erteilt mit dem Ziel einer Gesamtsanierung, in dessen Rahmen auch die Fachraumsanierung umgesetzt wird. Somit wird die Maßnahme aus dem Aktionsplan Schule rausgenommen. Erste Ergebnisse der Machbarkeitsstudie lassen erkennen, dass in großen Teilen Abriss und Neubau wirtschaftlich erscheint. Über die Bereitstellung der hierfür benötigten Mittel ist bei der Aufstellung zukünftiger Haushalte zu entscheiden. Eine Investition in Toiletten und Fachräume ist jetzt nicht sinnvoll, da in 2018 eine Planung für die gesamte Schule erfolgt. (- 1.046.000 €) An der Ackermannschule und Bürgermeister-Grimm-Schule musste eine Dezentralisierung der Warmwasserversorgung aufgrund von Legionellen bereits in 2013 begonnen werden. Die Maßnahme wird aus der Bauunterhaltung finanziert. Die vorgesehenen Mittel im Aktionsplan sind nicht erforderlich. (-360.000€) Nach weiteren Untersuchungen wurde festgestellt, dass eine reine Betonsanierung an der Textor- /Schwanthalerschule nicht ausreicht, da die Unterzüge statische Defizite aufweisen. Eine zusätzliche Bewährungseinbringung ist erforderlich. Aufgrund der neuen Erkenntnisse erfolgt eine Neuanmeldung der Maßnahme im Haushalt im Zusammenhang des Schulentwicklungsplans. Im Rahmen der Bildung der IGS Süd müssen weitreichende Arbeiten an den Gebäuden durchgeführt werden. Diese müssen in einem Projekt gebündelt werden. Über die Bereitstellung der hierfür benötigten Mittel ist bei der Aufstellung zukünftiger Haushalte zu entscheiden. (-412.000€) In der Maßnahme "Fassadensanierung" Uhlandschule fallen Mehrkosten in Höhe von 750.000,00€ an. Zum einen ist die komplette Fassade abgängig, zum anderen wird das Projekt um den Einbau eines Aufzuges erweitert, um einen barrierefreien Zugang des Gebäudes sicherzustellen. Die hier anfallenden Mehrkosten werden mit den Minderkosten der Fassadensanierung an der Linnéschule gedeckt. Die Minderkosten der Linnéschule entstehen hier, da keine komplette Fassadensanierung sondern nur eine Ausbesserung der Fassade notwendig ist. Die in 2017 geplante Sanierung der Duschen und Umkleiden in der Turnhalle der Linnéschule ist unwirtschaftlich, da eine Gesamtsanierung erforderlich ist. Hierfür wird eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Die Umsetzung der Maßnahme ist daher kurzfristig über den Aktionsplan Schulen nicht möglich. (- 648.000 €) Mit der Umstrukturierung des Maßnahmenpaketes im Aktionsplan Schule fallen Minderkosten in Höhe von 2.932.000 € an. Schule Maßnahme Minderkosten Heinrich-Kromer-Schule Heizungssanierung 290.000,00€ Holbeinschule Toilettensanierung 176.000,00€ Helmholtzschule Fachraumsanierung / Toilettensanierung 1.046.000,00€ Ackermannschule / Bürgermeister-Grimm-Schule Legionellensanierung 360.000,00€ Textor- / Schwanthalerschule Betonsanierung der Deckenunterzüge 412.000,00€ Linneschule Sanierung Dusche Umkleide 648.000,00€ Summe 2.932.000,00€ Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.10.2016, B 261 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 20.01.2016 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 5 am 12.02.2016, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 50. Sitzung des OBR 15 am 12.02.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 51. Sitzung des OBR 2 am 15.02.2016, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR 14 am 15.02.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 11 am 15.02.2016, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Zurückweisung) 47. Sitzung des OBR 16 am 16.02.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR 1 am 16.02.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 4 am 16.02.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 15 wird unter Hinweis auf OM 5065 zurückgewiesen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 6 am 16.02.2016, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 51. Sitzung des OBR 7 am 16.02.2016, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR 10 am 16.02.2016, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 13 am 16.02.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 8 am 18.02.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und Herr Hofacker gegen SPD (= Zurückweisung) 49. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 48. Sitzung des OBR 9 am 18.02.2016, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 12 am 19.02.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 06.06.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 15 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis) 2. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 04.07.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 15 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) sowie LINKE. (= Zurückweisung) 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.07.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 15 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) sowie LINKE. (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 339, 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.07.2016 Aktenzeichen: 40 2