Photovoltaikanlage auf dem neuen Schulgebäude in Westhausen
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Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 155
Betreff: Photovoltaikanlage auf dem neuen Schulgebäude in Westhausen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.02.2017, § 1095 - NR 264/17 CDU/SPD/GRÜNE - Die Errichtung aller Gebäude für das Provisorium Gymnasium Nord (Westhausen) soll durch einen oder mehrere Generalunternehmer erfolgen. Die dafür notwendige funktionale Ausschreibung beinhaltet, dass die Dächer des Schulgebäudes und der Mensa für eine Photovoltaikanlage vorgerüstet werden. Nach Auftragserteilung ist der Generalunternehmer verpflichtet, ein energetisches Konzept zu erarbeiten. Dabei sollte der Einsatz einer Photovoltaikanlage zum Tragen kommen. Sollte in diesem Konzept keine Photovoltaikanlage vorgesehen sein, wird abhängig von einer energetischen Berechnung entschieden, ob der Bau einer Photovoltaikanlage für eine eigene Nutzung wirtschaftlich ist. Ansonsten können die Dachflächen an einen privaten Investor vergeben werden.