Bericht zum Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Volkshochschule Frankfurt am Main
Bericht
Der bisherige 4. Frauenförder- und Gleichstellungsplan mit Gültigkeit bis 31.12.2022 wurde abgelöst. Mit Beschluss § 2830 vom 02.02.2023 hat die Stadtverordnetenversammlung den Frauenförder- und Gleichstellungsplan für den Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main (VHS) - gültig vom 01.01.2023 bis 31.12.2028 - auf der Basis der zum 30.06.2022 erhobenen Daten beschlossen. Der nach § 6 Abs. 7 des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hess. Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) in Verbindung mit Ziffer 14 des Frauenförder- und Gleichstellungsplans für den Eigenbetrieb VHS erforderliche Bericht wird vorgelegt und umfasst den Zeitraum vom 01.07.2019 bis 30.06.2022. Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan sieht eine Steigerung des Frauenanteils in Bereichen vor, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Aus diesem Grund wurden mit der Aufstellung des Frauenförder- und Gleichstellungsplans nach dem HGlG in Bezahlungsgruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils festgelegt. Der vorliegende Bericht gibt insbesondere Auskunft über die Beschäftigtenstruktur auf innerhalb des Stellenplans geführten Personalstellen und der außerhalb des Stellenplans geführten Stellen im Rahmen der Projekte zum 30.06.2022 sowie über die Erreichung und Anpassung der Zielvorgaben; letzteres erfolgt ausschließlich für Personalstellen. Grund hierfür ist, dass nach dem HGIG die tatsächlich besetzten Personalstellen zu analysieren sind, was bedeutet, dass die Zahl der auf außerhalb des Stellenplans geführten Mitarbeitenden innerhalb der Beschäftigtenstruktur nicht betrachtet werden würde. Die Projekte werden in zentraler Zuständigkeit seit dem 15.04.2020 durch den Fachbereich 43.3 Arbeit und Beruf und Zentralstelle pädagogische Projekte und Beratung akquiriert und durchgeführt. Diese drittmittelfinanzierten Projekte stellen eine wichtige Aufgabe für die VHS sowie für die Gesellschaft dar. Für diese Beschäftigungsverhältnisse können auf Grund der Natur der Sache lediglich befristete Verträge mit Vorliegen eines Sachgrundes ausgestellt werden; zudem werden diese Mitarbeitenden auf Stellen außerhalb des Stellenplans geführt, was wiederrum bei der Abbildung der Beschäftigtenstruktur nicht gewürdigt werden würde im Verhältnis zu dieser wichtigen Aufgabe. Daher werden diese Mitarbeitenden weiterhin im Vergleich innerhalb der Beschäftigtenstruktur mit einbezogen. Durch die Coronapandemie waren die Jahre 2021 und 2022 geprägt u.a. durch die Reduzierung der sozialen Kontakte bei Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs. Diese hat sich jedoch nicht auf die Ziele des Frauenförder- und Gleichstellungsplans der VHS ausgewirkt. Die Fortschreibung der Zahlen zur Beschäftigtenstruktur zeigt im Vergleich zu der Analyse vom 30.06.2019 mit damals 34 beschäftigten Männern und 109 beschäftigten Frauen nun einen leicht gestiegenen Frauenanteil. Zum 30.06.2022 waren insgesamt 27 Männer und 115 Frauen beschäftigt, damit stieg die Quote von 76,22% auf 80,99%. In Führungsfunktionen sind zum 30.06.2022 die Betriebsleitung, die Abteilungs- und Fachbereichsleitungen sowie die Stabsstellenleitung. Insgesamt hat die VHS 9 Stellen mit Leitungsfunktionen; auf diesen nehmen 5 Frauen und 4 Männer die Leitungsfunktionen wahr. Damit stieg zum letzten Berichtszeitraum der Frauenanteil von 37,50% auf nunmehr 55,56%. Im letzten Bericht wurde zum 30.06.2019 festgestellt, dass in der Besoldungsgruppe A13 BesO und A10 BesO sowie in den Entgeltgruppen 11 TVöD, 10 TVöD und S17 TVöD der Frauenanteil bei unter 50% lag und daher neu zu betrachten ist. Anhand der vorzunehmenden Fluktuationsprognose wurden entsprechende Zielquoten für die Besetzung der Planstellen durch Frauen festgelegt. Im Berichtszeitraum gab es insgesamt 41 geplante und ungeplante Personalabgänge; die Gründe hierfür waren u.a. Eintritt in die Rente, stadtinterner Wechsel, Kündigungen und Schließung von Auflösungsverträgen; weiterhin wechselten Mitarbeitende hausintern, weitere nahmen Elternzeit sowie Sonderurlaub in Anspruch und einige zeitlich befristete Verträge liefen aus. Die - davon einige auch bereits im vorherigen Berichtszeitraum - vakant gewordenen Stellen bzw. Stellenanteile sowie die neugeschaffenen bzw. wieder aktivierten Stellen wurden durch insgesamt 54 (befristete) Neueinstellungen und hausinternen Stellenwechseln kompensiert. Im Berichtszeitraum 01.07.2019 bis 30.06.2022 wurden 126 Anträge auf Veränderung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Mitarbeitenden gestellt. Es wurden zwei Neuanträge auf befristete sowie zwei auf unbefristete Reduzierung der Arbeitszeit gestellt und 97 Verlängerungsanträge auf Reduzierung der Arbeitszeit, die alle genehmigt wurden. Im gleichen Zeitraum wurden des Weiteren 25 Anträge auf Erhöhung der Arbeitszeit gestellt und positiv beschieden; hiervon wurden 5 Neu- und 20 Verlängerungsanträge umgesetzt. Im Berichtszeitraum 01.07.2019 bis 30.06.2022 wurden 11 Neuanträge, davon 10 Frauen (91%), auf Elternzeit gestellt, die alle genehmigt wurden. Zudem wurden sechs Anträge auf kurzfristige Beurlaubungen gestellt. Im Berichtszeitraum 01.07.2019 bis 30.06.2022 erfolgten insgesamt 181 Teilnahmen an unterschiedlichsten Fortbildungsveranstaltungen oder -maßnahmen; davon wurden 123 Veranstaltungen von Frauen besucht, was sich damit auf einen Anteil von 67,96% beläuft.