Aufwertung des Straßenraums in der Kölner Straße und der Koblenzer Straße
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 15.03.2013, B
149 Betreff:
Aufwertung des Straßenraums
in der Kölner Straße und der Koblenzer Straße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 02.02.2012, § 1184 - OA 98/11 OBR 1 - Im Rahmen der derzeitigen
Haushaltskonsolidierung sind Anmeldungen investiver Bedarfe nur zulässig, wenn
sie wesentlich und unabweisbar sind, das heißt, sie müssen der
Substanzerhaltung oder in besonderem Maße der Zukunftssicherung dienen. Da für die in der Anregung des Ortsbeirats 1 vom
29.11.2011, OA 98, beschriebenen Straßenabschnitte in den nächsten Jahren keine
Grunderneuerung erforderlich ist, kann die Anmeldung von Investitionsmitteln
für eine Umgestaltung nicht begründet werden. Eine Realisierung ist somit bis
zum Abschluss der Haushaltskonsolidierung nicht möglich. Die Erarbeitung einer
Planung im Sinne des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom
02.02.2012, § 1184, erfolgt somit erst im Zusammenhang mit einer Grundsanierung
und wird dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit vorgelegt werden. Der Magistrat hat dennoch geprüft, in welcher Form
die vom Ortsbeirat aufgeführten Aspekte zur Aufwertung des Straßenraums durch
punktuelle Maßnahmen bereits jetzt umsetzbar sind. Das Hauptaugenmerk lag dabei
in erster Linie auf der Einrichtung von "Gehwegnasen", da diese bestandsnah
(ohne Änderungen der Verkehrsführung oder einer Neuaufteilung des Straßenraums)
umsetzbar sind. Als Ergebnis der Prüfung schlägt der Magistrat die Einrichtung
von Gehwegnasen für die Knotenpunkte Kölner Straße/Gutenbergstraße, Koblenzer
Straße/Gutenbergstraße, Koblenzer Straße/Hellerhofstraße und Koblenzer
Straße/Günderrodestraße vor. Die Zustimmung des Ortsbeirates vorausgesetzt,
könnten diese Maßnahmen, bei denen selbstverständlich auch die Belange
mobilitätseingeschränkter Menschen berücksichtigt werden, zeitnah umgesetzt
werden. Auch die vom Ortbeirat angeregten
Baumpflanzungen wurden geprüft. Aufgrund der zahlreichen vorhandenen Ver- und
Entsorgungstrassen in beiden Straßen sind bei den derzeitigen
Straßenraumaufteilungen Baumpflanzungen ohne aufwändige Trassenverlegungen
nicht möglich.
Das Aufbringen von Piktogrammen
auf der Fahrbahn als Hinweis auf die Kindertageseinrichtungen in der Kölner
Straße wird vom Magistrat noch geprüft. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
14.04.2013, OF
299/1 dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
29.11.2011, OA 98
Auskunftsersuchen vom 16.04.2013, V 714
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket:
20.03.2013 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1
am 16.04.2013, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 714 2013
1.
a) Die Vorlage B 149 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis
genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage
ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.
2.
Die
Vorlage OF 299/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme 20. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 28.05.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 149
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen SPD
und LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) Beschlussausfertigung(en):
§ 3135, 20. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 28.05.2013 Aktenzeichen: 60 10