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Aufwertung des Straßenraums in der Kölner Straße und der Koblenzer Straße

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 15.03.2013, B 149 Betreff: Aufwertung des Straßenraums in der Kölner Straße und der Koblenzer Straße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 02.02.2012, § 1184 - OA 98/11 OBR 1 - Im Rahmen der derzeitigen Haushaltskonsolidierung sind Anmeldungen investiver Bedarfe nur zulässig, wenn sie wesentlich und unabweisbar sind, das heißt, sie müssen der Substanzerhaltung oder in besonderem Maße der Zukunftssicherung dienen. Da für die in der Anregung des Ortsbeirats 1 vom 29.11.2011, OA 98, beschriebenen Straßenabschnitte in den nächsten Jahren keine Grunderneuerung erforderlich ist, kann die Anmeldung von Investitionsmitteln für eine Umgestaltung nicht begründet werden. Eine Realisierung ist somit bis zum Abschluss der Haushaltskonsolidierung nicht möglich. Die Erarbeitung einer Planung im Sinne des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2012, § 1184, erfolgt somit erst im Zusammenhang mit einer Grundsanierung und wird dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit vorgelegt werden. Der Magistrat hat dennoch geprüft, in welcher Form die vom Ortsbeirat aufgeführten Aspekte zur Aufwertung des Straßenraums durch punktuelle Maßnahmen bereits jetzt umsetzbar sind. Das Hauptaugenmerk lag dabei in erster Linie auf der Einrichtung von "Gehwegnasen", da diese bestandsnah (ohne Änderungen der Verkehrsführung oder einer Neuaufteilung des Straßenraums) umsetzbar sind. Als Ergebnis der Prüfung schlägt der Magistrat die Einrichtung von Gehwegnasen für die Knotenpunkte Kölner Straße/Gutenbergstraße, Koblenzer Straße/Gutenbergstraße, Koblenzer Straße/Hellerhofstraße und Koblenzer Straße/Günderrodestraße vor. Die Zustimmung des Ortsbeirates vorausgesetzt, könnten diese Maßnahmen, bei denen selbstverständlich auch die Belange mobilitätseingeschränkter Menschen berücksichtigt werden, zeitnah umgesetzt werden. Auch die vom Ortbeirat angeregten Baumpflanzungen wurden geprüft. Aufgrund der zahlreichen vorhandenen Ver- und Entsorgungstrassen in beiden Straßen sind bei den derzeitigen Straßenraumaufteilungen Baumpflanzungen ohne aufwändige Trassenverlegungen nicht möglich. Das Aufbringen von Piktogrammen auf der Fahrbahn als Hinweis auf die Kindertageseinrichtungen in der Kölner Straße wird vom Magistrat noch geprüft. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.04.2013, OF 299/1 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.11.2011, OA 98 Auskunftsersuchen vom 16.04.2013, V 714 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 20.03.2013 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 16.04.2013, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 714 2013 1. a) Die Vorlage B 149 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 299/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 20. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.05.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 149 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen SPD und LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) Beschlussausfertigung(en): § 3135, 20. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 28.05.2013 Aktenzeichen: 60 10