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- Schwedlerbrücke wieder für die Öffentlichkeit nutzbar machen - Was geschieht mit der Schwedlerbrücke?

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 09.01.2012, B 12 Betreff: - Schwedlerbrücke wieder für die Öffentlichkeit nutzbar machen - Was geschieht mit der Schwedlerbrücke? Vorgang: A 31/11 SPD, V 102/11 OBR 4 Zu 1.) A 31 und zu 1 V 102) Die Brücke ist wegen akuter Baumängel gesperrt worden. Hauptproblem ist die mangelnde Tragfähigkeit der stark geschädigten Stampfbetonpfeiler. Zu 2.) Es wurde nach genehmigter Sperrpause seitens der Baustelleneinrichtung eine Sonderprüfung vom 8.10.2011 bis 10.10.2011 durchgeführt. Gleichzeitig sind zu diesem Zeitpunkt Stahlproben von den Stahlüberbauten entnommen worden, um die Beschaffenheit des Materials genau bestimmen zu können. Weiterhin wurde ein laufendes Monitoring der Pfeiler seit Mai 2011 durchgeführt. Zwischenzeitlich liegt die erweiterte statische Nachrechnung nach der erfolgten Sonderprüfung vor. Daraus geht hervor, dass an den Stabtragwerken nach derzeitigem Ermessen kein über die Brückensperrung hinausgehender akuter Handlungsbedarf besteht. Die Tragfähigkeit der geschädigten Kämpferpunkte ist unter Hinwegnahme der Verkehrslast nachweisbar. Für die geschädigten Stampfbetonpfeiler besteht hingegen die akute Notwendigkeit eines Feuchtigkeitsschutzes wegen Frosteinwirkung, um die Sprengwirkung eindringenden Wassers zu unterbinden. Zu 3.) Die Bedeutung der Brücke als fußläufige Verbindung für die Bevölkerung und nicht zuletzt für die Einkaufsverbindung zur Ferdinand-Happ-Straße und zur Hanauer Landstraße, ist unbestritten wichtig und die Bedeutung hierfür bekannt. Zu 4.) A 31 und zu 2 V 102) Derzeit wird in einer Arbeitsgruppe an der Erstellung eines Planungskonzepts gearbeitet, welches die vielfältigen Gesichtspunkte Träger Öffentlicher Belange aufgreift, die statisch konstruktiven Erfordernisse berücksichtigt und eine Empfehlung für die Instandsetzung und Neubau beinhalten soll. Dabei ist insbesondere eine enge Abstimmung mit dem Denkmalschutz erforderlich. Zu 5.) A 31 und zu 2 V 102) Die Dauer der Brückensperrung hängt jeweils von den Prüfergebnissen und den Abstimmungen der fachbeteiligten Stellen (DB, Landesdenkmalamt, städtische Fachstellen) ab. Weiterhin müssen die erforderlichen Sanierungskosten in den Haushalt eingestellt werden. Der Magistrat setzt jedoch alles daran, die Brückensperrung so bald als möglich aufzuheben. Zu 3.) V 102 Das Industriedenkmal kann im Wesentlichen dort erhalten bleiben, wo es statisch-konstruktiv eine nachhaltige Lösung zur Sicherung der Bausubstanz gibt und gleichzeitig die Dauerhaftigkeit mit vertretbarem Aufwand gewährleistet werden kann. Ein gänzlicher Abbruch des Bauwerks ist ausgeschlossen. Zu 6.) A 31 und zu 4 V 102) Die Möglichkeit eines Ersatzbauwerkes -sprich Behelfsbrücke- ist kaum realistisch, da gerade die Betonpfeiler und Stützen im Bereich der DB-Strecke abgebrochen werden müssen. Der finanzielle Aufwand für ein Provisorium ist außerdem auch aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht zu rechtfertigen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 24.08.2011, A 31 Auskunftsersuchen vom 06.09.2011, V 102 Etatanregung vom 20.03.2012, EA 59 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 11.01.2012 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 4 am 07.02.2012, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 12 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung der KAV am 13.02.2012, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 12 dient zur Kenntnis. 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.03.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 12 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Beschlussausfertigung(en): § 1359, 8. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.03.2012 Aktenzeichen: 66 6