- Schwedlerbrücke wieder für die Öffentlichkeit nutzbar machen - Was geschieht mit der Schwedlerbrücke?
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 09.01.2012, B
12 Betreff:
- Schwedlerbrücke wieder
für die Öffentlichkeit nutzbar machen - Was geschieht mit der
Schwedlerbrücke? Vorgang:
A 31/11 SPD, V 102/11 OBR
4 Zu 1.) A 31 und zu 1 V 102) Die Brücke ist wegen akuter Baumängel gesperrt
worden. Hauptproblem ist die mangelnde Tragfähigkeit der stark geschädigten
Stampfbetonpfeiler. Zu 2.) Es wurde nach genehmigter Sperrpause seitens
der Baustelleneinrichtung eine Sonderprüfung vom 8.10.2011 bis 10.10.2011
durchgeführt. Gleichzeitig sind zu diesem Zeitpunkt Stahlproben von den
Stahlüberbauten entnommen worden, um die Beschaffenheit des Materials genau
bestimmen zu können. Weiterhin wurde ein laufendes Monitoring der Pfeiler
seit Mai 2011 durchgeführt. Zwischenzeitlich liegt die erweiterte statische
Nachrechnung nach der erfolgten Sonderprüfung vor. Daraus geht hervor, dass an den Stabtragwerken nach
derzeitigem Ermessen kein über die Brückensperrung
hinausgehender akuter Handlungsbedarf besteht. Die Tragfähigkeit der
geschädigten Kämpferpunkte ist unter Hinwegnahme der Verkehrslast
nachweisbar. Für die
geschädigten Stampfbetonpfeiler besteht hingegen die akute Notwendigkeit eines
Feuchtigkeitsschutzes wegen Frosteinwirkung, um die Sprengwirkung eindringenden
Wassers zu unterbinden. Zu 3.) Die Bedeutung der Brücke als fußläufige
Verbindung für die Bevölkerung und nicht zuletzt für die Einkaufsverbindung zur
Ferdinand-Happ-Straße und zur Hanauer Landstraße, ist unbestritten wichtig und
die Bedeutung hierfür bekannt. Zu 4.) A 31 und zu 2 V 102) Derzeit wird in einer Arbeitsgruppe an der
Erstellung eines Planungskonzepts gearbeitet, welches die vielfältigen
Gesichtspunkte Träger Öffentlicher Belange aufgreift, die statisch
konstruktiven Erfordernisse berücksichtigt und eine Empfehlung für die
Instandsetzung und Neubau beinhalten soll. Dabei ist insbesondere eine enge
Abstimmung mit dem Denkmalschutz erforderlich. Zu 5.) A 31 und zu 2 V 102) Die Dauer der Brückensperrung hängt jeweils von den
Prüfergebnissen und den Abstimmungen der fachbeteiligten Stellen (DB,
Landesdenkmalamt, städtische Fachstellen) ab. Weiterhin müssen die erforderlichen Sanierungskosten
in den Haushalt eingestellt werden. Der Magistrat setzt jedoch alles daran, die
Brückensperrung so bald als möglich aufzuheben. Zu 3.) V 102 Das Industriedenkmal kann im Wesentlichen dort
erhalten bleiben, wo es statisch-konstruktiv eine nachhaltige Lösung zur
Sicherung der Bausubstanz gibt und gleichzeitig die Dauerhaftigkeit mit
vertretbarem Aufwand gewährleistet werden kann. Ein gänzlicher Abbruch des Bauwerks ist
ausgeschlossen.
Zu 6.) A 31 und zu 4 V 102)
Die Möglichkeit eines
Ersatzbauwerkes -sprich Behelfsbrücke- ist kaum realistisch, da gerade die
Betonpfeiler und Stützen im Bereich der DB-Strecke abgebrochen werden
müssen. Der finanzielle
Aufwand für ein Provisorium ist außerdem auch aus Wirtschaftlichkeitsgründen
nicht zu rechtfertigen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
24.08.2011, A 31
Auskunftsersuchen
vom 06.09.2011, V 102
Etatanregung
vom 20.03.2012, EA 59
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 4 Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 11.01.2012 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 4
am 07.02.2012, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 12
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 12. Sitzung der KAV am 13.02.2012, TO
II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 12
dient zur Kenntnis. 8. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 20.03.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 12
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
Beschlussausfertigung(en): § 1359, 8. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 20.03.2012 Aktenzeichen: 66 6