Kündigungen der Mietverträge in der Burgstraße 106: Eine Katastrophe für soziale Institutionen Frankfurts?
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 18.04.2017, B 120 Betreff: Kündigungen der Mietverträge in
der Burgstraße 106: Eine Katastrophe für soziale Institutionen Frankfurts?
Vorgang: Beschl. d.
Stv.-V. vom 26.01.2017, § 958 - NR 192/16 FRANKFURTER, OA 106/17 OBR 4 - Die Vereine KUBI e.V. und Berami
e.V. sind wichtige Partner für das kommunale Arbeitsmarktprogramm. Über die
Problematik der Mietvertragskündigungen in der Liegenschaft Burgstraße 106
wurden das Jugend- und Sozialamt als auch die FRAP-Agentur frühzeitig
informiert.
Die Sachlage stellt sich wie folgt
dar: Der Raumbedarf der beiden Vereine ist spezifisch. Geeignete Räume müssen
sowohl für eine Büronutzung als Beratungsräume als auch als Unterrichtsräume
zugelassen sein. Hinzu kommt die Notwendigkeit einer guten Anbindung an den
ÖPNV. Dieser spezifische Bedarf schränkt die Möglichkeiten auf dem
Immobilienmarkt ein. Erschwerend kommt hinzu, dass nach vielen Jahren der
günstigen Gewerberaummieten in letzter Zeit die Marktpreise angestiegen sind.
Beide Vereine haben inzwischen mehrere Angebote geprüft und kommen zu der
Erkenntnis, dass sich zwar Lösungen abzeichnen, neue Räume aber deutlich teurer
sind als die Räumlichkeiten in der Burgstraße 106. Beiden Vereinen wurde daher signalisiert, dass sie im
Rahmen der Beantragung von Zuwendungen, unabweisbare Kostensteigerungen
geltend machen können. Gemeinsam werden so Lösungen erarbeitet, die den
Fortbestand der beiden Vereine sicherstellen werden. Alle ebenfalls von einer Kündigung betroffenen
Unternehmen können im Bedarfsfall gerne auf die Wirtschaftsförderung
zukommen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
08.12.2016, NR 192
Anregung vom
17.01.2017, OA 106
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 4 Zuständige
sonstige Gremien:
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 19.04.2017 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung
des Jugendhilfeausschusses am 15.05.2017, TO I, TOP 14
Beschluss: Die Vorlage B 120 dient zur Kenntnis.
12. Sitzung des OBR 4
am 16.05.2017, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 120 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 12. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 20.06.2017, TO I, TOP 10
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 120 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)
12. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.06.2017, TO I, TOP 11
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 120 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en):
§ 1500, 12. Sitzung
des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 22.06.2017 Aktenzeichen: 51