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Kündigungen der Mietverträge in der Burgstraße 106: Eine Katastrophe für soziale Institutionen Frankfurts?

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 18.04.2017, B 120 Betreff: Kündigungen der Mietverträge in der Burgstraße 106: Eine Katastrophe für soziale Institutionen Frankfurts? Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.01.2017, § 958 - NR 192/16 FRANKFURTER, OA 106/17 OBR 4 - Die Vereine KUBI e.V. und Berami e.V. sind wichtige Partner für das kommunale Arbeitsmarktprogramm. Über die Problematik der Mietvertragskündigungen in der Liegenschaft Burgstraße 106 wurden das Jugend- und Sozialamt als auch die FRAP-Agentur frühzeitig informiert. Die Sachlage stellt sich wie folgt dar: Der Raumbedarf der beiden Vereine ist spezifisch. Geeignete Räume müssen sowohl für eine Büronutzung als Beratungsräume als auch als Unterrichtsräume zugelassen sein. Hinzu kommt die Notwendigkeit einer guten Anbindung an den ÖPNV. Dieser spezifische Bedarf schränkt die Möglichkeiten auf dem Immobilienmarkt ein. Erschwerend kommt hinzu, dass nach vielen Jahren der günstigen Gewerberaummieten in letzter Zeit die Marktpreise angestiegen sind. Beide Vereine haben inzwischen mehrere Angebote geprüft und kommen zu der Erkenntnis, dass sich zwar Lösungen abzeichnen, neue Räume aber deutlich teurer sind als die Räumlichkeiten in der Burgstraße 106. Beiden Vereinen wurde daher signalisiert, dass sie im Rahmen der Beantragung von Zuwendungen, unabweisbare Kostensteigerungen geltend machen können. Gemeinsam werden so Lösungen erarbeitet, die den Fortbestand der beiden Vereine sicherstellen werden. Alle ebenfalls von einer Kündigung betroffenen Unternehmen können im Bedarfsfall gerne auf die Wirtschaftsförderung zukommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 08.12.2016, NR 192 Anregung vom 17.01.2017, OA 106 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 4 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 19.04.2017 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.05.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 120 dient zur Kenntnis. 12. Sitzung des OBR 4 am 16.05.2017, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 120 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 20.06.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 120 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis) 12. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.06.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 120 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 1500, 12. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 22.06.2017 Aktenzeichen: 51