Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße: Zusagen einhalten!
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 09.03.2012, B
118 Betreff:
Gewerbegebiet nördlich der
Heerstraße: Zusagen einhalten! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2011, § 1011 - OA 90/11 OBR 7 - Zu Punkt 1: Es dient zur Kenntnis, dass mit den Arbeiten zur
Herstellung der Stichstraße (Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße) im
Oktober 2011 begonnen wurde. Zu Punkt 2: In dem mit dem Investor, der Firma Quadro
Immobilienentwicklungs GmbH und der Stadt Frankfurt am Main abgeschlossenen
Erschließungsvertrag wurde vereinbart, dass die Abwicklung des
Baustellenverkehrs sowie Verkehrslenkungsmaßnahmen mit der Stadt und
gegebenenfalls mit der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)
abzustimmen und nach deren Vorgaben durchzuführen sind. Zu Punkt 3: Die Feuerwehrzufahrt von der Heerstraße auf das
Grundstück des neuen Nahversorgers darf nur als solche genutzt werden. Die
Nutzung als allgemeine Anfahrt für Kunden oder Zulieferer wurde in der
Baugenehmigung B-2010-2011-4 vom 28.10.2011 durch eine entsprechende Auflage
untersagt. Zu Punkt 4: Gemäß dem Erschließungsvertrag Nr. 08/11 vom
08.07./08.08.2011 werden von der Firma Quadro Immobilienentwicklungs GmbH
nachfolgend aufgeführte Maßnahmen im Vertragsgebiet ausgeführt, welches den
Geltungsbereich des seit dem 13.07.2010 rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr.
854 umfasst: 1. Herstellung der Stichstraße
(Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße) mit der erforderlichen Anpassung des
Kreuzungsbereiches "Heerstraße / Ludwig-Landmann-Straße". 2. Herstellung der öffentlichen Straßen, Wege und
Plätze, Grünanlagen, naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen und
Entwässerungsanlagen. 3. Ausbau der Heerstraße im Abschnitt zwischen der
Stichstraße "Heerstraße" und der "Eberstadtstraße" (gemäß dem
Stadtverordnetenbeschluss § 4133 vom 19.06.2008) mit Änderung der Fließrichtung
des vorhandenen Regenwasserkanals (zur Umsetzung des mit der Oberen
Wasserbehörde abgestimmten Entwässerungskonzeptes zur
Regenwasserbewirtschaftung für das gesamte Gewerbegebiet Bebauungs-Plan Nr.
854). 4. Herstellung der
Lichtsignalanlagen. 5. Erforderliche Anbindungen und Anschlüsse an das
öffentliche Verkehrs-, Ver- und Entsorgungsnetz. Die Erschließungsmaßnahmen werden nach städtischen
Standards, mit Genehmigung der Ausführungsplanung durch die Stadt und
erst nach vorheriger Freigabe durch die Stadt bautechnisch hergestellt.
Übernommen werden nur mangelfreie Arbeiten. Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt entsprechend
den Festlegungen eines Bauzeitenplanes. Nach derzeitigem Planungsstand ist mit
der Realisierung der Gesamtmaßnahme im Frühjahr 2013 zu rechnen. Der Investor trägt alle Kosten die zur Herstellung
der inneren Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 854 erforderlich sind.
Die Stadt beteiligt sich an den darüber hinausgehenden Erschließungsmaßnahmen
mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 7,25 Mio. € (Anteil
Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) 2,75 Mio. € und Anteil Amt für
Straßenbau und Erschließung (ASE) 4,5 Mio. €). Die Finanzierung der Kostenbeteiligung des ASE
i.H.v. 4,5 Mio. € ist im Rahmen des Budgets des Verkehrsdezernates sicher
gestellt und erfolgt aus der Projektgruppe 16.01, Projektnummer 5.001053
"Erschließung Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße (B-Plan Nr. 854)".
Die Mittel für die Kostenbeteiligung der SEF i.H.v.
2,75 Mio. € stehen mit Beschluss der Betriebskommission
Stadtentwässerung Nr. 5/2011 vom 27.06.2011 im Vermögensplan des Eigenbetriebs
Stadtentwässerung Frankfurt am Main zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
25.10.2011, OA 90
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 7 Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 14.03.2012 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung
der KAV am 16.04.2012, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 118
dient zur Kenntnis. 11. Sitzung des OBR 7
am 24.04.2012, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 118
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 10. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.05.2012, TO I, TOP
52 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 118
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und Piraten
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FREIE WÄHLER und Stv. Ochs
(= Kenntnis) 10. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 22.05.2012, TO I, TOP 53 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 118
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 1652, 10. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 21.05.2012 Aktenzeichen: 61 0