Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 117
Betreff: Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.01.2006, § 10638 - NR 2133/05 CDU und SPD, l. B 181/14 - Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 10638 vom 26.01.2006 wurden die Leitlinien Wohnen (B 371 vom 06.05.2005) verabschiedet. Diese umfassen u. a. die Teilbereiche einer kontinuierlichen Wohnungsmarktbeobachtung und die Fortschreibung des Wohnbauland-Entwicklungsprogramms (WEP). Die Ergebnisse der Wohnungsmarktbeobachtung liegen in Form des jährlichen Wohnungsmarktberichts (zuletzt 2014) vor. Die Fortschreibung des Wohnbauland-Entwicklungspro-gramms (WEP 2015) wird der Stadtverordnetenversammlung hiermit als eigenständiger Bericht vorgelegt. Dauerhafte Aufgabe der Stadtentwicklung ist es, neue Wohnungsbaupotenziale planerisch einzugrenzen und vorzubereiten sowie ausreichend Flächen für Wohnungsneubau langfristig zur Verfügung zu stellen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der stetigen Flächenbereitstellung für die Wohnungsbautätigkeit in Frankfurt am Main wichtig. Hinsichtlich des bestehenden aktuellen Wohnungsbedarfs sowie aufgrund der genannten Entwicklungshemmnisse und der langen Entwicklungszeit zur Flächenaufbereitung bedarf der Entwicklung weiterer Potenziale, die über das WEP 2011 hinausgehen. Bereits mit dem Beschluss § 3061 Den Frankfurter Wohnungsmarkt dauerhaft stärken vom 25.04.2013 hat die Stadtverordnetenversammlung unter u. a. beschlossen, "das Wohnbauland-Entwick lungsprogramm zu einem umfassenden Plan für die Entwicklung weiterer Wohnbauflächen fortzuführen". Mit dem Magistratsvortrag Wohnbaulandentwicklung (M 9 vom 17.01.2014) wird die Entwicklung von weiteren Wohnbaupotenzialen vorbereitet. Die in diesem Vortrag enthaltenen Flächen sind entweder bereits durch Darstellung des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) vorbereitet worden oder auf Grund ihrer Größe, ihrer Lage und / oder ihrer vorhandenen Nutzung für die Bereitstellung als Wohnbaufläche geeignet und somit im Rahmen eines Planverfahrens entwickelbar. Die Wohnbaupotenziale aus dem Magistratsvortrag M 9 werden daher ins WEP 2015 aufgenommen, soweit diese nicht bereits im vorherigen WEP enthalten sind. Das WEP 2015 dient der verwaltungsinternen Steuerung von zu erwartenden Flächenpotentialen für den Wohnungsneubau. Die Fortschreibungsbilanz des WEP 2015 weist auf 44 Wohnbauflächenpotentialen ein Potential von 22.780 Wohneinheiten aus. Die Gebiete, die unter dem Vorbehalt der Seveso II Problematik stehen, bleiben bei dieser Bilanz unberücksichtigt. Diese Potenziale von 3.180 Wohneinheiten können errichtet werden, sobald die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen worden sind wie z.B. durch den Einsatz neuer Techniken. Darüber hinaus bestehen weitere Wohnbaupotenziale in Gebieten, die im WEP 2011 enthalten waren und nunmehr Baureife erreicht haben, in denen aber noch keine Bebauung stattgefunden hat. Diese Flächen bieten ein Potenzial von 2.310 Wohneinheiten. Um eine zeitliche Einordnung der zur Verfügung stehenden Flächenpotentiale vorzunehmen, wurde erstmals im WEP 2015 eine zusätzliche Karte "Zeitliche Verfügbarkeit von Wohnbauland" mit den zu erwartenden Baureifestadien aufgenommen, in der die vorgenannten Potenziale abgebildet werden. Sie wurden zur Übersicht in vier Zeitstufen der Baureife eingeteilt. Zur vertiefenden Information wird das WEP 2015 als Anlage beigefügt. Anlage 1 (ca. 10,7 MB)Nebenvorlage: Anregung vom 24.04.2015, OA 621 Antrag vom 31.03.2015, OF 273/15 Antrag vom 18.04.2015, OF 1336/6