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Strukturelle und personelle Verbesserungen bei der Branddirektion

Vorlagentyp: B

Bericht

Die sich aus dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019, § 4845 (M 157), für den Magistrat ergebenden Beauftragungen konnten wegen der Corona-Pandemie und der daraus resultierenden hohen zusätzlichen Arbeitsbelastung bisher nur teilweise in Angriff genommen und umgesetzt werden:

  1. Umstellung des Soll-Personalfaktors von 5,0 auf 5,38 und Erhöhung der Ausbildungsquote Der Soll-Personalfaktor im Einsatzdienst (Stellen je Einsatzfunktion) liegt entsprechend dem aktuellen Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 bei Faktor 4,81 und damit mit 0,57 Punkten unter der Beschlusslage von Faktor 5,38. Den jeweils durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung auf den Feuer- und Rettungswachen und in der zentralen Leitstelle zu besetzenden 153 Funktionen stehen insgesamt 736 Stellen gegenüber. Zur vollständigen Umsetzung des beschlossenen Personalfaktors fehlen somit aktuell rund 88 Stellen im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst. Die beschlossene Ausbildungsquote von durchschnittlich 75 Nachwuchskräften für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst wurde im Durchschnitt der letzten drei Jahre erreicht. Insgesamt konnten seit 2019 über 200 Nachwuchskräfte nach erfolgreicher Ausbildung in den Einsatzdienst übernommen werden. Darüber hinaus konnten Abwanderungen zu anderen Feuerwehren nicht nur auf das seinerzeit prognostizierte Maß begrenzt, sondern sogar erkennbar vermindert werden. Zur Kompensation des fehlenden Personals müssen alleine im Einsatzdienst der Feuer- und Rettungswachen jährlich über 143.000 Stunden an Mehrarbeit geleistet werden. In den letzten Jahren wurden bis 2021 rund 380.000 Stunden finanziell abgegolten. Am 31.12.2022 bestanden alleine im Einsatzdienst Ansprüche auf rund 380.000 Stunden Zeitausgleich.
  2. Auftrag zur Umsetzung des Gutachtens der Fa. FORPLAN Dr. Schmiedel GmbH zur Neustrukturierung der Zentralen Leitstelle Die für die Umbauphase notwendige temporäre Interimsleitstelle ist eingerichtet und in Betrieb. Derzeit wird die eigentliche Zentrale Leitstelle entsprechend den Empfehlungen des Gutachtens räumlich ertüchtigt und angepasst. Die Sozialräume für die dringend notwendige Umstellung auf einen 24-Stunden-Betrieb wurde überwiegend durch Umnutzung von Büroflächen und der ehemaligen Telefonzentrale der Kassenärztlichen Vereinigung geschaffen. Parallel dazu wurde in mehreren Lehrgängen Personal der Feuer- und Rettungswachen für die Tätigkeit in der Leitstelle qualifiziert. Die notwendigen zusätzlichen Stellen zur Umsetzung des o. a. Gutachtens wurden für den Stellenplan 2023 angemeldet; sie sind zu rund 85 Prozent über die Rettungsdienstgebühr und durch Landeszuschuss refinanziert. Seit der Erstellung des Gutachtens, das auf Werten der Jahre 2017/2018 basiert, ist die Belastung in der Leitstelle um etwa 20 Prozent gestiegen. Die Ursachen hierfür liegen insbesondere in einem gestiegenen Notrufaufkommen, dem veränderten Verhalten der Hilfesuchenden, der Situation in den aufnehmenden Kliniken und im Gesundheitssystem der Bundesrepublik insgesamt begründet. Zur schnellen, aber nur für einen begrenzten Zeitraum möglichen Kompensation wurden organisatorische Maßnahmen ergriffen und durch Abordnungen von Kräften aus dem Bereich der Feuer- und Rettungswachen personell nachgesteuert. Diese Maßnahmen alleine generieren einen Aufbau von ca. 5.000 Überstunden/Monat im Einsatzdienst, der selbst zusätzliche Belastungen (Krisen und größere Lagen) zu tragen hat.
  3. Fortschreibung des Bedarfs- und -entwicklungsplanes Die Fortschreibung des Bedarfs- und -entwicklungsplanes musste ebenfalls wegen der hohen zusätzlichen Belastung im Zusammenhang mit der Organisation und Begleitung des städtischen Krisenmanagements während der Corona-Pandemie zurückgestellt werden. Die Erstellung ist auch weiterhin nicht mit internen Kräften leistbar. Aus diesem Grund soll die Erstellung und Umsetzungsbegleitung sowie die Fortschreibung extern begleitet werden. Dies geschieht auch mit dem Ziel, methodisch notwendige Anpassungen umsetzen zu können. Das Vergabeverfahren steht kurz vor der Zuschlagserteilung.
  4. Fortschreibung des Bereichsplans für den Rettungsdienstbereich Frankfurt Im Gegensatz zu dem Brandschutzbedarfs- und -entwicklungsplan wird der Bereichsplan in deutlich kürzeren Abständen bei Bedarf angepasst. Es zeichnet sich jedoch ab, dass die (ständige) Ausweitung der Vorhaltung alleine keine Lösung für die weiter steigenden Bedarfe in der rettungsdienstlichen Versorgung darstellt. Alle Leistungserbringer im Rettungsdienst haben bereits aktuell große Probleme bei der Personalakquise. Es bedarf daher neuer Konzepte, um die Qualität im Rettungsdienst in Frankfurt am Main auf dem bisherigen Niveau zu halten. Derzeit fehlt es an Personal, um konzeptionelle Überlegungen anzustellen und in Lösungen überführen zu können.
  5. Umsetzung der baulichen und personellen Konsequenzen aus der Erhöhung der Ausbildungsquote Die Planungen und die Erstellung des Raumprogramms zur Erweiterung des Feuerwehr- und Rettungs-Trainings-Centers (FRTC) mussten ebenfalls wegen der Corona-Pandemie aus kapazitären Gründen zurückgestellt werden. Für die Erweiterung der Ausbildung wurde aus Containern ein vorübergehendes Provisorium eingerichtet, das in Betrieb ist. Das endgültige Raumprogramm wurde jetzt erstellt und soll zeitnah in das parlamentarische Verfahren zur Beschlussfassung eingebracht werden. Es steht nach wie vor nicht genug Personal für die Ausbildung von Nachwuchskräften für den Einsatzdienst bereit. Damit die beschlossene Ausbildungsquote gehalten werden kann, erfolgt auch hier die Kompensation durch Mehrarbeit und Umsetzungen, primär aus dem Einsatzdienst. Entsprechende Stellenneuschaffungen wurden (zum wiederholten Mal) für den Stellenplan 2023 des städtischen Haushalts angemeldet. Für eine funktionierende Infrastruktur bedarf es zusätzlich zur Erweiterung des FRTC einer erweiterten spezifischen Betrachtung, die auf den Erkenntnissen der Entwicklung der geopolitischen Lage und der sonstigen geänderten Rahmenbedingungen, insbesondere im Rettungsdienst, beruht.
  6. Erhöhung des Personalbestandes im Einsatzdienst um durchschnittlich 10 Stellen bis 2040 Unabhängig von den Konsolidierungszwängen wurden zu Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019, § 4845 (M 157), in den Haushaltsjahren 2020, 2021 und 2022 keine Stellenneuschaffungen für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst (mfD) beantragt. Für die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der M 157 noch freien Planstellen wurden in der Zwischenzeit ausreichend Nachwuchskräfte ausgebildet. Durch die niedrigere Abwanderungsquote stehen erfreulicherweise mit Stichtag 31.12.2022 den 88 offenen Planstellen 132 Auszubildende zur Übernahme gegenüber. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass insbesondere die noch nicht vollzogene Umsetzung des neuen Personalfaktors zu einer erheblichen Belastung im Einsatzdienst führt. Diese wird zusätzlich verstärkt durch steigende Fallzahlen und zusätzliche Aufgaben. Trotz der schwierigen Haushaltssituation, die kaum Spielräume für Stellenneuschaffungen lässt, sieht der Magistrat die zwingende Notwendigkeit, zusätzliche Stellen im Bereich der Feuerwehr zur Stabilisierung der Leistungsfähigkeit zu schaffen. Derzeit wird deshalb geprüft, ob zumindest die refinanzierten Stellen im Bereich Leitstelle (85 Prozent) zeitnah realisiert werden können. Ungeachtet dessen haben sich die Rahmenbedingungen in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr seit 2019 dramatisch verändert. Der Magistrat plant daher, eine strategische Fortschreibung des M 157 aus 2019 in den parlamentarischen Geschäftsgang zu geben. Die Vorlage befindet sich derzeit in der Vorabstimmung mit den Beteiligten.

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