Gedenken an die verfolgten Homosexuellen sowie den Internationalen Tag gegen Homophobie (IDAHO) sichtbarer machen
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 07.04.2014, B 111 Betreff: Gedenken an die verfolgten
Homosexuellen sowie den Internationalen Tag gegen Homophobie (IDAHO) sichtbarer
machen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2013, § 3877 - NR 705/13 CDU und GRÜNE - 1. a) + b) + c) Die Ermittlung von Namen verfolgter und ermordeter
homosexueller Männer und Frauen Frankfurter Herkunft in Konzentrationslagern
des NS-Regimes ist mit weitreichenden Archivarbeiten verknüpft. Da man davon
ausgehen kann, dass kaum jemand der Verfolgten sich unter dem Verfolgungsdruck
und der Kriminalisierung im NS-System offen seine Homosexualität gelebt hat,
ist darüber hinaus ein sensibler Umgang mit der sexuellen Identität der
einzelnen Personen notwendig. So könnten auch Angehörige betroffen sein, die
nicht ungefragt bleiben sollten. Herangezogen werden müssten die sogenannten
Erbgesundheitsakten des Frankfurter Stadtgesundheitsamtes; die Gestapokartei
und einschlägige Gerichtsakten des Hessischen Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden
(Datenbank "Widerstand und Verfolgung in Hessen"), die Häftlingsakten zumindest
der Konzentrationslager, die sich im Deutschen Reich befanden, weil
homosexuelle Häftlinge in verschiedenen Lager interniert wurden sowie die
Patientenakten verschiedener Heil- und Tötungsanstalten (z. B. Hadamar,
Eichberg etc.).
Im Hinblick auf die weiblichen
Homosexuellen ist anzumerken, dass Frauen nicht unter den
Homosexuellen-Paragraphen 175 fielen, der sich allein auf sexuelle Handlungen
zwischen Männern bezog. Dennoch wurden lesbische Frauen während der NS-Zeit zum
Beispiel unter dem Vorwand der Asozialität diskriminiert und verfolgt. Die umfangreiche Recherche zum Schicksal
homosexueller Frankfurterinnen und Frankfurter müsste aufgrund fehlender
Personalressourcen von einer externen wissenschaftlich geschulten Fachkraft
ausgeführt werden und würde ungefähr ein halbes bis dreiviertel Jahr in
Anspruch nehmen. Es ist mit Honorar- und Reisekosten in Höhe von ca. 30 000
Euro zu rechnen, die bisher nicht im Haushalt veranschlagt sind. Die Kosten für
eine bronzene Gedenktafel liegen je nach Größe bei 4000 bis 5000 Euro für eine
reine Schrifttafel. Für eine darüber hinaus gehende künstlerische Gestaltung
kämen weitere Kosten hinzu, die je nach Künstler, Ausführung und Umfang stark
differieren. 2. Um den Internationalen Tag gegen Homophobie (IDAHO)
in der Stadtgesellschaft zu verankern hat der Magistrat in seine
Veranstaltungsplanung für das Jahr 2014 eine Gedenkveranstaltung in der Zeit um
den 17. Mai aufgenommen, die sich vom Umfang an den Gedenkveranstaltungen für
die Opfer des Nationalsozialismus am 17. Januar und der Gedenkveranstaltung für
die Frauen und Männer des Deutschen Widerstandes gegen die NS-Diktatur 1933 -
1945 und die Opfer des Hitler-Attentats vom Juli 1944 orientiert. Für die
Folgejahre ab 2015 wird eine jährliche Kranzniederlegung am Frankfurter Engel
in die Veranstaltungsplanung aufgenommen. Mit dem IMH e.V., der Lesben
Informations- und Beratungsstelle e. V. (LIBS) sowie der Initiative Kultur und
Homosexualität e.V. ist der Magistrat über verschiedene weitere Veranstaltungen
wie zum Beispiel eine szenische Stadterkundung, einen Vortrag zur Situation von
Schwulen und Lesben in Politik, Rechtsprechung, Kultur und Gesellschaft oder
eine Filmvorführung im Gespräch. 3. Die Stadt wird das Verzeichnis der zur
Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen ("Vorschlagsliste") um
wichtige Personen, die für die Lesben- und Schwulenbewegung eingetreten sind,
erweitern. Dazu liegen bereits Vorschläge der IMH e.V. vor, weitere werden mit
der LIBS und der Initiative Kultur und Homosexualität erarbeitet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
17.09.2013, NR 705
Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.10.2015, OIB 377
Zuständige Ausschüsse:
Kultur- und
Freizeitausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1
Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 09.04.2014 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung
der KAV am 05.05.2014, TO II, TOP 23
Beschluss: Die Vorlage B 111 dient zur Kenntnis.
31. Sitzung des OBR 1
am 06.05.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 111 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des
Kultur- und Freizeitausschusses am 12.06.2014, TO I, TOP 10
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 111 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FREIE WÄHLER und ELF Piraten (= Kenntnis) 30. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP
23 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 111 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 4629, 31. Sitzung
des Kultur- und Freizeitausschusses vom 12.06.2014 Aktenzeichen: 41