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Gedenken an die verfolgten Homosexuellen sowie den Internationalen Tag gegen Homophobie (IDAHO) sichtbarer machen

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.04.2014, B 111 Betreff: Gedenken an die verfolgten Homosexuellen sowie den Internationalen Tag gegen Homophobie (IDAHO) sichtbarer machen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2013, § 3877 - NR 705/13 CDU und GRÜNE - 1. a) + b) + c) Die Ermittlung von Namen verfolgter und ermordeter homosexueller Männer und Frauen Frankfurter Herkunft in Konzentrationslagern des NS-Regimes ist mit weitreichenden Archivarbeiten verknüpft. Da man davon ausgehen kann, dass kaum jemand der Verfolgten sich unter dem Verfolgungsdruck und der Kriminalisierung im NS-System offen seine Homosexualität gelebt hat, ist darüber hinaus ein sensibler Umgang mit der sexuellen Identität der einzelnen Personen notwendig. So könnten auch Angehörige betroffen sein, die nicht ungefragt bleiben sollten. Herangezogen werden müssten die sogenannten Erbgesundheitsakten des Frankfurter Stadtgesundheitsamtes; die Gestapokartei und einschlägige Gerichtsakten des Hessischen Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden (Datenbank "Widerstand und Verfolgung in Hessen"), die Häftlingsakten zumindest der Konzentrationslager, die sich im Deutschen Reich befanden, weil homosexuelle Häftlinge in verschiedenen Lager interniert wurden sowie die Patientenakten verschiedener Heil- und Tötungsanstalten (z. B. Hadamar, Eichberg etc.). Im Hinblick auf die weiblichen Homosexuellen ist anzumerken, dass Frauen nicht unter den Homosexuellen-Paragraphen 175 fielen, der sich allein auf sexuelle Handlungen zwischen Männern bezog. Dennoch wurden lesbische Frauen während der NS-Zeit zum Beispiel unter dem Vorwand der Asozialität diskriminiert und verfolgt. Die umfangreiche Recherche zum Schicksal homosexueller Frankfurterinnen und Frankfurter müsste aufgrund fehlender Personalressourcen von einer externen wissenschaftlich geschulten Fachkraft ausgeführt werden und würde ungefähr ein halbes bis dreiviertel Jahr in Anspruch nehmen. Es ist mit Honorar- und Reisekosten in Höhe von ca. 30 000 Euro zu rechnen, die bisher nicht im Haushalt veranschlagt sind. Die Kosten für eine bronzene Gedenktafel liegen je nach Größe bei 4000 bis 5000 Euro für eine reine Schrifttafel. Für eine darüber hinaus gehende künstlerische Gestaltung kämen weitere Kosten hinzu, die je nach Künstler, Ausführung und Umfang stark differieren. 2. Um den Internationalen Tag gegen Homophobie (IDAHO) in der Stadtgesellschaft zu verankern hat der Magistrat in seine Veranstaltungsplanung für das Jahr 2014 eine Gedenkveranstaltung in der Zeit um den 17. Mai aufgenommen, die sich vom Umfang an den Gedenkveranstaltungen für die Opfer des Nationalsozialismus am 17. Januar und der Gedenkveranstaltung für die Frauen und Männer des Deutschen Widerstandes gegen die NS-Diktatur 1933 - 1945 und die Opfer des Hitler-Attentats vom Juli 1944 orientiert. Für die Folgejahre ab 2015 wird eine jährliche Kranzniederlegung am Frankfurter Engel in die Veranstaltungsplanung aufgenommen. Mit dem IMH e.V., der Lesben Informations- und Beratungsstelle e. V. (LIBS) sowie der Initiative Kultur und Homosexualität e.V. ist der Magistrat über verschiedene weitere Veranstaltungen wie zum Beispiel eine szenische Stadterkundung, einen Vortrag zur Situation von Schwulen und Lesben in Politik, Rechtsprechung, Kultur und Gesellschaft oder eine Filmvorführung im Gespräch. 3. Die Stadt wird das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen ("Vorschlagsliste") um wichtige Personen, die für die Lesben- und Schwulenbewegung eingetreten sind, erweitern. Dazu liegen bereits Vorschläge der IMH e.V. vor, weitere werden mit der LIBS und der Initiative Kultur und Homosexualität erarbeitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.09.2013, NR 705 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.10.2015, OIB 377 Zuständige Ausschüsse: Kultur- und Freizeitausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 09.04.2014 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung der KAV am 05.05.2014, TO II, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 111 dient zur Kenntnis. 31. Sitzung des OBR 1 am 06.05.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 111 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 12.06.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 111 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und ELF Piraten (= Kenntnis) 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 111 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 4629, 31. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses vom 12.06.2014 Aktenzeichen: 41