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Gedenken an die verfolgten Homosexuellen sowie den Internationalen Tag gegen Homophobie (IDAHO) sichtbarer machen

Vorlagentyp: NR CDU, GRÜNE

Begründung

verfolgten Homosexuellen sowie den Internationalen Tag gegen Homophobie (IDAHO) sichtbarer machen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 07.02.2014 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten,

  1. zu prüfen und zu berichten, a) ob und wie es möglich ist, an die Namen der während der NS-Zeit verschleppten und getöteten homosexuellen Frankfurterinnen und Frankfurtern auf einer Gedenktafel zu erinnern, b) ob und wie es möglich ist, den nach §§ 175, 175a StGB strafrechtlich belangten Homosexuellen namentlich zu gedenken, c) welche Kosten für die Gedenktafel und für die zuvor notwendige Forschung, um die Verfolgung von homosexuellen Frauen und Männern umfassend und historisch richtig darzustellen, anfallen. 2. am Internationalen Tag gegen Homophobie (IDAHO) am
  2. Mai einen Kranz am "Frankfurter Engel" niederzulegen und zu prüfen und berichten, wie darüber hinaus der IDAHO in der Stadtgesellschaft verankert werden kann, 3. das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen ("Vorschlagsliste") um für die Lesben- und Schwulenbewegung wichtige Personen, die unter anderem aus der lesbisch-schwulen Stadtführung bekannt sind und ausreichend wissenschaftlich belastbar geprüft und nachweisbar sind, zu erweitern. Begründung: Seit Dezember 1994 erinnert das Mahnmal Homosexuellenverfolgung ("Frankfurter Engel") auf dem Klaus-Mann-Platz an die während des Nationalsozialismus verfolgten und ermordeten homosexuellen Frauen und Männer. Das sich derzeit hierauf beschränkende Gedenken sollte zukünftig durch eine Gedenktafel mit den Namen von Frankfurterinnen und Frankfurtern ergänzt werden, von denen bekannt ist, dass sie aufgrund ihrer Homosexualität verschleppt und ermordet wurden. Hierzu sollten Forschungen vorgenommen werden, die Namen und Schicksale der Verfolgten untersuchen. Diese Forschungen sollten auch ein Augenmerk auf die Verfolgung der lesbischen Frauen legen, deren Homosexualität nicht strafrechtlich geahndet wurde und daher als Verfolgungsgrund in den Akten schwieriger konkretisierbar ist. Dennoch wurden zahlreiche lesbische Frauen unter dem Vorwand der Wehrkraftzersetzung, angeblicher Asozialität oder Kriminalität in die Gefängnisse und Konzentrationslager verschleppt. Da auch vor und nach der Nazizeit sexuelle Handlungen zwischen Männern strafrechtlich geahndet wurde, wenn auch mit weitaus weniger drastischen Strafen - der § 175 im Strafgesetzbuch existierte in verschiedenen Fassungen von 1872 bis 1994 -, sollte die Gedenktafel auch jene berücksichtigen, die zu anderen Zeiten aufgrund ihrer sexuellen Orientierung belangt wurden. Der Internationale Tag gegen Homophobie am
  3. Mai eines jeden Jahres sollte zukünftig stärker in die Stadtgesellschaft wirken. Der IDAHO bietet die Gelegenheit sowohl an die Homosexuellenverfolgung während der NS-Zeit sowie die weltweit noch immer vorhandene Homophobie zu erinnern. Es gibt in der Stadt Frankfurt am Main derzeit mit dem Klaus Mann-Platz in der Innenstadt einen Platz, der nach einem prominenten Homosexuellen benannt ist. Darüber hinaus gibt es derzeit noch zwei weitere Straßen (Karl-Kotzenberg-Straße in Ginnheim und Elisabeth-Winterhalter-Straße im Mertonviertel), die nach wichtigen Personen für die Lesben- und Schwulenbewegung benannt wurden. Um an das Wirken von Lesben und Schwulen in Frankfurt zu erinnern, soll die Vorschlagsliste zur Straßenbenennung aktiv um die Namen von Lesben und Schwulen ergänzt werden.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2013, NR 705 Betreff: Gedenken an die verfolgten Homosexuellen sowie den Internationalen Tag gegen Homophobie (IDAHO) sichtbarer machen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 07.02.2014 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, a) ob und wie es möglich ist, an die Namen der während der NS-Zeit verschleppten und getöteten homosexuellen Frankfurterinnen und Frankfurtern auf einer Gedenktafel zu erinnern, b) ob und wie es möglich ist, den nach §§ 175, 175a StGB strafrechtlich belangten Homosexuellen namentlich zu gedenken, c) welche Kosten für die Gedenktafel und für die zuvor notwendige Forschung, um die Verfolgung von homosexuellen Frauen und Männern umfassend und historisch richtig darzustellen, anfallen. 2. am Internationalen Tag gegen Homophobie (IDAHO) am 17. Mai einen Kranz am "Frankfurter Engel" niederzulegen und zu prüfen und berichten, wie darüber hinaus der IDAHO in der Stadtgesellschaft verankert werden kann, 3. das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen ("Vorschlagsliste") um für die Lesben- und Schwulenbewegung wichtige Personen, die unter anderem aus der lesbisch-schwulen Stadtführung bekannt sind und ausreichend wissenschaftlich belastbar geprüft und nachweisbar sind, zu erweitern. Begründung: Seit Dezember 1994 erinnert das Mahnmal Homosexuellenverfolgung ("Frankfurter Engel") auf dem Klaus-Mann-Platz an die während des Nationalsozialismus verfolgten und ermordeten homosexuellen Frauen und Männer. Das sich derzeit hierauf beschränkende Gedenken sollte zukünftig durch eine Gedenktafel mit den Namen von Frankfurterinnen und Frankfurtern ergänzt werden, von denen bekannt ist, dass sie aufgrund ihrer Homosexualität verschleppt und ermordet wurden. Hierzu sollten Forschungen vorgenommen werden, die Namen und Schicksale der Verfolgten untersuchen. Diese Forschungen sollten auch ein Augenmerk auf die Verfolgung der lesbischen Frauen legen, deren Homosexualität nicht strafrechtlich geahndet wurde und daher als Verfolgungsgrund in den Akten schwieriger konkretisierbar ist. Dennoch wurden zahlreiche lesbische Frauen unter dem Vorwand der Wehrkraftzersetzung, angeblicher Asozialität oder Kriminalität in die Gefängnisse und Konzentrationslager verschleppt. Da auch vor und nach der Nazizeit sexuelle Handlungen zwischen Männern strafrechtlich geahndet wurde, wenn auch mit weitaus weniger drastischen Strafen - der § 175 im Strafgesetzbuch existierte in verschiedenen Fassungen von 1872 bis 1994 -, sollte die Gedenktafel auch jene berücksichtigen, die zu anderen Zeiten aufgrund ihrer sexuellen Orientierung belangt wurden. Der Internationale Tag gegen Homophobie am 17. Mai eines jeden Jahres sollte zukünftig stärker in die Stadtgesellschaft wirken. Der IDAHO bietet die Gelegenheit sowohl an die Homosexuellenverfolgung während der NS-Zeit sowie die weltweit noch immer vorhandene Homophobie zu erinnern. Es gibt in der Stadt Frankfurt am Main derzeit mit dem Klaus Mann-Platz in der Innenstadt einen Platz, der nach einem prominenten Homosexuellen benannt ist. Darüber hinaus gibt es derzeit noch zwei weitere Straßen (Karl-Kotzenberg-Straße in Ginnheim und Elisabeth-Winterhalter-Straße im Mertonviertel), die nach wichtigen Personen für die Lesben- und Schwulenbewegung benannt wurden. Um an das Wirken von Lesben und Schwulen in Frankfurt zu erinnern, soll die Vorschlagsliste zur Straßenbenennung aktiv um die Namen von Lesben und Schwulen ergänzt werden. Antragsteller: CDU GRÜNE Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Dr. Nina Teufel Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Hildegard Burkert Stadtv. Verena David Stadtv. Dr. Heike Hambrock Stadtv. Sylvia Momsen Stadtv. Sebastian Popp Stadtv. Jessica Purkhardt Stadtv. Natascha Kauder Stadtv. Manuel Stock Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.04.2014, B 111 Zuständige Ausschüsse: Kultur- und Freizeitausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 18.09.2013 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 28.10.2013, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 705 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) NPD (= Ablehnung) 24. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.11.2013, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 705 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten gegen FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2013, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage NR 705 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen FREIE WÄHLER und NPD (= Ablehnung) 29. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 20.03.2014, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 705 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 3877, 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2013 § 4369, 29. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses vom 20.03.2014 Aktenzeichen: 41