Verkehrsberuhigte Bereiche: mehr Freiraum und Spielmöglichkeiten für Kinder
Bericht
Ein verkehrsberuhigter Bereich wird mittels Verkehrszeichen (VZ) 325 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beschildert. Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwVStVO) ist die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs nur in Straßen mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr zulässig. Um eine überwiegende Aufenthaltsfunktion zu erreichen, muss in der Regel ein niveaugleicher Ausbau der gesamten Straßenbreite vorhanden sein. Hierdurch wird eine Verkehrsmischfläche geschaffen, in der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Zur Beurteilung, ob eine Straße als verkehrsberuhigter Bereich mittels Verkehrszeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung ausgewiesen werden kann, ist es erforderlich, dass Straßen konkret benannt werden. Erst dann kann im Einzelfall entschieden werden, ob die baulichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung vorhanden sind.