Der Westring in Westhausen - ein verkehrsberuhigter Bereich?
Stellungnahme des Magistrats
Verkehrsberuhigte Bereiche müssen neben der Beschilderung auch baulichen, sowie planerischen Anforderungen entsprechen. Es ist ein niveaugleicher Ausbau der Straße sowie bei Einmündungen ein durchgängiger Bordstein erforderlich. Grundsätzlich soll durch die Straßenraumgestaltung der Eindruck entstehen, dass tendenziell ein Aufenthaltscharakter vorliegt und der Fahrzeugverkehr hier eine untergeordnete Bedeutung hat. Im Westring sind die genannten Anforderungen nicht gegeben. Das Straßenbild ist durch Wohnbauten und parkende Fahrzeuge geprägt. Ein Aufenthaltscharakter liegt nicht vor. Von der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in dem angesprochenen Abschnitt wird daher abgeraten und der Anregung nicht entsprochen. Im Falle einer Neuordnung des Straßenraums wird der Wunsch wieder aufgegriffen und beurteilt.