Verkehrsberuhigte Bereiche: mehr Freiraum und Spielmöglichkeiten für Kinder
Antrag
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen Bedingungen in der Nähe von Kinderbetreuungsreinrichtungen verkehrsberuhigte Bereiche auf geeigneten Straßen ohne Durchgangs- und Quartierserschließungsverkehr eingerichtet werden können.
Begründung
Freiräume zu Bewegung und Spiel sind nicht nur in Corona-Zeiten wichtig für Kinder und tragen zur Wohnqualität bei. Kinderspielplätze und Grünanlagen sind allerdings gerade in verdichteten innenstadtnahe Stadtteilen nicht immer wohnortnah gelegen oder in der Nähe von Kinderbetreuungseinrichtungen. Deshalb sollte geprüft werden, ob Straßen oder Abschnitte von Straßen mit sehr geringem Verkehrsaufkommen, also ohne Durchgangs- oder Quartierserschließungsverkehr, als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden können, in dem Spielen auf der Fahrbahn möglich und zulässig ist. In Corona-Zeiten gewinnen zusätzliche Bewegungsräume für Kinder noch weiter an Bedeutung, da die Regelungen zur Wiedereröffnung von Kinderbetreuungseinrichtungen sagen, dass die Betreuung soweit wie möglich im Freien erfolgen soll.
Beratungsverlauf 5 Sitzungen
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