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Angemessene Verkehrsüberwachung in den Stadtteilen

Vorlagentyp: A FDP

Fragen an den Magistrat

Im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2020/21 wurden nicht nur von Seiten der Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung Etatanträge mit dem Ziel einer Verstärkung der Verkehrsüberwachung in den Stadtteilen eingebracht, sondern auch insgesamt neun Etatanregungen aus den Ortsbeiratsgremien mit gleichem Tenor. Die Berichte des Magistrats B 608, B 609, B 611, B 612, B 614, B 615, B 616, B 617 und B 618 aus dem Jahr 2020 zu den betreffenden Vorlagen sind untereinander wörtlich identisch und gehen in keiner Weise auf die Fragestellung ein, wie in den betreffenden Ortsbezirken bzw. deren Stadtteilen zukünftig eine angemessene Verkehrsüberwachung gewährleistet werden soll. Stattdessen führt der Magistrat lediglich pauschal aus, dass er für die Erzielung einer dauerhaften Erhöhung des Stellenbesetzungsgrades im Bereich der Verkehrsüberwachung der Städtischen Verkehrspolizei bei insgesamt 63 Planstellen eine Höherbewertung nach Egr. 8 TvöD vornehmen wird. Gleichzeitig schränkt er in allen neun Berichten wortgleich ein: "Auch wenn der Städtischen Verkehrspolizei mehr Personal zur Verfügung steht, wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass dieses nicht einzelnen Ortsbezirken zugeteilt, sondern innerhalb des gesamten Stadtgebiets eingesetzt wird. Auf die drängenden Defizite bei der Verkehrsüberwachung in den Stadtteilen und wie er diese konkret zu beseitigen gedenkt, gibt der Magistrat in seinen Berichten hingegen keine Antworten. Dies vorausgeschickt, möge der Magistrat hierzu die folgenden Fragen beantworten:

  1. Wie stellt der Magistrat sicher, dass über die von ihm vorgenommene Höherbewertung von insgesamt 63 Planstellen im Bereich der Verkehrsüberwachung der Städtischen Verkehrspolizei zukünftig eine angemessene Verkehrsüberwachung im Ortsbezirk 2 gewährleistet ist und in welchem Umfang wird die Präsenz der Städtischen Verkehrspolizei im Ortsbezirk 2 konkret verstärkt?
  2. Wie stellt der Magistrat sicher, dass über die von ihm vorgenommene Höherbewertung von insgesamt 63 Planstellen im Bereich der Verkehrsüberwachung der Städtischen Verkehrspolizei zukünftig eine angemessene Verkehrsüberwachung im Ortsbezirk 3 gewährleistet ist und in welchem Umfang wird die Präsenz der Städtischen Verkehrspolizei im Ortsbezirk 3 konkret verstärkt?
  3. Wie stellt der Magistrat sicher, dass über die von ihm vorgenommene Höherbewertung von insgesamt 63 Planstellen im Bereich der Verkehrsüberwachung der Städtischen Verkehrspolizei zukünftig eine angemessene Verkehrsüberwachung im Ortsbezirk 4 gewährleistet ist und in welchem Umfang wird die Präsenz der Städtischen Verkehrspolizei im Ortsbezirk 4 konkret verstärkt?
  4. Wie stellt der Magistrat sicher, dass über die von ihm vorgenommene Höherbewertung von insgesamt 63 Planstellen im Bereich der Verkehrsüberwachung der Städtischen Verkehrspolizei zukünftig eine angemessene Verkehrsüberwachung im Ortsbezirk 6 gewährleistet ist und in welchem Umfang wird die Präsenz der Städtischen Verkehrspolizei im Ortsbezirk 6 konkret verstärkt?
  5. Wie stellt der Magistrat sicher, dass über die von ihm vorgenommene Höherbewertung von insgesamt 63 Planstellen im Bereich der Verkehrsüberwachung der Städtischen Verkehrspolizei zukünftig eine angemessene Verkehrsüberwachung im Ortsbezirk 7 gewährleistet ist und in welchem Umfang wird die Präsenz der Städtischen Verkehrspolizei im Ortsbezirk 7 konkret verstärkt?
  6. Wie stellt der Magistrat sicher, dass über die von ihm vorgenommene Höherbewertung von insgesamt 63 Planstellen im Bereich der Verkehrsüberwachung der Städtischen Verkehrspolizei zukünftig eine angemessene Verkehrsüberwachung im Ortsbezirk 8 gewährleistet ist und in welchem Umfang wird die Präsenz der Städtischen Verkehrspolizei im Ortsbezirk 8 konkret verstärkt?
  7. Wie stellt der Magistrat sicher, dass über die von ihm vorgenommene Höherbewertung von insgesamt 63 Planstellen im Bereich der Verkehrsüberwachung der Städtischen Verkehrspolizei zukünftig eine angemessene Verkehrsüberwachung im Ortsbezirk 9 gewährleistet ist und in welchem Umfang wird die Präsenz der Städtischen Verkehrspolizei im Ortsbezirk 9 konkret verstärkt?
  8. Wie stellt der Magistrat sicher, dass über die von ihm vorgenommene Höherbewertung von insgesamt 63 Planstellen im Bereich der Verkehrsüberwachung der Städtischen Verkehrspolizei zukünftig eine angemessene Verkehrsüberwachung im Ortsbezirk 16 gewährleistet ist und in welchem Umfang wird die Präsenz der Städtischen Verkehrspolizei im Ortsbezirk 16 konkret verstärkt?