Ein Aufzug mitten auf der Bockenheimer Landstraße?
Vorlagentyp: A BFF
Fragen an den Magistrat
1. Welche Fläche zum Warten, Bewegen und Rangieren benötigen Menschen mit Kinderwagen, Zwillingskinderwagen, Rollstühlen, Elektrorollstühlen und Rollatoren nach Ansicht des Magistrats, um sich auf der A-Ebene vor dem Aufzug so positionieren zu können, dass sowohl für sie selbst als auch für aus dem Aufzug Aussteigende und deren erforderliche 90-Grad-Wende vom Aufzug zur Fahrbahn hin (bzw. vice versa) ausreichend Raum vorhanden ist?2. Wie stellt sich der Magistrat die räumliche Organisation vor, wenn zugleich mit den Fahrgästen aus dem bzw. zum Aufzug hin auch die übrigen Passanten, welche die Ampel und Verkehrsinsel lediglich zum Überqueren der Straße nutzen? Insbesondere sei hier - neben mit Einkaufstaschen bepackten Fußgängern - auch an Rad- und Rollerfahrer gedacht, die zu diesem Zweck die Verkehrsinsel nutzen?3. Ist dem Magistrat die für jeden Passanten offensichtliche Tatsache bekannt, dass auf dem Gehweg nördlich der Bockenheimer Landstraße, und hier insbesondere auch westlich der Myliusstraße, die Mehrheit der Radfahrer bereits heute den Gehweg benutzt, weil sie langsamere Radfahrer, die den Radweg benutzen, überholen wollen?4. Ist dem Magistrat einsichtig, dass unter dieser Voraussetzung eine Verschwenkung des Radweges dergestalt, dass er fast genau in den westlich der Myliusstraße verlaufenden Gehweg hineingelenkt wird, dazu führt, dass der Radverkehr endgültig die Fußgänger von ihrem Gehweg verdrängen wird?5. Ist dem Magistrat bekannt, dass Fußgänger und Radfahrer nicht nur in Frankfurt auch dann die Straße überqueren, wenn die Fußgängerampel Rot zeigt, und dass es selbst der klügsten Politik unmöglich ist, die Menschen in ihrer diesbezüglichen Eigenart zu verändern?6. Kann der Magistrat nachvollziehen, dass das Aufzugsgebäude - auch bei verglasten Wänden - für von Westen sich nähernde Autofahrer weitgehend jeden dahinter auf der Verkehrsinsel befindlichen Fußgänger verdeckt (was man z. B. leicht am entsprechend verglasten Aufzug an der U-Bahn-Station Grüneburgweg feststellen kann, wenn man sich diesem mit dem Auto von Norden nähert)?7. Wie schätzt der Magistrat unter den Voraussetzungen der beiden vorgenannten Fragen 5. und 6. die Wahrscheinlichkeit für tödliche Unfälle ein?8. Wie beabsichtigt der Magistrat, sein Aufzugskonzept gegenüber den Angehörigen der möglichen Todesopfer zu rechtfertigen?9. Hat der Magistrat für diese offensichtliche Gefahrensituation eine Risikoanalyse bei einem einschlägig erfahrenen Forschungsinstitut eingeholt, welche die Wahrscheinlichkeit schwerer Unfälle, einschließlich solcher mit Todesfolge, zu beurteilen erlaubt?10. Sofern die Antwort auf die vorstehende Frage 9. "Nein" lautet: Glaubt der Magistrat, selbst die Fähigkeit zur probabilistischen Risikobewertung zu besitzen, und auf welchen nachweislichen Qualifikationen beruht diese Annahme?11. Schon jetzt zieht sich der abendliche Berufsverkehr auf der Bockenheimer Landstraße stadtauswärts - bedingt durch den Rückstau an der Rechtsabbieger-Ampel zur Zeppelinallee - teilweise bis zum Opernplatz hin. Viele Autofahrer nehmen daher bereits heute den Schleichweg durch die Wohnquartiere, hier besonders Grüneburgweg und Siesmayerstraße, um wenigstens einen Teil des Staus zu umfahren? Wie bewertet der Magistrat die erwartbare Situation, dass dieser Ausweichverkehr nach Fertigstellung des verkehrsausbremsenden Aufzugs inmitten der Bockenheimer Landstraße erheblich zunehmen wird, zum Schaden der dortigen Wohnbevölkerung?12. Ist dem Magistrat bekannt, dass die Andienung des REWE-Marktes nicht aus der Myliusstraße heraus erfolgt, weil die Anfahrt über Kleine Wiesenau und Myliusstraße für LKW viel zu schwierig zu bewältigen ist, sondern die LKW von der Bockenheimer Landstraße aus rückwärts in die Myliusstraße bis zum REWE zurückstoßen, was aber nach Errichtung der Aufzuganlage so nicht mehr oder nur sehr erschwert möglich sein wird?13. Ist dem Magistrat bekannt, dass die Behauptung von Vertretern des Verkehrsdezernats, in Berlin gäbe es auch U-Bahn-Aufzüge auf Verkehrsinseln inmitten von Straßen, eine grobe Verfälschung der Tatsachen darstellt, da die besagten Situationen in Berlin sich vollständig von der geplanten Situation auf der Bockenheimer Landstraße unterscheiden, da in Berlin die Verkehrsinseln so dimensioniert sind, dass an beiden Seiten des Aufzuges breite Bürgersteige vorbeiführen? Zum einen, weil diese Verkehrsinseln die Länge eines ganzen Häuserblocks zwischen zwei Querstraßen einnehmen, zum anderen, weil die Fahrbahnen neben den Verkehrsinseln in der Regel einspurige Nebenverkehrsadern sind und dort die Autofahrer, die entlang dieser Verkehrsinseln fahren wollen, aufgrund der davor gelagerten Querstraßen auf den Verkehr achten müssen und daher in der Regel langsam und vorsichtig fahren?14. Ist dem Magistrat bekannt, dass die Technik mittels Linearmotoren frei fahrender Kabinen - wie von den Bürgern Für Frankfurt BFF im Ortsbeirat 2 als Lösung für den U-Bahn-Aufzug an der Station Westend vorgeschlagen - in Deutschland entwickelt wurde und verfügbare serienreife Technik ist, deren erste Erprobung mit von Menschen benutzten Kabinen bereits im Jahr 1974, also vor 56 Jahren funktionierte?15. Ist dem Magistrat bekannt, dass die Linearmotortechnik (auch als Fahrbahn-Wanderfeldtechnik bekannt) wesentlich weniger mechanisch beanspruchte Bauteile benötigt, die Fahrt tatsächlich sogar berührungsfrei magnetfeldgetragen erfolgt, so dass die Defektwahrscheinlichkeit, im Gegensatz zu konventionellen Aufzugssystemen deutlich verringert ist, was sich sowohl in einer höheren Benutzerfreundlichkeit als auch geringeren Wartungskosten äußert?16. Ist dem Magistrat bekannt, dass sich mit einer auf Linearmotortechnik basierenden Aufzugsanlage im laufenden Betrieb eine Energieersparnis von bis zu 60 % im Vergleich zu herkömmlichen Aufzugsanlagen erzielen lässt?