Mögliche Klage gegen § 22 KWG
Vorlagentyp: A FRAKTION
Fragen an den Magistrat
1. Hat die Stadt Frankfurt das oben gezeigte Schreiben des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz vom 16. Mai (Geschäftszeichen 0005-IV-40e-00006#2025-00001)?2. Wie lauten die Antworten des Magistrats auf das oben genannte Schreiben?3. Profitieren die Bürger:innen Ihrer Kommune von der Anzahl kleiner Gruppierungen in der Gemeindevertretung bzw. Stadtverordnetenversammlung und der damit verbundenen Abbildung von gesellschaftlicher und politischer Pluralität in politischen Gremien?4. Auch wenn Koalitionen laut HGO nicht vorgesehen sind, bilden sich Mehrheitsbündnisse in den Gemeindevertretungen bzw. Stadtverordnetenversammlungen und es werden Koalitionsverträge unterzeichnet, was den parlamentarischen Charakter der Gremien unterstreicht. Gibt es in Ihrer Kommune aktuell ein Mehrheitsbündnis, das durch die Mitwirkung von Stadtverordneten von Kleinparteien oder kleinen Listen erst mehrheitsfähig ist?5. Ist durch die zunehmende Zahl an vertretenen Gruppierungen eine Beteiligung von kleinen Gruppierungen bei der Mehrheitsfindung zu beobachten?6. Sind in Ihrer Gemeinde Vertreter:innen kleiner Gruppierungen Mitglied im Gemeindevorstand bzw. Magistrat?6.1 Falls ja: Gibt es darunter hauptamtliche Mitglieder?6.2 Ist die Funktionsfähigkeit des Magistrats dadurch beeinträchtigt?7. Ist in den vergangenen drei Wahlperioden eine Steigerung der Zahl von Anfragen nach § 50 Abs. 2 HGO (= Einrichtung von Akteneinsichtsausschüssen) zu beobachten?7.1 Falls ja: Kann dieser Anstieg konkret beziffert werden?7.2 Wie viele der in den letzten drei Wahlperioden eingerichteten Akteneinsichtsausschüsse wurden auf Antrag einer Fraktion, die lediglich die Mindestgröße einer Fraktion nach Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung, das heißt drei Stadtverordnete, umfasste, eingerichtet?7.3 Wie viele der in den letzten drei Wahlperioden eingerichteten Akteneinsichtsausschüsse wurden auf Antrag einer Fraktion, die größer als die Mindestgröße einer Fraktion nach Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung, das heißt vier und mehr Stadtverordnete, war, eingerichtet?7.4 Welcher Aufwand entsteht der Gemeindeverwaltung durch die Einrichtung von Akteneinsichtsausschüssen? Steht dieser Aufwand generell im Verhältnis zur Ausübung der demokratischen Kontroll- und Überwachungsfunktion, die die Gemeindevertretung bzw. Stadtverordnetenversammlung gemäß § 50 Abs. 2 HGO im Hinblick auf den Gemeindevorstand bzw. den Magistrat durch die Akteneinsicht ausübt?8. Hat sich die zunehmende Zahl der vertretenen Gruppierungen die Länge der Gemeindevertretungs- bzw. Stadtverordnetenversammlungen erhöht?8.1 Falls ja: Kann dies (ggf. anhand von Beispielen) quantifiziert werden?8.2 Falls ja: Konnten Ablauf und Länge der Sitzungen dergestalt durch eine Anpassung der Geschäftsordnung geregelt werden, sodass wichtige Themen behandelt werden können, ohne an Aktualität zu verlieren oder gänzlich "unter den Tisch zu fallen"?9. Ist durch die zuvor genannten Punkte eine vermehrte Belastung der ehrenamtlichen Mandatsträger feststellbar, die signifikant über die Belastung der ehrenamtlichen Mandatsträger:innen in bspw. den 1990er- oder 2000er-Jahren hinausgeht?