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Thema

Fußverkehr

Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Höchst: Überweg Herbesthaler Straße sichern

06.11.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 09.12.2025, OF 1398/6 Betreff: Höchst: Überweg Herbesthaler Straße sichern Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern, die Sperrfläche beim Kiosk Ecke Herbesthaler Straße/Hospitalstraße durch Fahrradbügel zu sichern. Begründung: Die Fläche wird häufig zugeparkt, was den angrenzenden Zebrastreifen schwer einsehbar macht. Der Überweg ist für viele Schüler Teil ihres Wegs zur Robert-Blum-Schule. Hinzu kommt: die Bügel können von Besuchern der Kita und der Behinderteneinrichtung in der ehemaligen Kaserne gegenüber zum Abschließen ihrer Räder genutzt werden. Foto (privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Haushalt 2026 Sossenheim: Baukosten zur Verbesserung des Rad- und Fußgängerweges nach Sulzbach einstellen

06.11.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

Antrag vom 06.11.2025, OF 1329/6 Betreff: Haushalt 2026 Sossenheim: Baukosten zur Verbesserung des Rad- und Fußgängerweges nach Sulzbach einstellen Vorgang: OM 874/21 OBR 6; ST 353/22 Die Unterführung unter der A66 zwischen Sossenheim und Sulzbach ist eine hochfrequentierte Verbindung zwischen dem östlichen Main-Taunus-Kreis und der Stadt Frankfurt, die sowohl zu Fuß als auch per Rad von vielen Menschen täglich genutzt wird. Der momentane Zustand der Unterführung ist ungenügend: die Zufahrt von Sulzbacher Seite ist wenig einsichtig und sehr steil, die Unterführung an sich ist sehr schmal, sodass keine zwei Personen die Fahrräder schiebend begegnen können. Der Ortsbeirat hatte den Magistrat daher schon mehrfach auf die schlechte Fuß-Radwegverbindung zwischen Sossenheim und den angrenzenden Gemeinden hingewiesen (zuletzt durch OM 874 vom 26.10.2021). In seiner Stellungnahme ST 353 vom 14.02.2022 äußert der Magistrat, dass er sich der Auffassung und der Notwendigkeit eines Ausbaus der Unterführung des Ortsbeirats anschließt und bereits mehrere Handlungsträger ihr Mitwirken in der Sache zugesagt haben. Zwischenzeitlich erfolgte eine Beauftragung der RTW-Gesellschaft, die die Umsetzung mit Abstimmung der Gemeinde Sulzbach durchführen soll. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, die Stadtversammlung wird gebeten, entsprechende finanzielle Mittel (Frankfurter Anteil) zum Ausbau der Unterführung per Gitterbrücke (Gitterfläche circa 350 qm) von 3.500 € je qm (lt. Internetrecherche in Zusammenhang mit Bau-, Planungs-, Genehmigungskosten von Fußgängerbrücken) à 1.225.000,00 € in den städtischen Haushalt einzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 874 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 353 Beratung im Ortsbeirat: 6

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Barrierefreien Zugang von der Atzelbergstraße, Höhe Bushaltestelle „Atzelberg Ost“, zum Atzelbergplatz herstellen

04.11.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

Antrag vom 04.11.2025, OF 787/11 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Barrierefreien Zugang von der Atzelbergstraße, Höhe Bushaltestelle "Atzelberg Ost", zum Atzelbergplatz herstellen Vorgang: EA 4/24 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die im östlichen Randbereich des Atzelbergplatzes vorhandene Treppenanlage mit integrierten Rampen wird bis zur Atzelbergstraße (gegenüber der Bushaltestelle "Atzelberg-Ost") weitergeführt. Hierfür werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2027 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Die Umgestaltung des Atzelbergplatzes umfasste barrierefreie Zugänge nördlich des Platzes und in Richtung Osten bis zur Hausnummer Atzelbergplatz 15. Ab der Hausnummer 15, in östlicher Richtung, befinden sich Rampen, welche durch ihre Steilheit nicht barrierefrei sind. Hier ist es sinnvoll, ein durchgängiges Konzept im Zuge der Barrierefreiheit zum Atzelbergplatz zu schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 4 Beratung im Ortsbeirat: 11

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Nidda-Uferweg zwischen blauem Steg und Stichstraße zum Breidensteiner Weg entschärfen und sanieren

01.11.2025 · Aktualisiert: 13.11.2025

Antrag vom 01.11.2025, OF 577/7 Betreff: Nidda-Uferweg zwischen blauem Steg und Stichstraße zum Breidensteiner Weg entschärfen und sanieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Verlauf des Nidda-Uferwegs zwischen Blauem Steg, ab der Bahnunterführung, bis zum Stichweg zum Breidensteiner Weg derart saniert wird, dass der Kurvenverlauf nach der Bahnbrücke durch eine leichte Begradigung entschärft und die gesamte Wegstrecke instandgesetzt wird. Begründung: Dieser Uferweg wird stark frequentiert. Die Kurvenverlauf hinter der Bahnbrücke ist für Fußgänger, besonders für ältere Personen mit Rollatoren, gefährlich, da durch die schlechte Einsehbarkeit die Fahrradfahrer meist zu spät gesehen werden können. Diese Tatsache führt oft zu heiklen Situationen. Der Bodenbelag dieser Strecke des Weges ist mit Schlaglöchern und ausgewaschenen Rinnen nicht nur für Fußgänger, sondern auch für Fahrradfahrer, Kinderwagen und Rollstühle eine holprige Herausforderung, die bei schlechter und feuchter Witterung auf dem ganzen Weg ein enormes Gefahrenpotenzial entwickelt. Die Grundsanierung und eine Entschärfung bringen allen Passanten eine seit langem ersehnte wiedergewonnene Sicherheit beim Nutzen dieses schönen Weges zurück. Rosemarie Lämmer Bürger Für Frankfurt BFF Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

Partei: BFF
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F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Im Zuge der Bewerbung der Stadt Frankfurt als Sitz der neuen Europäischen Anti-Geldwäsche-Behörde AMLA wurde auch ein ba

30.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Frage vom 04.12.2025, F 3674 Im Zuge der Bewerbung der Stadt Frankfurt als Sitz der neuen Europäischen Anti-Geldwäsche-Behörde AMLA wurde auch ein baldiger Neubau der Europäischen Schule und die Bereitstellung eines geeigneten Grundstücks seitens der Stadt in den Bewerbungsunterlagen aufgeführt. Dem Vernehmen nach soll auch eine Frist genannt worden sein, bis zu welcher der Neubau errichtet sein soll. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Welche Frist wurde für den Neubau der Europäischen Schule im Zuge der Ansiedlung der AMLA vereinbart und welche rechtlichen und finanziellen Konsequenzen würden sich aus der Nichteinhaltung dieser Frist für die Stadt Frankfurt ergeben? Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Zum zehnjährigen Bestehen der Städtepartnerschaft zwischen Frankfurt und Philadelphia reiste eine Delegation mit mehr al

30.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Frage vom 04.12.2025, F 3660 Zum zehnjährigen Bestehen der Städtepartnerschaft zwischen Frankfurt und Philadelphia reiste eine Delegation mit mehr als 30 Vertreterinnen und Vertretern von Frankfurt in die USA. Dies sorgte im Nachgang für großes Aufsehen; fragte man sich doch, warum die Delegation so groß und die Kosten entsprechend so hoch sein mussten. Zur Reise selbst legte der Magistrat einen Bericht vor: https://frankfurt.de/aktuelle-meldung/meldungen/erfolgreiche-station-in-philadel phia/. Dieser Link wurde mittlerweile allerdings wieder deaktiviert. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Warum wurde dieser Link beziehungsweise Bericht zu der Philadelphiareise deaktiviert? Antragstellende Person(en): Stadtv. Yanki Pürsün Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Mehr Fahrradbügel auf der linken Fußgängerseite in der FritzReuterStraße

30.10.2025 · Aktualisiert: 11.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7681 entstanden aus Vorlage: OF 1100/9 vom 19.10.2025 Betreff: Mehr Fahrradbügel auf der linken Fußgängerseite in der Fritz-Reuter-Straße Die Fritz-Reuter-Straße wird insbesondere morgens von zahlreichen Schulkindern mit dem Fahrrad genutzt. Viele schließen ihre Fahrräder an den Begrenzungsgittern entlang beider Gehwegseiten an, um anschließend mit der U-Bahn an der Station "Fritz-Tarnow-Straße" ihren Schulweg fortzusetzen. Die rechte Fußgängerseite der Fritz-Reuter-Straße ist deutlich schmaler als die linke. Durch das Abstellen von Fahrrädern an den Gittern wird der Durchgang für Fußgängerinnen und Fußgänger erheblich eingeschränkt. Dies führt dazu, dass Personen mit Kinderwagen, Rollstühlen oder Gehhilfen den Gehweg nicht mehr uneingeschränkt nutzen können. Durch die Installation zusätzlicher Fahrradbügel auf der linken, breiteren Seite kann die Verkehrssituation deutlich verbessert werden. Gleichzeitig sollte das Abstellen von Fahrrädern auf der rechten, schmaleren Seite untersagt werden, um die notwendige Durchgangsbreite zu gewährleisten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. auf der linken, breiteren Fußgängerseite der Fritz-Reuter-Straße in Richtung Eschersheimer Landstraße zusätzliche Fahrradbügel zu installieren; 2. auf der rechten, schmaleren Fußgängerseite das Abstellen von Fahrrädern zu untersagen, um die Barrierefreiheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Die Aufarbeitung der Gefühle der Menschen in der Corona Zeit muss heute zurück stehen. Das Video erklärt die Beteiligung

30.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Frage vom 04.12.2025, F 3654 Die Aufarbeitung der Gefühle der Menschen in der Corona Zeit muss heute zurück stehen. Das Video erklärt die Beteiligung des RegFNP https://youtu.be/mlGEpaq92cY. Unfassbare Zerstörung von Natur, Wald, Kleingärten/Freizeitgärten ist vorgesehen, das Dach der gemeisamen Werte in Gefahr, obwohl Josef kürzlich den Bürgerpreis dazu verliehen hat. Ich frage OB Josef zum neuen RegFNP2025: Werden Sie sich dafür einsetzen, damit die max. Zerstörung, wie Cronberger Anlage 1 und 4 und Grüne Lunge im RegFNP gestrichen werden und sich öffentlcih dazu äussern? Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Dominikanergasse: Durchgang für Fuß- und Radverkehr wieder öffnen

30.10.2025 · Aktualisiert: 10.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7766 entstanden aus Vorlage: OF 1778/1 vom 10.11.2025 Betreff: Dominikanergasse: Durchgang für Fuß- und Radverkehr wieder öffnen Der Magistrat wird gebeten, den Durchgang entlang der Südseite des Dominikanerklosters durch die Dominikanergasse zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Fahrgasse unverzüglich wieder für den Fuß- und Radverkehr freizugeben. Für die Lagerung von Baumaterial und Maschinen ist eine alternative Fläche in der Dominikanergasse zu nutzen, an der ausreichend Platz zur Verfügung steht. Begründung: Die seit Monaten bestehende Sperrung des Durchgangs durch die Dominikanergasse verursacht für zu Fuß Gehende und Radfahrende lange und teils gefährliche Umwege. Die Sperrung ist in dieser Form nicht erforderlich, da an anderer Stelle in der Gasse ausreichend Raum für eine Baustelleneinrichtung vorhanden ist. Eine baldige Wiederöffnung verbessert die Erreichbarkeit der Wohnquartiere in der Altstadt, fördert die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel und stärkt die Aufenthaltsqualität im Stadtzentrum. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Neue StVO - mehr Sicherheit für Schulkinder der Textorschule im Bereich der Gutzkowstraße

30.10.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 30.10.2025, OF 1612/5 Betreff: Neue StVO - mehr Sicherheit für Schulkinder der Textorschule im Bereich der Gutzkowstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf Grundlage der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) und der angepassten Verwaltungsvorschrift geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für Schulkinder der Textorschule im Bereich der Gutzkowstraße, zu prüfen und umzusetzen. Dabei geht es um folgende Maßnahmen: - Einrichtung eines Zebrastreifens im Nahbereich der Schule, - Anbringung von Fahrbahnmarkierungen oder Piktogrammen ("Schule", "Achtung Kinder") zur Erhöhung der Aufmerksamkeit, - ergänzende Maßnahmen zur besseren Einhaltung der bestehenden Tempo-30-Zone (z. B. zusätzliche Beschilderung, Radarfallen oder Tempo Displays). Begründung: Die Textorschule liegt an der Gutzkowstraße nahe des Schweizer Platzes. Diese Straße ist als Schulweg klassifiziert, täglich queren hier zahlreiche Schulkinder die Fahrbahn. Die Gutzkowstraße ist in diesem Abschnitt sehr gerade. Trotz der bestehenden Tempo-30-Zone sind hier viele Fahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs, was für die Grundschulkinder ein hohes Sicherheitsrisiko bedeutet. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Mit der neuen Straßenverkehrsordnung und den angepassten Richtlinien sind nun auch in Tempo-30-Zonen die Anlage von Fußgängerüberwegen und zusätzliche Sicherungsmaßnahmen an Schulwegen ausdrücklich erleichtert möglich. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher, diese neuen rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen und zeitnah geeignete Schritte zur Verbesserung der Schulwegsicherheit im Bereich der Textorschule einzuleiten. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7819 2025 Die Vorlage OF 1612/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 3

Rampe an der Trauerhalle

30.10.2025 · Aktualisiert: 15.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7710 entstanden aus Vorlage: OF 942/3 vom 15.10.2025 Betreff: Rampe an der Trauerhalle Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob an der Trauerhalle am Hauptfriedhof an der linken Seite die Möglichkeit besteht, eine Rampe zu installieren, die es Menschen mit Rollator ermöglicht, ohne großen Umweg in die Trauerhalle zu gelangen. Begründung: Der Zugang zur Trauerhalle ist grundsätzlich barrierefrei, allerdings nur mit einem größeren Umweg. Es wäre gerade für Menschen mit Rollator eine große Erleichterung, wenn ein Treppenaufgang barrierefrei gestaltet werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 3

Ströer-Werbefläche am Merianplatz zugunsten von Baumpflanzungen entfernen

30.10.2025 · Aktualisiert: 15.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7707 entstanden aus Vorlage: OF 934/3 vom 05.10.2025 Betreff: Ströer-Werbefläche am Merianplatz zugunsten von Baumpflanzungen entfernen Vorgang: OM 5368/19 OBR 3; ST 630/20 Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Vergabe der neuen Werberechtsverträge das Votum des Ortsbeirats bezüglich der Werbefläche auf dem Merianplatz zu beachten. Demnach soll nach einstimmig beschlossener Anregung von 2019, OM 5368, die Werbefläche vom bestehenden Ort entfernt werden, da sie enorm in den fußläufigen Verkehr und die Sichtbeziehungen eingreift. Begründung: Die besondere Dringlichkeit der Anregung beruht auf der geplanten Neupflanzung von Bäumen, die an alter Stelle nicht mehr stattfinden kann, aber eine hohe Priorität hat. Die bestehende Werbefläche würde, neben ihres allgemeinen Störfaktors, zusätzlich die Standortsuche erschweren und den Verkehrsfluss behindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5368 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 630

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 3

Baumaßnahmen am Friedhof Hauptportal

30.10.2025 · Aktualisiert: 15.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7712 entstanden aus Vorlage: OF 953/3 vom 20.10.2025 Betreff: Baumaßnahmen am Friedhof Hauptportal Seit einigen Wochen ist der Zugang durch das alte Hauptportal des Friedhofs aufgrund von Wegebaumaßnahmen gesperrt. Gerade für Besucherinnen und Besucher aus dem westlichen Nordend ist das alte Hauptportal die nächste Zugangsmöglichkeit. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, a) wie lange der Zugang durch das alte Hauptportal noch gesperrt sein wird; b) ob die Möglichkeit besteht, während der Baumaßnahme trotzdem einen Zugang für zu Fuß Gehende zu schaffen - zumindest in den Zeiten, in denen an der Baustelle nicht gearbeitet wird? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Maßnahmen zur Beseitigung eines Angstraumes hinter dem Haus Maybachstraße 24

30.10.2025 · Aktualisiert: 15.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7690 entstanden aus Vorlage: OF 1117/9 vom 19.10.2025 Betreff: Maßnahmen zur Beseitigung eines Angstraumes hinter dem Haus Maybachstraße 24 Im öffentlichen Raum hinter dem Haus Maybachstraße 24 mündet der Abgang der Fußgängerbrücke über die Gleise der S6. Der Abgang führt in einen schmalen, nicht einsehbaren Weg, der auf der einen Seite durch die hohe Schallschutzmauer und auf der anderen Seite durch die rückwärtige Fassade des Hauses begrenzt wird. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden wird dieser Bereich von vielen Bürgerinnen und Bürgern als unsicher empfunden. Ursachen hierfür sind weniger eine fehlende Beleuchtung, sondern vielmehr die bauliche Situation: - der verwinkelte Bereich unter der Brücke; - der schmale, kaum einsehbare Raum; - der frei zugängliche Bereich hinter der Brücke, der durch die Schallschutzmauer und die Gebäudefassade begrenzt wird. Diese Gegebenheiten schaffen einen sogenannten Angstraum, der die Nutzung des Fußwegs beeinträchtigt und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum mindert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Zugang unter der Brücke sowie den dahinter anschließenden Raum durch die Errichtung eines Zauns dauerhaft zu schließen, um die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Bodenwelle unter dem Zebrastreifen im Harheimer Weg kurz vor der Galgenstraße

29.10.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 14.12.2025, OF 1198/10 Betreff: Bodenwelle unter dem Zebrastreifen im Harheimer Weg kurz vor der Galgenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten ob man unter dem Zebrastreifen auf dem Harheimer Weg vor der Galgenstraße eine breite Bodenwelle, analog der Eingänge zum Ben-Gurion-Ring herstellen kann. Begründung: Sehr viele Schüler kommen über den Zebrastreifen auf dem Harheimer Weg aus Richtung Galgenstraße in Richtung Ampel zur Schule. Die Abbiegenden Autofahrenden schauen hauptsächlich nur nach links, da dort die Autos herkommen und schauen nicht nach rechts auf den Zebrastreifen. Wenn eine mehrere Meter breite Aufpflasterung, wenn möglich auch noch eingefärbt, unter den Zebrastreifen angebracht wird, erhöht das die Sicherheit der Schulkinder. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Tempo 30 am Internationalen Kinderhaus in der WilhelmLeuschnerStraße/Ecke Wiesenhüttenstraße

28.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7774 entstanden aus Vorlage: OF 1790/1 vom 10.11.2025 Betreff: Tempo 30 am Internationalen Kinderhaus in der Wilhelm-Leuschner-Straße/Ecke Wiesenhüttenstraße Der Magistrat wird gebeten, eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf maximal Tempo 30 am Internationalen Kinderhaus, Wiesenhüttenstraße 15, zum besseren Schutz der Kinder einzurichten, beginnend in der Wilhelm-Leuschner-Straße in Höhe der Hausnummern 69 bis 77 (DGB Haus) bis zur Einmündung in die Wiesenhüttenstraße und links abbiegend im weiteren Verlauf bis zur Einmündung in die Gutleutstraße. Begründung: Das Internationale Kinderhaus (Träger: Evangelischer Verein für Jugendsozialarbeit) ist die einzige offene Freizeit- und Bildungseinrichtung für Kinder im Frankfurter Bahnhofsviertel. Es richtet sich an Mädchen und Jungen im Alter von sechs bis dreizehn Jahren. Das Haus ist als Kindereinrichtung von außen nicht als solche unmittelbar erkennbar, weil es etwas zurückgesetzt liegt und von einem Zaun umgeben ist. Die Autofahrer*innen, die vom Baseler Platz in Richtung Innenstadt fahren, benutzen die Wilhelm-Leuschner-Straße häufig als Rennstrecke, um noch bei Grün über die Kreuzung Wiesenhüttenstraße zu gelangen. In gleicher Weise versuchen die Autofahrer*innen, die vom Untermainkai in die Wiesenhüttenstraße in Richtung Gutleutstraße einbiegen, Rotphasen zu vermeiden. Somit sind Kinder, die vielleicht nicht immer Grünphasen abwarten, um die Wilhelm-Leuschner-Straße bzw. zur anderen Seite die Wiesenhüttenstraße zu überqueren, stark gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Radwegeverbindung Karlstraße auch während Baustellen sichern

28.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7773 entstanden aus Vorlage: OF 1787/1 vom 10.11.2025 Betreff: Radwegeverbindung Karlstraße auch während Baustellen sichern Der Magistrat wird gebeten, die durchgehende Radverkehrsverbindung von der Moselstraße über Karlsplatz und Karlstraße in Richtung Westend und Gallus dauerhaft sicherzustellen - auch während der Bauarbeiten in der Karlstraße, auf dem Karlsplatz und im Umfeld des Hauptbahnhofs. Baustelleneinrichtungen dürfen die Befahrbarkeit der Strecke für den Radverkehr nicht einschränken. Gegebenenfalls sind sichere provisorische Verkehrsführungen einzurichten. Begründung: Die Verbindung Moselstraße - Karlsplatz - Karlstraße ist eine zentrale und stark frequentierte Route des innerstädtischen Radverkehrs. Sie verbindet Sachsenhausen mit dem Bahnhofsviertel und den Stadtteilen Westend und Gallus und ist für viele Berufspendelnde unverzichtbar. Eine Sperrung oder Zweckentfremdung der Radwege als Lagerfläche führt zu gefährlichen Situationen und unzumutbaren Umwegen. Negatives Beispiel ist die Sperrung des Geh- und Radwegs an der Dominikanergasse, die bereits zu erheblichen Behinderungen geführt hat. Eine verlässliche Radverkehrsführung während Bauphasen ist unerlässlich, um die Verkehrswende glaubwürdig zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Unzureichende Baustellenplanung für Radfahrer im Riederwald

28.10.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 12.12.2025, OF 812/11 Betreff: Unzureichende Baustellenplanung für Radfahrer im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Radverkehr im Riederwald während der Bauzeit der A66 und der NMS-Bahn sicherzustellen. Dazu gehört, die Straße Am Erlenbruch, vom FSV-Sportplatz bis zur Wächtersbacher Straße, in beide Richtungen. Außerdem soll die Verkehrsführung durch den Wald, vom Riederbruch bis zur Orber Straße, sichergestellt werden. Wegen der zu erwartenden Bauzeit sind alternative Wege vorzusehen und durch eine ausführliche Beschilderung umzusetzen. (Verbotsschilder alleine sind keine Radwegeplanung) Begründung: Die bisherigen Maßnahmen zur Sicherung des Radverkehrs sind vollkommen unzureichend. Schon bisher waren die Fahrradwege entlang des Erlenbruchs unzureichend. Die Schilder, dass nun Wege gesperrt sind und sich die Radler den Weg durch den Riederwald suchen sollen, helfen auch nicht weiter. Es ist dabei auch nicht hilfreich, dass vom Max-Bromme-Steig aus, kein Übergang über den Erlenbruch möglich ist. Der Weg entlang der Bahnstrecke ist schon heute mit Schlamm bedeckt und somit kaum noch für Radfahrerinnen und Radfahrer nutzbar. Bei beiden Baumaßnahmen ist mit einer mehrjährigen Bauzeit zu rechnen, wodurch eine ordentliche Radwegeführung nicht nur notwendig ist, sondern sich auch lohnen dürfte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Gehwege in und um den Bertha-von-Suttner-Ring wieder instand setzen

28.10.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 28.10.2025, OF 1608/5 Betreff: Gehwege in und um den Bertha-von-Suttner-Ring wieder instand setzen Vorgang: OM 4102/23 OBR 5; ST 2192/23 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Gehwege in und um den Bertha-von-Suttner-Ring wieder instand zu setzen. Begründung: Eine Sanierung der Gehwege und der Fahrbahn im Bertha-von-Suttner-Ring wurde in der ST 2192 für die erste Jahreshälfte 2024 zugesagt. Leider hat sich der Zustand vor Ort noch nicht vollumfänglich verbessert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4102 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2192 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7816 2025 Die Vorlage OF 1608/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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V (Auskunftsersuchen)

Barrierefreiheit an Schulen in Bornheim und Ostend

28.10.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Auskunftsersuchen vom 28.10.2025, V 1299 entstanden aus Vorlage: OF 564/4 vom 20.09.2025 Betreff: Barrierefreiheit an Schulen in Bornheim und Ostend Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Auskunft zu geben: 1. Welche Schulen im Ortsbezirk sind barrierefrei? 2. Welche Maßnahmen sind in welchem Zeitraum geplant, um diese zukünftig herzustellen? 3. Welche Hindernisse stehen diesem Vorhaben gegenüber? Begründung: Eine wohnortnahe Beschulung sollte auch für Kinder möglich sein, die auf eine barrierefreie Schule angewiesen sind. Auch die freie Schulwahl nach der Grundschule sollte nicht daran scheitern dürfen, dass die Schule nicht barrierefrei ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Platz des Riedhofbrunnens aufwerten und als Treffpunkt für Jung und Alt gestalten

27.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7820 entstanden aus Vorlage: OF 1613/5 vom 15.10.2025 Betreff: Platz des Riedhofbrunnens aufwerten und als Treffpunkt für Jung und Alt gestalten Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die ABG den Platz am Riedhofbrunnen instand setzt, insbesondere die defekten Bänke ersetzt und zum Teil davor Tische installiert. Des Weiteren sollen zwei bis drei Sonnenschirme aufgestellt und das erhöhte große Beet, wenn möglich mit kleinen Bäumen bepflanzt werden. Ein Schachtisch und größere Abfallbehälter wären wünschenswert. Wenn die ABG dies ablehnt, sollen diese Maßnahmen, unter Einbeziehung der anwohnenden Jugendlichen, vom Magistrat ausgeführt werden. Begründung: Der Platz am Riedhofbrunnen liegt zwischen dem Seniorenheim und dem Abenteuerspielplatz Wildgarten. Die Lage ist ein idealer Ort, um Jung und Alt zusammenzuführen. Die Jugendlichen haben inzwischen Müll eingesammelt und sind bemüht, den Platz in Ordnung zu halten. Ebenso tragen einige Jugendliche den Senioren die Einkäufe nach Hause und freuen sich, wenn sie dafür ein Stück Kuchen bekommen. Um das Miteinander weiter zu unterstützen, ist der Platz als Treffpunkt ideal und soll dementsprechend gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Baumpflanzung an der Ecke Haeberlinstraße/LandgrafPhilippStraße

27.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7797 entstanden aus Vorlage: OF 1146/9 vom 10.11.2025 Betreff: Baumpflanzung an der Ecke Haeberlinstraße/Landgraf-Philipp-Straße Nachdem der Neubau auf dem Gelände des ehemaligen Gebäudes des Evangelischen Jugendwerks Hessen e. V. auf dem Eckgrundstück Haeberlinstraße/Landgraf-Philipp-Straße fertiggestellt ist, ist jenseits der Grundstücksbegrenzung ein kleiner Eckbereich verblieben, der sich für eine Baumpflanzung anbieten würde. Dieser befindet sich unmittelbar auf der Ecke der beiden genannten Straßen im Bereich des Gebäudes Landgraf-Philipp-Straße 40. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob sich dieser mögliche Baumstandort auf öffentlichem Grund befindet, sich für eine Baumpflanzung eignet und - sofern beides positiv beantwortet werden kann - dort eine Baumpflanzung vorzunehmen. Bilder: A. Rühle Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Zugang zur Hansaallee 86 ermöglichen

27.10.2025 · Aktualisiert: 11.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7670 entstanden aus Vorlage: OF 1262/2 vom 25.09.2025 Betreff: Zugang zur Hansaallee 86 ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich dafür Sorge zu tragen, dass der rückwärtige Zugang zur Liegenschaft Hansaallee 86 an der Stralsunder Straße mit geeigneten Mitteln (z. B. Poller) dauerhaft von parkenden Fahrzeugen frei gehalten wird. Begründung: In der Stralsunder Straße herrscht, bedingt durch die nahegelegene Universität, ein erhöhter Parkdruck. Da der rückwärtige Zugang der Liegenschaft Hansaallee 86 zur Stralsunder Straße nicht an einem Gehweg endet, sondern direkt an der Straße, ist er nicht mehr nutzbar, sobald davor geparkt wird. Besonders Hausbewohner, die einen Rollator nutzen oder mit einem Kinderwagen unterwegs sind, können den Zugang dann überhaupt nicht mehr nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Straßenmarkierung an der Kreuzung Liebigstraße/Friedrichstraße zur Verbesserung der Verkehrssicherheit

27.10.2025 · Aktualisiert: 11.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7668 entstanden aus Vorlage: OF 1257/2 vom 10.10.2025 Betreff: Straßenmarkierung an der Kreuzung Liebigstraße/Friedrichstraße zur Verbesserung der Verkehrssicherheit Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Liebigstraße/Friedrichstraße die Straßenmarkierungen zu überprüfen und so anzupassen, dass für alle Verkehrsteilnehmer klar erkennbar ist, wo das Parken erlaubt ist und wie der Verkehr sicher geführt werden soll. Ziele sollen sein: - Verbesserung der Verkehrssicherheit; - Erhöhung der Übersichtlichkeit im Kreuzungsbereich; - sicheres und barrierearmes Queren der Straße. Begründung: In der Liebigstraße/Ecke Friedrichstraße wurden neue Straßenmarkierungen angelegt. Seitdem ist die Situation dort insbesondere für ältere Menschen, Personen mit Rollator oder Kinderwagen sehr unübersichtlich und beengt. Mit einem Rollator ist es nur schwer möglich, sich zwischen den geparkten Fahrzeugen hindurch zu bewegen und gleichzeitig auf den fließenden Verkehr zu achten. Auch für Personen mit Kinderwagen ist die Querung kaum möglich, ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung gefährlicher Situationen sollte die Markierung an dieser Kreuzung überprüft und angepasst werden, um eine klare Trennung von Park- und Gehbereichen sicherzustellen. Situation im Kreuzungsbereich Liebigstraße/Friedrichstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

V (Auskunftsersuchen)

Sachstand der angedachten verkehrsberuhigten Zone in der Hermannspforte

27.10.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Auskunftsersuchen vom 27.10.2025, V 1307 entstanden aus Vorlage: OF 256/14 vom 12.10.2025 Betreff: Sachstand der angedachten verkehrsberuhigten Zone in der Hermannspforte Vorgang: OM 3065/22 OBR 14; ST 431/23 Der Magistrat wird um Auskunft darüber gebeten, wann mit der in der Stellungnahme vom 10.02.2023, ST 431, versprochenen Aufstellung der Verkehrszeichen 325.1 und 325.2 im Bereich der Hermannspforte zwischen Philipp-Schnell-Straße und Hermannspforte 3 gerechnet werden kann. Begründung: Der Gehweg ist an dieser Stelle zwischen 50 und 105 Zentimeter breit, was für den Fußgängerbegegnungsverkehr, aber auch für Menschen mit Gehilfen bzw. Rollstuhl zu schmal ist. Daher wurde hier der Einrichtung einer kleinen verkehrsberuhigten Zone in der ST 431 zugestimmt, die Umsetzung steht allerdings auch zweieinhalb Jahre später leider noch aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3065 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 431 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 85

V (Auskunftsersuchen)

Fußwegverbindung zwischen Westbahnhof und Schönhofviertel

27.10.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Auskunftsersuchen vom 27.10.2025, V 1304 entstanden aus Vorlage: OF 1266/2 vom 11.10.2025 Betreff: Fußwegverbindung zwischen Westbahnhof und Schönhofviertel Vorgang: OM 7269/25 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, die folgende Möglichkeit für eine bessere Fußwegeverbindung vom Schönhofviertel zum Westbahnhof zu prüfen und zu berichten: Bau einer Gleisüberführung für den Fuß- und Radverkehr zwischen der Brigitte-Frauendorf-Straße und dem Kreuzungspunkt der Verlängerungen von Solmsstraße und Galvanistraße auf Höhe der Adresse Solmsstraße 8. Begründung: Es herrscht Einigkeit, dass die Anbindung für Fußgänger zwischen dem neuen Quartier Schönhofviertel und dem Westbahnhof verbessert werden muss. Zuletzt regte die Anregung OM 7269 des Ortsbeirates 7, wie schon in der Vergangenheit der Ortsbeirat 2, eine dauerhafte Öffnung der bestehenden Verbindung an, die ursprünglich für Mitarbeitende der Deutschen Bahn und der Siemens AG gedacht war. Zwar wäre die begrüßenswerte Öffnung dieses Weges für die Allgemeinheit eine kostengünstigste Variante für eine Fußwegeverbindung, gleichwohl scheint dieser Vorschlag aufgrund schon in der Vergangenheit vorgetragenen baulichen, rechtlichen sowie versicherungstechnischen Hindernissen wenig realistisch. Ebenfalls vergleichsweise kostengünstig könnte alternativ die vorliegend vorgeschlagene Gleisüberführung von der Brigitte-Frauendorf-Straße zur Verlängerung von Solmsstraße und Galvanistraße realisiert werden. Während die Verlängerung der Galvanistraße aktuell nicht öffentlich nutzbar ist, ist die Verlängerung der Solmstraße (bis Solmsstraße 8) aktuell nutzbar und befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt. In der Solmsstraße können die Nutzerinnen und Nutzer eine bestehende Unterführung zum Westbahnhof nutzen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt die entsprechende Initiative des Ortsbeirates 7 und bittet den Magistrat um Umsetzungsprüfung der skizzierten Gleisüberführung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7269

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 14

Bushaltestelle „Rathaus Harheim“

27.10.2025 · Aktualisiert: 15.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7701 entstanden aus Vorlage: OF 252/14 vom 11.10.2025 Betreff: Bushaltestelle "Rathaus Harheim" Der Magistrat wird gebeten, die Erhöhung der Fahrgastwartefläche an der Bushaltestelle "Rathaus Harheim" auf Höhe Alt-Harheim 1 zu beauftragen, um den barrierefreien Ein- und Ausstieg zu gewährleisten. Begründung: Die Bushaltestelle "Rathaus Harheim" in Richtung Maßbornstraße befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Apotheke und wird von den Buslinien 28 und 29 angefahren. Trotz der Absenkungsmöglichkeit der Busse ist der barrierefreie Ein- und Ausstieg an dieser Stelle nicht problemlos möglich und führt regelmäßig zu längeren Haltezeiten oder vereinzelt auch zu Stürzen. Aus diesem Grund bemängeln zahlreiche Fahrgäste und Busfahrer den viel zu niedrigen Bordstein an der Bushaltestelle. Vor allem für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Rollatoren oder Kinderwagen könnte die Erhöhung der Fahrgastwartefläche zu einer deutlich verbesserten Ein- und sichereren Ausstiegsmöglichkeit führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein

V (Auskunftsersuchen)

Wasserlache vor der Buchhandlung Eselsohr dauerhaft verhindern

27.10.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Auskunftsersuchen vom 27.10.2025, V 1303 entstanden aus Vorlage: OF 1241/2 vom 08.10.2025 Betreff: Wasserlache vor der Buchhandlung Eselsohr dauerhaft verhindern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die wiederkehrende Wasserlache an der barrierefreien Gehwegabsenkung vor der Buchhandlung Eselsohr, Am Weingarten/Ecke Wurmbachstraße, dauerhaft zu verhindern. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung einer Bürgerin. Seit der Absenkung des Gehwegs bildet sich im genannten Bereich bei Regen regelmäßig eine größere Wasserlache. Dadurch ist es insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen, Familien mit Kinderwagen oder ältere Menschen nicht möglich, die Straßenseite trockenen Fußes zu wechseln. Dies stellt eine Barriere für den Fußverkehr dar und steht im Widerspruch zu dem Ziel, eine sichere und barrierefreie Infrastruktur im öffentlichen Raum zu schaffen. Eine Prüfung geeigneter Maßnahmen zur Verbesserung der Entwässerung ist daher dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 14

Fußgängerüberweg auf dem Schulweg vor der Kindertagesstätte in Harheim

27.10.2025 · Aktualisiert: 15.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7700 entstanden aus Vorlage: OF 250/14 vom 25.08.2025 Betreff: Fußgängerüberweg auf dem Schulweg vor der Kindertagesstätte in Harheim Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit von Schulkindern in Harheim zu erhöhen und in der Haintalstraße auf Höhe der Hausnummer 1 in unmittelbarer Nähe der Kindertagesstätte einen Fußgängerüberweg aufzubringen, um die Querung der Straße für Schul- und Hortkinder sicherer zu gestalten. Begründung: Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) spielen eine wichtige Rolle für sichere Schulwege, da sie insbesondere Kindern eine klare Orientierungshilfe beim Überqueren einer Straße bieten und Autofahrern signalisieren, dass Fußgänger Vorrang haben. Gespräche mit Harheimer Bürgern, der Kita-Leitung und Erziehern haben ergeben, dass die Verkehrssicherheit in unmittelbarer Nähe der Kindertagesstätte in der Haintalstraße dringend erhöht werden muss. Hier werden etwa 60 Kinder betreut, die zum überwiegenden Teil selbstständig und ohne Aufsicht auf dem Weg zur nachschulischen Betreuung die Straße überqueren müssen. Aus diesem Grund sollte an dieser Stelle ein Fußgängerüberweg aufgebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk 1 sicherstellen

24.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7765 entstanden aus Vorlage: OF 1773/1 vom 10.11.2025 Betreff: Kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk 1 sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) sowie weiteren relevanten Akteuren (z. B. Gesundheitsamt, Ärztekammer, Hochschuleinrichtungen) darauf hinzuwirken, eine ausreichende kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk 1 zu gewährleisten und somit die bestehende Versorgungslücke zu schließen. Begründung: Im gesamten Ortsbezirk beklagen Eltern den schlechten Zugang zu kinderärztlicher Versorgung. So gibt es derzeit in Innenstadt und Altstadt lediglich eine einzige Kinderarztpraxis. Aufgrund der vielen dort wohnenden Kinder sowie der zahlreichen Kindertagesstätten ist die Versorgung unzureichend. Die Kinderärzte in umliegenden Stadtteilen sind bereits stark ausgelastet und nehmen teilweise keine neuen Patienten mehr an. Gerade für Kinder ist eine wohnortnahe medizinische Versorgung mit kindgerechten Wartezeiten wichtig. Kinder erkranken häufig plötzlich, z. B. bei Fieberkrämpfen, Atemnot, allergischen Reaktionen oder Unfällen. Eine kurze Anfahrtszeit kann in solchen Fällen entscheidend sein, um rechtzeitig medizinische Hilfe zu erhalten und Komplikationen zu vermeiden. Ein fester, ortsnaher Kinderarzt ermöglicht eine kontinuierliche Begleitung von Geburt bis Jugendalter. Diese langjährige Beziehung schafft Vertrauen zwischen Arzt, Kind und Eltern. Es fördert ein genaues Wissen über die Krankengeschichte und familiären Hintergründe. Dies erlaubt eine bessere Früherkennung von Entwicklungsstörungen, chronischen Erkrankungen oder psychosozialen Problemen. Die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen (U1 - U11, J1, J2) erfordern eine verlässliche Anbindung an eine Praxis. Bei längeren Wegen sinkt nachweislich die Teilnahmequote an Vorsorge- und Impfprogrammen, was zu Versorgungslücken und erhöhtem Krankheitsrisiko führen kann. Gerade für berufstätige Eltern oder Alleinerziehende ist eine wohnortnahe Praxis logistisch wichtig. Wenn Kinderärzte gut erreichbar sind, reduziert sich die Zahl unnötiger Notaufnahmebesuche in Kliniken. Dies entlastet die stationären Strukturen und senkt die Gesundheitskosten insgesamt. Eine wohnortnahe pädiatrische Versorgung ist auch eine Frage der Daseinsvorsorge. Sie sichert gleiche Gesundheitschancen für Kinder in allen Stadtteilen und verhindert strukturelle Benachteiligungen, insbesondere in sozial schwächeren Gebieten. Kinderärzte sind oft die erste Schnittstelle zu weiteren Fachrichtungen (Logopädie, Ergotherapie, Kinderpsychiatrie, Sozialpädiatrie etc.). Eine wohnortnahe Praxis erleichtert die Koordination und Abstimmung innerhalb dieses Netzwerkes. Eine wohnortnahe kinderärztliche Versorgung ist unverzichtbar für Prävention, Früherkennung, Notfallversorgung und soziale Gerechtigkeit. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden kommunalen Gesundheitsinfrastruktur und trägt entscheidend zur gesunden Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Sonnenschutz für die Berkersheimer Grundschule hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025 (ST 1745)

24.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7759 entstanden aus Vorlage: OF 1166/10 vom 10.11.2025 Betreff: Sonnenschutz für die Berkersheimer Grundschule hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025 (ST 1745) Vorgang: OM 2243/22 OBR 10; OM 3068/22 OBR 10; ST 2710/22; ST 628/23; OM 7245/25 OBR 10; ST 1745/25 Mit Stellungnahme vom 20.10.2025, ST 1745, teilte der Magistrat dem Ortsbeirat 10 mit, dass das Außengelände der Berkersheimer Grundschule auf die Möglichkeit zusätzlicher Verschattungen geprüft wurde. Vor dem Haupteingang sei die Installation eines Sonnenschutzes nicht möglich, weil sich dort die Stellfläche für die Feuerwehr befindet. Es sei daher für die Fläche hinter dem Hauptgebäude die Bestellung eines Starkwindschirms mit Betonsockel in Auftrag gegeben worden. Der Stellungnahme gingen zwei Anregungen des Ortsbeirates 10 voraus, die erste aus dem Mai 2022, sowie eine Stellungnahme des Magistrats aus dem März 2023. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1.⁠ ⁠wieso er für die Beantwortung der Anregung knapp dreieinhalb Jahre braucht; 2.⁠ ob ihm nicht bereits deutlich früher bekannt war, wo sich die Stellfläche für die Feuerwehr befindet; 3. ⁠wenn nein, wieso dies dem Magistrat nicht bekannt war; 4.⁠ ⁠wenn ja, wieso diese Information nicht bereits deutlich früher dem Ortsbeirat 10 mitgeteilt wurde; 5.⁠ ⁠wie er dies vor dem Hintergrund des Brand- und Rettungsschutzes sowie der seit einem Jahr laufenden Schulbauoffensive Frankfurt am Main bewertet. Begründung: Der Ortsbeirat 10 zeigt sich erneut verwundert über die lange Bearbeitungszeit einer seiner Anregungen. Gerade weil der Brand- und Rettungsschutz dem Sonnenschutz vorausgeht, verwundert es, dass diese Anregung eine fast dreijährige Bearbeitung nach sich zog. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2243 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2022, OM 3068 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2710 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 628 Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7245 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025, ST 1745

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Überprüfung der Kleidercontainer im Ortsbezirk auf ordnungsgemäße Anmeldung und Stellplatz

24.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7748 entstanden aus Vorlage: OF 1135/10 vom 03.10.2025 Betreff: Überprüfung der Kleidercontainer im Ortsbezirk auf ordnungsgemäße Anmeldung und Stellplatz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die vielen im Ortsbezirk willkürlich verteilten Kleidercontainer (so beispielsweise an der Endstation der Linie U 5 in Preungesheim unter der Autobahnbrücke) - teilweise ohne Aufdruck von Telefonnummern oder Ansprechpartnern - mit Genehmigung aufgestellt worden sind und gegebenenfalls entfernt werden sollten, weil keine Genehmigungen vorliegen. Begründung: Durch immer mehr - scheinbar ohne Absprache - gestellte Kleidercontainer kommt es vermehrt zu Verschmutzung und Müll vor denselben. Auch stehen sie oft fehl an Plätzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Ernten oder Aufsammeln von Äpfeln auf städtischen Grundstücken in der Gemarkung Berkersheim

24.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7758 entstanden aus Vorlage: OF 1165/10 vom 10.11.2025 Betreff: Ernten oder Aufsammeln von Äpfeln auf städtischen Grundstücken in der Gemarkung Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es in der Gemarkung Berkersheim städtische Grundstücke mit Apfelbäumen gibt, deren Früchte zum Beispiel von Kindergartenkindern aus der Umgebung in kleineren Mengen aufgesammelt oder geerntet werden könnten, um gemeinsam Saft oder Apfelmus herstellen zu können. Begründung: Spazieren Gehende haben darauf aufmerksam gemacht, dass es zwischen Preungesheim, Berkersheim und dem Heilsberg Apfelbäume gibt, die voller Äpfel hängen, die anscheinend nicht abgeerntet werden. Laut dem zuständigen Ortslandwirt gibt es neben vielen privaten Eigentümern auch Streuobstwiesen in städtischem Besitz. Es wäre schade, wenn dieses Obst ungenutzt verkommt. In Hessen gibt es bereits die Aktion "Gelbes Band", mit dem Besitzerinnen und Besitzer von Obstbäumen signalisieren können, dass das Obst für die Allgemeinheit zum Abernten freigegeben ist. Vielleicht wäre das auch an dieser Stelle eine Möglichkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Gefährliche, unübersichtliche Baustellenbegrenzung und Ampelregelung vor dem Hilgenfeld

24.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7750 entstanden aus Vorlage: OF 1153/10 vom 10.11.2025 Betreff: Gefährliche, unübersichtliche Baustellenbegrenzung und Ampelregelung vor dem Hilgenfeld Der Magistrat wird gebeten, 1. die sehr gefährliche, da unübersichtliche, teils unnötige Baustellenbegrenzung und Ampelregelung vor dem Hilgenfeld für Fußgänger umgehend übersichtlicher und ganzheitlich sicherer zu gestalten; 2. künftig grundsätzlich alle Baustelleneinrichtungen im Ortsbezirk 10 auf die Verkehrssicherheit zu überprüfen und angemessen auszurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Bäume entlang Verbindungsweg zwischen Woogstraße und Unterführung Niedwiesenstraße anpflanzen (parallel zur S6 Strecke)

24.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2006 Betreff: Bäume entlang Verbindungsweg zwischen Woogstraße und Unterführung Niedwiesenstraße anpflanzen (parallel zur S6 Strecke) Vorläufige Stellungnahme: In dieser Angelegenheit besteht noch ämterübergreifender Abstimmungsbedarf. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7331

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Betonpoller in der Innenstadt entfernen

24.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7772 entstanden aus Vorlage: OF 1784/1 vom 08.11.2025 Betreff: Betonpoller in der Innenstadt entfernen Der Magistrat wird gebeten, die Betonpoller in der Innenstadt, insbesondere an den Orten Hauptwache, Freßgass' und Opernplatz, zu entfernen und durch moderne Terrorsperren zu ersetzen, die ihre Funktion wieder erfüllen und sich gut in das Stadtbild einfügen. Begründung: Die bestehenden Betonpoller wurden vor vielen Jahren als Maßnahme zur Terrorabwehr installiert. Ihr Zweck besteht darin, das unbefugte Einfahren von Fahrzeugen in Fußgängerzonen zu verhindern und so die Sicherheit von Passantinnen und Passanten zu gewährleisten. In ihrer aktuellen Anordnung erfüllen die Poller diese Funktion jedoch nicht. Aufgrund der bestehenden Abstände und Positionierung ist es selbst größeren Fahrzeugen möglich, die Poller zu umfahren, wodurch der beabsichtigte Schutzeffekt weitgehend aufgehoben wird. Zudem entsprechen die vorhandenen Poller nicht mehr den geltenden Sicherheitsanforderungen für Terrorabwehrsperren. Darüber hinaus beeinträchtigen die massiven, grauen Betonblöcke das Stadtbild erheblich. Sie tragen zu einer Verringerung der Aufenthaltsqualität und der gestalterischen Attraktivität der Frankfurter Innenstadt bei. Bei der Installation von modernen Terrorabwehrsperren ist in Zukunft darauf zu achten, dass sie sich in das Stadtbild einfügen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Landstrom statt Dieselgestank am Mainkai

24.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7769 entstanden aus Vorlage: OF 1781/1 vom 10.11.2025 Betreff: Landstrom statt Dieselgestank am Mainkai Vorgang: V 1103/25 OBR 1; ST 1458/25 Der Magistrat wird gebeten, in Bezug auf die Stellungnahme vom 05.09.2025, ST 1458, Folgendes umzusetzen: 1. Es sollen maximal drei Liegeplätze mit Landstromversorgung entlang des Mainufers vorgesehen werden. 2. Für logistische Tätigkeiten wie das Ein- und Ausladen sollen außerhalb des Erholungsbereichs am Mainufer andere Liegeplätze genutzt werden. 3. Zudem sollen beliebte Ausflugsziele am Mainufer wie beispielsweise das Main Nizza von Liegeplätzen verschont bleiben. 4. Es soll geprüft werden, ob die begehrten Liegeplätze am Mainufer höher bepreist werden können als Liegeplätze an anderen Orten im Stadtgebiet. Begründung: Die Stellungnahme vom 05.09.2025, ST 1458, zeigt, dass im Jahr 2024 nur an 15 Tagen im Jahr mehr als drei Flusskreuzfahrtschiffe/Hotelschiffe in Frankfurt geankert haben. Konzepte zum Landstrom in den letzten Jahren zeigten deutlich, dass eine Einrichtung von fünf Ladeplätzen erheblich mehr Kosten verursachen würden als eine reduzierte Variante. Da die Einnahmen aus den Liegeplätzen keine großen Investitionen rechtfertigen, soll der Magistrat eine möglichst günstige, robuste, effiziente und wirtschaftlich tragfähige Lösung für den Landstrom wählen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2025, V 1103 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1458

M (Vortrag des Magistrats)

Umgestaltung der Frankenallee im Abschnitt zwischen Fischbacher Straße und Schloßborner Straße (3. Bauabschnitt) hier: Vorlage zur Freigabe der Vorplanung sowie der Planungsmittel für die weiterführende Planung

24.10.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 24.10.2025, M 156 Betreff: Umgestaltung der Frankenallee im Abschnitt zwischen Fischbacher Straße und Schloßborner Straße (3. Bauabschnitt) hier: Vorlage zur Freigabe der Vorplanung sowie der Planungsmittel für die weiterführende Planung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 26.03.2015, § 5789 I. Der Planung zu dem 3. Bauabschnitt der Umgestaltung der Frankenallee zwischen Fischbacher und Schloßborner Straße und der Einmündungen der angrenzenden Straßen wird entsprechend der Plananlage zugestimmt. II. Die für die weiterführende Planung erforderlichen Mittel in Höhe von 865 T€ werden bewilligt und freigegeben. III. Es dient zur Kenntnis, dass a) Planungsmittel in Höhe von 440 T€ in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.005208 "Frankenallee 3.BA" zur Verfügung stehen, b) bereits Planungsmittel in Höhe von ca. 78 T€ für den 3. Bauabschnitt verausgabt wurden; c) die Deckung der darüber hinaus erforderlichen Mittel i. H. v. 347 T€ über die Projektdefinition 5.006295 Schöneres Frankfurt, Produktgruppe 13.01 erfolgt, d) die geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme sich auf ca. 9,50 Mio. € belaufen. IV. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf Grundlage der Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen. b) eine Bau- und Finanzierungsvorlage zu erarbeiten und zur Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. V. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass a) die Planung vorsieht, die 220 m² große, im Privateigentum der Kirchengemeinde St. Maria-Hilf stehende Fläche im Gehwegbereich mit einzubeziehen. Nähere Abstimmungen mit dem Eigentümer erfolgen in den weiteren Planungsschritten. b) die Sanierung der beidseitigen Gehwege inklusive Beleuchtung (4. Bauabschnitt) im Rahmen des 3. Bauabschnitts umgesetzt wird, wie bereits bei den vorangegangenen Bauabschnitten geschehen. Begründung: A. Zielsetzung Die Umgestaltung der Frankenallee wurde 2011 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2011, § 9523 (M 19)) in das Programm "Schöneres Frankfurt" aufgenommen. Ziel war und ist es, das hohe Potenzial der Grün- und Erholungsflächen im dicht bebauten Gallus besser nutzbar zu machen. Der zentrale Alleenbereich der Frankenallee zwischen Fischbacher und Schwalbacher Straße wurde bereits von 2007 bis 2009 im Rahmen des Programms "Soziale Stadt Gallusviertel" aufgewertet (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2007, § 1669 (M 8)). Diese Maßnahme diente als Pilotprojekt für das Gesamtraumkonzept zur Umgestaltung der Frankenallee und fand positive Resonanz in der Stadtteilöffentlichkeit. Die Fortsetzung der Umgestaltung bis zur Eisenbahnüberführung Galluswarte (2. Bauabschnitt) wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012, § 2389 (M 205) eingeleitet und von 2016 bis 2017 umgesetzt. Grundlage hierfür war die Bau- und Finanzierungsvorlage der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 26.03.215, § 5789 (M 37). In diesem Zuge wurden auch die Gehwege der ersten beiden Abschnitte inklusive Beleuchtung erneuert. Die vorliegende Magistratsvorlage stellt die Vorplanung für den 3. Bauabschnitt der Frankenallee zwischen Fischbacher und Schloßborner Straße vor. Hauptziel ist die konsequente Fortführung der gestalterischen und funktionalen Ansätze der vorherigen Abschnitte, um die Aufenthaltsqualität und Fußgängersicherheit zu verbessern sowie eine klimagerechte Gestaltung und Belebung der Grünflächen zu realisieren. So soll eine einheitliche stadträumliche Gestaltung der Frankenallee zwischen Eisenbahnüberführung Galluswarte und Homburger Damm erreicht werden. Die Planung berücksichtigt Erfahrungen aus früheren Umsetzungen sowie Erkenntnisse aus der umfassenden Anwohnerbeteiligung und Abstimmungen mit dem Ortsbeirat 1, der die Vorplanung 2023 einstimmig befürwortet hat. Die Umgestaltung des Frei- und Straßenraums der Frankenallee im 3. Bauabschnitt ist ein Kooperationsprojekt des Stadtplanungsamtes mit dem Grünflächenamt und dem Amt für Straßenbau und Erschließung im Rahmen des Programms "Schöneres Frankfurt". B. Alternativen Die vorliegende Magistratsvorlage setzt die genannten früheren Beschlüsse zur Umgestaltung der Frankenallee grundsätzlich fort und verfolgt deren Kernziele: die Steigerung der Aufenthaltsqualität, die Aufwertung der Grünflächen und die Förderung des Fußverkehrs. Der Entfall der Fortsetzung würde somit einen erheblichen Bruch im Gesamtbild der Frankenallee bedeuten. C. Lösung 1. Ausgangssituation und Bestand Die Frankenallee erschließt und verbindet den nördlichen Teil des Stadtteils Gallus in Ost-West-Richtung. Der geplante 3. Bauabschnitt der Umgestaltung schließt direkt an die neugestalteten Grünflächen am Platz vor der Friedenskirche sowie an die erneuerten Gehwege am Knotenpunkt Frankenallee / Sodener Straße an. Der Planungsbereich erstreckt sich von dort westwärts entlang der Frankenallee bis zur Schloßborner Straße und umfasst die Gehwege auf beiden Seiten, Knotenpunkte sowie Einmündungen von Seitenstraßen. Am Ende des Planungsbereichs, am Knotenpunkt Frankenallee / Schloßborner Straße, befindet sich ein geplanter Vorplatz vor der Fuß- und Radwegunterführung Homburger Damm. Die Gestaltung des Vorplatzes als begrünter Aufenthaltsbereich ist Teil des Projekts "Neubau Geh- und Radweg zwischen Frankenallee und Schmidtstraße mit Eisenbahnüberführung EÜ Frankenallee" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021, § 391 (M 83)) und soll im Zuge dieses Projektes umgesetzt werden. Die Frankenallee birgt durch ihre großen, alten Bäume im Mittelstreifen ein wertvolles Freiraumpotenzial. Im 3. Bauabschnitt ist der grüne Mittelstreifen jedoch derzeit in mehrere Teile zerschnitten und weist deutliche Defizite auf: Rasenflächen sind abgenutzt, Pflanzflächen sind überaltert und die Randeinfassungen sind beschädigt. Um diese Freiflächen wieder aufzuwerten, sind der nachhaltige Schutz der alten Bäume und eine klimawandelangepasste Neugestaltung der Pflanzflächen dringend notwendig. Der Alleenbereich bietet derzeit wenig Aufenthaltsqualität, eingeschränkte Sicht und schlechten Zugang zu den wenigen Sitzelementen. Zudem ist die Bewegung für Fußgänger zwischen den einzelnen Grüninseln erschwert und die gesamte Wegeführung unübersichtlich. Im Planungsgebiet des 3. Bauabschnitts wandelt sich die Nutzungsstruktur und der städtebauliche Charakter der Frankenallee. Im Unterschied zu den zentralen, bereits umgestalteten Bereichen dominiert hier die Wohnnutzung. Die vorhandenen öffentlichen Einrichtungen - darunter Gemeindeund Kindertageseinrichtungen der Kirchen, das Seniorenbegegnungs- und Servicezentrum Gallus sowie das Quartiersmanagement Gallus - sind auf die Bedürfnisse der direkten Anwohnerschaft ausgerichtet. Darüber hinaus prägen mehrere Bau- und Flächendenkmäler den Planungsbereich, wie die denkmalgeschützten Gebäude der Friedens- und Maria-Hilf-Kirche sowie die alte und neue Hellerhofsiedlung. Die Gehwege nördlich und südlich der Frankenallee sind erneuerungsbedürftig. Ihre Beläge sind überaltert, und weder die Fußgängerüberwege noch die Gehwege entsprechen den aktuellen Anforderungen an die Barrierefreiheit. Zudem ist die Radverkehrsführung unklar und die Straßenbeleuchtung veraltet. 2. Gestaltung Alleenbereich: 2.1 Leitidee der Planung - zusammenhängende Stadtpromenade Die vorliegende Planung führt die fragmentierten Grünstrukturen zu einer zusammenhängenden Stadtpromenade zusammen. Dabei werden die einzelnen Grünflächen und angrenzenden Nutzungen durch differenzierte Wegbeziehungen miteinander verbunden. Hierdurch sollen die Erhaltung und Sicherung der Freiräume, die Förderung der Aufenthaltsqualität und Fußgängerfreundlichkeit sowie eine klimaangepasste Gestaltung als wichtige Ziele gleichzeitig realisiert werden. Die Planung gliedert sich zur Erreichung dieser Ziele in drei Hauptbereiche mit folgenden Ansätzen: · Die Grünflächen des Mittelstreifens: die breite, innenliegende Promenade wird fortgeführt. Schutzmaßnahmen für die Pflanzflächen sowie trockenheitsresistente Bepflanzungen unter den Bäumen sind vorgesehen. Ergänzend sind Aufenthaltsflächen mit Sitzgelegenheiten und eine neue Beleuchtung entlang der Promenade geplant. · Plätze mit Aufenthaltsbereichen: Kreuzungsbereiche und Querungen werden zu gestalteten Begegnungs- und Aufenthaltsbereichen aufgewertet. Inselköpfe werden vergrößert, um mehr Raum für Aufenthalt und Begrünung zu schaffen und das Überqueren der Fahrbahn zu erleichtern. Analog zu den bisherigen Bauabschnitten erhalten die Aufenthaltsbereiche besondere Qualitäten durch farbliche Gestaltungselemente, die sich an den angrenzenden Nutzungen und Raummerkmalen orientieren. · Gehwege: Ein wesentlicher Schwerpunkt der Planung ist die Förderung des Fußgängerverkehrs durch sichere Wegebeziehungen innerhalb und zwischen den Grünflächen sowie auf den Gehwegen der Frankenallee. Hierbei werden aktuelle Anforderungen an die Barrierefreiheit integriert und eine neue Beleuchtung vorgesehen. 2.2 Gestaltung und Ausbau der grünen Freiräume des Mittelstreifens Im Mittelpunkt der Mittelstreifen-Gestaltung steht der langfristige Schutz und Erhalt der ausgewachsenen Alleebäume und Pflanzflächen. Die bestehende Baumallee und Grünflächen werden bewahrt, bei Bedarf ergänzt und die Grünstreifen unter den Bäumen an mehreren Stellen zur Klimaanpassung zusammengefasst. Die Planung führt die innenliegende Promenade in den Grünflächen des Mittelstreifens fort. Diese Promenade besteht, analog zu den vorherigen Bauabschnitten, aus zwei Meter breiten Allwetterstreifen aus Natursteinpflaster und wassergebundenen Wegen. Die Breite der wassergebundenen Wege wird im 3. Bauabschnitt auf 2,5 Meter halbiert. Diese Reduzierung dient zum einen der Optimierung des Wurzelraums des alten Baumbestandes und zum anderen der Sicherung der vorhandenen, intakten breiten Rasenflächen. Entlang der Promenadenwege ist eine abwechslungsreiche Randbepflanzung vorgesehen. Für Aufwertung der Aufenthaltsqualität sind, analog zu den ersten beiden Bauabschnitten, zahlreichen Sitzbänken in der Promenade geplant. Eine Beleuchtung entlang des Promenadenweges ist ebenfalls vorgesehen, um das Sicherheitsempfinden der Passanten zu unterstützen. Der Spielplatz In der Freirauminsel 2, gelegen zwischen den Kreuzungsbereichen Frankenallee / Rebstöcker Straße und Frankenallee / Schloßborner Straße ist die Anlage eines Spielplatzes geplant. Der geplante Spielbereich ersetzt den Spielplatz vor dem Durchstich, welcher im Zuge des Projektes "Neubau Geh- und Radweg zwischen Frankenallee und Schmidtstraße mit Eisenbahnüberführung EÜ Frankenallee" des ASE entfallen ist. Der Spielplatz ist als durchgehende Seilspielanlage konzipiert, die sich entlang der Wegverbindung über die gesamte Länge der Freirauminsel erstreckt. 2.3 Gestaltung der Aufenthaltsbereiche im Mittelstreifen In Fortführung des Raumkonzepts der vorherigen Bauabschnitte sollen auch im 3. Bauabschnitt die Inselköpfe zu Platzbereichen umgestaltet werden. Die Inselköpfe werden vergrößert, um zusätzliche Aufenthalts- und Grünflächen zu schaffen und Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu erleichtern. Um den unverwechselbaren Charakter der Frankenallee zu betonen und eine erkennbare Einheit im Stadtraum zu bilden, wird die Gestaltung der sich jeweils gegenüberliegenden Inselköpfe - wie bereits in den vorangegangenen Bauabschnitten - einem gemeinsamen Thema mit Bezug zur unmittelbaren Umgebung gewidmet. Eine Differenzierung zwischen den einzelnen Inselkopfpaaren erfolgt durch den Einsatz von farbigen, themenbezogenen Gestaltungselementen. Zusätzlich werden taktile Bodenindikatoren als Querungshilfen in die Beläge der Kopfenden und Plätze innerhalb des Mittelstreifens integriert. Platz gegenüber Langenhainer Straße Auf Höhe der Langenhainer Straße werden die beiden Inselköpfe in die durchgehende Promenade integriert. Die Schließung der Wendemöglichkeit für den Kfz-Verkehr an dieser Stelle basiert auf einer Verkehrszählung und wurde durch das Straßenverkehrsamt geprüft sowie von der KGV (Sitzung 04/2019) beschlossen. Für den Radverkehr wird eine direkte Querung der Platzfläche mit geplanten Absenkungen ermöglicht. Die Platzgestaltung nimmt Bezug auf die unmittelbare Umgebung und thematisiert das angrenzende Flächendenkmal Hellerhofsiedlung. Darüber hinaus werden, auf Wunsch der Seniorinnen und Senioren der benachbarten Begegnungsstätte, geschützte Sitzmöglichkeiten sowie Seniorenfitnessgeräte mit Trimmpedalen vor den Sitzbänken auf dem Platz vorgesehen. Vorplatz vor der Kirche St. Maria-Hilf am Knotenpunkt Frankenallee/ Rebstöcker Straße Es ist beabsichtigt den Vorplatz vor der Kirche St. Maria-Hilf im Rahmen der Umgestaltung des 3. Bauabschnittes neu zu gestalten, wobei auch die im Privateigentum der Kirchengemeinde St. Maria- Hilf stehende Fläche von 220 m² in das Plangebiet einbezogen werden soll. Der derzeit steinerne Platz soll großflächig begrünt und aufgewertet werden. Die Begrünung des Platzes ist ein Beitrag zur aktuellen Notwendigkeit der stadtklimatischen Anpassung und entspricht dem mehrfach geäußerten Wunsch des Ortsbeirates 1, den öffentlichen Raum vor der Kirche aufzuwerten. Die weiteren Schritte und Planungsmaßnahmen werden im nächsten Planungsschritt geklärt. 3. Gestaltung der Verkehrsflächen 3.1 Verkehrsflächenaufteilung Die bestehende Verkehrsführung und das Tempolimit von 30 km/h bleiben erhalten. Zur Verkehrsberuhigung werden die Fahrbahnen auf 3,50 m bis 4,00 m verengt. Wo bauliche Zwangspunkte es zulassen, sind in der Planung zudem Fahrbahnanhebungen in den Kreuzungs- und Einmündungsbereichen vorgesehen. Der Radverkehr wird künftig auf der Fahrbahn geführt, wodurch der vorhandene Radweg im Gehwegbereich entfällt, um Konflikte mit Fußgängern zu vermeiden. Zusätzlich werden markierte und beleuchtete Fußgängerüberwege die Schulwege entlang der Frankenallee sichern. Als Weiteres ist ein umfassender Umbau des Knotens Frankenallee/Rebstöcker Straße geplant, um die Verkehrsberuhigung zu unterstützen. Hierzu wird die Fahrbahn im Knotenbereich verschmälert, angehoben und neu befestigt. 3.2 Gehwege Die Planung sieht eine Erneuerung der Gehwegoberflächen im Planungsbereich vor. Gehwege in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie an untergeordneten Querungen des Grünen Mittelstreifens werden verbreitert. Dies ermöglicht größere Sichtfelder, eine klare Gehwegführung und sichere Querungsmöglichkeiten für Fußgänger. Aktuelle Anforderungen an die Barrierefreiheit werden umfassend integriert, einschließlich taktiler Leitsysteme und abgesenkter Borde an allen Querungen. 3.3 Ruhender Verkehr Die Planung sieht Längsparkplätze in Parkbuchten vor, die durch Gehwegvorziehungen eingefasst sind, wobei dabei einige Stellplätze entfallen. Schrägparkstände am Mittelstreifen werden zugunsten des Baumschutzes zurückgebaut und, wo möglich, durch Längsparkstände ersetzt. In der Nähe des Seniorenzentrums und der Kirche St. Maria-Hilf sind Behindertenparkplätze geplant. Zusätzlich ist vor der Kirche eine Ladezone vorgesehen. Insgesamt werden durch die Neuplanung 141 reguläre Stellplätze bereitgestellt, verglichen mit derzeit 218. 4. Beleuchtung Das in den ersten beiden Bauabschnitten umgesetzte Beleuchtungskonzept für die Promenade und die Gehwege wird im 3. Bauabschnitt fortgeführt. Die Beleuchtungsanlagen werden dem Stand der Technik angepasst. Die Verkehrssicherheit an Kreuzungen, Kopfpunkten und markierten Fußgängerüberwegen wird durch den Einsatz eines weiteren Leuchtentyps zusätzlich erhöht. 5. Technischen Einbauten Punktuelle Verlagerungen und Freistellungen von technischen Einbauten sind in die Planung zur Sicherung der Sicht- und Fußwegachsen vorgesehen. Unterflurcontainer Altglascontainer werden analog zu den ersten beiden Bauabschnitten, außerhalb des grünen Mittelstreifens versetzt. Sie werden an zwei Standorten - an den Einmündungen der Rebstöcker Straße und der Sodener Straße - unterirdisch hergestellt. Die aufgrund der dichten Versorgungsleitungen unvermeidlichen Anpassungen an diesen Standorten, einschließlich eventuell notwendiger Trassenverlegungen, werden im Rahmen der weiteren Planung mit den Versorgungsträgern abgestimmt. D. Kosten 1. Investitionsbedarf: Der Gesamtinvestitionsbedarf beläuft sich gemäß Kostenschätzung auf 9.506.905 €. Dieser setzt sich zusammen aus 8.642.188 € Baukosten und 864.717 € Baunebenkosten (Planung, Gutachten, baubegleitende Baunebenkosten). Honorar LPH 1- 8, Honorarzone IV, Mindestsatz 551.081,20 € Kosten Vermessung, erforderliche Gutachten, Kampfmittelsondierung 54.522,99 € Aufrundung und Unvorhergesehenes ca. 20 % 121.126,84 € Mehrwertsteuer 19% 138.084,59 € Planungsmittel gesamt 864.845,62 € Planungsmittel gerundet 865.000,00 € Die Mittel in Höhe von 440 T€ stehen zur Verfügung in: Produktgruppe: 13.01 Projektdefinition: 5.005208 Frankenallee 3. BA Weitere Mittel in Höhe von 347 T€ stehen zur Verfügung in: Produktgruppe: 13.01 Projektdefinition: 5.6295 Schöneres Frankfurt 2. Finanzierungsbedarfszeitraum der Planungsmittel mit Angabe der Jahresraten: Bis zum 31.05.2025 bereits verausgabt 78.400 € 2025: 70.000 € 2026: 150.000 € 2027: 200.000 € 2028 366.600 € Gesamt 865.000 € Anlage 1_Uebersichtsplan_Stadtgrundkarte_1_5000 (ca. 1,9 MB) Anlage 2_Frankenallee_Vorentwurf (ca. 1,6 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.11.2025, NR 1438 Antrag vom 23.11.2025, OF 1815/1 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.01.2011, M 19 Vortrag des Magistrats vom 14.09.2012, M 205 Vortrag des Magistrats vom 20.02.2015, M 37 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 29.10.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: 1. Der Vorlage M 156 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1438 wird zurückgewiesen. 3. Die Vorlage OF 1815/1 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Kenntnis) 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.11.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 156 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1438 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1438) sowie FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 156 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1438, NR 1438 = Annahme) AfD (M 156 und NR 1438 = Annahme) FRAKTION (M 156 = Annahme, NR 1438 = Ablehnung) Gartenpartei (M 156 und NR 1438 = Ablehnung) 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.12.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 156 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1438 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1438) sowie FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 156 und NR 1438 = Annahme) ÖkoLinX-ELF (M 156 = Annahme, NR 1438 = Ablehnung) 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 156 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1438 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1438) sowie FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 156 und NR 1438 = Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (M 156 = Annahme, NR 1438 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 156 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1438, NR 1438 = Annahme) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO II, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 156 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1438 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1438) sowie FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 156 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1438 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1438) sowie FDP und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6981, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 10-51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Die Wegstrecke Nußzeil vor dem Eschersheimer Friedhof auch sanieren!

23.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7794 entstanden aus Vorlage: OF 1142/9 vom 11.11.2025 Betreff: Die Wegstrecke Nußzeil vor dem Eschersheimer Friedhof auch sanieren! Die gesamte Wegstrecke der Nußzeil ist nach den Baumaßnahmen der Main-Weser-Bahnstrecke wiederhergestellt worden. Lediglich ein kleiner Abschnitt vor dem Eschersheimer Friedhof ist nicht geteert und eine Holperpiste. Insbesondere durch Rollsplitt u. ä. ist dies vor allem für Radfahrende gefährlich. Der Magistrat wird daher gebeten, für eine Wiederherstellung des letzten Straßenzuges zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Wiederherstellung des Friedhofs Eschersheim

23.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7795 entstanden aus Vorlage: OF 1144/9 vom 12.11.2025 Betreff: Wiederherstellung des Friedhofs Eschersheim Im Zuge des Ausbaus der S 6-Strecke wurde der Friedhof Eschersheim stark in Mitleidenschaft gezogen. Für die Baumaßnahmen musste die westliche Friedhofsmauer entfernt werden. Laut Mitteilung des Grünflächenamts vom 18.11.2021 war vorgesehen, die alte Mauer durch eine moderne und begrünte Schallschutzmauer zu ersetzen. Der derzeitige Zustand entspricht diesem Ziel jedoch nicht: Aktuell besteht die Begrenzung aus einer grünen Schallschutzwand mit einer vorgelagerten Seilabsicherung entlang der Mauer. Diese provisorische Lösung ist weder optisch ansprechend noch einem Friedhof als würdiger Ort des Gedenkens angemessen. Darüber hinaus musste im Rahmen der Baumaßnahmen das barrierefreie Toilettengebäude an der Ecke zur Kobbachstraße abgerissen werden. Ersatzweise wurden mobile Container aufgestellt, die nicht barrierefrei sind. Dieser unhaltbare Zustand besteht bis heute fort, obwohl die Bauarbeiten an der Bahnstrecke seit Monaten abgeschlossen sind. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. das barrierefreie Toilettengebäude am Friedhof Eschersheim zeitnah neu zu errichten und in der Zwischenzeit die temporären Toilettencontainer auch außerhalb von Beerdigungen zu öffnen; 2. die westliche Begrenzung des Friedhofs zur Bahnlinie hin in einen würdigen und dem Ort angemessenen Zustand zu versetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Maßnahmen gegen erhöhte Geschwindigkeit in der Sindlinger Bahnstraße

21.10.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7733 entstanden aus Vorlage: OF 1365/6 vom 08.11.2025 Betreff: Maßnahmen gegen erhöhte Geschwindigkeit in der Sindlinger Bahnstraße Es wird immer wieder von Geschwindigkeitsübertretungen auf der Sindlinger Bahnstraße insbesondere im Bereich zwischen dem Zeilsheimer Bahnhof und Sindlinger Bahnhof und am Richard-Weidlich-Platz berichtet. Dort befinden sich mehrere Übergänge, die von vielen Kindern auf dem Schulweg sowie von älteren Personen genutzt werden. Besonders im Bereich des Richard-Weidlich-Platzes wird immer wieder von gefährlichen Situationen durch Geschwindigkeitsübertretung berichtet. Schon mehrmals wurde - auch durch den Ortsbeirat - um wirksame Maßnahmen zur Geschwindigkeitskontrolle gebeten. Es ist bekannt, dass das Personal für regelmäßige Kontrollen begrenzt ist. Daher könnte der temporäre Einsatz eines mobilen Geschwindigkeitsmessanhängers (Enforcement Trailer) eine geeignete Lösung darstellen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Sindlinger Bahnstraße - insbesondere im Bereich zwischen dem Zeilsheimer Bahnhof und Sindlinger Bahnhof/Richard-Weidlich-Platz - zu prüfen und umzusetzen, beispielsweise temporäre Enforcement Trailer oder auch permanente Einrichtungen. Begründung: Viele Anwohnerinnen und Anwohner, sowohl Schulkinder als auch Senioren, fühlen sich durch den viel zu schnellen Verkehr verunsichert und gefährdet. Klagen werden immer wieder laut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Einladung der Deutschen Bahn und des Magistrats zur Mitteilung über den Stand der Bauarbeiten am Bahnhof Griesheim

21.10.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7726 entstanden aus Vorlage: OF 1353/6 vom 02.11.2025 Betreff: Einladung der Deutschen Bahn und des Magistrats zur Mitteilung über den Stand der Bauarbeiten am Bahnhof Griesheim 1. Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig die zuständigen Vertreter der Deutschen Bahn und des zuständigen Dezernats zur Abgabe eines Zwischenstandes der Baumaßnahmen betreffend den Umbau des Bahnhofsgeländes als auch zur Unterführung Ost in eine Sitzung des Ortsbeirats in Absprache mit der Ortsvorsteherin einzuladen, um die Gründe der Verzögerungen verständlich darzulegen und den weiteren Ablauf auf der Baustelle in 2026 zu erläutern. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Nutzbarkeit und auf der barrierefreien Wegeführung zum und um den Bahnhof und seines Umfeldes (z. B. Roller und Fahrräder) als auch auf der Art und Weise der Information der Öffentlichkeit und der betroffenen Bürger und Bürgerinnen. 2. Hilfsweise wird der Magistrat gebeten, falls eine Teilnahme an einer Sitzung des Ortsbeirats vor der Kommunalwahl nicht mehr möglich sein sollte, mit der Deutschen Bahn eine Informationsveranstaltung in Griesheim zu organisieren, um die Bürgerinnen und Bürger nochmals unmittelbar zu informieren und Fragen zu beantworten. Begründung: Nach einer chaotischen Bürgerinformation, die kurz vor der Teilöffnung der Personenunterführung Ost am 31.10.2025 herausgegeben wurde, können die Bahnnutzer die freundlich und hell renovierte Unterführung nun bis zum Aufgang zu den Gleisen 2 und 3 (bahntechnische Bezeichnung: 202 und 203) nutzen. Diese ist bis auf Weiteres aber noch nicht für Rollstuhlfahrer geeignet. Gleichzeitig wurde der westliche Tunnel (PU West) geschlossen, da zurzeit der Abbau der Dächer erfolgt. Somit steht nur ein einziger Zu- und Abgang zu den vorgenannten Gleisen zur Verfügung. Der Ortsbeirat bittet die Deutsche Bahn und den Magistrat, vor der Wahl nochmals im Rahmen der Ortsbeiratssitzung die Öffentlichkeit über den weiteren Verlauf der Bauarbeiten in 2026 zu unterrichten oder - hilfsweise - eine Informationsveranstaltung vor Ort in Griesheim zu organisieren. Durch die sehr vielen und einer fortlaufenden Veränderung unterliegenden Baustellen und Verkehrsbehinderungen in Griesheim, die die Bevölkerung gerade sehr stark einschränken und behindern und Menschen mit Behinderungen zum Teil vor große Herausforderungen stellen, helfen solche Veranstaltungen, Missverständnisse auszuräumen, Missstimmungen zu reduzieren und mehr Verständnis zu schaffen. Das gilt vor allem vor dem Hintergrund der anscheinenden Alternativlosigkeit der Maßnahmen. Hierdurch kann auch gewährleistet werden, dass die Ideen unmittelbar betroffener Menschen unbürokratisch und schnell in die Lösung eventueller Schwierigkeiten mit eingebunden werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 14

Bushaltestelle „Rathaus Harheim“

21.10.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7701 entstanden aus Vorlage: OF 252/14 vom 11.10.2025 Betreff: Bushaltestelle "Rathaus Harheim" Der Magistrat wird gebeten, die Erhöhung der Fahrgastwartefläche an der Bushaltestelle "Rathaus Harheim" auf Höhe Alt-Harheim 1 zu beauftragen, um den barrierefreien Ein- und Ausstieg zu gewährleisten. Begründung: Die Bushaltestelle "Rathaus Harheim" in Richtung Maßbornstraße befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Apotheke und wird von den Buslinien 28 und 29 angefahren. Trotz der Absenkungsmöglichkeit der Busse ist der barrierefreie Ein- und Ausstieg an dieser Stelle nicht problemlos möglich und führt regelmäßig zu längeren Haltezeiten oder vereinzelt auch zu Stürzen. Aus diesem Grund bemängeln zahlreiche Fahrgäste und Busfahrer den viel zu niedrigen Bordstein an der Bushaltestelle. Vor allem für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Rollatoren oder Kinderwagen könnte die Erhöhung der Fahrgastwartefläche zu einer deutlich verbesserten Ein- und sichereren Ausstiegsmöglichkeit führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 14

Fußgängerüberweg auf dem Schulweg vor der Kindertagesstätte in Harheim

21.10.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7700 entstanden aus Vorlage: OF 250/14 vom 25.08.2025 Betreff: Fußgängerüberweg auf dem Schulweg vor der Kindertagesstätte in Harheim Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit von Schulkindern in Harheim zu erhöhen und in der Haintalstraße auf Höhe der Hausnummer 1 in unmittelbarer Nähe der Kindertagesstätte einen Fußgängerüberweg aufzubringen, um die Querung der Straße für Schul- und Hortkinder sicherer zu gestalten. Begründung: Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) spielen eine wichtige Rolle für sichere Schulwege, da sie insbesondere Kindern eine klare Orientierungshilfe beim Überqueren einer Straße bieten und Autofahrern signalisieren, dass Fußgänger Vorrang haben. Gespräche mit Harheimer Bürgern, der Kita-Leitung und Erziehern haben ergeben, dass die Verkehrssicherheit in unmittelbarer Nähe der Kindertagesstätte in der Haintalstraße dringend erhöht werden muss. Hier werden etwa 60 Kinder betreut, die zum überwiegenden Teil selbstständig und ohne Aufsicht auf dem Weg zur nachschulischen Betreuung die Straße überqueren müssen. Aus diesem Grund sollte an dieser Stelle ein Fußgängerüberweg aufgebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Maßnahmen zur Beseitigung eines Angstraumes hinter dem Haus Maybachstraße 24

21.10.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7690 entstanden aus Vorlage: OF 1117/9 vom 19.10.2025 Betreff: Maßnahmen zur Beseitigung eines Angstraumes hinter dem Haus Maybachstraße 24 Im öffentlichen Raum hinter dem Haus Maybachstraße 24 mündet der Abgang der Fußgängerbrücke über die Gleise der S6. Der Abgang führt in einen schmalen, nicht einsehbaren Weg, der auf der einen Seite durch die hohe Schallschutzmauer und auf der anderen Seite durch die rückwärtige Fassade des Hauses begrenzt wird. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden wird dieser Bereich von vielen Bürgerinnen und Bürgern als unsicher empfunden. Ursachen hierfür sind weniger eine fehlende Beleuchtung, sondern vielmehr die bauliche Situation: - der verwinkelte Bereich unter der Brücke; - der schmale, kaum einsehbare Raum; - der frei zugängliche Bereich hinter der Brücke, der durch die Schallschutzmauer und die Gebäudefassade begrenzt wird. Diese Gegebenheiten schaffen einen sogenannten Angstraum, der die Nutzung des Fußwegs beeinträchtigt und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum mindert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Zugang unter der Brücke sowie den dahinter anschließenden Raum durch die Errichtung eines Zauns dauerhaft zu schließen, um die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2075

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Entfernung von auf dem Gehweg gelagerten Absperrgittern in der Raimundstraße

21.10.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7683 entstanden aus Vorlage: OF 1102/9 vom 19.10.2025 Betreff: Entfernung von auf dem Gehweg gelagerten Absperrgittern in der Raimundstraße Die zurzeit nicht benötigten Absperrgitter rund um das iranische Konsulat werden derzeit an mehreren Stellen auf dem Gehweg in der Raimundstraße gelagert. Besonders im Bereich zwischen dem Aldi-Markt und der Hausnummer 105 sind die Gitter so dicht aneinandergereiht, dass der verbleibende Platz auf dem Gehweg für Fußgängerinnen und Fußgänger nicht ausreicht. Für Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren oder ähnlichen Hilfsmitteln ist ein Durchkommen nur eingeschränkt möglich. Häufig wird daher auf den Fahrradstreifen ausgewichen, was zu zusätzlichen Gefährdungen führt. Darüber sammeln sich zwischen den ineinandergeschobenen Gittern bereits Laub und Abfälle, sodass ein ungepflegter und vermüllter Eindruck entsteht. Zusätzlich sind dort seit Monaten Schrottfahrräder angeschlossen, die das Gesamtbild weiter beeinträchtigen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die in der Raimundstraße auf dem Gehweg gelagerten Absperrgitter, insbesondere im Bereich zwischen dem Aldi-Markt und der Hausnummer 105, zu entfernen und, falls weiterhin erforderlich, an einer geeigneten Stelle ordnungsgemäß zu lagern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Mehr Fahrradbügel auf der linken Fußgängerseite in der FritzReuterStraße

21.10.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7681 entstanden aus Vorlage: OF 1100/9 vom 19.10.2025 Betreff: Mehr Fahrradbügel auf der linken Fußgängerseite in der Fritz-Reuter-Straße Die Fritz-Reuter-Straße wird insbesondere morgens von zahlreichen Schulkindern mit dem Fahrrad genutzt. Viele schließen ihre Fahrräder an den Begrenzungsgittern entlang beider Gehwegseiten an, um anschließend mit der U-Bahn an der Station "Fritz-Tarnow-Straße" ihren Schulweg fortzusetzen. Die rechte Fußgängerseite der Fritz-Reuter-Straße ist deutlich schmaler als die linke. Durch das Abstellen von Fahrrädern an den Gittern wird der Durchgang für Fußgängerinnen und Fußgänger erheblich eingeschränkt. Dies führt dazu, dass Personen mit Kinderwagen, Rollstühlen oder Gehhilfen den Gehweg nicht mehr uneingeschränkt nutzen können. Durch die Installation zusätzlicher Fahrradbügel auf der linken, breiteren Seite kann die Verkehrssituation deutlich verbessert werden. Gleichzeitig sollte das Abstellen von Fahrrädern auf der rechten, schmaleren Seite untersagt werden, um die notwendige Durchgangsbreite zu gewährleisten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. auf der linken, breiteren Fußgängerseite der Fritz-Reuter-Straße in Richtung Eschersheimer Landstraße zusätzliche Fahrradbügel zu installieren; 2. auf der rechten, schmaleren Fußgängerseite das Abstellen von Fahrrädern zu untersagen, um die Barrierefreiheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Zugang zur Hansaallee 86 ermöglichen

21.10.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7670 entstanden aus Vorlage: OF 1262/2 vom 25.09.2025 Betreff: Zugang zur Hansaallee 86 ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich dafür Sorge zu tragen, dass der rückwärtige Zugang zur Liegenschaft Hansaallee 86 an der Stralsunder Straße mit geeigneten Mitteln (z. B. Poller) dauerhaft von parkenden Fahrzeugen frei gehalten wird. Begründung: In der Stralsunder Straße herrscht, bedingt durch die nahegelegene Universität, ein erhöhter Parkdruck. Da der rückwärtige Zugang der Liegenschaft Hansaallee 86 zur Stralsunder Straße nicht an einem Gehweg endet, sondern direkt an der Straße, ist er nicht mehr nutzbar, sobald davor geparkt wird. Besonders Hausbewohner, die einen Rollator nutzen oder mit einem Kinderwagen unterwegs sind, können den Zugang dann überhaupt nicht mehr nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Fußgängerüberweg vor dem Lessing-Gymnasium: Bitte frei halten

21.10.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7665 entstanden aus Vorlage: OF 1245/2 vom 13.10.2025 Betreff: Fußgängerüberweg vor dem Lessing-Gymnasium: Bitte frei halten Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um den Fußgängerüberweg vor dem Lessing-Gymnasium frei zu halten. Es wird angeregt, Markierungen mit dem Hinweis "Parkverbot" auch für Fahrräder und Roller zwischen Bürgersteig und Fußgängerüberweg als Durchgang aufzubringen und die Verkehrszeichen so zu montieren, dass sie nicht dazu einladen, Fahrräder/Roller direkt am Übergang abzustellen. Es dient zur Kenntnis, dass der Fußgängerüberweg und der gepflasterte Durchgang dorthin auch als Fluchtweg bei der Evakuierung im Brandfall dienen und mehrere hundert Schülerinnen und Schüler dort passieren müssen. Begründung: Es geschieht regelmäßig, dass der Fußgängerüberweg vor der Schule durch Fahrräder etc. zugestellt wird. Die Schule selbst hat hier jedoch keine Handhabe, da es sich um öffentlichen Raum handelt. Der Überweg ist so frei zu halten, dass auch mobilitätseingeschränkte Fußgänger diesen passieren können. Es sei darauf hingewiesen, dass an der Schule zeitnah zusätzliche Fahrradabstellplätze im Keller geschaffen werden, sodass mit einer Entspannung bezüglich der Anzahl von Abstellplätzen zu rechnen ist. Der Ortsbeirat steht gerne für eine Abstimmung zur Verfügung, Kontakt zum Lessing-Gymnasium besteht ebenfalls. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 3

Baumaßnahmen am Friedhof Hauptportal

21.10.2025 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7712 entstanden aus Vorlage: OF 953/3 vom 20.10.2025 Betreff: Baumaßnahmen am Friedhof Hauptportal Seit einigen Wochen ist der Zugang durch das alte Hauptportal des Friedhofs aufgrund von Wegebaumaßnahmen gesperrt. Gerade für Besucherinnen und Besucher aus dem westlichen Nordend ist das alte Hauptportal die nächste Zugangsmöglichkeit. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, a) wie lange der Zugang durch das alte Hauptportal noch gesperrt sein wird; b) ob die Möglichkeit besteht, während der Baumaßnahme trotzdem einen Zugang für zu Fuß Gehende zu schaffen - zumindest in den Zeiten, in denen an der Baustelle nicht gearbeitet wird? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 199

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