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Ortsbeirat 14

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Fläche für Verbindungsbrücke in das Hilgenfeld vorhalten Vortrag des Magistrats vom 25.01.2019, M 14

19.02.2019 · Aktualisiert: 18.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.02.2019, OA 353 entstanden aus Vorlage: OF 708/10 vom 19.02.2019 Betreff: Fläche für Verbindungsbrücke in das Hilgenfeld vorhalten Vortrag des Magistrats vom 25.01.2019, M 14 Vorgang: EA 10/18 OBR 10; ST 1552/18 Nach Abschluss des städtebaulichen Wettbewerbs herrschte auch mit dem Planungsdezernat absolute Einigkeit darüber, dass zur Integration und Anbindung des Neubaugebiets Hilgenfeld an die Bestandsquartiere am Frankfurter Berg eine weitere Verbindungsbrücke über die Main-Weser-Bahn zwingend erforderlich ist. Dies ist auch ausdrücklicher Wunsch der Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil. Darüber hinaus sorgt diese Brücke für eine drastische Verkürzung und sicherere Führung des Schulweges zur Albert-Schweitzer-Schule. Das Flurstück 29/41 bietet hierfür die einzige geeignete, unbebaute und verfügbare Fläche vor Ort. Im Übrigen ist die verkehrliche Situation im Ebereschenweg bereits jetzt sehr angespannt. Eine Bebauung mit voraussichtlich 36 Wohneinheiten am Ende des Ebereschenwegs wird insbesondere durch den Baustellenverkehr, aber gerade auch nach dem Bewohnereinzug die Lage massiv verschärfen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Dem Magistratsvortrag vom 25.01.2019, M 14, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass unter Ziffer I. die Nummer 4. Ebereschenweg, Gemarkung Bonames, ersatzlos gestrichen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.01.2019, M 14 dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 16.01.2018, EA 10 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1552 Antrag vom 04.03.2019, OF 721/10 Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4373 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 757 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 20.02.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 14 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für das Grundstück unter Ziffer I. Nr. 6. (Altkönigblick) kein Erbbaurecht bestellt wird und das Erbbaurecht für das Grundstück unter Ziffer I. Nr. 4. (Ebereschenweg) nicht die Realisierung der Verbindungsbrücke zwischen dem Bestandsquartier Frankfurter Berg und dem Neubaugebiet Hilgenfeld behindert. 2. Die Vorlage OA 353 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Anteil geförderter Wohnungen deutlich erhöht wird), FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 353) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 14 = Annahme ohne Zusatz, OA 353 = Annahme) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 42 Beschluss: 1. Der Vorlage M 14 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für das Grundstück unter Ziffer I. Nr. 6. (Altkönigblick) kein Erbbaurecht bestellt wird und das Erbbaurecht für das Grundstück unter Ziffer I. Nr. 4. (Ebereschenweg) nicht die Realisierung der Verbindungsbrücke zwischen dem Bestandsquartier Frankfurter Berg und dem Neubaugebiet Hilgenfeld behindert. 2. Die Vorlage OA 353 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Anteil geförderter Wohnungen deutlich erhöht wird), FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 353) sowie FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3778, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 Aktenzeichen: 23 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bebauungsplan Nr. 923, Teilfläche des geplanten Baugebiets „Am Eschbachtal - Harheimer Weg“; hier: Änderung der Bezeichnung der geplanten neuen UBahnHaltestelle „Bonames-Ost“ in neu „An der Steinern Straße“

15.02.2019 · Aktualisiert: 20.10.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4230 entstanden aus Vorlage: OF 190/15 vom 29.01.2019 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923, Teilfläche des geplanten Baugebiets "Am Eschbachtal - Harheimer Weg"; hier: Änderung der Bezeichnung der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle "Bonames-Ost" in neu "An der Steinern Straße" Vorgang: B 100/17 Der Magistrat wird gebeten, im Vorfeld und in Fortsetzung der Planung des Bebauungsplanes Nr. 923 sowie vor der weiteren Entwicklung des Neubaugebietes die vorgesehene neue weitere U-Bahn-Haltestelle auf der Strecke der Linien U 2 und U 9 zwischen den U-Bahn-Haltestellen "Nieder-Eschbach" und "Bonames Mitte" statt als U-Bahn-Haltestelle "Bonames-Ost" bereits jetzt und für die Zukunft neu als U-Bahn-Haltestelle mit der Bezeichnung "An der Steinern Straße" auszuweisen. Begründung: Der Ortsbeirat 15 begrüßt zunächst die mit dem Bericht B 100 ergangene Entscheidung, weiter auf einen schienengleichen Übergang der geplanten neuen Ortsrandstraße zu setzen. In dem Bericht wird jedoch im zweiten Absatz auf die neu geplante U-Bahn-Haltestelle "Bonames-Ost" verwiesen. Der Magistrat hat zwischenzeitlich in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass es sich um eine verwaltungsinterne Arbeitstitelbezeichnung handelt. Vor dem Hintergrund, dass sich diese geplante U-Bahn-Haltestelle jedoch gänzlich in der Nieder-Eschbacher Gemarkung und zwischen vorhandener Nieder-Eschbacher Wohnbebauung (siehe unter anderem Wohngebiet Heinrich-Berbalk-Straße) befindet, ist die bisherige verwaltungsmäßige Bezeichnung "Bonames-Ost" irreführend und zeichnet auch nicht die tatsächlichen örtlichen Begebenheiten ab. Da diese neue U-Bahn-Haltestelle gänzlich im Bereich von Nieder-Eschbach liegt, kann diese Bezeichnung aus Sicht des Ortsbeirates 15 so auch nicht weiter akzeptiert werden. Es liegt daher nahe, dass aus örtlicher Sicht diese U-Bahn-Haltestelle dann "Nieder-Eschbach Süd" heißen müsste. Um jedoch einen konkreteren örtlichen Bezug herzustellen und um keine Verwechslungsgefahr mit der bereits existierenden U-Bahn-Haltestelle "Nieder-Eschbach" herbeizuführen, sollte die Bezeichnung der U-Bahn-Haltestelle "An der Steinern Straße" lauten. Diese Straße liegt in unmittelbarer Nähe zur geplanten U-Bahn-Haltestelle. Ähnliche Bezeichnungen für eine U-Bahn-Haltestelle gibt es auf der Strecke bereits, wie z. B. "Weißer Stein", "Am Lindenbaum" oder "Riedwiese". Die neue Bezeichnung im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 923 ist aus Sicht des Ortsbeirates 15 klarer, für die kommenden Neubürger identitätsstiftender (da unter anderem Nieder-Eschbach zugehörig) und wird auch der Funktion der als einfache Zusteige-Haltestelle im Liniennetz gerecht (die neue U-Bahn-Haltestelle ist z. B. kein Haltestellenknotenpunkt wie beispielsweise die U-Bahn-Haltestellen "Nieder-Eschbach", "Kalbach" oder "Heddernheim"). Daher soll die neue U-Bahn-Haltestelle zukünftig und bereits in der weiteren Planung "An der Steinern Straße" heißen. Die neue U-Bahn-Haltestelle soll spätestens mit Beginn der Bebauung der dort angrenzenden weiterführenden Schule (Gymnasium) und der Wohnbebauung in den Geltungsbereichen der Bebauungspläne Nr. 923 und Nr. 516 in Betrieb gehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 913 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4126 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kanalbauarbeiten Urnbergweg/Eckstraße

14.01.2019 · Aktualisiert: 29.08.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2019, OM 4085 entstanden aus Vorlage: OF 167/14 vom 17.12.2018 Betreff: Kanalbauarbeiten Urnbergweg/Eckstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die für Kanalbauarbeiten notwendigen Baustellen im Urnbergweg und der Eckstraße parallel durchgeführt werden. Begründung: Ab ca. dem 1. April 2019 sind in den genannten Straßen Kanalbauarbeiten geplant. Nach Angaben der am Bau beteiligten Firmen werden die Arbeiten an den beiden Baustellen jeweils 120 Arbeitstage benötigen. Um die Beeinträchtigungen für die Anwohner durch die notwendigen Straßensperrungen zeitlich so kurz wie möglich zu halten, sollten die beiden Baustellen gleichzeitig betrieben werden. Bei einer seriellen Abwicklung würde sich die Bauzeit entsprechend verdoppeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1177 Beratung im Ortsbeirat: 14 Aktenzeichen: 90 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Eigenständiger Bebauungsplan für das Gymnasium für den Frankfurter Norden

27.11.2018 · Aktualisiert: 19.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4031 entstanden aus Vorlage: OF 649/10 vom 12.11.2018 Betreff: Eigenständiger Bebauungsplan für das Gymnasium für den Frankfurter Norden Der Ortsbeirat 10 begrüßt es ausdrücklich als eine sehr gute Maßnahme der Römerkoalition, einen eigenständigen Bebauungsplan - also abgekoppelt von dem Bebauungsplan für das eigentliche Neubaugebiet Bonames-Ost beziehungsweise Am Eschbachtal - für das seit Jahren geforderte Gymnasium für den Norden umgehend umzusetzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Details sowie den Zeitplan für das vorgesehene Gymnasium für den Frankfurter Norden öffentlich im Rahmen einer möglichst gemeinsamen Sitzung der vorrangig betroffenen Ortsbeiräte 10, 14 und 15 vorzustellen. Eine geeignete Räumlichkeit nebst Termin soll zeitnah mit den zuständigen Ortsvorstehern abgestimmt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 657 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2019, ST 1940 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 699 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2154 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 33

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 211

23.11.2018 · Aktualisiert: 21.09.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.11.2018, OA 332 entstanden aus Vorlage: OF 185/15 vom 20.11.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 211 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Die Angaben WA III-IV auf den beiden Wohnflächen im Norden des Bebauungsplans werden zu WA II-III reduziert und somit der vorhandenen Bebauung besser angepasst. 2. Die Anzahl der Wohneinheiten im Bebauungsplan Nr. 923 wird derart festgesetzt, dass die Gesamtanzahl der Wohneinheiten von 1580, die in den vier Konferenzen zum (alten) Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harh eimer Weg festgesetzt wurde, in der Summe mit denen mit dem (neuen) noch aufzustellenden Rest-Bebauungsplan Nr. 516 nicht überschritten wird. 3. Zusätzliche Staffelgeschosse werden ausgeschlossen. 4. Der vorhandene Bolzplatz im Norden des Bebauungsplans Nr. 923 am heutigen Knick der Heinrich-Berbalk-Straße bleibt im Bereich erhalten und wird ggf. den neuen Gegebenheiten angepasst. 5. Die im Bebauungsplan Nr. 516 bereits vorgesehenen begleitenden Fahrradwege entlang der gesamten Ortsrandstraße sind auch im Bebauungsplan Nr. 923 auszuweisen und bei der Erstellung der Teilstraße mit zu bauen. Begründung: Der Ortsbeirat bemängelt die Vorgehensweise des Planungsdezernenten, der ohne Information an die Ortsbeiräte in der M-Vorlage wesentliche Eckdaten des Bebauungsplans Nr. 516 des gefundenen Konsens abändert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 211 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 766 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4126 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 28.11.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 03.12.2018, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 211 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 332 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 211 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 332 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. und 3. bis 5. der Vorlage OA 332werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 211 = Annahme, OA 332 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 211 = Ablehnung, OA 332 = Annahme) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Der Vorlage M 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. und 3. bis 5. der Vorlage OA 332 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION gegen BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu b) CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) 31. Sitzung des OBR 15 am 03.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 15 am 14.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 16.08.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 15 am 13.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 15 am 19.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 15 am 15.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3491, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrssituation um das Baugebiet in Harheim Süd Urnbergweg/Eckstraße/Im Kalk (ehemalige Fa. Weiler) zwischen Eckstraße und Philipp-Schnell-Straße

19.11.2018 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2018, OF 164/14 Betreff: Verkehrssituation um das Baugebiet in Harheim Süd Urnbergweg/Eckstraße/Im Kalk (ehemalige Fa. Weiler) zwischen Eckstraße und Philipp-Schnell-Straße Der OBR bittet den Magistrat um Auskunft, über den vom ASE geplanten Ablauf der Kanalarbeiten im Urnbergweg / Eckstraße und den damit einhergehenden Sperrungen und Umleitungen. Wir weisen daraufhin, dass der OBR zu dem Thema keine Informationen hat und nun von den Bürgern diesbezüglich angefragt wurde. Wir würden gerne wissen, welche Alternativen im Vorfeld zu diesem Thema ausgearbeitet wurden und wie der Zeitrahmen dieser Arbeiten geplant ist Begründung: Im neuen Baugebiet zwischen Urnbergweg und Eckstraße (ehemalige Fa. Weiler) entstehen derzeit 57 Reihenhäuser, welche teilweise schon bezogen, andere aber gerade gebaut werden. Dies bedingt zum Einen, einen entsprechenden Anliegerverkehr der schon bewohnten Häuser und zum Anderen einen regen Anlieferverkehr und Baustellenverkehr. Falls der Straßenabschnitt zwischen Urnbergweg und Auweg gesperrt werden sollte, steht ggf. nur noch der Verbindungsweg zwischen Eckstraße und Philipp-SchnellStraße zur Verfügung, der aber nach unserer Einschätzung nicht für einen derartigen Verkehr geeignet ist, weil auch die Einfahrt zur Philipp-Schnell-Straße sehr schmal ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 14 am 19.11.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 164/14 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkraumkonzept für den Parkplatz „Zur Untermühle“

19.11.2018 · Aktualisiert: 10.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.11.2018, OM 3939 entstanden aus Vorlage: OF 162/14 vom 04.11.2018 Betreff: Parkraumkonzept für den Parkplatz "Zur Untermühle" Der Magistrat wird aufgefordert, die Parkplätze auf dem Parkplatz "Zur Untermühle" montags bis samstags, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr, auf eine Parkdauer von maximal vier Stunden zu beschränken, ausweisbar durch eine Parkscheibe. Begründung: Der für das Bürgerhaus vorgesehene Parkraum wird regelmäßig von langfristig abgestellten Anhängern oder von Baufahrzeugen belegt, was zu einem störenden höheren Verkehrsaufkommen vor und um das Bürgerhaus führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 329 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einführung einer Einbahnstraßenregelung in der Straße In den Schafgärten

19.11.2018 · Aktualisiert: 10.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.11.2018, OM 3938 entstanden aus Vorlage: OF 161/14 vom 04.11.2018 Betreff: Einführung einer Einbahnstraßenregelung in der Straße In den Schafgärten Der Magistrat wird gebeten, die Straße In den Schafgärten ab der Einfahrt Maßbornstraße bis zur Biegung Am Eschbachtal zu einer Einbahnstraße umzuwidmen. Begründung: Die oben genannte Straße ist Hauptzufahrtsweg zum Bürgerhaus, zur Grundschule und Kita. Sie ist auch als Schulweg ausgewiesen. Aufgrund des nicht vorhandenen Gehweges und der schmalen Fahrbahn kommt es hier immer wieder zu sehr brenzligen Situationen. Dies gilt besonders bei Veranstaltungen im Bürgerhaus und in den Vor- und Nachmittagsstunden im Schul- und Kitabereich. Mit der Einführung einer Einbahnstraßenregelung könnte die Situation verbessert werden. Zugleich würden die Emissionen und der Lärm, die von den Parkplatzsuchenden und rangierenden Fahrzeugen ausgehen und unmittelbar auf die Nachbargrundstücke sowie Einfamilienhäuser einwirken, reduziert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 328 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Pfosten für die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern

05.11.2018 · Aktualisiert: 15.01.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2018, OF 194/13 Betreff: Pfosten für die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt aufzufordern, zur Sicherung der Fußgänger*innen auf dem Bürgersteig, auf der Innenseite der Kurve, zwischen dem Erlenbacher Stadtweg Hausnummer 1 und der Straße Neue Fahrt Hausnummer 7 geeignete Maßnahmen zu gestalten um Füßgänger*innen vor Fahrzeugen zu schützen. (z.B. Pfosten, haptische Erhöhung bzw. Absenkung oder teilweise Zurücksetzung des Bürgersteigs). Diese Maßnahmen sind so einzuleiten, dass die Innenseite der Kurve ohne Sicherheitsrisiko von den Fußgänger*innen genutzt werden kann, die Außenseite des Bürgersteigs jedoch im Notfall, bei entgegenkommenden Verkehr, durch Fahrzeuge als Ausweichfläche genutzt werden kann. Der Ortsbeirat ist in die Planung mit einzubeziehen. Begründung: Der Bürgersteig in der Innenkurve zwischen Erlenbacher Stadtweg und Neue Fahrt liegt an einer sehr engen Stelle, die hochfrequentiert befahren wird. Insbesondere Busse und Lkws sind oftmals bei Gegenverkehr gezwungen auf den Bürgersteig auszuweichen. Dies stellt, insbesondere für Kinder und Senioren, ein ernst zu nehmendes Sicherheitsrisiko dar. Eine haptische Abtrennung eines Bereichs für Fußgänger*innen würde die Sicherheit für diese erheblich erhöhen. Dies könnte entweder durch die Setzung von Pfosten, einer Absenkung des Bürgersteigs oder einer Zurücksetzung des Gehwegs erreicht werden. Gleichzeitig sollte jedoch eine Ausweichfläche erhalten bleiben. Dies ist nötig, da die Kurve an einer sehr verengten Straße liegt. Busse und Lkws müssen des Öfteren ausweichen um keinen Verkehrsstau zu provozieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.09.2018, OF 183/13 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 13 am 20.11.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 183/13 wird durch die Vorlage OF 194/13 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 194/13 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 3 CDU und BFF gegen GRÜNE und FDP (= Annahme) bei Enthaltung 1 CDU und SPD

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umleitung Niddaradweg

22.10.2018 · Aktualisiert: 18.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2018, OM 3778 entstanden aus Vorlage: OF 157/14 vom 25.09.2018 Betreff: Umleitung Niddaradweg Der Magistrat wird aufgefordert, während der von Januar bis März 2019 geplanten Sperrung der Harheimer Niddabrücke eine Umleitung des Radverkehrs nördlich der Nidda über den Bonameser Nordpark und die Straße Hermannspforte sowie den Harheimer Ortskern auszuschildern. Der dazu benötigte, nicht asphaltierte Feldweg zwischen Nordpark und Hermannspforte ist zu diesem Zweck entsprechend herzurichten. Begründung: Die Niddabrücke zwischen Harheim und Berkersheim muss wegen der Ertüchtigung für den Lkw-Verkehr im genannten Zeitraum gesperrt werden, was dann auch den Niddaradweg unpassierbar macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 747 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 18.03.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Mögliche Planänderung für Verve-Bauprojekt am Kätcheslachpark

15.10.2018 · Aktualisiert: 30.10.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2018, OF 363/12 Betreff: Mögliche Planänderung für Verve-Bauprojekt am Kätcheslachpark Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in Abstimmung mit dem Bauträger Lechner Immobilien Development GmbH für das Bauprojekt "Verve" an der Johann-Georg-Elser-Straße (Kätcheslachpark-West) die Planung dahingehend geändert werden kann, dass an Stelle der sich womöglich nur schleppend verkaufenden Eigentumswohnungen dort preislich günstigere Mietwohnungen im Sinne bezahlbaren Wohnraums entstehen. Begründung: Von den geplanten sieben Villen, die der Bauträger Lechner errichten lässt, steht bislang nur der Rohbau des ersten Gebäudes. Da dort seit über einem halben Jahr kein Baufortschritt zu beobachten ist, liegt die Vermutung nahe, dass sich der Vertrieb dieser eher hochpreisigen Eigentumswohnungen doch eher schwierig gestaltet. Vor diesem Hintergrund lohnt sich eine Anfrage, ob durch eine Änderung der Planung mehr bezahlbarer Wohnraum entstehen könnte und gleichzeitig die letzte Baustelle im Quartier Altkönigblick zügiger abgeschlossen werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 363/12 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Bewusstes Ausfahren der Kurve Erlenbacher Stadtweg/Neue Fahrt

19.09.2018 · Aktualisiert: 28.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2018, OF 181/13 Betreff: Bewusstes Ausfahren der Kurve Erlenbacher Stadtweg/Neue Fahrt Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt aufzufordern, bei der traffiQ drauf hinzuwirken, dass diese ihre Busfahrer*innen anhalten die Außenkurve zwischen Erlenbacher Stadtweg und Neue Fahrt richtig auszufahren. Begründung: Die Außenkurve zwischen Erlenbacher Stadtweg und Neue Fahrt ist eine hochfrequentierte Stelle. Zudem kommt die Fahrbahn aus verengten Verhältnissen. Dies führt dazu, dass die Kurve oftmals nicht richtig ausgefahren wird und die Fahrzeuge somit im Bereich der Kurve in die Gegenspur fahren. Insbesondere Busse und LKWs stellen dabei eine große Gefahr für den entgegenkommenden Straßenverkehr dar. Eine Reduzierung dieses Risikos könnte durch ein Hinwirken zur bewussteren Ausfahrung der Kurve durch die städtischen Linienbusse erreicht werden. Quellen: Eigens erstellt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 13 am 23.10.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird beauftragt, im Sinne der Vorlage tätig zu werden. Die Vorlage OF 181/13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 13 am 20.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 181/13 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Pfosten für die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgänger

19.09.2018 · Aktualisiert: 15.01.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2018, OF 183/13 Betreff: Pfosten für die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt aufzufordern, zur Sicherung der Fußgänger*innen auf dem Bürgersteig, auf der Innenseite der Kurve, zwischen dem Erlenbacher Stadtweg Hausnummer 1 und der Straße Neue Fahrt Hausnummer 7 Pfosten auf den Bürgersteig zu setzen. Diese sind in der Mitte des Bürgersteigs zu setzen, so dass die Innenseite der Kurve ohne Sicherheitsrisiko von den Fußgänger*innen genutzt werden kann, die Außenseite des Bürgersteigs jedoch im Notfall, bei entgegenkommenden Verkehr, durch Fahrzeuge als Ausweichfläche genutzt werden kann. Der Ortsbeirat ist in die Planung und vor der Setzung der Pfosten mit einzubeziehen. Begründung: Der Bürgersteig in der Innenkurve zwischen Erlenbacher Stadtweg und Neue Fahrt liegt an einer sehr engen Stelle, die hochfrequentiert befahren wird. Insbesondere Busse und LKWs sind oftmals bei Gegenverkehr gezwungen auf den Bürgersteig auszuweichen. Dies stellt, insbesondere für Kinder und Senioren, ein ernst zu nehmendes Sicherheitsrisiko dar. Eine Setzung von Pfosten zur Abtrennung eines Bereichs für Fußgänger*innen würde die Sicherheit für diese erheblich erhöhen. Gleichzeitig sollte jedoch eine Ausweichfläche erhalten bleiben. Dies ist nötig, da die Kurve an einer sehr verengten Straße liegt. Busse und LKWs müssen des Öfteren ausweichen um keinen Verkehrsstau zu provozieren. Quelle: Eigens erstellt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.11.2018, OF 194/13 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 13 am 23.10.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 183/13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 13 am 20.11.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 183/13 wird durch die Vorlage OF 194/13 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 194/13 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 3 CDU und BFF gegen GRÜNE und FDP (= Annahme) bei Enthaltung 1 CDU und SPD

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Endgültige Standorte für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) frühzeitig festlegen und sichern

14.09.2018 · Aktualisiert: 07.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2018, OM 3663 entstanden aus Vorlage: OF 339/12 vom 03.09.2018 Betreff: Endgültige Standorte für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) frühzeitig festlegen und sichern Vorgang: V 624/17 OBR 12; ST 408/18; M 148/18; ST 1640/18 Mit der Vorlage M 148 (Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main, Fortschreibung 2017 - 2023) schlägt der Magistrat als Schulorganisationsmaßnahmen nach § 146 HSchG vor, eine vierzügige Grundschule auf dem Riedberg (Ziffer 4.5), eine sechszügige IGS in der Bildungsregion Nord (Ziffer 4.6) sowie ein sechszügiges Gymnasium für die Bildungsregion Mitte-Nord (Ziffer 4.7) neu zu errichten. Während für die vierzügige Grundschule auf dem Riedberg (Grundschule Riedberg III) ein endgültiger Standort am gegenwärtigen Standort des Provisoriums der IGS Kalbach-Riedberg bereits ins Auge gefasst zu sein scheint, liegen die möglichen Standorte der weiteren Schulorganisationsmaßnahmen noch sehr im Dunkeln. Hinzu kommt, dass auch im Hinblick auf den endgültigen Standort des Gymnasiums Nord (bislang vorgesehener Standort: Am Eschbachtal/Bonames-Ost, s. ST 1640) noch keine verlässliche (Zeit-) Planung bekannt ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. frühzeitig und mit dem Ziel, weitere kostenträchtige Provisorien zu vermeiden, die endgültigen Standorte für die jeweiligen Schulen festzulegen und planungsrechtlich zu sichern; 2. dem Ortsbeirat, insbesondere sofern der Zuständigkeitsbereich des Ortsbeirates 12 betroffen ist, frühzeitig und unaufgefordert - ggf. als vertrauliche Vorlage - mindestens einmal jährlich über den Stand der Planungen und der ins Auge gefassten Flächen zu berichten; 3. dem Ortsbeirat kurzfristig mitzuteilen, ob nach aktuellem Stand auch Flächen im Bereich des Ortsbeirates 12 als Standorte geprüft werden und wenn ja, welche. Begründung: Der Pressemitteilung der Bildungsdezernentin vom 17. August 2018 ist zu entnehmen, dass zum kommenden Schuljahr 2019/2020 eine weitere IGS in der Bildungsregion Nord den Betrieb aufnehmen wird. Es scheint also, dass ein Grundstück gefunden wurde. Der Ortsbeirat hat in der Vergangenheit mehrfach nach Standorten gefragt, zuletzt beantwortet mit der Vorlage ST 408 vom 23.02.2018. Hier wurde versichert, dass der Ortsbeirat informiert wird, sobald Ergebnisse vorliegen. Da nun öffentlich bekannt gegeben wurde, dass die IGS im kommenden Schuljahr eröffnet wird, scheint dies nun der Fall zu sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.11.2017, V 624 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 408 Vortrag des Magistrats vom 17.08.2018, M 148 Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2018, ST 1640 Anregung an den Magistrat vom 14.06.2019, OM 4753 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1554 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2020, ST 1933 Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 585 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2064 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 12 am 25.01.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 10.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 12 am 14.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation in der Winkelgasse Die dort seit 20 Jahren aufgestellten Blumenkübel sollten wieder aufgestellt werden

13.08.2018 · Aktualisiert: 18.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3500 entstanden aus Vorlage: OF 145/14 vom 13.07.2018 Betreff: Verkehrssituation in der Winkelgasse Die dort seit 20 Jahren aufgestellten Blumenkübel sollten wieder aufgestellt werden Der Magistrat wird gebeten, die seit vielen Jahren im Bereich der Liegenschaft Winkelgasse 5 aufgestellten Blumenkübel zu genehmigen und somit zu legitimieren, um die alte, belästigungsfreie Situation wieder herzustellen. Vom ASE liegt diesbezüglich eine Aufforderung vor, diese Blumenkübel nach circa 20 Jahren Standzeit zu entfernen, was bei den Anliegern und auch bei den Verkehrsteilnehmern zu neuen Problemen führt. Im Übrigen sind vor der Liegenschaft Winkelgasse 3 die Blumenkübel vom ASE vor längerer Zeit genehmigt worden und stehen auch heute noch. Begründung: Im oben genannten Bereich wurden vor circa 20 Jahren, aufgrund von andauernder Belästigung der Anlieger durch abgestellte Fahrzeuge der Gäste des Hotels Pension Winkelhof, vom ehemaligen Hotelbetreiber diese Kübel aufgestellt. Dadurch konnten keine Fahrzeuge mehr in der sehr engen Straße (Wand bis Wand 4,95 Meter) direkt vor den Häusern abgestellt werden. Dies hat nachhaltig die Verkehrssituation nicht verschlechtert, sondern erheblich verbessert, denn dann stand für den fließenden Verkehr mehr Straßenfläche zur Verfügung. Am Beispiel eines Müllfahrzeug mit einer Breite von 2,55 Metern und einem Pkw von 2,10 Metern bleiben, wenn der Pkw an der Wand steht, was des Öfteren zusätzlich zu Beschädigung an den Fassaden der Anlieger geführt hat, nur noch 30 Zentimeter für die Durchfahrt. Des Weiteren haben die parkenden Fahrzeuge das Einfahren und Ausfahren aus den Höfen der Anlieger erschwert beziehungsweise oft auch erst durch das Wegfahren der Fahrzeuge möglich gemacht. Diese alte Situation hat sich jetzt, nach circa 20 Jahren durch das Entfernen der Blumenkübel, wieder eingestellt und sollte zurückgenommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2352 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1322 Beratung im Ortsbeirat: 14 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuanpflanzung an der neuen Brücke über den Eschbach im Bereich der Straße An der Pfarrwiese (westliche Seite)

13.08.2018 · Aktualisiert: 09.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3501 entstanden aus Vorlage: OF 146/14 vom 13.07.2018 Betreff: Neuanpflanzung an der neuen Brücke über den Eschbach im Bereich der Straße An der Pfarrwiese (westliche Seite) Schon vor mehreren Jahren wurde in der Straße An der Pfarrwiese durch Bordsteine von der Straße ein Dreieck geschaffen, das zum Bepflanzen prädestiniert ist. Jetzt, da die oben genannte Brücke erneuert ist, wird der Magistrat gebeten, diese Fläche neu bepflanzen zu lassen. Begründung: Das angesprochene Dreieck, rechts vor der Brücke, dient nur dem Bewuchs mit Unkraut und manchmal auch als Fläche für Müllablagerungen. Es könnte aber auch einen Beitrag zur Verschönerung in Harheim erbringen. Aus diesem Grund bietet sich diese Fläche zur Bepflanzung, zum Beispiel mit niedrigem Buschwerk/Gehölz, an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2176 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Am Römerbrunnen: Zugang zu den Feldern im Bereich der Hausnummern 23 und 64

28.07.2018 · Aktualisiert: 20.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2018, OF 148/14 Betreff: Am Römerbrunnen: Zugang zu den Feldern im Bereich der Hausnummern 23 und 64 Der Magistrat wird gebeten, die zwei Poller an der oben bezeichneten Stelle zu entfernen und den schmalen Durchgang damit für den Begegnungsverkehr zwischen Fußgängern, Radfahrern und Hundehaltern übersichtlicher und passierbarer zu machen. Begründung: Der bezeichnete Zugang zu den Feldwegen ist zunächst aufgrund der Hochwasserbarriere sehr verengt. An diesem engen Durchgang stehen zusätzliche zwei Poller, die den Begegnungsverkehr (Fußgänger, Radfahrer) an der unübersichtlichen Stelle erschweren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 14 am 13.08.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 148/14 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Toilettenhaus Erlenbacher Stadtweg

12.06.2018 · Aktualisiert: 02.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.06.2018, OM 3350 entstanden aus Vorlage: OF 168/13 vom 28.05.2018 Betreff: Toilettenhaus Erlenbacher Stadtweg Vorgang: OM 3952/15 OBR 13; ST 703/15; OM 2025/17 OBR 13; ST 2536/17 Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der Planungen für das bereits im Jahr 2015 zugesicherte Toilettenhaus an der Endhaltestelle der Linie 29 am Erlenbacher Stadtweg zu berichten. Begründung: Dem Ortsbeirat wurde für das Jahr 2016 ein fest installiertes Toilettenhaus an der Endhaltestelle der Linie 29 am Erlenbacher Stadtweg zugesagt. Dort befindet sich noch immer ein unschönes Dixi-WC. Wann gedenkt der Magistrat, die versprochene Installation einer festen Toilette dort auszuführen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3952 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2015, ST 703 Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2025 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2536 Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2018, ST 2030 Antrag vom 26.08.2019, OF 237/13 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5056 Beratung im Ortsbeirat: 13 Aktenzeichen: 91 22

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Haltemöglichkeit für Pkw im Bereich der Einmündungen Winkelgasse und Reginastraße in die Straße Alt-Harheim

04.06.2018 · Aktualisiert: 09.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2018, OM 3208 entstanden aus Vorlage: OF 141/14 vom 22.05.2018 Betreff: Haltemöglichkeit für Pkw im Bereich der Einmündungen Winkelgasse und Reginastraße in die Straße Alt-Harheim Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit der Schaffung von Haltemöglichkeiten für Pkws in diesem Bereich zu prüfen. Begründung: Vor und gegenüber dem Einzelhandelsgeschäft "Comet" (Kiosk, Café, Schreibwaren, Post/DHL, Toto/Lotto, Reinigungsannahme) gibt es derzeit keine Möglichkeit, einen Pkw regelgerecht für eine Besorgung abzustellen. Fahrzeuge werden leider regelmäßig im absoluten Halteverbot oder auf dem Gehweg abgestellt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und zur Förderung des in unserem Stadtteil dringend notwendigen Einzelhandels, sollte hier, wenn möglich, eine Lösung gefunden werden, welche ein kurzzeitiges Abstellen von Pkws vor dem Geschäft oder dem Bereich gegenüber erlaubt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1541 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zugeparkter Gehweg gegenüber von AltHarheim 20

04.06.2018 · Aktualisiert: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2018, OM 3209 entstanden aus Vorlage: OF 142/14 vom 22.05.2018 Betreff: Zugeparkter Gehweg gegenüber von Alt-Harheim 20 Seit im April 2018 in Alt-Harheim 20 eine Postagentur eingerichtet worden ist, wird der Gehweg gegenüber nahezu unaufhörlich von Fahrzeugen als Parkplatz benutzt, sodass Fußgänger gezwungen sind, auf die Fahrbahn auszuweichen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, dass der Gehweg befahren oder zugeparkt werden kann. Begründung: Der Gehweg ist an dieser Stelle als Schulweg ausgewiesen. Selbst wenn von den Schülerinnen und Schülern der Grundschule verlangt würde, an dieser Stelle die Straße zu überqueren, würden die verbotswidrig parkenden Fahrzeuge die Sicht für eine gefahrlose Überquerung verdecken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1943 Beratung im Ortsbeirat: 14 Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Weges Flur 1, Flurstück 1129/1 zwischen den Grundstücken Flurstück 573/1 und 574/1

22.05.2018 · Aktualisiert: 08.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2018, OF 139/14 Betreff: Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Weges Flur 1, Flurstück 1129/1 zwischen den Grundstücken Flurstück 573/1 und 574/1 Mit der OF 108/17 wurde die Wiederherstellung des o.g. Weges beantragt und in der ST 342 wurde dem stattgegeben. Mit dem Zurückschneiden der Vegetation ist die in der OF 108/17 beantragte und beabsichtigte Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Weges natürlich nicht erfüllt und es bedarf weiterer Maßnahmen! Wir bitten den Magistrat um Auskunft, warum die Arbeiten nicht vollständig ausgeführt wurden, denn vor Ort ist zwar der höhere Bewuchs entfernt worden, aber als landwirtschaftlicher Weg ist hier immer noch nichts zu erkennen und wird daher auch nicht als Weg benutzt. Begründung: Der o.g. Weg ist die einzige Verbindung in diesem Bereich zwischen dem oft benutzten Weg 1523 hinter der Bebauung "In den Biegen" und dem Nidda Uferweg Der Weg 1129/1 ist nicht mehr als Fußweg und auch nicht als landwirtschaftlicher Weg zu nutzen und auch nicht mehr als Weg zu erkennen. Aus diesem Grund werden schon seit langem private Grundstücke von den Fußgängern als Durchgang genutzt, was eigentlich nicht so gedacht sein sollte. Daher ist der eigentliche Weg entsprechend wieder herzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 14 am 04.06.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 891 2018 Die Vorlage OF 139/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen von seniorengerechten Sitzbänken

07.05.2018 · Aktualisiert: 06.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2018, OM 3098 entstanden aus Vorlage: OF 134/14 vom 22.04.2018 Betreff: Aufstellen von seniorengerechten Sitzbänken Der Magistrat wird gebeten, zusätzliche seniorengerechte Sitzbänke aufzustellen. Vorgeschlagen werden folgende Standorte: 1. Einbuchtung der ehemaligen Bushaltestelle "Maßbornstraße", Hochfeldstraße; 2. An der Steinritz, nach der Brücke; 3. Riedhalsstraße im Bereich der Spielstraße; 4. Im Umfeld des Spielplatzes Harheim-Nord; 5. Am Rathausplatz in Höhe des Taxistandes; 6. In den Biegen/An der Pfarrwiese, gegenüber dem Spielplatz mit Blick auf den Eschbach; 7. Niedereschbacher Stadtweg, etwa in der Höhe zwischen Schaukasten und Insektenhotel; 8. In der Verlängerung der Pferdekoppel, Rückseite der Straße In den Biegen. Begründung: Die genannten Standorte befinden sich an beliebten Spazierwegen sowie in Bereichen der ansässigen Geschäfte. Der Ortsbeirat möchte an den genannten Stellen zusätzliche Bänke aufstellen, damit eine bessere Vernetzung der vorhandenen Sitzmöglichkeiten gelingt. Es soll dadurch insbesondere älteren oder gehbehinderten Bürgerinnen und Bürgern leichter fallen, ihre Spaziergänge oder Besorgungen zu erledigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1398 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erweiterung der Grundschule Harheim

09.04.2018 · Aktualisiert: 06.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.04.2018, OM 2948 entstanden aus Vorlage: OF 128/14 vom 25.03.2018 Betreff: Erweiterung der Grundschule Harheim Mit der Fertigstellung und dem Bezug der Baugebiete Harheim-Süd und Harheim Urnbergweg stößt die Grundschule Harheim wegen der zunehmenden Schülerzahlen aktuell schon wieder an ihre Kapazitätsgrenzen. Ab dem kommenden Schuljahr wird die Schule voraussichtlich dauerhaft dreizügig sein. Der Magistrat wird daher aufgefordert, im Einvernehmen mit der Schulleitung und dem Kinderzentrum, eine dauerhafte Erweiterung mit den erforderlichen Räumlichkeiten zu planen und umzusetzen. Dabei ist insbesondere zu prüfen, - ob der Erweiterungsbau selbst um eine weitere Etage aufgestockt - oder der "Hausmeisterbau" vergrößert bzw. zweigeschossig neu gebaut werden kann; - ob aufgrund des dringend benötigten Bedarfs eine Modulbauweise oder Holzständerbauweise Vorteile bringt und umgesetzt werden sollte. Begründung: Aufgrund der wachsenden Einwohnerzahl im Stadtteil Harheim muss die Kapazität der Grundschule erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1548 Beratung im Ortsbeirat: 14 Aktenzeichen: 40 31

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kinderbetreuungseinrichtung auf dem noch freien Gelände Altkönigblick/Maßbornstraße Flurstücke 264/1-6 am Nettomarkt

24.03.2018 · Aktualisiert: 17.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.03.2018, OF 132/14 Betreff: Kinderbetreuungseinrichtung auf dem noch freien Gelände Altkönigblick/Maßbornstraße Flurstücke 264/1-6 am Nettomarkt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem o.g. Gelände eine Kinderbetreuungseinrichtung realisiert werden kann. Falls ja, so bitten wir um eine Aussage über den möglichen Realisierungszeitraum, denn es drängt sehr! Hilfsweise sollte auch geprüft werden, ob dies ggf. auch mit einem Provisorium realisiert werden könnte, das zumindest den Realisierungszeitraum verbessern und die erforderliche Nutzungsdauer besser den Gegebenheiten angepasst werden könnte. Begründung: Bedingt durch die neuen Baugebiete und die damit einhergehende steigende Einwohnerzahl, steigt auch der Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen in Harheim. Aus diesem Grund kann schon heute das Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen nicht mehr mit dem Bedarf Schritt halten. Es fehlen schon heute ca. 30 derartige Betreuungsplätze. Aus diesem Grund, ist hier dringend Abhilfe zu schaffen. Diese Kinderbetreuungseinrichtung könnte als Außenstelle der KT96 betrieben werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 14 am 09.04.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 132/14 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen von Plakatwänden zur Plakatierung im Vorfeld von politischen Wahlen

16.01.2018 · Aktualisiert: 29.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2018, OM 2594 entstanden aus Vorlage: OF 139/13 vom 22.11.2017 Betreff: Aufstellen von Plakatwänden zur Plakatierung im Vorfeld von politischen Wahlen Der Magistrat wird gebeten, künftig in den Allgemeinverfügungen zur Plakatierung im Vorfeld politischer Wahlen für den Stadtteil Nieder-Erlenbach Plakate nur noch an zuvor aufzustellenden Plakatwänden zu genehmigen. Die Plakatwände sollen an vier Stellen im Stadtteil aufgestellt werden: 1. Am Rathaus Nieder-Erlenbach; 2. am Bürgerhaus Nieder-Erlenbach; 3. an der Einfahrt Nieder-Erlenbach von der L 3008 auf den Erlenbacher Stadtweg; 4. an der Einfahrt Nieder-Erlenbach von der L 3008 auf die Niedereschbacher Straße. Jeder Partei sollen hierbei nach Proporz feste Plätze an den Plakatwänden zugeteilt werden, wobei die im Ortsbeirat durch Fraktionen oder einzelne Ortsbeiratsmitglieder vertretenden Parteien stets Berücksichtigung finden sollen, sofern sie zu einer Wahl antreten. Der Proporz ist nach den Wahlergebnissen der jeweils vorausgehenden Wahl zu errechnen. Grundlage soll immer die entsprechend vorhergehende Wahl sein, also bei Bundestagswahlen die letzte Bundestagswahl, bei Landtagswahlen die letzte Landtagswahl, bei Europawahlen die letzte Europawahl, bei Oberbürgermeisterwahlen die letzte Oberbürgermeisterwahl und bei Kommunalwahlen die Ergebnisse der Ortsbeiratswahlen der vorhergehenden Kommunalwahl. Es ist darauf zu achten, dass keine Partei, die zu einer Wahl antritt, einen Nachteil aus den Plakatwänden hat. Durch die Vielzahl der Plakatwände ist auch immer gewährleistet, dass sonstige Parteien bei entsprechendem Antrag in Nieder-Erlenbach werben können. Die Plakatwände sollten pünktlich zum Plakatierungsbeginn aufgestellt und nach Ende der Wahlen wieder abgebaut werden. Das Plakatieren von Wahlplakaten an anderen Stellen im Stadtteil wird zudem untersagt. Dies gilt sowohl für Hohlkammerplakate als auch für Holz- und Metalldreiecksständer. Die endgültigen Stellen der Plakatwände sowie das genaue Vorgehen sind mit dem Ortsbeirat abzusprechen. Begründung: Nieder-Erlenbach ist ein kleiner Stadtteil, der sich seinen eigenen Charme erhalten hat. Dies nicht zuletzt durch die teilweise engen Straßen und Gässchen im historischen Ortskern. Die Plakatierungsvorgaben im Vorfeld politischer Wahlen durch die Stadt Frankfurt sind eindeutig und teils sehr restriktiv. Dies schränkt die Möglichkeit der Plakatierung im Stadtteilgebiet stark ein. Die Konsequenz ist, dass die wenigen Stellen, an denen es möglich ist zu plakatieren, übersät sind von verschiedenen Plakaten. Im Vorfeld der Wahlen zum 19. Deutschen Bundestag im Jahr 2017 glich Nieder-Erlenbach einem wahren Schilderwald. Nicht nur politische Wahlplakate hingen aus, sondern durch gleichzeitig stattfindende Stadtteilfeste in Nieder-Erlenbach und umliegenden Stadtteilen wurden auch diverse Veranstaltungsplakate gehängt. Um Verkehrsbeeinträchtigungen durch falsch gestellte Plakatständer oder falsch gehängte Plakate zu verhindern und dem Schilderwald Einhalt zu gebieten, bieten sich Plakatwände an den genannten Stellen an. Andere Gemeinden verfahren bereits nach diesem Beispiel und haben damit positive Erfahrungen gemacht. Nieder-Erlenbach könnte somit Vorbild für das gesamte Stadtgebiet werden und als Pilotprojekt für das Plakatieren an vorab gestellten Plakatwänden dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 16.02.2018, OA 223 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 709 Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2018, ST 1998 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beleuchtung Spielplatz Harheim-Nord

15.01.2018 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2018, OM 2567 entstanden aus Vorlage: OF 109/14 vom 13.11.2017 Betreff: Beleuchtung Spielplatz Harheim-Nord Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Fußgängerpfades, der die Straße In der Fuchskaut mit der Straße Altkönigblick verbindet, entlang des Spielplatzes Straßenlampen anzubringen. Begründung: Der Bereich entlang des Spielplatzes ist in den Abendstunden, besonders im Herbst und Winter, schon nachmittags nicht mehr einsehbar. Im Hinblick an die angrenzende Kindertagesstätte und die rege Nutzung des Spielplatzes ist es notwendig, hier entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Frankfurt am Main (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 705 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rückbau der Baken am Zebrastreifen in der Maßbornstraße in Höhe der Straße Am Römerbrunnen

15.01.2018 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2018, OM 2568 entstanden aus Vorlage: OF 112/14 vom 17.12.2017 Betreff: Rückbau der Baken am Zebrastreifen in der Maßbornstraße in Höhe der Straße Am Römerbrunnen Der Magistrat wird gebeten, die schon seit einem halben Jahr zugesagte Demontage der eher als Behinderung, nicht aber der Verkehrssicherheit dienenden Baken ausführen zu lassen. Begründung: Die oben genannten Baken wurden bedingt durch den nicht mit dem Ortsbeirat abgesprochenen Rückbau der Fahrradwegekennzeichnung im oberen Teil der Maßbornstraße ersatzweise installiert. Auch dieser Standort war zumindest nicht so mit dem Ortsbeirat abgesprochen. Zwischenzeitlich hat sich gezeigt, dass diese Baken besonders bei Gegenverkehr ein Risiko darstellen und daher beseitigt werden sollten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 703 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lärmgutachten für Erneuerungs- und Erweiterungsarbeiten der Bahnunterführung „Im Wiesengarten“ in Berkersheim

15.01.2018 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2018, OM 2569 entstanden aus Vorlage: OF 114/14 vom 17.12.2017 Betreff: Lärmgutachten für Erneuerungs- und Erweiterungsarbeiten der Bahnunterführung "Im Wiesengarten" in Berkersheim Vorgang: OM 1909/17 OBR 14; ST 2157/17 Die Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2157, wird zurückgewiesen, da es sich bei der Vorlage vom 14.08.2017, OM 1909, um eine neue Maßnahme (Erneuerung und Erweiterung der Bahnunterführung "Im Wiesengarten") handelt, die nicht im rechtsgültigen Planfeststellungsbeschluss der S 6-Streckenerweiterung beinhaltet ist und daher auch nicht die Rechtsgrundlage sein kann. Der Magistrat wird somit aufgefordert, auf die Deutsche Bahn AG einzuwirken, dass das beabsichtigte Lärmgutachten für dieses neue Projekt auf das Baugebiet "In den Biegen" und auch auf die neuen Harheimer Baugebiete "Harheim-Süd" (Im Niederfeld) und "Südöstlich Urnbergweg" (Eckstraße, Im Kalk) ausgedehnt wird. Begründung: Bedingt durch die Nähe zu der Baustelle der S-Bahn-Trasse in Berkersheim ist zu vermuten, dass auch die Harheimer Bürger in "Harheim-Süd", "In den Biegen" und ganz besonders im "Südöstlichen Urnbergweg" von dem bei der Maßnahme entstehenden Baulärm stark beeinträchtigt werden. Diese Beeinträchtigung wird durch die dort geplanten Zeitfenster für Arbeiten in der Nacht sicherlich noch verstärkt. Ziel ist es, die Beeinträchtigung der Harheimer Bürger auf ein machbares Minimum zu begrenzen! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.08.2017, OM 1909 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2157 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 706 Aktenzeichen: 66 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Buslinie 25 - Einrichtung eines Pendelbusses zwischen den Haltestellen „Am Römerbrunnen“ und „Berkersheimer Bahnhof“

15.01.2018 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2018, OM 2570 entstanden aus Vorlage: OF 117/14 vom 16.12.2017 Betreff: Buslinie 25 - Einrichtung eines Pendelbusses zwischen den Haltestellen "Am Römerbrunnen" und "Berkersheimer Bahnhof" Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Änderung der Buslinie 25 und daraus folgend anderer Linien zu planen: Die Buslinie 25 (Kleinbusse durch das Niddatal bis zum Berkersheimer Bahnhof) wird als fahrplanunabhängiger Pendelbus mit häufiger Frequenz eingerichtet. Begründung: Der Fahrplan der Busse ist zurzeit nicht mit dem Takt der S-Bahn synchronisiert und möglicherweise auch nicht synchronisierbar. Daher entstehen momentan teilweise erhebliche Wartezeiten beim Umsteigen zwischen Bus und Bahn. Zudem wird von vielen Fahrgästen kritisiert, dass die Kleinbusse auch nicht auf die Züge der S 6 warten, selbst wenn diese in Sichtweite einfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 787 Aktenzeichen: 92 11

OF (Antrag Ortsbeirat)

Absolutes Halteverbot in der Reginastraße überwachen und Einhaltung durchsetzen

17.12.2017 · Aktualisiert: 22.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2017, OF 113/14 Betreff: Absolutes Halteverbot in der Reginastraße überwachen und Einhaltung durchsetzen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf das Ordnungsamt einzuwirken, dass die im Stadtteil Harheim, begründet eingeführten absoluten Halteverbote, überwacht und deren Einhaltung durchgesetzt wird. In der Reginastraße ist die Situation durch Falschparker noch prekärer, da die Müllabfuhr den Müll in diesem Bereich nicht mehr abholen kann und der LKW Anlieferverkehr stark behindert wird. Begründung: Aufgrund der Verkehrssituation wurden in der Reginastraße gegenüber Haus Nr. 41, ein absolutes Halteverbot vom OBR beantragt und entsprechend auch eingeführt, was die Mitbürger aber nicht abhält, sich dem zu widersetzen bzw. dieses absolute Halteverbot nicht zu beachten. Der Hintergrund ist, dass auch niemand dies überwacht und daher die Missachter auch mit keinen Repressalien zu rechnen hat, sondern er hat quasi exklusiv sogar einen Parkplatz für sich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 14 am 15.01.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 113/14 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Weges Flur 1, Flurstück 1129/1, zwischen den Grundstücken Flurstück 573/1 und 574/1, um die Nutzung von privaten Grundstücken in diesem Bereich zu begrenzen

27.11.2017 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2017, OM 2450 entstanden aus Vorlage: OF 108/14 vom 13.11.2017 Betreff: Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Weges Flur 1, Flurstück 1129/1, zwischen den Grundstücken Flurstück 573/1 und 574/1, um die Nutzung von privaten Grundstücken in diesem Bereich zu begrenzen Der im Betreff genannte Weg ist die einzige Verbindung in diesem Bereich zwischen dem oft benutzten Weg 1523 hinter der Bebauung an der Straße In den Biegen und dem Nidda-Uferweg. Der Weg Flurstück 1129/1 ist nicht mehr als Fußweg und auch nicht als landwirtschaftlicher Weg zu nutzen, da er durch die sich angesiedelte Vegetation nicht mehr als Weg zu erkennen ist. Aus diesem Grund werden schon seit Langem private Grundstücke von den Fußgängern als Durchgang genutzt, was eigentlich so nicht gedacht sein sollte. Daher wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der eigentliche Weg wiederhergestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 342 Auskunftsersuchen vom 04.06.2018, V 891 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Baugebiet „Am Eschbachtal" (Bonames-Ost) B-Plan 516

12.11.2017 · Aktualisiert: 28.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2017, OF 107/14 Betreff: Baugebiet "Am Eschbachtal" (Bonames-Ost) B-Plan 516 Die Ursprünge des B-Plans 516 gehen zurück auf eine gesamtstädtische Wohnungsbauprogrammplanung aus den 1970er Jahren, also vor etwa 45 Jahren. Das formelle Bebauungsplanverfahren wurde mit dem ersten Aufstellungsbeschluss am 14.11.1991 eingeleitet, also vor 26 Jahren. Ein zweiter Aufstellungsbeschluss erging im April 1999, vor 18 Jahren. Wegen der Priorisierung anderer Baugebiete wurden die Planungen für das Baugebiet erst im Jahr 2012 wieder aufgegriffen. Die Planung wurde danach überarbeitet und im Herbst 2013 in Bonames den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. Aufgrund der breiten Kritik der Bürger wurden in vier Planungsgesprächen bis zum Herbst 2015 das städtebauliche Konzept zusammen mit Bürgern überarbeitet. Diese weitgehend konsensfähige Version wurde den Bürgern am 4.11.2015 vorgestellt. Nun aber wird nach aktuellem Sachstand der erarbeitete Konsens durch einen neuen Baudezernenten erneut in Frage gestellt und die Umsetzung aufgehalten. Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen des Ortsbeirates zu beantworten: 1. Aus welchem Grund wird angesichts der immer wieder dargestellten und beklagten Wohnungsnot in Frankfurt der B-Plan 516 immer wieder aufs Neue Veränderungen unterworfen? 2. Erfolgen nach der Veränderung des im Dialogprozess mit den Bürgern gefundenen Konzepts durch den Planungsdezernenten erneute Planungsgespräche mit den Bürgern? 3. Mit der erneuten Überprüfung durch den neuen Planungsdezernenten entsteht bei den Bürgern verständlicherweise der Eindruck, der Dezernent wäre mit dem Konsens, der in den Planungsgesprächen mit den Bürgern erzielt worden war, nicht zufrieden und wolle daher nachverhandeln. Sieht der Magistrat diese Vorgehensweise als das geeignete Mittel an, die Kooperationsbereitschaft der Bürger zu fördern? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 14 am 27.11.2017, TO I, TOP 12 Die Vorlage OF 107/14 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 680 2017 Die Vorlage OF 107/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entsorgung und Recycling von Elektrokleingeräten zum Schutz der Umwelt

24.10.2017 · Aktualisiert: 14.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2240 entstanden aus Vorlage: OF 121/13 vom 04.09.2017 Betreff: Entsorgung und Recycling von Elektrokleingeräten zum Schutz der Umwelt Der Magistrat wird gebeten, einen Sammelcontainer für Elektrokleingeräte in Nieder-Erlenbach aufzustellen, welcher in einem sinnvollen Turnus durch die Entsorgungsbetriebe geleert wird. Mögliche Standorte für einen solchen Sammelcontainer wären: - Am Ortseingang zur Niedereschbacher Straße gegenüber des Lebensmittelmarktes REWE; - am Ortseingang zum Erlenbacher Stadtweg neben den Altglascontainern; - an der Kreuzung der Straßen Alt-Erlenbach und Am Steinberg; - a m Bürgerhaus Nieder-Erlenbach. Begründung: Laut Auskunft der Frankfurter Entsorgungsbetriebe (FES) müssen Elektrokleingeräte (elektrische Zahnbürste, Rasierer etc.) an den FES-Sammelstellen/Betriebshöfen abgegeben werden. Die nächsten Betriebshöfe liegen in Bergen-Enkheim oder Kalbach. Um diese zeitnah zu erreichen, müssen die Bürgerinnen und Bürger Nieder-Erlenbachs den Pkw nutzen. Dies macht aus der Perspektive der Klimabilanz keinen Sinn. Zudem sind Bürgerinnen und Bürger ohne Pkw benachteiligt. Aus diesem Grund würde sich ein Sammelcontainer in Nieder-Erlenbach empfehlen, der fußläufig für die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen ist. Somit wäre das Recycling von Kleingeräten und gleichzeitig eine Einsparung von CO2 möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2018, ST 52 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erstellen eines Sicherheitskonzeptes für Grundschule und Kita

23.10.2017 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2231 entstanden aus Vorlage: OF 99/14 vom 08.10.2017 Betreff: Erstellen eines Sicherheitskonzeptes für Grundschule und Kita Der Magistrat wird gebeten, ein Sicherheitskonzept gegen Einbruch und Vandalismus für die Kita 96 (Kinderzentrum In den Schafgärten) sowie für die Grundschule Harheim zu erarbeiten und umzusetzen. Begründung: Bei den Einbrüchen am 11.09.2017 entstanden in beiden Einrichtungen erhebliche Schäden durch Diebstahl und Vandalismus. Durch die teilweise dunkle und abgelegene Lage ist es für Einbrecher ein Leichtes, auf die jeweiligen Gelände zu gelangen. Dies gilt es durch gezielte Maßnahmen zu erschweren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 513 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 14 am 19.02.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 40 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit in der Straße Hermannspforte

23.10.2017 · Aktualisiert: 03.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2232 entstanden aus Vorlage: OF 101/14 vom 08.10.2017 Betreff: Verkehrssicherheit in der Straße Hermannspforte Der Magistrat wird gebeten, auf der Fahrbahn der verkehrsberuhigten Zone der Hermannspforte zwischen Phillip-Schnell-Straße und Korffstraße zwei Bodenmarkierungen "verkehrsberuhigte Zone" aufzubringen. Begründung: Der Bereich der Straße Hermannspforte zwischen Phillip-Schnell-Straße und Korffstraße ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, wird aber gleichzeitig als Durchgangsstraße in Richtung Ortsmitte genutzt. Um Kfz-Fahrerinnen und -Fahrer auf die Situation verstärkt visuell hinzuweisen, erscheinen im Kreuzungsbereich Phillip-Schnell-Straße sowie an der Einmündung zur Korffstraße entsprechende Markierungen sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 93 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Baustellenverkehr über den Harheimer Stadtweg für den Ausbau der Bahnlinie Bad Vilbel - Frankfurt-West

08.10.2017 · Aktualisiert: 26.10.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2017, OF 98/14 Betreff: Baustellenverkehr über den Harheimer Stadtweg für den Ausbau der Bahnlinie Bad Vilbel - Frankfurt-West Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, welche verkehrssichernden Maßnahmen im Zuge der geplanten Führung des Baustellenverkehrs über den Harheimer Stadtweg für den Ausbau der Bahnlinie Bad Vilbel - Frankfurt-West vorgesehen sind. Begründung: Wie der Magistrat in seiner Stellungnahme ST1796 vom 18.09.2017 mitteilt, sieht das planfestgestellte Baulogistikkonzept der DB Netz AG die Zufahrt zur Baustelle über Harheim und somit über Harheimer Stadtweg, Niddabrücke und Niddatal vor. Die einspurige Strecke wird sich der Baustellenverkehr mit den Pendlern, die den S-Bahnhof Berkersheim zu Fuß oder per Fahrrad erreichen wollen, und mit den Bussen der Linie 25 teilen müssen. Aus der Sicht des Ortsbeirates stellt sich dadurch die Frage nach der Verkehrssicherheit. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 14 am 23.10.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 608 2017 Die Vorlage OF 98/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberweg über die Graf-von-Stauffenberg-Allee

15.09.2017 · Aktualisiert: 28.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2126 entstanden aus Vorlage: OF 210/12 vom 23.08.2017 Betreff: Fußgängerüberweg über die Graf-von-Stauffenberg-Allee Der Magistrat wird gebeten, nach Aufhebung des baustellenbedingten Fußgängerüberwegs über die Graf-von-Stauffenberg-Allee in Höhe der Cäsar-von-Hofacker-Straße einen dauerhaften Fußgängerüberweg in Höhe der Hausnummern 16 bis 20 der Graf-von-Stauffenberg-Allee anzulegen. Begründung: Die als Hauptverkehrserschließungsstraße dienende Graf-von-Stauffenberg-Allee ist im Abschnitt zwischen Römischer Straße und Altenhöferallee (50 km/h) geradlinig und aufgrund der beidseitigen Fahrradschutzstreifen sehr breit. Die Errichtung eines Fußgängerüberwegs mit Fahrbahneinengung in Höhe der Hausnummern 16 bis 20 und somit in der Mitte dieses Straßenabschnitts dient aus Sicht des Ortsbeirates der sicheren Querung für die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers und trägt zur Verkehrsberuhigung der Graf-von-Stauffenberg-Allee bei. In unmittelbarer Nähe befinden sich die Kindertagesstätte Martin Niemöller sowie ein Apartmenthaus der Lebenshilfe-Stiftung Frankfurt für Menschen mit und ohne Behinderung. Dieser Bereich stellt zudem die fußläufige Verbindung zwischen den Quartieren Altkönigblick und Mitte mit dem Riedbergzentrum und diversen sozialen Einrichtungen über den Kätcheslachpark-West parallel zur Altenhöferallee dar. All diese Aspekte rechtfertigen aus Sicht des Ortsbeirats einen Fußgängerüberweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2450 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1046 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bushaltestelle „Rathaus Harheim“ vor Winkelgasse 2

11.09.2017 · Aktualisiert: 26.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2017, OM 2076 entstanden aus Vorlage: OF 90/14 vom 28.08.2017 Betreff: Bushaltestelle "Rathaus Harheim" vor Winkelgasse 2 Vorgang: OM 3064/14 OBR 14; ST 960/15 Der Magistrat wird aufgefordert, die Bushaltestelle "Rathaus Harheim" vor dem Haus Winkelgasse 2 mit einer Sitzbank auszustatten und erneut zu prüfen, ob die Ablehnungsgründe in der Stellungnahme vom 03.07.2015, ST 960, für die Aufstellung eines Wetterschutzes weiterhin bestehen. Die Sitzbank ist gerade auch im Hinblick auf ältere Menschen wichtig. Begründung: Nach wie vor wird die Bushaltestelle "Rathaus Harheim" von sehr vielen Fahrgästen benutzt, die sich aber dort während der Wartezeit nicht setzen können und überdies Wind und Wetter ausgesetzt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.05.2014, OM 3064 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2015, ST 960 Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2017, ST 2078 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Taxi-Stand Alt-Harheim/Bushaltestelle „Rathaus Harheim“ vor Alt-Harheim 5

11.09.2017 · Aktualisiert: 26.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2017, OM 2077 entstanden aus Vorlage: OF 91/14 vom 28.08.2017 Betreff: Taxi-Stand Alt-Harheim/Bushaltestelle "Rathaus Harheim" vor Alt-Harheim 5 Der Magistrat wird aufgefordert, den Taxi-Stand Alt-Harheim zu beseitigen und die Bushaltestelle "Rathaus Harheim" von Alt-Harheim 5 an diese Stelle zu verlagern. Damit steht dann der notwendige Platz zur Verfügung, um ein überdachtes Wartehäuschen und eine Sitzbank einzurichten. Begründung: Die Bushaltestelle "Rathaus Harheim" wird von sehr vielen Fahrgästen benutzt, die sich aber dort während der Wartezeit nicht setzen können und überdies Wind und Wetter ausgesetzt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2368 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplatz für Kleinkinder an der Riedhalsstraße

14.08.2017 · Aktualisiert: 26.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.08.2017, OM 1907 entstanden aus Vorlage: OF 85/14 vom 30.07.2017 Betreff: Spielplatz für Kleinkinder an der Riedhalsstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass zumindest die Fläche um den oben genannten Spielplatz, wie die übrigen Flächen im Bereich der Spielstraße, gemäht werden. Dies sollte auch dauerhaft gewährleistet werden und nicht nur dann, wenn der Ortsbeirat einen entsprechenden Antrag stellt. Das Gras hat zwischenzeitlich eine Höhe und Ausdehnung erreicht, dass einzelne Spielgeräte direkt eingewachsen sind, was eine Nutzung speziell durch Kleinkinder unmöglich macht. (Siehe Bilddokumentation) Begründung: Der Spielplatz und die Spielstraße werden von den Bürgern und Kindern gut angenommen. Im derzeitigen Zustand ist der Spielplatz bzw. Teile davon nicht nutzbar. Was verwundert, dass der untere Teil, auf dem Spielgeräte für größere Kinder stehen, gemäht ist. Bild 1 - Kleinkinder-Spielplatz an der Riedhalsstraße mit eingewachsenem Spielgerät (Stand 29.07.2017) Bild 2 - Kleinkinder-Spielplatz an der Riedhalsstraße (Stand 29.07.2017) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2161 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Installation einer Straßenbeleuchtung

14.08.2017 · Aktualisiert: 26.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.08.2017, OM 1908 entstanden aus Vorlage: OF 87/14 vom 31.07.2017 Betreff: Installation einer Straßenbeleuchtung Der Magistrat wird nochmals dringend gebeten, an der erneuerten Brücke, welche die Quellenstraße mit der Riedhalssstraße verbindet, zum Schutz der Passanten eine insektenfreundliche und der Umgebung angepasste Wegebeleuchtung zu errichten. Begründung: In diesem Jahr wurde der marode Holzsteg, der die Quellenstraße mit der Riedhalsstraße über das Borngewässer verband, durch eine massive und ansehnliche Brücke ersetzt. Seit dieser Zeit ist zu beobachten, dass viele Bürgerinnen und Bürger sowie Kinder und Jugendliche tagsüber und auch in den Abendstunden diesen öffentlichen Weg benutzen, um die Spielstraße (Riedhalsstraße) und das Sportgelände zu erreichen. Zum Schutz vor Unfällen und sonstigen Gefährdungen hält der Ortsbeirat die Errichtung einer Straßenleuchte für erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2156 Antrag vom 11.11.2018, OF 376/12 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lärmgutachten für Erneuerungs- und Erweiterungsarbeiten der Bahnunterführung „Im Wiesengarten“ in Berkersheim

14.08.2017 · Aktualisiert: 26.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.08.2017, OM 1909 entstanden aus Vorlage: OF 88/14 vom 14.08.2017 Betreff: Lärmgutachten für Erneuerungs- und Erweiterungsarbeiten der Bahnunterführung "Im Wiesengarten" in Berkersheim Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Deutsche Bahn einzuwirken, dass das beabsichtigte Lärmgutachten für dieses Projekt auf das Baugebiet "In den Biegen" und auch auf die neuen Harheimer Baugebiete "Harheim- Süd" (Im Niederfeld) und "Südöstlich Urnbergweg" (Eckstraße, Im Kalk) ausgedehnt wird. Begründung: Bedingt durch die Nähe zu der Baustelle auf der S-Bahn-Trasse in Berkersheim ist zu vermuten, dass auch die Harheimer Bürger in "Harheim-Süd", "In den Biegen" und ganz besonders "Südöstlich Urnbergweg" von dem bei der Maßnahme entstehenden Baulärm stark beeinträchtigt werden. Diese Beeinträchtigung wird durch die dort geplanten Zeitfenster für Arbeiten in der Nacht sicherlich noch verstärkt. Ziel ist es, die Beeinträchtigung der Harheimer Bürger auf ein machbares Minimum zu begrenzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2157 Antrag vom 17.12.2017, OF 114/14 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2018, OM 2569 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bewuchs in der Spielstraße (Riedhalsstraße)

30.07.2017 · Aktualisiert: 26.10.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2017, OF 81/14 Betreff: Bewuchs in der Spielstraße (Riedhalsstraße) Der Magistrat wird gebeten, den Bewuchs zwischen der Straße und dem Bordstein beseitigen zu lassen. (Siehe Bilddokumentation) Begründung: Über die Jahre hat sich entlang der Bordsteinkante eine Pflanzenvegetation angesiedelt, die zum einen, zumindest längerfristig, die Asphaltdecke hebt und zerstört und zum Anderen auch keinen Nutzen an dieser Stelle bringt, sondern nur unansehnlich ist. Um zumindest langfristig größere Schäden an der Straße zu vermeiden, sollte dieser Bewuchs beseitigt werden! Bild 1. u. 2. Bewüchs in der Bordsteinkante Riedhalsstrße (Stand 29.07.2017) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 14 am 14.08.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 81/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 14 am 11.09.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 81/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 14 am 23.10.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 81/14 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Neue private Stellplätze in Bebauungsplänen auf Elektromobilität vorbereiten

23.07.2017 · Aktualisiert: 27.10.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2017, OF 115/15 Betreff: Neue private Stellplätze in Bebauungsplänen auf Elektromobilität vorbereiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: In den zur Zeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen Nieder-Esdibadi-Süd und Am Eschbachtal/Harheimer Weg sind für alle KFZ-Stellplätze die Voraussetzungen für eine private Installation von Ladevorrichtungen für Elektro-Fahrzeuge vorzusehen. Dies können unter andern Leerrohre und Flächen für die Ladevorrichtungen sein. Begründung: Bei privaten Stellplätzen zum Beispiel in Quartiers- oder Tiefgaragen, die einer Eigentümergemeinschaft oder Wohnungsbaugesellschaft gehören, darf die endgültige private Installation und Nutzung nicht von der Zustimmung dieser Gemeinschaften oder Gesellschaften gemacht werden, besonders nicht, wenn dadurch zum gegebenen Zeitpunkt Umbaumaßnahmen erforderlich wären. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 15 am 18.08.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 115/15 wird bis zur Sitzung am 3. November 2017 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2017, TO I, TOP 6 Vor Abstimmung über die Vorlage OF 115/15 ändert die antragstellende Fraktion diese dahin gehend ab, dass der Tenor um das Baugebiet Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch ergänzt wird. Beschluss: Die Vorlage OF 115/15 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 CDU, 2 SPD und FDP gegen 1 CDU, GRÜNE und BFF (= Annahme); 1 CDU und 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

„Call a Bike“-Station Nieder-Erlenbach

27.06.2017 · Aktualisiert: 21.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2017, OM 1904 entstanden aus Vorlage: OF 111/13 vom 27.06.2017 Betreff: "Call a Bike"-Station Nieder-Erlenbach Vorgang: OM 345/16 OBR 13; ST 1305/16 Der Magistrat wird unter Hinweis auf die Stellungnahme des Magistrats ST 1305 gebeten, die Einrichtung einer "Call a Bike"-Station an einem der folgenden Standorte in der Straße Alt-Erlenbach in Nieder-Erlenbach zu veranlassen: Hinter dem Vertriebenendenkmal an der Apotheke, auf der Grünfläche an der Ecke Zum Schäferköppel, auf dem Parkplatz am neuen Friedhof. Alternativ wäre auch ein Standort im Erlenbacher Stadtweg an der Endhaltestelle der Linie 29 denkbar. Begründung: Der Magistrat hat den Wunsch des Ortsbeirates nach einer "Call a Bike"-Station in der o. g. Stellungnahme ausdrücklich begrüßt, konnte jedoch dem Standort am Rathaus nicht zustimmen. Da die Stadt seit Herbst noch immer keinen geeigneten Standort gefunden hat, möchte der Ortsbeirat der Suche mit diesem Antrag einen neuen Impuls geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM 345 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1305 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1872 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 939 Antrag vom 21.06.2021, OF 19/13 Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 548

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Jakobusbrunnen im Ortsmittelpunkt (Alt Harheim)

19.06.2017 · Aktualisiert: 26.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1802 entstanden aus Vorlage: OF 80/14 vom 02.06.2017 Betreff: Jakobusbrunnen im Ortsmittelpunkt (Alt Harheim) Der Magistrat wird gebeten, die Technik für den Jakobusbrunnen in Alt-Harheim komplett und nachhaltig zu sanieren. Begründung: Der Jakobusbrunnen belebt den Ortsmittelpunkt und dient seit jeher in den Sommermonaten als beliebter Treffpunkt für Jung und Alt. Auf Nachfrage in den entsprechenden Ämtern war zu vernehmen, dass eine Inbetriebnahme des Brunnens aufgrund der maroden Technik nicht möglich sei. Daher bitten wir, dafür zu sorgen, dass die Anlage zeitnah grundsaniert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1904 Aktenzeichen: 41

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vermeidung von Wasserschäden im Stadtteil Harheim bei Starkregenereignissen

19.06.2017 · Aktualisiert: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1801 entstanden aus Vorlage: OF 79/14 vom 05.06.2017 Betreff: Vermeidung von Wasserschäden im Stadtteil Harheim bei Starkregenereignissen Der Magistrat wird gebeten, 1. mitzuteilen, warum das Kanalnetz nicht an allen Stellen im Stadtteil bei Starkregen das Regenwasser aufnehmen kann, hierbei ist zu differenzieren, ob es sich um ein Einkanal/Zweikanal handelt; 2. die Abflüsse am Ende der Stichstraße Am Römerbrunnen in Richtung Feld auf ihre Durchlässigkeit überprüfen zu lassen und 3. weitere Maßnahmen zu treffen, um Überschwemmungen vom Feld aus in die Stichstraße Am Römerbrunnen zu vermeiden. Begründung: Am 02. und 03.06.2017 kam es in Harheim in Folge von Regengüssen mit jeweils rd. 35 l/qm innerhalb kurzer Zeit an verschiedenen Stellen (z. B. Am Römerbrunnen, An der Pfarrwiese, Am Wetterhahn) zu Wasserschäden in Form von überschwemmten Straßen und vollgelaufenen Kellern. An den genannten Stellen erscheint daher eine Überprüfung der Kapazität des Kanalsystems notwendig und zusätzlich in der Straße Am Römerbrunnen eine Verstärkung des Schutzes gegen das aus den Feldern in östlicher und nördlicher Richtung einschießende Oberflächenwasser. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1797 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 502 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1894 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in Reginastraße und Tempelgasse

22.05.2017 · Aktualisiert: 05.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1683 entstanden aus Vorlage: OF 72/14 vom 08.05.2017 Betreff: Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in Reginastraße und Tempelgasse Der Magistrat wird gebeten, die Reginastraße und Tempelgasse als verkehrsberuhigte Zone auszuweisen. Begründung: Beide Straßen sind ungewöhnlich schmal, zudem existiert kein Bürgersteig. Diese Straßen sind im Schulwegeplan enthalten. Die Ausweisung als verkehrsberuhigte Zone soll verdeutlichen, dass sich dort alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt bewegen und ein besonders hohes Maß an Umsicht und Rücksicht erforderlich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1737 Antrag vom 03.03.2019, OF 177/14 Antrag vom 04.03.2019, OF 178/14 Auskunftsersuchen vom 18.03.2019, V 1194 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 im geplanten Baugebiet „Am Eschbachtal - Harheimer Weg“ beibehalten Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100

19.05.2017 · Aktualisiert: 23.01.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.05.2017, OA 157 entstanden aus Vorlage: OF 103/15 vom 19.05.2017 Betreff: Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 im geplanten Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" beibehalten Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Vorgang: B 1014/03; OA 152/17 OBR 10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Umsetzung der Planung weiterhin ausschließlich die Variante einer schienengleichen Querung der U-Bahn-Trasse über die Ortsrandstraße zu verfolgen. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlagen B 1014 und B 100 hingewiesen , in denen die Realisierung dieser Lösung positiv dargestellt wurde. Die Querung ohne eine Unterbrechung des Verkehrsflusses auf der Ortsrandstraße, wie es der Ortsbeirat 10 erneut in der Vorlage OA 152 fordert, wird abgelehnt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2003, B 1014 Anregung vom 16.05.2017, OA 152 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 24.05.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 116 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage B 100 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 146 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 152 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 157 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.05.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2017, TO II, TOP 39 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.08.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Ablehnung) und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (B 100 = Kenntnis, OA 146, OA 152 und OA 157 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 100 = Kenntnis, OA 146 und OA 157 = Annahme, OA 152 = Ablehnung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 49 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) 18. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 15 am 13.04.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 15 am 15.06.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 15 am 14.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Auf eine Stellungnahme des Magistrats wird verzichtet, da sich die Angelegenheit erledigt hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 15 am 18.01.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Auf die Stellungnahme des Magistrats wird verzichtet. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1469, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017 § 1573, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 § 1714, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bestehende Planung der beschränkten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinien U 2 und U 9 beibehalten Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100

16.05.2017 · Aktualisiert: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.05.2017, OA 152 entstanden aus Vorlage: OF 281/10 vom 02.05.2017 Betreff: Bestehende Planung der beschränkten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinien U 2 und U 9 beibehalten Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100, wird zurückgewiesen, weil er der Bedeutung des Problems nicht gerecht wird. 2. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass baldmöglichst eine Lösung für die im Zusammenhang mit dem Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" geplante Ortsrandstraße für Bonames gefunden wird, die eine Unterbrechung des Verk ehrsflusses auf dieser Strecke durch eine schienengleiche Querung der Stadtbahnlinien U 2 und U 9 verhindert. Begründung: Die Stadtbahnlinien U 2 und U 9 verkehren gerade im Berufsverkehr so häufig, dass Schranken auf dieser Strecke bei Beachtung der Sicherheitspuffer sehr lange Zeit geschlossen sein müssen. Dies ist an den bestehenden U-Bahn-Schranken in Bonames deutlich zu sehen und führt zu enormen Rückstaus. Dementsprechend wäre auch die Ortsrandstraße in der gegenwärtigen Planung zur Abführung des von Osten kommenden Verkehrs kaum geeignet. Die Ortsrandstraße muss aber zu einer deutlichen Entlastung der Ortslage von Bonames führen, da andere Umgehungstraßen für Bonames ausgeschlossen sind. Sie würden alle durch den Grüngürtel führen, dort massive Geländeverluste bedeuten und könnten zudem nur an die Homburger Landstraße angeschlossen werden, die heute schon deutlich überlastet ist, zukünftig die einzige Erschließung des Neubaugebietes "Im Hilgenfeld" darstellen wird und insofern keinesfalls noch weitere Kapazität aufweist. Schon die gegenwärtige Verkehrsbelastung im Ortskern von Alt-Bonames ist aber unzumutbar und führt dazu, dass dort wertvoller Wohnraum nicht mehr oder nur noch eingeschränkt genutzt wird. Insofern ist jede Erhöhung des Verkehrs in Alt-Bonames unverhältnismäßig. Da dieses Verkehrsaufkommen nach Auskunft des Magistrats bei einer Realisierung des geplanten schienengleichen Bahnübergangs aber eben noch steigen soll, kann keine Rede davon sein, dass der heutige Stadtteil "nicht unverhältnismäßig" belastet werde. Es besteht eben bereits jetzt eine unverhältnismäßige Belastung. Da alle Gebiete im Anschluss an die Ortsrandstraße für die Abführung des Verkehrs besser geeignet sind als der Kernort von Bonames, kann die erforderliche Abwägung nur so ausfallen, dass die Verkehrsleistung der Ortsrandstraße über das bisher geplante Maß hinaus gesteigert werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.05.2017, OA 157 Antrag vom 19.05.2017, OF 103/15 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2316 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 17.05.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 116 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage B 100 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 146 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 152 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 157 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.05.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2017, TO II, TOP 39 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.08.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Ablehnung) und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (B 100 = Kenntnis, OA 146, OA 152 und OA 157 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 100 = Kenntnis, OA 146 und OA 157 = Annahme, OA 152 = Ablehnung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 49 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1469, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017 § 1573, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 § 1714, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 Aktenzeichen: 92 10

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