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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 14

Installation einer insektenfreundlichen Beleuchtung in der Quellenstraße

17.02.2025 · Aktualisiert: 16.07.2025

Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6515 entstanden aus Vorlage: OF 224/14 vom 02.02.2025 Betreff: Installation einer insektenfreundlichen Beleuchtung in der Quellenstraße Vorgang: M 152/24 Der Magistrat wird erneut gebeten, die bisher mehrfach abgelehnte Installation einer Beleuchtung im Bereich der Brücke zwischen der Quellenstraße und der Riedhalsstraße hinsichtlich einer insektenfreundlichen Beleuchtung zu prüfen. Es ist nicht ersichtlich, aus welchem Grund die Beleuchtung eines Radweges durch den Stadtwald mit insektenfreundlicher Beleuchtung möglich ist, nicht aber auf Wegen, die von Fußgängern und Radfahrern zur örtlichen Bezirkssportanlage oder dem Naherholungsgebiet genutzt werden. Begründung: Für viele Sportler (vorrangig Kinder und Jugendliche) und Erholungsuchende ist der Fuß- und Radweg zur Spielstraße (Riedhalsstraße) und der Bezirkssportanlage über die Quellenstraße die kürzeste und sicherste Verbindung. Hier ist eine Beleuchtung der Brücke über den Born insbesondere in der dunklen Jahreszeit dringend notwendig. Im Magistratsvortrag M 152 zur Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt führt der Magistrat nun im Hinblick auf den Abschnitt Stadtwald aus: "Um ein sicheres Fahrradfahren auch bei Dunkelheit zu ermöglichen, erhält die gesamte Strecke eine durchgehende Ausleuchtung. Die Beleuchtung erfolgt über Mastleuchten, die über integrierte Photovoltaik-Module mit Strom versorgt werden und somit energieautark betrieben werden können. Somit müssen keine zusätzlichen Leitungen verlegt werden, so dass kein entsprechender Eingriff in den Wurzelraum der bestehenden Bäume erforderlich ist. Durch eine Bewegungssteuerung in Verbindung mit einer Nachtabschaltung wird die Beleuchtungsdauer auf der Grundlage einer vor Ort betriebenen Testanlage zum Schutz der lichtsensiblen Fauna weitestgehend reduziert." Der Ortsbeirat 14 begrüßt das mit dem Vortrag M 152 zum Ausdruck gebrachte Umdenken des Magistrates bei der Beleuchtung von Wegen. Vor diesem Hintergrund bittet er den Magistrat erneut um die Installation einer insektenfreundlichen Beleuchtung auf dem genannten Abschnitt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 152 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1125 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 14 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 14

Staudenknöterich bekämpfen

17.02.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6514 entstanden aus Vorlage: OF 222/14 vom 03.02.2025 Betreff: Staudenknöterich bekämpfen Der Magistrat wird gebeten, den Staudenknöterich in den Eschbachauen zwischen Harheim und Nieder-Eschbach zu bekämpfen. Begründung: Der japanische Staudenknöterich ist eine invasive Pflanzenart, die sich in Deutschland immer weiter ausbreitet. Auch am Eschbach ist der Knöterich auf dem Vormarsch und verdrängt dabei niedriger wachsende Pflanzenarten. Insbesondere für den dort im Frühjahr anzutreffenden Bärlauchteppich, der als Frühblüher Insekten wertvolle Nahrung bietet, stellt der Knöterich eine Gefahr dar. Auch das Land Hessen empfiehlt die Bekämpfung des Knöterich, insbesondere in Auengebieten. https://natureg.hessen.de/resources/recherche/Schutzge biete/GI/Sonstige/ASB_INVA13_Staudenknoeterich.pdf Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1818 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 14 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 14 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 14

Bau von Rampen am Bahnhof „Berkersheim“

17.02.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6512 entstanden aus Vorlage: OF 220/14 vom 03.02.2025 Betreff: Bau von Rampen am Bahnhof "Berkersheim" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man im Bereich der S6-Haltestelle "Berkersheim Bahnhof" an den äußeren Bahnsteigen Rampen bauen kann. Begründung: Der Aufzug an der S-Bahn-Station "Berkersheim Bahnhof" ist seit Anfang Dezember 2024 ausgefallen. Auch in der Vergangenheit waren immer mal wieder Aufzüge über einen längeren Zeitraum defekt. Die Bestellung der Ersatzteile lässt anscheinend häufig auf sich warten. Die steilen Metalltreppen der momentan provisorischen Brücke sind hoch und runter sehr beschwerlich zu laufen, zumal die Treppen von Personen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen gar nicht bewältigt werden können. Die Rampen wären aus vielerlei Hinsicht eine dringend notwendige Alternative. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1479 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 14 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 4

Neugestaltung des Platzes an der Friedberger Warte

02.02.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 26.08.2025, OF 554/4 Betreff: Neugestaltung des Platzes an der Friedberger Warte Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob eine Umgestaltung des Friedberger Platzes unter der Mitwirkung der Anwohner und Nutzer möglich ist. Begründung: Der Platz an der Friedberger Warte ist mit über 3.000 qm fast ausschließlich mit Basaltpflaster versiegelt und hat keinen Abschluß zur Friedberger Landstraße. Ein Brunnen ist dort ebenso installiert, wird aber aufgrund seiner Bauart nicht genutzt, eher mißbraucht. Die Anwohner und Anlieger (z.B. Parea gGmbH, IB-Hotel, Sahle Wohnen) habe sich dort bereits gefunden und über Änderungen nachgedacht. Sie sind auch gerne bereit, dauerhaft für Pflege- und Wartungsarbeiten zur Verfügung zu stehen. Besonders gewünscht ist ein Abschluß hin zur Friedberger Landstraße, eine bessere Verschattung des Platzes, eine Entsiegelung der großen Basaltfläche und deren anschließende Bepflanzung. Die Beteiligten würden dies gerne an einem "Runden Tisch Friedberger Platz" mit den Gremien der Stadt Frankfurt beraten und umsetzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 554/4 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 14

Neues Feuerwehrgerätehaus für Harheim

21.01.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6516 entstanden aus Vorlage: OF 226/14 vom 08.02.2025 Betreff: Neues Feuerwehrgerätehaus für Harheim Vorgang: V 513/22 OBR 14; ST 74/23; OM 4991/24 OBR 14; ST 1137/24 Der Magistrat wird gebeten, gegenüber dem Ortsbeirat 14 konkrete Aussagen zum Bauvorhaben des neuen Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Harheim auf dem vom Brandschutz-, Katastrophenschutz und Rettungsdienstzentrum (BKRZ) eigens dafür im September 2022 per Erbbaurechtsvertrag erworbenen Grundstücks in der Straße Altkönigblick zu machen. In seiner Stellungnahme vom 07.06.2024, ST 1137, teilte der Magistrat folgenden Sachverhalt mit: "Die Festlegung konkreter Bauvorhaben erfolgt unter Beachtung und Abwägung der Bedarfslage vor Ort und einsatztaktischer Kriterien." Da bisher weder ein Zeitplan genannt noch eine Liste der abzuarbeitenden Vorhaben vorgelegt wurden, fordert der Ortsbeirat den Magistrat darüber hinaus auf, - eine Liste vorzulegen, in welcher Reihenfolge der Bau der zur Realisierung anstehenden Gerätehäuser erfolgen soll; - falls es keine solche Liste gibt, eine solche zu erstellen und dem Ortsbeirat vorzulegen; - zu begründen, was die in der Stellungnahme ST 1137 genannten Stellen daran hindert, dies zu tun. Begründung: Vor mehr als neun Jahren hat der Ortsbeirat 14 aus dringlichen Gründen den Bau eines neuen Gerätehauses in Harheim beantragt, da das bestehende Feuerwehrgerätehaus hinsichtlich Bau und Funktion weder den gestiegenen Anforderungen für die Rettungs- und Hilfeleistungen der Feuerwehr entspricht noch sich der erforderliche Raumbedarf zum ordnungsgemäßen Verstauen der Einsatzkleidung und separaten Umkleideräumen für Frauen realisieren lässt. Zusätzlich droht die nachhaltige Nachwuchsförderung zu erlahmen, weil schlicht kein Platz für einen entsprechenden Jugendraum zur Verfügung steht. Anfragen des Ortsbeirats, die mit Nachdruck auf die Notwendigkeit eines Standortneubaus der Freiwilligen Feuerwehr hingewiesen haben, führten bisher zu wenig planbaren Informationen seitens des Magistrats. Zweieinhalb Jahre nach dem Grundstückserwerb in der Straße Altkönigblick durch das BKRZ fordert der Ortsbeirat eine nachvollziehbare Einschätzung "im Rahmen eines aufgrund städtebaulicher Entwicklung notwendigen Gesamtkonzepts", wann denn endlich mit dem Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses für Harheim zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.10.2022, V 513 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 74 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 4991 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1137 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 811

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 14

Staudenknöterich bekämpfen

21.01.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6514 entstanden aus Vorlage: OF 222/14 vom 03.02.2025 Betreff: Staudenknöterich bekämpfen Der Magistrat wird gebeten, den Staudenknöterich in den Eschbachauen zwischen Harheim und Nieder-Eschbach zu bekämpfen. Begründung: Der japanische Staudenknöterich ist eine invasive Pflanzenart, die sich in Deutschland immer weiter ausbreitet. Auch am Eschbach ist der Knöterich auf dem Vormarsch und verdrängt dabei niedriger wachsende Pflanzenarten. Insbesondere für den dort im Frühjahr anzutreffenden Bärlauchteppich, der als Frühblüher Insekten wertvolle Nahrung bietet, stellt der Knöterich eine Gefahr dar. Auch das Land Hessen empfiehlt die Bekämpfung des Knöterich, insbesondere in Auengebieten. https://natureg.hessen.de/resources/recherche/Schutzge biete/GI/Sonstige/ASB_INVA13_Staudenknoeterich.pdf Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1818 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 14 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 14 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 14

Bau von Rampen am Bahnhof „Berkersheim“

21.01.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6512 entstanden aus Vorlage: OF 220/14 vom 03.02.2025 Betreff: Bau von Rampen am Bahnhof "Berkersheim" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man im Bereich der S6-Haltestelle "Berkersheim Bahnhof" an den äußeren Bahnsteigen Rampen bauen kann. Begründung: Der Aufzug an der S-Bahn-Station "Berkersheim Bahnhof" ist seit Anfang Dezember 2024 ausgefallen. Auch in der Vergangenheit waren immer mal wieder Aufzüge über einen längeren Zeitraum defekt. Die Bestellung der Ersatzteile lässt anscheinend häufig auf sich warten. Die steilen Metalltreppen der momentan provisorischen Brücke sind hoch und runter sehr beschwerlich zu laufen, zumal die Treppen von Personen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen gar nicht bewältigt werden können. Die Rampen wären aus vielerlei Hinsicht eine dringend notwendige Alternative. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1479 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 14 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 14

Installation einer insektenfreundlichen Beleuchtung in der Quellenstraße

21.01.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6515 entstanden aus Vorlage: OF 224/14 vom 02.02.2025 Betreff: Installation einer insektenfreundlichen Beleuchtung in der Quellenstraße Vorgang: M 152/24 Der Magistrat wird erneut gebeten, die bisher mehrfach abgelehnte Installation einer Beleuchtung im Bereich der Brücke zwischen der Quellenstraße und der Riedhalsstraße hinsichtlich einer insektenfreundlichen Beleuchtung zu prüfen. Es ist nicht ersichtlich, aus welchem Grund die Beleuchtung eines Radweges durch den Stadtwald mit insektenfreundlicher Beleuchtung möglich ist, nicht aber auf Wegen, die von Fußgängern und Radfahrern zur örtlichen Bezirkssportanlage oder dem Naherholungsgebiet genutzt werden. Begründung: Für viele Sportler (vorrangig Kinder und Jugendliche) und Erholungsuchende ist der Fuß- und Radweg zur Spielstraße (Riedhalsstraße) und der Bezirkssportanlage über die Quellenstraße die kürzeste und sicherste Verbindung. Hier ist eine Beleuchtung der Brücke über den Born insbesondere in der dunklen Jahreszeit dringend notwendig. Im Magistratsvortrag M 152 zur Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt führt der Magistrat nun im Hinblick auf den Abschnitt Stadtwald aus: "Um ein sicheres Fahrradfahren auch bei Dunkelheit zu ermöglichen, erhält die gesamte Strecke eine durchgehende Ausleuchtung. Die Beleuchtung erfolgt über Mastleuchten, die über integrierte Photovoltaik-Module mit Strom versorgt werden und somit energieautark betrieben werden können. Somit müssen keine zusätzlichen Leitungen verlegt werden, so dass kein entsprechender Eingriff in den Wurzelraum der bestehenden Bäume erforderlich ist. Durch eine Bewegungssteuerung in Verbindung mit einer Nachtabschaltung wird die Beleuchtungsdauer auf der Grundlage einer vor Ort betriebenen Testanlage zum Schutz der lichtsensiblen Fauna weitestgehend reduziert." Der Ortsbeirat 14 begrüßt das mit dem Vortrag M 152 zum Ausdruck gebrachte Umdenken des Magistrates bei der Beleuchtung von Wegen. Vor diesem Hintergrund bittet er den Magistrat erneut um die Installation einer insektenfreundlichen Beleuchtung auf dem genannten Abschnitt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 152 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1125 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 14 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 14

S-BahnStation Frankfurt-Berkersheim - dringender Handlungsbedarf

25.11.2024 · Aktualisiert: 19.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2024, OM 6159 entstanden aus Vorlage: OF 214/14 vom 20.11.2024 Betreff: S-Bahn-Station Frankfurt-Berkersheim - dringender Handlungsbedarf Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, den unzumutbaren und gefährlichen Zustand der Zuwegung zu den Bahnsteigen an der S-Bahn-Station "Berkersheim" aus Richtung Harheim abzustellen. Begründung: Seit Jahren das gleiche Bild! Die beigefügten Fotos zeigen, dass es für diese Anregung kaum einer Begründung bedarf. Pfützen und ein ungenügend befestigter Weg bilden einen Teil der Zuwegung zu den Bahnsteigen. Es ist für Fahrgäste der S 6 derzeit kaum möglich, mit sauberer Kleidung die S-Bahnen zu erreichen. Sollte in den kommenden Wochen Frost einsetzen, wird es zudem noch gefährlich! Diese Anregung ist zudem besonders ärgerlich, weil schon in den vergangenen Jahren ähnliche Zustände herrschten und erst nach Interventionen des Ortsbeirats notdürftige Verbesserungen vorgenommen wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Auf die Stellungnahme des Magistrats wird verzichtet. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 14

Musikunterricht im Stadtteil sichern

25.11.2024 · Aktualisiert: 19.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2024, OM 6157 entstanden aus Vorlage: OF 211/14 vom 11.11.2024 Betreff: Musikunterricht im Stadtteil sichern Der Magistrat wird gebeten, den Fortbestand des Musikunterrichts im Stadtteil Harheim nach der Auflösung der Musikschule Harheim zu sichern. Dies soll durch eine Ausweitung des Angebots der Musikschule Frankfurt e. V. auf den Stadtteil ermöglicht werden. Die Musikschule Frankfurt e. V. benötigt dazu kurzfristige finanzielle Mittel aus dem laufenden Haushalt, um die Anstellung der benötigten Musikpädagogen finanzieren zu können. Mittel- und langfristig ist der Etat der Musikschule entsprechend anzupassen. Möglichst sollten Lehrkräfte, die dazu bereit sind, weiterbeschäftigt und Unterrichtsräume weiter genutzt werden. Begründung: Nach der höchstrichterlichen Bestätigung des Bundessozialgerichts, der landläufig als "Herrenberg-Urteil" bezeichneten Verpflichtung für Musikschulen, ihre Lehrkräfte sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen, hat der Musikverein Harheim 1913 e. V. die Auflösung der vom Verein getragenen Musikschule beschlossen. Die Entscheidung ist nachvollziehbar, da sich der ehrenamtlich geführte Verein nicht in der Lage sieht, den mit der Beschäftigung von fest angestellten Mitarbeitern verbundenen organisatorischen Mehraufwand zu leisten und die entstehenden finanziellen Risiken zu tragen. Der Vorschlag erscheint dem Ortsbeirat als sinnvolle und kurzfristig umsetzbare Möglichkeit, die wertvolle musikpädagogische Arbeit des Musikvereins Harheim 1913 e. V. unter Erhaltung der gewachsenen Strukturen mit den vorhandenen Lehrkräften nahtlos fortzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1047 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1989 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 28.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 14 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 14 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 14

Mehr Aufmerksamkeit für Kinder in der Hermannspforte

25.11.2024 · Aktualisiert: 19.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2024, OM 6156 entstanden aus Vorlage: OF 210/14 vom 11.11.2024 Betreff: Mehr Aufmerksamkeit für Kinder in der Hermannspforte Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrszeichen 136 "Achtung, Kinder!" in Form eines Piktogramms auf dem Straßenbelag an beiden Zufahrten der Hermannspforte, im Bereich der Hausnummern 1 und 4, anzubringen. Begründung: Die Hermannspforte ist in diesem Bereich zwar als Spielstraße ausgewiesen, worauf nicht nur die Schilder (VZ 325) an beiden Zufahrten, sondern auch die Beschaffenheit des Bodenbelags in Form von Pflastersteinen eindeutig hinweist. Dennoch wird in diesem Bereich viel zu schnell gefahren, was insbesondere für die Schulkinder und die Kinder der Tagesmutter, die diesen ausgewiesenen Schulweg nutzen, eine erhebliche Gefahr darstellt. Es gilt zu beachten, dass es in diesem Bereich keine Möglichkeit gibt, den Gehweg von der Straße technisch abzugrenzen. Sollte dieser konkrete Vorschlag abgelehnt werden, bittet der Ortsbeirat darum, die Situation durch andere geeignete Maßnahmen zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 508 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

Musikschule Harheim als Außenstelle der Frankfurter Musikschule erhalten

09.11.2024 · Aktualisiert: 09.12.2024

Antrag vom 09.11.2024, OF 212/14 Betreff: Musikschule Harheim als Außenstelle der Frankfurter Musikschule erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten ob die bisherige Musikschule Harheim als Außenstelle der Frankfurter Musikschule in deren Angebot integriert werden kann. Begründung: Die Musikschule Harheim hat sich über Jahre als ein wichtiger Bestandteil unseres Stadtteils etabliert und war bisher ein Teil des musikalischen Angebotes des Musikverein Harheim 1913 e.V. Sie bot Kindern und Jugendlichen im Frankfurter Norden eine wertvolle Möglichkeit, musikalische Fähigkeiten zu entwickeln und kulturelle Teilhabe zu erfahren. Mit Blick auf das sogenannte "Herrenberg-Urteil" muss der Musikverein dieses Angebot zum Ende des laufenden Schulhalbjahres (31.01.2025) einstellen. Die Musikschule Frankfurt arbeitet laut F 2598 nach den Anforderungen des "Herrenberg-Urteils". Eine Übernahme der Schüler der Harheimer Musikschule und der 13 Lehrkräfte - sofern sie es wünschen - in eine Außenstelle würde nicht nur die musikalische Bildung in unserer Region sichern, sondern auch die kulturelle Vielfalt und das soziale Miteinander fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 212/14 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

Abstellflächen für E-Scooter

08.11.2024 · Aktualisiert: 09.12.2024

Antrag vom 08.11.2024, OF 213/14 Betreff: Abstellflächen für E-Scooter Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, feste Abstellflächen für die Vermietung von E-Scootern im Ortsbezirk 14 einzurichten. Begründung: In Harheim werden gemietete E-Scooter regelmäßig rücksichtslos auf Gehwegen abgestellt und so zur Stolperfalle, insbesondere für ältere, sehbehinderte und bewegungseingeschränkte Menschen, die etwa auf Rollstühle, Rollatoren oder andere Gehhilfen angewiesen sind. Aber auch Eltern mit Kinderwagen sind hiervon in besonderer Weise betroffen. Da keine festen Abstellplätze vorgesehen sind, finden sich derartige Beförderungsmittel teilweise mitten auf schmalen Gehwegen, im Überquerungsbereich von Ampeln oder auf für Pkws vorgesehenen Parkflächen und verschandeln zudem das Ortsbild in erheblichem Maße. Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar. Grundsätzlich bietet sich die Einführung von Abstellflächen in Harheim in der Nähe der folgenden Plätze an: Sportanlage, Friedhof, Supermarkt, Ortseingänge und Ortsmitte. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 213/14 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kennzeichnung des Radweges nach Harheim

05.11.2024 · Aktualisiert: 18.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6037 entstanden aus Vorlage: OF 180/13 vom 22.10.2024 Betreff: Kennzeichnung des Radweges nach Harheim Der Magistrat wird aufgefordert, den Beginn des Radweges nach Harheim an der Kreuzung Erlenbacher Stadtweg/Am Ohlenstück deutlich sichtbar zu kennzeichnen und dies im Rahmen eines Ortstermins mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Die Einfahrt des verkehrsberuhigten Bereichs Am Ohlenstück ist gleichzeitig der Beginn und das Ende des Radwegs nach Harheim und es ist unklar, wie Auto- und Radfahrer sich an dieser Stelle verhalten sollen. Begründung: Überall im Stadtgebiet werden neue Radwege auf existierende Straßen eingerichtet. An Ein- und Ausfahrten, Bushaltestellen und an Einmündungen wird genau farblich markiert, wo Radfahrer zu erwarten sind, damit Autofahrer Radfahrer auf dem Radweg nicht versehentlich in Gefahr bringen. Nicht so in Nieder-Erlenbach: Hier beginnt und endet der Radweg am Erlenbacher Stadtweg nach Harheim, ohne dass es irgendeine Markierung gibt. Autofahrer, die aus dem Ohlenstück kommen, wissen hoffentlich, dass Radfahrer von beiden Seiten auf dem Gehweg kommen können. Radfahrer wissen hoffentlich, wo sie auf den Radweg einfädeln sollen. Es ist ein Wunder, dass es dort noch zu keinem Unfall gekommen ist. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat dringend, diesen Missstand durch eine klare Markierung zu beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 418 Beratung im Ortsbeirat: 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 14

Sicherheit für Fußgänger im Einmündungsbereich Im Niederfeld/Am Auweg und Im Niederfeld/Haintalstraße gewährleisten

28.10.2024 · Aktualisiert: 19.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5967 entstanden aus Vorlage: OF 202/14 vom 12.08.2024 Betreff: Sicherheit für Fußgänger im Einmündungsbereich Im Niederfeld/Am Auweg und Im Niederfeld/Haintalstraße gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, eine Lösung zu finden, um den Einmündungsbereich Im Niederfeld/Am Auweg und Im Niederfeld/Haintalstraße für Fußgänger sicherer zu gestalten und die Verkehrssituation am Ende der Straße Am Auweg sowie in der Haintalstraße zu entschärfen. Begründung: Erwachsene Fußgänger und Kinder auf Fahrrädern, die auf dem Gehweg von der Straße Im Niederfeld auf die Straße Am Auweg einbiegen, werden leider häufig mit motorisierten Straßenverkehrsteilnehmern konfrontiert, die beim Rechtsabbiegen von der Straße Am Auweg in die Straße Im Niederfeld den Gehweg schneiden. Reifenspuren auf dem Gehweg des Einmündungsbereichs zeigen sehr deutlich, dass dies keine Seltenheit ist, sondern der Gehweg beim Abbiegeverhalten regelmäßig befahren wird. Dies gilt ebenso an der Kreuzung Im Niederfeld/Haintalstraße. Da der Ortsbeirat in diesem Zusammenhang bereits Kenntnis von mehreren Gefahrensituationen hat, plädiert er an diesen Stellen für Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für die Betroffenen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 419 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 14

Ausbau der Ladeinfrastruktur in den Stadtteilen am Stadtrand effektiv fördern und beschleunigen

28.10.2024 · Aktualisiert: 19.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5966 entstanden aus Vorlage: OF 206/14 vom 15.09.2024 Betreff: Ausbau der Ladeinfrastruktur in den Stadtteilen am Stadtrand effektiv fördern und beschleunigen Der Magistrat wird aufgefordert, ein kreatives Förder- und Beschleunigungsprogramm für den Ausbau von Lademöglichkeiten für E-Autos in Stadtteilen am Stadtrand, wie etwa Harheim, auszuarbeiten, da hier bisher keine öffentliche Ladestation vorhanden ist. Hierbei soll insbesondere wohlwollend geprüft werden: 1. Ob eine Überarbeitung der Vorgartensatzung es ermöglichen oder vereinfachen könnte, dass bei betroffenen Liegenschaften eine Wallbox für ihr Fahrzeug installiert werden kann, an der zeitweise geladen werden kann. 2. Ob grundsätzlich eine Möglichkeit zur temporären Ladekabelverlegung über Gehwege oder öffentlichen Raum - unter Einhaltung von bestimmten Sicherheitsbedingungen - zugelassen werden kann, sodass Reihenhausbesitzer das Ladekabel für die Zeit des Ladens über den Gehweg legen können. 3. Ob Parkplätze an öffentlichen Gebäuden (Bürgeramt, Bürgerhaus, Schule, Kindertagesstätten) schnellstmöglich mit Ladestationen sowohl für die städtischen Mitarbeiter als auch für die Bürger ausgerüstet werden können. 4. Ob mit Moderation des Mobilitätsdezernates Modelle von Ladestrom-Gemeinschaften, eventuell im Zusammenhang mit öffentlichen Parkplätzen, initiiert und gefördert werden können. 5. Ob etwa zusammen mit Energieversorger Mainova und den NRM besonders in den Stadtrandgebieten mit vielen öffentlichen Parkplätzen Pilotprojekte mit sogenannten Ladebordsteinen initiiert und gefördert werden können, wie es andere Städte wie, etwa Köln, Nörvenich, Eschweiler oder Neuss bereits tun. 6. Ob etwa zusammen mit den NRM-Netzdiensten besonders in den vom Ladeinfrastrukturnetz nicht abgedeckten Stadtteilen Pilotprojekte mit dem "Laden an Straßenlaternen" initiiert und gefördert werden können, wie es andere Städte wie Berlin, Bochum, Dortmund, Erlangen, Hannover, Neuss bereits tun. Begründung: E-Autos sind auf Ladestationen angewiesen, idealerweise auf eine Wallbox an der Garage oder dem Carport oder auf Lademöglichkeiten beim Arbeitgeber. Über diese Möglichkeit verfügt jedoch nur ein kleiner Teil der E-Mobilen Frankfurter. Der größere Teil der Interessenten oder Besitzer von E-Autos ist auf öffentlich zugängliche Ladestationen angewiesen. Diese existieren in Frankfurt zwar im Innenstadtbereich, jedoch nicht in Stadtteilen am Stadtrand, wie etwa Harheim. Somit bietet sich für diese Frankfurter an, ihren Ladevorgang am besten mit einer Besorgung in der Innenstadt zu kombinieren. Sie fahren ihr E-Auto in die Innenstadt, wo sie eigentlich niemand haben will. Aber so unsinnig das ist - dort finden Sie wenigstens Ladestationen. Überlässt man den Aufbau einer funktionierenden Ladeinfrastruktur alleine den E-Mobilitätsunternehmen, also dem "freien Markt", werden diese aus betriebswirtschaftlichen Gründen prioritär zuerst die voraussichtlich umsatzstärksten Standorte besetzen und abdecken und die weniger umsatzstarken Standorte erst zu einem späteren Zeitpunkt - wenn überhaupt - aufgreifen. Dem Stadtteil Harheim hat diese Strategie des 2019 beschlossenen Elektromobilitätskonzeptes in den vergangenen fünf Jahren zu keiner einzigen öffentlichen Lademöglichkeit verholfen, was sicherlich die Verkehrswende - also den Umstieg von Verbrenner-Autos zu E-Autos - deutlich aufhält. Wie soll das bis 2035 überhaupt funktionieren, wenn die rund 2600 Pkws in Harheim bis dahin auf E-Autos umgestiegen sind, aber der Ausbau der Ladeinfrastruktur im gleichen Tempo im Stadtteil weitergeht? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 450 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

Starkregen und Hochwasser: Überschwemmungen vermeiden

21.10.2024 · Aktualisiert: 06.11.2024

Antrag vom 21.10.2024, OF 209/14 Betreff: Starkregen und Hochwasser: Überschwemmungen vermeiden Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage NR 1027 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat zusätzlich auch die folgenden Maßnahmen ergreift: - Von Hochwasser und Überschwemmungen betroffenen privaten Haushalten wird auf Antrag - auch rückwirkend für das Jahr 2024 - eine finanzielle Entschädigung für entstandene Schäden gewährt. Die Höhe dieser Entschädigung sollte sich jeweils an der jährlich zu entrichtenden Grundsteuer orientieren und diesen Betrag nicht unterschreiten. - Das Förderprogramm zur Hochwasserprävention für private Haushalte sieht auch eine rückwirkende Förderung von bereits umgesetzten Maßnahmen zum Hochwasserschutz vor. - Der Magistrat berichtet über den Sachstand der Gespräche mit den Nachbarkommunen, insbesondere mit Bad Homburg, deren Ergebnisse seit dem Ortstermin "Eschbachhochwasser" vom 20.10.2022 in Aussicht gestellt werden. - Der Magistrat prüft und berichtet, inwieweit Kapazität und Dimensionierung des Kanalnetzes mit seinen Stau- und Rückhalteanlagen in den von durch Überschwemmungen aufgrund von Starkregen besonders häufig betroffenen Stadtteilen noch ausreichend ist und wie dieses ggf. optimiert werden kann, um solche Überflutungen zukünftig zu vermeiden bzw. deren Häufigkeit zumindest zu reduzieren. Begründung: Die von Überschwemmungen aufgrund von Starkregen betroffenen privaten Haushalte dürfen von der Stadt nicht alleine gelassen werden. Denn schließlich ziehen Hochwasserschäden nicht nur erhebliche finanzielle Folgen nach sich, sondern sind für die Betroffenen auch mit einem immensen zeitlichen und organisatorischen Aufwand verbunden, der für Berufstätige kaum zu leisten ist und ihnen - zusätzlich zum materiellen Schaden - große Opfer abverlangt. Daher ist der Magistrat aufgefordert, den Betroffenen auf Antrag eine finanzielle Entschädigung zu gewähren. Diese soll auch rückwirkend für das Jahr 2024 geleistet werden und sich in ihrer Höhe an der jährlich zu entrichtenden Grundsteuer orientieren, wobei dieser Betrag nicht unterschritten werden soll. Siehe hierzu auch die Anregung an den Magistrat (OM 5951 vom 13.09.2024), die einstimmig vom Ortsbeirat 15 verabschiedet wurde. Ein Förderprogramm zur Hochwasserprävention für private Haushalte muss in seinen Richtlinien logischerweise auch die Förderung von schon getätigten Maßnahmen für den Hochwasserschutz enthalten, denn die meisten der bereits mehrfach betroffenen Haushalte dürfte längst entsprechende Investitionen getätigt haben, etwa für bauliche Vorkehrungen oder die Anschaffung von Pumpen und Sandsäcken. Die in der Vorlage NR 1027 / 24 erwähnten verschmutzen Sinkkästen sind sicherlich ein Teil des Problems, jedoch lässt der Antrag die ganz grundsätzliche Fragestellung nach Kapazität und Dimensionierung des Kanalnetzes mit seinen Stau- und Rückhalteanlagen in den von Überschwemmungen aufgrund von Starkregen besonders häufig betroffen Stadtteilen vermissen und inwieweit diese noch ausreichend sind. Hier ist der Magistrat gefordert, für Klarheit zu sorgen und - wo notwendig - aufzuzeigen, wie das Kanalnetz optimiert werden kann, um solche Überschwemmungen zukünftig zu vermeiden bzw. deren Häufigkeit zumindest zu reduzieren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.10.2024, NR 1027 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. a) Der Vorlage NR 1027 wird zugestimmt. b) Der Ortsbeirat sieht die ersten beiden Spiegelstriche als erledigt an und betrachtet die Erstellung eines Förderprogramms (sechster Spiegelstrich) als Angelegenheit für den Haushalt 2026. 2. Die Vorlage OF 209/14 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 2 CDU und GRÜNE gegen BFF (= Annahme); 1 CDU und SPD (= Enthaltung)

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

Illegale Altkleidercontainer

14.10.2024 · Aktualisiert: 06.11.2024

Antrag vom 14.10.2024, OF 207/14 Betreff: Illegale Altkleidercontainer Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wie mit illegal aufgestellten Altkleidercontainern auf städtischen Flächen und Flächen der städtischen Tochtergesellschaften verfahren wird. Begründung: Im Stadtteil Harheim befinden sich zahlreiche illegal aufgestellte Altkleidercontainer. Teilweise verschandeln sie schon seit Jahren an der gleichen Stelle das Ortsbild. Durch offenbar unregelmäßige Leerung staut sich regelmäßig Unrat vor den überfüllten Containern. Foto: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1029 2024 Die Vorlage OF 207/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

Straßenerneuerungsmaßnahme Am Eschbachtal

19.08.2024 · Aktualisiert: 06.11.2024

Antrag vom 19.08.2024, OF 205/14 Betreff: Straßenerneuerungsmaßnahme Am Eschbachtal Vorgang: V 1510/15 OBR 14; ST 395/16 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann die dem Ortsbeirat mit der Stellungnahme ST395 vom 29. Februar 2016 für die Jahre 2017 und 2018 angekündigten 2. und 3. Bauabschnitte der o.g. Maßnahmen durchführt werden. Begründung: Angesichts der genannten Jahreszahlen bedarf es für die Anfrage aus Sicht des Ortsbeirats keiner weiteren Begründung. Zur Illustration werden zwei Fotos angefügt. Fotos: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.11.2015, V 1510 Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 395 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 205/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 205/14 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

Erlass der Grundsteuer für vom Hochwasser Betroffene

16.08.2024 · Aktualisiert: 05.09.2024

Antrag vom 16.08.2024, OF 204/14 Betreff: Erlass der Grundsteuer für vom Hochwasser Betroffene Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den von Hochwasser betroffenen Immobilien- und Grundstückseigen-tümern in Harheim eine finanzielle Entschädigung zur Beseitigung der Schäden und notwendigen Wieder-herstellungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen zu gewähren. Hierzu soll auf Antrag ein Erlass der Grundsteuer seitens der Stadt Frankfurt erfolgen, und zwar 1. für die Jahre 2024 und 2025 für diejenigen Eigentümer, die vom Hochwasser und den Überflutungen im Mai 2024 betroffen waren sowie 2. für jeweils zwei Jahre für die von künftigen Hochwasserschäden betroffenen Eigentümer. Begründung: Heftige Unwetter mit Starkregen führten Anfang Mai 2024 in Harheim zum wiederholten Male zu einem massiven Anstieg der Wassermassen im Eschbach und schließlich zu einer Überflutung. Dabei wurden im Stadtteil etliche Grundstücke überschwemmt, Keller liefen voll und zahlreiche Liegenschaften wurden stark beschädigt. Mit Hilfe von weiteren Retentionsflächen, höheren Uferbegrenzungen und besser getakteten Abwasserkanalreinigungen hätte das Hochwasser verhindert bzw. zumindest eingedämmt werden können. Derartige Hochwasserschutz-Maßnahmen werden durch den Ortsbeirat seit mehreren Jahren eingefordert, bislang jedoch leider ohne Erfolg. Von daher trägt die Stadt Frankfurt zumindest eine Mitverantwortung an den immer häufiger auftretenden Überflutungen im Stadtteil. Die von den Überschwemmungen betroffenen Eigentümer von Immobilien und Grundstücken dürfen deshalb von der Stadt nicht alleine gelassen werden. Schließlich ziehen Hochwasserschäden nicht nur erhebliche finanzielle Folgen nach sich, sondern sind für die Betroffenen auch mit einem immensen zeitlichen und organisatorischen Aufwand verbunden, der für Berufstätige kaum zu leisten ist und ihnen - zusätzlich zum materiellen Schaden - große Opfer abverlangt. Da die Grundsteuer von den Kommunen vereinnahmt wird, stellt der Erlass selbiger für von Überflutungen betroffene Immobilien- und Grundstückseigentümer ein geeignetes Instrument für die Stadt Frankfurt dar, um hier einen Ausgleich zu schaffen und Hochwassergeschädigte zumindest finanziell etwas zu entlasten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 204/14 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: 1 GRÜNE gegen BFF (= Annahme); CDU, 1 GRÜNE und SPD (= Enthaltung)

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

Ausweitung des absoluten Halteverbots in der Straße Harheimer Stadtweg

16.08.2024 · Aktualisiert: 05.09.2024

Antrag vom 16.08.2024, OF 203/14 Betreff: Ausweitung des absoluten Halteverbots in der Straße Harheimer Stadtweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ausweitung des absoluten Halteverbots in der Straße "Harheimer Stadtweg" auf Höhe der Eschbachbrücke dergestalt zu beauftragen, dass die bereits vorhandenen Verkehrszeichen 283 StVO jeweils weiter nach rechts bzw. links von der Bordsteinabsenkung versetzt werden. Damit soll für Fußgänger sowie Fahrradfahrer ein besserer Einblick in den Straßenraum gewährleistet werden, die - von der Eschbachbrücke kommend - den "Harheimer Stadtweg" überqueren bzw. in diesen einbiegen wollten. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit an dieser Stelle die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs denkbar wäre, um dort das sichere Überqueren der Straße zu gewährleisten. Begründung: Im Harheimer Stadtweg befinden sich die Bordsteinabsenkungen rechts und links von der Eschbachbrücke so nahe am Ende des absoluten Halteverbots, dass Fußgänger, Fahrrad- und Rollerfahrer bei der Straßenüberquerung nur eine eingeschränkte Sicht auf den Straßenverkehr haben (siehe Fotos). Dies hat in den letzten Wochen bereits zu einigen Beinaheunfällen geführt, die durch eine Ausweitung der Fläche für das absolute Halteverbot hätten vermieden werden können. Darüber hinaus könnte die sichere Überquerung der stark frequentierten Straße, die auch als Schulweg genutzt wird, durch einen Zebrastreifen gewährleistet werden. Insbesondere für sehbehinderte Menschen, die Fahrradfahrer und Elektrofahrzeuge akustisch kaum wahrnehmen, würde dies für mehr Sicherheit sorgen und bei allen Verkehrsteilnehmern zu einer erhöhten Aufmerksamkeit führen. Fotos: Harheimer Stadtweg, rechts und links auf Höhe der Eschbachbrücke Quelle: Eigene Aufnahmen Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 203/14 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Absolutes Halteverbot an der Einfahrt zur Straße In den Schafgärten einrichten

24.06.2024 · Aktualisiert: 30.09.2024

Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5633 entstanden aus Vorlage: OF 181/14 vom 04.04.2024 Betreff: Absolutes Halteverbot an der Einfahrt zur Straße In den Schafgärten einrichten Der Magistrat wird gebeten, an der Einfahrt zur Straße In den Schafgärten vor den Liegenschaften mit den Hausnummern 3 und 5 (gegenüber dem Hotel Ecke Maßbornstraße) ein absolutes Halteverbot (Verkehrszeichen 283) einzurichten und die entsprechende Beschilderung zu installieren. Begründung: Im besagten Straßenabschnitt In den Schafgärten ist der als sicherer Schulweg ausgewiesene Gehweg für Schüler der Grundschule Harheim aufgrund häufig abgestellter Fahrzeuge unzugänglich und kann nur über ein Ausweichen auf die befahrene Straße begangen werden. Darüber hinaus ist der für Fahrradfahrer zugelassene Zweirichtungsverkehr dieser Einbahnstraße bei Gegenverkehr nicht ohne Gefahr durch entgegenkommende Fahrzeuge nutzbar. Aus diesen Gründen ist es dringend geboten, für diesen Straßenabschnitt ein absolutes Halteverbot einzurichten, damit sich Fußgänger, Fahrradfahrer und alle übrigen Verkehrsteilnehmer auf ihrem Weg zur Schule und zu Kindereinrichtungen sowie Liegenschaften sicher begegnen können. Das bereits in der Vergangenheit beschilderte eingeschränkte Halteverbot war aufgrund der Parksituation nicht ausreichend. Dennoch wurde dies im Jahr 2023 aus nicht ersichtlichen Gründen entfernt, was jedoch zu einer erheblichen Verschlechterung der Situation geführt hat. Dies geschah, obwohl das Straßenverkehrsamt gemäß Protokoll einer Ortsbegehung am 20.01.2023 die Beschilderung vom eingeschränkten Halteverbot zu einem absoluten Halteverbot zu ändern beabsichtigte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1734

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 14

Pflegearbeiten auf Streuobstwiesen an den Standards für Obstbaumpflege ausrichten

24.06.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung vom 24.06.2024, OA 474 entstanden aus Vorlage: OF 201/14 vom 10.06.2024 Betreff: Pflegearbeiten auf Streuobstwiesen an den Standards für Obstbaumpflege ausrichten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Ausschreibungstexte und Leistungsverzeichnisse bei der Ausschreibung und Vergabe von Pflegearbeiten auf Streuobstwiesen an den vom Pomologenverein festgelegten Standards für Obstbaumpflege auszurichten. Begründung: Streuobstwiesen mit ihren großkronigen Obstbäumen erfahren aufgrund ihres hohen ökologischen Werts derzeit eine neue öffentliche Beachtung und Wertschätzung. Als Reaktion auf den gravierenden Rückgang der Bestände werden vermehrt Streuobstwiesen neu angelegt und alte Obstbaumbestände wieder in Pflege genommen - oft unterstützt durch Förderprogramme. In Harheim, aber auch in anderen Frankfurter Stadtteilen, wurden zudem in den vergangenen Jahren Streuobstwiesen als Ausgleichsflächen für Bauvorhaben angelegt oder Altbaumbestände als solche ausgewiesen. Allerdings können die Bemühungen, die Bestände von Streuobstwiesen langfristig zu bewahren und auszubauen, nur erfolgreich sein, wenn die dafür erforderlichen Pflanz-, Erziehungs-, Pflege- und Schnittarbeiten fachgerecht ausgeführt werden. Dies ist jedoch bislang bei den in Harheim ausgewiesenen Flächen weder bei Neuanlagen noch bei der Pflege von Altbaumbeständen zu beobachten. Das dürfte auch an der bisherigen Vergabepraxis liegen, die sich üblicherweise an den Vorgaben der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege) orientiert. Diese fokussieren jedoch auf die Pflege von Bäumen im Siedlungs- und Straßenbereich und tragen den Besonderheiten von Streuobstbäumen nur ungenügend Rechnung. Daher hat der Pomologenverein e. V. gemeinsam mit öffentlichen Stellen gesonderte Standards der Obstbaumpflege erarbeitet, in denen Mindestanforderungen an eine fachgerechte Pflege großkroniger Obstbäume formuliert sind. Die Standards der Obstbaumpflege enthalten zudem einen umfangreichen Katalog von Musterleistungsbeschreibungen, die den Kommunen die Erstellung von Ausschreibungstexten und Leistungsverzeichnissen erleichtert. Die Standards können bezogen werden unter https://www.pomologen-verein.de/ag-standards/. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.11.2024, B 413 Bericht des Magistrats vom 17.03.2025, B 115 Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 334 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 03.07.2024 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 05.09.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 474 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5081, 29. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 05.09.2024

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

Energiewende beschleunigen mit intelligenter E-Mobilität

07.06.2024 · Aktualisiert: 05.09.2024

Antrag vom 07.06.2024, OF 199/14 Betreff: Energiewende beschleunigen mit intelligenter E-Mobilität Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Pilotprojekt zu initiieren und zu fördern, das aufzeigt, wie besonders am Stadtrand bei fehlender Ladeinfrastruktur der Umstieg von Verbrenner auf E-Autos ökologisch und ökonomisch darstellbar ist, wenn die seltenen Idealbedingungen, (Carport oder Garage unmittelbar am Haus und Laden über direkt angeschlossene PV-Anlage) nicht gegeben sind. Begründung: Elektromobilität ist der Schlüssel der Energiewende im Verkehr. E-Autos sind aber nicht automatisch klimaneutral, sondern erst, wenn sie zu 100% mit Strom aus erneuerbarer Energie geladen werden. Idealerweise geschieht das durch eine PV-Anlage oder durch Ladestationen aus denen Ökostrom bezogen werden kann. In Harheim gibt es keine öffentlichen Ladestationen und bei weitem nicht alle (potentiellen) Eigentümer eines E-Autos können eine eigene Wallbox an eine eigene PV-Anlage anschließen, weil das Fahrzeug nur auf einem Gemeinschaftsgaragenhof oder auf der Straße geparkt werden kann. So macht der Umstieg auf ein E-Auto weder ökonomisch noch ökologisch Sinn. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 199/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 199/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Regelmäßige Maßnahmen zum Hochwasserschutz am Eschbach

27.05.2024 · Aktualisiert: 19.02.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5481 entstanden aus Vorlage: OF 196/14 vom 13.05.2024 Betreff: Regelmäßige Maßnahmen zum Hochwasserschutz am Eschbach Der Magistrat wird im Zusammenhang mit dem Hochwasserereignis am 2. Mai 2024 gebeten, 1. ein besonderes Augenmerk auf die regelmäßige Säuberung des Bachlaufs von umgestürzten Bäumen und heruntergebrochenen Ästen zu legen und 2. die Frequenz der Leerung der Sinkkasten-Körbe im betroffenen Gebiet (Zur Untermühle, Grundweg, Winkelgasse, Korffstraße, Am Entenpfad) zu erhöhen. Begründung: Beide vorgeschlagenen Maßnahmen können in kritischen Situationen helfen, den Abfluss des Wassers zu verbessern und Schäden zu vermeiden. Bei der angesprochenen Überflutung kam es bzgl. der Sinkkästen verschiedentlich zur Beobachtung, dass verstopfte Gullys einen Abfluss verhinderten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2028 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79-2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

ÖPNV-Netz im Tarifgebiet 5000 Frankfurt ernst nehmen: Geplante Nachteile für den Stadtrand reduzieren und nicht durch höhere Preise verschärfen

12.05.2024 · Aktualisiert: 02.07.2024

Antrag vom 12.05.2024, OF 193/14 Betreff: ÖPNV-Netz im Tarifgebiet 5000 Frankfurt ernst nehmen: Geplante Nachteile für den Stadtrand reduzieren und nicht durch höhere Preise verschärfen Der Magistrat wird aufgefordert, das ÖPNV-Netz im Tarifgebiet 5000 Frankfurt weiterhin bis zu den Stadtteilen am Stadtrand, wie Harheim, aufrecht zu erhalten. Sind in Zeiten sehr geringer Nutzung des 28er Busses Ersatzleistungen durch den Rufbus Knut geplant, müssen die dadurch entstehenden Nachteile minimiert werden. Darüber hinaus sollte der Zeitraum des Ausfalls des 28er Busses sich maximal auf die Fahrten zwischen 00:00 und 04:00 Uhr beschränken und Zusatzkosten für reguläre ÖPNV-Strecken gestrichen werden. Begründung: Ausgehend von folgenden Punkten, dass - der 28er Bus in der Zeit von 00:00 - 05:00 eingestellt und stattdessen der Rufbus Knut genutzt werden muss, - in der Zeit von 00:00-05:00 nach aktueller Erhebung der Traffiq / transdev nur eine geringe Anzahl von Reisenden (kleiner einstelliger Bereich) den 28er Bus nutzt, - die Einsparungen durch den Wegfall des 28er Busses helfen sollen, die Bereitstellung des Rufbusses Knut nachhaltig zu ermöglichen, - im Fall eines trotzdem nicht nachhaltig rentablen Betriebs des Rufbuses Knut dieser in der Zeit 00:00-05:00 nicht ebenfalls eingestellt und dann nicht der 28er Bus wieder eingesetzt wird, fordern wir, dass im Frankfurter Norden dennoch ein funktionierender, zuverlässiger, planbarer und bezahlbarer ÖPNV ermöglicht wird. Durch die alternativlose Umstellung auf den Knut würde die zeitliche Planbarkeit schlechter werden. Die Fahrtrouten wären von den jeweils (zufällig) Mitfahrenden abhängig. Die barrierefreie Nutzung, z.B. mit Gepäck, Fahrrädern, Rollstühlen, Rollatoren und Hunden wäre im Knut eingeschränkt oder gar nicht möglich. Es ist es nicht hinnehmbar, dass zusätzlich für die Reisenden erhebliche Kosten bei der Nutzung des Knuts entstehen. Frankfurt würde dadurch zukünftig im ÖPNV in eine 2-Klassen-Gesellschaft aufgeteilt werden: in den Innenstadtbereich mit hoher verlässlicher 24/7-Taktung und gleicher Preisgestaltung über die ÖPNV-Tickets und in den Stadtrand, wo man für schlechtere Qualität zusätzliche Kosten zu den bestehenden ÖPNV-Tickets in Kauf nehmen müsste. Wir schlagen vor: - den 28er Bus ab 04:00 wieder einzusetzen, so wie es auch für die anderen Busse 29, 39, 63 geplant ist. So ist es z.B. möglich, eine normale Frühschicht an einem Arbeitsort in der Innenstadt von Harheim aus zu erreichen. -Bei Fahrten mit dem Knut in der Zeit, in der kein 28er Bus verkehrt, die zwischen regulären Haltestellen entlang der Strecke des 28er Busses stattfinden, für die die Reisenden bereits ein gültiges ÖPNV-Ticket besitzen, diese kostenfrei durchzuführen. Auf diese Weise wäre der Knut ein tatsächlicher Ersatz für den 28er Bus. Aufgrund der geringen Anzahl an Reisenden in der Zeit 00:00-04:00 sollten sich die entstehenden Kosten für diese Fahrten im sehr niedrigen Bereich bewegen. Durch diese Maßnahmen kann ein deutliches Signal gesendet werden, dass eine Verkehrswende auch im Norden Frankfurts unterstützt wird und ernsthaft versucht wird, Nachteile für die Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 193/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 193/14 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

Schulwegsicherung Hermannspforte/Ecke Haintalstraße

12.05.2024 · Aktualisiert: 09.12.2024

Antrag vom 12.05.2024, OF 192/14 Betreff: Schulwegsicherung Hermannspforte/Ecke Haintalstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen getroffen werden können, um für die Grundschulkinder die Überquerung der Haintalstraße sicherer zu machen. Begründung: Kinder müssen sich auf ihrem Weg zur Schule sicher fühlen und diese Wege alleine bewältigen können. Vor allem im Niederfeld wohnen viele Familien mit Kindern, die die Grundschule besuchen. Der Weg an der Straße Hermannspforte ist als offizieller Schulweg ausgewiesen. Beschwerden von Bürgern weisen darauf hin, dass Nahe der Ecke Haintalstraße/Hermannspforte parkende Autos den Schulweg risikoreich machen. Kinder, die auf die andere Fußwegseite laufen müssen, können die Haintalstraße schlecht einsehen und von Verkehrsteilnehmern leicht übersehen werden. Notwendig ist eine Maßnahme, die sicherstellt, dass die Kinder die Straße gefahrlos überqueren können. Quelle: Schulwegpläne Stadt Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

Hortplätze in Harheim

10.05.2024 · Aktualisiert: 03.06.2024

Antrag vom 10.05.2024, OF 191/14 Betreff: Hortplätze in Harheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah konkrete Maßnahmen im Stadtteil Harheim zu ergreifen, um allen Kindern, die mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 eine Früh- und Nachmittagsbetreuung benötigen, einen Hortplatz für die Werktage von Montag bis Freitag zu ermöglichen. Begründung: Seit einigen Jahren ist dem Magistrat bekannt, dass die Anzahl der angebotenen Hortplätze im kontinuierlich wachsenden Stadtteil Harheim nicht bedarfsdeckend ausgebaut sind. Trotz aller statistischen Vorausberechnungen der Stadt Frankfurt zu den Wachstumszahlen der Gruppe "6- bis unter 10-jährige", wurden bisher nicht genügend Hortplätze geschaffen. In Folge der Neubaugebiete sowie dem einhergehenden Generationenwechsel werden in Harheim immer mehr Kinder eingeschult, deren Eltern auf eine Früh- und Nachmittagsbetreuung angewiesen sind. Auch im Hinblick auf das bevorstehende Schuljahr 2024/2025 hat der Ortsbeirat Kenntnis erlangt, dass zahlreiche Kinder bei der Vergabe der Hortplätze bislang nicht berücksichtigt werden konnten. Um drohenden finanziellen Engpässen, die aus der unfreiwilligen Aufgabe der Berufstätigkeit einiger Elternteile resultieren würden sowie den damit einhergehenden Existenzsorgen der betroffenen Familien vorzubeugen, ist eine sofortige Maßnahmenergreifung zwingend notwendig. Aufgrund der in den letzten Jahren immer wiederkehrenden Alarmsituation ist der Eindruck entstanden, dass der drängenden Nachfrage nach Hortplätzen immer erst "in letzter Sekunde" von Seiten der Stadt Beachtung geschenkt wird. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 191/14 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und 1 SPD gegen BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wassermatschanlage in der Spielstraße Harheim

22.04.2024 · Aktualisiert: 17.02.2025

Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5372 entstanden aus Vorlage: OF 180/14 vom 04.04.2024 Betreff: Wassermatschanlage in der Spielstraße Harheim Vorgang: OM 4164/23 OBR 14; ST 1622/23; OM 4165/23 OBR 14; ST 2045/23 Der Ortsbeirat begrüßt und befürwortet die Möglichkeit zur Errichtung einer Wassermatschanlage mit Pumpe gemäß der Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2045. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Standort "Spielstraße Harheim" in der Riedhalsstraße in die Vorschlagsliste des Grünflächenamtes für zukünftige Wassermatsch- und Planschspielplätze aufzunehmen und gegebenenfalls gemeinsam mit dem in der Anregung vom 03.07.2023, OM 4165, beantragten Trinkbrunnenstandort zu planen und umzusetzen. Begründung: Eine spielerische Sensibilisierung zum sorgsamen Umgang mit Wasser, aber auch das Wasserspiel in Kombination mit Sand vermittelt grundlegendes Wissen, schult die Feinmotorik und fördert die Vorstellungskraft und Kreativität von Kindern. Ein entsprechender Wasserlehrpfad beinhaltet weitere wichtige Elemente, die der in der Nähe befindliche Quellenteich bzw. Bachlauf nicht berücksichtigt. Daher wäre - auch aufgrund der stetig steigenden Kinderzahlen in Harheim und Umgebung - ein Wassermatsch- und Planschspielplatz eine deutliche Attraktivitätssteigerung der "Spielstraße Harheim". Zudem würde er eine sinnvolle Ergänzung zu den bereits vorhandenen Freizeitinstallationen für diesen sehr beliebten und belebten Anziehungspunkt im Frankfurter Norden darstellen. Die Realisierung des Wasserspielplatzes in Verbindung mit dem in der Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1622, in Aussicht gestellten Trinkbrunnenstandort bietet sich aus Kosten- und Zeitgründen an und stellt auch nach Inbetriebnahme eine ideale Ergänzung dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4164 Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4165 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1622 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2045 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1402 Aktenzeichen: 67-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radverkehrskonzept Nord

22.04.2024 · Aktualisiert: 27.08.2024

Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5370 entstanden aus Vorlage: OF 174/14 vom 26.02.2024 Betreff: Radverkehrskonzept Nord Der Ortsbeirat regt eine Änderung des vorläufigen Netzplans im Rahmen des zu erarbeitenden Radverkehrskonzepts Nord an. Die Verlängerung der Straße Hermannspforte bis zum Abknicken nach Westen in Richtung Nordpark ist als "Radnebennetz" gekennzeichnet. Die bisher nicht existente direkte Verlängerung dieses bestehenden Weges über die Nidda zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" ist als "Radnebennetz perspektivisch" im Plan enthalten. Der Magistrat wird gebeten, die gesamte Strecke "Hermannspforte - Frankfurter Berg" zu "Radhauptnetz perspektivisch" hochzustufen. Begründung: Aus der Schaffung der vorgeschlagenen Route ergeben sich Vorteile: 1. Es entsteht eine schnelle Fahrradverbindung zur künftigen Stadtbahnstation "Frankfurter Berg" nach der geplanten Verlängerung der U 5. 2. Für den Radverkehr Richtung Innenstadt ergibt sich eine attraktive Alternative zur topographisch ungünstigen, als "Radhauptnetz" ausgewiesenen Verbindung über die Berkersheimer Bahnstraße/Berkersheimer Obergasse, welche dann im Gegenzug heruntergestuft werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1558 Beratung im Ortsbeirat: 14

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Optimierung Radverkehrskonzept Nord

22.04.2024 · Aktualisiert: 27.08.2024

Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5374 entstanden aus Vorlage: OF 183/14 vom 04.04.2024 Betreff: Optimierung Radverkehrskonzept Nord Der Magistrat wird gebeten, den vorläufigen Netzplan im Rahmen des zu erarbeitenden Radverkehrskonzepts Nord zu überarbeiten und dabei insbesondere die für den Stadtteil Harheim wichtigen Routen zu optimieren. Dabei sollten vor allem die folgenden Überlegungen berücksichtigt werden: 1. Hochstufung der Straße Hermannspforte mit Verlängerung in Richtung Nordwesten bis zur Abzweigung Richtung Nordpark zu einer Radhauptnetzroute; 2. schnellstmögliche Umsetzung der perspektivischen Routenverlängerung Richtung Nordwesten über die Nidda bis zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" inklusive perspektivischer Hochstufung dieser geplanten Route zur Radhauptnetzroute; 3. Streichung des letzten Teilstücks der Radnebennetzroute beginnend von der Straße Harheimer Weg Richtung Nordwesten bis zur Abzweigung Richtung Nordpark . Begründung: zu 1.: Schon heute ist die befahrbare Radroute aus der Verlängerung der Straße Hermannspforte (dicke schwarze Linie im beiliegenden Plan) für Fahrradfahrer aus Harheim, Nieder-Erlenbach und der Wetterau die bevorzugte Hauptroute in Richtung des Frankfurter Westens und Nordwestens. zu 2.: Eine absehbare Umsetzung der perspektivischen Routenverlängerung über die Nidda (inklusive Brückenbau) bis zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" (schwarz gestrichelte Doppellinie im beiliegenden Plan) wäre für alle Radfahrer sinnvoll und wünschenswert. Darüber hinaus könnte mit dieser Maßnahme das Teilstück über den Nordpark Richtung Grillplatz Nordpark deutlich entlastet werden und aus Naturschutzgründen eventuell sogar ganz entfallen. zu 3.: Unabhängig von der Realisierung der perspektivischen Routenverlängerung über die Nidda sollte dieses Teilstück der Radnebennetzroute (im beiliegenden Plan mit mehreren X markiert) gestrichen werden, da es aufgrund eines sehr steilen Abschnitts als Radweg eher ungeeignet ist. Auch aus Sicht des Naturschutzes sollte diese Strecke unbearbeitet bleiben. Sofern die perspektivische Routenverlängerung über die Nidda umgesetzt wird, würde das angesprochene Teilstück über den Nordpark unattraktiv werden, da die bereits vorgesehene Hauptnetzroute entlang der Nidda ohnehin zum Grillplatz Nordpark führt. Karte: Überarbeitetes Radverkehrskonzept Nord (eigene Darstellung) (Quelle: Radverkehrskonzept Nord, Radwege_Nord_Ost_vorläufiger Netzplatz, Stadt Frankfurt am Main) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1561 Beratung im Ortsbeirat: 14

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehwege in Alt-Harheim sicherer und attraktiver gestalten

22.04.2024 · Aktualisiert: 27.08.2024

Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5373 entstanden aus Vorlage: OF 182/14 vom 04.04.2024 Betreff: Gehwege in Alt-Harheim sicherer und attraktiver gestalten Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept für die in seiner Stellungnahme vom 05.02.2024, ST 283, angekündigte nachhaltige Lösung für eine Sanierung der Fahrbahn im etwa 200 Meter langen Abschnitt der Straße Alt-Harheim in einer Ortsbeiratssitzung vorzustellen. Begründung: Insbesondere für Kinder auf ihrem Schulweg, aber auch für Personen mit Mobilitätseinschränkungen auf dem Weg zum Rathaus und zur Apotheke, gestaltet sich der Gang durch Alt-Harheim als gefährliches Spießrutenlaufen. Dies liegt hauptsächlich am sehr engen - aber zugelassenen - Zweirichtungsverkehr, der jeweils vor allem dann gefährlich wird, wenn sich in diesem Bereich zwei Omnibusse begegnen, die Mülltonnen der Liegenschaften zum Entleeren auf den Gehwegen stehen, Pkws zum Teil auf der befahrenen Straße in Höhe Café/Postfiliale abgestellt werden oder motorisierte Fahrzeuge auf die jeweiligen Gehwege ausweichen müssen. Durch eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit und die Einführung einer Tempo-20-Zone könnte sowohl die Sicherheit als auch die Attraktivität dieses Bereichs für Fußgänger erheblich erhöht werden. Dies würde den Schulweg-Charakter, welcher auch die Überquerung der Straße vorsieht, sichtlich unterstreichen. Schließlich ist das Café Comet für Schulkinder ein beliebter Aufenthaltsort und durch seine zusätzliche Funktion als Postfiliale ein stark frequentierter Geschäftsbereich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1560 Beratung im Ortsbeirat: 14

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

Grüne Zimmer

08.04.2024 · Aktualisiert: 18.12.2025

Antrag vom 08.04.2024, OF 189/14 Betreff: Grüne Zimmer Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Kosten durch die Einrichtung der sogenannten Grünen Zimmer entstehen. - Welche einmaligen Kosten fallen für die Beschaffung und Aufstellung eines Grünen Zimmers an? - Welche Kosten werden unterjährig für Pflege und Unterhaltung veranschlagt? - Wie ist die geplante Nutzungsdauer? Begründung: Der Ortsbeirat benötigt die Informationen zur Meinungsbildung, ob er sich für die Errichtung eines Grünen Zimmers im Stadtteil Harheim einsetzen soll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 930 2024 Die Vorlage OF 189/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE Aktenzeichen: 67-0

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

Keine Streichung der Buslinien 28, 29, 39 und 63 verbunden mit Ersatz durch aufpreispflichtigen OnDemandBus KNUT in Stadtteilen am Frankfurter Stadtrand während sogenannter Randzeiten

07.04.2024 · Aktualisiert: 03.06.2024

Antrag vom 07.04.2024, OF 185/14 Betreff: Keine Streichung der Buslinien 28, 29, 39 und 63 verbunden mit Ersatz durch aufpreispflichtigen On-Demand-Bus KNUT in Stadtteilen am Frankfurter Stadtrand während sogenannter Randzeiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das ÖPNV-Netz im Tarifgebiet 5000 Frankfurt weiterhin auch bis zu den Stadtteilen am Stadtrand wie etwa Harheim aufrechtzuerhalten und zu gewährleisten, dass im Sinne der Verkehrswende auch hier Busse und Bahnen planbar und ohne Tarifaufschlag fahren und zwar auch soweit zulässig und erforderlich für Fahrgäste mit Gepäck, Kinderwagen, Rollator, Rollstuhl, Hund und Fahrrad. Der on-demand-Bus Knut kann die regulären und barrierearmen Busverbindungen keineswegs ersetzen, lediglich ergänzen. Begründung: Wie die FAZ und die FR am 05.04.2024 berichten, soll die Finanzierung des Rufbusses KNUT u.a. dadurch gesichert werden, dass die bestehenden Busverbindungen 28, 29, 39, 63 in der Zeit von 18:00-06:00 morgens entfallen und durch das Rufbus-System ersetzt werden. Für die Nutzenden würde das zum Beispiel bedeuten: - es entstehen pro Fahrt erhebliche Zusatzkosten - zusätzlich zu der vorhandenen Fahrkarte für den ÖPNV. - die gefahrenen Routen sind für die Nutzenden nicht planbar, weil sie von den zufällig Mitfahrenden abhängig sind. Will man pünktlich sein, ist ein deutlicher Zeitpuffer notwendig. - Nutzende mit Hunden, Fahrrädern, großem Gepäck können nicht befördert werden. - Nutzende mit Rollator oder Rollstuhl können den Knut nur eingeschränkt oder gar nicht nutzen, wenn sie die Vorgaben nicht erfüllen. Die Busverbindungen 28, 29 und 39 stellen für Harheimerinnen und Harheimer u.a. die Verbindung nach Nieder Eschbach, U-Bahnstation Kalbach sicher und ermöglichen zudem eine Verbindung an die U-Bahnstation Preungesheim. Auch nach 18:00 werden diese Busse z.B. von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf dem Heimweg, von Schülerinnen und Schülern auf dem Weg zum Sport, Musikunterricht oder Chor, von Studierenden, von Menschen, die in Frankfurt-City einkaufen oder Kulturangebote nutzen möchten, schlicht von Menschen, die am Stadtrand leben, vielfältig genutzt. Die Anträge des Ortsbeirats aus den letzten Jahren zeigen deutlich, welche Bedeutung der ÖPNV am Stadtrand hat und was notwendig ist, um die Verkehrswende auch hier zu erreichen: Ein verlässliches, planbares und für die Menschen bezahlbares System, das die Verkehrsweg sinnvoll nutzen lässt. Die Verkehrswende am Stadtrand wird scheitern, wenn das ÖPNV Busangebot nur noch für eine Tageshälfte besteht, und für die andere Tageshälfte eine Schein-Alternative durch einen Rufbus mit schlechterer Planbarkeit, massiver Erhöhung der Kosten oder auch dem kompletten Wegfall der Nutzbarkeit abgedeckt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 185/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 185/14 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Mobile Flutlichtanlage für die SG Harheim 1946 e. V.

06.04.2024 · Aktualisiert: 06.05.2024

Antrag vom 06.04.2024, OF 188/14 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Mobile Flutlichtanlage für die SG Harheim 1946 e. V. Der Ortsbeirat 14 bittet den Magistrat in den Haushalt 2024/2025 20.000 Euro einzustellen, um zwei mobile Flutlichtanlagen für die SG-Harheim zu finanzieren. Diese soll auf den Kleinfeldern der Sportanlage eingesetzt werden, um auch im Winter den Trainingsbetrieb aufrecht erhalten zu können. Es werden zwei solcher mobilen Flutlichtanlagen benötigt, die jeweils inklusive Transport und Stromkabel rd. 10.000 Euro kosten (inkl. Mehrwertsteuer). Somit werden insgesamt rd. 20.000 Euro benötigt. Die Investition ist einmalig vorzunehmen. Begründung: Die Jugendabteilung der SG Harheim 1946 e.V. hat sich in den letzten Jahren stark vergrößert. In der kalten Jahreszeit steht lediglich der Kunstrasenplatz zur Verfügung, der über eine entsprechende Beleuchtung verfügt. Zur Bewältigung des Trainingsbetriebs auch über den Winter hinaus ist es notwendig, die Kleinfelder mit Flutlicht zu ertüchtigen, um den 350 Kindern und Jugendlichen ausreichend Trainingsmöglichkeiten vorzuhalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 77 2024 Die Vorlage OF 188/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Einstellung von Planungsmitteln zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie: Verlängerung des Radwegs von NiederErlenbach nach Bonames/Baugebiet am Eschbachtal

06.04.2024 · Aktualisiert: 06.05.2024

Antrag vom 06.04.2024, OF 187/14 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Einstellung von Planungsmitteln zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie: Verlängerung des Radwegs von Nieder-Erlenbach nach Bonames/Baugebiet am Eschbachtal Der Ortsbeirat 14 bittet den Magistrat Planungsmittel in Höhe von 100.000 Euro einzustellen zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Verlängerung des Radwegs von Nieder-Erlenbach über die Kreuzung Ecke Maßbornstraße / Erlenbacher Stadtweg hinaus entlang des Erlenbacher Stadtwegs bis zum Baugebiet "Am Eschbachtal" und "An der Steinernen Straße". Im Rahmen der Erstellung der Machbarkeitsstudie sind zwei Varianten zu prüfen: a) Verlängerung des Radwegs von der Ecke Maßbornstraße / Erlenbacher Stadtweg entlang der Umgehungsstraße unter Einbezug des Brückenbauwerks b) Verlängerung des Radwegs von der Ecke Maßbornstraße / Erlenbacher Stadtweg entlang der Umgehungsstraße ohne Einbezug des Brückenbauwerks Des weiteren sollen im Rahmen der Erstellung der Machbarkeitsstudie gleichzeitig Fördermittel vom Bund/Land akquiriert werden. Begründung: So langsam nehmen die Planungen für das Gymnasium Nord im Baugebiet "An der Steinernen Straße" Fahrt auf. Neben der Erschließung durch eine U-Bahn-Station muss im Sinne der Nahmobilität gewährleistet sein, dass Kinder und Jugendliche gefahrenfrei mit dem Fahrrad zur Schule gelangen können. Dies verhindert wiederum, dass Elterntaxis den sowieso bereits verkehrlich überlasteten Bereich zusätzlich verstopfen. Bisher ist die Umgehungsstraße aufgrund ihrer Einstufung als Landesstraße mit der entsprechenden möglichen Fahrgeschwindigkeit keine Alternative, um mit dem Fahrrad gefahrenfrei von Stadtteil zu Stadtteil zu gelangen. Außerdem hofft der Ortsbeirat, dass der Radweg wie unlängst bei der Verbindung von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach nicht 50 Jahre auf sich warten lässt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 76 2024 Die Vorlage OF 187/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

Tiny Houses auf der Friedhofserweiterungsfläche ermöglichen

06.04.2024 · Aktualisiert: 06.05.2024

Antrag vom 06.04.2024, OF 186/14 Betreff: Tiny Houses auf der Friedhofserweiterungsfläche ermöglichen Wir bitten den Magistrat auf der Harheimer Friedhofserweiterungsfläche, Flächen für genehmigungsfähige nicht-mobile Tiny Houses für eine dauerhafte Nutzung zur Verfügung zu stellen und diese entsprechend zu erschließen. Begründung: Der Begriff "Tiny House" hat sich in den letzten Jahren zu einem Trend entwickelt, der die Idee des einfachen und nachhaltigen Wohnens widerspiegelt. Ein Tiny House ist ein 30-50qm kleines Wohnhaus, das in der Regel im Werk vorgefertigt und als komplettes Wohnmodul transportiert werden kann. Die Idee hinter Tiny Houses ist, den Wohnraum zu minimieren, den ökologischen Fußabdruck zu verringern und eine bewusstere und einfachere Lebensweise zu fördern. Diese Häuser bieten alles für das tägliche Leben - wie Küche, Badezimmer, Schlafbereich und Wohnbereich - viel Komfort bei geringer Wohnfläche. Da Wohnraum in Frankfurt nach wie vor knapp und die Nachfrage nach alternativen Wohnformen groß ist, bietet es sich an, Flächen, die für ihren ursprünglichen Zweck in absehbarer Zeit nicht mehr benötigt werden, entsprechend umzuwidmen, um diesen Trend zu unterstützen. Harheim könnte hier einen ersten Pilotversuch in Frankfurt unternehmen und eine Vorreiterrolle für weitere solcher Gebiete einnehmen. Im Falle einer Umwidmung der Flurstücke, ist zu prüfen, ob die ursprünglichen Eigentümer in diesem Zuge finanziell an dem dadurch entstehenden Mehrwert, bspw. der Pacht beteiligt werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 17 Vor Abstimmung über den Antrag OF 186/14 ändert die antragstellende Fraktion den Antrag dahingehend ab, dass der letzte Satz der Begründung ersatzlos entfällt. Beschluss: Die Vorlage OF 186/14 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

Beschlossene Maßnahmen für sichere Schulwege zur Grundschule Harheim endlich umsetzen

04.04.2024 · Aktualisiert: 02.07.2024

Antrag vom 04.04.2024, OF 184/14 Betreff: Beschlossene Maßnahmen für sichere Schulwege zur Grundschule Harheim endlich umsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die im Protokoll des Stadtschulamts zur Ortsbegehung am 20.01.2023 beschlossenen Ergebnisse Sorge zu tragen und die kurzfristige Umsetzung der Maßnahmen zu beauftragen. Die Ergebnisse beinhalteten im Folgenden unter anderem: 1. Das Amt für Straßenbau und Erschließung wurde gebeten, in der Straße "In den Schafgärten" ein weiteres Piktogramm "Achtung Kinder" auf der Fahrbahn anzubringen. Das Straßenverkehrsamt wurde diesbezüglich gebeten, eine entsprechende Verfügung zu erstellen. 2. Das Amt für Straßenbau und Erschließung wurde gebeten, in der Straße "In den Schafgärten" am Ende des abgetrennten Gehwegs einen weiteren Bügel anzubringen (Höhe am Ende des kleinen Parks). 3. Das Amt für Straßenbau und Erschließung wurde gebeten, die unmittelbaren Anwohner sowie die Anwohner, deren Gärten zu der Straße "In den Schafgärten" liegen, auf den regelmäßigen Rückschnitt der Hecken (im Bereich des abgetrennten Gehwegs) hinzuweisen. Begründung: Seit der Ortsbegehung am 20.01.2023, zu dem sich mehrere Vertreter des Straßenverkehrsamts, des Amts für Straßenbau und Erschließung, des Stadtschulamts sowie die Leitung und der Schulelternbeirat der Grundschule Harheim, die Kinderbeauftragte und der Ortsbeirat auf die Dringlichkeit der beschlossenen Maßnahmen einigen konnten, wartet der Ortsbeirat vergeblich auf die Realisierung derselben. Diese sind für einen sicheren Schulweg der Harheimer Grundschüler essentiell und sollten nach nun mehr 15 Monaten endlich umgesetzt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 184/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Dr Stadtbezirksvorsteher wird gebeten, in dieser Angelegenheit tätig zu werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 184/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 184/14 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 14

Glasfaseranschlüsse in den nördlichen Stadtteilen

11.03.2024 · Aktualisiert: 20.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5252 entstanden aus Vorlage: OF 175/14 vom 26.02.2024 Betreff: Glasfaseranschlüsse in den nördlichen Stadtteilen Vorgang: V 685/23 OBR 14; ST 1702/23 Der Magistrat wird gebeten, beim Thema Glasfaseranschlüsse schnellstmöglich in die Umsetzung zu gehen. Die notwendigen administrativen Maßnahmen zur Umsetzung des Beitrittsbeschlusses sind der nächste Schritt, damit anschließend rechtsgültig die notwendigen Kooperationsverträge mit interessierten Telekommunikationsunternehmen geschlossen werden können. Begründung: Der Magistrat teilte dem Ortsbeirat in seiner Stellungnahme vom 14.8.2023, ST 1702, mit, er sehe den Breitbandausbau als "Teil der Daseinsvorsorge", den man nicht "dem Markt überlassen" wolle und ihn deshalb als "städtische Aufgabe" betrachte. Was auch immer das heißen mag, es gilt nun, zügig zu handeln. Denn das entscheidende Hindernis, welches den Fortgang des Glasfaserausbaus behindert hat, ist bisher der Umstand, dass die Stadt Frankfurt nicht der Gigabitregion beigetreten ist. Denn der Markt in Form mindestens eines interessierten Telekommunikationsunternehmens, das derzeit in Bad Vilbel Kabel verlegt, steht bekanntlich für den Ausbau des Netzes in den nördlichen Stadtteilen bereit. Jetzt ist es also an der Zeit, die administrativen und gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen zum Abschluss der notwendigen Kooperationsverträge schnellstmöglich zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.06.2023, V 685 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1702 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2024, ST 1470 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 4 Aktenzeichen: 00-34-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 14

Harheim - Anwendung des Konzeptes der 15-Minuten-Stadt

11.03.2024 · Aktualisiert: 20.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5250 entstanden aus Vorlage: OF 172/14 vom 26.02.2024 Betreff: Harheim - Anwendung des Konzeptes der 15-Minuten-Stadt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob und wie in Harheim als Blaupause für weitere Randstadtteile das stadtplanerische Konzept der 15-Minuten-Stadt umgesetzt werden kann. Dabei ist insbesondere zu prüfen, wie ein solches Konzept im Bestand umgesetzt werden kann. In diesem Zusammenhang ist dem Ortsbeirat Folgendes besonders wichtig, allerdings ist die Prüfung des Konzepts nicht ausschließlich auf diese Punkte zu beschränken: 1. Erreichbarkeit der S 6, der U 2, U 9 und der U 5 mit dem Bus im 15-Minuten-Takt zwischen 05:00 Uhr und 00:00 Uhr - Gleiches ist für den Rückweg von U- oder-S-Bahn anzuwenden. Dies bringt vor allem für Teilzeitbeschäftigte bzw. Sch ülerinnen und Schüler auf den weiterführenden Schulen eine enorme Zeitersparnis. 2. Der Rufbus Knut ist in das Konzept sinnvoll einzubinden. 3. Beschleunigung des Baus des Gymnasiums Nord, um ausreichend Schulplätze innerhalb der 15-Minuten-Erreichbarkeit zu gewährleisten. 4. Verlängerung des Radwegs von Nieder-Erlenbach nach Bonames. Begründung: Das Konzept der 15-Minuten-Stadt kommt aus dem stadtplanerischen Kontext und beschreibt eine Stadt, in der alle Wege des Alltags in weniger als 15 Minuten bestritten werden können. Dabei sollen nachhaltige Verkehrsmittel genutzt werden: Die Strecken werden zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV zurückgelegt. Hierfür braucht es eine gleichmäßige Verteilung der Stationen des Alltags über die gesamte Stadt. Das Konzept geht auf den französischen Stadtforscher und Experten für komplexe Systeme, Carlos Moreno, zurück, der dafür bereits mehrfach ausgezeichnet wurde. Bereits 16 Städte sollen weltweit an der Umsetzung des Konzepts arbeiten. Während in vielen innenstadtnahen Stadtteilen eine Realisierung des Konzepts sehr realistisch erscheint, muss der Fokus auch auf Randstadtteile ausgeweitet werden. Das Konzept ist nicht nur auf Neubaugebiete anzuwenden, sondern auch für Stadtteile, die in den letzten Jahren stark gewachsen sind, ohne dass die Infrastruktur entsprechend angepasst wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 838 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2095 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 14 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 28.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 14 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken Korffstraße

11.03.2024 · Aktualisiert: 27.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5253 entstanden aus Vorlage: OF 176/14 vom 26.02.2024 Betreff: Parken Korffstraße Der Magistrat wird gebeten, das bestehende Halteverbot im Straßenbereich Korffstraße 19 bis 23 in eine begrenzte Parkdauer von maximal 30 Minuten mit dem Zusatz "Donnerstag - Samstag von 0 8.00 bis 18.00 Uhr" umzuwandeln. Begründung: Im o. g. Bereich der Straße befindet sich die einzige aktive Metzgerei im Stadtteil. Um den Kunden das Einkaufen und der Metzgerei das Geschäft zu erleichtern, erscheint dem Ortsbeirat die vorgeschlagene Regelung sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1278 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stationsbasiertes Carsharing in Harheim

11.03.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5251 entstanden aus Vorlage: OF 173/14 vom 26.02.2024 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing in Harheim Vorgang: OM 2026/13 OBR 14; ST 869/13; OM 2584/22 OBR 6; ST 2766/22; V 745/23 OBR 6; ST 81/24 Der Magistrat wird gebeten, im Zuge des geplanten Zuteilungsverfahrens von Carsharing-Stationen (Zuteilungsbündel 3) den Ortsbezirk 14 in die aktuelle Ausschreibung mit aufzunehmen und dort von dem entsprechenden Anbieter mindestens zwei Standorte einrichten zu lassen. In diesem Zuge wird um die Einrichtung fester Carsharing-Stationen an den folgenden Standorten (nach Priorität) gebeten: 1. Parkplatz "Zur Untermühle" (bereits genehmigt mit ST 869 ); 2. Maßbornstraße auf Höhe des Netto-Marktes; 3. Parkplatz Friedhof Harheim. Begründung: Der Magistrat hat in diversen Stellungnahmen anderer Ortsbeiräte (bspw. ST 2766, ST 81) angekündigt, im gesamten Stadtgebiet interessierten Carsharing-Anbietern die Einrichtung von Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum zu ermöglichen und bereitet entsprechende Zuteilungsverfahren vor. Es ist vorgesehen, nacheinander Zuteilungsverfahren in drei zusammenhängenden Teilräumen der Stadt durchzuführen, die jeweils etwa ein Drittel der Gesamtzahl der Einwohnenden umfassen und innenstadtnahe Stadtteile mit solchen am Stadtrand kombinieren. Der Ortsbezirk 14 (Harheim) ist dabei aktuell in Zuteilungsbündel 3, gemeinsam mit den Bezirken 3, 8, 9, 10, 12, 13 und 15. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.03.2013, OM 2026 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 869 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2766 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 745 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 81 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1279 Aktenzeichen: 61-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 13

Lückenschluss im Radweg zwischen Harheim und Bonames

27.02.2024 · Aktualisiert: 03.07.2024

Antrag vom 27.02.2024, OF 161/13 Betreff: Lückenschluss im Radweg zwischen Harheim und Bonames Wir bitten den OBR 14 (Harheim) über den Magistrat auf einen zeitnahen Lückenschluss im Radwegenetz zwischen Harheim und Bonames entlang des Erlenbacher Stadtweges zwischen der Einmündung Maßbornstraße und dem Nieder Eschbacher Stadtweg hinzuwirken. Im Zuge der Errichtung des neuen Gymnasiums Nord im Baugebiet Bonames Ost wird diese Verbindung für die Schülerinnen und Schüler aus Nieder Erlenbach von großer Bedeutung sein. Begründung: Die Planungen für die Umsetzung des Gymnasiums Nord sind im vollen Gange und die fehlende Radwegeverbindung zwischen Nieder Erlenbach und Bonames sollte hierbei unbedingt geschlossen werden. Da die Planung und Umsetzung von Radwegen in den Außenbezirken der Stadt Frankfurt sehr lange dauert, sollte schon jetzt die Notwendigkeit dieser Maßnahme deutlich gemacht werden, damit bei der Eröffnung der Schule auch ein sicherer Radweg für die Schüler aus unserem Stadtteil vorhanden sein wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 13 am 12.03.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 161/13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 13 am 23.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 161/13 wird bis zur Sitzung am 02.07.2024 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 13 am 02.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 161/13 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 14

Rückverlegung der Bushaltestelle der Linie 25 nach Wiedereröffnung der S 6

19.02.2024 · Aktualisiert: 20.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5101 entstanden aus Vorlage: OF 170/14 vom 04.02.2024 Betreff: Rückverlegung der Bushaltestelle der Linie 25 nach Wiedereröffnung der S 6 Der Magistrat wird gebeten, bei VGF/traffiQ zu veranlassen, dass die wegen der S 6-Bauarbeiten verlegte Bushaltestelle "Bahnhof Berkersheim" der Linie 25 wieder in unmittelbare Nähe ihres Ursprungsortes an den Gleisen zurückverlegt wird. Begründung: Die geplante Fußgänger- und Radfahrerbrücke durch die Stadt Frankfurt ist aktuell nicht zeitnah zu erwarten. Daher wird die derzeitige Brücke eine möglicherweise langjährige Interimslösung sein. Die Rückverlegung der Bushaltestelle wäre in Anbetracht der langen Planungs- und Realisierungszeit der Omegabrücke für Bus- und Bahnreisende eine wesentliche Verbesserung mit deutlich kürzeren Weg- und Umstiegszeiten. Pfützen trocknen nur sehr langsam ab (Foto: Dr. Ute Spoerel 03.02.2024) Blick auf den bestehenden Lagerbereich der RailPower Systems (DB) von der Brücke über die Bahngleise aus (Foto: Dr. Ute Spoerel 03.02.2024) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1820 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 14 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 28.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 14 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 14 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 14 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pflanzkübel in der Maßbornstraße

22.01.2024 · Aktualisiert: 14.08.2024

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 4990 entstanden aus Vorlage: OF 168/14 vom 08.01.2024 Betreff: Pflanzkübel in der Maßbornstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. die Wiederaufbereitung und Neubepflanzung von zwei Pflanzkübeln in der Maßbornstraße im Bereich der Hausnummer 22 zu beauftragen sowie 2. den Abtransport von insgesamt drei Pflanzkübeln in der Maßbornstraße im Bereich der Hausnummern 20 und 23 sicherzustellen, sofern für diese eine kontinuierliche Pflege und regelmäßige Wässerung durch das Grünflächenamt nicht sichergestellt werden kann. Begründung: Pflanzkübel sind zweckdienlich, verhindern das rechtswidrige Parken und können das allgemeine Straßenbild aufwerten. Dies lässt sich anhand des Pflanzkübels in der Maßbornstraße 4 eindrucksvoll belegen, da dieser bereits seit vielen Jahren von den Anwohnern eigens bepflanzt und gepflegt wird. Aus diesem Grund hat der Ortsbeirat hinsichtlich einer Patenschaft mit den unmittelbar ansässigen Anwohnern in der Maßbornstraße Kontakt aufgenommen, damit auch diese für die übrigen Pflanzkübel unterstützend tätig werden. So konnten Anwohner gefunden werden, die sich für das Gießen der Pflanzkübel im Bereich Maßbornstraße 22 bereit erklärt haben. Eine Neubepflanzung und Wiederaufbereitung der beiden Kübel wäre daher sehr wünschenswert. Für die Pflanzkübel im Bereich der Maßbornstraße 20 und 23 hingegen konnten leider keine Patenschaften gefunden werden. Sofern die Pflege und Wässerung dieser Pflanzkübel durch das Grünflächenamt nicht möglich ist, sollten diese Kübel wieder entfernt werden. Bild 1: Maßbornstraße 22, Ecke Am Eschbachtal (Quelle: privat) Bild 2: Maßbornstraße 20, Ecke Am Eschbachtal (Quelle: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 763 Aktenzeichen: 67-0

OI (Initiative Ortsbeirat) · OB 14

Stadtteilfeste unterstützen - 50 Jahre Vereinsring Harheim e. V.

22.01.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Initiative vom 22.01.2024, OI 47 entstanden aus Vorlage: OS 19/14 vom 23.01.2024 Betreff: Stadtteilfeste unterstützen - 50 Jahre Vereinsring Harheim e. V. Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 3563/23 Der Ortsbeirat befürwortet die Bezuschussung des Vereinsringfestes "50 Jahre Vereinsring Harheim e. V." durch die Stadt Frankfurt. Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), beauftragt, das Vereinsringfest "50 Jahre Harheim e. V." finanziell zu unterstützen. Diese Maßnahme ist aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Versandpaket: 31.01.2024

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Freies WLAN für NiederErlenbach

28.11.2023 · Aktualisiert: 28.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4828 entstanden aus Vorlage: OF 145/13 vom 13.11.2023 Betreff: Freies WLAN für Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, im Stadtteil Nieder-Erlenbach ein freies öffentliches WLAN-Netz einzurichten. Es gibt in Nieder-Erlenbach genug öffentliche Gebäude, an die ein WLAN-Router installiert werden kann: Das Rathaus, das Bürgerhaus, das KiZ Im Sauern oder auch die Toilette am Erlenbacher Stadtweg kommen als Standorte infrage. Begründung: Deutschland ist ein digitales Entwicklungsland. Speziell in Nieder-Erlenbach lässt die Qualität des mobilen Datennetzes in Teilen des Stadtteils zu wünschen übrig. Die Stadt fokussiert ihre Anstrengungen auf den Bereich der Innenstadt und lässt die äußeren Stadtteile unversorgt. Es ist nicht hinzunehmen, dass immer nur die Innenstadt von solchen Digitalisierungsinitiativen profitiert, während die Außenbezirke nicht angeschlossen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 434 Aktenzeichen: 16-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Querungshilfe Erlenbacher Stadtweg

28.11.2023 · Aktualisiert: 27.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4826 entstanden aus Vorlage: OF 143/13 vom 13.11.2023 Betreff: Querungshilfe Erlenbacher Stadtweg Der Magistrat wird gebeten, die Einrichtung einer Querungshilfe für Fußgänger am Erlenbacher Stadtweg auf Höhe der Bushaltestelle "Hohe Brück" vorzunehmen. Diese Maßnahme ist für die Sicherheit der Erlenbacher Schulkinder dringend notwendig. Begründung: Obwohl im gesamten Stadtbezirk Nieder-Erlenbach Tempo 30 gilt, scheinen einige Verkehrsteilnehmer bei der Ankunft im Erlenbacher Stadtweg dies gern zu übersehen. Aus Richtung L 3008 kommend wird gern zügig in den Ort eingebogen und rasch beschleunigt, was zu gefährlichen Situationen an der Einmündung zur Straße Hohe Brück führt. Insbesondere für Schulkinder kann die Überquerung des Erlenbacher Stadtweges durch dessen Breite in Kombination mit rasch einfahrenden Autos zu einem Spießrutenlauf werden. Der Magistrat wird gebeten, die Situation vor Ort durch die Einrichtung einer deutlich sichtbaren Querungshilfe zu entschärfen. Diese Maßnahme wird einfahrenden Autofahrern deutlich signalisieren, dass das Tempo gedrosselt werden muss, um Fahrgästen des Busses die Überquerung der Straße zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1442 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 13 am 23.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 13 am 04.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 13 am 02.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anlegen einer Blumeninsel

27.11.2023 · Aktualisiert: 16.07.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4755 entstanden aus Vorlage: OF 162/14 vom 13.11.2023 Betreff: Anlegen einer Blumeninsel Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsinsel im Bereich der Ampelanlage Maßbornstraße an der Einmündung Erlenbacher Stadtweg zu entsiegeln und zu begrünen bzw. eine Blumenwiese für Insekten anzulegen. Begründung: Die Verkehrsinsel in diesem Bereich hat im Grunde keinen weiteren Zweck und wird auch von Fußgängern nicht genutzt - der Fußgängerüberweg befindet sich weiter oben. Von daher erscheint es dem Ortsbeirat sinnvoll, diese Fläche anders zu nutzen und entsprechend zu begrünen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 644 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2033 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1123 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

Anfrage Baugebiet "Am Eschbachtal" (Bonames-Ost) B-Plan 516

13.11.2023 · Aktualisiert: 05.12.2023

Antrag vom 13.11.2023, OF 166/14 Betreff: Anfrage Baugebiet "Am Eschbachtal" (Bonames-Ost) B-Plan 516 Vorgang: V 680/17 OBR 14 Der Ortsbeirat bittet um Auskunft: Was hindert den Magistrat an der Beantwortung des Auskunftsersuchens V680 vom 27. November 2017? Gleichzeitig wird der Magistrat zur Beantwortung aufgefordert. Begründung: Die Anfrage wurde vor sechs(!) Jahren gestellt. Eine Anfrage über einen so langen Zeitraum unbeantwortet zu lassen, stellt aus der Sicht der von den Bürgern unseres Stadtteils demokratisch gewählten Mitglieder des Ortsbeirats keine besondere Würdigung der Arbeit unseres Stadtteilparlaments dar. Die gestellten Fragen sind weiterhin aktuell und der Magistrat wird daher aufgefordert, die Fragen zu den Verzögerungen bzw. Veränderungen im ehemals "Bonames Ost" genannten Baugebiet zeitnah zu beantworten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.11.2017, V 680 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 14 am 27.11.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 793 2023 Die Vorlage OF 166/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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