Meine Nachbarschaft: Eleonore-Sterling-Straße
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Vorlagen
Aufstellen eines Verbotsschilds gegen illegale Müllablagerung in der EleonoreSterlingStraße (Höhe Hausnummer 24, neben Glas- und Altkleidercontainer)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7678 entstanden aus Vorlage: OF 1085/9 vom 21.08.2025 Betreff: Aufstellen eines Verbotsschilds gegen illegale Müllablagerung in der Eleonore-Sterling-Straße (Höhe Hausnummer 24, neben Glas- und Altkleidercontainer) Der Magistrat wird gebeten, in der Eleonore-Sterling-Straße auf Höhe der Hausnummer 24 in unmittelbarer Nähe zu den dort aufgestellten Glas- und Altkleidercontainern ein deutlich sichtbares Schild mit dem Hinweis "Das Ablagern von Müll und Sperrmüll ist verboten - Zuwiderhandlungen werden geahndet" anzubringen. Begründung: An besagter Stelle kommt es regelmäßig zu illegalen Müll- und Sperrmüllablagerungen. Diese Zustände beeinträchtigen nicht nur das Erscheinungsbild des Wohnviertels erheblich, sondern stellen auch eine hygienische und sicherheitstechnische Belastung dar. Bürgersteige werden zeitweise unpassierbar, Müll wird durchwühlt und bis in den Straßenraum verteilt, was zu Glasscherben und weiteren Gefahren führt. Anwohnerinnen und Anwohner befürchten zudem eine negative Veränderung des Wohngebiets durch die Verwahrlosung des öffentlichen Raums. Ein Hinweisschild mit einem klaren Verbot und einem Hinweis auf mögliche Strafen kann präventiv wirken und einen Beitrag dazu leisten, das Müllaufkommen an dieser Stelle zu reduzieren. Es handelt sich um öffentliches Gelände, daher liegt die Zuständigkeit für Maßnahmen beim Magistrat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Sichere Überquerung der Dehnhardtstraße ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7335 entstanden aus Vorlage: OF 1081/9 vom 09.06.2025 Betreff: Sichere Überquerung der Dehnhardtstraße ermöglichen Vorgang: OM 3692/23 OBR 9; ST 2346/23; ST 570/25 Am 30.06.2025 wurde auf der Dehnhardtstraße ein Kind von einem Pkw angefahren, als es die Straße in Höhe der Hausnummer 74 überqueren wollte. Dort verläuft ein Fußgängerweg, der eine vielgenutzte Verbindung zwischen der Kirchhainer Straße und der Grommetstraße darstellt. Die Straßenränder sind dort dicht beparkt und die Sichtbeziehungen schwierig. Darauf wurde bereits 2023 in einer Anregung hingewiesen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, an der genannten Stelle geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit für zu Fuß Gehende bei der Überquerung der Straße zu verbessern. Begründung: Die genannte Gefahrenstelle befindet sich an einer vielgenutzten Fußverbindung zwischen östlich der Dehnhardtstraße liegenden Wohngebieten und der U-Bahn-Linie auf der Eschersheimer Landstraße. Zudem befindet sich in unmittelbarer Nähe der Gefahrenstelle eine Kita. Hier sind demnach nicht nur viele Erwachsene, sondern auch viele Kinder unterwegs. Die Situation an der Dehnhardtstraße ist unübersichtlich und aufgrund der parkenden Fahrzeuge sind gerade Kinder nur schwer zu sehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3692 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2346 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 570
Route der Buslinie 69 in der Straße Hinter den Ulmen pünktlich ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6837 entstanden aus Vorlage: OF 977/9 vom 28.03.2025 Betreff: Route der Buslinie 69 in der Straße Hinter den Ulmen pünktlich ermöglichen Die Route der Buslinie 69 verbindet die verschiedenen Teile von Eschersheim. Leider werden in der Straße Hinter den Ulmen öfters die Parkmarkierungen ignoriert. Der Magistrat wird gebeten, durch entsprechende zusätzliche Markierungen und/oder Schilder dafür zu sorgen, dass die Busse jederzeit problemlos durch die Straße fahren und so auch den Fahrplan einhalten können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1275
Flächenentsiegelung an der Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2025, OF 984/9 Betreff: Flächenentsiegelung an der Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: An der Eschersheimer Landstraße stadtauswärts befindet sich vor dem Abzweig der Straße Hinter den Ulmen eine versiegelte Fläche, die derzeit mit neun, nie benutzten Omegabügeln belegt ist. Im Zug der Bemühungen um eine Entsiegelung von Flächen sollte dieser Bereich analog dem Bereich am anderen Ende des Blocks nach der Einmündung der Straße Am Lindenbaum bepflanzt werden. Der Magistrat wird daher gebeten, diesen Bereich bis zu dem gepflasterten Parkstreifen zu entsiegeln und zu begrünen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 984/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenVerkehrsströme am Platz Am Weißen Stein
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2024, OF 799/9 Betreff: Verkehrsströme am Platz Am Weißen Stein Vorgang: V 913/24 OBR 9; ST 1512/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: In seiner Stellungnahme auf die Anfrage des Ortsbeirats zu den Auswirkungen einer Bebauung des Areals "Nördlich Anne-Frank-Straße" und "Hilgenfeld" auf die Verkehrsbelastung am Platz Am Weißen Stein teilt der Magistrat mit, dass diese Fragestellungen nur unter Verwendung eines Verkehrsmodells bearbeitet werden könnten, eine modellhafte Bestimmung der aktuellen und künftigen Verkehrsstärken (Analyse und Prognose), sowie die Untersuchung von Verkehrsbeziehungen und eventuellen alternativen Varianten der Verkehrsführung aktuell allerdings noch nicht möglich sei, da sich das städtische Verkehrsmodell noch im Aufbau befinde. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, die Umplanungen der Verkehrsführung Am Weißen Stein so lange auszusetzen, bis dieses Modell vorhanden ist, alternativ andere Methoden heranzuziehen, um die Auswirkungen einer absehbar stärkeren Belastung in die Planungen einzubeziehen. Begründung: Nach den dem Ortsbeirat seitens des Magistrats vorliegenden Informationen verursacht der Umbau des Platzes einen erheblichen finanziellen Aufwand. Die Sorgfalt im Umgang mit Steuergeldern gebietet es, bei deren Verwendung alle vorhandenen und - nicht zuletzt aufgrund eigener stadtplanerischer Maßnahmen bereits erkennbaren - zusätzlichen Anforderungen zu berücksichtigen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.03.2024, V 913 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1512 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 799/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen SPD, Linke, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenWildes Parken an Fahrrad- und Fußgängerwegen zwischen EleonoreSterlingStraße und Amöneburger Straße verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5712 entstanden aus Vorlage: OF 783/9 vom 14.06.2024 Betreff: Wildes Parken an Fahrrad- und Fußgängerwegen zwischen Eleonore-Sterling-Straße und Amöneburger Straße verhindern Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass Fahrradfahrer den beliebten Fahrradweg und Fußgänger den intensiv genutzten Fußgängerweg zwischen Kleingärten und Bebauungsrand nutzen können, ohne wild geparkte Elektroautos umkurven bzw. umlaufen zu müssen. Begründung: Leider werden in den Kreuzungsbereichen der drei einmündenden Straßen und sogar im breiten Grünstreifen parallel des Weges häufig Fahrzeuge geparkt, obwohl ausreichend Parkplätze an den Kleingärten zur Verfügung stehen. Anwohner und Kleingartenvereine sollten parallel sensibilisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2153 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schließung der Verbindung Victor-Gollancz-Weg/Anne-Frank-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2023, OM 4420 entstanden aus Vorlage: OF 578/9 vom 01.09.2023 Betreff: Schließung der Verbindung Victor-Gollancz-Weg/Anne-Frank-Straße Vorgang: OM 1498/22 OBR 9; ST 1009/22; OM 3988/23 OBR 9; ST 1789/23 Der Magistrat wird gebeten, die auf Anregung des Ortsbeirats vom 20.01.2022, OM 1498, hin erfolgte Öffnung des Victor-Gollancz-Wegs auf den Zeitraum von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr zu beschränken. Begründung: Die Öffnung sollte versuchsweise erfolgen, um den Taxiverkehr zur Johann-Hinrich-Wichern-Schule (JHW-S) besser abfließen zu lassen und so Gefährdungen von Schulkindern auf dem Schulhof der JHW-S zu vermeiden. Wie sich herausgestellt hat, führt die Öffnung zur Gefährdung der Anwohner, die den rückwärtigen Ausgang ihrer Grundstücke nicht mehr gefahrlos nutzen können. Da der Magistrat weder bereit ist, einen verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen (s. ST 1789), noch mutmaßlich dafür erforderliche Umbauarbeiten vorzunehmen, bleibt keine andere Möglichkeit, als den Versuch zu beenden und den Durchgang wieder zu schließen. Die Gefährdung der Schulkinder auf dem Schulhof der JHW-S ist deshalb auf anderem Weg zu lösen, z. B. durch Rückkehr zur Andienung mit Bussen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1498 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1009 Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3988 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1789 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 154 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32-1
Radverkehr frei zwischen Ilkenhansstraße und Kirchhainer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3989 entstanden aus Vorlage: OF 543/9 vom 21.05.2023 Betreff: Radverkehr frei zwischen Ilkenhansstraße und Kirchhainer Straße Der Magistrat wird gebeten, den Verbindungsweg zwischen Ilkenhansstraße und Kirchhainer Straße (siehe Foto) durchgehend für den Radverkehr freizugeben. Aktuell ist der Abschnitt zwischen Ilkenhansstraße und Dehnhardtstraße als gemeinsamer Rad- und Fußweg ausgewiesen. Im Abschnitt zwischen Dehnhardtstraße und Kirchhainer Straße ist der gleiche Verbindungsweg gemäß Beschilderung jedoch ausschließlich ein Fußweg. Dies führt zu Verwirrung und ggf. zu größeren Umwegen für Radfahrer. Ein qualitativer Unterschied des Weges zwischen den verschiedenen Abschnitten ist nicht zu erkennen, sodass eine Vereinheitlichung zugunsten eines durchgehenden gemeinsamen Rad- und Fußweges oder zumindest eine "Radverkehr frei"-Regelung vorgenommen werden sollte. (Foto: Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2078 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-5
Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner nach Öffnung der Verbindung VictorGollanczWeg/AnneFrankStraße für Pkws
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3988 entstanden aus Vorlage: OF 542/9 vom 22.05.2023 Betreff: Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner nach Öffnung der Verbindung Victor-Gollancz-Weg/Anne-Frank-Straße für Pkws Nach der Öffnung des Victor-Gollancz-Wegs zur Anne-Frank-Straße für Pkws, die durch das erhöhte Taxiaufkommen zur Schülerbeförderung der Johann-Hinrich-Wichern-Schule notwendig wurde, kommt es jetzt leider auch zu einer vermehrten Nutzung der Strecke durch den privaten Autoverkehr. Im Bereich der Anne-Frank-Straße 81 bis 89 grenzen die Grundstücke ohne Bürgersteig direkt an die Straße. Anwohnerinnen und Anwohner berichten von gefährlichen Situationen für Kinder durch den Autoverkehr. Einer vom Ortsbeirat geforderten Geschwindigkeitsbeschränkung und Durchfahrtserlaubnis nur für Schultaxen konnte nicht entsprochen werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf dem Teilabschnitt der Anne-Frank-Straße einen verkehrsberuhigten Bereich mit dem Verkehrszeichen 325.1 einzurichten, der den Durchgangsverkehr erlaubt, jedoch Autofahrerinnen und Autofahrer veranlasst, besonders vorsichtig zu fahren, um das Unfallrisiko zu minimieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1789 Antrag vom 01.09.2023, OF 578/9 Anregung an den Magistrat vom 14.09.2023, OM 4420 Aktenzeichen: 32-1
Vorrang für Fußgänger: Fußwege besser markieren und sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3692 entstanden aus Vorlage: OF 479/9 vom 24.02.2023 Betreff: Vorrang für Fußgänger: Fußwege besser markieren und sichern Der Magistrat wird gebeten, die drei stark genutzten Fußwege zwischen Kirchhainer Straße und Ilkenhansstraße sowie die beiden zwischen Kirchhainer Straße und Denhardtstraße an den jeweiligen Straßenquerungen durch Markierungen auf der Straße abzusichern. Sie sind wichtiger Teil der Nahverkehrsmobilität. Die Fußwege sollten deswegen auch nicht durch parkende Fahrzeuge zugestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2346 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 570 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 14.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrssituation vor der JohannHinrichWichern-Schule endlich entschärfen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3391 entstanden aus Vorlage: OF 442/9 vom 19.01.2023 Betreff: Verkehrssituation vor der Johann-Hinrich-Wichern-Schule endlich entschärfen! Vorgang: OM 1498/22 OBR 9; ST1009/22 Vor circa zwölf Monaten wurde an der Johann-Hinrich-Wichern-Schule ein Taxidienst für die Schülerinnen und Schüler mit verschiedenen Einschränkungen eingerichtet. Seither fahren zu Schulbeginn circa 30 bis 35 Taxen in den Victor-Gollancz-Weg, um die Kinder zur Schule zu bringen. Die Taxen liefern die Kinder ab, drehen und fahren auf demselben engen Weg wieder zurück. Dieser Weg ist ein sehr stark von Radfahrerinnen bzw. Radfahrern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern frequentierter Weg. Die gefährliche Situation wurde bereits bei einem Ortstermin im Dezember 2021 vorhergesehen und besprochen. Als Lösung wurde vereinbart, die Anne-Frank-Straße für die Abfahrt des Pkw-Verkehrs zumindest testweise zu öffnen. In der oben genannten Stellungnahme hat der Magistrat zugesagt, die Öffnung der Durchfahrt durch die Anne-Frank-S traße zu ermöglichen, um die Situation zu entspannen. Dies ist bisher nicht geschehen, und die befürchtete gefährliche Situation dauert nun bereits zwölf Monate an, ohne jegliche Verbesserung. Der Magistrat wird daher gebeten, die in der Stellungnahme zugesagte Regelung zur Abfahrt der Fahrzeuge durch die Anne-Frank-Straße zeitnah umzusetzen und die Verkehrssituation somit zu entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1498 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1009 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 703 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Anne-Frank-Straße 97: Erneuerung von Parkmarkierungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3140 entstanden aus Vorlage: OF 360/9 vom 30.10.2022 Betreff: Anne-Frank-Straße 97: Erneuerung von Parkmarkierungen Der Magistrat wird gebeten , die Parkmarkierungen auf Höhe der Anne-Frank-Straße 97 zu erneuern. Die Markierungen sind stark verblasst. Begründung: Aufgrund der zwar vorhandenen, aber kaum noch zu erkennenden Parkmarkierungen, kam es in der Vergangenheit zur - letztlich unberechtigten - Erteilung von Bußgeldbescheiden wegen Parkens auf dem Gehweg ohne Erlaubnis. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 590 Aktenzeichen: 66 0
Titusstraße - Verkehrssicherheit am Zebrastreifen und im Kreuzungsbereich Habelstraße erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2503 entstanden aus Vorlage: OF 182/8 vom 22.06.2022 Betreff: Titusstraße - Verkehrssicherheit am Zebrastreifen und im Kreuzungsbereich Habelstraße erhöhen Der Magistrat wird beauftragt, 1. an der Kreuzung Titusstraße/Habelstraße die Abbiegespur für die aus der Habelstraße links abbiegenden Radfahrenden farblich rot zu markieren; 2. auf der Titusstraße in Höhe der Hausnummer 35 mittig eine demontierbare Verkehrsinsel (siehe Abb. 1) oder eine ähnliche geeignete Maßnahme einzurichten, um in diesem weiträumigen Straßenabschnitt riskante Überholmanöver zu unterbinden. Eine zusätzliche demontierbare Leitbake oder Ähnliches würde zudem als räumliche Trennung der Fahrbahnen dienen und waghalsige Überholmanöver in diesem Bereich unterbinden (s. u.); 3. am Zebrastreifen eine Fahrbahnerhöhung vorzunehmen, um die Querung auch für Schulkinder sicherer zu gestalten, da die Titusstraße zum Rasen und gar Überholen unter Nutzung der Gegenfahrbahn einlädt. Abbildung 1 Vorschlag neue Markierung auf dem Kreuzungsbereich. Quelle: Google Maps, Veränderung: VR Begründung: Die Titusstraße ist eine sehr breit angelegte, maßgebliche Verbindungsstraße zum Nordwestzentrum und in Abschnitten auch Schulweg zur Grundschule Heddernheim. Der o. g. weiträumige Kreuzungsbereich auf dieser stark frequentierten Strecke ist für abbiegende Radfahrende sowie für Autofahrende, die hier die Rechts-vor-Links-Regelung beachten müssen, sehr unübersichtlich und zu wenig strukturiert. Besonders für Radfahrende, die aus der Habelstraße links abbiegen, ist zudem unsicher, wo entlang sie genau fahren müssen. Durch Farbauftrag, der die Radspur auf der Fahrbahn sichtbar macht, wird die Verkehrsführung insgesamt verbessert und die Verkehrssicherheit erhöht. Besonders im Straßenabschnitt der Titusstraße auf Höhe der Hausnummer 35 weitet sich die Fahrbahn und lädt etliche Autofahrende ein, mit überhöhter Geschwindigkeit und sogar äußerst riskante Überholmanöver zu fahren. Hier ist eine geeignete Maßnahme, die dies unterbindet, dringend erforderlich. Überholt wird teilweise sogar am Zebrastreifen, indem trotz Verkehrsinsel auf die Gegenfahrbahn gewechselt wird. Auch hier ermöglicht der Straßenverlauf, dass häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird. Der einzige Zebrastreifen in der Titusstraße ist u. a. Schulweg. Nur eine Fahrbahnerhöhung kann die Problematik hier verhindern (Der Ortsbeirat schlägt eine Aufpolsterung der Fahrbahnquerung vor, wie sie bspw. in Frankfurt-Eschersheim/Dornbusch auf der Kirchhainer Straße 2 in Höhe der Kindertagesstätte vorhanden ist). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2022, ST 2589 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 1
Starkregen-Prävention Schulen und Straßen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1684 entstanden aus Vorlage: OF 192/9 vom 30.01.2022 Betreff: Starkregen-Prävention Schulen und Straßen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie sich Prävention und Bewältigung von Starkregenereignissen im Ortsbezirk darstellt. Nach der Starkregenkarte Frankfurt sind beispielsweise die Straßen Dehnhardtstraße, Kirchhainer Straße, Kurhessenstraße, Zehnmorgenstraßen, Hügelstraße, Woogstraße, Raimundstraße, Ricarda-Huch-Straße in Teilen betroffen. Vor allem die Flächen der Johann-Hinrich-Wichern-Schule und in Teilen auch die der Ziehenschule sind als Überflutungsbereiche markiert. Begründung: Die Starkregenkarte Frankfurt informiert über die Gefährdung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1213 Antrag vom 29.10.2022, OF 373/9 Aktenzeichen: 66 0
Grafenstraße und Kirchhainer Straße: Austausch Gaslaternen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1499 entstanden aus Vorlage: OF 181/9 vom 27.12.2021 Betreff: Grafenstraße und Kirchhainer Straße: Austausch Gaslaternen Vorgang: M 69/14 Der Magistrat wird gebeten, den Austausch der noch vorhandenen Gaslaternen in der Grafenstraße und Kirchhainer Straße unter Beibehaltung der Peitschenlaternen gegen LED- Beleuchtung vorzuziehen. Aktuell sind vor allem die Bürgersteige, die sich nicht in der Nähe der vorhandenen Laternen befinden, nahezu nicht beleuchtet. Zur sicheren Nutzung von Gehwegen und Straße braucht es mehr Licht. Begründung: Die Umrüstung der Gaslaternen in der gesamten Stadt ist seit 2014 durch die Vorlage M 69 beschlossen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1538 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 91 52
Schulweg Johann-Hinrich-Wichern-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1498 entstanden aus Vorlage: OF 188/9 vom 19.01.2022 Betreff: Schulweg Johann-Hinrich-Wichern-Schule Bei dem Ortstermin am 03.12.2021 an der Johann Hinrich-Wichern-Schule wurde deutlich, dass durch die künftige Beförderung der Schülerinnen und Schüler durch Taxen statt durch Schulbusse ein erhöhtes Verkehrsaufkommen im Bereich des Schulhofes und des Fahrradwegs F 8 entsteht. Um den Verkehr zu regeln, ist die Idee entstanden, den abgehenden Verkehr durch die Anne-Frank-Straße abzuleiten und die vorhandene Absperrung zu entfernen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Straßenbau und Erschließung (ASE) sagten zu, diese Lösung des Problems entsprechend zu prüfen und die Durchfahrt für Pkw zuerst als Probephase von sechs Monaten zu ermöglichen. Mittlerweile liegt dem Ortsbeirat ein entsprechender Vorschlag vor. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass es derzeit kaum eine andere Möglichkeit gibt als die Öffnung der Sperre. Dennoch sieht er ein großes Gefahrenpotenzial für und durch zügig vorbeifahrende Radfahrerinnen und Radfahrer, insbesondere da dieses eine bereits etablierte und vielgenutzte Verbindungsstrecke zur Innenstadt ist und Radfahrerinnen und Radfahrer an dieser Stelle bisher nicht mit Pkw-Verkehr rechnen mussten. Ferner soll die Einbahnstraßenregelung so angepasst werden, dass der Parkverkehr der Nußzeil 57 bis 79 sowie Anne-Frank-Straße 97 nicht an der Schule vorbei mit großen Umwegen und Verkehrsbelastung umgeleitet werden muss. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, das nach dem Schulwegsicherungstermin an der Johann-Hinrich-Wichern-Schule vorgelegte Protokoll mit folgenden Änderungen umzusetzen: 1. Die Einbahnstraße wird nur für Schulbusse und Taxen freigegeben. 2. Die Einbahnstraßenregelung im Victor-Gollancz-Weg beginnt erst nach der Zufahrt zu den Parkplätzen der Häuser Nußzeil 57 bis 79 sowie in der Anne-Frank-Straße ab Haus 97. 3. In beiden Richtungen des Radweges wird durch Beschilderung auf die kommende Gefahrenstelle hingewiesen. 4. Vor der Abbiegung des Victor-Gollancz-Weges nach rechts gilt Tempo 20, in dem neu freigegebenen Verbindungstück zur Anne-Frank-Straße Tempo 10. 5. Vor dem Schulhof der Wichernschule wird durch geeignete Maßnahmen dafür gesorgt, dass die Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Autofahrerinnen und Autofahrer zur erhöhten Aufmerksamkeit motiviert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1009 Antrag vom 19.01.2023, OF 442/9 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3391 Antrag vom 01.09.2023, OF 578/9 Anregung an den Magistrat vom 14.09.2023, OM 4420 Aktenzeichen: 32 1
Berücksichtigung der Variante B des Planfeststellungsbeschlusses BÜ 102 Lachweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1496 entstanden aus Vorlage: OF 174/9 vom 09.01.2022 Betreff: Berücksichtigung der Variante B des Planfeststellungsbeschlusses BÜ 102 Lachweg Der Magistrat wird gebeten, neben den schon benannten Alternativen einer reinen Fuß- und Radunterführung (Variante C) und der Brücke Am Mellsig auch die schon festgestellte Variante B, eine Straßenunterführung im direkten Straßenverlauf des Lachweges/Berkersheimer Weges mit integriertem Fuß- und Radweg und einer eingeschränkten lichten Durchfahrtshöhe von drei Metern, zu berücksichtigen. Somit könnte sichergestellt werden, dass die Kreisstraße 821 nicht in ihrem Verlauf unterbrochen und der Pkw-Verkehr nicht über andere Verkehrsknotenpunkte (Weißer Stein) umgeleitet werden muss. Begründung: Die Verkehrsbelastung am Bahnübergang Lachweg betrug im Jahr 1997 laut Planfeststellung vor Fertigstellung des Wohngebietes "Im Geeren" und der Planung des Baugebietes "Nordöstlich Anne-Frank-Straße" 3000 Kfz/Tag. Bei einer lichten Höhe der Unterführung von drei Metern können private Pkw bis hin zu Kleintransportern die Unterführung nutzen, die den Großteil des motorisierten Verkehrs an dieser Stelle ausmachen. Eine Umleitung des Verkehrs über eine neu zu bauende Brücke Am Mellsig würde einen erheblichen Eingriff in die vorhandenen Grünflächen bedeuten und zu einer Verlagerung des Verkehrs in den nördlichen Teil von Alt-Eschersheim führen. Die Verlagerung des Verkehrs über den Weißen Stein macht eine umfängliche Neugestaltung der Verkehrsführung am Verkehrsknotenpunkt einschließlich des Platzes am Weißen Stein notwendig. Die Einrichtung einer dann notwendigen Linksabbiegespur mit Einbezug der Gleisanlagen (A-Linie) würde zu einer hohen Mehrbelastung führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1265 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 21 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 61 00
Verkehrssituation Victor-Gollancz-Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2022, OF 178/9 Betreff: Verkehrssituation Victor-Gollancz-Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Geländer am Ende des Victor-Gollancz-Weg zu entfernen, um den Verkehr in die Anne-Frank-Straße abfließen zu lassen. Zudem wird, um eine Überprüfung einer Einbahnstraßenregelung im Victor-Gollancz-Weg gebeten. Der Ortsbeirat schlägt hierbei eine Testphase von 6 Monaten vor, um zu sehen, ob die Verkehrsänderung positive Auswirkungen auf eine sichere An- und Abfahrt zur Schule hat. Zudem wäre durch diese Regelung ein sicherer Schulweg gewährleistet. Anlässlich einer Ortsbegehung am 03.12.2021 vor Ort mit Vertretern des Stadtschulamtes, Straßenverkehrsamtes, des Amtes für Straßenbau und Erschließung, des Polizeipräsidiums, der Leitung der Johann-Hinrich-Wichern-Schule, einem Vertreter der Taxivereinigung, einem Vertreter des Omnibusbetriebes, Kinderbeauftragt, sowie Mitgliedern des Ortsbeirates, konnte man sich ein Bild vor Ort machen. Ein erhöhtes Verkehrsaufkommen ist ab Januar 2022 zu erwarten. Begründung: Ergibt sich aus dem Antrag Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 9 am 20.01.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 178/9 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenVerkehrssituation an der Wichernschule für alle entschärfen! - Den Vorschlag des Straßenverkehrsamts annehmen
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2022, OF 177/9 Betreff: Verkehrssituation an der Wichernschule für alle entschärfen! - Den Vorschlag des Straßenverkehrsamts annehmen Bei dem Ortstermin am 3.12. 2021 an der Johann Hinrich-Wichern-Schule wurde deutlich, dass durch den künftigen Transport der Schüler*innen durch Taxen statt durch Schulbusse ein massives Verkehrsaufkommen im Bereich des Schulhofes und des Fahrradwegs F8 entsteht. Um den Verkehr zu regeln, ist die Idee entstanden, den abgehenden Verkehr durch die Anne-Frank-Straße abzuleiten und die vorhandene Absperrung zu entfernen. Die Mitarbeiter*innen des ASE sagten zu, diese Lösung des Problems entsprechend zu prüfen und die Durchfahrt für PKW zuerst als Verkehrsversuch zu ermöglichen. Mittlerweile liegt dem Ortsbeirat ein entsprechender Vorschlag vor. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass es derzeit kaum eine andere Möglichkeit gibt als die Öffnung der Sperre. Dennoch sieht er ein großes Gefahrenpotenzial für und durch zügig vorbeifahrende Fahrradfahrer*innen, insbesondere da dieses eine bereits etablierte und vielgenutzte Verbindungsstrecke zur Innenstadt ist, und Radfahrer*innen an dieser Stelle bisher nicht mit PKW -Verkehr rechnen mussten. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Ortsbeirat stimmt der vorgeschlagenen Verkehrsführung unter folgenden Prämissen zu: 1. Es bleibt dabei, die Durchfahrt zwischen Nußzeil und Anne-Frank-Straße ausschließlich als Einbahnstraße freizugeben. 2. In beiden Richtungen des Radweges durch Beschilderung auf die kommende Gefahrenstelle hinzuweisen. 3. Vor dem Schulhof der Wichernschule durch geeignete bauliche oder sonstige Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Radfahrer*innen zur erhöhten Aufmerksamkeit(absteigen?) motiviert werden und eventuell dadurch entstehender motorisierter Schleichverkehr sich im Schritttempo in diesem Bereich bewegt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 9 am 20.01.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 177/9 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenLachweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1255 entstanden aus Vorlage: OF 163/9 vom 02.12.2021 Betreff: Lachweg Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. wie hoch die Frequenz der Kraftfahrzeuge über den Bahnübergang Lachweg vor der aktuellen Sperrung war bzw. sich entwickelt hat und wie die Streckenführung nach der Schließung für motorisierte Verkehrsteilnehmer sein könnte; 2. ob das Wohngebiet "Im Mellsig"/Bonameser Straße durch die Schließung nicht zusätzlich belastet wird, eventuelle Streckenführung durch eine Straße, parallel zur Bonameser Straße; 3. ob der Schulweg noch sicher von Grundschülern bewältigt werden kann; 4. wie hoch die Frequenz der Kraftfahrzeuge der Alternativstrecken sein wird und welche zusätzlichen Kapazitäten auf diese Strecken zukommen werden; 5. wie Passanten mit Doppelkinderwagen und Radfahrer mit Anhänger in Zukunft vom westlichen in den östlichen Teil von Eschersheim kommen können und auch umgekehrt; 6. wie die Nahversorgung verbessert werden kann, denn die Einwohner vom östlichen Teil Eschersheims (Zehnmorgenstraße und Seitenstraßen, Im Geeren, Anne-Frank-Straße) werden nur mit großem Umweg zum REWE-Markt in der Maybachstraße gelangen können. Sonst bleibt nur der Nahkauf in der Straße A m Lindenbaum. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, umgehend die Verkehrsplanung nach Schließung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Lachweg vorzustellen. Begründung: Eschersheim ist durch die Stadtbahnstrecke, die leider nie zur U-Bahn-Strecke wurde, bereits zweigeteilt und jetzt kommt noch die verstärkte Trennung durch die Main-Weser-Strecke hinzu. Die Verkehrsbelastung, insbesondere der Straßen Alt-Eschersheim und Bonameser Straße, wird erheblich zunehmen und die Querungen schwieriger werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 896 Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2022, ST 2601 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1226 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 44 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-0
Fußgänger-/Fahrradüberweg oder Bodenwellen an der Kreuzung Am Landwehrgraben und Hinter den Ulmen/Eleonore-Sterling-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 568 entstanden aus Vorlage: OF 68/9 vom 23.06.2021 Betreff: Fußgänger-/Fahrradüberweg oder Bodenwellen an der Kreuzung Am Landwehrgraben und Hinter den Ulmen/Eleonore-Sterling-Straße Da es sich auch um einen Schulweg handelt, wird der Magistrat gebeten, an der o. g. Stelle einen Fußgänger-/Fahrradüberweg, ggf. Bodenwellen anzubringen oder andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Begründung: Diese Straßenkreuzung stellt wegen schlechter Einsicht in die Kreuzung für alle Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer und besonders für Kinder eine Gefahr dar. Der Landwehrgraben wird rege und von vielen Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern genutzt, während es für Autofahrerinnen und Autofahrer nicht eindeutig ersichtlich ist, dass es an dieser Stelle zu Kreuzungsverkehr kommt. Anwohner berichten von Unfällen und Beinahe-Unfällen. Trotz einer bereits eingerichteten Tempo-30-Zone kommt es regelmäßig zu gefährlichen Begegnungen von Fahrzeugen mit höherer Geschwindigkeit und anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern. Der schmale Landwehrgraben ist eine wichtige Verbindung für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen bzw. Fußgänger und wird von zahlreichen Kindern als Teil ihres Schulweges genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2135 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Neugestaltung Eschersheimer Landstraße Grünfläche vor der Ludwig-Richter-Schule herstellen (Anschluss an M 201)
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2019, OF 587/9 Betreff: Neugestaltung Eschersheimer Landstraße Grünfläche vor der Ludwig-Richter-Schule herstellen (Anschluss an M 201) Vorgang: M 201/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Randbereich der Eschersheimer Landstraße stadtauswärts zwischen den Straßen Am Lindenbaum und Hinter den Ulmen entsprechend den Plänen der M 201 zu gestalten. Begründung: Nach den mit der Vorlage M 201 vom 16.11.2015 vorgestellten Plänen, die der Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße zugrundegelegt wurden, war der südliche Abschnitt zwischen den Straßen Am Lindenbaum und Hinter den Ulmen als Grünfläche auszugestalten. Aktuell ist der Bereich gepflastert und mit großen Sandsteinen belegt. Abgesehen von den Einschnitten, die mutmaßlich der Entwässerung dienen und damit hinnehmbar sind, ist nicht erkennbar, welche Anforderung eben diese Ausgestaltung verlangt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.11.2018, M 201 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 14.02.2019, TO I, TOP 12 Der Ortsvorsteher wird einvernehmlich gebeten, im Sinne der Vorlage OF 587/9 einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Fachämter zu vereinbaren. Beschluss: Die Vorlage OF 587/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 4 CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen 1 CDU und 1 BFF (= Ablehnung); LINKE. und 1 BFF (= Enthaltung) 30. Sitzung des OBR 9 am 28.03.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 587/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 9 am 16.05.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 587/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9 am 13.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 587/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 9 am 22.08.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 587/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9 am 19.09.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 587/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen FDP (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenKreuzung Nußzeil/Hinter den Ulmen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.09.2018, OM 3733 entstanden aus Vorlage: OF 505/9 vom 06.09.2018 Betreff: Kreuzung Nußzeil/Hinter den Ulmen Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung der Straßen Nußzeil und Hinter den Ulmen 1. die Haltelinien zu erneuern; 2. den angebrachten Verkehrsspiegel so einzustellen, dass die Straße Hinter den Ulmen für Autofahrer, die auf der Nußzeil nach Süden fahren, korrekt einsehbar ist. Begründung: Die Fahrbahnmarkierung der Haltelinie ist auf der Straße nicht mehr sichtbar. Wer dort korrekt hält, blickt in dem angebrachten Verkehrsspiegel nur auf die parkenden Autos. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 148 Beratung im Ortsbeirat: 9
Lärmschutz an der A 661
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3376 entstanden aus Vorlage: OF 487/9 vom 01.06.2018 Betreff: Lärmschutz an der A 661 Vorgang: V 561/17 OBR 9; ST 2290/17 Der Magistrat konnte die vom Ortsbeirat 9 gestellten Fragen seit August 2017 nicht beantworten. Im Augenblick wird der Lärmschutzaktionsplan aktualisiert und die Stadt hätte noch die Möglichkeit, ihre Vorschläge einzubringen. Aus diesem Grund wird der Magistrat gebeten, Überlegungen anzustellen, wie dem Lärmschutz an dieser vielbefahrenen Autobahn Rechnung getragen werden kann, insbesondere in Anbetracht der vorgesehenen Wohnbebauung im Bebauungsgebiet nordöstlich der Anne-Frank-Straße. Hierbei wären kreative Lösungen, die sich nicht nur an Vorschriften orientieren, wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.08.2017, V 561 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2290 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1358 Aktenzeichen: 66 0
Linksabbiegen ist möglich!
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 396/9 Betreff: Linksabbiegen ist möglich! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Änderungen in der Verkehrsführung vorzunehmen: Für die Dauer der Sperrung der Eschersheimer Landstraße im Zuge der Umsetzung des Bauabschnitts 7 zwischen den Straßen "Am Lindenbaum" und "Hinter den Ulmen" stadtauswärts, wird die Kleinschmidtstraße bis zur Landgraf-Philipp-Straße für beide Fahrtrichtungen geöffnet. Auf der stadtauswärts verlaufenden Eschersheimer Landstraße wird unmittelbar hinter der U-Bahn-Haltestelle "Am Lindenbaum" eine provisorische Linksabbiege- und Wendemöglichkeit eingerichtet. Der Magistrat möge sich zur Durchführung dieser Maßnahme ferner mit der VGF ins Benehmen setzen. Begründung: Mit Einrichtung der provisorischen Linksabbiege- und Wendemöglichkeit werden sowohl der Bereich rechts der Eschersheimer Landstraße zwischen Langheckenweg und Zehnmorgenstraße als auch die Anwohner der Kurhessenstraße vom Umfahrungsverkehr entlastet. Der Kreuzungsbereich Kleinschmidtstraße/Am Lindenbaum kann für die Dauer der Umbaumaßnahme ohnehin weder vom aus der Kleinschmidtstraße noch aus der Straße Am Lindenbau kommenden Linksabbiegerverkehr genutzt werden und wäre damit für den Linksabbiegerverkehr aus der Eschersheimer Landstraße frei. Der entstehende Aufwand erscheint im Zusammenhang mit der Gesamtmaßnahme vertretbar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 396/9 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenLinksabbiegen muss weiter möglich sein!
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 395/9 Betreff: Linksabbiegen muss weiter möglich sein! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sofort die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um auch während der Umsetzung des Bauabschnitts 7 zwischen den Straßen "Am Lindenbaum" und "Hinter den Ulmen", stadtauswärts, das Linksabbiegen und Wenden zu ermöglichen. Begründung: Die vom in Tübingen ansässigen Anwohner-Informationsmanagement empfohlene "kleinräumige Umfahrungsmöglichkeit" ignoriert die Bedürfnisse des stadtauswärts fahrenden Verkehrs, der das Stadtviertel links der Eschersheimer Landstraße erreichen oder wenden will. Entgegen der der Anwohner-Information beigefügten Skizze endet die Umfahrung nicht an der Kreuzung Nußzeil/Hinter den Ulmen. Ein Verkehrsteilnehmer, der das Viertel links der Eschersheimer Landstraße erreichen möchte, muss einen 2-3 km langen Umweg über Nußzeil, Zehnmorgenstraße, Am Weißen Stein und erneut Eschersheimer Landstraße (nun stadteinwärts) oder Kurhessenstraße nehmen. Für den stadtauswärts fließenden Verkehr bleiben als Alternativen nur eine 270°-Drehung über die ohnehin schon chronisch verstopfte Hügelstraße und die Kurhessenstraße oder - noch weiter - über Hansaallee und die - im Berufsverkehr ebenfalls bereits stark belastete - Raimundstraße. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 395/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenPoller um den Verbindungsweg zwischen der Anne-Frank-Straße und der Straße Im Geeren frei zu halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.11.2017, OM 2412 entstanden aus Vorlage: OF 364/9 vom 30.09.2017 Betreff: Poller um den Verbindungsweg zwischen der Anne-Frank-Straße und der Straße Im Geeren frei zu halten Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass in der Anne-Frank-Straße vor der Hausnummer 23 zur Begrenzung der markierten Sperrfläche im Parkstreifen Poller aufgestellt werden, um so den Zuweg zu den Wohnhäusern, der gleichzeitig der Verbindungsweg zwischen der Anne-Frank-Straße und der Straße Im Geeren ist, frei zu halten. Begründung: Trotz Markierung werden die Sperrflächen im Parkstreifen entlang der Anne-Frank-Straße häufig zugeparkt oder als Abstellfläche für Sperrmüll genutzt. Besonders problematisch ist dies vor der Hausnummer 23, da dadurch der Zugang zum Verbindungsweg für Fußgängerinnen und Fußgänger bzw. Radfahrerinnen und Radfahrer zur Straße Im Geeren versperrt wird. Das Zuparken dieses Weges stellt eine Gefahr und eine Behinderung insbesondere für Kinder auf dem Weg zu den umliegenden Kindergärten und Schulen dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 268 Aktenzeichen: 66 0
Ein Dialog-Display für die Zehnmorgenstraße in Höhe der IGS Eschersheim/Bushaltestelle „AnneFrankStraße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2213 entstanden aus Vorlage: OF 325/9 vom 14.08.2017 Betreff: Ein Dialog-Display für die Zehnmorgenstraße in Höhe der IGS Eschersheim/Bushaltestelle "Anne-Frank-Straße" Der Magistrat wird gebeten, beidseitig ein Dialog-Display, das Autofahrern Rückmeldung gibt, ob sie sich an das Tempolimit halten, in der Zehnmorgenstraße in Höhe der IGS E schersheim/Bushaltestelle "Anne-Frank-Straße" zu installieren. Begründung: Wiederholt entstehen für Fußgänger und Radfahrer gefährliche Situationen in Höhe der Querungshilfe in der Zehnmorgenstraße vor dem Eingang zum Anne-Frank-Spielpark: haltende Busse werden hier links überholt, oft mit überhöhter Geschwindigkeit, dabei ist die Sicht auf die querenden Fußgänger und Radfahrer verdeckt. Im März 2014 fand ein Ortstermin an der Bushaltestelle "Anne-Frank-Straße" mit Vertretern des Stadtschulamts, der VGF, der Polizei, des Straßenverkehrsamts und der IGS Eschersheim statt. Da weitere bauliche Maßnahmen nicht möglich sind, wurde als Lösung vorgeschlagen, dass die Busse an den Haltestellen ihre Warnblinkanlage einschalten. Es hat sich gezeigt, dass diese Maßnahme nicht effektiv ist. Dagegen kann laut des hessischen Verkehrsministers Al-Wazir "durch den Einsatz von Dialog-Displays die Zahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen beispielsweise vor Schulen und Kindergärten dauerhaft um rund 50 Prozent gesenkt werden". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST 23 Aktenzeichen: 32 1
Abfalleimer an der Bank in der Verlängerung Hinter den Ulmen/Ecke Eleonore-Sterling-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2017, OM 1838 entstanden aus Vorlage: OF 288/9 vom 07.06.2017 Betreff: Abfalleimer an der Bank in der Verlängerung Hinter den Ulmen/Ecke Eleonore-Sterling-Straße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass ein Abfalleimer mit krähensicherem Deckel an der Bank in der Ecke der Verlängerung Hinter den Ulmen/Eleonore-Sterling-Straße 34 aufgestellt und regelmäßig geleert wird. Begründung: An dieser Ecke fehlt neben der Bank ein Abfalleimer, in dem Spaziergänger ihren Abfall entsorgen können. Zwischenzeitlich hatten Hundebesitzer einen Abfalleimer für Hundekotbeutel aufgestellt und privat geleert. Für viele Spaziergänger, z. B. die Bewohner der Eleonore-Sterling-Straße, gibt es sonst keine Entsorgungsmöglichkeit, die direkt an ihrem Spazierweg liegt, sodass ein Abfalleimer an dieser Stelle sinnvoll ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1875 Aktenzeichen: 67 0
Drei Verkehrssituationen an der Kirchhainer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.04.2017, OM 1570 entstanden aus Vorlage: OF 227/9 vom 02.04.2017 Betreff: Drei Verkehrssituationen an der Kirchhainer Straße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass - an der Haltestelle "Ziegenhainer Straße" der Buslinie 69 (westliche Seite) der mittlere Poller entfernt wird; - an der Haltestelle "Andreaskirche" der Buslinie 69 (westliche Seite) die zwei mittleren der vier Poller beseitigt werden; - auf dem Bürgersteig an der Kreuzung Kirchhainer Straße/Rauschenberger Straße (nördliche Seite) zwei Poller installiert werden. Begründung: Durch die fraglichen Poller an den beiden Bushaltestellen wird das Aussteigen (das Schieben) mit Rollatoren und besetzten Rollstühlen sehr erschwert bis fast unmöglich gemacht. Die Buslinie 69 wird zwar in der Regel mit Kleinbussen betrieben, manchmal aber auch mit Bussen in einer Standardgröße. Auch nach einem Entfernen des einen bzw. der zwei Poller wird es Autofahrern aufgrund der verbleibenden Poller nicht möglich sein, die Haltestellen (widerrechtlich) zuzuparken. An dem Bürgersteig der Kreuzung Kirchhainer Straße/Rauschenberger Straße (nördliche Seite) besteht zwar ein Halteverbot, dies wird aber mehr oder minder regelmäßig missachtet. Häufig parken dort Lieferwagen mit den linken Rädern auf der Straße und mit den rechten Rädern und mit dem größten Teil des Chassis auf dem Bürgersteig. Dadurch wird es auf dem noch nutzbaren Bürgersteig so eng, dass Mütter/Väter mit Kinderwagen kaum noch ein Durchkommen finden. Auch wird die Zufahrt zur Bushaltestelle "Rauschenberger Straße" (östliche Seite) erschwert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1389 Aktenzeichen: 32 1
Bebauungsplan NW 81 C Nr. 1 für den Teilbereich der Elisabeth-Schwarzhaupt-Anlage, der von der Waldecker Straße, der Wolfhagener Straße, der Kirchhainer Straße und der Reinhardstraße eingegrenzt ist
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2017, OF 246/9 Betreff: Bebauungsplan NW 81 C Nr. 1 für den Teilbereich der Elisabeth-Schwarzhaupt-Anlage, der von der Waldecker Straße, der Wolfhagener Straße, der Kirchhainer Straße und der Reinhardstraße eingegrenzt ist Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - warum die lt. B-Plan vorgesehene Tiefgarage im Zuge des Baus der umgebenden Wohnblocks seinerzeit nicht geschaffen wurde; - welche Möglichkeiten er sieht, die ursprünglich vorgesehene Tiefgarage nachträglich zeitnah zu erbauen. Begründung: In dem Bereich des Betreffs besteht Parkplatznot. Verschärft wurde diese Situation in den letzten Jahren durch die Beseitigung von insgesamt 36 Parkplätzen. Die Berechtigung der Beseitigung wird in diesem Zusammenhang nicht in Zweifel gezogen. Zumindest bei einem Teil der beseitigten Parkplätze ist die sachliche Begründung dafür einleuchtend. Vielmehr geht es darum, durch die in Frage stehende Tiefgarage die Parkplatznot (erheblich) zu mindern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 440 2017 Die Vorlage OF 246/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenHinter den Ulmen - Beschilderung verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 834 entstanden aus Vorlage: OF 121/9 vom 20.10.2016 Betreff: Hinter den Ulmen - Beschilderung verbessern Immer wieder fahren Autofahrer entgegen der Einbahnstraßenrichtung aus der Straße Hinter den Ulmen kommend in die Eschersheimer Landstraße ein. Viele von ihnen scheinen aus den Querparkplätzen ausparkend zu übersehen, dass es sich um eine Einbahnstraße handelt, was daher durch eine Verbesserung der Beschilderung (Zeichen 220-20 bzw. 267) verdeutlicht werden sollte. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat daher um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob er im Sinne dessen tätig werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 138 Aktenzeichen: 32 1
Radroute 7 ausbauen V: Wegweisung verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.06.2016, OM 206 entstanden aus Vorlage: OF 31/9 vom 30.05.2016 Betreff: Radroute 7 ausbauen V: Wegweisung verbessern Der Magistrat wird gebeten, 1. die verwirrende Wegweisung an der Kreuzung Alt-Eschersheim/Dreihäusergasse (Bild 1) zu korrigieren; 2. einen zusätzlichen Wegweiser an der Autobahnleitplanke (Bild 2) zu ergänzen, damit der ortsunkundige, aus der Straße Im Uhrig kommende Radfahrer nicht ins Nirgendwo geführt wird; 3. die beiden Enden der Radroute durch entsprechende Hinweisschilder zu markieren; 4. vor dem Haus Hinter den Ulmen 67 das Zeichen 357 "Sackgasse" (Bild 3) durch das Zeichen 357.50 "Durchgängige Sackgasse" auszutauschen. Begründung: Die Radroute ist im Allgemeinen gut ausgeschildert und einige vom Ortsbeirat 9 gemachten Vorschläge wurden bereits umgesetzt. An den genannten Stellen besteht jedoch weiterhin Verbesserungspotenzial. Dem Ortsbeirat 9 erscheint es überdies sinnvoll, die Wegeführung an der Kreuzung Fürstenbergerstraße/Hammanstraße zu verdeutlichen, wo Radfahrer derzeit scheinbar durch ein Schulgebäude geführt werden. Dieser Bereich liegt jedoch nicht in seinem Zuständigkeitsbereich. Bild 1 Bild 2 Bild 3 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1131 Aktenzeichen: 32 1
Alternativstrecke innerhalb der Radroute 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4796 entstanden aus Vorlage: OF 1006/9 vom 18.11.2015 Betreff: Alternativstrecke innerhalb der Radroute 7 Vorgang: B 108/14 Die Mehrzahl der Rad fahrenden Bevölkerung fährt nicht entlang der im Bericht des Magistrats, B 108, beschriebenen Radroute 7, sondern in einem Teilstück eine andere Strecke. Die Wahl der Strecke hängst immer vom Start- und Zielpunkt ab. Es scheint jedoch sinnvoll, diese Alternativstrecke mit in die Radroute 7, zum Beispiel als 7a aufzunehmen. Im Anhang zum Bericht des Magistrats B 108 scheint diese Route auch vorhanden zu sein. Der Magistrat wird gebeten, die Radroute 7a wie folgt festzulegen: Im Verlauf der Radroute auf dem Landwehrweg biegt die Route nicht auf die Kirchhainer Straße ab, sondern verläuft weiterhin auf dem Landwehrweg. Von dort führt sie durch die Elisabeth-Schwarzhaupt-Anlage, quert die Hügelstraße an der vorhandenen Amp el, führt parallel zur Jean-Monnet-Straße bis zur Abbiegung rechts in die Kirschwaldstraße und weiter in die Fritz-Tarnow-Straße, wo die beiden Teilwege wieder zusammenfließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.04.2014, B 108 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 369 Aktenzeichen: 61 1
Radroute 7 ausbauen III: Wegweisung verbessern
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2015, OF 1009/9 Betreff: Radroute 7 ausbauen III: Wegweisung verbessern Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der X. Wahlperiode) Der Magistrat wird gebeten, - den stadtauswärts zeigenden Wegweiser in der Walter-Leiske-Straße, der von einem Strauch verdeckt ist, (Bild8) an eine geeignete Stelle zu versetzen, - die beiden verschmierten Wegweiser im Victor-Gollancz-Weg (Bild19, Bild20) auszutauschen, - einen zusätzlichen Wegweiser an der Straßenlaterne vor dem Haus Dreihäusergasse 10 (Bild17) anzubringen, - das verbogene Schild am Beginn der Dreihäusergasse zu reparieren oder auszutauschen, - die verwirrende Wegweisung an der Kreuzung Alt-Eschersheim/Dreihäusergasse (Bild 14) zu korrigieren, - einen zusätzlichen Wegweiser an der Autobahnleitplanke (Bild 15) zu ergänzen, damit der ortsunkundige, aus dem Uhrig kommende Radfahrer nicht ins Nirgendwo geführt wird, - die beiden Enden der Radroute durch entsprechende Hinweisschilder zu markieren, - an der Kreuzung Marbachweg / Mierendorffstraße das verschmierte Zeichen 1020-12 Radfahrer und Anlieger frei (Bild3) zu ersetzen, - vor dem Haus Hinter den Ulmen 67 Zeichen 357 Sackgasse (Bild11) durch Zeichen 357.50 Durchgängige Sackgasse auszutauschen. Begründung: Die Radroute ist im Allgemeinen gut ausgeschildert. An den genannten Stellen besteht jedoch Verbesserungspotential. (Dem Ortsbeirat 9 schiene es überdies sinnvoll, die Wegeführung an der Kreuzung Fürstenbergerstraße/Hamannstraße zu verdeutlichen, wo Radfahrer derzeit scheinbar durch ein Schulgebäude geführt werden; dieser Bereich liegt jedoch nicht in seinem Zuständigkeitsbereich.) Anlage RadrouteAusbauen3 (ca. 627 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 9 am 03.12.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1009/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1009/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 9 am 18.02.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 1009/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBurgholzer Straße - Spielstraße - Verkehrsberuhigter Bereich
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4069 entstanden aus Vorlage: OF 904/9 vom 13.04.2015 Betreff: Burgholzer Straße - Spielstraße - Verkehrsberuhigter Bereich Der Magistrat hat sich in letzter Zeit in anerkennenswerter Weise bemüht, Verbesserungen in der Burgholzer Straße zu erreichen. So wurden zwei "Stellvertreter" (Betonpoller) und ein Halteverbotsschild aufgestellt. Dennoch ist die Situation prekär geblieben, da sich kaum ein Autofahrer an das Schritttempo hält. Der Magistrat wird deshalb gebeten, weitere Maßnahmen zu ergreifen. 1. Es sollte eine Aufpflasterung von der Kirchhainer Straße einfahrend auf der Burgholzer Straße aufgebracht werden. 2. Es ist eine Markierung auf der Straße (direkt nach der Aufpflasterung), zulässige Höchstgeschwindigkeit 5 km/Stunde, anzubringen. 3. Es sollte eine verstärkte mobile Verkehrsüberwachung durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1044 Aktenzeichen: 32 1
Den Hin- und Rückweg zur Ludwig-Richter-Schule sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2014, OM 3195 entstanden aus Vorlage: OF 775/9 vom 25.04.2014 Betreff: Den Hin- und Rückweg zur Ludwig-Richter-Schule sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeiten 1. der Aufbringung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) an der Straße Nußzeil, etwa in Höhe der Hausnummer 88; 2. einer Aufpflasterung zwecks Minderung der Geschwindigkeit der Straße Hinter den Ulmen unmittelbar beziehungsweise kurz vor deren Einmündung in die Nußzeil; 3. eines eventuellen Hinweises auf den Fußgängerüberweg kurz vor der Kreuzung Hinter den Ulmen/Nußzeil zu prüfen und anschließend zu berichten. Begründung: Der Bereich Anne-Frank-Siedlung/Kirchhainer Straße einschließlich des gesamten Umfelds ist dicht besiedelt. Entsprechend groß ist die Anzahl an Schulkindern, die täglich von hier zur Ludwig-Richter-Schule und zurück streben. Der Schulweg zur und von der Ludwig-Richter-Schule führt über die Straße Hinter den Ulmen mittels Querung der Nußzeil etwa in Höhe Hausnummer 88. Autofahrer, aus Hinter den Ulmen kommend, erreichen unmittelbar nach dem Einbiegen in die Nußzeil die erwähnte Querung, deshalb sind besondere Vorsorgen erforderlich, um die Aufmerksamkeit zu erhöhen und Unfallgefahren vorzubeugen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1173
Situation in der Gagfah-Siedlung im Karree zwischen den Straßen Am Lindenbaum, Hinter den Ulmen und der Nußzeil
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2014, OF 790/9 Betreff: Situation in der Gagfah-Siedlung im Karree zwischen den Straßen Am Lindenbaum, Hinter den Ulmen und der Nußzeil Der Ortsbeirat 9 legt einen Ortstermin fest, um sich ein aktuelles Bild dieser Wohnsiedlung zu machen. Einer der Bewohner, der mit Namen und Adresse bekannt ist, stellt sich nach Terminvereinbarung zum Rundgang und zu (ergänzenden) Informationen zur Verfügung. Begründung: Der Erbbauberechtigte, um den es sich hier handelt, ist gemäß Vorgaben unserer Stadt verpflichtet, jede Verunstaltung und Verwahrlosung der Gebäude und Anlagen zu verhindern. Dieser Verpflichtung kommt der Erbbauberechtigte jedoch in verschiedenen Bereichen nicht nach. Auf Verlangen der Stadt hat er die Mängel unverzüglich zu beseitigen. Der Rundgang soll dem Zweck dienen, die Mängel zu erfassen. Antragsteller: FDP SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 9 am 05.06.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 789/9 zu einem Ortstermin mit den zuständigen Vertretern der Stadtverwaltung einzuladen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: FDP, SPD
Weiter lesenNeubaugebiet Nördlich Anne-Frank-Siedlung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2014, OM 3100 entstanden aus Vorlage: OF 779/9 vom 08.05.2014 Betreff: Neubaugebiet Nördlich Anne-Frank-Siedlung Vorgang: M 15/14 Von Anwohnern wurden einige Wünsche geäußert, die sie bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes berücksichtigt wissen möchten. Der Magistrat wird daher gebeten, die Umsetzungsmöglichkeit der folgenden Wünsche zu prüfen und zu berichten: 1. In der Straße Im Geeren ist es verkehrstechnisch oft sehr schwierig. Es wurde gemeinsam überlegt, wie die Straßenführung verlaufen könnte. Die Zufahrt könnte durch eine neue Straße vom Berkersheimer Weg her erschlossen werden. Ob diese als Ringstraße oder Stichstraße laufen sollte, müsste die Planung ergeben. 2. Bei der Vergrößerung der bebauten Fläche auf das Doppelte, sollte es auch eine Anbindung an den ÖPNV geben. Überlegt wurde, dass die Busse der Buslinie 69 künftig eventuell durch die Eleonore-Sterling-Straße in die Anne-Frank-Straße und weiter in die Zehnmorgenstraße fahren könnten. Die Möglichkeit dieser Busverbindung sollte bei der Straßenplanung berücksichtigt werden. 3. Es wird eine aufgelockerte Bebauung mit maximal zweieinhalb Geschossen mit ausreichend Grünflächen und Erhalt der beiden Mammutbäume gewünscht. 4. Im Osten fällt ein Streifen einer aufgegebenen Baumschule in die zu bebauende Fläche. Dieses Wäldchen wird heute von den Gruppen des Internationalen Familienzentrums für Exkursionen genutzt und sollte erhalten bleiben. Dieses Wäldchen sollte durch eine entsprechende planerische Ausweisung abgesichert werden. 5. Im Norden steht ein überwiegend von Birken bewachsenes Wäldchen, das sich in den letzten 15 Jahren entwickelt hat. Es dient Kindern und Jugendlichen teilweise als Abenteuerspielplatz. Dort leben Kaninchen, der Fuchs und es brüten Vögel (sowohl Sing- als auch Rabenvögel). Auch dieses Wäldchen sollte ganz oder teilweise durch entsprechende Ausweisung planerisch abgesichert werden. 6. Momentan ist die Kinderbetreuung nicht ausreichend, insbesondere fehlen Betreuungsplätze für die Grundschulkinder. Es wurde angeregt, eine Kindertagesstätte mit einzuplanen. 7. Es gibt einen Kinderspielplatz für Kleinkinder. Für die größeren gibt es zurzeit nur einen kleinen Bolzplatz. Eine Ausweitung dieser Flächen sollte geplant werden. 8. Die einzige Nahversorgung ist zurzeit eine Bäckerei mit kleinem Café. Lebensmittel, Arzneien und Drogeriewaren sollten in Zukunft auch im Gebiet eingekauft werden können. Zusätzliche Flächen für die Nahversorgung sollten eingeplant werden sowie eine Fläche mit Strom- und Wasseranschluss, die für einen Wochenmarkt vorgesehen wird. 9. Der Ortsbeirat wünscht, beim Fortgang der Planung regelmäßig informiert zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 15 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1080 Antrag vom 22.09.2016, OF 98/9 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 833 Aktenzeichen: 61 0
Bereich Reinhardtstraße/Kirchhainer Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2013, OF 633/9 Betreff: Bereich Reinhardtstraße/Kirchhainer Straße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, - ob es möglich ist, nachhaltig, in häufigen Wiederholungen die mobile Verkehrskontrolle zu Geschwindigkeits-Messungen einzusetzen; - oder einen der neu zur Anschaffung vorgesehenen stationären Überwachungsgeräte an geeigneter Stelle zu installieren; - Vergleichszahlen aus den Ergebnissen bisheriger Kontrollen in dem hier gefragten Bereich zu nennen; - über den Gesamtumfang erhobener Gebühren wegen Geschwindigkeits- Ordnungswidrigkeiten und die Anzahl der Anzeigen wegen Geschwindigkeits-Übertretungen zu informieren. Begründung: Der Umfang von Geschwindigkeits-Übertretungen bis hin zum Rasen wird von Anwohnern als eklatant bezeichnet. Eine Gefährdung besteht für alle Anwohner und insbesondere für die Kinder des Kindergartens und des Horts am Anfang der Kirchhainer Straße. Ganz sicher wird die Straßenverbindung auch von vielen Autofahrern , die an der Abfahrt Eckenheim die Autobahn A 661 verlassen und hier eine schnelle Abkürzung für ihre weitere Fahrt sehen, genutzt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 9 am 20.06.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 633/9 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenFußgängerüberweg über die Eleonore-Sterling-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2011, OM 581 entstanden aus Vorlage: OF 188/9 vom 24.10.2011 Betreff: Fußgängerüberweg über die Eleonore-Sterling-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, an der Stelle, an welcher der Victor-Gollancz-Weg die Eleonore-Sterling-Straße kreuzt, einen Fußgängerüberweg anzulegen und zu prüfen, ob daneben auch ein "Fahrradüberweg" angelegt werden kann. Begründung: Anwohner haben darauf hingewiesen, dass an der Stelle, an welcher der Victor-Gollancz-Weg (beziehungsweise seine Verlängerung) die Eleonore-Sterling-Straße kreuzt, erhebliche Gefahren für Fußgänger und Radfahrer auftreten. Regelmäßig würden die Fahrzeuge auf der Eleonore-Sterling-Straße zu schnell fahren, gleichzeitig ist die Eleonore-Sterling-Straße gerade an dieser Stelle für die auf dem Victor-Gollancz-Weg befindlichen Fußgänger und Radfahrer sehr schlecht einzusehen. Es ist zwar eine Tempo 30-Zone, aber da es neben den parkenden Autos nur eine Fahrspur gibt, fahren die Autos wohl mit hoher Geschwindigkeit in ihre jeweilige Richtung, um schnell durchzukommen. Zudem würden regelmäßig sowohl Fußgänger als auch Radfahrer durch auf der Eleonore-Sterling-Straße abgestellte Fahrzeuge erheblich am Kreuzen der Eleonore-Sterling-Straße behindert (vor allem durch Zuparken der als Ab- beziehungsweise Auffahrt gestalteten Bordsteine). Insbesondere für Menschen mit Kinderwagen oder mit Rollstuhl sowie für ältere Mitbürger mit einem Rollator ist das besonders unangenehm, da diese Gruppen auf die Ab- beziehungsweise Auffahrt angewiesen sind. Der Victor-Gollancz-Weg und seine Verlängerung stellen eine wichtige Verkehrsachse für zahlreiche Schulkinder in beide Richtungen dar, was sich in Anbetracht der Vielzahl der im Umfeld befindlichen Schulen (Peter-Petersen-Schule, Ziehenschule, Wöhlerschule, Heinrich-Seeliger-Schule und Waldorfschule) einleuchtend erklärt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2012, ST 318 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssituation Kreuzung Reinhardstraße - Kirchhainer Straße (Kurvenradius)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2011, OM 434 entstanden aus Vorlage: OF 155/9 vom 06.09.2011 Betreff: Verkehrssituation Kreuzung Reinhardstraße - Kirchhainer Straße (Kurvenradius) Ausgangssituation: Verkehrsteilnehmer, welche - aus der Reinhardstraße kommend - nach rechts in die Kirchhainer Straße einbiegen, fahren oft zu schnell, da sie keine Vorfahrt zu beachten haben, und stehen plötzlich vor Fußgängern auf dem Zebrastreifen in der Kirchhainer Straße, der sich gleich nach der Bushaltestelle in Höhe des Ausgangs aus dem Hort-Kindergartengrundstück befindet. Um die Fahrzeugführer zum langsameren Fahren anzuhalten, erscheint es als gute Lösung, den Kurvenradius der Einmündung der Reinhardstraße in die Kirchhainer Straße zu vergrößern (in die Kreuzung hinein zu bauen), sodass die Verkehrsteilnehmer eine spitzere Kurve fahren und somit die Geschwindigkeit reduzieren müssen. Die gleichzeitige Anhebung des Fußgängerüberwegs in der Reinhardstraße ergäbe einen zusätzlichen Effekt zur Drosselung des Fahrtempos. Der Magistrat wird daher gebeten, eine Veränderung an dem genannten Kurvenradius vorzunehmen und gleichzeitig den Fußgängerüberweg in der Reinhardstraße anzuheben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1405 Aktenzeichen: 66 0
Mehr Sicherheit für Kinder und Fußgänger im Bereich Burgholzer Straße und Amöneburger Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2011, OF 79/9 Betreff: Mehr Sicherheit für Kinder und Fußgänger im Bereich Burgholzer Straße und Amöneburger Straße Vorgang: ST 15/10 In dem o.g. Bereich hat der Autoverkehr durch Nachverdichtung und einen fehlenden Pfosten auf dem Fahrradweg in Richtung Berkersheimer Weg zugenommen. Viele AnwohnerInnen setzen sich dafür ein, Schleichverkehr zu unterbinden, sichere Wege zu schaffen und die gebotene Schrittgeschwindigkeit in dem Bereich der Spielstraße durch die Erneuerung der Parkplatz-Markierungen und einen kleinen Baum zu unterstützen. Besonders heikel ist außerdem die unübersichtliche Kurve der Amöneburger Straße, wo der Gehweg abrupt aufhört. Die nach der Kurve angrenzende Sperrfläche wird von den AutofahrerInnen häufig missachtet. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, - die Durchfahrt durch den Fußgänger-/Fahrradweg durch erneutes Setzen eines Pfostens in der Verlängerung der Amöneburger Straße zu verhindern, - den Gehweg an der Kurve der Amöneburger Straße um die Kurve herum bis vor den Eingang des Hauses Nr. 33 zu ziehen und die Sperrfläche dadurch zu ersetzen und - die Markierung für das versetzte Parken zu erneuern und am Beginn der Burgholzer Straße zur Verkehrsberuhigung vor das Haus Kirchhainer Straße 50 (Eckhaus) einen kleinkronigen Baum zu pflanzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 18.08.2011, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 79/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehr beruhigen in der Allendorfer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.05.2011, OM 62 entstanden aus Vorlage: OF 17/9 vom 02.05.2011 Betreff: Verkehr beruhigen in der Allendorfer Straße Nach Beobachtungen von Anwohnern wird in der Allendorfer Straße zu schnell gefahren. Um den Autoverkehr zu verlangsamen und die Sicherheit der querenden Fußgängerinnen und Fußgänger zu erhöhen, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. ob in der Allendorfer Straße versetztes Parken angeordnet werden kann. Damit möglichst keine Parkplätze wegfallen, soll der Wechsel dort vorgenommen werden, wo sowieso nicht geparkt werden darf. Anbieten würde sich das Parken von der Reinhardtstraße aus auf der rechten Seite von Hausnummer 1 bis 11. An dem querenden Fußweg könnte der Wechsel auf die linke Seite stattfinden bis zur Hausnummer 17. Dort ist rechts eine Sperrfläche und links eine Einfahrt. Da könnte das Parken wieder auf die rechte Seite wechseln; 2. ob die Querung des Fußweges in der Allendorfer Straße aufgepflastert werden kann; 3. ob in der Reinhardtstraße westlich der Kirchhainer Straße eine Tempo-30-Bodenmarkierung aufgebracht werden kann, um die Autofahrerinnen und Autofahrer zu erinnern, dass Sie sich in einer Tempo-30-Zone befinden; 4. ob derzeit gehäuft Geschwindigkeitsübertretungen zu verzeichnen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 945 Antrag vom 08.03.2012, OF 322/9 Aktenzeichen: 32 1
Ampel in der Kirchhainer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2011, OM 5024 entstanden aus Vorlage: OF 1384/9 vom 03.02.2011 Betreff: Ampel in der Kirchhainer Straße Anwohner haben den Sinn und Zweck der Ampel in der Kirchhainer Straße, Höhe Rauschenberger Straße, infrage gestellt. Die Ampel steht für den Fahrzeugverkehr regelmäßig und ohne erkennbaren Grund auf Rot. Mit Rücksicht darauf, dass in der Kirchhainer Straße auch Schulwege verlaufen, wird vorgeschlagen, die Ampel durch einen Zebrastreifen zu ersetzen. Ein solcher Austausch hat bereits an anderen Stellen in Eschersheim stattgefunden und wurde jeweils von Kindereinrichtungen, Polizei et cetera begrüßt. Durch diese Maßnahme würde auch der Tempo 30-Zone in der Kirchhainer Straße verstärkt Rechnung getragen. Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die genante Ampelanlage durch einen Zebrastreifen ersetzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2011, ST 790 Aktenzeichen: 32 1
Containerstandort für die Krabbelstube Wirbelwind während des Umbaus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2011, OM 4939 entstanden aus Vorlage: OF 1351/9 vom 10.01.2011 Betreff: Containerstandort für die Krabbelstube Wirbelwind während des Umbaus Für den Umbau der Krabbelstube Wirbelwind, Im Wörth, wird eine Fläche zum Aufstellen von Containern gesucht. Ursprünglich wurde vom Liegenschaftsmanagement der Kita eine Fläche im Anne-Frank-Spielpark gegenüber der Peter-Petersen-Schule favorisiert. Nach dem Stand von Anfang Dezember 2010 wird nun, in Absprache mit Hochbau- und Grünflächenamt, die Grünfläche im südwestlichen Teil des Rings der Anne-Frank-Straße, östlich direkt an der Straße vor dem Spielplatz im Ring, die sogenannte Variante 3 bevorzugt. Die Grundstücke, die vom Ortsbeirat in der Dezembersitzung angesprochen wurden, kommen - wegen geplanter Bebauung - auch nicht in Frage. Der Vorteil der Fläche der Variante 3 ist die gute Straßenanbindung. Dadurch werden Strom- und Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, die tägliche Mahlzeitenzulieferung und die Anfahrt der Eltern einfach. Allerdings ist die Fläche sehr klein für den Bedarf. Außerdem stehen auf der Fläche drei Bäume, zwar eher am Rand, aber doch so, dass sie bei großen Containern gefährdet sind. Da die Aufstellung der Container nur vorübergehend ist, dürfen die Bäume nicht geschädigt werden. Der Magistrat wird aufgefordert, die Container gemäß der Variante 3 unter der Bedingung aufzustellen, dass 1. die Wurzeln der Bäume durch das Fundament weder gekürzt noch geschädigt werden; 2. die Stämme beim Aufstellen der Container geschützt werden und 3. die Baumkronen für die Container nicht zurückgeschnitten werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2011, ST 480 Aktenzeichen: 40 4
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