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Meine Nachbarschaft: Eckenheimer Landstraße

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Strassenzuordnung nur automatisch
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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen

18.02.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6678 entstanden aus Vorlage: OF 955/9 vom 01.03.2025 Betreff: Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen Der Magistrat wird gebeten, in den Kreuzungsbereichen (Fünf-Meter-Radius) der Kaiser-Sigmund-Straße mit der Schlickstraße, Brommstraße, dem Bundenweg und der Wanebachstraße Markierungen und Vorkehrungen gegen Falschparken vorzunehmen - mit Priorität in dieser Reihenfolge. Dafür könnten sich kurzfristig die Markierung von Sperrflächen, ggf. mit einzelnen Pollern und Radbügeln an den Seiten eignen, sogenannte provisorische Gehwegnasen. Begründung: Der § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Halten und Parken regelt eindeutig: "(3) Das Parken ist unzulässig 1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, [...] vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, [...] 5. vor Bordsteinabsenkungen." An den im Tenor genannten Stellen kommt es zu regelmäßigem Eckparken, gerade im Bereich der Gehwegabsenkungen. Dies behindert und gefährdet den Fußverkehr und schränkt auch die Einsichtmöglichkeiten für den Pkw- und Radverkehr stark ein. Anwohnende berichten, dass auch regelmäßige Anrufe bei der Stadtpolizei keine Besserung herbeigeführt haben. Die gesetzlich gewollte Ordnung des Straßenverkehrs kann auf diesem Wege also nicht herbeigeführt werden. Daher sollte ein durch Markierungen und bauliche Maßnahmen herbeigeführter Schutz der schwächeren Verkehrsteilehmenden hergestellt werden, so wie es an vielen anderen Stellen im Dornbusch und der ganzen Stadt bereits getan wurde. Das seit Jahren bestehende Problem ist gut dokumentiert. Es folgen dazu einige Bilder sowie Beispiele für wirksame Umgestaltungen an anderen Stellen, die als Vorbild herangezogen werden könnten. Bilder zeigen beispielhafte Situationen an den genannten Kreuzungen (Quelle: Privat) Beispielbilder zeigen mögliche Lösungen (Nördlicher Marbachweg - Quelle: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1122

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Vor dem nächsten Winter: Übergänge an der Hügelstraße sicherer machen

17.02.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6684 entstanden aus Vorlage: OF 961/9 vom 28.02.2025 Betreff: Vor dem nächsten Winter: Übergänge an der Hügelstraße sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, die Übergänge der westlichen Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Kurhessenstraße derart zu beleuchten, dass querende Fußgänger und Fahrradfahrer deutlich besser gesehen werden. Bislang liegen einige Übergänge zu sehr im Dunkeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1274

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Grünfläche Bundenweg/Zum-Jungen-Straße: Situation verbessern

17.02.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6676 entstanden aus Vorlage: OF 953/9 vom 28.02.2025 Betreff: Grünfläche Bundenweg/Zum-Jungen-Straße: Situation verbessern Vorgang: OM 1681/22 OBR 9; ST 1214/22; ST 2647/22; ST 1224/23; ST 46/24 Nachdem durch Anregung vom 17.02.2022, OM 1681, die Fläche zwischen den Bäumen nicht länger als Parkplatz genutzt werden kann, sollte nun der nächste Entwicklungsschritt zu einer echten Grünfläche gegangen werden. Deswegen wird der Magistrat gebeten, im nächsten Haushalt entsprechende Mittel zur Gestaltung dieser Grünfläche einzustellen. Wichtig ist bei der Neuanlage auch, dass der durch parkende Autos stark verdichtete Boden derart gelockert wird, dass die großen Bäume die bestmögliche Überlebenschance haben. Neben der Bepflanzung sind zudem Holzsitzmöbel sinnvoll, damit die Anwohner zusätzlich von der neu gestalteten Fläche profitieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1681 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1214 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2647 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1224 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 46 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1273

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Öffentliche Nutzung und Postfunktion im Erdgeschoss des ehemaligen Postgebäudes Hügelstraße 181 sicherstellen

17.02.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6685 entstanden aus Vorlage: OF 962/9 vom 01.03.2025 Betreff: Öffentliche Nutzung und Postfunktion im Erdgeschoss des ehemaligen Postgebäudes Hügelstraße 181 sicherstellen Vorgang: OM 5715/24 OBR 9; OM 5847/24 OBR 9; ST 1779/24; ST 152/25 Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Planung zur Nutzung der Liegenschaft Hügelstraße 181 die vom Magistrat bereits in Prüfung befindlichen Optionen zur Nutzung für Geflüchtete, Kita oder schulische Zwecke weiterzuverfolgen. Der Ortsbeirat begrüßt diese Überlegungen ausdrücklich. Da nach der Schließung der Post eine Reihe von weniger mobilen Bürgerinnen und Bürgern die fehlende Möglichkeit wohnortnaher Post- und Postbankdienstleistungen beklagen, wird der Magistrat darum gebeten, auf Ersatzangebote hinzuwirken. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die in der Stellungnahme vom 24.01.2025, ST 152, dargelegten Überlegungen, die Fläche für soziale Zwecke wie die Unterbringung von Geflüchteten, Kita oder schulische Nutzungen zu verwenden. Diese Nutzungsarten entsprechen der planungsrechtlichen Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche und adressieren wichtige Bedarfe im Ortsbezirk 9. Gleichzeitig war die ehemalige Postfiliale in der Hügelstraße 181 ein zentraler Anlaufpunkt für die Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil, insbesondere für die Abgabe und Abholung von Paketen. Obwohl laut Stellungnahme vom 21.10.2024, ST 1779, alternative Einrichtungen in der Umgebung bestehen, würde die Integration eines Paketservices in das künftige Nutzungskonzept des Gebäudes die Angebotsstruktur im unmittelbaren Umfeld sinnvoll ergänzen und die Kontinuität der gewohnten Infrastruktur sicherstellen. Eine kombinierte Nutzung, die sowohl soziale Einrichtungen als auch praktische Alltagsdienstleistungen umfasst, würde den Standort zu einem multifunktionalen Zentrum im Quartier machen und dessen Bedeutung für die lokale Versorgung stärken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5715 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5847 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1779 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 152 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße

11.02.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6480 entstanden aus Vorlage: OF 987/10 vom 27.01.2025 Betreff: Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße Vorgang: OM 4486/23 OBR 10; ST 1266/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Wegverbindung (Straße) westlich entlang der Gebrüder-Hommel-Anlage die Voraussetzungen für eine Namenszuweisung erfüllt. Begründung: In der Stellungnahme vom 21.06.2024, ST 1266, äußert der Magistrat die Auffassung, dass es sich bei dem an der Gebrüder-Hommel-Anlage vorbeiführenden Weg um eine öffentliche Straße handelt. Zur Bezirkssportanlage Hügelstraße existieren zwei relevante Zuwegungen. Einerseits über die Sigmund-Freud-Straße, andererseits über den unbenannten, von der Hügelstraße abgehenden und über 180 Meter langen an der Gebrüder-Hommel-Anlage vorbeiführenden Weg. Medizinisch zu Versorgende befinden sich vorrangig näher am Vereinsheim! Leider zeigen die Erfahrungen aus der Vergangenheit, dass insbesondere Besatzungen von Rettungswagen oftmals Probleme haben, schnell und nahe an den medizinischen Einsatzort herangeführt zu werden. Deshalb ist eine Verbesserung der Lage zwingend erforderlich. Aus den vorgenannten Gründen ist der Ortsbeirat der Auffassung, dass der Weg/die Straße entlang der Gebrüder-Hommel-Anlage die Voraussetzungen für eine notwendige Namenszuweisung durch den Ortsbeirat erfüllt. Im Übrigen gibt es keine Anlieger, die gegebenenfalls von Änderungsbedarfen betroffen wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4486 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1266 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 821 Antrag vom 10.11.2025, OF 1171/10 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1858

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Kunstrasen-Miniaturspielfelder - Bezirkssportanlage Hügelstraße

11.02.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6491 entstanden aus Vorlage: OF 986/10 vom 27.01.2025 Betreff: Kunstrasen-Miniaturspielfelder - Bezirkssportanlage Hügelstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann mit der Errichtung der drei zugesagten Kunstrasen-Miniaturspielfelder realistisch gerechnet werden darf. Begründung: Der Vereinsführung des SV Viktoria Preußen 07 Ffm wurde auf deren Anfrage vom Magistrat mitgeteilt, dass die Errichtung von drei Kunstrasen-Miniaturspielfelder, welche zwischen dem Kunstrasen- und dem Naturrasenplatz verortet wurden, möglich ist und kommen wird. Inoffiziellen Zwischenberichten zufolge wird sich diese Maßnahme ohne detailliertere Zeitangaben weiter verzögern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1759 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Etwaige Parallelstraße im Zuge der U5-Streckenverlängerung

11.02.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6474 entstanden aus Vorlage: OF 957/10 vom 14.12.2024 Betreff: Etwaige Parallelstraße im Zuge der U5-Streckenverlängerung Vorgang: OM 4480/23 OBR 10; ST 1101/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und detailliert zu berichten, was amtsseitig im Zusammenhang mit der U5-Streckenverlängerung auf der Homburger Landstraße im Bereich von der derzeitigen Endhaltestelle "Preungesheim" in nördlicher Richtung bis zur Jean-Monnet-Straße bezüglich der folgenden Aspekte möglich beziehungsweise nicht möglich erscheint: 1. Bei einer Parallelstraße: a) eine Einfahrtsmöglichkeit nördlich des Deutschen Alpenvereins; b) eine reine Ausfahrt südlich des SAFAR-Geländes; 2. ohne jegliche Parallelstraße: zum Beispiel Verlagerung der U5-Trasse auf der Homburger Landstraße a) westlich; b) mittig; c) östlich; 3. gegebenenfalls weitere Varianten. Zu den Punkten 1. bis 3. erbittet der Ortsbeirat jeweils Planskizzen mit Simulationsdarstellungen. Die Ergebnisse sollen im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 beziehungsweise im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Ortsbezirk 10 öffentlich vorgestellt werden. Dabei sollen bitte im Rahmen eines Vergleichs zu der derzeitigen Planungslösung Vor- und Nachteile öffentlich erläutert sowie auch Fragen der im Ortsbezirk lebenden und arbeitenden Menschen beantwortet werden. Begründung: Es erscheint unverändert nicht sinnvoll, dass 1. die ehemals vorgesehene Parallelstraße derzeit nur in sehr verkürzter Version vorgesehen ist, sodass vorhersehbare Begegnungsverkehre und weitere nennenswerte Schwierigkeiten oder gefährliche Situationen zu erwarten sind; 2. unklar ist, wie die Planung nördlich der verkürzten Parallelstraße aussieht, insbesondere der Frage, ob es den dortigen Anliegern besser oder schlechter ergehen könnte; 3. bisher leider gemäß der Stellungnahme des Magistrats ST 1101 keine Varianten geprüft und erläutert wurden. Auch hier - so leider bekannt aus anderen Verfahren - könnte so eventuell der bequemste, womöglich aber nicht der beste Weg realisiert werden. Es ist zu bedauern, dass wohl vermeidbarer Widerstand und dadurch auch unnötige Verzögerungen entstehen, die bezüglich der wichtigen U5-Streckenverlängerung vermieden werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4480 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1101 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 965 Antrag vom 19.08.2025, OF 1092/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 92-10

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 10

Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim

11.02.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung vom 11.02.2025, OA 526 entstanden aus Vorlage: OF 994/10 vom 27.01.2025 Betreff: Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 12.06.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ab wann deutlich verbesserte Möglichkeiten für den Schulsport für die folgenden Schulstandorte in Eckenheim und Preungesheim zur Verfügung stehen: 1. Liesel-Oestreicher-Schule in Preungesheim (gesperrte Turnhalle); 2. Münzenbergerschule in Eckenheim (gesperrte Turnhalle und fehlende Außenanlage); 3. künftig zwei Integrierte Gesamtschulen im ehemaligen Postbankgebäude am Marbachweg in Eckenheim (fehlende Turnhalle und fehlende Außenanlage); 4. Oberstufe der Carlo-Mierendorff-Schule (fehlende Turnhalle und fehlende Außenanlage); 5. Carlo-Mierendorff-Schule (ausstehender Turnhallenneubau). Begründung: Es ist Eile geboten. Auch der örtliche Vereinssport leidet unter der Situation. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.10.2025, B 396 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.03.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 526 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.03.2025, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 526 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt, BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 59 Beschluss: Der Vorlage OA 526 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 08.09.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 526 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5987, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 § 6549, 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 08.09.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Parksituation im Bereich KarlLachmannStraße/Gummersbergstraße

10.02.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6631 entstanden aus Vorlage: OF 984/10 vom 26.01.2025 Betreff: Parksituation im Bereich Karl-Lachmann-Straße/Gummersbergstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man im Bereich Karl-Lachmann-Straße/Gummersbergstraße die Kurvenbereiche mit Querungshilfen an allen Kurven versehen kann. Begründung: Die Straßen werden mit vielen Pkws auch in den Kurven und auf dem Gehweg beparkt, was fünf Meter vom Scheitelpunkt der Kurve nicht gestattet ist. Die abgesenkten Bordsteine werden dadurch blockiert, was die Situation für zu Fuß Gehende, Personen mit Kinderwagen und Menschen mit Rollator oder Rollstuhl sehr schwierig macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1149

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Digitale Teilhabe für Seniorinnen und Senioren im Frankfurter Nordwesten

27.01.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 09.03.2025, OF 1091/2 Betreff: Digitale Teilhabe für Seniorinnen und Senioren im Frankfurter Nordwesten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten 1. Welche Fördermöglichkeiten für Seniorinnen und Senioren zur digitalen Teilhabe existieren aktuell im Ortsbezirk 2 und welche sind geplant? 2. Wie können mit städtischer Unterstützung im Frankfurter Nordwesten für Seniorinnen und Senioren niedrigschwellige, kostenfreie Lern- und Schulungsangeboten unter Einbeziehung der Träger, die diese Angebote vorhalten bzw. zukünftig anbieten möchten, geschaffen werden? 3. Wie kann eine Öffentlichkeitskampagne entwickelt werden, die auf die bestehenden und zukünftigen Angebote besser aufmerksam macht? Begründung: Die zunehmende Digitalisierung droht, viele ältere Menschen in ihrer Alltagsbewältigung einzuschränken und von der gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen. Bereits bestehende Unterstützungsmöglichkeiten sind oft nicht bekannt. Die Stadt soll aktiv dafür sorgen, dass die digitale Teilhabe für Seniorinnen und Senioren verbessert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1091/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1091/2 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: aktueller Stand der Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am Main

26.01.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 19.08.2025, OF 1084/10 Betreff: Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: aktueller Stand der Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am Main Vorgang: V 358/22 OBR 10; ST 1542/22 Mit Stellungnahme vom 4.7.2022 (ST 1542) teilte der Magistrat dem Ortsbeirat 10 mit, dass bereits seit längerer Zeit Einigkeit zwischen dem mit dem Erwerb beauftragten Amt für Bau und Immobilien (ABI) und dem Evangelischen Regionalverband (ERV) zu den Konditionen der Übereignung der Georg-Esser-Anlage an die Stadt Frankfurt am Main bestehe. Der Übereignungsvertrag konnte damals noch nicht beurkundet werden. Das ABI ging davon aus, dass der Vertragsschluss kurzfristig umgesetzt werden würde. Der für die Beurkundung notwendige Magistratsbeschluss befand sich im Geschäftsgang. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 10 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Ob die Eigentumsübertragung zwischenzeitlich erfolgte? 2. Wenn dies der Fall ist: a) Ob sich durch die Eigentumsübertragung Veränderungen beispielsweise für die Pflege der Georg-Esser-Anlage ergeben haben? b) Wenn ja, welche? c) Wieso der Magistrat den Ortsbeirat 10 nicht über die Eigentumsübertragung informierte? Begründung: Seit der genannten Stellungnahme sind über drei Jahre vergangen. Der Ortsbeirat 10 erbittet daher aktuelle Informationen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.03.2022, V 358 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1542 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1239 2025 Die Vorlage OF 1084/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Neuordnung der Buslinie 69

23.01.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6392 entstanden aus Vorlage: OF 857/9 vom 28.10.2024 Betreff: Neuordnung der Buslinie 69 Der Magistrat wird aufgefordert, die Buslinie 69 dergestalt neu zu ordnen, dass sich Start bzw. Ziel am Platz Am Weißen Stein befinden und der Einsatz von Kleinbussen zur Bedarfsdeckung ausreicht. Begründung: Die ursprünglich nur bis zum Platz Am Weißen Stein bestehende Buslinie 69, von der Hügelstraße startend, wurde bis zum Markus Krankenhaus erweitert, um dessen Erreichbarkeit zu verbessern. Grundsätzlich ist die Einrichtung einer Busverbindung auch zu begrüßen. Allerdings führt der mit einem höheren Bedarf in dem Abschnitt zwischen Hügelstraße und Platz Am Weißen Stein begründete Einsatz von größeren Standardbussen in der Kurhessenstraße immer wieder zu Stausituationen - selbst im Bereich der als Begegnungsstellen ausgewiesenen Kreuzungen - sowie dazu, dass entweder Bus oder Begegnungsverkehr teilweise über den Gehweg ausweichen, was diesen bereits deutlich geschädigt hat. Da der Bedarf in dem Abschnitt zwischen den Haltestellen "Am Weißen Stein" und "Markus-Krankenhaus" problemlos mit Kleinbussen gedeckt werden kann, ist eine Neuordnung der Buslinie 69 angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 770 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92-11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 3

Gluckstraße: Querparkplätze auf Längsparkplätze umstellen

23.01.2025 · Aktualisiert: 30.07.2025

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6386 entstanden aus Vorlage: OF 811/3 vom 07.01.2025 Betreff: Gluckstraße: Querparkplätze auf Längsparkplätze umstellen Der Magistrat wird gebeten, die Parkplätze auf der östlichen Seite der Gluckstraße zwischen Neuhofstraße und Glauburgstraße von Querparkplätzen zu Längsparkplätzen umzugestalten. Begründung: Anwohner*innen weisen immer wieder darauf hin, dass die querparkenden Autos auf der östlichen Seite der Gluckstraße regelmäßig die Mindestgehwegbreite von 1,50 Meter verletzen. Im Einzelfall parken Kleinbusse oder sehr lange Autos so nah an der Grundstücksmauer, dass selbst gesunde zu Fuß Gehende nicht mehr durchkommen. Eltern mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer*innen kommen so gut wie nie durch. Gleichzeitig ist die Straße so schmal, dass Autofahrer*innen des Öfteren Mühe haben, an querparkenden Autos, die in den Straßenraum hineinragen, vorbeizukommen. Autos und Fahrradfahrer*innen kommen nie aneinander vorbei. Es ist zu vermuten, dass die Einrichtung der Querparkplätze zu einer Zeit entstand, in der die Autos noch nicht so groß und lang waren und in der dem Fußverkehr schlicht kaum Beachtung geschenkt wurde. Nach heutigen Regelungen ist das Arrangement nicht mehr hinnehmbar. Mittlerweile ging auch eine Mängelmeldung bei der Meldeplattform Mobilität der Stadt Frankfurt ein. Das Straßenverkehrsamt verwies die Antragstellerin an den Ortsbeirat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1249 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Grünverbindungen im Dornbusch stärken und weiterentwickeln

23.01.2025 · Aktualisiert: 21.10.2025

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6406 entstanden aus Vorlage: OF 907/9 vom 12.01.2025 Betreff: Grünverbindungen im Dornbusch stärken und weiterentwickeln Der Magistrat wird gebeten, aufbauend auf den Erfolgen des Grünen Ypsilons ein stadtplanerisches Konzept für die Weiterentwicklung der Grünverbindungen im Stadtteil Dornbusch zu erstellen. Dies sollte möglichst in einem Rahmenplan resultieren, der nach und nach bei Umbauten umgesetzt werden könnte. Begründung: Eine große Besonderheit des Ortsbezirks 9 sind die weitestgehend zusammenhängenden oder aneinandergrenzenden Grünflächen und dadurch abseits des Straßennetzes bestehenden Wegeverbindungen für den Fuß- und Radverkehr. Dieses Netz bietet eine gute Grundlage für eine systematische Betrachtung. Einen Teil dieses Verbunds zu stärken war ein wichtiges Ziel des Grünen Ypsilons, aber auch außerhalb dieses Projektgebiets (und direkt daran anschließend) bestehen sie. So führt der Weg am nordöstlichen Ende des Grünen Ypsilons zum Beispiel direkt weiter über den Sinaipark, die Sinai-Wildnis, den "Pilz-Park" über den Marbachweg in die Kaiser-Sigmund-Straße und weiter zum Hauptfriedhof, über den das Nordend, Eckenheim und in der Verlängerung über den Wasserpark auch Bornheim auf einer fast durchgängigen grünen Achse erreicht werden können. In die nördliche Richtung führt der Weg über den Sinaipark zur Elisabeth-Schwarzhaupt-Anlage und von dort bis nach Eschersheim. Das Projekt Grünes Ypsilon hat eindrucksvoll gezeigt, wie sich Grünflächen im Stadtteil aufwerten lassen. Diese erfolgreiche Arbeit sollte nun weitergeführt werden. Mit dem neuen Konzept könnte ein durchgängiges Netz von kühlen, grünen, ruhigen und sicheren Wegen entstehen - vom Dornbusch bis in die Nachbarstadtteile. Besonders Familien mit Kindern, ältere Menschen und alle, die gerne zu Fuß unterwegs sind, würden von sicheren und attraktiven Verbindungen abseits der großen Straßen profitieren. Anders als beim Grünen Ypsilon sind hier keine großen Umbauten nötig. Viele Verbesserungen können schrittweise umgesetzt werden: verbesserte Wege, zusätzliche Bänke zum Ausruhen, bessere Beleuchtung, neue Bäume für mehr Schatten oder die Entsiegelung kleiner Flächen. Wichtig ist jetzt vor allem - zu erfassen, was schon gut funktioniert; - herauszufinden, wo es Verbesserungspotenzial und -bedarf gibt; - die bestehenden Wege besser bekannt zu machen; - neue Verbindungen zu identifizieren; - die verbundenen Grünflächen langfristig zu sichern. Ein zusammenhängendes Netz von Grünverbindungen dient nicht nur der Naherholung, sondern auch dem Klimaschutz und der Vernetzung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen. Der Dornbusch könnte damit seine Qualität als grüner, lebenswerter Stadtteil weiter ausbauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 866 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Prüfung zusätzlicher Querungsmöglichkeiten an den oberirdischen U-Bahn-Stationen der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9

23.01.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6413 entstanden aus Vorlage: OF 916/9 vom 12.01.2025 Betreff: Prüfung zusätzlicher Querungsmöglichkeiten an den oberirdischen U-Bahn-Stationen der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, bei welchen U-Bahn-Stationen entlang der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9 seitliche Zu- und Abgänge mit Treppenstufen nachgerüstet werden können, analog zur bestehenden Möglichkeit an der U5-Haltestelle "Hauptfriedhof". Begründung: Die bestehenden Wegebeziehungen an den U-Bahn-Stationen der Eschersheimer Landstraße zwingen Fußgänger*innen an manchen Stellen zu erheblichen Umwegen von mehreren hundert Metern. Bei der Vorstellung der Planungen für die oberirdische Querung zur U-Bahn-Station "Hügelstraße" hat ein Amtsvertreter eine Lösung mit seitlichen Treppenabgängen ausdrücklich empfohlen. Die Erfahrungen an bestehenden Stationen mit solchen Querungsmöglichkeiten seien positiv und es wurden bisher keine Unfälle registriert. An der Station "Hauptfriedhof" besteht eine solche Lösung nun seit fast zehn Jahren. Dies könnte auch daran liegen, dass die Fußgänger*innen sehr aufmerksam sind, bevor sie die Haltestelle verlassen, und die Autofahrenden durch die sichtbaren Treppen auf die Querungsmöglichkeit aufmerksam werden. Gerade angesichts der Unfälle im Bereich der U-Bahn-Stationen erscheint es dem Ortsbeirat sinnvoll, den Vorschlag neuer Wegebeziehungen durch den Magistrat prüfen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 938 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Nachsorge für Straßenbäume nach Bodenverdichtung im Kühhornshofweg

23.01.2025 · Aktualisiert: 21.10.2025

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6409 entstanden aus Vorlage: OF 912/9 vom 12.01.2025 Betreff: Nachsorge für Straßenbäume nach Bodenverdichtung im Kühhornshofweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um mögliche Schäden an den Bäumen im Kühhornshofweg (Höhe Hausnummern 6 bis 12, Baukataster-Nummern 1 bis 7, u. a. Rosskastanien aus dem Jahr 1870) zu begrenzen, die durch Bodenverdichtung während der kürzlich abgeschlossenen Bauarbeiten entstanden sein könnten. Insbesondere wird er gebeten zu prüfen, ob eine nachträgliche Bodenlockerung oder andere regenerative Maßnahmen im Wurzelbereich möglich und sinnvoll sind und wie künftig ein besserer Schutz vor Verdichtung gewährleistet werden kann. Begründung: Während der Bauarbeiten im Kühhornshofweg wurde der Boden im Wurzelbereich mehrerer Bäume stark verdichtet und befahren. Die städtische "Planungshilfe für den Baumschutz auf Baustellen im öffentlichen Raum" schreibt hierzu eindeutig vor: "Schutz vor Bodenverdichtung und -versiegelung: Damit die Wurzeln nicht gequetscht werden, damit sie atmen und Nährstoffe aufnehmen können, gilt: Im Wurzelbereich dürfen keine Fahrzeuge fahren, keine Baumaschinen oder Bauwagen abgestellt und kein Baumaterial, Schüttgut oder Abfall gelagert werden. Die Erde darf nicht durch Bodenbeläge versiegelt werden." Diese Vorgabe wurde eklatant missachtet. Eine solche Verdichtung kann die Wurzeln in ihrer Funktion stark beeinträchtigen, da sie die Aufnahme von Wasser und Nährstoffen sowie die Sauerstoffversorgung der Wurzeln behindert. Um langfristige Schäden an den Bäumen zu vermeiden und deren Vitalität zu erhalten, sollten zeitnah geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 709 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 3

Glauburgplatz nachhaltig umgestalten

23.01.2025 · Aktualisiert: 13.08.2025

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6384 entstanden aus Vorlage: OF 807/3 vom 09.01.2025 Betreff: Glauburgplatz nachhaltig umgestalten Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz und Begegnungsort am Glauburgplatz nachhaltig und generationengerecht umzugestalten. Bei der Umgestaltung soll für alle Altersgruppen die Attraktivität erhöht werden. Folgende Maßnahmen sollen zügig umgesetzt werden: - mindestens ein Mülleimer soll durch eine Müllgarage ersetzt werden; - eine Schaukel soll durch eine Kleinkindschaukel ersetzt werden; - Sonnenschirme (laut Grünflächenamt auf Lager) werden aufgestellt; - eine kleine Nestschaukel soll das Angebot für Kleinkinder zusätzlich erweitern; - die Kiesflächen werden durch natürlichen Fallschutzbelag, bspw. Rindenmulch, ersetzt (im Rutschen-/Schaukel-/Kletterbereich); - die Schäden an den Zäunen (vor allem zur Lortzingstraße) sollen repariert werden; - der Zaun zur Glauburgstraße soll begrünt werden. Folgende Maßnahmen werden geprüft: - die Errichtung einer kleinen Tribüne aus Holz zum Zuschauen, Sachen ablegen, Pause machen und Klettern für Kleinkinder; - die Installierung einer räumlich und zeitlich begrenzten Beleuchtung mit LED-Strahlern (warmweiß, keine Lichtverschmutzung, Bewegungsmelder) im Bereich des Fußballplatzes und des Streetballplatzes; - die Aufstellung eines Kinder-Basketballkorbs; - Baumpflanzungen, insbesondere im Bereich von Rutsche/Schaukel - nötigenfalls kommen Sträucher als Ersatz infrage; - die Etablierung eines Trinkbrunnens; - die Etablierung einer öffentlichen Toilette. Es wäre zu begrüßen, wenn die zu prüfenden Maßnahmen im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes umgesetzt werden würden. Im Rahmen der Gesamtplanung sollte ein Kostenplan für die Einzelmaßnahmen erstellt werden, um Spenden einwerben zu können. Begründung: Der Glauburgplatz soll durch die Umgestaltung sein Potenzial für mehr Lebensqualität im Nordend voll entfalten können. Davon ist er heute weit entfernt. Unter anderem leidet die Aufenthaltsqualität unter mangelnder Klimaresilienz durch die starke Versiegelung und schlechte Beleuchtung. Begrünung soll Schatten spenden, ein Trinkbrunnen Erfrischung ermöglichen. Die fehlende öffentliche Toilette stellt eine Zumutung dar. Die Struktur und Atmosphäre des Glauburgplatzes, bisher dominiert von Stein, Kies und Metall, soll durch die Umgestaltung grüner und freundlicher werden. Eine Initiative der Anwohner*innen stellte dem Ortsbeirat 3 in der Sitzung am 12.09.2024 eine Liste von Ideen zur Umgestaltung vor. Mittlerweile ist die Elterninitiative dabei, einen Verein (glaubiev.de) zu gründen. "Grundidee ist die Veränderung der Wahrnehmung des Spielplatzes von einem heißen Bolzplatz mit viel Beton zu einem Begegnungsort für alle Generationen durch mehr Vielfalt und Erholung", hieß es bei der Vorstellung. Auch soll der Mangel an Begegnungsstätten und Jugendeinrichtungen für Kinder ab zehn Jahren im Nordend adressiert werden. Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich und fraktionsübergreifend die Initiative der Anwohner*innen. An einem Ortstermin am 21.11.2024 beteiligten sich neben Vertreter*innen der Anwohner*inneninitiative und dem Ortsbeirat 3 auch Vertreter des Grünflächenamtes. Eine zeitnahe Umsetzung einiger priorisierter Maßnahmen wurde in Aussicht gestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 798 Antrag vom 11.06.2025, OF 892/3 Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7192 Beratung im Ortsbeirat: 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Aufstellen einer Sitzbank auf der Grünfläche an der Eckenheimer Landstraße/Kühhornshofweg im Bereich der Haltestelle „Hauptfriedhof“

23.01.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6410 entstanden aus Vorlage: OF 913/9 vom 12.01.2025 Betreff: Aufstellen einer Sitzbank auf der Grünfläche an der Eckenheimer Landstraße/Kühhornshofweg im Bereich der Haltestelle "Hauptfriedhof" Der Magistrat wird gebeten, am Rand der Grünfläche an der Ecke Eckenheimer Landstraße/Kühhornshofweg möglichst direkt an den Gehweg angrenzend und in direkter Nähe zur Haltestelle "Hauptfriedhof" eine Sitzbank zu installieren (siehe Bild für angedachten Bereich). Die Installation soll so erfolgen, dass möglichst keine oder nur minimale Versiegelung der Grünfläche notwendig ist. Begründung: Die betreffende Grünfläche liegt im Schatten mehrerer Bäume und befindet sich in unmittelbarer Nähe zur U-Bahn-Haltestelle. Während der Wartezeit auf die U-Bahn müssen Fahrgäste derzeit in der prallen Sonne stehen oder lange Zeit stehen bleiben. Besonders für ältere Menschen, Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder an heißen Sommertagen stellt dies eine unnötige Belastung dar. Eine Sitzbank im Schatten der Bäume würde den Aufenthalt für wartende Fahrgäste deutlich angenehmer gestalten und zugleich den öffentlichen Raum aufwerten. Der Standort eignet sich aufgrund der vorhandenen Beschattung durch den Baumbestand besonders gut für eine solche Sitzgelegenheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 480 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 3

Wiederherstellung des gebogenen Gaslichtmastes in der Neuhofstraße/Ecke Gluckstraße

23.01.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6579 entstanden aus Vorlage: OF 835/3 vom 19.02.2025 Betreff: Wiederherstellung des gebogenen Gaslichtmastes in der Neuhofstraße/Ecke Gluckstraße Vorgang: NR 974/14 CDU/GRÜNE; Beschl. d. Stv.-V., § 4832/14; OM 5722/24 OBR 3; ST 1811/24 Der Magistrat wird gebeten, den Gaslichtmast gegenüber der Einmündung der Gluckstraße in die Neuhofstraße unabhängig von der späteren Umstellung von Gas auf LED wieder aufzubauen. Er wurde durch die beauftragte Firma zur Wasserkanalsanierung vor einigen Jahren beseitigt und durch eine senkrechte Bauleuchte ersetzt. Begründung: In der Stellungnahme vom 21.10.2024, ST 1811, schreibt der Magistrat: "Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen." Der Magistrat muss der Anregung entsprechen, da ein Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832, mit seinen beschlossenen Ergänzungen aus dem Antrag der CDU- und GRÜNEN-Fraktion vom 18.07.2014, NR 974, für den "Ortsbezirk 3 (Nordend): Gebiet des mittleren Nordends" zum Erhalt der historischen Gasleuchten in Frankfurt ihn zur Umrüstung der historischen Gasleuchten verpflichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.07.2014, NR 974 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5722 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1811 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1178 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Kunstrasen-Miniaturspielfelder - Bezirkssportanlage Hügelstraße

21.01.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6491 entstanden aus Vorlage: OF 986/10 vom 27.01.2025 Betreff: Kunstrasen-Miniaturspielfelder - Bezirkssportanlage Hügelstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann mit der Errichtung der drei zugesagten Kunstrasen-Miniaturspielfelder realistisch gerechnet werden darf. Begründung: Der Vereinsführung des SV Viktoria Preußen 07 Ffm wurde auf deren Anfrage vom Magistrat mitgeteilt, dass die Errichtung von drei Kunstrasen-Miniaturspielfelder, welche zwischen dem Kunstrasen- und dem Naturrasenplatz verortet wurden, möglich ist und kommen wird. Inoffiziellen Zwischenberichten zufolge wird sich diese Maßnahme ohne detailliertere Zeitangaben weiter verzögern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1759 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße

14.01.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6480 entstanden aus Vorlage: OF 987/10 vom 27.01.2025 Betreff: Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße Vorgang: OM 4486/23 OBR 10; ST 1266/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Wegverbindung (Straße) westlich entlang der Gebrüder-Hommel-Anlage die Voraussetzungen für eine Namenszuweisung erfüllt. Begründung: In der Stellungnahme vom 21.06.2024, ST 1266, äußert der Magistrat die Auffassung, dass es sich bei dem an der Gebrüder-Hommel-Anlage vorbeiführenden Weg um eine öffentliche Straße handelt. Zur Bezirkssportanlage Hügelstraße existieren zwei relevante Zuwegungen. Einerseits über die Sigmund-Freud-Straße, andererseits über den unbenannten, von der Hügelstraße abgehenden und über 180 Meter langen an der Gebrüder-Hommel-Anlage vorbeiführenden Weg. Medizinisch zu Versorgende befinden sich vorrangig näher am Vereinsheim! Leider zeigen die Erfahrungen aus der Vergangenheit, dass insbesondere Besatzungen von Rettungswagen oftmals Probleme haben, schnell und nahe an den medizinischen Einsatzort herangeführt zu werden. Deshalb ist eine Verbesserung der Lage zwingend erforderlich. Aus den vorgenannten Gründen ist der Ortsbeirat der Auffassung, dass der Weg/die Straße entlang der Gebrüder-Hommel-Anlage die Voraussetzungen für eine notwendige Namenszuweisung durch den Ortsbeirat erfüllt. Im Übrigen gibt es keine Anlieger, die gegebenenfalls von Änderungsbedarfen betroffen wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4486 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1266 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 821 Antrag vom 10.11.2025, OF 1171/10 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1858

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Zufahrt Platz Am Dornbusch

12.01.2025 · Aktualisiert: 04.06.2025

Antrag vom 12.01.2025, OF 910/9 Betreff: Zufahrt Platz Am Dornbusch Leider kommt es häufiger vor, das PKW-Fahrer über den Marbachweg auf den Platz vor dem Haus Saalbau Dornbusch, Eschersheimer Landstraße 248 fahren. Sie benutzen diesen als Parkplatz um z.B. zur Bank zu gehen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Dies vorausgeschickt wird der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, diese Möglichkeit der Einfahrt durch Zufahrtsperren -- die im Gefahrfall von Rettungsfahrzeugen - entschärft werden können - zu verhindern. Vorstellbar wären versenkbare Poller, herausnehmbare oder dreh-/schwenkbare Durchgangssperren, klappbare Durchgangs-/Wegesperren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird zurückgestellt, bis die Arbeitsgruppe eine Entscheidung getroffen hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Zufahrt Kleingartenanlage Niddapark

12.01.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 11.06.2025, OF 1034/9 Betreff: Zufahrt Kleingartenanlage Niddapark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Situation in der Grünfläche zwischen Ginnheimer Hang und S6-Bahnstrecke bezüglich der dort fahrenden Autos in einem Ortstermin zu begutachten. Begründung: Der beschriebene Bereich ist Teil des Grüngürtels und ein Naherholungsgebiet und sollte von Autos möglichst freigehalten werden. Die Wege sind von Ihrer Breite her nicht für Autos ausgelegt und nehmen hierdurch schaden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1034/9 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Überwachung der Anwohnerparkzonen

09.01.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 19.11.2025, OF 975/3 Betreff: Überwachung der Anwohnerparkzonen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten wie aktuell die Überwachung der Anwohnerparkzonen im östlichen Nordend erfolgt. a) Wie viele Kräfte waren wann und wo in den letzten 2 Monaten in diesem Bereich eingesetzt? b) Wie viele Verwarnungen wurden erteilt? c) Wann fanden Kontrollen auf der unteren Berger Straße statt? Anwohnende berichten, dass offensichtlich keine regelmäßigen Kontrollen mehr stattfinden. Der Parkdruck ist in diesen Quartieren sehr hoch, dazu fehlt die in den angrenzenden Quartieren bestehende Parkraumbewirtschaftung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 975/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, Linke und FDP (= Annahme)

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

E-Ladestationen nicht auf Gehwegen planen

07.01.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 20.11.2025, OF 974/3 Betreff: E-Ladestationen nicht auf Gehwegen planen Vermehrt stellen wir im Nordend fest, dass E-Ladestationen für KfZ auf Gehwegen installiert werden in Kombination mit Gehwegparken. Ziel der Stadt Frankfurt ist, vom Gehwegparken wegzukommen und die Gehwege für diejenigen zu optimieren, die sie am dringendsten brauchen. Gerade für ältere Menschen, Personen mit Behinderung oder Eltern mit kleinen Kindern ist ein barrierefreier Gehweg essenziell, um sich im Stadtraum bewegen zu können. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: E-Ladestationen werden im engen Nordend nur noch auf der Fahrbahn und den dazugehörigen Parkflächen geplant, ohne dabei den Gehweg zu nutzen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 974/3 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Markbach

05.01.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 15.01.2025, OF 976/10 Betreff: Markbach Der Ortsbeirat 10 möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und zu berichten, ob der Markbach in Frankfurt wieder freigelegt werden kann. Begründung: Der Markbach stellt einen bedeutenden Teil unserer natürlichen Gewässerlandschaft dar und hat historisch gesehen eine wichtige Rolle in der städtischen Entwicklung gespielt. Viele Städte haben in den letzten Jahren begonnen, verborgene Gewässer freizulegen, um ökologische und ästhetische Vorteile zu nutzen. Eine Freilegung des Markbachs könnte nicht nur die Biodiversität in der Umgebung fördern, sondern auch zur Verbesserung des Stadtbildes und der Lebensqualität der Anwohner beitragen. Die Wiederherstellung und Freilegung des Markbachs könnte folgende Vorteile mit sich bringen: - Ökologische Aufwertung: Die Renaturierung des Markbachs könnte Lebensräume für verschiedene Tier- und Pflanzenarten schaffen und die biologische Vielfalt in Frankfurt erhöhen. - Erholungsräume: Ein zugänglicher Markbach würde den Bürgern neue Freizeitmöglichkeiten bieten und als Naherholungsgebiet fungieren. - Wasserqualität: Durch die Revitalisierung des Gewässers könnten auch Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität umgesetzt werden, was langfristig sowohl der Umwelt als auch den Anwohnern zugutekommt. Wir bitten den Magistrat, eine umfassende Untersuchung über die rechtlichen, finanziellen und technischen Möglichkeiten zur Freilegung des Markbachs durchzuführen und die Ergebnisse in einer Sitzung des Ortsbeirats vorzustellen Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 976/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 976/10 wurde zurückgezogen.

Partei: fraktionslos
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

TSG 51 Frankfurt e. V. - Erhöhung der Fußballgitter südliche Seite

05.12.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6284 entstanden aus Vorlage: OF 878/9 vom 20.11.2024 Betreff: TSG 51 Frankfurt e. V. - Erhöhung der Fußballgitter südliche Seite Der Magistrat wird gebeten, die Gitter hinter dem Fußballtor (südliche Richtung) in Richtung der Kleingartenanlage KGV am Marbachweg e. V., Anlage 4, um bis zu zwei Meter zu erhöhen. Fußbälle landen bei Fußballspielen oder bei Trainingseinheiten wiederholt in den Gärten des Kleingärtnervereins. Um dieses zu verhindern, ist eine Erhöhung dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 477 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 52-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

E-Ladesäulen auf dem Parkplatz Ecke Gießener Straße/Marbachweg einrichten

03.12.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6220 entstanden aus Vorlage: OF 939/10 vom 19.11.2024 Betreff: E-Ladesäulen auf dem Parkplatz Ecke Gießener Straße/Marbachweg einrichten Der Magistrat wird gebeten, auf dem Parkplatz Ecke Gießener Straße/Marbachweg eine noch festzulegende Anzahl von E-Ladesäulen einzurichten. Begründung: Dieser Parkplatz wird besonders von Pendlern, Friedhofsbesuchern und Anwohnern benutzt und ist daher für eine länger andauernde Ladezeit ein idealer Ort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 335 Aktenzeichen: 66-3

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Bronzefigur vor dem ehemaligen Postamt in der Hügelstraße

21.11.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

Antrag vom 21.11.2024, OF 873/9 Betreff: Bronzefigur vor dem ehemaligen Postamt in der Hügelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Zukunft des ehemaligen Gebäudes der Post ist ungewiss, schlimmstenfalls droht hier der Abriss des gesamten Gebäudekomplexes, hierbei wäre auch der Verlust der dort aufgestellten Bronzefigur zu befürchten. Bürger haben den Ortsvorsteher angesprochen und ihn gebeten für eine Sicherung der Plastik im Falle eines Abrisses zu sorgen. Deshalb wird der Magistrat gebeten zu prüfen, welche Maßnahmen möglich sind, diese Figur für den Ortsbeirat zu sichern. bzw. ob es möglich ist, dass der Ortsbeirat im Vorfeld einen anderen Standort für diese Statue auswählen kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1090 2024 Die Vorlage OF 873/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Ortstermin Kreuzung Holzhausenstraße/Eckenheimer Landstraße

18.11.2024 · Aktualisiert: 11.12.2024

Antrag vom 18.11.2024, OF 798/3 Betreff: Ortstermin Kreuzung Holzhausenstraße/Eckenheimer Landstraße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, gemeinsam mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung einen Ortstermin an der Kreuzung Holzhausenstraße/Eckenheimer Landstraße zu vereinbaren. Die Kreuzung ist insbesondere bei Querung der Eckenheimer Landstraße von Westen nach Osten schwer einsehbar. Querende Verkehrsteilnehmende stehen regelmäßig auf dem Radstreifen. Dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen mit den aus Norden, mit teilweise hoher Geschwindigkeit kommenden Radfahrenden. Deshalb soll in einem Ortstermin mögliche Lösungen gefunden werden. Insbesondere mit Blick auf die erwartbar steigenden Fahrradfahrenden in diesem Bereich bei Umsetzung der Fahrradfreundlichen Nebenstraße "Nordendstraße" ist die Entschärfung dieser Gefahrenstelle wichtig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 798/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); Linke (= Enthaltung)

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Sport- und Bewegungsangebot im Bereich der Nordendstraße

18.11.2024 · Aktualisiert: 04.02.2025

Antrag vom 18.11.2024, OF 801/3 Betreff: Sport- und Bewegungsangebot im Bereich der Nordendstraße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der abgesperrten Fläche der Nordendstraße im Mündungsbereich mit der Lenaustraße eine, oder wenn möglich zwei Tischtennisplatten aufzustellen. Begründung: Die räumliche Nähe zum Glauburgspielplatz würde es möglich machen, dass Familien mit Kindern aus unterschiedlichen Altersgruppen den Platz gemeinsam nutzen könnten. Der Bedarf an zusätzlichen Spiel- und Aufenthaltsflächen für ältere Kinder und Jugendliche ist im Nordend sehr groß. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 801/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 801/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Annahme); FDP (= Enthaltung) und Abwesenheit Linke

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Ehemaliges Postbankgebäude im Marbachweg

18.11.2024 · Aktualisiert: 12.12.2024

Antrag vom 18.11.2024, OF 934/10 Betreff: Ehemaliges Postbankgebäude im Marbachweg Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen, zum Beispiel dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen, um Prüfung und umfassende Berichterstattung bezüglich der folgenden Fragen gebeten: Steht das ehemalige Postbankgebäude am Marbachweg unter Denkmalschutz, gibt es sonstige (Architekten-)Rechte, die auf dem Gebäude lasten, bestehen Einschränkungen bezüglich der Nutzung oder bezüglich der Aus- und Umbaumöglichkeiten, konnten eventuelle frühere Einschränkungen behoben werden können und, wenn ja, wie, falls solche Einschränkungen bestanden: a) warum wurde das Gebäude trotzdem gekauft, b) warum wurden diese Einschränkungen nicht vorher behoben wurden, welche Umbauten können wann und wie erfolgen können, welche Umbauten können nicht erfolgen, ab wann kann dort der Schulsport auf welchen gedeckten und ungedeckten Sportflächen störungsfrei für Schulen und Vereine geregelt werden soll, wann ist mit der Einweihung des Schulstandortes zu rechnen, wie fällt die Kostenkalkulation zu den vorgenannten Fragen aus und wie wird diese geregelt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO II, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1069 2024 Die Vorlage OF 934/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bewegungsmöglichkeiten und Spielangebote auch für ältere Kinder und Jugendliche im Nordend

07.11.2024 · Aktualisiert: 06.05.2025

Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6077 entstanden aus Vorlage: OF 775/3 vom 09.10.2024 Betreff: Bewegungsmöglichkeiten und Spielangebote auch für ältere Kinder und Jugendliche im Nordend In den letzten Jahren wurden viele Spielplätze im Nordend neu und attraktiver gestaltet. Allerdings sind diese Spielplätze in ihrer Struktur für Kinder bis zum Ende der Grundschulzeit attraktiv und generell nur für Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren zugelassen. Kinder über zwölf Jahren brauchen jedoch auch wohnortnahe Bewegungsräume und geeignete Spielangebote, um sich zu entfalten. Jugendliche wollen ebenfalls wohnortnahe Räume, um sich zu treffen. Leider wurde auch bei neuen Planungen, wie der Erweiterung des Günthersburgparks, diese Gruppe zu wenig bedacht. Bislang weniger genutzte Flächen im Stadtteil sollten deshalb nochmals auf den Prüfstand gestellt werden, ob sie so gestaltet werden können, dass sie insbesondere von Jugendlichen als Treffpunkt genutzt werden können. Zugleich müssen natürlich auch die Interessen der Anlieger berücksichtigt werden. Das gilt für öffentliche Plätze, aber auch für Grünanlagen. Wünschenswert wäre die Beteiligung der Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen bei Umgestaltungsmaßnahmen, etwa durch Anfragen bei Schulen, dem Jugendhaus Heideplatz, Kirchengemeinden und sonstigen Institutionen mit Jugendgruppen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, auf den Grünflächen - in der Klettenbergstraße; - in der Eysseneckstraße (z. B. unterer Teil zwischen Holzhausenstraße und Cronstettenstraße und/oder oberer Teil zwischen Cronstettenstraße und Adickesallee); - in der Hallgartenstraße; - im Oeder Weg zwischen Lersnerstraße und Fürstenbergerstraße Bewegungs- und Spielmöglichkeiten für Kinder im Alter von über zwölf Jahren zu schaffen. Diese könnten u. a. Folgende sein: - Tischtennisplatten; - Trampoline (siehe Hafenpark); - sonstige Fitnessgeräte; - ein Riesenschach (soweit Patenschaft für Figuren durch Kiosk oder Ähnliches möglich, z. B. Eysseneckstraße unterer Teil). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 726 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ersatzhaltestelle „Paul-Hindemith-Anlage“ barrierefrei gestalten

07.11.2024 · Aktualisiert: 12.08.2025

Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6078 entstanden aus Vorlage: OF 777/3 vom 24.10.2024 Betreff: Ersatzhaltestelle "Paul-Hindemith-Anlage" barrierefrei gestalten Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, die Ersatzhaltestelle "Paul-Hindemith-Anlage" der Buslinie M36 zeitnah barrierefrei zu gestalten. Begründung: Im Rahmen der Baustelle auf dem Oeder Weg wurde die Haltestelle "Paul-Hindemith-Anlage" der Buslinie M36 an eine andere Stelle verlegt. Angesichts der langen Sperrzeit des Oeder Wegs und der somit lang bestehenden Ersatzhaltestelle, muss an dieser Stelle nachgebessert werden. Wie im Bild zu sehen, ist die Ersatzhaltestelle direkt am provisorischen Umleitungsschild und vor einer Pollerreihe angelegt. Ein ungehinderter Zugang zum Bus ist somit nicht möglich. Ein Mitglied der Frankfurter BehindertenArbeitsGemeinschaft (FBAG) wies darauf hin und stellte die Bilder zur Verfügung. Es wird darum gebeten, bei der Planung von Ersatzhaltestellen zukünftig frühzeitig auf Barrierefreiheit zu achten. Dazu zählt auch, dass eine Anfahrt an einen Kantstein möglich ist. Fotos: mit freundlicher Genehmigung von Hannes Heil Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 115 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1368

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlängerung des Radweges auf der Nibelungenallee vor der Nationalbibliothek

07.11.2024 · Aktualisiert: 24.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6079 entstanden aus Vorlage: OF 778/3 vom 19.09.2024 Betreff: Verlängerung des Radweges auf der Nibelungenallee vor der Nationalbibliothek Vorgang: OM 4041/18 OBR 3; ST 466/19 Der Magistrat wird gebeten, einen Fahrradweg auf der Nibelungenallee auf Höhe der Deutschen Nationalbibliothek von West nach Ost auf dem Bürgersteig einzurichten. Begründung: Der Fahrradweg auf der Nibelungenallee, welcher von West nach Ost führt, befindet sich auf dem Bürgersteig. Er endet plötzlich auf Höhe der Nationalbibliothek. Dies führt dazu, dass sich auf dem an dieser Stelle sehr breiten Bürgersteig zu Fuß Gehende und Fahrradfahrende in die Quere kommen. Ab der Kreuzung Nibelungenallee/Eckenheimer Landstraße beginnt der Fahrradweg auf dem Bürgersteig wieder. Für alle beteiligten Verkehrsteilnehmer wäre die Einrichtung des Fahrradweges an dieser Stelle sinnvoll. Mit der Vorlage OM 4041 wurde der Magistrat bereits gebeten, auf dem Bürgersteig eine Markierung anzubringen, die auf den dort verlaufenden Fahrradweg hinweist. Mit der Stellungnahme ST 466 wurde mitgeteilt, dass dem durch das Aufbringen von Fahrradpiktogrammen entsprochen wird. Dies ist auch an zwei Stellen geschehen, allerdings sind die Piktogramme leicht zu übersehen und von zu Fuß Gehenden werden diese überhaupt nicht wahrgenommen. Nur die Einrichtung eines deutlich erkennbaren Fahrradweges, beispielsweise durch einen anderen Bodenbelag und/oder eine Abgrenzung zwischen Fahrrad- und Fußweg würde das Problem lösen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4041 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 466 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 432 Beratung im Ortsbeirat: 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Entfernung der alten Parkmarkierungen an der Hügelstraße 187/189

07.11.2024 · Aktualisiert: 19.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6137 entstanden aus Vorlage: OF 839/9 vom 26.10.2024 Betreff: Entfernung der alten Parkmarkierungen an der Hügelstraße 187/189 Die Fläche vor dem Fußgängerüberweg an der Hügelstraße 187/189 wird immer wieder mit widerrechtlich geparkten Autos zugestellt, sodass die Sicht vom Fußgängerüberweg auf die Hügelstraße sowie von der Straße aus auf die Fußgänger erheblich eingeschränkt wird. Durch die nicht entfernten, alten Parkplatzmarkierungen auf der Straße wird bei manchen Autofahrern der falsche Eindruck erweckt, dort parken zu können. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Entfernung der alten Parkplatzmarkierungen vor dem Fußgängerüberweg an der Hügelstraße 187/189 zu veranlassen und eine zusätzliche Barke zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 599 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Echte Barrierefreiheit der U5

07.11.2024 · Aktualisiert: 24.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6072 entstanden aus Vorlage: OF 766/3 vom 04.10.2024 Betreff: Echte Barrierefreiheit der U5 Der Magistrat wird gebeten, sich bei der VGF für Folgendes einzusetzen: 1. Die Information zur eingeschränkten Barrierefreiheit der Haltestellen "Musterschule" und "Glauburgstraße" muss auf der gesamten Linie der U5 bei allen Haltestellenansagen und bei den Ansagen in den Waggons wieder aufgenommen werden. Wichtig ist dabei der Hinweis auf die gekennzeichneten Zonen für den barrierefreien Einstieg. Zusätzlich sollen Aushänge mit dem Hinweis auf die eingeschränkte Barrierefreiheit und die gekennzeichneten Zonen an allen Stationen wieder ausgehängt werden. Die eingeschränkte Barrierefreiheit muss ebenfalls in die Fahrplanauskünfte im Internet und sonstigen Medien aufgenommen werden. 2. Die barrierefreien Türen der auf der Linie eingesetzten Waggons müssen deutlich als barrierefrei gekennzeichnet werden, möglichst mit einer unterschiedlichen Farbe zu der Kennzeichnung der breiten Einstiegstüren. An den Haltestellen "Musterschule" und "Glauburgstraße" sind leider nicht alle mit Kinderwagen- und Rollstuhlsymbol gekennzeichneten breiteren Türen barrierefrei, sondern nur die, die in den bestimmten Abschnitten halten. D. h. diese Türen müssten gesondert gekennzeichnet und dürfen auch nicht überklebt werden. Dabei wäre es auch wichtig, in den Waggons darauf hinzuweisen, dass mobilitätseingeschränkte Personen auf diese wenigen Bereiche angewiesen sind. 3. Die barrierefreien Bereiche auf allen Bahnsteigen der U5 müssen gekennzeichnet werden. Der mobilitätseingeschränkte Fahrgast mit dem Ziel "Glauburgstraße" oder "Musterschule" muss bereits beim Einstieg den richtigen Wagon erkennen, bei dem er dann auch barrierefrei aussteigen kann. 4. In der RMV-App sollte ein Button eingefügt werden, der die Selektion einer komplett oder eingeschränkt barrierefreien Route ermöglicht. 5. Bei zukünftigen barrierefreien Waggons müssen auch die Sitzmöglichkeiten so angeordnet werden, dass sich mobilitätseingeschränkte Personen im Rollstuhl in den Waggons bewegen können und nicht nur auf den Bereich der Ein- und Ausstiege beschränkt sind. Begründung: Selbständigkeit sollte für mobilitätseingeschränkte Personen auch im Öffentlichen Personennahverkehr möglich sein und darf nicht an mangelnder Kommunikation scheitern. Die eingeschränkte Barrierefreiheit der Haltestellen "Glauburgstraße" und "Musterschule" war ein Kompromiss bei der damaligen Umgestaltung der Hochbahnsteige. Die Zusage der VGF, die Fahrgäste darüber zu informieren, war Teil des gefundenen Kompromisses. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 433 Beratung im Ortsbeirat: 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradabstellmöglichkeiten Hansteinstraße

07.11.2024 · Aktualisiert: 19.05.2025

Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6070 entstanden aus Vorlage: OF 751/3 vom 27.08.2024 Betreff: Fahrradabstellmöglichkeiten Hansteinstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Hansteinstraße/Humboldtstraße anstelle der Poller Fahrradbügel zu setzen sowie einen Parkplatz auf Höhe der Hansteinstraße 13 (oder in der Nähe) und einen Parkplatz auf Höhe der Hansteinstraße 6 (oder in der Nähe) für Fahrradbügel umzuwidmen. Begründung: Die Hansteinstraße ist eine enge Straße ohne Vorgärten und mit schmalen Bürgersteigen. Auf der einen Seite darf sogar halb auf dem Gehweg geparkt werden. Es gibt keinen einzigen Fahrradbügel in der Straße. Als Konsequenz werden die Fahrräder (auch Lastenräder) auf dem Gehweg abgestellt und behindern zu Fuß Gehende. Darüber hinaus gab es schon eine Reihe von Beschädigungen der parkenden Autos an den Fahrrädern am Gehwegrand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 804 Beratung im Ortsbeirat: 3

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Aufpflasterung der Fontanestraße zur Geschwindigkeitsreduzierung

28.10.2024 · Aktualisiert: 19.11.2024

Antrag vom 28.10.2024, OF 841/9 Betreff: Aufpflasterung der Fontanestraße zur Geschwindigkeitsreduzierung AnwohnerInnen beobachten regelmäßig Pkw's, die mit überhöhter Geschwindigkeit in der Tempo 30 Zone unterwegs sind. Die Fontanestraße wird neben dem normalen Anliegerverkehr ebenfalls gerne zur Abkürzung von der Hügelstraße in Richtung Schwalbenschwanz als Durchfahrtsstraße genutzt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, mit den beteiligten Ämtern und Anwohnerinnen und Anwohnern einen Ortstermin zu organisieren, um über geeignete Maßnahmen (u.a.Aufpflasterung) zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Fontanestraße zu beraten. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 841/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Neuordnung der Abbiegespur Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße stadteinwärts

28.10.2024 · Aktualisiert: 19.11.2024

Antrag vom 28.10.2024, OF 831/9 Betreff: Neuordnung der Abbiegespur Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße stadteinwärts Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stellt fest, dass der Magistrat den Ortsbeirat zu der Neuordnung der Fahrspuren vor der Kreuzung EL/Hügelstraße stadteinwärts (Einteilung in nur geradeaus-Spur links bzw. nur-Abbiegespur rechts) vorab weder informiert noch angehört und damit den Ortsbeirat in seinen Rechten aus § 3 Abs. 4 S. 2, 6. Spiegelstrich GOOBR verletzt hat. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 831/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)

Partei: FDP
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