Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Meine Nachbarschaft: Domplatz

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Grüneburgweg zugunsten seiner Nutzer umgestalten: ein paar weitere Vorschläge

01.09.2023 · Aktualisiert: 28.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2023, OF 729/2 Betreff: Grüneburgweg zugunsten seiner Nutzer umgestalten: ein paar weitere Vorschläge Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die am 10. Juli 2023 vorgestellte Planung zum Grüneburgweg mit dem Rewe abzustimmen; 2. eine stringente, durchgängige und einfach verständliche Verkehrsführung am Kreisel an der Ecke Grüneburgweg/Feldbergstr. für Autos, Fußgänger und Radfahrer zu markieren und zu beschildern; 3. entgegen der am 10. Juli 2023 vorgestellten Planung die Lieferzonen nicht gegenüber von McPaper und der Post, sondern auf der anderen Straßenseite direkt vor McPaper/Post, DM-Markt und Bachbäcker vorzusehen; und 4. ein Konzept für Liefer-/Ladezonen zu entwickeln und insbesondere in Straßenabschnitten mit viel Gastronomie oder vielen Läden mehr Liefer-/Ladezonen vorzusehen. Begründung: Der Rewe ist von enormer Bedeutung als Einkaufsmarkt für das angrenzende Wohngebiet am Grüneburgweg. Nach Auskunft von Mitarbeitern der Stadt in der öffentlichen Informationsveranstaltung am 10. Juli 2023 muss der Rewe zur Belieferung und Anfahrt zukünftig aufgrund der geplanten neuen Verkehrsführung ‚rückwärts' über die Straße ‚Am Trutz' angefahren werden. Allerdings sei diese angepasste Planung (noch) nicht mit dem Rewe abgestimmt. Diese Anlieferung erscheint kompliziert und aufwendig. Insofern bittet der Ortsbeirat den Magistrat, das Gespräch mit dem Rewe zu suchen, ob die angepasste Umgestaltung des Grüneburgwegs für ihn praktisch funktioniert (Ziff. 1). Die aktuelle Verkehrsführung am Kreisel an der Ecke Grüneburgweg/Feldbergstr. für Autos, Fußgänger und Radfahrer führt immer wieder zur Verwirrung der Verkehrsteilnehmer. Der Magistrat wird gebeten, die Markierung und Ausschilderung anzupassen, um so für Klarheit zu sorgen (Ziff. 2). Außerdem wird gebeten, die Liefer-/Ladezonen an die praktischen Bedürfnisse der Geschäfte anzupassen (Ziff. 3). Dabei wird der Magistrat gebeten, ein Konzept für Liefer-/Ladezonen zu entwickeln und insbesondere in Straßenabschnitten mit viel Gastronomie oder vielen Läden, z.B. bei McPaper, mehr solcher Zonen vorzusehen, so dass die Lieferanten die Geschäfte im Einklang mit der Straßenverkehrsordnung beliefern und sich gleichzeitig die Verkehrsteilnehmer sicher in dem Bereich auch während der Anlieferung fortbewegen können (Ziff. 4). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage OF 729/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 729/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 729/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 LINKE.

Partei: CDU

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Wie intensiv werden die abschließbaren Fahrradboxen auf dem ArthurSternPlatz genutzt?

28.08.2023 · Aktualisiert: 21.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2023, OF 330/7 Betreff: Wie intensiv werden die abschließbaren Fahrradboxen auf dem Arthur-Stern-Platz genutzt? Der Magistrat möge folgende Fragen beantworten - Wie viele der abschließbaren Fahrradboxen sind zur Zeit vermietet und für welchen Zeitraum? - Wie viele der abschließbaren Fahrradboxen wurden im Jahr 2022 gemietet und für welche Zeiträume? - Wie viele der Fahrradboxen standen leer und waren ungenutzt? - Ist eine alternative Nutzung dieses Standortes für die Marktbetriebe vorstellbar, so dass für die Markttage Sitzmöglichkeiten und Marktschirme für die Verschattung des Platzes untergebracht werden können? Begründung: Der Eindruck, den die Anwohner und Besucher des Wochenmarktes in Rödelheim haben, ist, dass die abschließbaren Fahrradboxen kaum genutzt werden. Sollte dies der Fall sein, wäre es ein Anliegen der Marktbesucher und der Marktbeschicker, Bierzeltgarnituren und Verschattungsmöglichkeiten gesichert unterzustellen. Dadurch könnte der Markt belebt werden. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 739 2023 Die Vorlage OF 330/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER

Partei: die_farbechten-LINKE.

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sachstand Piktogramme Wiesenstraße

11.07.2023 · Aktualisiert: 04.10.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4236 entstanden aus Vorlage: OF 320/4 vom 21.06.2023 Betreff: Sachstand Piktogramme Wiesenstraße Vorgang: OM 1423/22 OBR 4; ST 1015/22 Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der bereits mit der Stellungnahme vom 25.04.2022, ST 1015, zugesagten Fahrradpiktogramme für die Wiesenstraße zu berichten und für eine möglichst zeitnahe Umsetzung zu sorgen. Begründung: In dem Bereich wird weiterhin falsch geparkt, gerade an Markttagen. Die Fahrradpiktogramme waren ohnehin schon eine Minimallösung, da die eigentlich angefragten Poller nicht umsetzbar waren. Warum die Anbringung von einigen Fahrradpiktogrammen mehr als ein Jahr dauern soll ist nicht offensichtlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1423 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1015 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2012

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Trinkbrunnen BergenEnkheim

11.07.2023 · Aktualisiert: 05.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4257 entstanden aus Vorlage: OF 198/16 vom 26.06.2023 Betreff: Trinkbrunnen Bergen-Enkheim Der Magistrat setzt sich dafür ein, dass an der Endhaltestelle der U-Bahn-Station "Enkheim" und auf dem Schelmenburgplatz/Ecke Marktstraße in Bergen ein Trinkbrunnen aufgestellt wird. Begründung: Der Hessische Hitzeaktionsplan (HHAP) beinhaltet auch Empfehlungen für die kommunale Ebene. Bis 2025 sollen Landkreise und Städte eigene Hitzeaktionspläne erstellen. In Hitzeaktionsplänen werden auch langfristige Maßnahmen der Infrastrukturveränderung gefordert (siehe Hochschule Fulda, Arbeitshilfe zur Entwicklung und Implementierung eines Hitzeaktionsplans für Kommunen, 2023) Ein Trinkbrunnen zählt zu solchen Maßnahmen. Die zwei vorgeschlagenen Standorte bündeln verschiedene Vorteile: - Die U-Bahn-Station als auch die Busstation Marktstraße/Landgraben unweit des Schelmenburgplatzes wird von vielen Nahverkehrsteilnehmern genutzt. - Die Stationen sind für die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils gut zugänglich und zentral. - Ein Brunnen ist durch die vorhandenen Wasseranschlüsse relativ einfach zu errichten. In den sommerlichen Hitzephasen müssen Schutzmaßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger ergriffen werden. Die Standorte sind für eine solche Maßnahmen besonders geeignet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1776 Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6031 Aktenzeichen: 79-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straße Alt-Erlenbach sicherer machen

11.07.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4260 entstanden aus Vorlage: OF 120/13 vom 26.06.2023 Betreff: Straße Alt-Erlenbach sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, die Straße Alt-Erlenbach, vom Aldi-Markt kommend, sicherer zu machen. Durch die Baustelle des Radweges nach Nieder-Eschbach ist die Einfahrt nach Nieder-Erlenbach in Höhe des REWE-Marktes für größere Fahrzeuge nicht mehr möglich, auch das Rechtsabbiegen aus Richtung Bad Vilbel ist an der Kreuzung verboten. Folgende Vorschläge sollten schnellstmöglich umgesetzt werden, damit Kinder, Radfahrer und Fußgänger, die sich auf der Straße Alt-Erlenbach bewegen, geschützt werden: 1. Versetzen des Tempo-30-Schildes in Richtung L 3008, noch vor die Einfahrt zum Aldi-Markt; 2. aufstellen von mobilen Blitzgeräten zu verschiedenen Tageszeiten, um Temposünder zu blitzen; 3. aufstellen eines Speed-Display-Schildes vor der Unterkunft für Geflüchtete und/oder der Kinderheimat Reinhardshof , da dort viele Kinder sind. Begründung: Durch die Baustelle des Radweges fahren viel mehr Autos über die Einfahrt beim Aldi-Markt nach Nieder-Erlenbach hinein. Leider halten sich die wenigsten an die dort geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Das Tempo-30-Schild steht nicht am Ortseingang und die Straße Alt-Erlenbach verläuft gerade bis zur Kreuzung Niedereschbacher Straße und lädt somit viele ein, dort schneller zu fahren. Gleichzeitig fahren jedoch gerade in den Sommermonaten vermehrt Kinder mit dem Rad zum Sportplatz. Es kommt durch die zu hohe Geschwindigkeit der Autos vermehrt zu brenzligen Vorfällen. In der Unterkunft für Geflüchtete laufen immer wieder Kinder aus dem Tor auf die Straße, ein Wunder, das noch nichts passiert ist. Mit einem Speed-Display-Schild und durch mobile Blitzer zu verschiedenen Tageszeiten und Plätzen in der Straße Alt-Erlenbach würden Autofahrer für ihre gefahrene Geschwindigkeit sensibilisiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2225 Aktenzeichen: 32-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehweg Mainkai westlich des Fahrtors immer noch schwierig passierbar

04.07.2023 · Aktualisiert: 04.10.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4197 entstanden aus Vorlage: OF 903/1 vom 17.06.2023 Betreff: Gehweg Mainkai westlich des Fahrtors immer noch schwierig passierbar Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Gehwege im Bereich Mainkai/Fahrtor eine dem hohen Aufkommen von zu Fuß Gehenden entsprechende Breite von mindestens 2,50 Metern aufweisen und nicht durch die Außengastronomie eingeschränkt werden. Begründung: Obwohl der Magistrat bereits auf eine Anregung des Ortsbeirates reagiert und eine deutliche Verbesserung erreicht hat, sind die derzeit passierbaren Gehwege immer noch so schmal, dass zu Fuß Gehende oft in den Straßenraum ausweichen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2007

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Belastung der Anwohnenden durch Lärm vom CityBeach entgegenwirken

04.07.2023 · Aktualisiert: 04.10.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4198 entstanden aus Vorlage: OF 904/1 vom 17.06.2023 Betreff: Belastung der Anwohnenden durch Lärm vom CityBeach entgegenwirken Seit geraumer Zeit liegen dem Ortsbeirat Beschwerden über Lärm vor, der am Wochenende bis 02:00 Uhr morgens und in der Nacht von Donnerstag auf Freitag bis 01:00 Uhr morgens vom CityBeach auf dem Dach des Parkhauses Konstablerwache ausgeht. Ähnliche Beschwerden sollen dem Ordnungsamt vorliegen. Passiert ist bisher leider nichts, die Anwohnenden fühlen sich im Stich gelassen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. eine Überprüfung der Schallpegel auf die angrenzende Wohnbebauung im Trierischen Hof, Fahrgasse und Berliner Straße durchgeführt wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bässe über die Wohnbebauung hinausgehen und vom Museum für Moderne Kunst auf die gleiche Wohnbebauung auf der anderen Seite reflektiert werden. Durch die zeitliche Verzögerung entsteht für die betroffenen Anwohnenden nicht nur ein Sandwicheffekt, sondern der Rhythmus wiederholt sich auch noch; 2. eine Überprüfung der Betriebszeiten mit lauter Musik, insbesondere an Wochenenden und Donnerstagen, vorgenommen wird; 3. eine Überprüfung der Musikanlage und der angeblich verbauten Pegel-Begrenzer vorgenommen wird; 4. eine Überprüfung der Beleuchtungsanlage (Scheinwerfer) vorgenommen wird mit dem Ziel, die aggressive Beleuchtung der angrenzenden Wohnungen zu beenden. Dem Betreiber sind Auflagen zu erteilen, die sicherstellen, dass durch den Betrieb keine unzulässigen Licht- und Lärmbelastungen mehr hervorgerufen werden. Die Einhaltung der Auflagen ist in geeigneter Weise zu überprüfen. Begründung: Der Betrieb fällt seit geraumer Zeit durch eine Reihe von Auffälligkeiten auf: Die Beschwerden und Berichte der Anwohner gleichen sich. Neben Lärm bis in die frühen Morgenstunden, Feiern auf den Parkdecks durch Gäste der Location sind auch Lichtemissionen in die Wohnungen der Anwohner durch Scheinwerfer und andere Veranstaltungseffekte Gegenstand der Beschwerden. Weiterhin wird berichtet, dass Musikanlagen häufig ohne entsprechende Genehmigung betrieben werden. Es wurden und werden Gespräche mit den Betreibern geführt, die bestenfalls kurzfristige Verbesserungen bringen. Grundsätzlich habe sich aber nichts geändert, auch weil das Ordnungsamt offenbar nicht tätig geworden sei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2001

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Der Magistrat hat oft und gerne erklärt, wie wichtig ihm eine gute und barrierefreie Durchwegung der Alt- und Innenstadt zum Main ist, aber zwischen Dom und Main sind keine Taten gefolgt

04.07.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4200 entstanden aus Vorlage: OF 907/1 vom 17.06.2023 Betreff: Der Magistrat hat oft und gerne erklärt, wie wichtig ihm eine gute und barrierefreie Durchwegung der Alt- und Innenstadt zum Main ist, aber zwischen Dom und Main sind keine Taten gefolgt Der Magistrat wird gebeten , die Schranke zwischen den Straßen Neue Altstadt/Dom und Zum Pfarrturm durch eine für den Fußverkehr durchlässige und von der Feuerwehr jederzeit zu öffnende Einrichtung ersetzen zu lassen. Begründung: Im Jahr 2020 begründete der Magistrat seine Weigerung, die Schranke zu entfernen, mit dem Argument des Zeitverlustes für die Feuerwehr im Notfall. Überall in der Stadt sind jedoch Feuerwehrzufahrten durch Einrichtungen gesichert, die sowohl für den Fußverkehr passierbar sind als auch von der Feuerwehr geöffnet werden können. Täglich sind in diesem Bereich zwischen Dom und Main sehr viele Menschen unterwegs und stauen sich an der Schranke. Während der Magistrat ansonsten bereit ist, die Gehwege frei zu halten, sperrt er hier selbst eine wichtige Wegeverbindung. Foto: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2266 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchfahrten Im Trierischen Hof begrenzen, damit Anwohnende etwas mehr Ruhe bekommen

04.07.2023 · Aktualisiert: 19.09.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4201 entstanden aus Vorlage: OF 908/1 vom 17.06.2023 Betreff: Durchfahrten Im Trierischen Hof begrenzen, damit Anwohnende etwas mehr Ruhe bekommen Der Magistrat wird gebeten, am nördlichen Ende der Straße Im Trierischen Hof das Einbiegen in die Töngesgasse nur noch in östliche Richtung zuzulassen und ein Abbiegen in westliche Richtung durch entsprechende Beschilderung und wenn möglich mit baulichen Maßnahmen zu verhindern. Die Maßnahme soll umgesetzt werden im Einklang mit den Anregungen des Ortsbeirats zu den Straßen Fahrgasse, Töngesgasse und den Zu- und Abfahrten zum Parkhaus Konstablerwache. Begründung: Die Wohnstraße Im Trierischen Hof wird tagsüber als schnelle Zufahrt zum Parkhaus Konstablerwache und abends und nachts von Autoposern genutzt. Dabei wird natürlich keine Rücksicht auf die Wohnbevölkerung genommen, und freiwillig wird dies auch keiner der Autofahrenden tun. Deshalb muss die Abbiegemöglichkeit zum Parkhaus wirksam unterbunden werden, um den ständigen "Kreisverkehr" zu unterbrechen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1911

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Menschen wollen die Uhr auf der Konsti zurück

04.07.2023 · Aktualisiert: 23.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4202 entstanden aus Vorlage: OF 909/1 vom 17.06.2023 Betreff: Die Menschen wollen die Uhr auf der Konsti zurück Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Stele mit Uhr und U- und S-Bahn-Piktogrammen auf der Konstablerwache gegenüber dem Bienenkorbhaus neben dem Abgang zur B-Ebene der U- und S-Bahn-Station wieder errichtet wird. Die Stromversorgung für Uhr und Beleuchtung soll durch ein F otovoltaikmodul vor Ort erzeugt werden. Begründung: Seit der Inbetriebnahme der U- und S-Bahn-Station "Konstablerwache" befand sich am Abgang zur B-Ebene eine Uhr mit U- und S-Bahn-Piktogrammen. Vielen Passantinnen und Passanten, Fahrgästen und Marktbesuchenden diente diese als hilfreiche Orientierung. Die Menschen vermissen die Uhr und wünschen sich eine zeitgemäße und zukunftsgerechte Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1425 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1212 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreiheit in der neuen Altstadt sicherstellen

04.07.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4204 entstanden aus Vorlage: OF 911/1 vom 17.06.2023 Betreff: Barrierefreiheit in der neuen Altstadt sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, den Weg vom "Hof Rebstock am Markt" in der Braubachstraße zur "Goldenen Waage" in der neuen Altstadt endlich barrierefrei zu gestalten und dazu eine Rampe auf der rechten Seite der zwei mal drei Treppenstufen anbringen zu lassen. Begründung: Der Weg zwischen "Hof Rebstock am Markt" und dem Kaffeehaus "Goldene Waage" ist durch die vor wenigen Jahren eingebauten Treppenstufen für Rollstuhlfahrende sowie Menschen mit Rollator oder Kinderwagen nur schwer bis gar nicht überwindbar. Lageplan: Google Maps Foto: Petra Thomsen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2027 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung einer Packstation im Stadtteil Harheim

03.07.2023 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4167 entstanden aus Vorlage: OF 150/14 vom 18.06.2023 Betreff: Einrichtung einer Packstation im Stadtteil Harheim Der Magistrat wird gebeten, mit der Deutschen Post AG Kontakt aufzunehmen, um eine Packstation in Harheim einrichten zu lassen. Idealerweise sollte der Standort gut erreichbar sein, wie etwa auf dem Parkplatz beim Netto-Markt, und sollte zudem mit einem Briefkasten ausgestattet sein. Begründung: Für viele berufstätige Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils ist es schwierig, während der Öffnungszeiten der Deutschen Post Filiale 431 Pakete dort abzuholen, zumal dort keine Kurzzeitparkplätze in unmittelbarer Nähe existieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2024, ST 1972 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 14 am 27.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 14 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 14 am 19.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 14 am 11.03.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Antrag zur Mainkaisperrung

16.06.2023 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4109 entstanden aus Vorlage: OF 811/5 vom 20.05.2023 Betreff: Antrag zur Mainkaisperrung Der Magistrat wird gebeten, den Mainkai erst dann zu sperren, wenn durch geeignete Infrastrukturmaßnahmen die Voraussetzungen dafür gegeben sind, dass es nicht zu einer Verdrängung des motorisierten Verkehrs auf die südliche Mainseite kommt. Im Koalitionsvertrag ist festgelegt: "Die Stadtteile - vor allem Sachsenhausen - sollen durch den autofreien Mainkai nicht zusätzlich belastet werden." Begründung: Der Main ist die wichtigste Lebensader der Stadt. Er nimmt eine zentrale Bedeutung für die Stadt Frankfurt am Main ein - auf der nördlichen wie auf der südlichen Seite. Allerdings werden das südliche Mainufer und weite Teile Sachsenhausens durch die Mainkai-Sperrung in der bisherigen Form erheblich belastet. Das weltbekannte Museumsufer wurde als Ort der Kultur für alle geplant. Der öffentliche Raum zwischen Main und Museen verkommt nun als Ost-West-Achse für Pendler- und Lkw-Verkehr zu einem Ort des Dauerstaus. Sachsenhausen-Nord ist ein Viertel der Nahmobilität. Viele Wege innerhalb des Viertels werden zu Fuß oder per Fahrrad erledigt. Der öffentliche Raum ist voller Menschen - auch ohne Veranstaltungen. Fast alle Wege sind hier als Schulwege ausgewiesen. Der Anstieg des motorisierten Verkehrs, auch des Schwerlastverkehrs während der Mainkai-Sperrung, bedeutet im dicht besiedelten Wohnviertel eine erhebliche Gefährdung für den Rad- und Fußverkehr. Aus dem Koalitionsvertrag 2021-2026, Ausschnitt aus Kapitel 3, Mobilität: "o Wir öffnen die gesamte Innenstadt und Sachsenhausen zum Main und beteiligen die Bürger*innen an der Gestaltung." "o Der Mainkai wird im Rahmen eines Gesamtkonzepts zum motorisierten Individualverkehr in dieser Wahlperiode wieder autofrei. Er soll eine höhere Aufenthaltsqualität, mehr Grünräume, Spielflächen, Platz für Kunst und Kultur, sowie mehr Raum für Begegnungen erhalten. Dabei sollen die bereits von Bürger*innen eingebrachten Ideen und Konzepte berücksichtigt werden. Die Stadtteile - vor allem Sachsenhausen - sollen durch den autofreien Mainkai nicht zusätzlich belastet werden und der Wirtschaftsverkehr soll weiterhin funktionieren." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2054 Antrag vom 05.11.2023, OF 973/5 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4745 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Strategie zum Schutz von Stadtteilgewerbe im Nordend

15.06.2023 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4137 entstanden aus Vorlage: OF 471/3 vom 04.02.2023 Betreff: Strategie zum Schutz von Stadtteilgewerbe im Nordend Vorgang: V 390/22 OBR 2; ST 1931/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Möglichkeiten gesehen werden - analog des zwischenzeitlich erfolgreich umgesetzten Masterplans Industrie -, eine strategische Initiative zum erweiterten Schutz und zur Weiterentwicklung des Stadtteilgewerbes/der Stadtteilgastronomie in Frankfurt zu entwickeln und umzusetzen; 2. welche Möglichkeit dabei für die Entwicklung einer Gewerbestrategie speziell für das Nordend sowie einer Kampagne für mehr Gewerbeschutz vor Verdrängung durch steigende Mieten im Nordend gesehen wird; 3. ob die Möglichkeit gesehen wird, im Nordend eine Bestandsaufnahme von Kleingewerbe- und Gastronomienutzungen zu machen und so die Bedeutung der "Nordend Mischung" breit zu kommunizieren, um mehr Bewusstsein und Wertschätzung durch Hauseigentümerinnen bzw. Hauseigentümer und Bevölkerung zu erreichen; 4. wie seitens des Magistrats die Unterstützung für eine umfassende Strategie "Stadtteilgewerbe" durch Gewerbevereine, IHK, Handwerkskammer etc. gewertet wird; 5. wie in diesem Zusammenhang die Erfolge der Runden Tische in verschiedenen Stadtteilen gewertet werden; 6. welche Möglichkeiten er sieht, die Nutzungsmischungen im Bestand der Stadtteile durch die verfügbaren planungs- und bauordnungsrechtlichen Instrumente zu sichern; 7. welche Möglichkeiten gesehen werden, bei Geschäftsaufgaben gewerbliche Nachnutzungen im Bestand zu sichern und keine Genehmigung für die Umwandlung von gewerblich genutzten Erdgeschossflächen in Wohnraum zu erteilen; 8. ob er hinsichtlich einer Änderung der Hessischen Bauordnung (HBO) aktiv wird, die für die Umwandlung von Erdgeschossgewerbe in Wohnen derzeit weder eine Begründung noch den Nachweis verlangt, dass gewerbliche Nutzer gesucht wurden (Stellungnahme vom 29.08.2022, ST 1931); 9. welche Möglichkeiten er für eine Verbesserung der Beratungsstrukturen und der aufsuchenden Gewerbeberatung im Rahmen der Wirtschaftsförderung Frankfurt, u. a. durch bessere Personalausstattung und den Einsatz von "Stadtteil-Kümmerern", sieht; 10. welche Möglichkeiten ggf. durch eine Förderinitiative, kleingewerbliche und gastronomische Strukturen im Stadtteilzusammenhang zu unterstützen, gesehen werden; 11. welche Möglichkeiten gesehen werden, Anbieterinnen und Anbieter von Immobilien, insbesondere von Erdgeschossflächen, und potenzielle kleingewerbliche Nutzerinnen und Nutzer einfacher zu vernetzen, z. B. durch digitale Angebote - ergänzend zu den erfolgreichen Aktivitäten der Agentur RADAR für kreative Räume/Nutzungen; 12. welche Aktivitäten er ergreift, um in eigenen Immobilien gewerbliche bzw. gastronomische Nachmieterinnen und Nachmieter zu angemessenen Mieten zu finden; 13. ob er die Initiative ergreift, über das Land Hessen und den Deutschen Städtetag auf Bundesebene das Gewerbemietrecht deutlich zu verbessern (inklusive verbindliche Gewerbemietspiegel, verbesserter Kündigungsschutz und Mietsteigerungsobergrenzen) und 14. ob er zusammen mit anderen Großstädten sowie über das Land Hessen die Initiative ergreift, auf Bundesebene das Instrument der Erhaltungssatzung/Milieuschutzsatzung im BauGB (§ 172) so weiterzuentwickeln, dass es auch auf wohnortnahe kleingewerbliche, gastronomische und sozial-kulturelle Strukturen ausgeweitet werden kann. Begründung: Anlässlich des Anstiegs der Immobilienpreise und Mieten in Großstädten wie Frankfurt wird vorrangig über das Wohnungsmietrecht diskutiert, die Situation der kleingewerblichen und gastronomischen Mieter wird jedoch kaum berücksichtigt. Fachleute halten das deutsche Gewerbemietrecht europaweit für eines der mieterunfreundlichsten, da es kleine Gewerbebetriebe und Gastronomie, aber auch soziale und kulturelle Betriebe nicht als schutzwürdig ansieht. Inhabergeführte Läden in den Stadtteilen (Gewerbe, Handwerk, Gastronomie, Kultur- und Sozialeinrichtungen) werden nicht geschützt, sondern verdrängt. So wie das Gewerbemietrecht derzeit unzureichend geeignet ist, diese Entwicklung zu bremsen, sind auch die geltenden Erhaltungs-/Milieuschutzsatzungen nicht darauf ausgelegt, die Mietenentwicklung in den Stadtteilen und die Entstehung unerwünschter Monostrukturen (z. B. Gastronomieketten, Handyläden, Shishabars) aufzuhalten. Qualität und Vielfalt in der Versorgung der Stadtteile werden zerstört, weil keine Steuerung erfolgt und der Markt dies allein nicht regelt. Gewachsene kleingewerbliche Strukturen und inhabergeführte Gastronomie sind angesichts der Spekulation mit Immobilienwertsteigerungen massiv gefährdet. Insbesondere in randstädtischen Stadtteilen, aber auch in einigen innerstädtischen Stadtteilen, ist das Gewerbe- und Gastronomieangebot schon so ausgedünnt, dass jede weitere Schließung für die Versorgung der Quartiere fatal ist und verhindert werden sollte. Die reduzierte Versorgung trägt zudem dazu bei, dass wieder mehr Verkehr entsteht, weil entferntere Ziele angesteuert werden müssen. Einer Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) von 2019 entsprechend, verschwinden immer mehr Betriebe des Bäcker-, Fleischer-, Schuster- oder Schneiderhandwerks aus innenstadtnahen Quartieren, weil sie sich die Mieten der Geschäftsräume nicht mehr leisten können. Der Magistrat muss die Möglichkeiten, die er hat, um der schleichenden Entmischung in den gewachsenen Stadtteilen entgegenzuwirken, offensiv nutzen. Es gilt, eine eigene Strategie mit Maßnahmen für den besseren Schutz des Stadtteilgewerbes zu entwickeln, zu kommunizieren und umzusetzen. Einige Empfehlungen für eine derartige Strategie finden sich bereits im "Räumlichfunktionalen Entwicklungskonzept Gewerbe Frankfurt am Main" von 2015. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.05.2022, V 390 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1931 Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4925 Antrag vom 27.08.2024, OF 741/3 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5914 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 472 Antrag vom 01.04.2025, OF 1001/9 Anregung vom 24.04.2025, OA 545 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beim Aufstellen von Fahrradbügeln auf ausreichend Platz für zu Fuß Gehende achten

15.06.2023 · Aktualisiert: 15.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4138 entstanden aus Vorlage: OF 484/3 vom 09.02.2023 Betreff: Beim Aufstellen von Fahrradbügeln auf ausreichend Platz für zu Fuß Gehende achten Der Magistrat wird gebeten, beim Aufstellen von Fahrradbügeln im Nordend künftig darauf zu achten, zwischen den Bügeln genügend Platz zu lassen, sodass zu Fuß Gehende einen Durchgang finden. Die Straßenüberquerung am Oeder Weg 17 bis 19 soll zu Fuß G ehenden ermöglicht werden. Begründung: Oftmals können zu Fuß Gehende erst an der nächsten Kreuzung die Straße überqueren, weil zwischen den eng geparkten Autos, der Gastronomie und den Fahrradbügeln kein Durchkommen ist. Ein Beispiel hierfür bietet der Oeder Weg 17 bis 19: Hier befindet sich ein REWE-Markt, zu dem Menschen aus allen Richtungen kommen. Glücklicherweise sind hier inzwischen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen worden. Leider wurde jedoch nicht darauf geachtet, dass zu Fuß Gehenden eine Möglichkeit bleibt, die Straße zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2460 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stolperfalle am Busbahnhof im Nordwestzentrum beseitigen

15.06.2023 · Aktualisiert: 06.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4154 entstanden aus Vorlage: OF 302/8 vom 25.05.2023 Betreff: Stolperfalle am Busbahnhof im Nordwestzentrum beseitigen Vorgang: OA 221/18 OBR 8; Beschl. d. Stv.-V., § 2406/18; OM 4419/19 OBR 8; ST 1381/19 Auf dem Fußgängerüberweg im Bereich des Busbahnhofs "Nordwestzentrum", in Richtung des dortigen REWE-Marktes, hat sich durch die schweren Fahrzeuge eine Bodenwelle ausgebildet. Diese stellt eine Gefahr für die Nutzerinnen und Nutzer dar. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, bei dem Eigentümer auf Beseitigung der oben beschriebenen Stolperfalle hinzuwirken. Weiterhin wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, - welchen Fortschritt es hinsichtlich des Ausbaus der Bushaltestelle inzwischen gibt (OM 4419, ST 1381); - wann mit der zugesagten Montage der elektronischen Anzeigetafeln für U-Bahn und Bus begonnen wird (§ 2406). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.01.2018, OA 221 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2019, OM 4419 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1381 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2149 Antrag vom 06.01.2025, OF 515/8 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6452 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wiederherstellung von Sitzgelegenheiten

13.06.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4078 entstanden aus Vorlage: OF 189/16 vom 07.05.2023 Betreff: Wiederherstellung von Sitzgelegenheiten Der Magistrat wird gebeten, auf dem parallel zur Bergen-Enkheimer Marktstraße und dem Berger Schützenhaus (L 3209) verlaufenden Berger "Panorama Weg" die vorhandenen Sitzbänke und Papierkörbe erneuern bzw. sanieren zu lassen. Begründung: Der Wanderweg wird gerne genutzt. Jedoch fehlen gerade für die älteren Ruhesuchenden entsprechende Gelegenheiten zum Ausruhen und Genießen der Landschaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1879 Aktenzeichen: 67-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Griesheim: Ortstermin Schwarzerlenweg - Eingangsbereich

11.06.2023 · Aktualisiert: 13.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2023, OF 815/6 Betreff: Griesheim: Ortstermin Schwarzerlenweg - Eingangsbereich Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin mit der Saalbau AG, dem Straßenverkehrsamt und dem Ordnungsamt anzuberaumen, um eine Lösung in Bezug auf die äußerst schwierige und gefährliche Verkehrssituation im Bereich der Zu-/Ausfahrt Schwarzerlenweg zu finden. Der Ortsbeirat regt an, diese Ortsbegehung in Verbindung mit der geforderten Ortsbegehung in der Espenstraße vorzunehmen. Begründung: Die Situation am Eingangsbereich der Sackgasse "Schwarzerlenweg" ist gefährlich und für die Anwohner kaum noch ertragbar. Das rücksichtslose Verhalten der Autofahrer wird im Laufe der Zeit eher schlimmer. Am Sonntag, 25. Juni 2023, war die Situation erneut von zahlreichen Ordnungswidrigkeiten geprägt. Die Einfahrt in den Schwarzerlenweg war im Parallelbereich zum Tedi Markt komplett zugeparkt. Der Gehweg war für Fußgänger mit Mobilitätseinschränkung nicht mehr nutzbar. Das bedeutet, dass Menschen mit Rollatoren, Rollstühlen und Kinderwagen auf der Straße laufen mussten. Die Feuerwehrzufahrt vom Bürgerhaus war ebenfalls komplett zugeparkt. Anwohnern berichten, dass viele der unzulässig abgestellten Fahrzeuge mit Waren vollgepackt waren. Kleiderständer wurden Richtung Bürgerhaus gerollt und teilweise stiegen die Autofahrer aus und beschimpfen sich gegenseitig lautstark. Sie standen sich gegenüberstanden und keiner wollte dem anderen Platz machen. Dazu wurde oft und anhaltend gehupt. Die Anwohner haben dafür kein Verständnis mehr. Hier muss endlich und schnell gehandelt werden, bevor die Aggressionen der Autofahrer zu unüberlegtem Handeln führen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.06.2023, OF 792/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 792/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 815/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Fahrradständer für den Mainkai

06.06.2023 · Aktualisiert: 15.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4052 entstanden aus Vorlage: OF 867/1 vom 14.05.2023 Betreff: Mehr Fahrradständer für den Mainkai Der Magistrat wird gebeten, am Mainkai mehr Fahrradständer aufzustellen. Diese sollten jedoch nicht den Sommergarten des "Frankfurter Wirtshaus" oder den Weihnachtsmarkt behindern. Begründung: Besucher des Restaurants finden nur wenig sichere Abstellmöglichkeiten in der Nähe. Viele Fahrräder sind an Schildern/Laternen abgeschlossen. Die Fahrradständer sollten so aufgestellt werden, dass sie bei Veranstaltungen o. Ä. nicht zu sehr im Weg stehen, aber in der Nähe zum Übergang zum Eisernen Steg sind. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1816 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel Battonnstraße 40

06.06.2023 · Aktualisiert: 24.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4049 entstanden aus Vorlage: OF 863/1 vom 21.05.2023 Betreff: Fahrradbügel Battonnstraße 40 Vorgang: OM 2406/22 OBR 1; ST 2489/22 Der Magistrat wird gebeten, vor dem AOK-Gelände der Battonnstraße 40 die nicht für die Feuerwehr herausnehmbaren/notwendigen Poller durch Fahrradbügel zu ersetzen. Zusätzlich wird der Magistrat darum gebeten, auf die AOK zuzugehen, um zu prüfen, ob nicht doch Fahrradbügel auf deren Gelände angebracht werden können. Begründung: Hier besteht hoher Bedarf und es sind noch keinerlei Abstellmöglichkeiten für Fahrräder vorgesehen und gemäß der Stellungnahme vom 24.10.2022, ST 2489, nicht ohne Weiteres möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2406 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2489 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2122 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Prüfung eines Fahrradparkhauses

06.06.2023 · Aktualisiert: 09.04.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4001 entstanden aus Vorlage: OF 767/6 vom 21.05.2023 Betreff: Höchst: Prüfung eines Fahrradparkhauses Der Magistrat wird gebeten, die Situation zum Abstellen von Verkehrsmitteln der Mikromobilität (Fahrräder, Pedelecs, E-Roller) im Bereich der Fußgängerinnen- und Fußgängerzone, Höchster Markt und Bahnhof "Frankfurt-Höchst" mit Blick auf Möglichkeiten für ein Fahrradparkhaus zu prüfen und darüber zu berichten. Ergänzend zu den stark genutzten Fahrradabstellplätzen kann ein geeigneter Standort unter Berücksichtigung der Einrichtung eines Mobilitäts-Hubs und des geplanten Radschnellwegs im Bereich des Bahnhofs "Frankfurt-Höchst" liegen, beispielsweise nahe dem neuen Busbahnhof auf der Fläche westlich des Bahnhofsgebäudes. Um die Parkmöglichkeit für Besucherinnen und Besucher der Fußgängerinnen- und Fußgängerzone in Höchst, wie Pendlerinnen und Pendler so attraktiv wie möglich zu gestalten, gleichzeitig aber das dauerhafte Abstellen ausrangierter Räder zu vermeiden, sollten jeweils nur 24 Stunden des Parkens kostenfrei sein. Das Fahrradparkhaus soll ein Zusatzangebot zur Fahrradgarage auf dem Marktplatz und den Fahrradbügeln im Straßenbereich sein. Letztere sollten sogar so ausgebaut werden, dass sie im Bereich rund um die Fußgängerinnen- und Fußgängerzone im Abstand von maximal 100 Metern stehen und nicht punktuell vorwiegend zur Sicherung gegen Falschparken eingesetzt werden. Begründung: Als positives Ergebnis verschiedener Maßnahmen steigt der Radverkehr in Frankfurt kontinuierlich an. In Bereichen mit viel Einzelhandel und Gastronomie ist das Parken und Anschließen von Fahrrädern an nahezu allen vorhandenen Fahrradbügeln, Pfosten und Gittern zu beobachten, so auch im Bereich der Fußgängerinnen- und Fußgängerzone in Höchst. Es fehlt eine zentrale Parkmöglichkeit für Fahrräder. Fahrradparkhäuser, wie sie beispielsweise in den Niederlanden und in Dänemark derweil üblich sind, bieten auch für hochwertige E-Bikes und Roller sichere, da videoüberwachte, witterungsgeschützte und bequem zugängliche Parkflächen an. Nach diesen Vorbildern sollte auch der vielbesuchte Einkaufsbereich und ÖPNV-Verknüpfungspunkt Höchst ausgerüstet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1797 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 694 Beratung im Ortsbeirat: 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

U-Bahn-Abfahrtmonitore an Umsteigestationen im Ortsbezirk 1 installieren

02.05.2023 · Aktualisiert: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3926 entstanden aus Vorlage: OF 841/1 vom 12.04.2023 Betreff: U-Bahn-Abfahrtmonitore an Umsteigestationen im Ortsbezirk 1 installieren Der Magistrat wird gebeten, an allen U-Bahn-Umsteigestationen im Ortsbezirk 1 gut sichtbar Abfahrtmonitore an den Abgängen/Rolltreppen zur B-Ebene installieren zu lassen. Insbesondere sind folgende Stationen nachzurüsten: 1. U-Bahn-Station "Dom/Römer" - Abgang vor der Schirn/Markt; 2. U-Bahn-Station "Willy-Brandt-Platz" - Abgang neben der Tramhaltestelle/vor dem Schauspiel; 3. U-Bahn-Station "Konstablerwache" - Abgänge in Richtung Tram-/Bus-Haltestelle und Abgang Große Friedberger Straße; 4. U-Bahn-Station "Hauptwache" - Abgang vor traffiQ in Richtung Zeil. Begründung: Nach dem Vorbild des vor wenigen Jahren neu gestalteten Zugangs zur Station "Dom/Römer" vor dem Haus zur Goldenen Waage sollen Abfahrtmonitore auch an anderen U-Bahn-Zugängen nachgerüstet werden. So werden Fahrgäste über ihre Abfahrten und Verbindungen rechtzeitig vorab informiert und können sich orientieren. Die teilweise bereits in der B-Ebene installierten Monitore werden dadurch ergänzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1650 Aktenzeichen: 92-13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Poller Europa-Allee West vor dm-drogerieMarkt anbringen

02.05.2023 · Aktualisiert: 15.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3910 entstanden aus Vorlage: OF 821/1 vom 12.04.2023 Betreff: Poller Europa-Allee West vor dm-drogerie-Markt anbringen Der Magistrat wird gebeten, ein bis zwei weitere Poller in der Europa-Allee West auf Höhe des Schaufensters des dm-drogerie-Markts anbringen zu lassen. Begründung: In der ursprünglichen Anregung waren Fahrradbügel gefordert, welche aus Platzgründen nicht realisiert werden konnten und stattdessen durch Poller ersetzt werden sollten. An o. g. Stelle wurden bisher jedoch keine Poller angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1688

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ein- und Ausfahrt Parkhaus Konstablerwache für Anwohnende erträglich machen

02.05.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3916 entstanden aus Vorlage: OF 828/1 vom 12.04.2023 Betreff: Ein- und Ausfahrt Parkhaus Konstablerwache für Anwohnende erträglich machen Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Einbahnstraßenregelung in der Töngesgasse im Abschnitt zwischen Hasengasse und Fahrgasse (von Ost nach West) auf den gesamten Abschnitt in Richtung Hasengasse ausdehnen zu lassen. Gleichzeitig sind Radwege in beide Richtungen einzurichten. Der Bereich der Parkhausausfahrt ist so umzugestalten, dass der Verkehr ausschließlich über die Hasengasse abfließt. Begründung: Die große Anzahl von Pkw und deren Rückstau vor dem Parkhaus schränken die Gesundheit und Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner erheblich ein. Balkone sind nicht nutzbar, Gespräche auf der Straße kaum möglich. Radfahren ist in der offiziell als Fahrradstraße ausgewiesenen Straße, die als Zeilumfahrung dient, offensichtlich unerwünscht. Benutzbare Radwege, die dem Radverkehr ein zügiges und sicheres Durchkommen ermöglichen, müssen geschaffen werden. Durch eine Ausweitung der Einbahnstraßenregelung wird der Verkehr in diesem Straßenabschnitt entzerrt und mehr Platz für Radverkehr geschaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1700 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Einen Skateplatz am Marktplatz in Bergen einrichten

30.04.2023 · Aktualisiert: 17.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2023, OF 178/16 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Einen Skateplatz am Marktplatz in Bergen einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt, um auf dem Berger Marktplatz die im November 2019 vom Magistrat abgebaute Pumptrack-Bahn wieder aufzustellen. Außerdem sollen dazu noch einige andere Skatehindernisse auf planem Grund installiert werden, so dass in der Nähe der Halfpipe ein zusammenhängender Skateplatz entsteht. Begründung: Bei einem Besuch des Grünflächenamtes in einer Sitzung des Ortsbeirates wurde dem Ortsbeirat versprochen, eine neue Pumptrack-Bahn in Bergen-Enkheim aufzustellen, da die vom Ortsbeirat selbst finanzierte Bahn abmontiert werden musste. Da dies ohne das Wissen des Ortsbeirats geschah, war dort der Unmut sehr groß. Im Zuge dessen sollte aus den im Haushalt unter E 110 festgelegten Mitteln für Skaten und Pumptrack eine Erweiterung für die dort befindliche Halfpipe angelegt werden, um den vielen Jugendlichen im Ort einen Platz für individuelle sportliche Betätigung zu geben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 16 am 02.05.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 97 2023 Die Vorlage OF 178/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sozialverträgliche Lösung für das Mietshaus Fechenheimer Straße 10

25.04.2023 · Aktualisiert: 31.10.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3847 entstanden aus Vorlage: OF 286/4 vom 06.04.2023 Betreff: Sozialverträgliche Lösung für das Mietshaus Fechenheimer Straße 10 Der Magistrat wird aufgefordert, alle gesetzlichen Möglichkeiten sowie alle persönlichen Einflussmöglichkeiten seitens der städtischen Vertreterinnen und Vertreter im Vorstand der Pestalozzi-Stiftung Frankfurt zu nutzen, um den Verkauf des Hauses zu verhindern und/oder eine sozialverträgliche Lösung für die Mieterinnen und Mieter zu erreichen, insbesondere die Ausübung eines städtischen Vorkaufsrechts im Rahmen der Milieuschutzsatzung (hier: Erhaltungssatzung Nr. 51 vom 04.12.2018) oder die Vermittlung an eine gemeinwohlorientierte Käuferin/einen gemeinwohlorientierten Käufer über die Genossenschaftliche Immobilienagentur (GIMA). Begründung: Laut Erhaltungssatzung Nr. 51 - Berger Straße -, die das genannte Mietshaus mit zehn Parteien umfasst, besteht bereits seit Jahren ein erheblicher Verdrängungsdruck in diesem Teil von Bornheim. Die Mieterinnen und Mieter des Hauses wohnen bislang zu sehr günstigen Bedingungen, da sich das Gebäude im Besitz der gemeinnützigen Pestalozzi-Stiftung Frankfurt befindet (Stiftungszweck: Förderung der Ausbildung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studienhilfe für Personen, die in Frankfurt am Main oder in der Region Rhein-Main wohnen). Obwohl das Haus der Stiftung durch das Ehepaar Hoffmann zu gemeinnützigen Zwecken übereignet wurde (siehe Stiftungsurkunde, Abb. 1), wurde es nach Auskunft der Mieterinnen und Mieter nun jedoch auf dem freien Markt angeboten (s. Abb. 2). Hausbesichtigungen von Interessierten haben bereits stattgefunden und finden weiterhin statt. Laut Auskunft der Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes, Dr. Helga Budde, an die Mieterinnen und Mieter handle es sich um eine Verkaufsprüfung; ein Verkauf sei ggf. notwendig, um dem Satzungszweck der Stiftung weiter nachkommen zu können und die Stiftung in ihrer Substanz erhalten zu können. Dem entgegen berichten die Mieterinnen und Mieter, dass die Eigentümerin dem substanziellen Erhalt des Hauses nicht nachgekommen sei und die letzten Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen 2001 (Dach) bzw. 2008 (Fenster) vorgenommen wurden. Dies bestätigte der Geschäftsführer der Stiftung, Werner Wiegand, in der Frankfurter Rundschau vom 14.03.2023 und schätzte die möglichen Kosten auf 300.000 Euro bis 500.000 Euro. Die Stiftung ist somit nicht nur ihren Verpflichtungen als Eigentümerin nicht nachgekommen, sondern hat auch Stiftungskapital mindestens fahrlässig im Wert gemindert. Der Verkauf an eine gemeinwohlorientierte Käuferin/einen gemeinwohlorientierten Käufer dient beiden Zwecken, dem Erhalt bzw. der Wiederherstellung eines zeitgemäßen Zustands und dem Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung. Abb. 1: Stiftungsurkunde zur Übereignung des Hauses an die Pestalozzi-Stiftung Frankfurt durch das Ehepaar Hoffmann für gemeinnützige Zwecke (Foto: Privat). Abb. 2: Immobilien-Verkaufsangebot der LBS für das Haus Fechenheimer Straße 12 (Foto: Privat). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2306 Beratung im Ortsbeirat: 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pleiten Pech und Pannen: Das öffentliche WC am Uhrtürmchen in Bornheim

25.04.2023 · Aktualisiert: 24.10.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3853 entstanden aus Vorlage: OF 299/4 vom 08.04.2023 Betreff: Pleiten Pech und Pannen: Das öffentliche WC am Uhrtürmchen in Bornheim Am 22. Februar 2006 wurde die öffentliche Toilettenanlage am Bornheimer Uhrtürmchen, zwischen Mainkurstraße und Spessartstraße, feierlich durch die damalige Frankfurter Oberbürgermeisterin Dr. h. c. Petra Roth und weitere Magistratsvertreter feierlich eröffnet. Nachdem die alte Toilettenanlage im Untergeschoss des Kiosks, nach Aussage von Fachleuten in den Dezernaten, nicht mehr reparabel war und die Erneuerung der sogenannten Fäkalienhebeanlage nahezu unlösbare Probleme schuf, wurde deshalb die neue Toilettenanlage, bestehend aus drei Kabinen und einem Pissoir, ebenerdig errichtet. Zudem wurde ein Imbiss bzw. eine Wurstbraterei in die öffentliche Toilettenanlage integriert. Den Planerinnen und Planern war nichts zu teuer; den Bornheimerinnen und Bornheimern sowie den Marktbesuchern und Marktbeschickern sollte nur das Beste geboten werden. Die automatischen Toilettentüren wurden sogar aus den USA importiert. Doch die letzten 17 Jahre waren nur von Pleiten, Pech und Pannen gekennzeichnet. All die zahlreichen Defekte und die damit zusammenhängenden Schließungen, einmal sogar annähernd zwei Jahre, gehören zur Schadensbilanz. Nicht eingeschlossen den Ärger der Bornheimerinnen und Bornheimer sowie der zahlreichen Marktbesucherinnen und Marktbesucher sowie Marktbeschickerinnen und Marktbeschicker. Hier muss endlich eine mutige und radikale Lösung geschaffen werden. Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. diese öffentliche Toilettenanlage abzubauen; 2. eine öffentliche Toilettenanlage, die dem Begriff einer funktionierenden öffentlichen Toilettenanlage gerecht wird, schnellstmöglich an gleicher Stelle zu errichten; 3. die Nutzung der Toilettenanlage für alle Personengruppen kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2179 Beratung im Ortsbeirat: 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Keine Diagonalsperre im Grüneburgweg

22.04.2023 · Aktualisiert: 26.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2023, OF 658/2 Betreff: Keine Diagonalsperre im Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Diagonalsperre im Grüneburgweg zu verzichten, da sie unannehmbare Nachteile für die Straße und die umliegenden Wohnviertel verursachen würde, was sich insbesondere an der Auswirkung der Diagonalsperre im Oederweg zeigt, die zu massiven Verkehrsbelastungen der Anwohner geführt hat. Begründung: Sie macht die Belieferung des REWE-Marktes unmöglich, der demzufolge wegziehen muß, was die Nahversorgung des gesamten Wohnviertels entscheidend verschlechtert. Sie lenkt Tausende von PKW in die engen Wohnstraßen, insbesondere in die Straßen Im Trutz, Emil-Claar-Straße, Gärtnerweg, Im Sachsenlager, Auf der Körnerwiese, Körnerstraße, Böhmerstraße, wo die Abgasbelastungen, Straßenlärmemission und Gefährdung von Fußgängern, Radfahrern und Tieren eminent steigen werden. Sie macht LKW-Zufahrten (z.B. für Möbellieferungen, Umzüge, Getränkelieferungen, Paketzustellung) schwieriger und zeitraubender und teilweise wegen der zu engen Kurvenradien sogar unmöglich. Bereits heute hat z.B. die Müllabfuhr an manchen Kurven große Probleme und muß mehrfach hin- und her rangieren oder gar rückwärts in eine Straße hineinfahren. Sie behindert und verzögert Rettungsdienste, was besonders bei Feuerwehr- und Notarzteinsätzen tödliche Folgen haben kann. Die Hoffnung, daß der in die Wohnviertel umgeleitete Verkehr sich andere Wege suchen wird, ist realitätsferne Illusion, wie das Beispiel Oederweg bereits zeigt und jeder unideologisch vorgehende Verkehrsplaner weiß. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 658/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 658/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 658/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Partei: BFF

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Verlängerung der Straßenbahn ab der Stadtgrenze nach Offenbach

08.04.2023 · Aktualisiert: 22.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2023, OF 739/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Verlängerung der Straßenbahn ab der Stadtgrenze nach Offenbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Planungsmittel für die Verlängerung der Straßenbahn ab der Stadtgrenze in Richtung Offenbach in den neuzubeschließenden Haushalt 2023 einzustellen. Begründung: Die Straßenbahnstrecke zwischen dem Offenbacher Marktplatz und Frankfurt wurde bis 1996 von den Frankfurter Verkehrsbetrieben bedient und dann auf dem Offenbacher Abschnitt stillgelegt. Die Strecke wurde zuvor gerne und häufig von der Bevölkerung genutzt. Eine Wiederaufnahme der Strecke würde beide Städte weiter zusammenwachsen lassen und die gute Zusammenarbeit unterstreichen. Außerdem würde dies insbesondere für ältere Bürgerinnen und Bürger eine erhebliche Erleichterung darstellen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 156 2023 Die Vorlage OF 739/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Begrünung der Pergola auf dem Buchrainplatz und Installation von PV-Elementen

06.04.2023 · Aktualisiert: 22.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2023, OF 751/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Begrünung der Pergola auf dem Buchrainplatz und Installation von PV-Elementen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, in den zu beschließenden Haushalt 2023 Mittel in Höhe von 15.000 Euro einzustellen, um die Pergola auf dem Buchrainplatz zu begrünen und Photovoltaik-Elemente auf das Dach der Pergola zu installieren. Begründung: Der Buchrainplatz hat im Randbereich eine Pergola als Abgrenzung zur Wasserhofstraße. Diese Pergola ist sinnvoll, da sie einen Höhenunterschied abfängt und den Platz einfasst. Aber sie ist gleichzeitig wenig einladend. Kletterpflanzen an der hohen Pergola würden den Buchrainplatz klimafreundlich verschönern. Unter diesem Blätterdach könnten Bänke angeordnet werden, die an Markttagen, aber auch während der Woche zum Plausch und zur Begegnung einladen. Auf dem Dach der Pergola sollen PV-Elemente angebracht werden. Die Pflanzen lassen genug Sonne durch. Firmen mit Expertise mit Photovoltaik-Anlagen weisen darauf hin, dass sich beides positiv beeinflusst. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 167 2023 Die Vorlage OF 751/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen AfD (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OA (Anregung Ortsbeirat)

Umgestaltung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße

24.03.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.03.2023, OA 345 entstanden aus Vorlage: OF 692/5 vom 07.03.2023 Betreff: Umgestaltung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der geplanten Umgestaltung der Gartenstraße die folgenden Punkte umzusetzen und zu berücksichtigen: 1. Bevor ein abschließender Beschluss über die Verlegung der Straßenbahnhaltestelle aus der Schweizer Straße in die Gartenstraße erfolgt, soll der Magistrat öffentlich seine "Echtzeitsimulation zur verkehrstechnischen Leistungsfähigkeit" der Gartenstraße und der Kreuzung Schweizer Straße/Gartenstraße vorstellen. Dabei ist darzulegen, von welchen der drei Verkehrssituationen - Status quo, Zusatzverkehr durch Mainkaisperrung, Zusatzverkehr durch Mainkaisperrung und Wegfall der Kreisverkehrsfunktion des Schweizer Platzes - er ausgegangen ist, und wie sich, trotz Wegfalls einer Fahrspur im Kreuzungsbereich Schweizer Straße/Gartenstraße, die Verkehrsführung gegenüber dem Status quo verbessert haben soll. 2. Im Rahmen der Neugestaltung der Gartenstraße wird als Straßenbelag sogenannter Flüsterasphalt genutzt. 3. Der Magistrat soll offenlegen, welche Stellungnahme die zuständigen Behörden des Bundes und des Landes zu der vorgelegten Planung abgegeben haben. 4. Die Planung hat außerdem sicherzustellen, dass die vorhandene attraktive Außengastronomie erhalten bleibt. 5. Im Rahmen der Tiefbaumaßnahmen ist das Verlegen von Fernwärmeleitungen bzw. Leerrohren vorzusehen, auch wenn der Anschluss an das Fernwärmenetz erst zeitlich später erfolgen wird. Begründung: Die Gartenstraße ist eine wichtige Ost-West-Verbindung nicht nur für Sachsenhausen. Das Verkehrsaufkommen in dem Bereich ist entsprechend hoch und hat während der Sperrung des Mainkais neue Spitzenwerte erreicht. Es ist daher verwunderlich, dass bei der beabsichtigen Verringerung der Fahrspuren der Verkehrsabfluss sich im Bereich der Kreuzung Schweizer Straße/Gartenstraße zukünftig verbessern soll. Die Gartenstraße ist in diesem Abschnitt Teil der Bundesstraße 43. Daher ist es wichtig, zu erfahren, welche Stellungnahme die zuständigen Behörden zu der vorgelegten Planung abgegeben haben. Erst wenn die genannten Informationen der Öffentlichkeit vorliegen kann abschließend über den Inhalt der Vorlage qualifiziert entschieden werden. Ziel der Planung ist es nach Angeben des Magistrats auch, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Deshalb muss unbedingt die vorhandene Außengastronomie erhalten bleiben und nicht - wie die Vorplanung es vorsieht - beseitigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2065 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 29.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.04.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 345 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung), AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.05.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 345 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffern 1. und 4.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung), AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2., 3. und 5.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung), AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3207, 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.05.2023 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

CO2-Fußabdruck der Mainkai-Schließung

24.03.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3786 entstanden aus Vorlage: OF 700/5 vom 10.03.2023 Betreff: CO2-Fußabdruck der Mainkai-Schließung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1650/22 Der Magistrat wird aufgefordert, vor der Schließung des Mainkais den CO2-Fußabdruck dieser Maßnahme zu ermitteln und bei der Planung von alternativen Verkehrsrouten im Rahmen eines Übergangs- oder Gesamtkonzepts in die Entscheidungsfindung zur Schließung mit einzubeziehen. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, vor der Sperrung den Verkehrsfluss zu bestimmen und die Länge der Umleitungsstrecken anzugeben. Begründung: Der Ortsbeirat 5 begrüßt es, dass der Magistrat sich mit dem Koalitionsvertrag ehrgeizige Klimaziele gesetzt und konsequenterweise zahlreiche Maßnahmen zur Emissionsminderung beschlossen hat. Dazu hat die Stadt Frankfurt gemäß Beschlussausfertigung aus der 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2022, § 1650, beschlossen: "Der Erfolg der kommunalen Klimaschutzanstrengung misst sich einzig und allein an der Reduzierung von Treibhaus (THG)-Emissionen." Weiterhin heißt es: "Der Magistrat wird aufgefordert, den Klimaschutz in den Mittelpunkt zu rücken und das zur Zielerreichung Notwendige zu veranlassen." Das bedeutet auch, dass Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Emissionen führen, zu vermeiden sind. Genau dies ist aber durch die Schließung des Mainkais zu erwarten. Die von Mobilitätsdezernent Stefan Majer vorgeschlagenen nördlichen und südlichen Umleitungsrouten sind rund siebenmal länger als der geschlossene Mainkai (900 Meter), den vor der Sperrung des Mainkais im Jahr 2019 täglich 20.000 Fahrzeuge passiert haben. Die Schließung wird deshalb zu einer Erhöhung der gefahrenen Fahrzeugkilometer von 18.000 km auf dem Mainkai auf schätzungsweise 126.000 km auf den Umgehungsrouten führen bzw. die verkehrsbedingten Emissionen von 3.780 kg CO2 auf dem Mainkai auf 26.460 kg CO2 auf den Umgehungsrouten pro Tag steigern (die durchschnittliche Emission eines Mittelklassewagens im Stadtverkehr beträgt 21 kg CO2/100 km). Aus diesem Grund ist die Ermittlung des CO2-Fußabdrucks der Mainkai-Sperrung zu ermitteln. Der CO2-Fußabdruck ist das Ergebnis einer Emissionsberechnung bzw. CO2-Bilanz. Er gibt an, welche Menge von Treibhausgasen durch eine Aktivität, einen Prozess oder eine Handlung freigesetzt wird. Außerdem entstehen durch verlängerte Fahrzeiten für gewerbliche Fahrzeuge wirtschaftliche Kosten in Höhe von 70.000 Euro pro Tag. Dies ergibt sich daraus, dass bei einer durchschnittlichen Geschwindigkeit in Frankfurt von 25,8 km/h man für 0,9 km 2,1 Minuten braucht. Bei der Umleitung (6,3 km) braucht man 12,6 Minuten. Dies bedeutet, dass sich die Fahrzeit um 10,6 Minuten erhöht. Bei geschätzten 10.000 gewerblichen Fahrzeugen erhöhen sich die Fahrzeiten um 1.750 Stunden. Die Durchschnittsarbeitskosten in Hessen liegen bei 40 Euro. Bezieht man die erhöhte Fahrzeit von 1.750 Stunden am Tag auf die 10.000 gewerblichen Fahrzeuge, so ergeben sich unter Berücksichtigung der Durchschnittsarbeitskosten 70.000 Euro pro Werktag. Auf 65 Tage Mainkai-Schließung hochgerechnet, ergeben sich 1.474 Tonnen CO2-Emissionen mehr und zusätzliche Kosten in Höhe von 4,55 Millionen Euro. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1478 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Programm zur Stärkung der lokalen Ökonomie in Fechenheim auflegen

22.03.2023 · Aktualisiert: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2023, OF 425/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Programm zur Stärkung der lokalen Ökonomie in Fechenheim auflegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2023 werden für das Auflegen eines Förderprogramms zur Stärkung der lokalen Wirtschaft und zum Anreiz zur Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen für Fechenheim die notwendigen Mittel eingestellt. Das Förderprogramm sollte, wenn keine EU-, Bundes- oder Landesförderprogramme zur Verfügung stehen, ausschließlich mit städtischen Fördermitteln, analog des ehemaligen Fechenheimer Programms Lokale Ökonomie, durchgeführt werden. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2024 vom Magistrat anzumelden. Begründung: In Fechenheim ist seit Jahren ein Rückgang an Einzelhandelsgeschäften zu bemerken. Es ist wichtig die noch bestehenden Zentren im Stadtteil zu fördern und zu stärken. Sonst sieht es dort bald so aus, wie in anderen Stadtteilen, die ihre "Marktplätze" bereits verloren haben. Das beantragte Förderprogramm soll die kleinen und mittleren Unternehmen sowie den kleinteiligen und inhabergeführten Einzelhandel im Stadtteil stärken bzw. deren Neuansiedlung unterstützen. Durch Synergien lässt sich das Sterben der Einzelhandelsstruktur im Ortsteil verhindern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 26 2023 Die Vorlage OF 425/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Buslinie 87 Briefzentrum - Galluswarte

21.03.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3754 entstanden aus Vorlage: OF 763/1 vom 05.03.2023 Betreff: Buslinie 87 Briefzentrum - Galluswarte Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Buslinie 87 (zwischen Galluswarte und Wurzelsiedlung) einen Haltepunkt in unmittelbarer Nähe des REWE-Marktes (Speicherstraße 44) erhält. In Fahrtrichtung Galluswarte könnte der Bus die vorhandene Haltestelle Zanderstraße (Buslinie 33) nutzen. Für die Gegenrichtung könnte eine der vorhandenen Haltestellen genutzt werden oder eine Behelfshaltestelle in der Zanderstraße oder Speicherstraße errichtet werden. Begründung: Für Bewohnerinnen und Bewohner der Wurzelsiedlung und des entsprechenden Teils der Gutleutstraße stellt der REWE-Markt in der Speicherstraße eine der raren Einkaufsmöglichkeiten dar. Insbesondere seit der Sperrung der Camberger Brücke können die Lebensmittelgeschäfte im Gallus nur über große Umwege erreicht werden. Die wieder eingesetzte Buslinie 87 könnte in Richtung Galluswarte die Haltestelle am REWE-Markt ohne Umwege bedienen. Für den Rückweg müsste nur eine kleine Umleitung über die Hafenstraße in Kauf genommen werden, um eine große Verbesserung der Mobilität für Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1600 Antrag vom 03.10.2023, OF 1028/1 Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4591 Aktenzeichen: 92-11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilität im Ortsbezirk 1: Braubachstraße 1 bis 11 für Pkw vorübergehend sperren

21.03.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3759 entstanden aus Vorlage: OF 768/1 vom 28.02.2023 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Braubachstraße 1 bis 11 für Pkw vorübergehend sperren Der Magistrat wird gebeten, den Straßenabschnitt Braubachstraße 1 bis 11 sowie die Linksabbiegespur in der Fahrgasse in Richtung Braubachstraße vorübergehend während des Weihnachtsmarktes und weiterer Großveranstaltungen für den Individualverkehr sperren zu lassen. Begründung: Bei Überlastung des Parkhauses am Dom oder anderweitigen Verkehrsbehinderungen bilden sich Rückstaus in der Domstraße, Braubachstraße, Fahrgasse und Berliner Straße. Dadurch werden die Straßenbahnen der Linien 11, 12 und 14 oft blockiert. Auch ortsunkundige Pkw-Fahrende erfassen die komplexen Verkehrsregelungen nicht auf Anhieb, was auch für Radfahrende und zu Fuß Gehende zu gefährlichen Situationen führt. Eine Sperrung für Pkw führt zu einer sicheren Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmenden und beschleunigt den öffentlichen Personennahverkehr. Bild: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2029 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Geschwindigkeitskontrollen auf der Marktstraße

04.03.2023 · Aktualisiert: 22.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2023, OF 165/16 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen auf der Marktstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der Marktstraße Richtung Osten zwischen der Erlenseerstraße und der Straße Im Triborn verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durchführen zu lassen. Begründung: Trotz einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30, z. T. versetztem Parken und Einsatz des ÖPNV kommt es immer wieder zu Tempoüberschreitungen in dem genannten Bereich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 16 am 21.03.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 165/16 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pilotprojekt Spielstraßen

21.02.2023 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3594 entstanden aus Vorlage: OF 760/1 vom 21.02.2023 Betreff: Pilotprojekt Spielstraßen Vorgang: E 36/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 1832/22; OM 2495/22 OBR 4; ST 2427/22 Gemäß Stellungnahme vom 14.10.2022, ST 2427, und Stadtverordnetenbeschluss vom 09.06.2022, § 1832 Anlage 14, zum Etatantrag E 36, wurde der Magistrat beauftragt, im Rahmen eines Pilotprojektes eine Straße für Kinder, Jugendliche und Erwachsene bespielbar zu gestalten. Die Ortsbeiräte sollen unter Beachtung der Randbedingungen geeignete Vorschläge unterbreiten. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, mindestens eine Straße aus den Vorschlägen des Ortsbeirats 1 aufzugreifen. Geeignete Straßen wären: 1. Große Fischerstraße 2. Karmelitergasse 3. Fischbacher Straße 4. Hattersheimer Straße Begründung: Die genannten Straßenabschnitte befinden sich in einer Tempo-30-Zone, es verkehrt kein ÖPNV-Linienverkehr, es sind keine zentralen Einrichtungen vorhanden und der Straßenraumquerschnitt ist ausreichend breit. Damit sind die genannten Voraussetzungen für eine Umgestaltung zu einer Spielstraße vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 36 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2495 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2427 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1359 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichtbarkeit aller Mobilitätsangebote an der Galluswarte

21.02.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3576 entstanden aus Vorlage: OF 734/1 vom 31.01.2023 Betreff: Sichtbarkeit aller Mobilitätsangebote an der Galluswarte Der Magistrat wird gebeten, die Haltestellen der Buslinie 52 im Bereich der Galluswarte ("Galluswarte" und "Haus Gallus") mit elektronischen Abfahrtanzeigen ausstatten zu lassen. Im Bereich des Zugangs zur S-Bahn-Haltestelle sollen die bereits vorhandenen Abfahrtmonitore, die sich seitlich der Zugänge zwischen den Werbetafeln befinden, so versetzt werden, dass sie gut sichtbar sind. Alternativ können weitere Abfahrtmonitore installiert werden. Zudem soll außer auf Bus und Bahn auch auf weitere Mobilitätsangebote in der Umgebung wie Leihfahrräder, Lastenräder, Taxi oder Cars haring hingewiesen werden. Begründung: Für die Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV spielt es keine Rolle, wer Betreiber der Verkehrsmittel ist. Die Deutsche Bahn hat elektronische Abfahrtmonitore in Schaukästen seitlich der Zugänge zum S-Bahnhof installiert, die niemand beachtet. Die VGF betreibt elektronische Anzeigen, jedoch nur an Tramhaltestellen. Das Angebot der RMV-App zur Ermittlung der Abfahrtszeiten wird zwar von vielen Menschen genutzt, jedoch meist nicht von älteren oder ortsunkundigen Personen. Ein so stark frequentierter Umsteigepunkt wie die "Galluswarte" muss zügig in eine Mobilitätsstation weiterentwickelt und barrierefrei ausgestattet werden. Ein gutes Beispiel ist die Station Offenbach "Marktplatz", die zu einem sogenannten Zukunftsbahnhof umgestaltet wurde. Auch dort wurden Monitore angebracht, die die Abfahrten aller dort verkehrenden Bahnen und Busse anzeigen sowie auf Angebote und Standorte von Leihrädern, Carsharing oder E-Scootern hinweisen. Die Straßenbahnhaltestelle "Börneplatz/Stoltzestraße" wurde bereits im Rahmen eines Pilotprojektes mit einer ähnlichen, digitalen Anzeige ausgestattet, jedoch steigen dort sehr viel weniger Fahrgäste ein und aus. Selbst in den ICE-Zügen der Deutschen Bahn werden bereits alle Mobilitätsangebote an Aus- und Umsteigebahnhöfen angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1598 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rad- und Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrgasse soll zwischen Weckmarkt und Große Fischerstraße verkehrsberuhigt werden

21.02.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3580 entstanden aus Vorlage: OF 738/1 vom 31.01.2023 Betreff: Rad- und Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrgasse soll zwischen Weckmarkt und Große Fischerstraße verkehrsberuhigt werden Der Magistrat wird gebeten, die Fahrgasse im Abschnitt zwischen Weckmarkt und Große Fischerstraße für den Pkw-Verkehr sperren zu lassen. Der Rad- und Fußverkehr kann ungehindert queren und Anwohnende sollen weiterhin einfahren dürfen. Poller und eine entsprechende Beschilderung sollen angebracht werden. Begründung: Der bereits jetzt als "Spielstraße" ausgewiesene Abschnitt der Fahrgasse im Übergang zur Großen Fischerstraße wird derzeit stark befahren, beparkt und für gefährliche Wendemanöver ortsunkundiger Pkw-Fahrer genutzt. Eine Sperrung dieses Abschnitts hätte zahlreiche Vorteile: Der Pkw-Verkehr wird über den Weckmarkt geführt, die Gastronomie hätte mehr Platz für Außenbestuhlung und der Rad- und Fußverkehr könnte sicherer zur Brücke geführt werden. Die Große Fischerstraße wäre für Anwohnende weiterhin von der Straße Zum Pfarrturm aus erreichbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1711 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umweltschutz im Ortsbezirk 1: Mehrwegpflicht in Frankfurt umsetzen - Pilotbezirk Bahnhofsviertel mit Kaisermarkt und Hauptbahnhof

21.02.2023 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3577 entstanden aus Vorlage: OF 735/1 vom 31.01.2023 Betreff: Umweltschutz im Ortsbezirk 1: Mehrwegpflicht in Frankfurt umsetzen - Pilotbezirk Bahnhofsviertel mit Kaisermarkt und Hauptbahnhof Der Magistrat wird gebeten, eine Übersicht über die in Frankfurt gängigen Mehrwegsysteme zu erstellen, auf eine Begrenzung der verschiedenen Anbieter hinzuwirken, sich für ein Verbot von Einwegverpackungen einzusetzen sowie in der Übergangszeit den Preis für Einwegverpackungen anzuheben. Im Ortsbezirk 1 soll das Bahnhofsviertel als Pilotbezirk ausgewiesen werden. Dabei sollen das Bahnhofsviertel mit dem Kaisermarkt und dem Hauptbahnhof die Rolle eines Vorreiters und Botschafters für ganz Frankfurt einnehmen, da es durch die Vermüllung des öffentlichen Raumes in besonderer Weise betroffen ist. Begründung: Die Müllberge im Bahnhofsviertel, häufig verursacht durch Verpackungsmaterial, werden von den Menschen als unzumutbar wahrgenommen und sind nur durch ein vernünftiges und einfach verständliches Mehrwegsystem in den Griff zu bekommen. Seit dem 1. Januar 2023 gilt eine Mehrwegpflicht in Deutschland. Gastronominnen und Gastronomen müssen Mehrweg-Alternativen zu Einwegverpackungen anbieten, um den Verpackungsmüll zu reduzieren. Derzeit besteht eine sehr unübersichtliche Marktsituation und die Ausleihbedingungen sind unübersichtlich und vielfältig. Mal kostet die Ausleihe für Kundinnen und Kunden eine Grundgebühr, mal nicht. Mal haben Kundinnen und Kunden sieben Tage bis zur Rückgabe, mal 14 Tage. Mal müssen Gastronominnen und Gastronomen die Behälter kaufen, mal zahlt der Betrieb nichts. Außerdem sind Kundinnen und Kunden nicht daran gebunden und dürfen Einwegverpackungen verlangen. Ziel muss sein, das Angebot zu standardisieren und die Anbieter auf eine möglichst kleine Anzahl zu begrenzen, um die Übersichtlichkeit zu steigern und Kundinnen und Kunden den "Umstieg" zu erleichtern. Darüber hinaus müssen die Verkaufspreise von Speisen in Mehrwegverpackungen günstiger sein als in Einwegverpackungen, sodass sie sukzessive "aussterben". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1036 Aktenzeichen: 79

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rad- und Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Eindeutige Markierungen in der Fahrgasse

21.02.2023 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3581 entstanden aus Vorlage: OF 739/1 vom 31.01.2023 Betreff: Rad- und Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Eindeutige Markierungen in der Fahrgasse Der Magistrat wird gebeten, für eine angemessene optische Trennung von Rad- und Gehwegen im Bereich der Fahrgasse 1 sorgen zu lassen. Begründung: Die Wegeführung der beiden Verkehrsarten Rad und zu Fuß ist für alle Teilnehmenden nicht klar und sollte durch eindeutige Markierungen verdeutlicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1358 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Busparkplätze für die Personenschifffahrt statt Staus in der Altstadt

21.02.2023 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3582 entstanden aus Vorlage: OF 740/1 vom 31.01.2023 Betreff: Busparkplätze für die Personenschifffahrt statt Staus in der Altstadt Der Magistrat wird gebeten, die bestehenden Busparkplätze aus der Straße Zum Pfarrturm auf die Rechtsabbiegespur auf dem Mainkai in Richtung Zum Pfarrturm verlegen zu lassen. Die Rechtsabbiegespur entfällt ersatzlos. In diesem Zuge sind die Fahrbahnmarkierungen und Beschilderungen auf dem Mainkai anzupassen. Während der Zeiten der Mainkai-Sperrung soll die Zufahrt zum Mainkai von der Alten Brücke her so gestaltet werden, dass besagte Busse weiterhin einfahren können und unbefugtes Einfahren von Pkw wirksam unterbunden wird. Begründung: Die derzeitige Verkehrsführung rund um die Straßen Weckmarkt und Zum Pfarrturm ist für Verkehrsteilnehmende und Anwohnende nicht zufriedenstellend. Aufgrund der Busparkplätze in der Straße Zum Pfarrturm, die insbesondere für die Fahrgastschifffahrt auf dem Main wichtig sind, könne die Zufahrt vom Mainkai nicht für den Individualverkehr gesperrt werden, so die Aussage des Straßenverkehrsamtes. Das führt regelmäßig zu Chaos und Staus in den umliegenden Straßen, da Parkplatzsuchende, Reisebusse und der Lieferverkehr den Weckmarkt und die Fahrgasse verstopfen. Zudem sind die Busparkplätze meist mit Pkw zugeparkt. Eine Verlegung der Busparkplätze auf den Mainkai hat zahlreiche Vorteile: Die Reisebusse halten in Sichtweite zum Main und zu den Schiffen und verkürzen den Fußweg der Besuchenden. Die Busse können über den Mainkai wieder abfahren und müssen sich nicht durch die Altstadtstraßen quälen. Die bisherigen Busparkplätze können anderweitig genutzt werden, beispielsweise für Radbügel oder als Lieferzone. Anwohnende und Radfahrende können weiterhin in die Straße Zum Pfarrturm und in die Große Fischerstraße einfahren. Reisebusse und parkplatzsuchende Pkw werden jedoch durch eine entsprechende Beschilderung und eine Schranke an der Durchfahrt gehindert. Der Parkplatzsuchverkehr wird so spürbar verringert. Die Ausfahrtmöglichkeit aus der Tiefgarage der Saalgasse in Richtung Mainkai bleibt bestehen. Foto: Geoportal Frankfurt, Luftbild Mainkai/Zum Pfarrturm Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1314 Aktenzeichen: 32-1

Ideen

Keine Ideen gefunden.