Meine Nachbarschaft: Diesterwegstraße
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Einschränkung des Alkoholverkaufs im REWEMarkt in der Textorstraße/Bruchstraße 31
Antrag vom 22.08.2025, OF 1487/5 Betreff: Einschränkung des Alkoholverkaufs im REWE-Markt in der Textorstraße/Bruchstraße 31 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, bei der Verlängerung des Pachtvertrages mit dem Supermarktbetreiber für das Gebäude Bruchstraße 31 die Verkaufszeiten für Alkohol einzuschränken auf den Zeitraum 9:00 bis 21:00. Damit soll einem Abgleiten gefährdeter Alkoholkonsumenten in die Sucht vorgebeugt werden. Zudem sollen alkoholbedingte Störungen und Gewalttaten eingedämmt und der soziale Friede in der Nachbarschaft geschützt werden. Eine soziale Stabilität des Viertels ist auch im Interesse der städtischen Vermietungsgesellschaft, die hier zahlreiche Immobilien hält und eine ausgewogene Bewohnerstruktur sucht. Begründung: Nachbarn des Martha-Wertheimer-Platzes berichten von alkoholbedingten Belästigungen und Gewalttaten auf dem Platz. Kinder und ältere Menschen vermeiden den Platz und gehen lieber einen Umweg. Die Nachbarschaft nutzt den Platz kaum noch. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 1487/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme)
Sicherung des Oppenheimer Platzes
Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6695 entstanden aus Vorlage: OF 1287/5 vom 26.11.2024 Betreff: Sicherung des Oppenheimer Platzes Der Magistrat wird gebeten, am Oppenheimer Platz zusätzlich folgende Sicherheitsmaßnahme vorzusehen: Der Eingang zum Platz auf der Seite Gartenstraße/ Walter-Kolb-Straße wird durch ein selbstschließendes Tor gesichert. Begründung: Der Platz, und insbesondere der direkt anschließende Spielplatz, werden besonders häufig von Familien mit kleinen Kindern genutzt. Aus diesem Grund ist der gesamte Platz eingezäunt und die beiden übrigen Eingänge von der Launitzstraße sowie der Danneckerstraße sind durch kleine (teilweise durch einen Federmechanismus selbstschließende) Tore gesichert. Eine solche Sicherung fehlt indes ohne erkennbaren Grund am Eingang auf der Seite der stark und schnell befahrenen Gartenstraße/Walter-Kolb-Straße (B 43). Wenngleich dieser Eingang vom eigentlichen Spielplatz etwas weiter entfernt liegt als die anderen zwei Eingänge, besteht auch hier die Gefahr, dass Kleinkinder auf die Straße rennen, da auch dieser Teil des Platzes sehr häufig von spielenden Kleinkindern genutzt wird. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1565 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sicherung des Oppenheimer Platzes
Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6695 entstanden aus Vorlage: OF 1287/5 vom 26.11.2024 Betreff: Sicherung des Oppenheimer Platzes Der Magistrat wird gebeten, am Oppenheimer Platz zusätzlich folgende Sicherheitsmaßnahme vorzusehen: Der Eingang zum Platz auf der Seite Gartenstraße/ Walter-Kolb-Straße wird durch ein selbstschließendes Tor gesichert. Begründung: Der Platz, und insbesondere der direkt anschließende Spielplatz, werden besonders häufig von Familien mit kleinen Kindern genutzt. Aus diesem Grund ist der gesamte Platz eingezäunt und die beiden übrigen Eingänge von der Launitzstraße sowie der Danneckerstraße sind durch kleine (teilweise durch einen Federmechanismus selbstschließende) Tore gesichert. Eine solche Sicherung fehlt indes ohne erkennbaren Grund am Eingang auf der Seite der stark und schnell befahrenen Gartenstraße/Walter-Kolb-Straße (B 43). Wenngleich dieser Eingang vom eigentlichen Spielplatz etwas weiter entfernt liegt als die anderen zwei Eingänge, besteht auch hier die Gefahr, dass Kleinkinder auf die Straße rennen, da auch dieser Teil des Platzes sehr häufig von spielenden Kleinkindern genutzt wird. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1565 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Aufgesetztes Parken in Senkrechtaufstellung auf der nördlichen Seite der Textorstraße auch vor dem Gebäude Schweizer Straße 77 einrichten
Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6437 entstanden aus Vorlage: OF 1306/5 vom 03.01.2025 Betreff: Aufgesetztes Parken in Senkrechtaufstellung auf der nördlichen Seite der Textorstraße auch vor dem Gebäude Schweizer Straße 77 einrichten Der Magistrat wird gebeten, auf der nördlichen Seite der Textorstraße auch vor dem Gebäude Schweizer Straße 77 (derzeit Restaurant "Fleischeslust") aufgesetztes Parken in Senkrechtaufstellung (Anwohnerparken) einzurichten. Begründung: Die Not der Anwohner, in Sachsenhausen-Nord - insbesondere in der Nähe der Schweizer Straße - einen Parkplatz zu finden, ist groß. Aufgrund des Mangels an Parkplätzen sind Anwohner regelmäßig gezwungen, erhebliche Entfernungen - teilweise auch mit Kindern - zurückzulegen, um von ihrem Fahrzeug zur Wohnung zu gelangen. Vor diesem Hintergrund ist in der Textorstraße im Umfeld der Schweizer Straße aufgesetztes Parken in Senkrechtaufstellung als Anwohnerparken überwiegend gestattet. Eine solche Möglichkeit fehlt jedoch ohne erkennbaren Grund in unmittelbarer Nähe zur kreuzenden Schweizer Straße vor deren Hausnummer 77 (derzeit Restaurant "Fleischeslust"). Die örtlichen Verhältnisse dort - insbesondere die Gehwegbreite - entsprechen denen der übrigen Textorstraße (Nordseite), in der aufgesetztes Parken erlaubt ist. Aus diesem Grund wird die Fläche bereits jetzt von den verzweifelten Anwohnern (unerlaubt) zum senkrechten Parken genutzt. Erforderlichenfalls sollte die zugelassene Stellfläche durch Streifen markiert werden. Foto: Dr. Peter Wahl Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 785 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Martha-Wertheimer-Platz als Stadtgarten mit kleinem Spielplatz aufwerten und entsiegeln
Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6432 entstanden aus Vorlage: OF 1298/5 vom 20.12.2024 Betreff: Martha-Wertheimer-Platz als Stadtgarten mit kleinem Spielplatz aufwerten und entsiegeln Der Magistrat wird gebeten, auf dem Martha-Wertheimer-Platz eine gartenartige Anlage mit Spielgeräten für kleinere Kinder einzurichten. Der Platz ist zu entsiegeln und zu begrünen, als Spielplatz zu deklarieren, einzuzäunen und mit einem abschließbaren Tor zu versehen. Sitzbänke in der Anlage am Schwanthaler Carrée sollen einen Begegnungsraum der Generationen ermöglichen. Begründung: Der Ortsbeirat 5 hat 2022 den Platz an der Textorstraße/Brückenstraße nach Martha Wertheimer benannt, um dafür Sorge zu tragen, dass diese Frau, die Tausenden Kindern das Leben rettete und sich mit Mut und selbstlosem Engagement den entsetzlichen Verbrechen der Nationalsozialisten entgegenstellte, nicht vergessen wird. Zudem wird in dem dichtbebauten Viertel aus Klimaschutzgründen eine begrünte, entsiegelte Gartenanlage mit Schatten spendenden Bäumen dringend benötigt. Die vorhandenen Spielplätze sind in dem kinderreichsten Viertel Frankfurts oft überfüllt. Vor diesem Hintergrund sollte der Platz als gartenartige Anlage begrünt und mit Spielgeräten für kleine Kinder versehen werden. Der Kinderspielplatz sollte inklusive der Sitzbänke eingezäunt und mit einem abschließbaren Tor versehen werden. Durch die Errichtung eines Spielplatzes kann zudem gegen Alkoholkonsum und verstärkt gegen die Verschmutzung des Platzes vorgegangen werden. Auch würde ein entsiegelter und begrünter Stadtgarten zu einem besseren Klima in der dichten Stadtstruktur beitragen und das Viertel aufwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bewohnerparken in Sachsenhausen endlich kontrollieren
Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6595 entstanden aus Vorlage: OF 1319/5 vom 28.01.2025 Betreff: Bewohnerparken in Sachsenhausen endlich kontrollieren Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Bewohnerparkplätze regelmäßig von der Stadtpolizei kontrolliert werden. Die Bewohnerparkplätze sollten den berechtigten Anwohnern zur Verfügung stehen. Begründung: Wegen des reduzierten Parkplatzangebots in der Innenstadt weichen zunehmend Pendler und Besucher nach Sachsenhausen-Nord aus und belegen die Bewohnerparkplätze. Bewohnerparkplätze zwischen dem Schweizer Platz und Lokalbahnhof sind inzwischen für die berechtigten Anwohner, die dafür bezahlt haben, kaum mehr verfügbar. Kontrollen gibt es kaum. Das Ordnungsgeld ist gering. Lediglich Bezahlparkplätze werden in unregelmäßigen Abständen kontrolliert; dabei sind die Gebühren für den Bewohnerparkausweis signifikant gestiegen. Wegen des oft unzureichenden ÖPNV-Angebots sind manche Menschen auf ihr Auto angewiesen. Das betrifft insbesondere Familien mit Kindern oder mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger. Mittlerweile wenden sich zahlreiche Anwohner, insbesondere aus den innenstadtnahen Bereichen, in Sachsenhausen-Nord in dieser Angelegenheit an den Ortsbeirat. Der Frust unter den Anwohnern ist groß. Bei innerstädtischen Planungen, beispielsweise zu Parkplätzen, sind die Konsequenzen für die umliegenden Stadtteile mitzubedenken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1035 Beratung im Ortsbeirat: 5
Sicherung der Feuerwehrzufahrt Gutzkowstraße 29
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6181 entstanden aus Vorlage: OF 1272/5 vom 28.07.2024 Betreff: Sicherung der Feuerwehrzufahrt Gutzkowstraße 29 Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Feuerwehrzufahrt in der Gutzkowstraße 29 dauerhaft freizuhalten und die uneingeschränkte Zufahrt für Rettungsfahrzeuge sicherzustellen. Durch die Maßnahmen darf sich die Anzahl der Parkplätze nicht verringern. Begründung: Anwohner der Gutzkowstraße 29 haben mehrfach darauf hingewiesen, dass die dortige Feuerwehrzufahrt wiederholt durch parkende Fahrzeuge blockiert wird. Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken vor Feuerwehrzufahrten ausdrücklich untersagt, da hierdurch im Ernstfall die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge behindert oder verhindert werden kann. Eine solche Blockade stellt nicht nur eine Ordnungswidrigkeit dar, sondern gefährdet im Ernstfall Menschenleben und Sachwerte. Um die Sicherheit aller Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten, sollen Maßnahmen zur Einhaltung der Regelungen zur freien Zufahrt umgesetzt werden, z. B. könnte auf der Sperrfläche ein Poller installiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 624 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auf dem Schulweg zur Willemerschule
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6190 entstanden aus Vorlage: OF 1263/5 vom 07.11.2024 Betreff: Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auf dem Schulweg zur Willemerschule Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Schulwegs zur Willemerschule an den Kreuzungen Dreieichstraße/Willemerstraße sowie Affentorplatz/Willemerstraße und Darmstädter Landstraße/Textorstraße zu prüfen und umzusetzen: - Installation gut sichtbarer Signale unmittelbar vor den Fußgängerüberwegen, sodass bei Grün für die Fußgänger die Autofahrer bei Rückstau deutlich darauf hingewiesen werden, dass sie halten müssen. - Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, wie z. B. eine entsprechende Beschilderung, zur Reduzierung der Geschwindigkeit des Autoverkehrs an den Kreuzungen , um das Gefahrenpotenzial zu senken. Die Sicherheit der Schulkinder auf ihrem Schulweg ist sicherzustellen. Begründung: Die genannten Kreuzungen sind insbesondere während des morgendlichen Berufsverkehrs überlastet. Aufgrund von Rückstaus kommt es regelmäßig dazu, dass Fahrzeuge bei Rotlicht auf die Kreuzung fahren und somit den Übergang für Schulkinder blockieren oder gefährden. Kinder, die während einer Grünphase der Fußgängerampel die Straße überqueren wollen, geraten in Gefahr, wenn Fahrzeuge unerlaubt weiterfahren oder auf der zweiten freien Spur mit überhöhter Geschwindigkeit am Rückstau vorbeifahren. Auf Nachfragen der Elternschaft antworteten die zuständigen Behörden (Polizei und Ordnungsamt) bislang ausweichend, ohne dass eine Besserung der Situation herbeigeführt wurde. Die derzeitige Verkehrssituation an den Kreuzungen stellt eine akute Gefahr für die Schülerinnen und Schüler der Willemerschule dar. Es handelt sich dabei um junge, verkehrsunerfahrene Grundschulkinder, die besonderen Schutz benötigen. Die Situation wird zusätzlich dadurch erschwert, dass die Kinder aufgrund der auf dem Fußgängerüberweg im Rückstau stehenden Fahrzeuge oft kaum zwischen den Autos zur anderen Straßenseite hindurch kommen. Oft wird der Übergang zudem von Fahrradfahrern mitgenutzt, was das Risiko zusätzlich erhöht. Viele Eltern berichten von regelmäßigem Fehlverhalten von Autofahrern, die während des Rückstaus trotz roter Ampel auf die Kreuzung fahren oder mit erhöhter Geschwindigkeit an dem Übergang vorbeifahren. Dies verursacht eine erhebliche Belastung für die Schulkinder und deren Eltern, die die Straße nur mit einem Gefühl der Unsicherheit überqueren können. Die Umsetzung von Maßnahmen gemäß den Grundsätzen zur Sicherung des Schulwegs in Hessen, wie die Einrichtung von Warnanlagen, baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und gegebenenfalls temporären Maßnahmen, erscheint vor diesem Hintergrund dringend geboten, um die Sicherheit der Schulkinder auf ihrem Weg zur Schule zu gewährleisten. Foto Pia Buxmann Geoportal Schulwegeplan Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 517 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Einrichtung einer BiciBus-Haltestelle am Brückenspielplatz
Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6117 entstanden aus Vorlage: OF 1239/5 vom 15.10.2024 Betreff: Einrichtung einer BiciBus-Haltestelle am Brückenspielplatz Vorgang: E 60/24 Der Magistrat wird gebeten, eine BiciBus-Haltestelle durch eine farbliche Markierung auf der Fläche am Brückenspielplatz/Zugang Gutzkowstraße (siehe Skizze) einzurichten (bspw. durch Aufbringen des BiciBus-Logos). Ferner wäre es wünschenswert, wenn eine Fahrradservicestation dort aufgestellt wird. Auch sollen die sich in dem Bereich befindlichen Glascontainer auf die Verkehrsinsel an der Kreuzung Laubestraße/Schifferstraße umplatziert werden. Begründung: Durch die farbige Markierung einer BiciBus-Haltestelle (inkl. Fahrradservicestation) wird eine visuelle Erfahrung geschaffen, welche insbesondere aus Kinderperspektive gut wahrnehmbar ist. Dieser Ort wirkt langfristig identitätsstiftend für alle Kinder in Sachsenhausen und trägt darüber hinaus zur Verkehrsberuhigung der "Durchgangsstraße" für den Radverkehr (eilige Radfahrer und Lieferdienste) bei. Zur Errichtung können Mittel aus dem Etatantrag E 60 für die Umsetzung von Tactical-Urbanism-Elementen (Produktgruppe 16.03) verwendet werden. Durch eine Reparatur-Fahrradstation wird ermöglicht, den Raum auch außerhalb der BiciBus-Fahrzeiten thematisch altersübergreifend zu bespielen. Die autarke und mobile Teilhabe von Kindern auf Rädern im öffentlichen Raum bekommt mit der Bodenmarkierung als Bicibus-Haltestelle einen einzigartigen Aktionsraum im Viertel. Der Brückenspielplatz wird schulbezirksübergreifend bespielt und ist zugleich BiciBus-Startpunkt zu zwei Grundschulen und mehreren weiterführenden Schulen in Sachsenhausen Nord. Der BiciBus möchte mit einer Haltestelle die Initiative starten, die Gestaltung des Brückenspielplatzes durch Tactical Urbanism anzustoßen und gemeinsam mit weiteren Akteuren vor Ort auszuweiten. Diese soll auch in partizipativen Projekten/Aktionstagen mit Kindern vor Ort definiert bzw. umgesetzt werden. Die BiciBus-Haltestelle soll das Gemeinschaftsgefühl stärken und über Schulgrenzen hinaus einen visuell gut sichtbaren und vor allem sicheren Ort der autarken Mobilität für Kinder auf Rädern schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 60 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 111 Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1731 Beratung im Ortsbeirat: 5
Untersuchung zu den Auswirkungen der Mainkaisperrung
Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6100 entstanden aus Vorlage: OF 1217/5 vom 10.10.2024 Betreff: Untersuchung zu den Auswirkungen der Mainkaisperrung Vorgang: B 314/24 Der Bericht des Magistrats vom 12.08.2024, B 314, zur verkehrlichen Untersuchung der Mainkaisperrung (MKS) wird wegen erheblicher Mängel zurückgewiesen. Die vorliegende Untersuchung ist unvollständig und kann keine Entscheidungsgrundlage für die dauerhafte Sperrung des Mainkais sein. Der Ortsbeirat lehnt die Sperrung des Mainkais weiterhin ab und fordert daher den Magistrat auf: - die vorliegende Untersuchung zu den verkehrlichen Auswirkungen im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Lebensrealität der Bewohner in Sachsenhausen zu ergänzen und nachzubessern. Dazu gehören u. a. das Unfallgeschehen, die Lärm- und Schadstoffbelastungen sowie eine Zählung des Verkehrs in den Spitzenstunden an stark von Fußgängern frequentierten Streckenzügen und Knoten, - von einer Umwidmung des Mainkais abzusehen und durch eine verbesserte Untersuchung überzeugend darzulegen, dass es keine negativen Auswirkungen auf Sachsenhausen geben wird und der Schwerlastverkehr nicht durch dichtbesiedeltes Stadtgebiet und über Schulwege geleitet wird, - den erhöhten CO2-Fußabdruck, welcher im Rahmen einer Sperrung des Mainkais durch längere Umfahrungswege und zu erwartende zusätzliche Staus entstehen würde, zu ermitteln. Jegliche Maßnahmen, die die Schadstoffbelastung in Frankfurt erhöhen, sind zu vermeiden. - die Dringlichkeit der Mainkaisperrung darzulegen. Bereits jetzt besteht der Mainkai nicht nur aus einer Straße mit breiten Fuß- und Radwegen, sondern auch aus Grünflächen und einer attraktiven Promenade direkt am Fluss. Das Nizza, eine große Parkanlage, die Fortsetzung der Wallanlagen am nördlichen Mainufer, ist nur wenige Meter entfernt. Begründung: Die Bewertung des Magistrats in der B 314, dass "aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht ... unverändert keine grundsätzlichen Bedenken gegen den perspektivischen Entfall des Netzbestandteils Mainkai (bestehen)" ist nicht nachvollziehbar, weil die Auswirkungen für die Sachsenhäuser Bevölkerung nicht geprüft worden sind. Dabei befinden sich auf der südlichen Seite direkt gegenüber dem Mainkai ein dicht besiedeltes Wohngebiet mit neun Schulen, ein Krankenhaus, zwei Alten- und Pflegeheime, zahlreiche Kitas, Krippen und Horte sowie das Museumsufer ("Kultur für alle"). Fast alle Straßen sind hier als Schulwege klassifiziert. Der Ergebnisbericht zur temporären Umnutzung des Mainkais 2023 macht deutlich, dass sich die Verantwortlichen der Stadt mehr für Events, Tanz- und sonstige Veranstaltung zu interessieren scheinen als für die Auswirkungen einer dauerhaften Sperrung des Kfz-Verkehrs auf die Wohnbevölkerung in Frankfurt. Unter Punkt "4. Bewertung und weiteres Vorgehen" nimmt die Bewertung der Freizeitveranstaltungen nahezu doppelt so viel Raum ein wie die der verkehrlichen Auswirkungen der Straßensperrung. Die Analysen dazu beziehen sich dabei ausschließlich auf den Blickwinkel der Autofahrer und ihrer Reisezeiten. Die Auswirkungen auf die Lebensrealität der Menschen vor Ort werden jedoch nicht untersucht. Die Betrachtung der verkehrlichen Auswirkungen ist verengt auf die Reisezeit der Fahrzeuge auf den genannten Streckenzügen. Zu den verkehrlichen Auswirkungen zählt hingegen auch in welchem Umfang sich die Verkehrsqualität für die übrigen Verkehrsteilnehmer verändert hat. Verschlechterungen können an einmündenden Anwohnerstraßen durch erhöhte Wartezeiten für nicht bevorrechtigte Verkehrsteilnehmer entstehen, Behinderungen z. B. für Straßenbahnen auf der Schweizer Straße/Gartenstraße und erschwerte Bedingungen für den Wirtschafts- und Entsorgungsverkehr im gesamten Sachsenhäuser Einzugsgebiet. Ausgerechnet für die Strecke Schweizer Straße in Richtung Süden fehlen geeignete Daten. Zu Spitzenzeiten staut sich der Verkehr hier teilweise vom Main bis zur Mörfelder Landstraße. Auch ist auf den Grafiken im Ergebnisbericht nicht ersichtlich, wo genau die Messungen durchgeführt worden sind. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Stadt in der B 314 die Mainkaisperrung für unbedenklich erklärt, ohne die Auswirkungen auf eine der meist belasteten Strecken im benachbarten Viertel überhaupt evaluiert zu haben. Unter den verkehrlichen Aspekten fehlt auch eine Betrachtung nach Spitzenstunden. Dies ist deshalb wichtig, weil sich in Sachsenhausen zahlreiche Schulen befinden, für die die Erreichbarkeit und Sicherheit zwischen 07:00 Uhr und 09:00 Uhr (Morgenspitze) eine hohe Bedeutung hat. Gerade dann ist der meiste Verkehr! Überschlägig beläuft sich das Aufkommen in der Spitzenstunde auf 10 % des Verkehrs an einem durchschnittlichen Werktag. Für die Schweizer Straße, Fahrtrichtung Nord, würde dies bedeuten, dass während der zweistündigen Morgenspitze der Kfz-Verkehr um ca. 125 Kfz/Std. in diesem Zeitabschnitt zunehmen würde. Zeitgleich mit dem Unterrichtsbeginn in den umliegenden Schulen und dem hohen Fuß- und Radverkehrsaufkommen der Menschen auf dem Weg zur Arbeit ist das zweifelsfrei eine erhebliche zusätzliche Belastung. Kein Wunder, dass sich die Beschwerden im Viertel häufen. Es unterbleibt auch eine Analyse zur verfügbaren Restkapazität der betrachteten Straßen, auch im Hinblick auf die zu erwartende Verkehrsentwicklung der kommenden Jahre in Sachsenhausen (Umgestaltung Schweizer Straße/Platz). Gerade bei einer dauerhaften Sperrung des Mainkais sind die absehbaren Änderungen im angrenzenden Straßennetz in die Betrachtung einzubeziehen! Hauptkriterium ist, dass die Untersuchung es unterlässt, die nicht verkehrlichen Auswirkungen überhaupt zu analysieren. Hierzu zählen die erhöhten Behinderungen für den nicht-motorisierten Verkehr (sog. Trennwirkungen beim Überqueren von Straßen), das Unfallgeschehen und alle umweltbezogenen Aspekte wie Lärm, Schadstoffemissionen und Veränderungen der Umfeld- und Aufenthaltsqualität und schließlich der Energieverbrauch/Klima (Umwegverkehre). Diese Aspekte stehen für die Bewohnerschaft, Schüler, Einzelhandelskunden und die Beschäftigten im Vordergrund. Verschlechterungen bei diesen Aspekten bedeuten Verschlechterungen der Lebensqualität. Im Koalitionsvertrag heißt es zur Mainkaisperrung: "Die Stadtteile - vor allem Sachsenhausen - sollen durch den autofreien Mainkai nicht zusätzlich belastet werden." Sachsenhausen Nord ist ein Viertel der Nahmobilität. Der öffentliche Raum ist voller Menschen - auch ohne Veranstaltungen. Durch die Sperrung des Mainkais entstehen insbesondere zu Spitzenzeiten erhebliche zusätzliche Belastungen. Erhöhte Schadstoffwerte durch die Mainkaisperrung in dem dichtbesiedelten, kinderreichsten Stadtteil Frankfurts widersprechen dem Koalitionsvertrag und sind nicht akzeptabel. Die Römer-Koalition hat sich mit dem Koalitionsvertrag ehrgeizige Klimaziele gesetzt und zahlreiche Maßnahmen zur Emissionsminderung beschlossen. Dazu hat die Stadt Frankfurt gemäß Beschlussausfertigung aus der 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2022, § 1650, beschlossen: "Der Erfolg der kommunalen Klimaschutzanstrengung misst sich einzig und allein an der Reduzierung von Treibhausgas (THG)-Emissionen." Weiterhin heißt es: "Der Magistrat wird aufgefordert, den Klimaschutz in den Mittelpunkt zu rücken und das zur Zielerreichung Notwendige zu veranlassen." Das bedeutet auch, dass Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Emissionen führen, zu vermeiden sind. Dies ist aber durch die Schließung des Mainkais zu erwarten. Die Umleitungsrouten durch den gesperrten Mainkai erhöhen die gefahrenen Streckenlängen der Kfz um ein Vielfaches. "Traffic vaporisation" ist in einer Stadt mit täglich 500.000 Ein- und Auspendlern ohne angemessenes und funktionierendes ÖPNV-Angebot nicht zu erwarten. Insgesamt erschließt sich die Dringlichkeit einer dauerhaften Mainkaisperrung, welche von Seite des Mobilitätsdezernates forciert wird, nicht: Der Mainkai besteht bereits jetzt aus gut ausgebauten breiten Geh- und Radwegen, großzügigen Grünflächen, einem Spielplatz mit altem Baumbestand und der beliebten Promenade direkt am Main. Dort am Fluss ist der Aufenthalt für die Besucher wesentlich attraktiver als im Bereich der jetzigen Straße, überwiegend vor Gebäuden mit Privatwohnungen. Auf der anderen Seite sind und werden in den nächsten Jahren in Sachsenhausen wichtige Verkehrsachsen durch Baustellen blockiert oder nur eingeschränkt nutzbar sein. Die Grenze der Belastbarkeit ist längst erreicht. Im Koalitionsvertrag heißt es: "Der Mainkai wird im Rahmen eines Gesamtkonzepts zum motorisierten Individualverkehr in dieser Wahlperiode wieder autofrei ...". Bislang wird nicht hinreichend dargelegt, mit welchen Maßnahmen der motorisierte Individualverkehr tatsächlich reduziert und eine neuerliche Belastung der südlichen Stadtteile verhindert werden soll. Ein Gesamtkonzept hat die Stadt noch immer nicht vorgelegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.08.2024, B 314 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Installation einer Ampel auf der Darmstädter Landstraße hinter der Eisenbahnbrücke (Mühlbruchstraße/Hedderichstraße)
Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6096 entstanden aus Vorlage: OF 1190/5 vom 21.08.2024 Betreff: Installation einer Ampel auf der Darmstädter Landstraße hinter der Eisenbahnbrücke (Mühlbruchstraße/Hedderichstraße) Vorgang: V 60/21 OBR 5, ST 1909/21 Der Magistrat wird gebeten, die in der ST 1909 in Aussicht gestellte Ampel an der Darmstädter Landstraße hinter der Eisenbahnbrücke (Mühlbruchstraße/Hedderichtstraße) umzusetzen und alle notwendigen Schritte zur Einrichtung einer ortsfesten Ampel einzuleiten. Die Maßnahme ist erst nach Abschluss der Baumaßnahmen im Bereich Lokalbahnhof/Textorstraße und Offenbacher Landstraße/Mörfelder Landstraße umzusetzen. Begründung: Während der Bauarbeiten auf der Darmstädter Landstraße gab es an dieser Stelle eine Möglichkeit, die Straße sicher zu überqueren. Diese Querungsmöglichkeit ist seit dem Abschluss der Bauarbeiten nicht mehr vorhanden, was zu erheblichen Unannehmlichkeiten für Fußgänger führt. Auch Nutzer der S-Bahn-Station "Lokalbahnhof" müssen nun weite Umwege in Kauf nehmen, um die Darmstädter Landstraße zu überqueren, da die bestehenden Querungsmöglichkeiten weit von der S-Bahn-Station entfernt liegen. In der Stellungnahme des Magistrats hat der Magistrat festgestellt, dass signaltechnisch keine Bedenken gegen den Ausbau der mobilen Fußgängerquerung zur ortsfesten Ampel bestehen, jedoch wurde bislang noch kein konkreter Zeitrahmen für die Realisierung genannt. Dies sollte nun zeitnah geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 60 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1909 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 367 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Grunderneuerung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße
Antrag vom 09.10.2024, OF 1264/5 Betreff: Grunderneuerung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wann die geplante Grunderneuerung/Umgestaltung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße umgesetzt wird. Begründung: Die Umgestaltung der Gartenstraße zwischen Schweizer Straße und Otto Hahn Platz ist dringend erforderlich: Die Fußwege sind schmal und oft zugeparkt. Dabei ist dieser Straßenabschnitt ein Schulweg und bietet einen direkten Zugang zu einer Schule, einem Kinderhort, einer Krippe und einer Kindertagesstätte. Es gibt eine Kirche, eine Gedenkstätte, Gastronomie und kleine Läden. Die Straße ist in einem beklagenswerten Zustand: Straßenschäden, fehlende Radwege, eine Steinwüste ohne jegliches Grün. Hier ist der Aufenthalt vor allem im Sommer besonders für Fußgänger kaum erträglich, Radfahren ist lebensgefährlich. Dem Ortsbeirat wurde das Konzept zur Umgestaltung der Gartenstraße vorgestellt. Bislang gibt es keine konkreten Informationen zu der zeitlichen Planung. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1062 2024 Die Vorlage OF 1264/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Messung von Luftschadstoffen im Stadtteil Sachsenhausen aufgrund gestiegener Verkehrsbelastung
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5944 entstanden aus Vorlage: OF 1204/5 vom 24.08.2024 Betreff: Messung von Luftschadstoffen im Stadtteil Sachsenhausen aufgrund gestiegener Verkehrsbelastung Vorgang: OM 5471/24 OBR 5, ST 1391/24 Der Magistrat wird gebeten, Folgendes darzulegen: 1. Wie können die Messungen an mittlerweile verkehrsberuhigten Straßen, die in der ST 1391 genannten Modellrechnung, auf Straßen übertragen werden, in die der Verkehr seither verdrängt wird? Inwiefern sind Werte von verkehrsberuhigten Straßen mit den Werten von Straßenbereichen vergleichbar, in die der Verkehr umgeleitet wird? 2. Aus welchem Grund haben im Frankfurter Süden bislang keine Schadstoffmessungen im Sinne des Luftreinhalteplans stattgefunden? 3. Aus welchem Grund am autofreien Römerberg und am verkehrsberuhigten Mainkai Schadstoffe gemessen werden - nicht aber an zunehmend hoch belasteten Straßen auf der gegenüberliegenden Mainseite: am Schaumainkai, der Schweizer Straße, der Gartenstraße oder der Mörfelder Landstraße? Als Auftraggeber hat die Stadt Frankfurt durchaus Einfluss auf die Standorte von Schadstoffmessungen durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie. Begründung: Im Rahmen der Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Frankfurt wurden in verschiedenen Stadtteilen, insbesondere im nördlichen Bereich, Luftschadstoffmessungen durchgeführt. Diese Messungen führten u. a. zur Einführung von Tempolimits und zum Rückbau von Straßen, was zu einer deutlichen Verbesserung der Luftqualität in diesen Bereichen beigetragen hat. Die Verkehrsberuhigung im nördlichen Teil Frankfurts hat dazu geführt, dass der Autoverkehr in andere Stadtteile, insbesondere nach Sachsenhausen, verdrängt wurde. Trotz der gestiegenen Verkehrsbelastung in Sachsenhausen wurden hier jedoch bislang keine entsprechenden Messungen der Luftschadstoffe durchgeführt. Den Antrag des Ortsbeirats zu Schadstoffmessungen durch Autoverkehr an besonders belasteten Standorten in Sachsenhausen, OM 5471, hat die Stadt mit der ST 1391 abgelehnt. In der ST 1391 heißt es: "...Im Zuge dieser Modellierung wurden NO2-Belastungsschwerpunkte in Höchst, im Riederwald, sowie an verschiedenen Stellen in der Innenstadt ermittelt - nicht jedoch im Frankfurter Süden bzw. in Sachsenhausen. Die Modellierungen ergaben damals in den Bereichen Schweizer Straße, Gartenstraße und am Schaumainkai NO2-Belastungen unterhalb des Grenzwertes in Höhe von 40 μg/m3 im Jahresmittel. Seit der Modellierung ist die Belastung durch Stickstoffdioxid so deutlich zurückgegangen, dass bis heute weder Fahrverbote notwendig geworden sind, noch der Bedarf einer dichten Überwachung besteht. Selbst an den hochbelasteten Stellen werden sämtliche Grenzwerte inzwischen stadtweit deutlich und sicher eingehalten. So hat sich die NO2-Belastung beispielsweise an der Friedberger Landstraße seit 2016 (52 μg/m3) bis heute halbiert (2023: 25,8 μg/m3)." Diese Argumentation ist aus Sicht des Ortsbeirats nicht nachvollziehbar: Es ist schön, dass sich an der inzwischen verkehrsberuhigten, zweispurigen Friedberger Landstraße die Schadstoffbelastung halbiert hat. Dies aber nun auf Straßen im Süden zu übertragen, die weder zurückgebaut und verkehrsberuhigt wurden, sondern - im Gegenteil - einer zunehmenden Verkehrsbelastung ausgesetzt sind, ist zumindest klärungsbedürftig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5471 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1391 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 33 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 79-0
Grünphase am Wendelsplatz für den Fahrzeugverkehr in westöstlicher Richtung verlängern
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5939 entstanden aus Vorlage: OF 1199/5 vom 28.08.2024 Betreff: Grünphase am Wendelsplatz für den Fahrzeugverkehr in westöstlicher Richtung verlängern Der Magistrat wird gebeten, am Wendelsplatz die Ampelphase für den Fahrzeugverkehr - aus Richtung Flughafen kommend und in Richtung Offenbach fahrend - signifikant zu verlängern, um Staus in der Mörfelder Landstraße Richtung Offenbacher Landstraße zu minimieren. Begründung: Da in der Offenbacher Landstraße in entgegengesetzter Richtung Rohrleitungsarbeiten durchgeführt werden, verengt sich die Fahrbahn derzeit am Wendelsplatz von zwei auf einen Fahrstreifen. Aktuell passieren maximal sechs bis sieben Fahrzeuge eine Grünphase. Die Folge ist ein Stau, der sich im abendlichen Berufsverkehr vom Wendelsplatz bis zur Querung Schweizer Straße zieht. Eine längere Grünphase könnte hier Abhilfe schaffen und Staus sowie damit einhergehende Emissionen reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 146 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Anbringen eines Mülleimers an der Kreuzung Schwanthaler Straße/Stegstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5937 entstanden aus Vorlage: OF 1186/5 vom 25.08.2024 Betreff: Anbringen eines Mülleimers an der Kreuzung Schwanthaler Straße/Stegstraße Der Magistrat wird gebeten, im südwestlichen Bereich der Kreuzung Schwanthaler Straße/Stegstraße einen Mülleimer anbringen zu lassen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner haben angeregt, im südwestlichen Bereich der Kreuzung Schwanthaler Straße/Stegstraße einen Mülleimer anzubringen. Der Ortsbeirat greift diese Anregung gerne auf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2180 Aktenzeichen: 79-4
Räume für die Vereine Sachsenhausens
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5935 entstanden aus Vorlage: OF 1183/5 vom 26.08.2024 Betreff: Räume für die Vereine Sachsenhausens Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit den Vereinen und ehrenamtlichen Institutionen in Sachsenhausen zusätzliche kostengünstige Tagungsräume zur Verfügung gestellt werden können. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Anmietung der Räumlichkeiten im Erdgeschoss der Textorstraße - Höhe Hausnummer 31 - zu prüfen. Begründung: Dem großen Stadtteil Sachsenhausen stehen mit weit über 60.000 Einwohnerinnen und Einwohnern nur äußerst wenige kostengünstige Tagungsmöglichkeiten zur Verfügung. Diese sind aufgrund der vielfältigen Vereinsaktivitäten jedoch überlastet und ausgebucht. Aufgrund des dringenden Bedarfes an Räumlichkeiten sollte schnellstmöglich geprüft werden, ob zusätzliche Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1915 Aktenzeichen: 52-0
Kurzfristige Umsetzung der Stellungnahme ST 2410 - Schutz der Kinder im Bereich des Gymnasiums Süd in der Launitzstraße
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5780 entstanden aus Vorlage: OF 1176/5 vom 20.06.2024 Betreff: Kurzfristige Umsetzung der Stellungnahme ST 2410 - Schutz der Kinder im Bereich des Gymnasiums Süd in der Launitzstraße Vorgang: OM 4447/23 OBR 5; ST 2410/23 Der Magistrat wird gebeten, den Bereich des Gymnasiums Süd in der Launitzstraße - wie von ihm in seiner Stellungnahme vom 04.12.2023, ST 2410, zugesagt - kurzfristig deutlich mit einem Piktogramm zu kennzeichnen. Dort befinden sich auch eine Kita und ein Hort. Zudem wird der Magistrat gebeten, im Bereich Launitzstraße/Ecke Schwanthalerstraße Schilder zu installieren, die auf Kinder hinweisen. Selbst wenn der Schulhof des Gymnasiums Süd temporär erweitert wird und das Piktogramm dann für einen gewissen Zeitraum nicht seinen Zweck erfüllt, so sind im Bereich von Schule, Kita und Hort naturgemäß viele Kinder unterwegs. Die Sicherheit von Kindern sollte auch bei begrenzten Ressourcen auf keinen Fall zur Disposition stehen. Begründung: Im Eingangsbereich des Gymnasiums Süd in der Launitzstraße wurde vor wenigen Tagen ein Kind angefahren und verletzt. Vor fast einem Jahr hatte der Ortsbeirat mit der Anregung vom 15.09.2023, OM 4447, die Kennzeichnung dieses Bereichs vor der Schule in der Launitzstraße zur Sicherheit der Kinder beantragt. Im Dezember letzten Jahres antwortete der Magistrat, dass der Anregung des Ortsbeirats entsprochen würde. Zumindest ein Piktogramm würde auf Höhe der Launitzstraße 25 aufgebracht werden. Seitdem ist nichts passiert. Noch dazu äußerte sich ein Vertreter der Stadt nach dem Unfall in geradezu zynischer Weise der Presse gegenüber (FNP Mittwoch, 19.06.2024, Bericht über den Unfall: " ... die Stadtverwaltung muss schon ein wenig schauen, dass man mit den begrenzten Ressourcen angemessen umgeht"). Kein Wort des Bedauerns findet sich in diesem Bericht. Dabei geht es um eine sehr überschaubare, kostengünstige Maßnahme, die im Zweifel Leben retten kann. Verkehrssicherung auf Schulwegen gehört zur Grundversorgung der Stadt. Wofür sollten die knappen Ressourcen sonst verwendet werden? Es entsteht der Eindruck, dass die Stadt andere Prioritäten hat. So ist kaum nachvollziehbar, dass auf der gegenüberliegenden nördlichen Mainseite im Innenstadtbereich (ohne eine einzige Schule) mit großer Anstrengung und erheblichen finanziellen Mitteln verkehrsberuhigende Maßnahmen umgesetzt werden und der Verkehr ausgerechnet in den kinderreichsten Stadtteil Sachsenhausen-Nord verdrängt wird. Neun Schulen befinden sich rund um den Schweizer Platz. Ganz in der Nähe, an der Ecke Schweizer Straße/Schwanthalerstraße ist vor wenigen Wochen ein weiteres Schulkind von einem Auto angefahren und verletzt worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4447 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2410 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2042 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Koordination zukünftiger Straßenbauprojekte - Verkehrschaos vermeiden!
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5765 entstanden aus Vorlage: OF 1133/5 vom 10.05.2024 Betreff: Koordination zukünftiger Straßenbauprojekte - Verkehrschaos vermeiden! Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass bei zukünftigen Straßenbauprojekten bereits im Vorfeld der jeweiligen Maßnahmen eine Abstimmung zwischen den zuständigen Fachämtern und dem Ortsbeirat stattfindet. Insbesondere ist die Terminplanung besser zu koordinieren, sodass eine Anhäufung von Verkehrsbeeinträchtigungen, wie sie derzeit im Stadtteil Sachsenhausen in geballter Form anzutreffen sind, vermieden wird. Ziel muss es dabei sein, die Beeinträchtigungen durch Straßenbaumaßnahmen im Ortsbezirk 5 für Bewohner, Verkehrsteilnehmer sowie Gewerbetreibende und deren Kunden so gering wie möglich zu halten. Begründung: Derzeit kommt es im Stadtteil Sachsenhausen durch - die Sperrung der Textorstraße, - die Sperrung der Oppenheimer Landstraße, - Bauarbeiten in der Schweizer Straße sowie unangekündigte Gleisbauarbeiten zwischen Hedderichstraße und Textorstraße sowie - Bauarbeiten auf dem Gelände der ehemaligen Shell-Tankstelle in der Mörfelder Landstraße und eine damit einhergehende Reduzierung der Fahrstreifen am Wendelsplatz zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. Für eine derartige Anhäufung von parallel zueinander stattfindenden Straßenbaumaßnahmen und die damit verbundenen Beeinträchtigungen für Bewohner, Verkehrsteilnehmer sowie Gewerbetreibende und deren Kunden haben die Betroffenen keinerlei Verständnis. Zwar sind all diese Maßnahmen notwendig, doch hätte man diese problemlos zeitlich entzerren können. Erschwerend kam Ende Mai dieses Jahres die Mainkaisperrung für die Zeit der Fußball-EM und der darauffolgenden Sommerferien hinzu, welche zusätzlich weitere erhebliche Belastungen für den Stadtteil Sachsenhausen in Form von Ausweichverkehr nach sich ziehen wird. Damit geht zudem ein erheblicher Anstieg von Feinstaub- und CO2-Emissionen einher, die der Magistrat mit seiner Verkehrspolitik doch vorgeblich reduzieren will. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2164 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Mehr Sicherheit für Kinder an der Textorschule - Schutz vor Rasern in der Tempo30Zone
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5766 entstanden aus Vorlage: OF 1136/5 vom 21.05.2024 Betreff: Mehr Sicherheit für Kinder an der Textorschule - Schutz vor Rasern in der Tempo-30-Zone Der Magistrat wird gebeten, vor den Eingängen der Textorschule mit Schildern und auf der Gutzkowstraße und der Oppenheimer Landstraße mit Piktogrammen auf Kinder hinzuweisen. Auf der Oppenheimer Landstraße gibt es lediglich Piktogramme in der Nähe der Kita, Oppenheimer Landstraße 3. Oppenheimer Landstraße - Eingang zur Textorschule Gutzkowstraße - Eingang zur Textorschule Fotos: p rivat Begründung: Die Gutzkowstraße ist vor der Textorschule relativ breit. Das hat zur Folge, dass Autofahrer, die sich zuvor wegen Staus und der Enge der Straße oft an das geforderte Tempo 30 hielten, nun durchstarten. Es ist vielen Autofahrern anscheinend nicht bewusst, dass sie sich vor einer Grundschule befinden. Schulkinder und Pendler sind morgens oft gleichzeitig unterwegs. Das hohe Verkehrsaufkommen sorgt zusätzlich für eine Gefährdung der Kinder. Geschwindigkeitskontrollen werden nicht durchgeführt. Es gibt weder Markierungen noch Schilder, die Autofahrer auf eine Schule hinweisen. Da Zebrastreifen in Tempo-30-Zonen nicht erlaubt sind, sollte die Stadt an den Eingängen zur Grundschule zumindest mit deutlich gekennzeichneten Schwellen und Piktogrammen für die Sicherheit der Kinder sorgen. Grundsätzlich ist darüber nachzudenken, wie Schulwege für den Autoverkehr gut sichtbar markiert werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2108 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Aufstellen von Sitzbänken an der Textorstraße/Ecke David-Stempel-Straße
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5772 entstanden aus Vorlage: OF 1163/5 vom 13.06.2024 Betreff: Aufstellen von Sitzbänken an der Textorstraße/Ecke David-Stempel-Straße Der Magistrat wird gebeten, an der Textorstraße/Ecke David-Stempel-Straße ein oder zwei Bänke aufzustellen, damit Bürgerinnen und Bürger, insbesondere jene, die auch während der Umbauarbeiten in Sachsenhausen einkaufen wollen, sich unterwegs ausruhen können. Begründung: Der Magistrat hat alle Anregungen des Ortsbeirats 5, den Weg der Bürgerinnen und Bürger, die weiterhin in den Geschäften um den Südbahnhof einkaufen wollen und zum Teil müssen (z. B. auf dem Sachsenhäuser Markt), zu erleichtern, abgelehnt. Der Verweis auf die S-Bahn ist schwierig umzusetzen, da erst einmal der Weg zur S-Bahn-Station zurückgelegt werden muss, und vom Südbahnhof auch ein längerer Fußweg bis zur Straßenbahnstation zu bewältigen ist - ganz abgesehen davon, dass die Rolltreppen an der S-Bahn-Station des Öfteren defekt sind. Der Verweis auf die Busse ist auch nicht sehr hilfreich, da diese in größeren Abständen fahren. Bliebe noch die Möglichkeit, mit der Linie 18 oder 22 bis zur "Konstablerwache" zu fahren, dann in die U-Bahn bzw. S-Bahn einzusteigen und dann am Willy-Brandt-Platz mit der U-Bahn zum Südbahnhof zurückzufahren, um endlich auf die Schweizer Straße zu den dort noch vorhandenen Geschäften zu gelangen und mit der Linie 22 weiter nach Niederrad zu kommen. Bei dieser Situation ziehen viele Bürgerinnen und Bürger den Fußweg zwischen Lokalbahnhof und Bruchstraße vor. Um diesen Weg etwas zu erleichtern, sollten auf der Abbiegung zur David-Stempel-Straße ein oder zwei Bänke aufgestellt werden, damit sich die Leute mit ihren Einkäufen hinsetzen können, um etwas zu verschnaufen. Vor dem großen Baum ist genug Platz (siehe Foto). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1750
Verkehrsgefährdende Situationen in der östlichen Hedderichstraße vermeiden
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5777 entstanden aus Vorlage: OF 1172/5 vom 17.06.2024 Betreff: Verkehrsgefährdende Situationen in der östlichen Hedderichstraße vermeiden Der Magistrat wird gebeten, auf dem Streckenabschnitt zwischen Hedderichstraße/Ecke Brückenstraße und Hedderichstraße/Ecke Bruchstraße Tempo 30 (Verkehrszeichen 274-30) als zulässige Höchstgeschwindigkeit anzuordnen. Begründung: Derzeit befindet sich der Endhaltepunkt der Straßenbahn direkt gegenüber der Ausfahrt des Parkhauses Depot Sachsenhausen (Hedderichstraße 34). Auf der gegenüberliegenden südlichen Seite (Hedderichstraße 47) befinden sich diverse Einzelhandelsgeschäfte sowie Apotheken. Weiterhin befindet sich auf der nördlichen Seite der Hedderichstraße vor dem REWE-Markt eine Bushaltestelle. In diesem Bereich herrscht ein reger Fuß-, Rad- sowie Autoverkehr. Um an dieser Stelle das Unfallrisiko zu verringern und gefährliche Situationen für Verkehrsteilnehmer zu vermeiden, erscheint es angemessen, hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 43 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Umzäunung der Textorschule im Bereich Souchaystraße/Gutzkowstraße
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5614 entstanden aus Vorlage: OF 1135/5 vom 19.05.2024 Betreff: Umzäunung der Textorschule im Bereich Souchaystraße/Gutzkowstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Textorschule im Bereich Souchaystraße/Gutzkowstraße zu umzäunen ist. Dieser Bereich gehört zur Schule. Die Umzäunung des tatsächlichen Schulgeländes ist historisch nachweisbar und hat einen Sicherheitsaspekt: Es geht darum zu verhindern, dass Kinder aus der Eingangstür auf die Straße rennen und sich dadurch in Gefahr bringen könnten. Schulfremde Personen sollten das Schulgebäude nicht unkontrolliert betreten können. Quelle: Geoportal Begründung: Warum sollte das ohnehin knapp bemessene Schulgelände nicht der Schule, sondern dem öffentlichen Raum zur Verfügung stehen und damit die Gefährdung von Kindern billigend in Kauf genommen werden? Dieser Bereich ist schließlich Teil der Schule. Der Bereich an der Souchaystraße/Gutzkowstraße war ursprünglich Teil des umzäunten Schulgeländes. Dies hat einen guten Grund: Schülerinnen und Schüler können um das Gebäude herumlaufen, um sicher beide Eingänge nutzen zu können. Zwischenzeitlich wurde das Gebäude als Berufsschule genutzt, vermutlich war dann die Umzäunung in dieser Form nicht notwendig. Nun besuchen fünf- bis elfjährige Kinder die Grundschule, und das Fehlen der Umzäunung im Bereich Souchaystraße/Gutzkowstraße ist aus Sicherheitsgründen nicht mehr tragbar: Der Haupteingang der Schule befindet sich an der Gutzkowstraße, sodass Grundschulkinder ungehindert auf die Straße rennen und sich dadurch in Gefahr bringen können. Es kommt auch immer wieder vor, dass sich Kinder auf dem Weg zwischen Schule und Hoftor zwischen den Autos verstecken. Zudem sollten gerade in der heutigen Zeit schulfremde Personen nicht direkt von der Straße aus in die Schule eindringen können. Die Umzäunung des tatsächlichen Schulgeländes würde den vorhandenen Schulhof um mehr als 430 Quadratmeter zusätzlich erweitern. Angesichts der hohen Schülerzahlen und des relativ kleinen Schulhofs würde dies eine erhebliche Entlastung der bisherigen Situation darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1652
Fußgängerführung in der Baustelle Lokalbahnhof/Textorstraße
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5629 entstanden aus Vorlage: OF 1155/5 vom 05.06.2024 Betreff: Fußgängerführung in der Baustelle Lokalbahnhof/Textorstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Baustelle Lokalbahnhof/Textorstraße an der Einmündung zur Darmstädter Landstraße folgende Verbesserungen vorzunehmen: 1. Die offizielle Fußgängerführung auf der Nordseite muss durchgehend auf 1,50 Meter verbreitert werden. Stellenweise ist der Fußweg hier auf nur noch ca. 1,08 Meter verengt. 2. Die Zuwegung zu den Häusern Textorstraße 7 bis 11 muss für Fußgänger barrierefrei gestaltet sein, ausreichend breit und ohne groben Schotter auf dem Boden. In den Gebäuden befinden sich 30 Wohnungen und vier Ladenlokale. Die momentane Zuwegung zu den Häusern ist teils auf weniger als einen Meter verengt. Der grobe Schotter ist ein Hindernis für Rollatoren, Kinderwagen und Menschen mit Bewegungseinschränkungen. 3. An der S-Bahn-Station "Lokalbahnhof", an der Ecke Darmstädter Landstraße/Hedderichstraße, muss ein Schild angebracht werden, das auf die Sperrung der Textorstraße an der Einmündung zur Darmstädter Landstraße und auf die Fussgängerquerung über die Textorstraße an der Martin-May-Straße hinweist. Grund: Zahlreiche Ortsfremde nutzen die S-Bahn-Station "Lokalbahnhof", um Ziele nördlich der Textorstraße zu erreichen, z. B. das Brückenviertel und den Main. Sie kennen das Viertel und die Gegebenheiten nicht und sind mit der jetzigen Gehwegführung im Baustellenbereich überfordert. Begründung: Die Baustelle an der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" wird längere Zeit bestehen bleiben. Die Fußgängerführung muß daher so gestaltet sein, dass sowohl Anwohner als auch die zahlreichen ortsfremden Besucher Sachsenhausens sie über einen längeren Zeitraum nutzen und die Baustelle gut und sicher passieren können. Anbei einige Bilder zur jetzigen Situation. Fußwegführung auf der Südseite der Textorstraße am 22. und 9. Mai 2024 ... Zuweg zur Textorstraße 11 und Weg vor Textorstraße 7 bis 11 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2100 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Fußgängerüberweg in der Hedderichstraße im Bereich Parkhaus Depot Sachsenhausen
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5607 entstanden aus Vorlage: OF 1121/5 vom 21.05.2024 Betreff: Fußgängerüberweg in der Hedderichstraße im Bereich Parkhaus Depot Sachsenhausen Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, in der Hedderichstraße im Bereich Parkhaus Depot Sachsenhausen zur Überquerung einen Fußgängerüberweg einzurichten. Begründung: Der obige Bereich ist für Fußgänger gefahrgeneigt, da eine sichere Überquerungsmöglichkeit nicht besteht. Hierfür besteht aber ein großes Bedürfnis, da sich auf der Südseite der Hedderichstraße zahlreiche Geschäfte und Arztpraxen befinden, die insbesondere auch von den Nutzern des Parkhauses aufgesucht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1809
Baustellenbedingten Parkdruck lindern: Bewohnerparken kurzfristig ausweiten
Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5478 entstanden aus Vorlage: OF 1117/5 vom 11.04.2024 Betreff: Baustellenbedingten Parkdruck lindern: Bewohnerparken kurzfristig ausweiten Der Magistrat wird gebeten, in Bewohnerparkzonen des Ortsbezirks 5, in denen aufgrund von Baustellen oder sonstigen Sperrungen ein stark erhöhter Parkdruck herrscht, das Bewohnerparken vorübergehend auf gebührenpflichtige Parkplätze in derselben Bewohnerparkzone auszuweiten bzw. das Parken auf diesen Parkplätzen mit Bewohnerparkausweis zeitweise zu dulden. Begründung: Im Ortsbezirk 5 hat in den vergangenen Monaten der Parkdruck in mehreren Bewohnerparkzonen stark zugenommen. Bedingt durch die Baustelle am Holbeinkreisel und die umfassenden Straßenarbeiten in und um die Schweizer Straße sind Bewohnerparkplätze vorläufig weggefallen und die Parkplätze insgesamt reduziert worden. Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis sind nicht nur am dringendsten auf Parkplätze in ihrer Wohnumgebung angewiesen, sie tragen nach der jüngsten Gebührenerhöhung auch erhebliche Kosten. Deshalb erscheint es angemessen, Bewohnern in Bewohnerparkzonen das Parken auch auf den kostenpflichtigen Parkplätzen vorübergehend zu erlauben, um den Verlust an Parkplätzen zu kompensieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1880 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1880) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Einrichtung von Schadstoffmessstellen zur Erfassung der Luftschadstoffe des Autoverkehrs in Sachsenhausen
Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5471 entstanden aus Vorlage: OF 1108/5 vom 09.04.2024 Betreff: Einrichtung von Schadstoffmessstellen zur Erfassung der Luftschadstoffe des Autoverkehrs in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, möglichst vor der nächsten Mainkaisperrung an folgenden Stellen Schadstoffmessstellen zur Erfassung der Luftschadstoffe des Autoverkehrs einzurichten: - Gartenstraße zwischen Cranachstraße und Schweizer Straße; - Schweizer Straße zwischen Schwanthalerstraße und Schweizer Platz; - Schweizer Straße zwischen Schaumainkai und Metzlerstraße und - Schaumainkai vor dem Eisernen Steg. Begründung: Mit 500.000 Ein- und Auspendlern täglich ist Frankfurt Pendlerhauptstadt. Aufgrund der verkehrlichen Planungen für die Innenstadt wird der Autoverkehr zunehmend auf die südliche Mainseite verdrängt. Der Pendlerverkehr wird durch ein dichtbesiedeltes Wohngebiet in eine Innenstadt geführt, die zunehmend autofrei sein soll. Durch die Mainkaisperrung wird Sachsenhausen zusätzlich mit Staus und Schadstoffen belastet. Bislang finden Luftschadstoffmessungen des Autoverkehrs lediglich auf der nördlichen Mainseite statt. Valide Daten zu der Schadstoffbelastung durch den motorisierten Verkehr und den Auswirkungen der Mainkaisperrung auf die Luftqualität in Sachsenhausen als kinderreichstem Stadtteil Frankfurts sind bislang nicht erhoben worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1391 Antrag vom 24.08.2024, OF 1204/5 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5944 Aktenzeichen: 79-3
Umgestaltung der Schweizer Straße und des Schweizer Platzes
Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5470 entstanden aus Vorlage: OF 1107/5 vom 08.04.2024 Betreff: Umgestaltung der Schweizer Straße und des Schweizer Platzes Vorgang: OM 4666/23 OBR 5; ST 543/24 Der Schweizer Platz, der zentrale Ort in Sachsenhausen, ist für viele Menschen von besonderer Bedeutung. Die Stadt wählte als Fachjury für den Wettbewerb zur Umgestaltung dieses Platzes zwei Verkehrsplaner und eine Landschaftsarchitektin aus anderen Städten, sowie eine Architektin/Stadtplanerin aus Frankfurt, ehemalige Mitarbeiterin des Planungsbüros, dessen Entwurf als einer der Favoriten des Wettbewerbs gilt. Kein stimmberechtigtes Mitglied der Jury ist aus Sachsenhausen und vertraut mit dem Leben vor Ort. Dies vorrausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. den Ortsbeirat an der Entscheidung zum Vergabeverfahren zur Umgestaltung des Schweizer Platzes zu beteiligen; 2. darzulegen, welche Ergebnisse der Bürgerbefragung konkret in die Entscheidung des Preisgerichts eingeflossen sind und in welcher Form. Dies gilt insbesondere für die in der Bürgerbeteiligung genannten Punkte "Vorrang für den Fußverkehr", "sichere Querungsmöglichkeiten für Kinder und Menschen mit Einschränkungen", sowie die Aufenthaltsqualität und die Nutzung des Platzes für den Fußverkehr, die Barrierefreiheit und die Sicherheit für Fußgänger. Diese Punkte wurden bei der Bürgerbeteiligung besonders häufig genannt. Die Bürgerbeteiligung zeigte, dass die meisten Menschen den Platz zu Fuß nutzen. Der Platz ist Schulweg für mehrere Schulen in der unmittelbaren Umgebung. Inwiefern ist die Qualität des Ortes und die Sicherheit des Fußverkehrs insbesondere für Kinder und für mobilitätseingeschränkte Menschen berücksichtigt worden? Begründung: Der öffentliche Raum scheint zunehmend auf die Organisation von Verkehrswegen reduziert zu werden. Dies zeigt auch die Auswahl der Jury zum Wettbewerb der Neugestaltung des Schweizer Platzes - es wurden fast ausschließlich Verkehrsplaner ausgewählt. Der öffentliche Raum, insbesondere ein zentraler Platz, bedeutet jedoch viel mehr als die Planung von Verkehrswegen. Hier geht es um die Lebensqualität der Menschen im Viertel. Kaum jemand in der dicht bebauten Umgebung hat einen eigenen Garten. Daher ist dieser großzügige Platz als Aufenthaltsort für die Menschen von besonderer Bedeutung - ein Ort der Entschleunigung und zum Flanieren. Bei der Bürgerbeteiligung gab fast die Hälfte der Befragten an, den Schweizer Platz täglich zu nutzen. Viele wünschten Aufenthaltsqualität, Barrierefreiheit und Vorrang des Fußverkehrs. Verkehrsplanung sollte sich dem Charakter und der spezifischen Situation eines Ortes anpassen und nicht umgekehrt. Der Schweizer Platz - als Teil einer intakten gründerzeitlichen Struktur - sollte, wie in der Bürgerbeteiligung oft genannt, als Ganzes erfahrbar bleiben. Auf keinen Fall sollte der Platz durch übermäßige Anordnung von Verkehrswegen fragmentiert werden und dadurch an Aufenthaltsqualität und Charme verlieren. Der Schweizer Platz ist Teil des Schulwegeplans. Fünf Schulen und zahlreiche Kitas sind hier in unmittelbarer Nähe. Hunderte von Schülerinnen und Schüler queren den Platz in der Hauptverkehrszeit, um zur Schule oder zur Straßenbahnhaltestelle zu gelangen. Dabei wird es natürlich vorkommen, dass Kinder und Jugendliche ohne nach rechts und links zu schauen über die geplanten separaten Radwege mitten auf dem Platz zur Straßenbahn rennen. Zwei Seniorenwohnanlagen sind in der Nähe. Eilige Radfahrer achten oft nicht auf vulnerable Verkehrsteilnehmer. Die von der Stadt in der Visualisierung vorgegebene Radwegeführung ist mit einer gefahrlosen Nutzung des Platzes für den Fußverkehr nicht kompatibel. In der ST 543 wird dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass in einem Vergabeverfahren anhand "vorgegebener Kriterien" einer der drei Entwürfe im Rahmen des Vergabeverfahrens ausgewählt und dann zur Grundlage für die Planung wird. Welche Kriterien dies sind, wird nicht bekanntgegeben. Inwieweit finden die Ergebnisse der Bürgerbefragung, die spezifischen Gegebenheiten vor Ort, die Lebensrealität der Menschen im Viertel Eingang in die Entscheidung? Es wäre wichtig, den Ortsbeirat als demokratisch gewähltes Gremium vor Ort an der Entscheidung des Vergabeverfahrens zur Umgestaltung des Schweizer Platzes zu beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4666 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 543 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1878 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1878) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-0
Umrüsten von Gasleuchten: Mangelhafte Beleuchtung berücksichtigen, Beleuchtung in der Schwanthalerstraße endlich verbessern
Anregung vom 26.04.2024, OA 461 entstanden aus Vorlage: OF 1056/5 vom 11.03.2024 Betreff: Umrüsten von Gasleuchten: Mangelhafte Beleuchtung berücksichtigen, Beleuchtung in der Schwanthalerstraße endlich verbessern Vorgang: B 73/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. bei der Umrüstung von Gasleuchten nicht nur die Standsicherheit der Gasleuchten, sondern auch die mangelhafte Beleuchtung einzelner Straßen zu berücksichtigen und die Umrüstung der Gaslaternen in der Schwanthalerstraße, insbesondere zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße, vorzuziehen. Die Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit der Gehwege durch ausreichende Beleuchtung muss sichergestellt sein, da dieser Bereich auch ein Schulweg ist; 2. dem Ortsbeirat Auskunft zu den Ergebnissen der Standsicherheitsprüfung der Gasleuchten im Frankfurter Süden zu geben . Begründung: Die Straßenbeleuchtung in der Schwanthalerstraße ist insbesondere zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße völlig unzureichend. Dies betrifft vor allem die Gehwege. Der Boden ist bei der Beleuchtung kaum zu sehen, Hindernisse und eventuelle Stolperfallen können nicht wahrgenommen werden. Dies ist für ältere Menschen unzumutbar und gefährlich. Manche Anwohner sind mittlerweile mit Taschenlampen unterwegs. Es muss für Fußgänger möglich sein, sich auch bei Dunkelheit gefahrlos im öffentlichen Raum zu bewegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 73 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1549 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 237 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 30.04.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 03.06.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 461 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4783, 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 03.06.2024 Aktenzeichen: 66-0
Diesterwegplatz optimieren
Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5469 entstanden aus Vorlage: OF 1106/5 vom 12.04.2024 Betreff: Diesterwegplatz optimieren Der Magistrat wird gebeten, Planungen und danach Maßnahmen zu veranlassen, um den Diesterwegplatz durch die Anlage von Staudenbeeten und vergleichbaren Pflanzmaßnahmen wie an anderer Stelle in Sachsenhausen für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Passantinnen und Passanten aufzuwerten. Begründung: Der Diesterwegplatz vor dem Südbahnhof bietet insgesamt ein eher tristes Bild. Eine Aufwertung durch entsprechende gärtnerische Gestaltung wäre ein großer Gewinn für Sachsenhausen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1456 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 374 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Altglascontainer im Bereich von Schule und Kita durch Unterflurcontainer für Altglas ersetzen
Antrag vom 09.04.2024, OF 1088/5 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Altglascontainer im Bereich von Schule und Kita durch Unterflurcontainer für Altglas ersetzen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Haushalt 2024/25 ausreichend Mittel für Unterflurcontainer bereitzustellen, um die Altglascontainer an der Kreuzung Schwanthalerstraße/Diesterwegsstraße dort - oder an einem geeigneten Standort in der Nähe - zu ersetzen. Die Container sind ein Sicherheitsrisiko für Kinder, sie verstellen den Blick auf die Kreuzung mit dem Zebrastreifen direkt vor einer Schule. Begründung: Die Altglascontainer an der Ecke Schwanthalerstraße/Diesterwegsstraße am Eingang zum Hof des Gymnasium Süd, auch Zugang zur städtischen Kita, werden in hohem Maße von den umliegenden Apfelwein-Wirtschaften und Anwohnern genutzt. Häufig sind die Glascontainer überfüllt, sodass Altglas neben den Behältern abgestellt wird. Dabei kommen auch Flaschen zu Bruch. Zudem werden die Container nach Pfandflaschen untersucht. Auf dem Boden liegen oft zahlreiche Scherben zerbrochener Flaschen. Dies stellt eine Gefahr für Kinder dar, kleinere Kinder fahren dort mit Rädern oder Rollern auf dem Gehweg. Die Container verstellen die Sicht auf die Kreuzung. Abbiegende Autofahrer können nicht erkennen, wenn Kinder den Zebrastreifen überqueren, um zur Schule oder zur Kindertagesstätte zu kommen. Dies führt zu gefährlichen Situationen für die Kinder auf dem Schulweg. In der ST 287 schreibt die Stadt: "Aufgrund des sehr hohen finanziellen und baulichen Aufwands stehen für Einzelmaßnahmen derzeit keine Haushaltsmittel zur Verfügung." Angesichts der zahlreichen Ausgaben der Stadt für Verkehrsversuche und Umgestaltungen, ist diese Antwort für viele Bürgerinnen und Bürger kaum nachvollziehbar. Es geht hier um die Sicherheit der vulnerabelsten Verkehrsteilnehmer. Die Sicherheit der Schulkinder sollte bei den Städtischen Planungen nicht vernachlässigt werden. Es ist dringend geboten, hier tätig zu werden. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 189 2024 Die Vorlage OF 1088/5 wird als gemeinsamer Antrag von SPD und der Fraktionslosen mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, im Haushalt 2024/2025 ausreichende Mittel für Unterflurcontainer bereitzustellen, um die Altglascontainer an der Kreuzung Schwanthalerstraße/Diesterwegstraße an einem geeigneten Standort in der Nähe im Rahmen der Neugestaltung der Schweizer Straße durch Unterflurcontainer für Altglas zu ersetzen. Die vorhandenen Container sind ein Sicherheitsrisiko für Kinder, sie verstellen den Blick auf die Kreuzung mit dem Zebrastreifen direkt vor einer Schule." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung des Diesterwegplatzes
Antrag vom 09.04.2024, OF 1087/5 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung des Diesterwegplatzes Der Ortsbeirat bittet, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, in dem Haushalt 2024/2025 ausreichende Mittel bereitzustellen, um den Diesterwegplatz zu sanieren. Insbesondere ist das Kopfsteinpflaster auszubessern, fehlenden Pflastersteine sind zu ersetzen und Fugen zu verfüllen. Zudem sind die Wiesenflächen neu zu bepflanzen mit Insektenfreundlichen Wildblumen, die Trockenheit standhalten. Begründung: Der Diesterwegplatz ist das Entree des Stadtteils. Tausende Pendler kommen hier täglich an, hier findet der Wochenmarkt statt. Die Wiesenfächen am Platz wirken ungepflegt und sind in einem schlechten Zustand. Dabei bieten sie ein großes Potential für eine Insekten-/Klimafreundliche Neugestaltung und sollten auch genutzt werden. Dies würde auch den Platz aufwerten. Das Kopfsteinpflaster befindet sich in einem miserablen Zustand. Steine sind lose oder fehlen, dadurch entstehenden Stolperfallen. Eine zeitnahe Sanierung des Kopfsteinpflasters ist dringend geboten, um Unfallgefahren zu vermeiden. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 188 2024 Die Vorlage OF 1087/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Compliance-Richtlinie bei der Besetzung des Preisgerichts in der Jury für die Neugestaltung der Schweizer Straße
Antrag vom 08.04.2024, OF 1104/5 Betreff: Compliance-Richtlinie bei der Besetzung des Preisgerichts in der Jury für die Neugestaltung der Schweizer Straße Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, welche Compliance-Richtlinien bei der Besetzung der Jury für die Neugestaltung der Schweizer Straße, insbesondere bei der Benennung der Fachpreisrichter und stellvertretenden Fachpreisrichter Anwendung gefunden haben? Hatten die zu benennenden Personen Angaben zu ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit, insbesondere zur vertraglichen Zusammenarbeit oder sonstigen Geschäftstätigkeit mit möglichen Teilnehmern an der Ausschreibung gemacht? Begründung: Den zu den (stellvertretenden) Fachpreisrichtern benannten Personen kommt in der Jury bei der Vergabe der Preise eine sehr wichtige Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund ist eine Neutralität und Unvoreingenommenheit in dieser Funktion unabdingliche Voraussetzung zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung dieser Aufgabe. Diese Neutralität kann tangiert sein, wenn als Fachpreisrichter fungierende Personen in einem Vertragsverhältnis zu einem Teilnehmer am Wettbewerb stehen oder standen, oder mit ihm auf sonstige Weise beruflich zusammenarbeiten. Hier müsste anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles geklärt werden, ob dies Auswirkungen auf die Neutralität gehabt haben könnte. Hierbei sind Zeitablauf, Dauer der Zusammenarbeit und berufliche Kontakte nach Beendigung einer vertraglichen Zusammenarbeit in eine Gesamtabwägung einzustellen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 944 2024 Die Vorlage OF 1104/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung)^
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung und Umgestaltung der Schweizer Straße
Antrag vom 02.04.2024, OF 1065/5 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung und Umgestaltung der Schweizer Straße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Planungsmittel in Höhe von 50.000 € für die Sanierung der Schweizer Straße in den neuzubeschließenden Haushalt 2024/2025 einzuplanen. Begründung: Die Schweizer Straße ist teilweise in einem desolaten Zustand und muss dringend saniert werden. Auch ist eine bessere Aufteilung der Verkehrsfläche unter den Verkehrsteilnehmern unbedingt erforderlich. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 166 2024 Die Vorlage OF 1065/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bereitstellung von Schienenersatzverkehr während der Umgestaltung der Straßenbahnhaltestelle „Lokalbahnhof/Textorstraße“
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5340 entstanden aus Vorlage: OF 1054/5 vom 29.02.2024 Betreff: Bereitstellung von Schienenersatzverkehr während der Umgestaltung der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" Der Magistrat wird gebeten, während der Umbaumaßnahmen für die barrierefreie Haltestelle im Bereich Textorstraße/Darmstädter Landstraße einen Schienenersatzverkehr bereitzustellen. Es ist zu prüfen, ob eine Busverbindung bereits von Oberrad via Lettigkautweg und Mühlberg eingerichtet werden könnte, um Umsteigeverbindungen zwischen Oberrad und Sachsenhausen-Südbahnhof zu vermeiden. Begründung: In den Bauphasen 01 und 02 (also für circa zehn Monate, ab Mitte April 2024) wird wegen der Umbaumaßnahmen im Bereich Textorstraße/Lokalbahnhof der Straßenbahnverkehr zwischen Lokalbahnhof und Südbahnhof eingestellt. Kinder, die von Osten (Oberrad, Mühlberg etc.) die Schulen in der Nähe des Schweizer Platzes erreichen müssen, sollen vom Lokalbahnhof aus für eine Station in die S-Bahn Richtung Südbahnhof umsteigen. Mangels praktikabler Mobilitätsangebote wird dies dazu führen, dass Eltern-Taxis zu den Schulen fahren und das ohnehin hohe Stauaufkommen noch vergrößert wird. Die Straßenbahnlinien 15 und 16 sind wichtige Verbindungen und gehören zur Grundversorgung in den südlichen Stadtteilen. Die von der Stadt vorgeschlagenen Umsteigeverbindung zu den S-Bahnen sind Schulkindern und älteren oder bewegungseingeschränkten Menschen nicht zuzumuten. Die öffentlichen Verkehrsmittel in diesem Streckenabschnitt, auch S-Bahnen, sind bereits jetzt überlastet, verspätet, überfüllt oder fallen aus. Daher ist ein Schienenersatzverkehr hier dringend nötig. Die Stadt möge bitte dafür sorgen, dass Mobilität ohne Auto für alle Menschen möglich ist. Auch im Frankfurter Süden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1330 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92-1
Umgestaltung Lokalbahnhof/Textorstraße - Schienenersatzverkehr einrichten, Bürger informieren und entlasten
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5339 entstanden aus Vorlage: OF 1055/5 vom 09.03.2024 Betreff: Umgestaltung Lokalbahnhof/Textorstraße - Schienenersatzverkehr einrichten, Bürger informieren und entlasten Der Magistrat wird gebeten, vor und während der Umgestaltung des Bereichs Lokalbahnhof/Textorstraße die folgenden Punkte zu berücksichtigen und umzusetzen: 1. Die Anwohner, Pendler und alle weiteren Betroffenen werden rechtzeitig und vollumfänglich über die Baumaßnahmen und Einschränkungen, insbesondere über die Kappung der Straßenbahn, informiert. 2. Während der Kappung der Straßenbahn wird zwischen Lokalbahnhof und Südbahnhof ein Schienenersatzverkehr eingerichtet. In Ergänzung dazu wird die Einrichtung eines Schulbusses für die Oberräder Schulkinder geprüft. 3. Auf die Sperrungen und verkehrlichen Einschränkungen wird frühzeitig und vollumfänglich durch Verkehrsschilder bzw. Leitsysteme hingewiesen. Gleichzeitig werden Alternativrouten ausgeschildert. 4. Im Zuge der Sperrung von Fahrbahnen ist dafür zu sorgen, dass die Bushaltestellen den Bürgern weiterhin zur Verfügung stehen und durch mögliche Verlegung nicht unzumutbar weit auseinanderliegen. Begründung: Die geplante Umgestaltung des Bereichs Lokalbahnhof/Textorstraße wird über einen langen Zeitraum erhebliche Einschränkungen für die Bevölkerung zur Folge haben. Die Stadt ist aufgefordert, diese Einschränkungen auf ein Minimum zu reduzieren und die Bevölkerung rechtzeitig und vollumfänglich über die einzelnen Maßnahmen zu informieren. Um die Belastungen für die Bürger nicht zu groß werden zu lassen, ist die Stadt aufgefordert, zu handeln. Ein vielfaches Umsteigen bzw. ständiges Wechseln der Verkehrsmittel ist jüngeren Schulkindern und Menschen mit Behinderung nicht zuzumuten. Hier muss die Stadt geeignete Maßnahmen ergreifen und einen Schienenersatzverkehr einrichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 886 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
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